Ich bin gespannt, meine Damen und Herren, an welcher Stelle des Volksabstimmungsgesetzes - ich benutze die Kurzform - das Wort „unmittelbar“ überhaupt auftaucht. Ich habe es nicht gefunden.
Dieses Wort habe ich in der Verordnung gefunden. Dort steht es nicht im Zusammenhang mit einem Zeitablauf. Dort heißt es: Wenn die Unterlagen beim Landeswahlleiter abgegeben worden sind, dann werden diese unmittelbar an die kreisfreien Städte weitergegeben. Das hat aber nur damit zu tun, dass an dieser Stelle nicht noch ein Dienstweg eingeschoben wird. Es geht jedoch nicht um Fristen.
Ich habe jetzt lediglich drei Punkte erwähnt. Ich wäre dankbar, wenn wir - insofern bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag - die Erfahrungen mit diesem Gesetz erörtern und die Landesregierung darüber berichtet. Dann können wir in aller Ruhe klarstellen, was wir von den Landesbehörden erwarten, wie sie mit einer Volksinitiative oder mit einem Volksbegehren usw. umzugehen haben.
Wir wollen nicht mehr und nicht weniger. Ich finde, das, was mit dieser Initiative geschehen ist, war kein Ruhmesblatt für uns, aber - insofern hat Herr Bischoff Recht - inzwischen ist das Wasser die Elbe hinuntergeflossen und bei Neufundland. Das gilt für diese Initiative.
Aber das Übrige müssen wir schon ausprobieren, was da noch auf uns zukommt. Dafür sollten wir das, was geschehen ist, sorgfältig untersuchen. Dazu soll unser Antrag dienen.
Herr Remmers, die Auseinandersetzung darüber, ob die Volksinitiative berechtigt gewesen wäre, einen Gesetz
Ich stelle jetzt einmal die Frage an Sie als Vertreter der CDU-Fraktion, ob es die CDU für politisch gut und vernünftig hält, dass eine Volksinitiative einen Gesetzentwurf einbringt und dass über diesen Gesetzentwurf hier abgestimmt werden soll.
Ich sage Ihnen dazu Folgendes, und das ist das, was mich an dieser Sache so bedrückt: Wenn die Volksinitiative damals gewusst hätte, dass sie den Weg des Volksbegehrens gehen muss und dass nicht, wie wir ihnen versprochen hatten - wir alle hier im Saal -,
- Das war unser Gesetzestext; fragt, wenn ihr es bestreiten wollt, Herrn Quien und Herrn Tögel, die das im Ausschuss direkt mit formuliert haben.
Wenn die Bürgerinitiative „Für die Zukunft unserer Kinder“, Herr Gallert, das damals gewusst hätte und sie im ersten Impetus Unterschriftslisten zu einem Volksbegehren und nicht zu einer Volksinitiative ausgelegt hätte, dann hätte sie das Quorum von mehr als 250 000 Unterschriften erreicht. Das ist das, was ich bedauere.
Dabei müssen wir uns an die eigene Nase fassen. Wir haben dann hinterher deren Kraft, die verbraucht war, ins Leere laufen lassen, indem wir gesagt haben: Macht das noch einmal im Wege eines Volksbegehrens.
Mehr will ich gar nicht sagen. Wir müssen uns darüber verständigen, wie wir das in Zukunft handhaben.
Meine Damen und Herren, wir haben noch eine ganz geordnete Diskussion und Debatte der Fraktionen, in der jede Fraktion alles das sagen kann, was notwendig ist. Ich muss ein bisschen aufpassen, dass nicht an allen Ecken durcheinander diskutiert wird.
Herr Remmers, das haben Sie alles vorhin schon einmal gesagt. Ich weiß auch, was Sie damit ausdrücken wollten. Ich wiederhole meine Frage noch einmal; denn Sie haben diese nicht beantwortet: Wollen Sie als CDU
Herr Gallert, ich will erstens, dass wir uns in Zukunft bei der Gestaltung von Gesetzen mehr Mühe geben, als wir es in diesem Fall getan haben.
Ich will zweitens, dass allen Bürgern klar ist, dass sie sich auf unseren Gesetzestext - wir müssen ihn dringend ändern, meine Damen und Herren - hinsichtlich der Volksinitiative nicht verlassen dürfen. Sie müssen sofort den Weg in ein Volksbegehren gehen, wenn sie ein Gesetz einbringen wollen.
Das müssen wir klarstellen. In dieser Anhörung im Rechtsausschuss müssen wir die Begleitumstände weiter erörtern.
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat ist dazu eine Fünfminutendebatte vereinbart worden, und zwar in der Reihenfolge PDS-, FDVP-, DVU-, SPD-Fraktion und dann noch einmal CDU-Fraktion. Vorher hat der Minister des Innern Herr Dr. Püchel um das Wort gebeten. Bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 3. April 2001 haben die Antragsteller des Volksbegehrens „Für die Zukunft unserer Kinder“ im Innenministerium die Durchsicht der Unterschriftsbögen abgeschlossen und diese an den Landeswahlleiter übergeben.
In der vorigen Woche habe ich mir persönlich ein Bild von der Durchsicht der Unterschriftsbögen gemacht. Bei dieser Gelegenheit habe ich den Antragstellern auch meinen Respekt für ihr Engagement ausgesprochen. Auch wenn das notwendige Quorum nicht erreicht wurde, können die Initiatoren mit einigem Stolz darauf verweisen, dass sie die Ersten gewesen sind, die ein Volksbegehren auf der Grundlage unserer Landesverfassung und des Volksabstimmungsgesetzes durchgeführt haben.
- Prima. Danke für das Stichwort. - Bei allen Differenzen bei dieser Sache kann festgehalten werden, dass sich die Antragsteller mit ihrem Volksbegehren um die direkte Demokratie in Sachsen-Anhalt verdient gemacht haben. Das Volksbegehren hat bei vielen Bürgerinnen und Bürgern Interesse und Engagement geweckt, in besonderer Weise an der demokratischen Willensbildung im Lande teilzunehmen. Diese Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung ist ein Gewinn für die Demokratie in SachsenAnhalt.
Daher wird die Landesregierung dem Begehren des Landtages, in den Ausschüssen über die Erfahrungen bei der Anwendung des Volksabstimmungsgesetzes so
wie im Umgang mit Volksinitiativen und Volksbegehren zu berichten, sehr gern nachkommen. Natürlich wird hierbei auch die zwischenzeitlich ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung zu berücksichtigen sein. Wichtig aber sind die konkreten Erfahrungen im Gesetzesvollzug selbst. Das hat Herr Remmers eben angesprochen.
Meine Damen und Herren, dass ich Ihnen einen solchen Erfahrungsbericht überhaupt vorstellen kann, ist letztlich der Änderung des Volksabstimmungsgesetzes von 1995 zu verdanken. Erst die damit eingeführten wesentlichen Verfahrensvereinfachungen, für die ich mich persönlich in der ersten Wahlperiode eingesetzt hatte, haben dem Vorgängergesetz der CDU-FDP-Regierung den Charakter eines Volksabstimmungsverhinderungsgesetzes genommen.