Jürgen Scharf

Sitzungen

3/33 3/34 3/35 3/36 3/37 3/38 3/39 3/40 3/41 3/42 3/43 3/44 3/45 3/46 3/48 3/50 3/51 3/53 3/57 3/58 3/59 3/61 3/63 3/64 3/66 3/68 3/69 3/70 3/71 3/72

Letzte Beiträge

Herr Präsident, jetzt hätten Sie uns auf den letzten Metern fast eingelullt. Es ist uns schon wichtig, dass wir diesen Bericht nur zur Kenntnis nehmen, weil wir inhaltlich erhebliche Differenzen haben.
Sie haben aber dreimal etwas anderes gesagt.
Sie haben dreimal „zustimmende Kenntnisnahme“ gesagt und wir nehmen nur Kenntnis.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ende Oktober letzten Jahres hat Bundeskanzler Schröder mit seiner Ankündigung Erstaunen ausgelöst, er wolle die Baseler Eigenkapitalvereinbarung Basel II kippen, weil dadurch der deutsche Mittelstand benachteiligt werde.
Eine breite Öffentlichkeit wurde nach dem Wort vom „Verbraten“ von Steuergeldern in Brüssel nunmehr bei einem bemerkenswerten internationalen Auftritt mit dieser Forderung vertraut gemacht. Mittlerweile ist der europäische Sprachschatz des Bundeskanzlers auch um den „blauen Brief“ erweitert worden, worüber wir heute Morgen diskutiert haben.
Seit der Intervention im Oktober stand diese Aktivität allerdings in einem relativ schrillen Kontrast zu einer ganzen Reihe von sachlichen Einwänden, die bis dato von den verschiedensten Organisationen und Verbänden schon im Zuge des Diskurses über Basel II erhoben wurden. Erwähnenswert ist zum Beispiel das ZehnPunkte-Programm des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes. Dazu werde ich nachher kurz etwas sagen. Es gibt ferner eine bemerkenswerte Stellungnahme des Deutschen Industrie- und Handelstages, eines doch durchaus dem Mittelstand verpflichteten Verbandes.
Folgende Erkenntnis sei vorweggenommen: Die Beteiligten diskutieren seit der Vorlage des zweiten Konsultationspapieres durch das Generalsekretariat im Januar 2001 durchaus auf einem sehr hohen Niveau miteinander. Die erhobenen Einwände werden demnächst innerhalb einer dritten Präsentationsphase bewertet. Vielleicht liegt darin ein Grund für die derzeit forcierte Diskussion in der Öffentlichkeit.
Niemand stellt allerdings den neuen Baseler Akkord grundsätzlich infrage, der ab dem Jahr 2005 wirksam werden soll. Erst wenn ein Verhandlungsergebnis feststeht und bewertet werden kann, ist die Zeit reif, um über eventuell erforderliche flankierende Maßnahmen der öffentlichen Hand zu beraten.
Wenn Sie, Herr Ministerpräsident, jetzt Überlegungen im Hinblick auf Kreditprogramme anstellen, die wir dann aber nicht im Land finanzieren sollten, dann weiß ich nicht, ob das beihilferechtlich schon gut durchdacht ist. Man könnte durchaus auch über Bürgschaften nachdenken.
In einer Frage stimme ich allerdings mit Ihnen überein: Jetzt geht es erst einmal darum, dass wir das Baseler Ergebnis verbessern, damit wir hinterher solche Krücken, die neue große Schwierigkeiten mit sich bringen werden, möglichst gar nicht in unsere Überlegungen einschließen müssen.
Im Mittelpunkt der heutigen Debatte stehen der Kreditbedarf und die Bonität der ostdeutschen Unternehmen. Unter Fachleuten wird bei der Bewertung von ostdeutschen Unternehmen meistens nach Sektoren, Branchen und gegebenenfalls nach Regionen unterschieden.
So geht die Deutsche Bundesbank vor, die in ihren statistischen Sonderveröffentlichungen bereits Ende der 90er-Jahre branchenspezifisch gute Fortschritte bei den Eigenkapitalquoten auch ostdeutscher Unternehmen feststellen konnte. Nicht alle ostdeutschen Unternehmen leiden gleichermaßen an einer Unterkapitalisierung.
Aus der täglichen Arbeit, liebe Kolleginnen und Kollegen, wissen wir allerdings auch, dass es viele problematische Branchen gibt, etwa im Baugewerbe oder in der Wohnungswirtschaft. Diese Beispiele zeigen uns gerade, dass wir unabhängig von der Basel-II-Diskussion ein echtes Problem haben, das wir unabhängig davon lösen müssen. Diese Schwierigkeit ist also nicht durch das Basel-II-Abkommen verursacht worden; denn dieses befindet sich noch in der Diskussion.
Wir müssen feststellen, dass viele Banken die Baubranche schon jetzt einfach aus ihrem Kundenportefeuille gestrichen haben. Das heißt, sie nehmen schon jetzt diese für sie mit guten oder schlechten Risiken Behafteten gar nicht mehr auf.
Der DIHT macht eine ganze Reihe von differenzierten Vorschlägen, aus denen die bessere Bewertung von Grundpfandrechten und die Bündelung von Krediten für kleine Unternehmen und Freiberufler herausragen. Es gibt hierzu bereits eine ganze Menge von Vorschlägen, die im Grunde genommen in die richtige Richtung zielen und die noch deutlicher diskutiert und bewertet werden müssen.
Wir, die CDU-Fraktion, haben übrigens im Zusammenhang mit unserem Antrag in Bezug auf die Bedingungen für die Gewährung von Konsolidierungsdarlehen bereits in dieser Legislaturperiode eindringlich darauf hingewiesen. Wir konnten uns damals nur darüber wundern, dass die Wirtschaftsministerium Frau Budde unsere Vorschläge mit dem Hinweis auf die zu erwartende eventuell hohe Ausfallquote für das Land vom Tisch gewischt hat. Wir sollten uns selbst gegenüber schon ehrlich sein; denn Risiken, die wir selbst nicht tragen wollen, können wir schlecht anderen aufbürden.
Unter dem Strich, meine Damen und Herren, stimmen wir dem Antrag jedoch zu; denn auch wir meinen, dass der Landtag, egal durch welche Regierung, regelmäßig über den Fortgang dieses Konsultationsprozesses informiert werden muss.
- Ich möchte Sie damit nicht unnötig belasten, aber das Problem ist, egal wer auf diesem Platz sitzt, nicht vom
Tisch. Das Problem muss gelöst werden. Da wollen wir als CDU-Fraktion am Ball bleiben. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Abstrakt betrachtet ist uns jetzt ein Vorgang in den Landtag gegeben worden, der in anderer Variation wahrscheinlich schon vielen Abgeordneten auch einmal begegnet ist. Ich halte aber diese Vorgänge für extrem ungeeignet, sie im Plenum zu behandeln.
- Ja, gut, dass er nicht hierher gehört, darin mögen wir vielleicht übereinstimmen. Aber der Antrag liegt nun einmal hier. Er ist ja von einer Fraktion eingebracht worden, und wir müssen jetzt auch versuchen, mit diesem Antrag umzugehen.
Ich kann uns nur eindringlich davor warnen, hier politische Einzelentscheidungen zu treffen. Wir würden den ganzen Rechtsstaat ad absurdum führen, wenn wir der
Exekutive oder hier speziell der Steuerverwaltung diese Empfehlung geben würden. Deshalb, glaube ich, haben wir nur einen ganz engen Spielraum.
Der Finanzminister hat uns bei aller Vorsicht erläutert, welcher Spielraum in dieser Frage überhaupt noch vorhanden ist. Es gibt Formfehler, die sind zu heilen, und es gibt Formfehler, da würde ich nicht von strafrechtlichem Verschulden sprechen, die sind aber nicht mehr zu heilen.
Ich glaube, wir können das im Plenum überhaupt nicht entscheiden. Ich möchte deshalb vorschlagen, wir überweisen diesen Antrag in den Rechnungsprüfungsausschuss. Wenn entsprechende Voraussetzungen vorliegen, können wir uns im kleinen Kreis näher darüber informieren lassen und können dann versuchen, ohne Ansehen der Person oder des Betriebes uns noch einmal zu überlegen, ob hier auch nach unserer Auffassung eine vernünftige Entscheidung gefällt worden ist.
Ich möchte uns jedoch eindringlich davor warnen, hinterher zu meinen, wir sollten rechtliche Entscheidungen politisch zu korrigieren versuchen. Nach meiner Auffassung sollten wir ganz vorsichtig vorgehen und den Antrag in den Rechnungsprüfungsausschuss überweisen und uns das näher erläutern lassen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Dr. Eckert, es ist jetzt einer der wenigen Momente, vielleicht sogar der letzte in dieser Legislaturperiode, in dem ich dem Herrn Finanzminister hundertprozentig Recht gebe. Es ist alles Wesentliche dazu gesagt.
Ich muss Ihnen sagen, Herr Dr. Eckert, Sie führen die Leute auf eine falsche Spur, wenn Sie ihnen weismachen wollen, es gehe darum, ein Stückchen soziale Gerechtigkeit herzustellen, wenn wir die Bundesregierung über den Bundesrat auffordern würden, dafür zu sorgen, dass die Pauschbeträge erhöht werden.
Es ist ganz eindeutig gesagt worden und ich kann das nur wiederholen: Wer von den Pauschbeträgen keinen Gebrauch machen möchte, der muss nach § 33 des Einkommensteuergesetzes seine außergewöhnlichen Belastungen einzeln nachweisen und bekommt sie dann in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen ersetzt. Deshalb weiß ich nicht, was Ihre Philippika jetzt soll.
Der Vergleich mit Steigerungsraten, die wir als Abgeordnete bei Pauschbeträgen usw. ab und zu beschließen müssen, geht völlig fehl, weil es den Leuten suggerieren könnte, es würde darum gehen, dass sich die Zuwendungen, die sie wegen ihrer Behinderung regelmäßig erreichen können, dadurch verändern würden. Sie verändern sich nicht, weil sie ihre tatsächlichen Aufwendungen nachweisen können und diese dann in vollem Umfang Berücksichtigung finden.
Im Übrigen gibt es eine kleine Pikanterie: Genau Ihr Antrag wurde vor kurzem nur mit einer ganz leichten Variation von den Republikanern in den Landtag von Baden-Württemberg eingebracht. Ich weiß nicht, ob Sie sich normalerweise in diese Gesellschaft begeben wollen. Vielleicht lag dem einfach dieselbe populistische Idee zugrunde und wer diese Idee aufgegriffen hat, war relativ zufällig.
Ich möchte an dieser Stelle ganz deutlich sagen: Dieser Antrag ist schlecht überlegt. Er ist vollkommen unnötig und unbillig. Er zeigt auch nicht das, was wir zu einer tatsächlichen Erleichterung der Folgen von Behinderungen in diesem Landtag leisten sollten.
Der Landtag hat in dieser Weise in den letzten Jahren viel weiße Salbe vergeben. Ich möchte daran erinnern, dass auch das Behindertengleichstellungsgesetz, das im Landtag von Sachsen-Anhalt mit den Stimmen von SPD und PDS beschlossen worden ist, nach Aussagen von Sozialministerin Frau Dr. Kuppe im Wesentlichen materiell-rechtlich keine neuen Leistungen beinhaltet, sondern dass das, was normalerweise jetzt schon ausgereicht wird, auch weiterhin ausgereicht werden soll.
Wir sollten die Bürger damit verschonen, ihnen zu sagen, wir werden ihnen weitere Erleichterungen geben, und bei genauerem Lesen entpuppt es sich wieder als das Alte.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Tag neigt sich dem Ende entgegen und wir kommen noch einmal zu den Finanzen. Wir haben heute Morgen den Tag auch mit diesem Thema begonnen.
Als wir unseren Antrag eingereicht haben, war noch nicht ganz klar, in welche Richtung sich die Auseinandersetzung zwischen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission wenden wird. Herr Eichel hatte sich damals, getrieben von seinem Frust, dazu hinreißen lassen, die Länder und die Kommunen für den angedrohten blauen Brief verantwortlich zu machen. Darüber ist heute Morgen hinreichend diskutiert worden. Dies wird aber in gewisser Weise auch der Hintergrund für unseren jetzt zu behandelnden Antrag sein.
Meine Damen und Herren! Wir stehen mit dem Bund in einer Haftungsgemeinschaft, aus der wir uns nicht bei Bedarf ausklinken können. Die enge Abstimmung, die von Bund und Ländern im Finanzplanungsrat vorgenommen wird, mag hierfür ein eindeutiger Beleg sein. Es braucht sich bei den Ländern und auch bei den Kommunen niemand einzubilden, dass die Auswirkungen der zukünftigen Sparbemühungen an uns vorbeigehen werden. Die Messlatte ist sehr hoch. Der Bund muss in den nächsten Jahren einen Betrag von fast 60 Milliarden € einsparen, also einen Betrag, der viermal so hoch ist wie
der, den Herr Eichel in seinem Sparpaket 1998/99 verordnet hat.
Wir haben in den letzten Jahren die Erfahrung machen müssen, dass wir nicht nur die Folgen eigener Konsolidierungsbemühungen tragen müssen, sondern dass wir auch von den Konsolidierungsbemühungen des Bundes unmittelbar betroffen sind. Diese haben in Sachsen-Anhalt wie in den anderen Bundesländern zu zusätzlichen Belastungen geführt. Nur, Sachsen-Anhalt konnte diese zusätzlichen Belastungen schlechter als andere bewältigen.
Im Rahmen der Verhandlungen zum Solidarpakt II und zum Länderfinanzausgleich war angestrebt worden, einen neuen Stabilitätspakt zu gründen. Jetzt soll er möglicherweise schon vor 2005 geschlossen werden. Es stellen sich nun zwei verschiedene Szenarien, zwei mögliche Alternativen dar.
Erstens. Die Länder verweigern sich kurzfristig substanziellen, erheblichen Sparbeiträgen. Dann wird der Bund zum Beispiel bei den Sozialkassen sparen. Hierüber hat Bundesfinanzminister Eichel schon einmal öffentlich nachgedacht. Dann sehen wir uns sofort bei der Diskussion um die Sozialhilfe. Diese wird nun einmal von den Ländern und den Gemeinden bestritten. Das heißt, wir können uns dem Bund an dieser Stelle nicht entziehen.
Alle volkswirtschaftlichen Institute unterstützen zwar den Sparkurs der öffentlichen Kassen, mahnen aber Strukturanpassungsmaßnahmen zur Beseitigung der Infrastrukturlücke in den neuen Bundesländern an. Nun hat das Stadtumbauprogramm Ost bereits gezeigt, dass die Hilfsbereitschaft des Bundes so groß auch wieder nicht ist; denn dieses Programm bestand im Wesentlichen darin, Mittel aus den Gemeinschaftsaufgaben lediglich umzuleiten. Zukünftig wird uns allen im Land das Kleingeld für kosmetische Operationen fehlen.
Die zweite Alternative wäre eine verbindliche Vereinbarung mit berechenbarer Lastenverteilung. Dies hätte den Vorteil, dass wir selbst handeln, mitbestimmen und die Regeln selbst aufstellen können.
Wir wollen vor diesem Hintergrund einen Rechenschaftsbericht darüber, wie die Landesfinanzen auf Konsolidierungskurs gebracht werden können, welchen Stand wir bis zu diesem Zeitpunkt erreicht haben und mit welcher Ausgangsbasis wir in die nächste Legislaturperiode eintreten werden.
Ein kurzer Blick in die mittelfristige Finanzplanung zeigt, dass seit dem Jahr 1995 keines der wichtigen Ziele der mittelfristigen Finanzplanung erreicht worden ist. Es ist zwar ein Informationsmaterial der Landesregierung gewesen, aber es hatte immer ein sehr kurzes Verfallsdatum.
Nehmen wir die Entwicklung der Steuereinnahmen, aus denen sich die Steuerdeckungsquote berechnet; sie wurden jedes Jahr nach unten korrigiert. Wir liegen mit knapp 45 % bei einer der niedrigsten Steuerdeckungsquoten der Länder. Nehmen wir die Einnahmen- und Ausgabenentwicklung: Auch hierzu gibt es nichts Positives. Die Einnahmen entwickelten sich nicht wie prognostiziert. Die Ausgabeneindämmung hingegen ist nicht so wie erhofft gelungen. Nehmen wir die Entwicklung der Zinslast, die große Schuldenlast, von der wir schon oft gesprochen haben, oder nehmen wir die Investitionsausgaben: Die mittelfristige Finanzplanung von Sachsen
Anhalt ist das Papier regelmäßig nicht wert gewesen, auf dem sie gedruckt worden ist.
Herr Finanzminister, diese bittere Analyse muss zum Ende dieser Legislaturperiode sauber aufgeschrieben werden, damit wir einen sauberen Schnitt zwischen dem, was bisher erreicht worden ist, und dem, was als neue Aufgabe ansteht, machen können.
Das Haushaltsdefizit des Jahres 2001 - der Bericht hierüber liegt nur einige Wochen zurück - betrug immerhin fast 390 Millionen DM. In Euro ausgedrückt sind das fast 200 Millionen €. Vielleicht mag es bei dem einen oder anderen so klingen, als ob es nicht ganz so schlimm war. Der Finanzminister kommentiert es mit Galgenhumor, indem er sagt, es hätte noch schlimmer kommen können. Es weiß bis jetzt noch niemand so recht, wie dieses Defizit in den vorgeschriebenen zwei Jahren ausgeglichen werden soll.
Das Defizit wäre wesentlich höher ausgefallen, wenn insbesondere die bestehenden Ausgabeermächtigungen bei den Investitionsausgaben höher in Anspruch genommen worden wären. So bestand bei den Investitionen eine wesentlich höhere Ausgabeermächtigung, die letztlich nicht finanziert wurde. Betrachtet man die Investitionen einschließlich der aus dem Vorjahr übertragenen Reste, so hätten Ausgaben in Höhe von 5,06 Milliarden DM geleistet werden können. Tatsächlich sind bis zum vorläufigen Abschluss 4,476 Milliarden DM Investitionsausgaben, also fast 600 Millionen DM weniger, geleistet worden.
Angesichts dieser Tatsache von einer Übererfüllung der Investitionsquote zu sprechen, ist nur numerisch, rein rechnerisch richtig. Volkswirtschaftlich gesehen muss man sagen: 600 Millionen DM an Investitionen konnten wir leider im letzten Jahr nicht unterbringen.
Der Jahresabschluss 2001 hat gravierende Auswirkungen auf die Folgejahre, und zwar in mehrfacher Hinsicht. Zum einen ergibt sich aus dem Defizit die Notwendigkeit der Veranschlagung der entsprechenden Defizitbeträge in den künftigen Haushaltsjahren. Damit wird die von allen gewollte Rückführung der Nettoneuverschuldung auf null bis zum Jahr 2006 noch viel schwieriger, wenn sie vielleicht nicht inzwischen sogar leider unrealistisch geworden ist. Das liegt daran, dass die Steuerzuwächse in künftigen Jahren nicht ausreichen werden, um den Defizitbetrag, die Rückführung der Neuverschuldung um immerhin jährlich 153 Millionen €, zu finanzieren.
Die Rechtsverpflichtungen steigen. Die Personalkosten konnten wir nicht schnell genug reduzieren. Bei den Zinsen zu sparen ist angesichts eines unkalkulierbaren Zinsniveaus nach meiner Auffassung geradezu abenteuerlich. Wir hatten Unterveranschlagungen in den Vorjahren. Ich erinnere daran, dass wir bei den Kinderbetreuungskosten als Rechtsverpflichtungen regelmäßig überplanmäßige Ausgaben genehmigen mussten. Das deutet darauf hin, dass wir nicht ehrlich veranschlagt haben.
Bei den Regionalisierungsmitteln werden wir wahrscheinlich 50 Millionen € Einnahmeausfälle hinnehmen müssen. Diese Mittel sind bisher in keinen Haushaltsplan eingestellt worden. Die globale Minderausgabe ist höher, als wir sie uns im Landtag als Selbstverpflichtung auferlegt haben. Sie wird wohl kaum mit normalen Mitteln zu erwirtschaften sein.
Wir sind deshalb der Auffassung, dass sich die aufgezählten Risiken in der Summe im Haushalt 2002 durchaus auf über eine halbe Milliarde Euro summieren können. Sie, Herr Finanzminister, haben im Finanzausschuss die Möglichkeit, wenn Sie unserem Berichtsbegehren Folge leisten, darzulegen, wie Sie diese von uns befürchteten Szenarien widerlegen wollen, wie Sie substanziell ein Szenario entwickeln wollen, das die Landesfinanzen einer gesunden Entwicklung entgegenführt.
Meine Damen und Herren! Es ist jetzt die Stunde der Wahrheit gekommen. Deshalb wollen wir jetzt die Abrechnung haben.
Deshalb wollen wir jetzt zu später Stunde des Landtages noch fordern, dass die Landesregierung eine saubere Abrechnung für diese Legislaturperiode vornimmt. Ich glaube, es wäre ein guter Beschluss dieses Landtages, den Finanzminister einmütig dazu aufzufordern. - Vielen Dank.
Die Frage ist eigentlich mehr rhetorischer Art. Ich möchte kurz auf Herrn Dr. Heyer eingehen. Wenn er schon bemängelt, dass vielleicht nicht alle Interessierten auf der CDU-Seite bei dieser Debatte anwesend sind, dann möchte ich an den Kollegen Sachse die Frage stellen, ob er sich vorstellen könnte, warum die Wirtschaftsministerin, die auch stark in das Verfahren involviert ist, diese Debatte versäumt hat.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Doege, zum Abschluss dieser Legislaturperiode halten Sie uns noch einmal einen langen finanzphilosophischen Vortrag über das, was man alles tun sollte.
- Das darf er anscheinend nur einmal machen und noch dazu zu einem Zeitpunkt, da die anderen in der Fraktion und die Regierung sich ganz sicher sind, dass es keinerlei Wirkung mehr haben wird.
Davon gehe ich aus.
Herr Doege fordert jetzt, wir müssten die Kommunen entlasten, wir müssten die Standards herabsetzen. In diesem Zusammenhang kann ich mich erinnern, dass
bei jeder einzelnen Detaildiskussion - ich habe es vornehmlich im Finanzausschuss erlebt - die Hände für ganz andere Anträge gehoben wurden. Das heißt, alles das, was Sie jetzt abstrakt gefordert haben, meine Damen und Herren auf der Regierungsseite, haben Sie in den letzten vier Jahren bis auf Ausnahmen nicht gemacht.
Wenn Sie jetzt zum Ende der Legislaturperiode beklagen, dass es den Kommunen so furchtbar schlecht geht und wir endlich etwas tun müssten - ich vermute, dass der ganze Antrag dazu da ist, dem Finanzminister Gelegenheit zu geben, an dieser Stelle darzulegen, dass er endlich die Initiative ergriffen hat, als Land SachsenAnhalt entscheidend an dieser Reform mitzuwirken -, so ist das ein Aufforderungscharakter, der der Wirklichkeit so nicht entspricht.
Lassen Sie uns einmal ein Stück weit in die kommunale Wirklichkeit hineinschauen. Dann hätten Sie sagen müssen, die Kommunen bluten aus im Land SachsenAnhalt. Das ist die Situation, mit der wir uns jetzt zu beschäftigen haben.
Wir müssen überlegen, wodurch das so gekommen ist und was wir als Land Sachsen-Anhalt tun können, um diesen Zustand zu beenden. Dann muss man natürlich auch den Diskurs führen - darin gebe ich Ihnen in gewisser Weise Recht -, was im Rahmen einer allgemeinen Finanzreform auf Bundesebene erreicht werden muss. Aber jetzt, zum Ende der Legislaturperiode, die Landesregierung hierzu aufzufordern, hat etwas Künstliches an sich. Ich will trotzdem die Gelegenheit nutzen, darauf einzugehen.
Wir haben mit einem eigenen Antrag versucht, unser Anliegen zu konkretisieren, indem wir die Landesregierung auffordern, Bericht zu erstatten über das, was nach unserer Auffassung jetzt notwendig ist, damit wir klar auseinander halten können, welche Ursachen bei der Bundesregierung zu suchen sind und welche Aufgaben bei der Landesregierung anzusiedeln sind. Wir wollen nicht, dass hier noch Spuren verwischt werden können.
Deshalb fordern wir in unserem Antrag, dass der Finanzminister in der Sitzung am 20. März 2002 - an diesem Tag tritt der Finanzausschuss in dieser Legislaturperiode zum letzten Mal zusammen - darlegt, wie die Kommunen im Land Sachsen-Anhalt angesichts der bundes- und landesindizierten Kürzungen zu leiden haben und wie die Kommunen bisher versuchen, mit dieser misslichen Situation umzugehen.
Ich will an dieser Stelle eines klar sagen: Wir befürchten, dass angesichts der großen Finanznot auf der kommunalen Ebene auch zu rechtlich sehr fragwürdigen Instrumentarien gegriffen werden soll. Ich zitiere aus einem Runderlass des Innenministeriums aus dem Dezember 2001. Da wird zum Beispiel darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit der Änderung der Festsetzung der Leistungen des kommunalen Finanzausgleichs die Kommunen wie folgt unterrichtet werden sollen:
„Nach der Endabrechnung des Finanzausgleichs 2000 werden die Kommunen im Dezember 2001 geringere Finanzausgleichsleistungen erhalten, als es zu Jahresbeginn vorgesehen war. Sollten Kommunen im Dezember deswegen in Haushaltsnöte geraten, werden die Kommunalauf
sichtsbehörden angewiesen, die Aufnahme von Kassenkrediten über den bisher festgelegten Höchstrahmen hinaus im gebotenen Umfang zu tolerieren.“
Da muss ich mich doch fragen: Wohin sind wir denn gekommen, wenn das Innenministerium anweist: Wenn die Kassen zum Ende des Jahres
- ja, ja, das kommt aus Ihrem Hause - knapp sind, dann kann das kommunale Budgetrecht ruhig ein Stück weit gebogen werden? Die Kommunalaufsicht ist angewiesen, hierbei ein bisschen großzügig zu verfahren. Dann müssen eben die Kassenkredite herhalten. Dann wird eben auch erlaubt, Kassenkredite hierfür aufzunehmen.
Ob die Kassenkredite dann tatsächlich in den vorgeschriebenen Zeiträumen zurückgeführt werden können, das ist dann ein - ich will es einmal so sagen - zweites Blatt, über das hinterher gesprochen werden soll. - Das zur Einführung.
Um es ganz klar festzuhalten: Wir als CDU-Fraktion fordern, dass die Landesregierung noch in dieser Legislaturperiode bis zum 20. März 2002 festlegt, wie sie mit der konkreten kommunalen Not im Frühjahr 2002 umzugehen gedenkt und wie sie die Maßnahmen bewertet, die die Kommunen einzuleiten versuchen, um mit ihren Haushalten einigermaßen über die Runden zu kommen.
Nun zur Bundesebene. Im Hinblick auf die Bundesebene müssen wir uns fragen, warum die Bundesregierung erst jetzt dazu kommt, die schon auf der Hauptversammlung des Deutschen Städtetages in Leipzig im Jahr 2001 geforderte Maßnahme einzuleiten und eine Vorbereitungskommission für eine Gemeindefinanzreform einzuberufen.
Eines muss man ganz klar sehen: Kanzler Schröder mit seiner ruhigen Hand wollte das erst gar nicht haben. Kanzler Schröder hat sich zunächst gewehrt und wollte diese Kommission in dieser Legislaturperiode nicht mehr einberufen. Er hat sich dann dem erheblichen Druck der kommunalen Ebene gebeugt, weil das Problem tatsächlich angepackt werden muss.
Ich will daran erinnern, dass auch unser Finanzminister lange Zeit offensichtlich davon ausging, dass das Problem gar nicht so ernst wäre; denn die Kürzungen der Mittel für die Kommunen wurden in diesem Hause noch lange Zeit damit begründet, dass die Kommunen in erheblichem Maße mit Steigerungen aus dem Gewerbesteueraufkommen zu rechnen hätten. Erst am 13. September 2001, anlässlich der ersten Lesung des Haushalts, schwante Finanzminister Gerhards wohl, dass das nicht aufgehen wird. Er sprach dann den Satz:
„Ich verkenne dabei nicht, dass die aktuellen Entwicklungen der Gewerbesteuereinnahmen Anlass zur Sorge sind.“
Die Sorge kam sehr spät. Auf diese Sorge ging man dann aber doch nicht ernsthaft ein.
Die Ergebnisse sind dramatisch. Man kann verschiedene Statistiken heranziehen. Ich habe mir die „Volksstimme“ vom 12. Februar 2002 herausgesucht. Darin heißt es, die Stadt Dessau muss zum 30. September 2001 im Vergleich zum 30. September 2000 einen Einbruch bei der Gewerbesteuer von 14 Millionen DM
auf 7 Millionen DM hinnehmen. Die Stadt Halle muss bei einer Ausgangsbasis von 44 Millionen DM Mindereinnahmen in Höhe von 26 Millionen DM hinnehmen.
Das sind wirklich dramatische Einbrüche, die die Kommunen erlitten haben. Offensichtlich, kann ich nur sagen, muss dem früher eine dramatische Fehleinschätzung zugrunde gelegen haben; denn sonst wäre man nicht auf die Idee gekommen, im Rahmen des Finanzausgleichs die Gewerbesteuerumlage sogar noch Schritt für Schritt zu erhöhen. Man meinte lange Zeit, dies wäre eine Möglichkeit, die den Kommunen durchaus zumutbar wäre.
Die Koalitionsvereinbarung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom September 1998 enthält drei Ankündigungen: eine umfassende Prüfung des Gemeindefinanzsystems, die Stärkung der Finanzkraft der Gemeinden und die Berücksichtigung des Konnexitätsprinzips bei der Aufgabenverlagerung im Verhältnis der staatlichen Ebenen im Rahmen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs.
Diese Ankündigungen wurden größtenteils nicht eingehalten. Wie gesagt, die angekündigte, oft geforderte Kommission kommt sehr spät; aber sie kommt jetzt zum Glück und sie muss auch kommen.
Die Gründe für die katastrophalen Einbrüche bei den kommunalen Haushalten sind vielgestaltig. Es sind im Wesentlichen die Steueränderungsgesetze ab 1998, im Wesentlichen auch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse. Ich will gar nicht alle aufführen. Insgesamt sind auf der kommunalen Ebene Einnahmeausfälle eingetreten, die die Kommunen nicht hinnehmen können.
Landesseitig - daran muss man sich erinnern - haben wir diese Verluste noch einmal getoppt, und zwar durch Beschlüsse dieses Hauses. Mit dem Haushaltsbegleitgesetz wurden durch SPD und PDS Kürzungen bei der Finanzausgleichsmasse in Höhe von mehr als 270 Millionen € - wenn man alles zusammenzählt, was die Kommunen erleiden mussten - vorgenommen. Wie gesagt, ein Großteil dieser Kürzungen ist nicht als eine Bundesentscheidung, die wir nicht beeinflussen konnten, über uns gekommen, sondern geht auf Entscheidungen dieses Hauses zurück.
In Bezug auf die Steuerrückgänge möchte ich darauf hinweisen, dass die rot-grüne Steuerreform nach unserer Auffassung offensichtlich richtige Webfehler enthält. Ich weiß nicht, ob nicht gründlich genug daran gearbeitet worden ist. Wenn man sich einmal die Zitate vor Augen führt - - Ich habe einmal den „Spiegel Online“ vom 23. Januar dieses Jahres herausgesucht. Der „Spiegel“ ist nicht unbedingt ein Blatt, das sich auf die Fahnen geschrieben hat, als Erstes die Bundesregierung zu kritisieren;
aber wenn es gar nicht anders geht, kriegt auch die ihr Fett weg. Ich bringe einige, zum Teil sinngemäße, Zitate:
„Peer Steinbrück, Finanzminister von NordrheinWestfalen: Wir zahlen unter dem Strich mehr als wir einnehmen.“
Die Ursachen liegen offensichtlich im Folgenden: Anders als früher können die Konzerne nun auch Mindereinnahmen aus eher peripheren Tochterfirmen mit dem Gewinn der Muttergesellschaft verrechnen. Selbst eher unbe
deutende Beteiligungen mindern dadurch die Steuerlast des Firmenverbundes.
Und anders als ursprünglich von der SPD geplant können die Konzerne zudem Milliardenverluste, die sie in der Vergangenheit gemacht haben, nicht nur wenige Jahre, sondern unbegrenzt vor sich herschieben und damit Steuern sparen. Zudem durften die Konzerne im vergangenen Jahr letztmals den Wertverfall beim Wiederverkauf von Firmenbeteiligungen abschreiben. Etliche Firmen machten deshalb 2001 noch einmal schnell Verluste beim Finanzamt geltend. Schließlich hatten viele Tochterfirmen bei den schlechten Börsenwerten auch rapide an Wert verloren.
Es sei daran erinnert, dass Finanzminister Eichel die Einnahmen aus dem Verkauf der UMTS-Lizenzen in Höhe von 100 Milliarden DM fast vollständig für sich genutzt hat und im Wesentlichen die kommunale Ebene die Ausfälle zahlen muss. Das war eine riesige Umverteilungsaktion, die dem Bundeshaushalt genutzt hat, den Kommunen aber erhebliche Kopfschmerzen bereitete.
Unter dem Strich muss man sagen, dass es schon ein Akt von großer Bedeutung ist, dass unter einer SPDRegierung die Großindustrie keine Steuern mehr zahlt, der Mittelstand und die Bürger aber weiterhin kräftig Steuern zahlen müssen und durch die Ökosteuer nochmals zusätzlich belastet werden. Was ist das für eine Steuerentlastung, wenn sich die Großindustrie zum großen Teil die Steuern vom Finanzamt wieder abholt, aber nicht einzahlt?
Dieser Webfehler, meine Damen und Herren, muss wirklich ausgemerzt werden. Diesen Webfehler, Herr Doege, können Sie nun auch nicht den Steuerreformvorschlägen der CDU/CSU zuschieben. Das war unter Eichel beschlossen und unter Eichel sind die Wirkungen auch eingetreten.
Ich selbst bin mir immer noch etwas unsicher und ich weiß nicht, ob der Finanzminister an dieser Stelle sicher ist, ob es nicht gemerkt wurde oder ob es fahrlässig in Kauf genommen wurde, sodass wir jetzt mit dieser schlimmen Situation umzugehen haben.
Meine Damen und Herren! Ich möchte in meiner Einführung nicht auf alles eingehen. Wir könnten auf der Ausgabenseite auch noch in gehörigem Maße aufzählen, welche zusätzlichen Ausgaben den Kommunen durch Bundesgesetze auferlegt worden sind. Das fängt an bei der Grundrente, die beschlossen worden ist. Das geht über die Neustrukturierung der Sozialhilfe.
Ich meine, dass wir zum Ende dieser Legislaturperiode gut beraten sind, die Landesregierung jetzt aufzufordern darzulegen, was wir innerhalb der laufenden Legislaturperiode noch machen können. Wir brauchen jetzt, auch wegen des Diskontinuitätsprinzips, keine Aufforderungen mehr zu einer Berichterstattung durch die Landesregierung für die nächsten Jahre. Das soll der nächste Landtag regeln. Dann werden wir auch sehen, wer wen beauftragt. Jetzt brauchen wir eine Abrechnung für diese Legislaturperiode. - Vielen Dank.
Meine Damen und Herren! Ich kann es kurz machen. Wir als CDU-Fraktion sind der dezidierten Auffassung, dass wir einen sauberen Abschluss dieser Legislaturperiode brauchen. Dazu gehört in gewisser Weise auch eine Bilanz darüber, was diese Landesregierung in den letzten vier Jahren - man kann sogar acht Jahren sagen - in diesem Lande geleistet hat. Das Wort „geleistet“ sage ich in Anführungszeichen. Das soll dokumentiert werden.
Herr Bullerjahn, wenn Sie jetzt sagen, dass das ein viel zu großer Aufwand sein würde und Sie deshalb leider diesen Antrag, der von der Sache her schon etwas fordere, was Sie ganz gern auch selber wissen wollten, ablehnen, dann ist das doch ein bisschen billig.
Wenn Sie mit uns als CDU darüber reden wollten, dass vielleicht die letzte Gemeinde mit 100 Einwohnern nicht in der Lage ist, pünktlich alle Berichte zu liefern, dann würden wir an dieser Stelle vielleicht sogar ein bisschen nachgeben. Aber Frau Wernicke hat ganz deutlich gesagt, dass die Landkreise in der Lage wären, die wesentlichen Dinge, um die es hier geht, sehr schnell auf den Punkt zu bringen. Wir könnten sehr schnell noch
eine Situationsanalyse machen, wo unsere kommunale Familie im Moment tatsächlich steht.
Herr Bullerjahn, in einem stimme ich mit Ihnen überein: Wir sind sehr interessiert an dieser Wahrheit, und Sie sind daran interessiert, dass diese Wahrheit bis zu den Wahlen nicht mehr auf den Tisch kommt. Darin unterscheiden wir uns.
Das können wir aber vielleicht dann, wenn wir in neuer Zusammensetzung hier sind, in Ruhe auswerten.
Herr Bullerjahn, weil ich natürlich eines zugebe: Solch ein Antrag ist im Frühjahr eines Jahres schwierig, weil jetzt alle Kommunen ihr Beschlussverfahren für die Haushalte abgeschlossen haben oder vielleicht gerade noch dabei sind oder schon den ersten Nachtrag erarbeiten. Das heißt, eine gewisse Spannung besteht schon zwischen der Tatsache, dass die Kommunen wissen müssen, wie sie mit ihrer schwierigen Situation umgehen, und einer sehr frühen Berichterstattung. Aber am 21. April wird nun einmal gewählt. Da wir abgerechnet und das müssen sich schon alle gefallen lassen.
Herr Minister, können Sie sich daran erinnern, dass sich die Landesregierung auch bei anderen Teilen des operationellen Programms bzw. bei der Feinsteuerung und Nachjustierung durch das Parlament hat beauftragen lassen? Oder war die Landesregierung in der Vergangenheit nicht vielmehr Manns genug, dies allein zu erkennen und zu bearbeiten? Denn Sie haben in Ihrer Rede eben ausgeführt, dass Sie ohnehin tätig werden, unabhängig davon, wie das Parlament jetzt entscheidet.
Herr Präsident, als wir im Ältestenrat die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte festgelegt haben, war uns nicht bekannt, dass der Wirtschaftsausschuss beabsichtigt, heute in der Mittagspause über die Zukunft des Standortes Waggonbau Ammendorf zu beraten. Das macht wohl nur Sinn, wenn wir die Generalaussprache zu diesem Punkt im Plenum führen, bevor der Wirtschaftsausschuss getagt hat. Deshalb haben sich einige parlamentarische Geschäftsführer noch einmal dieser Frage zugewandt.
Wir würden vorschlagen - die CDU-Fraktion beantragt dies -, dass wir den Tagesordnungspunkt 3 - Erhalt des Waggonbaustandortes Ammendorf - vor dem Tagesordnungspunkt 2, also vor der Aussprache zum Katasterwesen, behandeln. Dann würden wir mit der Mittagspause nicht in Konflikt kommen und könnten die Reihenfolge trotzdem in etwa einhalten. Ich denke, wir würden dann auch für die öffentliche Meinungsbildung einen ordentlichen Beratungsgang erreichen.
Ja, genau. Der Beratungszeitpunkt wird dann davon abhängen, wie wir im Zeitplan liegen. Wir werden es nach unserer Auffassung nicht hinbekommen, das Thema Waggonbau Ammendorf vor der Mittagspause zu diskutieren und gleichzeitig zu garantieren, dass sich der Wirtschaftsausschuss in der Mittagspause dieser Frage widmen kann.
Herr Präsident!
Herr Minister, nun kann man durchaus mit viel Zustimmung beklagen, dass viel zu viele Daten zu viel zu vielen statistischen Zwecken erhoben werden. Aber sind Sie nicht auch meiner Auffassung, dass, solange die Gesetze ganz klar bestimmte Statistiken fordern, man nicht als Minister darüber philosophieren kann, ob die Statistiken zu erbringen sind?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon eine denkwürdige Haushaltsrede, die hier gehalten worden ist. Manches stimmt offensichtlich mit der Wahrnehmung der Bürger nicht überein.
Ich habe einen Bericht aus der „Welt“ vom 13. Dezember 2001 über eine Umfrage im Osten vom renommierten Unternehmensberatungsinstitut McKinsey. Im Hinblick auf die Frage, kann man in der Region, in der ich wohne, alles in allem gesehen sehr gut leben, belegt Sachsen-Anhalt sicher den 16. Platz von 16 zu vergebenden Plätzen.
Ich frage: Warum nehmen die meisten Bürger des Landes Sachsen-Anhalt die Qualität der Politik in diesem Land offensichtlich anders wahr, als die Regierung dies selbst darstellt?
Herr Ministerpräsident, ich möchte Sie fragen - zumindest mir geht es manchmal so nach Veranstaltungen; manche klappen, manche klappen nicht -, ob Sie sich, wenn Veranstaltungen nicht klappen, fragen: Sieht der ganze Saal eine Angelegenheit oder eine Sache falsch? Oder bin ich derjenige, der vielleicht in mich hineinhören muss und mich ernsthaft befragen muss, ob ich bestimmte Sachverhalte richtig sehe, darstelle und beurteile? Wenn die Bevölkerung massenhaft anders urteilt als Sie, stellt sich diese Frage ernsthaft.
Es könnte allerdings für manchen zu spät sein, diese Frage für sich zu bedenken. Ich will damit sagen: Wer nach dem 21. April 2002 hier mitregiert, wenn es eine neue Regierung gibt, steht noch nicht fest. Der Wähler als Souverän wird dies entscheiden. Ich glaube, alle Parteien denken sehr tief darüber nach, wo sie im Moment stehen. Es dürfte sich da keiner so sicher sein.
Meine Damen und Herren! Wir sind bei den Haushaltsberatungen zugegebenermaßen in diesem Jahr in einer außergewöhnlich schwierigen Situation. Aber es wäre vollkommen falsch zu sagen, diese Situation ist schicksalsbestimmt und nur fremdbestimmt.
Sie hat auch die Ursache in Fehlern, die in den letzten Jahren hier permanent Jahr für Jahr begangen worden sind.
Meine Damen und Herren! Ich will nur ganz kurz an einige wenige Punkte erinnern. Im Jahr 1995, als Sie sich damit gefeiert haben, dass Sie alle kw-Vermerke außer Kraft gesetzt haben,
ist zum ersten Mal das Steuer des Personalhaushalts aus dem Ruder geraten. Das haben Sie nie wieder richtig eingefangen.
Auch so manche Entscheidung, die jetzt schmerzhaft in Bezug auf die MLU getroffen werden muss, wäre einfacher zu treffen gewesen sein, wenn wir seit 1995 auch in diesem Bereich kontinuierlich mit kw-Vermerken gearbeitet hätten. Sie haben Entscheidungen über Jahre vor sich hergeschoben.
Jetzt ist das Umsteuern natürlich umso schwieriger und Sie bekommen hierbei nur in einer rechtlich nicht sauberen Art und Weise die Kurve.
Ich denke daran, dass Sie mit dem Lehrergleichstellungsgesetz und der Einstufung aller Sekundarschullehrer in die Besoldungsgruppe A 13 diesem Land unnötigerweise eine zusätzliche finanzielle Bürde aufgeladen haben, die sich nur auswachsen kann und die man von heute auf morgen nicht beseitigen kann.
Ich erinnere daran, dass mit der Verweigerung einer sinnvollen Verbeamtung von Lehrern aus ideologischen Gründen seit Jahren ein Potenzial weggeschoben wird, das Sie nicht bereit sind, ernsthaft zu bedenken.
Meine Damen und Herren! Wenn der Finanzminister von Risiken redet, will ich ein Risiko hinzufügen. Wir werden mit ziemlicher Sicherheit am Ende dieses Jahres eben nicht mit einer schwarzen Null in den Anfang des nächsten Jahres hineingehen. Wenn sich die Rechnungen einigermaßen bewahrheiten, die man aufstellen kann genaues Zahlenmaterial haben wir nicht; das muss man als Opposition zugeben -, möchte ich an dieser Stelle sagen: Ich glaube, es ist ein reales Risiko, dass wir am Ende des Jahres mit einem Defizit von 500 Millionen DM dastehen, was eine Vorbelastung für die nächsten Jahre ist. Sie wissen ganz genau, dass wir dieses spätestens im übernächsten Haushaltsjahr ausgeglichen haben müssen.
Also wir gehen mit sehr hohen Vorbelastungen in die nächsten Jahre hinein; diese sind zum großen Teil hausgemacht. Dabei nützt es nichts, auf Steuerschätzungen zu schimpfen und auf den 11. September 2001 zu verweisen.
Bezeichnenderweise - das habe ich vorhin schon erwähnt - schimpft der Herr Ministerpräsident seit einigen Jahren nicht mehr auf die Bundesregierung. Sonst war
immer die Bundesregierung an allem Übel schuld, das auf das Land zugekommen ist. Das heißt, die Wahrnehmung der Ursachen hängt auch sehr von einer kurzfristigen Perspektive ab.
Meine Damen und Herren! Man muss sagen: Das Land ist im nächsten Jahr vielleicht sogar noch in einer vergleichsweise günstigen Situation, weil der umstrittene Landverkauf, den die Landesregierung in einer Art und Weise vollziehen will, die wir ablehnen - das hat nichts damit zu tun, dass wir angeblich gegen Privatisierung sind -, unvorhergesehene Einnahmen von 120 Millionen DM bescheren soll, die sie bei einem normalen Vollzug, wenn uns nicht plötzlich das Preußen-Vermögen zugeordnet worden wäre, überhaupt nicht in ihrer Kalkulation hätte. Das heißt, dann hätten Sie überhaupt nicht mehr gewusst, wie Sie den Haushalt zubekommen sollen. Von Planmäßigkeit und von strukturellem Abbau der Verschuldung ist also überhaupt nicht mehr die Rede.
Ich weiß nicht, wie Sie angesichts dieser Situation so selbstsicher sagen können, im Jahr 2006 brauchen wir keine Nettoneuverschuldung mehr, weil wir dann unser Ziel erreicht haben. Wenn Sie die Bugwelle immer mehr vor sich herschieben, dann weiß ich nicht, in welches große Loch Sie zum Schluss die Schulden hineinschieben wollen; das gibt es dann gar nicht mehr, meine Damen und Herren.
Meine Damen und Herren! Zu den Kommunalkrediten ist schon vieles gesagt worden. Ich will nur noch einen Aspekt hinzufügen: Die tiefere Ursache der komplizierten Konstruktion, die Sie für dieses 100-Millionen-€Kommunalkreditprogramm wählen - wir haben ein Zuschussprogramm gefordert -, ist die, dass Sie sich weigern wollen, endgültig zu sagen, welcher Schuldenstatistik diese Schulden zugeordnet werden sollen; denn es sind jetzt, nach der bisher vorliegenden Konstruktion, nach dem Haushaltsplan, eindeutig Schulden der Kommunen.
Aber gleichzeitig sagen Sie, die Kommunen müssten das so ernst nun auch wieder nicht nehmen, weil Sie ab dem Jahr 2006 über die Tilgung noch einmal neu sprechen wollen. Das heißt, Sie geben ein bisschen Hoffnung, es könnten aus den Kommunalschulden Landesschulden werden. Aber bei jeder Diskussion über die Landesverschuldung werden Sie gewiss die andere Linie fahren und sagen: Selbstverständlich sind es Kommunalschulden und es wird auch bei dieser Art der Schulden bleiben.
Meine Damen und Herren! Wir haben gefordert, dass mit dem Bekanntwerden der Steuerschätzung vom November, deren Ergebnis zugegebenermaßen schwierig ist, ernsthaft alle bisherigen Haushaltsansätze überprüft werden müssen. Das richtige Instrumentarium dafür wäre das Vorlegen einer so genannten Haushaltsergänzungsvorlage nach § 32 der Landeshaushaltsordnung gewesen. Dann hätten Sie nämlich ohne Zeitverlust direkt durch Überweisung in die zuständigen Ausschüsse zeigen können - Sie hätten nicht über das Parlament gehen müssen -, wie Sie angesichts der für Sie neuen Ge
samtfinanzsituation mit einem Gesamtkonzept reagieren wollen.
Das haben Sie aber nicht getan. Sie sind geflüchtet, indem Sie in einige Globalpositionen ausgewichen sind und diese in unverantwortlicher und in unrealistischer Weise verändert haben.
Ich sage Ihnen ganz deutlich, dass Sie gar nicht die Absicht haben, dass der Landeshaushalt bis zum Ende des Jahres 2002 halten muss. Er muss nur bis zum 21. April 2002 halten. Danach muss er neu gerichtet werden. Wir wünschen uns, dass Sie diese schwierige Aufgabe nicht mehr machen müssen, weil Sie schon die Einbringung dieses Haushaltes nicht ordentlich vollzogen haben.
Ich will Ihnen sagen - Ihnen, Herr Finanzminister, sage ich wahrscheinlich nichts Neues, aber so manch anderer in diesem Haus wird es gar nicht wissen -, es kommt wahrscheinlich eine neue schwierige Last auf uns zu; denn jeder wird die Nachricht gehört haben, dass die niedersächsische Landesregierung 2,4 Milliarden DM als zu Unrecht erhobene Förderabgabe für die Gasförderung zurückzahlen muss. Das kommt über den Länderfinanzausgleich nach dem Kassenwirkungsprinzip direkt an die anderen Länder zurück.
Für unser kleines Land Sachsen-Anhalt heißt das - wenn einem Verhandler nicht noch etwas Besonderes einfällt -, dass wir 70 Millionen DM, also ungefähr 35 Millionen €, im ersten Quartal des nächsten Jahres allein durch diese Gerichtsentscheidung weniger in der Kasse haben werden. Dass angesichts dieser Finanzsituation der nächste Haushalt noch vernünftig gefahren werden kann - mit diesen unrealistischen Veranschlagungen -, das möchte ich an dieser Stelle sehr in Zweifel ziehen, meine Damen und Herren.
Ich will einige kurze Bemerkungen zu einigen Einzelplänen machen, weil wir im Rahmen der Behandlung der Einzelpläne nicht mit einem anderen Redner darauf eingehen werden. Deshalb will ich dies an dieser Stelle kurz vortragen.
Streifen wir einmal den Bereich des Kultusministeriums. Streifen wir einmal den Bereich der Schule. Leider ist der Kultusminister nicht hier; Haushaltsberatungen sind für den Kultusbereich wahrscheinlich auch unwichtig.
Wir merken mit großem Erstaunen, dass die Landesregierung jetzt versucht, eine gefeierte Reform, das 13. Schuljahr, als Wahlkampfziel zurückzunehmen. Meine Damen und Herren, da denkt doch wirklich jeder im Lande, wie soll man so etwas werten. Man denkt, man ist im falschen Film.
- Das hat mit dem Haushalt sehr wohl etwas zu tun, weil ich frage: Was hat dieses vollkommen unnötige Experiment Zwangsförderstufe und 13. Schuljahr rein monetär dem Land Sachsen-Anhalt gekostet?
Damit ist überhaupt nicht die Frage beantwortet, wie viel Zeit wir den Jugendlichen gestohlen haben, indem
wir sie in unnötige Kurse und in unnötige Schleifen geschickt haben. Wir haben ihnen verwehrt, frühzeitig einen qualitativ hochwertigen Abschluss in diesem Land Sachsen-Anhalt zu erreichen. Dieses Experiment war monetär und für die Jugendlichen dieses Landes ein ganz schädliches Experiment. Das werden wir noch ganz deutlich sagen.
Kommen wir kurz zur Schulbauförderung. - Wir sind noch längst nicht durch. Einem Abgeordneten kann kaum etwas Peinlicheres passieren, als wenn er bei einer Führung einmal auf die Toilettenanlage einer noch nicht richtig sanierten Schule geführt wird.
Dann werden alle anderen Finanzforderungen ein bisschen gedämpft, weil man sich gar nicht mehr traut, andere Prioritäten zu setzen.
Wir müssen aber feststellen, dass das Kapitel Schulbauförderung so gut wie ausläuft; denn allein von den eingestellten 13,8 Millionen € im Baransatz sind nach dem Haushaltsplan 14,6 Millionen € - also mehr als der Baransatz - schon durch Verpflichtungsermächtigungen für dieses Jahr gebunden. Entweder wurden diese Verpflichtungsermächtigungen in den vergangenen Jahren nicht ordentlich ausgereicht - dann haben Sie nicht so gefördert, wie es notwendig gewesen wäre - oder Sie haben für das nächste Jahr überhaupt keine Mittel mehr, es kann so gut wie keine Neubeginne in der Schulbauförderung mehr geben. Dann ist das Trost, dann ist die Prioritätenliste nur eine Liste auf Hoffnung, an die die Betroffenen aber nicht herankommen werden.
Wenn der Herr Ministerpräsident sagt, es ist Frevel, bei der Bildung zu sparen, muss ich sagen: Herr Ministerpräsident, Schulbauförderung ist genauso ein Beispiel, das Sie als Sparbüchse entdeckt haben.
Meine Damen und Herren! Kommen wir noch einmal kurz zu den Hochschulen. Ich will nicht vom Hölzchen aufs Stöckchen kommen, aber die so genannte B-Struktur der Martin-Luther-Universität Halle ist höchst unsauber durchfinanziert. Das haben wir im Finanzausschuss so besprochen und da waren wir uns zumindest mit dem Landesrechnungshof einig. Wenn diese B-Struktur über mehrere Jahre eine sichere finanzielle Planungsgrundlage haben soll, dann gehören in den Haushaltsplan Verpflichtungsermächtigungen.
SPD und PDS haben sich angesichts mehrfacher Forderungen der CDU-Fraktion geweigert, diese Verpflichtungsermächtigungen einzustellen. Sie haben lediglich einen so genannten verbindlichen Haushaltsvermerk über zukünftige Zuwendungen eingestellt. Es macht einen doch in hohem Maße misstrauisch, wenn Sie sich weigern, Verpflichtungsermächtigungen einzustellen, und gleichzeitig den Menschen sagen, die Einrichtung dieser B-Struktur brauchen wir für einige Jahre, bis wir es auf diese Art und Weise geschafft haben, das Personal, das an falscher Stelle beschäftigt ist, sinnvoll zu überführen.
Wir können gut verstehen, dass die betroffenen Mitarbeiter an der Martin-Luther-Universität Halle nicht das
Vertrauen in die Landesregierung haben können, dass die ihnen angebotenen Verträge tatsächlich von Bestand sind und nicht vielmehr eine gravierende persönliche Verschlechterung ihrer Arbeitsrechtsverhältnisse darstellen.
Herr Metke - auch wenn Sie mich vielleicht nur zufällig gerade so anschauen -, ich möchte Sie fragen, ob Sie so einen „Betriebsübergang“ als Gewerkschafter mitmachen würden. - Wahrscheinlich würden Sie das niemals mitmachen.
Das ist kein Betriebsübergang, das ist klar; die Rechtslage ist ein bisschen anders. Aber von der Qualität her möchte ich Sie fragen, ob Sie so etwas verantworten könnten. - In der freien Wirtschaft würden Sie so etwas niemals verantworten. Vielmehr würden Ihre Leute auf der Straße stehen und Sie würden dabeistehen.
Ich würde sagen, üben Sie so viel Solidarität, dass Sie bis in den Wissenschaftsbereich hineinschauen und sagen, was verantwortbar ist und was nicht verantwortbar ist.
Bleiben wir noch ein bisschen bei der Bildung. Wir sind uns alle darüber einig, dass die Fachhochschule Harz ausgebaut werden muss, sinnvoll ausgebaut werden muss, und dass speziell an den Standorten Halle und Halberstadt gebaut werden muss.
Nun lesen wir in der Zeitung vom 22. November, dass mit den Baumaßnahmen für die Fachhochschule Halberstadt begonnen worden ist; Zeitungsmitteilung in der „Volksstimme“ vom 22. November.
Auf eine Nachfrage meinerseits im Finanzausschuss sagte der Herr Finanzminister, er könne sich diese Zeitungsmeldung überhaupt nicht erklären. Nun kann es sein, dass der Finanzminister nicht alles weiß, aber dass das Finanzressort, dem die ganze Bauverwaltung untersteht, nicht weiß, was im Land im Kultusbereich gebaut wird, macht mich doch schon stutzig.
Dazu kann ich nur eines sagen: Entweder weiß die Landesregierung untereinander nicht, was sie macht, oder die Minister tricksen sich gegenseitig aus. Hinzu kommt noch, dass alles am Parlament vorbei passiert. Ich sage nicht, dass diese Maßnahmen unsinnig sind. Die sind aber nirgends als Hochbaumaßnahmen von uns besprochen oder beschlossen worden. Hier bauen einige Ressorts am Landtag vorbei.
Das kann im Einzelfall sinnvoll sein, aber als Aushöhlung des Budgetrechtes dürfen wir uns das überhaupt nicht gefallen lassen, meine Damen und Herren.
Herr Finanzminister, die Beantwortung der Frage, warum Sie das nicht gewusst haben und vielleicht erst jetzt wissen, steht bisher immer noch aus.
- Nein, Herr Minister - jetzt läuft mir die Zeit weg -, ich habe Sie schon genau danach gefragt, ob Sie erklären können, auf welcher Rechtsgrundlage in Halberstadt gebaut wird. Das konnten Sie nicht erklären.
Ich will noch - weil mir sonst die Zeit endgültig wegrennt - auf einen anderen Aspekt aufmerksam machen. Die Veranschlagung -
- Ich weiß doch wohl noch, wonach ich gefragt habe und worüber wir diskutiert haben. Wir haben in demselben Ausschuss gesessen, Herr Minister. So ist es nun nicht.
- Ja, das denken Sie manchmal.
Jetzt komme ich noch zu den Regionalisierungsmitteln. Ich muss bezüglich der Regionalisierungsmittel in dem Rest der mir verbleibenden Zeit ganz kurz darauf hinweisen: Hier macht die Landesregierung eine ganz riskante Finanzoperation.
Die Regionalisierungsmittel sind nicht dafür vorgesehen, dass sich das Land der Pflichtaufgabe der Schülerbeförderung durch die Verwendung dieser Bundesmittel entledigt. Auch durch die Neufassung des § 11 Abs. 2 des Haushaltsgesetzes wird das Problem nicht gelöst.
Wir wissen alle, wir gehen in einen knallharten Verhandlungspoker mit der Deutschen Bahn AG und mit der Bundesregierung. Die Strecken und die Regionalisierungsmittel werden evaluiert. Wenn die Bundesregierung, die unseren Haushaltsplan lesen wird, sieht, dass wir freiwillig Regionalisierungsmittel des Bundes für eine Aufgabe umwidmen, die keine Bundesaufgabe ist, sondern eine Pflichtaufgabe des Landes, dann kann daraus jeder Finanzverantwortliche auf Bundesebene nur schließen, dass die Zuweisung der Mittel in dieser Höhe nicht notwendig ist, weil das Land in der Lage ist, diese anders zu verwenden.
Dann muss man kein Prophet sein, dann ist man auch nicht Kassandra, wenn man einfach darauf hinweist, dass wir in der nächsten Verhandlungsrunde ganz schlechte Karten haben werden, um diese so dringend benötigten Mittel in der benötigten Höhe für das Land Sachsen-Anhalt auszuhandeln. Sie werden genau mit der Begründung gestrichen werden, die wir mit diesem Haushaltsplan liefern.
Meine Damen und Herren! Das ist ein Pyrrhussieg, der im Haushaltsplan nur eine Jahresscheibe weiterhilft und Folgeschäden für Jahre anrichtet, weil das wahrscheinlich in den nächsten Jahren nicht wieder herauszuverhandeln sein wird.
Herr Präsident Schaefer, ich sehe auf die Uhr. Es bleiben noch 22 Sekunden für einen schönen Schlusssatz.
Ein Nachtragshaushalt wird notwendig, weil man mit diesem Haushalt nicht über das Jahr kommen wird. Aber die Bürgerinnen und Bürger werden hoffentlich dafür sorgen, dass diese Landesregierung den Nachtragshaushalt nicht mehr aufzustellen haben wird.
Herr Kollege Bischoff, das wichtige Magdeburger Thema Fußballanhänger ist Ihnen als Mitglied des Stadtrates und als Mitglied des Landtages bekannt.
Nach meiner festen Überzeugung ist aus Kreisen der Landesregierung - anders kann ich es mir nicht erklären - oder durch Fehlinformation seitens Dr. Trümpers oder des Kulturbeigeordneten Koch der Stadtrat in Magdeburg dahin gehend informiert worden, dass nur ein 25 000 Personen fassendes Fußballstadion für Magdeburg Chancen auf Landesförderung hätte. Bei den Haushaltsberatungen hat sich das Gegenteil herausgestellt. Die Frau Ministerin hat für meine Begriffe glaubhaft versichert, dass aus ihrem Hause nie so eine Information gekommen sei.
Herr Bischoff, wie bewerten Sie diese Angelegenheit? Fühlen Sie sich auch als Stadtrat in dieser Angelegenheit richtig beraten?
Herr Bischoff, jetzt wird die Sache aber richtig ärgerlich. Bis jetzt war das auf dem Niveau, dass wir uns gegenseitig befragt haben, wer was gewusst hat. Wenn Sie jetzt unterstellen, dass die CDU und vielleicht auch die PDS, die ich in dieser Frage gar nicht verteidigen muss, gemeinsam im Lande gegen ein Fußballstadion in Magdeburg arbeiteten, dann verkehren Sie die Situation völlig. So hat sich die Situation bisher nie dargestellt.
Es ist im Ausschuss nur eines deutlich geworden: Für den für meine Begriffe nie eingebrachten Vorschlag der Landesregierung war in dem Moment auch gar keine Mehrheit im Landtag zu sehen. Aber diese Frage ist ja nie ernsthaft geprüft worden, weil seitens der Landesregierung bis jetzt offensichtlich nie definitiv eindeutige Signale in Richtung Magdeburg gekommen sind, dass ein solcher Stadionbau überhaupt möglich wäre. Das heißt, bis jetzt liegt der Ball immer noch in der Sphäre der Landesregierung. Sie hat sich offensichtlich nie zu Vorgängen erklärt, die in Magdeburg schon verkauft worden sind, insbesondere vom Oberbürgermeister, also von Ihrem Kollegen. Das ist eine Tatsache.
Herr Dr. Rehhahn, ein kleiner Hinweis: Die Magdeburger sind leider von der irrigen Annahme ausgegangen, dass im Rahmen der parlamentarischen Beratung die Kürzungen bei den Mitteln für die Kommunen noch einmal um die Hälfte reduziert werden.
Das haben sie bei der Gesamtveranschlagung vorgesehen. Aber freilich!
Ich bin dankbar, dass Sie mir gestatten, meine Kollegin zu unterbrechen. Aber wäre es nicht angemessen, dass versucht würde, zu diesem Thema wenigstens die So- zialministerin herzubitten?
Niemand von der Regierung ist anwesend. Die Regierung interessiert es überhaupt nicht, was hier geschieht.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei den reformatorischen Kirchen gibt es den in meinen Augen schönen Spruch: Die Kirche bedarf der ständigen Reform. - Seit Jahrhunderten wissen das alle und sie wissen, dass das eine Jahrhundertaufgabe ist, die jedes Mal neu gelöst werden muss.
Man könnte ohne große Vergewaltigung sagen: Auch die Demokratie bedarf der ständigen Reform und als Kernstück der Demokratie bedarf natürlich auch das Parlament mit seinen angrenzenden Bestimmungen der ständigen Reform. So ist es ein gutes Zeichen, dass auch wir uns in regelmäßigen Abständen immer wieder dieser Aufgabe widmen.
Jetzt hole ich einmal kurz Luft. An dieser Stelle hatte ich mir den Stabstrich aufgeschrieben, dass es ein sehr gutes Zeichen für das Parlament ist, wenn wir dies in
Einmütigkeit machen, weil wir dann annehmen können, dass die neuen Regelungen von allen Fraktionen, von allen Abgeordneten auch innerlich akzeptiert und umgesetzt werden.
Aber, Herr Wolf, ich muss mich wirklich fragen: Zu welchen Sitzungen gehen denn eigentlich Ihre Kollegen?
Mit welcher inhaltlichen Vorbereitung gehen Sie eigentlich in den Ältestenrat? Wenn wir aus gutem Grund im Ältestenrat viele Regelungen einstimmig beschließen - Das heißt, Ihre Vertreter waren dabei.
- Ja, genau, Sie bringen es auf den Punkt: Sie haben die Fähigkeit, Ihre Meinung jederzeit ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Verhältnisse an jede beliebige Lage anpassen zu können. Das ist nämlich Ihre Kunst.
- Herr Wolf, es ist doch wirklich unter Ihrer Würde, wenn wir es im Ältestenrat schon geschafft haben, Einstimmigkeit zu erreichen,
dass Sie dann mit einer Philippika im Landtag versuchen, diesen guten Kompromiss zu zerreden. Das hat, glaube ich, das Parlament als Ganzes nicht verdient.
- Es gibt auch verlorene Leute, die man immer wieder ansprechen muss, und ich gebe so schnell keinen auf.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist trotzdem gut, dass wir mit einer relativ großen Mehrheit das Abgeordnetengesetz, das Gesetz über die Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen, das Wahlgesetz, die Geschäftsordnung und einen Entschließungsantrag zur Stärkung der Informationsrechte des Landtages beschließen. Wir kommen damit, glaube ich, ein gutes Stückchen weiter.
Zum Abgeordnetengesetz will ich aus der Sicht der CDU-Fraktion nur noch einmal ganz kurz sagen: Wir setzen damit die Forderungen des Bundesverfassungsgerichtes in dem Urteil vom 21. Juli 2000 um. Ich sage aber auch ganz deutlich: Das Bundesverfassungsgerichtsurteil berührt nicht die Möglichkeit, dass die Fraktionen über ihr Satzungsrecht die arbeitsteilige Organisation, die sich in unterschiedlichen Verantwortungsgraden und Arbeitsbelastungen niederschlägt, auch durch Vergütung honorieren. Ich nehme an, verschiedene Fraktionen des Landtages werden durch ihre Satzungen davon Gebrauch machen. Auch auf die CDUFraktion wird das zutreffen. Das will ich hier auch ganz deutlich sagen.
Zum Wahlgesetz. Meine Damen und Herren! Es gibt keine allgemein anerkannte Formel, um die notwendige Größe eines Parlamentes vielleicht in Abhängigkeit von Einwohnerzahl, Flächengröße oder Strukturmerkmalen zu berechnen. Deshalb gibt es letztlich nur einen Kom
promiss. Der Kompromiss, der mit 91 Abgeordneten gefunden wird, ist nach unserer Auffassung akzeptabel. Wir sind froh, dass wir damit auch wieder Planungssicherheit für die nächsten Jahre bekommen.
Wenn es auch keine allgemein anerkannte Berechnungsformel gibt, so will ich doch ganz deutlich sagen: Ob in diesem Hause 50, 91, 99 oder 116 Abgeordnete sitzen, entscheidet letztlich unsere Akzeptanz in der Öffentlichkeit. Das heißt, wenn wir in der Öffentlichkeit nicht mehr erklären können, was wir hier machen, werden wir uns auch nicht mehr darüber zu unterhalten brauchen, ob wir 91, 85 oder eine andere Zahl von Abgeordneten brauchen. Deshalb werden wir durch die Qualität unserer Arbeit letztlich auch über die Größe des Parlamentes entscheiden.
Ich betrachte deshalb den neu gefundenen Kompromiss von 91 Abgeordneten als eine Aufgabe an uns selbst, die es in nächster Zeit auszufüllen gilt, um so ein rechtes Maß von Effizienz und Kontrollmöglichkeiten gegenüber der Landesregierung, zumindest aus der Sicht der Opposition, weiterhin zu gewährleisten.
Die Verkleinerung des Parlamentes ist nach unserer Auffassung auch nur hinnehmbar, wenn wir gleichzeitig die Rechte des Parlamentes stärken. Der Entschließungsantrag weist deshalb in die richtige Richtung. Wir müssen in der nächsten Legislaturperiode dann das eine oder andere durch Gesetze ausfüllen, aber ich glaube, wir sind da auf einem guten Weg.
Da es zur Tugend eines Parlamentariers gehört, auch pünktlich aufzuhören, höre ich jetzt fünf Sekunden vor Ablauf der Redezeit auf. - Vielen Dank.