Protokoll der Sitzung vom 22.06.2000

Das Thema Altlastensanierung ist ein Thema, das in Sachsen-Anhalt wie in keinem anderen Bundesland Bedeutung erlangt hat. Die Umweltschäden, die nach der Wende als Hinterlassenschaft der ehemaligen DDR vorzufinden waren, sind ohnegleichen. Selbst Besucher aus fernen Ländern verbanden mit dem Wort „Umweltschäden“ unser Land. Der Silbersee in Bitterfeld erlangte traurige Berühmtheit.

Die Altlastensanierung war seit jeher ein Schicksal des Landes - sowohl hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung als auch im Hinblick auf die Aufgabe, eine gesunde Umwelt für die Bevölkerung zu schaffen. Aber in den letzten neun Jahren wurde viel geleistet; es soll an dieser Stelle insoweit ein Wort der Würdigung gesagt sein. Am Ende der Wegstrecke sind wir noch lange nicht angekommen. Das sieht insbesondere ein Finanzminister nicht gern, aber wir müssen diese Realitäten anerkennen.

Der Gesetzentwurf markiert einen neuen Abschnitt in der Finanzierung der Altlastensanierung. Bislang wird die

Finanzierung, soweit sie den Bereich der ehemaligen Treuhandanstalt betrifft, nach einem Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern abgewickelt, das bestimmte Finanzierungsquoten sowohl dem Bund als auch dem Land auferlegt. Bei ökologischen Großprojekten übernimmt der Bund 75 % und bei den sogenannten Regelfällen 60 % der Kosten. Auf dieser Basis wurde eine Vielzahl von Sanierungen vorgenommen. All dies ist im Hause bekannt, und fast jeder Abgeordnete könnte einen eigenen Beitrag beisteuern.

Die BvS möchte nun ihre Verpflichtungen aus dem Verwaltungsabkommen und ihre sonstigen vertraglichen Verpflichtungen zur Sanierung ökologischer Altlasten abschließend erfüllen. Sie möchte die Altlastensanierung in Sachsen-Anhalt in die Hände des Landes übertragen. Dies hat auch Vorteile für das Land; denn auf diese Weise wird künftig eine Abarbeitung der ökologischen Altlasten ohne Rückkoppelung mit dem Bund und der BvS in eigener Regie möglich werden.

Natürlich wäre diese Verfahrensweise für uns nicht akzeptabel, wenn die BvS sich damit ihren Finanzierungsverpflichtungen entziehen könnte. Das sieht auch die BvS und hat daher dem Land angeboten, ihm einen zweckgebundenen Pauschalbetrag zur Verfügung zu stellen. Wir haben diese Anregung aufgegriffen und verhandeln derzeit über die konkrete Ausgestaltung dieses Abkommens.

Allerdings bedarf es auf unserer Seite einiger begleitender Maßnahmen, um die Verhandlungen zum Erfolg zu führen. Dazu gehört dieser Gesetzentwurf zur Einrichtung eines solchen Sondervermögens.

Einige Mitglieder des Hauses werden es skeptisch sehen, daß die Landesregierung ein weiteres Sondervermögen einrichten will. Als Finanzminister ist mir dieser Gedankengang nur zu verständlich. Sondervermögen sollten auf das unabdingbare Maß begrenzt werden, denn sie machen eine einheitliche und übersichtliche Haushaltsaufstellung und Haushaltsbewirtschaftung nicht einfacher.

Die Entscheidung der Landesregierung, dennoch diesen Weg zu gehen, hat nachvollziehbare sachliche Gründe. In das Sondervermögen soll das Geld eingestellt werden, das die BvS dem Land zum Zweck der Altlastensanierung zur Verfügung stellt. Dieses Geld ist damit Sondervermögen im klassischen Sinn, weil es dem Land von einem Dritten zur zweckgebundenen Verwendung zur Verfügung gestellt wird.

Wir sollten der BvS in diesem Stadium der Verhandlungen deutlich machen, daß wir gewillt sind, diese Gelder auch wirklich zweckgebunden zu verwenden. Durch die Einrichtung des Sondervermögens wird klargestellt, daß das Land die Zweckbindung sehr ernst nimmt und nicht in irgendeiner Weise mit haushaltstechnischen Überlegungen spielt, das Geld - und sei es auch nur vorübergehend - anders zu nutzen.

Lassen Sie mich anfügen, daß dies auch ganz in meinem Sinne ist. Denn wir müssen schon im Hinblick auf gegebenenfalls notwendige Nachverhandlungen sicherstellen, daß die BvS bzw. der Bund uns nicht vorwerfen kann, daß wir die bereitgestellten Mittel nicht vertragsgemäß eingesetzt hätten.

Im übrigen sei darauf verwiesen, daß das Land Thüringen in der entsprechenden Situation ebenfalls ein Sondervermögen eingerichtet hat. Dabei ging es allerdings um andere Dimensionen.

Nun zu einigen Details des Gesetzentwurfs. Die Ausgestaltung des Sondervermögens folgt in diesem Gesetzentwurf der üblichen Verfahrensweise. Das Sondervermögen wird als abgesonderte, nicht rechtsfähige Vermögensmasse behandelt, die allerdings am Rechtsverkehr teilnehmen kann. Verwaltung und Bewirtschaftung werden von verschiedenen Ressorts vorgenommen, nämlich vom MRLU hinsichtlich der Bewirtschaftung und von meinem Hause hinsichtlich der Verwaltung. Die Bewirtschaftung des Sondervermögens erfolgt nach Maßgabe eines Wirtschaftsplanes, der für jedes Jahr aufzustellen und dem Haushaltsplan als Anlage beizufügen ist.

Ansonsten werden haushaltsrechtliche Vorschriften für anwendbar erklärt, wobei der Tatsache, daß bei Sondervermögen häufig haushaltsrechtliche Erleichterungen angezeigt sind, Rechnung getragen werden soll, dies aber offen und für das Haus bestimmbar.

Von besonderer Bedeutung sind die Regelungen der §§ 2 und 3 des Gesetzentwurfes. In diesen Bestimmungen wird der Mittelzu- und -abfluß geregelt. Dabei wird festgelegt, daß nicht nur die Mittel der BvS diesem Sondervermögen zufließen, sondern auch diejenigen Landesmittel, die nach der derzeit auszuhandelnden vertraglichen Vereinbarung vom Land selbst zu erbringen sind. Das berücksichtigt, daß das Land sich nach aller Wahrscheinlichkeit der Pflicht zur anteiligen Finanzierung der Altlasten nicht vollständig wird entziehen können. In einem solchen Fall ist es dann aber auch sinnvoll, diesen Komplementärbetrag gleichfalls dem Sondervermögen zuzuführen. So wird eine einheitliche Bewirtschaftung ermöglicht und gefördert.

In § 2 Abs. 4 wird dem Land zudem die Möglichkeit eröffnet, dem Sondervermögen darüber hinaus Mittel zur Verfügung zu stellen. Hintergrund dieser Regelung ist, daß es sachgerecht sein kann, Maßnahmen der Altlastensanierung, die das Land unabhängig vom Abkommen mit der BvS vornehmen will, verfahrensmäßig einheitlich mit Maßnahmen nach dem Zweck des Sondervermögens abzuwickeln. So kann die Bewirtschaftung der Mittel vereinfacht werden.

Hierbei sei darauf verwiesen, daß es vorgesehen ist, die Landesanstalt für Altlastenfreistellung zur Bewirtschaftung heranzuziehen. Die einheitliche Finanzierung der Altlastensanierung über das Sondervermögen kann die Leistungsfähigkeit dieser Anstalt erhöhen. Die Mittel, die das Land aufgrund § 2 Abs. 4 zuführt - aber auch nur diese -, können abweichend von den Vorgaben der Vereinbarung mit der BvS für die Altlastensanierung eingesetzt werden.

Hiermit dürfte ein ausgewogenes Regelungswerk vorliegen, das sowohl dem Interesse der BvS, der Notwendigkeit wirtschaftlichen Handelns, den Anforderungen einer zügigen Altlastensanierung als auch den Vorgaben der Haushaltsgrundsätze gerecht wird.

Abschließend verbleibt ein Hinweis auf § 3 Nr. 2 des Entwurfs. Diese Regelung wurde aufgenommen, weil es sich abzeichnet, daß die BvS in die Vereinbarung auch eine Passage einbringen möchte, nach der das Land sich verpflichten soll, Bundes- oder Treuhandnachfolgeunternehmen freizustellen bzw. sich an den Kosten der Altlastenfinanzierung solcher Unternehmen zu beteiligen.

Für den Fall, daß eine solche Klausel in die Vereinbarung aufgenommen wird - natürlich nur gegen entsprechende Erstattung -, sollen auch die dafür von der

BvS bereitgestellten Mittel in das Sondervermögen fließen. Das ist meines Erachtens nur folgerichtig. - Ich danke Ihnen.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank. - Im Ältestenrat ist zu diesem Tagesordnungspunkt eine Fünfminutendebatte vereinbart wurden, und zwar in der Reihenfolge DVU-FL-, SPD-, PDS-, CDU- und FDVP-Fraktion. Von der DVU-FL-Fraktion liegt eine Wortmeldung nicht vor. Dann spricht als erster der Abgeordnete Herr Dr. Rehhahn für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im September des vergangenen Jahres hat der Landtag grünes Licht für die Errichtung einer Landesanstalt für Altlastenfreistellung gegeben. In diesem Zusammenhang haben wir über die Notwendigkeit debattiert, die noch vor uns stehenden Aufgaben der Altlastenfreistellung und der Altlastensanierung zu konzentrieren. Heute liegt der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Errichtung des Sondervermögens Altlastensanierung Sachsen-Anhalt zur Behandlung vor.

Das Land und die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben stehen vor dem Abschluß eines Generalvertrages zur Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten. Die beabsichtigte Pauschalierung der Sanierungsmittel würde es dem Land ermög-lichen, in eigener Finanzverantwortung und in eigener Regie ohne weitere umständliche Rückkopplungen mit der BvS die ökologischen Altlastenverpflichtungen abzuarbeiten.

Bei der Beratung des Einzelplanes 15 des Haushaltsplanentwurfs 1999 hatte sich der Finanzausschuß Ende Januar 1999 zum erstenmal mit dieser Problematik beschäftigt. Die Mitglieder des Finanzausschusses werden sich sicherlich noch an die damalige Situation erinnern. Für das Sanierungsgebiet Mansfelder Land erhielt Sachsen-Anhalt erstmals eine pauschale finanzielle Abgeltung vom Bund in Höhe von 70 Millionen DM.

Grundlage dieser Zahlung war jedoch kein abgeschlossener Vergleich, sondern ein Sanierungskonzept für das Großprojekt. Die Kosten für die Gefahrenabwehr - und nur diese Kosten - wurden vom Bund und vom Land gemeinsam getragen. Sie sind mittels Teilsanierungsrahmenplänen für die Einzelobjekte durch die beteiligten Fachbehörden eingeschätzt worden. Aufgrund der vom Bund beabsichtigten Strukturveränderungen wird die BvS auch weiterhin bemüht sein, dem Land derartige Verträge anzubieten.

Die abgeschlossene Vereinbarung sei ein Schritt auf diesem Wege; denn das Land sei damit in der Lage, die Entscheidung bezüglich des Beginnes der Sanierung selbst zu treffen. Mit diesen Worten begründete die inzwischen aus der Landesregierung ausgeschiedene damalige Umweltministerin Frau Häußler in der oben genannten Sitzung des Finanzausschusses das Vor- gehen der Landesregierung.

Zum damaligen Zeitpunkt hielt das Umweltministerium - ich zitiere wiederum - eine Pauschalvereinbarung für die Projekte insgesamt nicht für zweckmäßig, weil das vom Land zu übernehmende Risiko schwer überschaubar sei. Das Großprojekt Mansfelder Land war nach Aus

sage der Ministerin eine überschaubare und sinnvolle Einzellösung.

Seitdem sind fast 18 Monate vergangen. Die bevorstehende Auflösung der BvS zwingt die Landesregierung zum Handeln. Das Verfahren, erst zu sanieren und der BvS dann die tatsächlich entstandenen Kosten anteilig in Rechnung zu stellen, kann aufgrund der zeit-lichen Enge nicht mehr praktiziert werden. Mit der Auf-lösung der BvS müssen alle vertraglichen Pflichten des Bundes im Hinblick auf die ökologische Belastung im Lande Sachsen-Anhalt abschließend geregelt sein. Diese Regelung soll durch den Abschluß eines General-vertrags zwischen dem Land und der BvS erreicht werden.

Meine Damen und Herren! Damit die vom Bund und vom Land aufzubringenden Sanierungsmittel zweckgebunden für die Altlastensanierung eingesetzt werden können, sollen sie nach Auffassung der Landesregierung einem Sondervermögen zugeführt werden. Die Gründung dieses Sondervermögens Altlastensanierung SachsenAnhalt steht im übrigen im Einklang mit der damals vom Landesrechnungshof vertretenen Meinung zur Verwaltung dieser Mittel.

Nach Auffassung der SPD-Fraktion sollte über den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf in den zuständigen Ausschüssen gründlich diskutiert werden. Wir beantragen deshalb die Überweisung in den Umweltausschuß und in den Finanzausschuß. Die Federführung sollte dabei der Finanzausschuß übernehmen. - Danke.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank. - Für die PDS-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Gallert.

Werte Damen und Herren! Werter Herr Präsident! Die Position der PDS zu diesem Thema läßt sich auf einige Punkte reduzieren.

Zum einen ist es so, daß wir es für unabdingbar halten, so schnell wie möglich zu versuchen, Bundesmittel für diese Sanierungsaufgaben zu bekommen; denn mit der Eichelschen Steuerreform werden wir eine Radikalisierung der Krise der öffentlichen Kassen haben.

Wir können im Grunde darauf warten, daß in spätestens zwei Jahren auch auf Bundesebene darüber diskutiert werden wird, ob man die entsprechende Altlastensanierung in dieser Art und Weise und in diesem Umfang durchführen muß oder ob man nicht weitere Einsparungspotentiale erschließen kann. Dies würde sich unmittelbar auf die Situation im Land Sachsen-Anhalt auswirken. Das wollen wir verhindern.

Deshalb ist unser Auftrag an die Landesregierung, so schnell wie möglich und so komplex wie möglich pauschalierte Mittel für die Altlastensanierung nach Sachsen-Anhalt zu holen; denn alles andere wird ein unendliches Spiel, wahrscheinlich aber letztlich doch mit einem schlechten Ausgang.

Um diesen Prozeß zu beschleunigen, sind wir dafür, die entsprechenden haushaltstechnischen Voraussetzungen zu schaffen, sprich ein solches Sondervermögen einzurichten. Dabei - das will ich deutlich sagen - wäre dieses Sondervermögen keine unabdingbare Voraussetzung,

um entsprechende pauschalierte Mittel vom Bund für das Land einwerben zu können, um diese Aufgaben zu erfüllen.

Wir wissen allerdings auch aus unseren Erfahrungen aus dem Umgang mit den Geldern für die Sanierung des Mansfelder Landes, daß die Versuchung außerordentlich groß ist, die pauschalierten Mittel des Bundes in den Haushalt einzustellen, damit die Nettoneuverschuldung abzusenken - das ist 1998 passiert - und irgendwann vor dem Ausgabenberg zu stehen. Diese Ausgaben müssen sowohl aus ökologischen als auch aus rechtlichen Gründen natürlich realisiert werden, weil man dem Bund versprochen hat, mit dem Geld zu sanieren.

Vor diesem Hintergrund erscheint es uns durchaus als angebracht und sachgerecht, ein Sondervermögen einzurichten. Dabei ist die Versuchung nicht so groß, mit diesen Mitteln die Haushaltslöcher zu stopfen. Wir haben damit die Chance - ich denke, auch aus der Sicht der Abgeordneten -, viel genauer kontrollieren zu können, wie die Mittel eingehen und über die Jahresscheiben hinaus ausgegeben werden.

Erlauben Sie mir einen letzten Satz. Uns ist auch daran gelegen, diesen Prozeß beschleunigt einzuleiten, weil die Sanierung der Altlasten sehr wohl einen ausschlaggebenden Wirtschaftsfaktor für das Land Sachsen-Anhalt darstellt. Wir wollen diese Mittel auch so stark wie möglich für Synergieeffekte hinsichtlich der Wirtschaftsförderung einzusetzen. Deshalb sind wir dafür, daß es passiert, und zwar schnell passiert, weil uns einfach die Zeit davonläuft. - Danke.

(Zustimmung bei der PDS)

Vielen Dank. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Scharf.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Abgeordnete Gallert hat ganz recht. Aus rechtlichen Gründen brauchen wir das Sondervermögen überhaupt nicht. Deshalb steht in den entsprechenden Bestimmungen, daß Sondervermögen rechtlich unselbständige abgesonderte Teile des Landesvermögens sind, die durch ein Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes entstanden sind und zur Erfüllung einzelner Aufgaben des Landes bestimmt sind. Das heißt, es muß immer ganz besonders begründet werden, weshalb man von § 11 der Landeshaushaltsordnung, der die Vollständigkeit und Einheit des Haushaltes fordert, abweicht.

Wir haben mit Sondervermögen ganz unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Ich möchte diese Erfahrungen in Erinnerung rufen. Wir haben zum Beispiel die Schwerbehindertenausgleichsabgabe als ein Sondervermögen. Das ist unbestritten vollkommen unproblematisch und war eine sinnvolle Lösung.

Es gibt weiterhin den Förderfonds Sachsen-Anhalt, über den wir uns schon sehr intensiv in diesem Lande unterhalten haben. Der ist im Jahr 1997 entstanden und beinhaltete auch die 100-Millionen-DM-Investitionspauschale für die Kommunen, die ein 100-Millionen-DMWahlkampfprogramm der SPD gewesen ist. Dieses Sondervermögen begleiten wir bis heute sehr kritisch.

Wir haben ferner das Sondervermögen Versorgungsrücklage. Auch das ist unproblematisch. Des weiteren ist der Grundstock des Landes Sachsen-Anhalt auch als

ein Sondervermögen eingerichtet worden. Diesbezüglich müssen wir nur aufpassen, daß das Thema Kreditaufnahme vernünftig behandelt wird.