Diese Entwicklung und die sich daraus ergebenden Notwendigkeiten den Menschen plausibel und nachvollziehbar zu machen und zu nachvollziehbaren Entscheidungen zu kommen, ist in der zehnjährigen Geschichte
Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei den Abgeordneten der Kreis- und Stadtparlamente, bei den Oberbürgermeistern und Landräten und besonders auch bei den Verwaltungen bedanken, die an dieser Entwicklung mitgearbeitet haben, um hierbei zu rational nachvollziehbaren Entscheidungen zu kommen.
Der Ruf nach einer Verschiebung dieser Planung, wie er manchmal zu hören ist, würde nur ein Nichtwahrnehmen des Problems bedeuten, und ich denke, dass damit eine verantwortliche Politik nicht zu führen ist.
Oftmals ist das Argument zu hören - auch in diesem Hause ist es an der einen oder anderen Stelle vorgebracht worden -, dass es angesichts der Reform der kommunalen Gebietskörperschaften, angesichts der Kreisgebietsreform und der Gemeindereform doch besser wäre, die Schulentwicklungsplanung zu verschieben und auszusetzen.
(Herr Dr. Daehre, CDU: Ja! - Herr Dr. Bergner, CDU: Das kommt darauf an, ob man an eine Kreisgebietsreform glaubt! - Minister Herr Dr. Pü- chel: Nicht nur glauben, sondern wissen!)
- nein, das ist überhaupt nicht so, sondern es ist ein Beispiel für den Blick in die Zukunft, den man sich hierbei allerdings zumuten muss - besteht zweifelsfrei; insofern ist die Überlegung nicht absurd.
Aber - darüber müssen wir uns klar sein - wir können nicht so lange warten. Ein Abwarten der Kreisgebietsreform, die frühestens mit neuen Kreistagswahlen im Jahre 2004 und mit einer Neuzusammensetzung der Verwaltung bis Ende des Jahres 2004 abgeschlossen wäre, würde dazu führen, dass frühestens im Jahr 2005 auf Kreisebene eine neu abgestimmte Planung erstellt werden könnte. Sie alle haben gesehen, dass die Gebietskörperschaften jetzt mindestens ein Jahr gebraucht haben, um diesen Plan zu erstellen und mit den Gemeinden abzustimmen. Das würde heißen, dass wir erst für das Schuljahr 2007/2008 tatsächlich zu Veränderungen kommen würden.
Nun wissen Sie alle, dass das Schuljahr 2007/2008 den Tiefpunkt der Schülerzahlen kennzeichnet. Das bedeutet, wir müssten die gesamte Entwicklung dieses demografischen Abbruchs in Jahresscheiben bewältigen, ohne mittelfristig in die Zukunft blicken zu können. Das würde in der Tat ein Maß an Zufälligkeit bedeuten, das ich nicht für gerechtfertigt halte.
Man würde in diesen jährlichen Planungsscheiben aber nicht nur jährlich über den Schulstandort entscheiden, sondern auch den Zusammenhang mit der Nahverkehrsplanung und den Schulbaumaßnahmen sehen müssen. Sie alle wissen, dass das Schulnetz und der öffentliche Personennahverkehr in hohem Maße zusammenhängen. Der Schülerverkehr ist das Gerüst des öffentlichen Personennahverkehrs und damit auch der logistischen Erschließung des Landes.
Ein Argument kommt hinzu: Auch eine Kreisgebietsreform führt nicht zu mehr Schülerinnen und Schülern.
Meine Gespräche haben mir gezeigt, dass gerade an den Kreisgrenzen kaum jemand so argumentiert, dass er sagt, ich habe noch 200 Schüler, die ich gern abgeben möchte, sondern jeder rechnet mit den Schülern des Nachbarkreises. An dieser Stelle wird die Entscheidung nicht einfacher.
Allerdings werden wir - und das will ich Ihnen sagen - bei den vorliegenden Schulentwicklungsplanungen sehr genau prüfen, inwieweit kreisübergreifende Aspekte, wie es die Verordnung fordert, an den verschiedenen Stellen bedacht worden sind. Ich glaube, dabei werden wir an einigen Stellen auch noch Planungen zurückgeben müssen und sagen, hierüber muss noch einmal kreisübergreifend nachgedacht werden.
(Herr Dr. Daehre, CDU: Warum sollen die Kreise eine Planung machen, wenn ihr doch wieder von oben eingreift? - Zuruf von Frau Stange, CDU)
Das Ganze funktioniert so, dass nach dieser Verordnung die Schulentwicklungsplanung eine Angelegenheit im eigenen Wirkungskreis der Kreise und der kreisfreien Städte ist. Es ist klar, dass sich allerdings die Genehmigungsbehörde anschaut, ob die Grundlagen der Verordnung - das ist wichtig, hören Sie genau hin - eingehalten wurden. Das heißt, es wird nicht von oben eingegriffen. Das weise ich entschieden zurück.
Wenn allerdings Kreise die Grundlagen der Verordnung nicht eingehalten haben - beispielsweise gesagt haben, was geht mich mein Nachbarkreis an, wo zwei Standorte möglicherweise alternativ bestehen -, dann müssen sie es sich gefallen lassen, dass man sagt, bei dieser Frage ist noch einmal Nacharbeit nötig.
Das ist ein ganz normaler Prozess, den Sie auch kennen und der notwendig ist. Insofern sind wir uns schon wieder einig.
Abgesehen von einzelnen Stimmen, die für die Aussetzung der Mittelfristigkeit plädiert haben, habe ich bisher nur Zustimmung dazu gehört, dass es notwendig ist, bei einem sich so langfristig entwickelnden Prozess die Entwicklung in der mittleren Frist zu betrachten.
Der Grundsatz, sehr kleine Grundschulen im Lande zu erhalten, findet ebenso Zustimmung wie die Vorgaben für den Gymnasialbereich, für die Sonderschulen und für die Berufsbildung. Lediglich im Bereich der Sekundarschulen gab es Stimmen, die die untere Grenze von 160 Kindern in vier Jahrgängen bei durchgängiger Zweizügigkeit als zu hoch erachtet haben.
Abgesehen davon, dass eine Sekundarschule, meine Damen und Herren, mit 160 Kindern in den Jahrgän- gen 7 bis 10 eine kleine Schule ist und keine große, erzwingen die Anforderungen an das Bildungsniveau des mittleren Abschlusses, mit dem ca. zwei Drittel unserer Kinder einen wichtigen Abschnitt ihrer Schullaufbahn abschließen, einen qualifizierten Unterricht in der gesamten Breite des Fächerspektrums. Ein- oder eineinhalbzügige Kleinschulen kämen schlicht nicht auf ein Lehrerkollegium, das diese Breite fachlich darstellen kann. Deswegen handelt es sich hierbei um eine Untergrenze.
Um eventuelle Zweifler - auch in der CDU - zu überzeugen, will ich sagen, dass Sachsen beispielsweise eine Jahrgangsbreite von 50 Kindern verlangt und darüber hinaus eine Klassengröße von 32 Kindern gestattet. Bei uns beträgt diese Zahl 28. Insoweit geht Sachsen einen viel drastischeren Weg, als das Sachsen-Anhalt tut.
Die von der GEW immer wieder geforderte Absenkung der Richtzahl auf 120 Schüler halte ich vor diesem Hintergrund nicht für verantwortbar. Dies hieße in der Konsequenz, in der Planung bei 30er-Jahrgangsstärken und bei Zweizügigkeit 15er-Klassen zugrunde zu legen.
Ich sehe, meine Redezeit geht zu Ende. Es wäre noch einiges zu sagen. Deshalb möchte ich sagen, aus meiner Sicht ist es erfreulich, dass derzeit zwölf Kreise und eine kreisfreie Stadt bereits die Schulentwicklungsplanung verabschiedet haben. Die anderen werden innerhalb der nächsten Woche beschließen, bis auf zwei Kreise, die dies in den Januar verschoben haben. Wir liegen im Wesentlichen in der Zeit. Wir werden dann im Januar zu einem vorläufig abschließenden Ergebnis kommen.
Bei der Prüfung wird es kein Hineinregieren geben, Herr Dr. Daehre, das will ich Ihnen zusagen, sondern nur eine Prüfung der Voraussetzungen. Es ist eine hervorragende Arbeit im eigenen Wirkungskreis der kommunalen Gebietskörperschaften geleistet worden. Darauf sollte man mit allem Nachdruck hinweisen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister Harms, es ist eine Zwischenfrage angezeigt worden. Sind Sie bereit, diese zu beantworten?
Herr Minister Harms, kennen Sie Beispiele, bei denen sich Kreise in Gegenseitigkeit geeinigt haben? Wie ist Ihre Meinung dazu, dass Ausnahmen beantragt werden? Inwieweit verstoßen sie gegen die Verordnung und inwieweit lassen Sie solche Ausnahmen zu? Vielleicht eine dritte Frage noch: Warum lassen Sie die Diskussion erst heute zu, warum nicht vor der Verabschiedung der Verordnung?
Zunächst einmal, Herr Sobetzko, wenn ich das richtig wahrgenommen habe, hat die SPD-Fraktion diese Debatte beantragt und nicht der Kultusminister.
(Heiterkeit bei der SPD - Herr Bischoff, SPD: Richtig! - Oh! und Lachen bei der CDU - Herr Dr. Bergner, CDU: Na ja! - Zurufe von der CDU)
Ich kann Ihnen aus vielen Diskussionen, die ich in Fraktionssitzungen wahrgenommen habe, ganz deutlich sagen, - und das werden Sie sicher auch kennen - die Fraktion wird sich nicht daran halten, dass ich etwas zulasse. Ganz im Gegenteil, sie gibt mir Hinweise, in welche Richtung ich zu arbeiten habe.
Zu Ihrer zweiten Frage, Herr Sobetzko. Ausnahmen, die den Richtlinien der Verordnung nicht entsprechen, kann ich nicht zulassen. Das geht nicht. Allerdings bin ich sehr wohl bereit - dazu bin ich mit Kreisen im Gespräch -, über die Frage zu reden, wenn beispielsweise ein Schulstandort ausläuft, wie man dieses macht.
Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten. Man kann die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern stoppen und damit dafür sorgen, dass eine Schule dann beispielsweise keinen siebenten und im nächsten Jahr keinen siebten und achten Jahrgang mehr hat. Man kann vorübergehend mit Außenstellen arbeiten. Oder man hat die Möglichkeit, dass man unterfrequent Schülerinnen und Schüler aufnimmt und dann komplett umzieht.
Dieses werden flexible Lösungen vor Ort sein, weil insbesondere auch die Frage der Gebäude und des Schülerverkehrs hierbei eine außerordentlich große Rolle spielt. Dabei sind die Fragen dann sehr konkret.
Was die kreisübergreifenden Beispiele angeht, sehe ich es im Moment so, dass es auch eine Frage der zweiten Runde sein wird, auf die eine oder andere Stelle hinzuweisen. Die Fälle, die mir bekannt sind, werden im Moment außerordentlich zurückhaltend gehandhabt.
Eine weitere Frage möchte der Abgeordnete Herr Sommerfeld stellen, wenn Sie diese noch beantworten würden. - Bitte schön.
Geben Sie mir Recht, dass für die dünn besiedelten Gebiete des Nordens unseres Landes - zum Beispiel in der Altmark - bei der sehr unterschiedlichen Bevölkerungsdichte im Lande die Zahl 160 zu hoch ist? Dazu sind Sondergenehmigungen erforderlich oder wir müssen alle Landschulen schließen.
Geben Sie auch darin Recht, dass die Massenkinderhaltung in den Städten unsere guten Schüler vom Lande auch noch verdirbt?