Im Ergebnis der Diskussion sprach sich der Ausschuß für Raumordnung und Umwelt dafür aus, bei der Erarbeitung des Entwurfs der Verordnung für das Biosphärenreservat Flußlandschaft Elbe die von der UNESCO bestätigten Grenzen zugrunde zu legen und im Falle einer stufenweisen Entwicklung des Schutzgebietes die einzelnen Stufen zeit- und flächenkonkret rechtsverbindlich festzuschreiben.
Der mitberatende Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten befaßte sich am 11. Mai 2000 ausführlich mit dem Antrag und kam zu einer Änderung, die dann aber vom federführenden Ausschuß wieder korrigiert worden ist. Es handelt sich um das Wort „rechtsverbindlich“, das der federführende Ausschuß in seiner abschließenden Beratung wieder einfügte. Diese Version der Beschlußempfehlung wurde auch gedruckt.
Bezüglich der potentiellen Totalreservatsflächen, die sich noch in der Verfügungsgewalt der BVVG befinden, verzichtete die PDS-Fraktion auf die Übernahme einer konkreten Gebietsliste, wie sie im ursprünglichen Antrag enthalten war. Der vorliegende Beschlußtext verpflichtet die Landesregierung in ausreichendem Maße.
Der Ausschuß für Raumordnung und Umwelt stimmte der vorliegenden Beschlußempfehlung bei vier Enthaltungen einstimmig zu. Ich bitte das Hohe Haus, sich der Beschlußempfehlung anzuschließen.
Auch bei dieser Beschlußempfehlung muß in Punkt 2 eine redaktionelle Änderung vorgenommen werden. Nicht der Ausschuß, sondern nur der Landtag kann die
Landesregierung beauftragen. Entsprechend sollte die redaktionelle Änderung vorgenommen werden. - Danke.
Vielen Dank, Herr Dr. Köck. - Auch zu diesem Tagesordnungspunkt ist eine Debatte nicht geplant. Gibt es Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zum Abstimmungsverfahren. Wer der Beschlußempfehlung mit dieser geringfügigen redaktionellen Änderung, die vorgetragen worden ist, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Damit ist die Beschlußempfehlung bei einer großen Zahl von Stimmenthaltungen ohne Gegenstimmen angenommen worden. Der Tagesordnungspunkt 15 ist abgeschlossen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die beiden Anträge sind am 17. September 1999 in den Ausschuß für Raumordnung und Umwelt überwiesen worden. Die Landesregierung legte dem Ausschuß Anfang des Jahres 2000 einen schriftlichen Bericht vor und stellte die Entwürfe der Abfallwirtschaftspläne für die Regierungsbezirke zur Verfügung.
Da ein bereits vom 10. Dezember 1998 datierender Antrag der CDU-Fraktion mit ähnlicher Fragestellung periodisch im zuständigen Ausschuß aufgerufen wird, erfolgte eine komplexe Diskussion über die Abfallwirtschaftsplanung in Sachsen-Anhalt bereits am 13. Januar 2000, so daß die erste ordentliche Behandlung in der 28. Sitzung des Ausschusses am 17. Februar 2000 außerordentlich kurz ausfiel und der Ausschuß beschloß, die Beratung zu vertagen.
In seiner Sitzung am 15. Juni 2000 befaßte sich der Ausschuß erneut mit dem Stand der Abfallwirtschaftsplanung in Sachsen-Anhalt. Er kam zu dem Ergebnis, daß trotz der noch vorhandenen Unwägbarkeiten Stichwort Deponie Lochau - die mit den Anträgen verbundenen Verpflichtungen, Bericht zu erstatten, erfüllt seien sowie die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger aus der objektiv begründeten Nichteinhaltung des Termins 31. Dezember 1999 für die erstmalige Erstellung der Abfallwirtschaftspläne keine Nachteile erfahren hätten.
Die Anträge haben sich somit erledigt. Der Ausschuß für Raumordnung und Umwelt empfiehlt deshalb dem Landtag, die Anträge für erledigt zu erklären. - Danke.
Danke, Herr Dr. Köck. - Auch zu diesem Tagesordnungspunkt ist eine Debatte nicht vereinbart worden. Gibt es Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung über die Drs. 3/3290. Wer der Ausschußempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei neun Stimmenthaltungen und ohne Gegenstimmen wurde so beschlossen. Herr Dr. Köck hat bereits darauf hingewiesen, daß damit die Drs. 3/2090 neu und 3/2126 für erledigt erklärt werden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 16 abgeschlossen.
Bericht und Beschlußempfehlung des Siebenten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses - Drs. 3/3280
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Siebente Parlamentarische Untersuchungsausschuß legt Ihnen heute den Bericht über die Ergebnisse seiner Tätigkeit vor. Der Auftrag des Ausschusses lief im wesentlichen darauf hinaus, zu untersuchen, ob beim Kauf der Liegenschaft Luisenstraße 18 in Berlin-Mitte, besser bekannt als ehemaliger Sitz des Künstlerclubs „Die Möwe e. V.“, die geltenden Vorschriften eingehalten worden sind.
Sie werden sich erinnern, daß Anfang 1999 sowohl im Landtag als auch in den Medien eine intensive Diskussion um den Kauf und insbesondere um den Kaufpreis der Liegenschaft Luisenstraße 18 als Sitz der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt beim Bund in Berlin geführt worden ist. Der Landesrechnungshof führte eine Sofortprüfung der mit dem Kauf und dem Umbau der Liegenschaft zusammenhängenden Unterlagen durch und legte seinen Bericht dem Finanzausschuß am 24. März 1999 vor. Das geraffte Fazit des Berichtes des Landesrechnungshofes lautete:
Erstens. Beim Kauf der „Möwe“ seien Vorschriften der Landeshaushaltsordnung nicht eingehalten worden.
Zweitens. Der gezahlte Kaufpreis sei zu hoch. Dies belege eine Kurzwertermittlung des Finanzministeriums.
Drittens. Die Vorhaltekosten, die der Voreigentümerin entstanden seien, seien vom Land übernommen worden, was nicht üblich sei.
Zur Aufklärung auch dieser Feststellungen setzte der Landtag mit Beschluß vom 15. April 1999 den Siebenten Parlamentarischen Untersuchungsausschuß ein. Der Ausschuß konstituierte sich am 7. Mai 1999, er faßte die notwendigen Beschlüsse zur Organisation seiner Arbeit und beschloß zunächst über die Aktenvorlage. Die uns durch die Landesregierung daraufhin vorgelegten Akten füllten zwei große Panzerschränke. Insgesamt wurden uns mehr als 100 dicke Aktenordner übergeben.
Meine Damen und Herren! Von der Aufnahme unserer Arbeit bis zur Beschlußfassung über den Bericht des Ausschusses vergingen fast 13 Monate. Vor der ersten ordentlichen Sitzung besichtigten wir das Grundstück Luisenstraße 18 in Berlin-Mitte und ließen uns vor Ort die Pläne für den beabsichtigten Umbau erläutern. In sechs öffentlichen Sitzungen, in denen Zeugen vernommen wurden, und in zwölf Beratungssitzungen hat sich der Untersuchungsausschuß mit der Aufklärung der gegen die Landesregierung erhobenen Vorwürfe befaßt und versucht, dafür Beweise zu finden.
Lassen Sie mich an dieser Stelle schon einmal auf das Ergebnis der Untersuchungen hinweisen. Die Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses kam zu dem Schluß, daß die tatsächlich erbrachten Beweise die gegen die Landesregierung erhobenen Vorwürfe nicht oder nur in wenigen Einzelfragen bestätigten.
Meine Damen und Herren! Ich möchte im folgenden kurz den Sachverhalt darstellen, der unserer Untersuchung zugrunde lag, und dabei die wesentlichen Feststellungen des Ausschusses vortragen.
Im Jahre 1995 beschloß die Landesregierung, sich an dem Planungsvorhaben zu den sogenannten Ministergärten in Berlin zu beteiligen, um eine Landesvertretung am Sitz des Bundestages, der Bundesregierung sowie des Bundesrates zu errichten. Parallel wurden ca. 20 Grundstücke auf ihre Geeignetheit für eine Landesvertretung geprüft. Die Ministergärten hatten jedoch Priorität.
Mitte September 1997 verzichtete die Landesregierung auf das Projekt Ministergärten, weil Restitutionsansprüche auf das Grundstück erhoben wurden und mit einer kurzfristigen Klärung dieser Ansprüche nicht zu rechnen war. Die Landesregierung sah sich nun unter zeitlichem Druck und suchte angestrengt nach einer geeigneten Liegenschaft. Zu dieser Situation stellte der Untersuchungsausschuß fest, daß dies dazu führte, daß Umschau, Verhandlungen, Prüfungen sowie die Einbeziehung des Landtages in den Entscheidungsprozeß nicht immer die notwendige Sorgfalt erfuhren.
In dem besagten Zeitraum wurde bekannt, daß die als Landesvertretung für die Freie und Hansestadt Hamburg vorgesehene Liegenschaft Luisenstraße 18 eventuell zur Disposition stehe. Nach Gesprächen mit Vertretern der hamburgischen Senatsverwaltung besichtigten die Staatssekretäre Jonas, Ballhausen und Dr. Köpp, Mitarbeiter der Landesverwaltung sowie Vertreter der Hamburgischen Landesbank, die Eigentümerin der Liegenschaft war, am 28. Oktober 1997 die Liegenschaft.
Nach dieser Besichtigung - so zeigte die Zeugenvernehmung - kamen die beteiligten Staatssekretäre zu der Ansicht, daß das Grundstück als Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt gut geeignet sei. Als Kaufpreis wurden ca. 16,5 Millionen DM genannt. In diesem Preis waren auch die Vorhaltekosten, die der Hamburgischen Landesbank entstanden waren, enthalten.
Über das Gespräch fertigte der anwesende Leiter des Referates 54 im Finanzministerium einen handschriftlichen Vermerk für die Akten an, der den am Gespräch Beteiligten aber nicht bekanntgegeben wurde. Diesem Vermerk kam eine wesentliche Bedeutung zu, da ihm einige Mitglieder des Untersuchungsausschusses entnahmen, daß nach der Besichtigung der Liegenschaft Luisenstraße 18 in Berlin in der Folgezeit keine weiteren
Die Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses läßt in der Tat den Schluß zu, daß nach der Besichtigung der „Möwe“ durch die Fachebene des Finanzministeriums keine vertieften Prüfungen mehr durchgeführt wurden. Dabei darf allerdings nicht ausgeblendet werden, daß es in diesem Zeitraum auch keine weiteren ernst zu nehmenden Angebote gab, die einer näheren Prüfung wert gewesen wären. Eine Ausschreibung der Landesvertretung ist durch die Landesregierung nicht veranlaßt worden.
Lassen Sie mich an dieser Stelle eindeutig feststellen, weil das in der öffentlichen Diskussion mehrfach anders dargestellt wurde: Nach den geltenden Vorschriften des Landes Sachsen-Anhalt bestand dazu auch keine gesetzliche Verpflichtung. Trotzdem ist der Untersuchungsausschuß der Auffassung: Bei dem festgeschriebenen Kostenrahmen und der politischen Brisanz des Bauvorhabens wäre eine Ausschreibung vielleicht angebracht gewesen.
Mit Beschluß vom 25. November 1997 legte das Kabinett fest, gegenüber der Hamburgischen Landesbank das grundsätzliche Kaufinteresse des Landes SachsenAnhalt für die „Möwe“ zum Ausdruck zu bringen. Am 4. Februar 1998 ging bei der Landesregierung ein annahmefähiges Preisangebot für den Kauf der „Möwe“ ein.
Kritisch merkt die Mehrheit der Mitglieder des Untersuchungsausschusses in diesem Zusammenhang an, daß die Fachebene des Finanzministeriums insbesondere die Vorhaltekosten nicht in ausreichendem Maße geprüft hat. Bei entsprechenden Ergebnissen hätte dann auch die Kaufpreisverhandlung zielstrebiger geführt werden können.
Mit Beschluß vom 24. März 1998 beauftragte die Landesregierung das Ministerium der Finanzen, Kaufverhandlungen aufzunehmen. Zwischenzeitlich war Anfang März 1998 im Finanzministerium eine Kurzwertermittlung zunächst nur für das Grundstück Luisenstraße 18 ohne das Gebäude erstellt worden. In den darauffolgenden Tagen erarbeitete man eine weitere Kurzwertermittlung für die Liegenschaft insgesamt. Man kam zu dem Schluß, daß der Wert 8,65 Millionen DM betrage. Damit liege er unter dem von der Hamburgischen Landesbank geforderten Kaufpreis.
Dieses Ergebnis wurde nur dem damaligen Staatssekretär Dr. Köpp mitgeteilt, da er die Kaufpreisverhandlungen führen wollte.