Ich werde im Folgenden nicht auf alle Änderungen in den Einzelplänen durch den Finanzausschuss eingehen, denn im Anschluss an meinen Beitrag sind die Redner der Fraktionen zur Stellungnahme aufgerufen. Denen möchte ich nicht vorgreifen. Ein wenig Spannung sollte schon noch bleiben.
Sie können sich bestimmt daran erinnern, dass in der Einbringungsrede zum Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2001 der SPD-Fraktionsvorsitzende Herr Dr. Rüdiger Fikentscher am 15. September 2000 zwei wesentliche Aussagen traf.
Erstens. Die Fraktion der SPD habe beschlossen, die Personalkosten für 2001 gegenüber dem Haushaltsjahr 2000 nicht zu erhöhen, also den Vorjahresansatz beizubehalten.
Zweitens. Die Absenkung der Beteiligung der Gemeinden an den Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen von 37 auf 34 % sollte wieder rückgängig gemacht werden.
Ich komme zum Punkt 1, dem Dauerbrenner Personalkosten. Die Deckelung der Personalkosten, so wie von Herrn Dr. Fikentscher als politische Forderung angekündigt, setzt ein deutliches Signal und bedeutet, dass weder Tarifsteigerungen noch Ost-West-Angleichungen zu einer Zunahme der Personalkosten gegenüber dem Haushaltsjahr 2000 führen dürfen,
(Herr Scharf, CDU: Frau Vorsitzende, die Rede kommt doch noch! - Herr Dr. Daehre, CDU: Sie sind Ausschussvorsitzende! - Herr Dr. Sobetzko, CDU: Ein bisschen neutraler!)
Wie das zu lösen ist, was bezüglich des Stellenabbaukonzepts - Stichwort Instrumentenkoffer - seitens der Regierung angedacht ist und praktiziert wird,
war eine Frage, die den Finanzausschuss bei fast jedem Einzelplan beschäftigt hat und die die Ministerinnen und Minister der einzelnen Häuser natürlich nicht im Detail beantworten konnten.
Der Finanzausschuss hat dem Antrag auf Deckelung der Personalkosten entsprochen, was zu einer Reduzierung des Ansatzes im Einzelplan 13 Kapitel 13 02 - Allgemeine Bewilligungen - geführt hat.
Die Kürzung der Personalausgaben im Gesamthaushalt entspricht einem Volumen von rund 44 Millionen DM. Sie kann nur im Laufe des Haushaltsjahres 2001 erfüllt werden. Darauf, meine Damen und Herren, wird der Finanzausschuss sehr genau achten.
Als wichtigste Veränderung zum Haushaltsplanentwurf ist wohl die Erhöhung der Zuweisungen an die Kommunen zu sehen. Die Landesregierung plante eine Absenkung der Beteiligung der Gemeinden an den Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen von 37 auf 34 %. Dies hätte für die Kommunen Mindereinnahmen in
Höhe von 66 Millionen DM bedeutet. Der Finanzausschuss nahm die Kürzung zurück und hat so den alten Status wiederhergestellt.
Die im Regierungsentwurf vorgesehene Verringerung der Investitionspauschale bzw. die teilweise Zweckbindung der Pauschale als Ausgabe für die Abwasserzweckverbände hätte auf der kommunalen Ebene zu einer Verringerung der Landesleistungen um 42,3 Millionen DM geführt. Der Finanzausschuss hat die Kürzung der Pauschale zurückgenommen. Die Finanzierung der Ausgaben für die AZV soll nun aus Haushaltsresten der Jahre 1999 und 2000 erfolgen.
Durch diese beiden Maßnahmen stehen den Kommunen in den kommenden Jahren fast 110 Millionen DM zusätzlich zur Verfügung.
Die Leistungen an Kommunen für Ausgaben nach dem Kinderbetreuungsgesetz werden um 18 Millionen DM erhöht. Damit wurde Vorsorge zur Finanzierung der Tarifsteigerungen getroffen. Insgesamt stehen diesem Politikbereich inklusive investiver Ausgaben im Jahr 2001 mehr als 350 Millionen DM zur Verfügung.
Die Erhöhung der pauschalen Krankenhausförderung auf rund 2 000 DM pro Bett zur Geräteanschaffung bedeutet eine Steigerung um rund 11,8 Millionen DM auf insgesamt 34 Millionen DM. Dies soll ein Signal dafür sein, dass unsere Krankenhäuser auch in Zukunft ihren hohen Standard werden halten können. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es sich um eine reine Landesleistung handelt, dass weder der Bund noch die Kommunen an der Finanzierung beteiligt sind.
Auf Initiative der Fachausschüsse und aufgrund der abschließenden Entscheidung im Finanzausschuss wurden verschiedene Programme sozialer Beratungsleistungen aufgestockt. Insgesamt stehen für die Unterstützung von sozialen Einrichtungen zusätzlich 2 Millionen DM zur Verfügung.
Wichtige Veränderungen wurden auch im Landwirtschafts- und Umweltressort vorgenommen. Durch Umschichtungen ist es gelungen, die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ zu 100 % gegenzufinanzieren, sodass für diesen Aufgabenbereich insgesamt 20 Millionen DM mehr zur Verfügung stehen, als es der Haushaltsplanentwurf vorsah. Mit diesen zusätzlichen Mitteln soll die Dorferneuerung gefördert werden. Durch den Beschluss des Finanzausschusses wird es möglich sein, die bereitgestellten Bundesmittel vollständig gegenzufinanzieren.
Im Einzelplan 15 wurden des Weiteren die Zuschüsse an Unterhaltungsverbände für die Gewässer zweiter Ordnung auf 7 Millionen DM festgelegt. Dies wird die durch die Grundstückseigentümer zu tragenden Kosten entsprechend reduzieren. Dadurch wird auch ein Beitrag zum Naturschutz geleistet.
Für den Bereich der Landespolizei, der Teil des Einzelplanes 03 ist, konnten aus den Überschüssen Mittel für kleine Um- und Ausbauten in Höhe von 6 Millionen DM bereitgestellt werden, die nach der Überzeugung des Finanzausschusses neben notwendigen großen Sanierungs- und Baumaßnahmen von den Dienststellen zur Erhaltung der Gebäude dringend benötigt werden.
Der Haushalt des Wirtschaftsministeriums hat ebenfalls bedeutende Veränderungen erfahren. So wurden zusätzlich Landesmittel zur Kofinanzierung der EFRE-Mittel für Forschung und Entwicklung in Höhe von 3,8 Millionen DM und weitere Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 6 Millionen DM für die Jahre 2003 und 2004 bereitgestellt. Die Förderung der Außenwirtschaft erfuhr einen Aufwuchs um 1,38 Millionen DM.
Für die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt entscheidend ist die Erhöhung des Planansatzes um 200 000 DM, ohne die eine nach wie vor wichtige Aufgabe für den Verbraucher nicht in gleicher Quali- tät wie bisher wahrgenommen werden könnte.
Der Ansatz für interregionale Entwicklungszusammenarbeit ist erhöht worden und erreicht damit den gleichen Ansatz wie im Haushaltsjahr 2000.
Ebenfalls von großer Wichtigkeit ist die weitere Entwicklung der Informationstechnik im Lande Sachsen-Anhalt. Der Ministerpräsident Herr Dr. Reinhard Höppner hat in seiner Regierungserklärung vom 9. November 2000 eindringlich auf die Notwendigkeit einer modernen Informationsgesellschaft hingewiesen.
Der Finanzausschuss hat sich des Anliegens angenommen und einen Betrag in Höhe von 5 Millionen DM zusätzlich für die Ausstattung der Landesverwaltung mit moderner Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag ist zentral im Einzelplan der Staatskanzlei etatisiert worden.
(Zustimmung bei der SPD und von der Regie- rungsbank - Herr Scharf, CDU: Jetzt ist dreimal der Hinweis auf den Ministerpräsidenten gekom- men, erst dann klopfen die Kollegen! - Weitere Zurufe)
Die Ausgaben für den Kulturhaushalt, Herr Scharf, werden um rund 2,5 Millionen DM erhöht. Der Aufwuchs beinhaltet vor allem Mehrausgaben zur Förderung der Museen und für Investitionen in Gemeinden für Bibliotheken.
Damit kann inklusive der EFRE-Mittel 1 % des Landeshaushaltes für den Kulturbereich reserviert werden.
Als ein Dauerbrenner hat sich bei den Haushaltsberatungen die globale Minderausgabe herausgestellt. Bereits im Regierungsentwurf waren 210 Millionen DM eingestellt. Im Gegensatz zur Deckelung der Personalkosten ist die globale Minderausgabe für jeden Einzelplan ermittelt und exakt ausgewiesen worden.
Die spannende Frage, bei welchen Titeln die globale Minderausgabe erwirtschaftet werden soll, konnte dem Finanzausschuss nicht beantwortet werden; sonst wäre es wohl auch keine globale Minderausgabe und hätte gleich im Ansatz berücksichtigt werden können. Seien wir gespannt auf die Kreativität der für den Haushalt verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Auch hier wird sich erst im Vollzug zeigen, zu welchen Einsparleistungen die einzelnen Ressorts in der Lage
Die Mitglieder des Finanzausschusses haben sich sehr diszipliniert an den Grundsatz gehalten, keinen Aufwuchs ohne Deckungsvorschlag zu genehmigen. Das heißt, dass es in keinem Einzelplan zu Mehrausgaben kommen soll, wenn dafür nicht die Deckung aus Mitteln eben dieses Einzelplanes vorliegt. Auch wenn die Argumentation noch so einleuchtend, der Aufwuchs politisch notwendig und für jeden nachvollziehbar ist - ohne Deckung geht es nicht.
So wurden die Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse, wenn für eine Erhöhung kein Deckungsvorschlag gemacht wurde, abgelehnt.
Meine Damen und Herren! Sie können sich gut vorstellen, wie klug der Finanzausschuss mit diesem Grundsatz beraten war;
denn manch einer hatte wohl mit einem warmen Regen aufgrund der Steuerschätzung, die wie jedes Jahr für Mitte November angekündigt war, gerechnet.