Manfred Püchel

Sitzungen

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Kleine Anfrage des Abgeordneten Herrn Kuntze namens der Landesregierung wie folgt.
Zu 1: Im Jahre 2001 sind insgesamt 50 265 Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden. Bei insgesamt in diesem Jahr erledigten 170 189 Verfahren entspricht dies einem Anteil von 29,5 %.
Zu 2: Die Entwicklung der Einstellungen seit dem Jahr 1998 lässt einen im Wesentlichen gleich bleibenden Anteil erkennen. Im Jahr 1998 betrug der Anteil an Einstellungen gemäß § 170 Abs. 2 StPO bei 52 565 eingestellten Ermittlungsverfahren 28,3 %. Dieser Anteil sank im Jahr 1999, bezogen auf 52 450 Einstellungen, auf 27,8 % und stieg im Jahre 2000 auf 29,5 %. Dies entspricht 51 897 eingestellten Verfahren.
Es kann mithin festgestellt werden, dass sich der Anteil der Einstellungen seit Jahren auf dem gleichen Niveau befindet, wie es auch schon für die Jahre 1996 und 1997 festzustellen war.
Verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Kleine Anfrage des Abgeordneten Herrn Weich namens der Landesregierung wie folgt.
Zu 1: Wegen des Verstoßes gegen § 24 a des Straßenverkehrsgesetzes wurden im Zeitraum vom 1. April 2001
bis 31. Dezember 2001 in Sachsen-Anhalt insgesamt 2 474 Bußgeldverfahren eingeleitet. Bemerkenswert ist, dass von der in § 24 a des Straßenverkehrsgesetzes eröffneten Möglichkeit, den Alkoholwert durch Bestimmung des Atemalkohols festzustellen, bereits in 60 % der Fälle Gebrauch gemacht wurde.
Zu 2: Die Verkehrsunfallstatistik zeigt, dass im Zeitraum vom 1. April 2001 bis 31. Dezember 2001 auf den Straßen Sachsen-Anhalts insgesamt 2 074 Verkehrsunfälle registriert worden sind, bei denen mindestens ein Verkehrsteilnehmer unter Alkoholeinwirkung stand. Im Vergleich zum selben Zeitraum des Jahres 2000 bedeutet dies einen Rückgang um 273 Verkehrsunfälle unter Alkoholeinwirkung. Das entspricht 11,6 %. Dafür ist sicherlich die Neuregelung der Promillegrenze mit ursächlich gewesen.
Entscheidend ist aber, ob die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auch von entsprechender polizeilicher Überwachung ausgehen müssen. Dieser Überwachungsdruck konnte in den letzten Jahren auf einem hohen Niveau gehalten werden. Ein Grund hierfür war die Einführung der beweissichernden Atemalkoholmessung im Bereich der Ordnungswidrigkeiten. Wir haben in Sachsen-Anhalt sofort nach der Einführung der rechtlichen Grundlagen 75 Atemalkoholmessgeräte beschafft und die Atemalkoholanalyse in unserem Land bereits flächendeckend eingeführt.
- Ein teurer Spaß. - Die Innenministerkonferenz hat sich bei ihrem Treffen im Mai 2001 auf meine Initiative hin darüber hinaus dafür ausgesprochen, die Atemalkoholanalyse auch im strafrechtlichen Bereich Anwendung finden zu lassen, um deren Vorteile, eine effizientere Nutzung seitens der Polizei und ein geringerer Eingriff in die körperliche Integrität des Betroffenen, auch dort zu nutzen.
Zur Reduzierung alkoholbedingter Verkehrsunfälle tragen nicht zuletzt die von uns initiierten und begleiteten Maßnahmen der Verkehrsprävention bei, in denen auch und gerade die Wirkung von Alkohol im Straßenverkehr thematisiert wird. Ich möchte hier nur das Peer-Projekt in Fahrschulen, die Aktion gegen Alkohol- und Drogenmissbrauch bei jungen Fahranfängern, die Aktion „Fiftyfifty-Taxi,“ das Projekt „Straßenkreuze - Unorte des Sterbens“, die Verkehrssicherheitsarbeit an berufsbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt, die Aktion „DriverCheck“, die Aufklärungsbroschüre für Fahranfängerinnen und Fahranfänger und das Programm „Motorisierte Jugend“ nennen. Einen Schwerpunkt bilden hierbei erkennbar die Aktionen, die auf Fahranfänger und junge Erwachsene abzielen.
Insgesamt konnte in Sachsen-Anhalt der Alkohol in der Rangfolge der Unfallursachen zwar zurückgedrängt werden, jedoch gerade bei Unfällen mit schweren Folgen spielt Alkohol leider noch immer eine entscheidende Rolle.
Ein Ziel ist es deshalb nach wie vor, gerade das zu ändern. Die Landesregierung ist in diesem Sinne kürzlich im Bundesrat initiativ geworden. Nach der von uns vorgeschlagenen Änderung des Straßenverkehrsgesetzes soll der Alkoholgrenzwert im Rahmen des Führerscheins auf Probe auf 0,0 Promille, hilfsweise auf höchstens 0,3 Promille, gesenkt werden. Ob allein die bereits in Kraft getretene 0,5-Promille-Grenze die Unfallhäufigkeit reduziert hat, lässt sich also nur mutmaßen. Ich bin allerdings der Überzeugung, dass wir mit den darge
stellten Maßnahmen in Sachsen-Anhalt auf dem richtigen Weg sind. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kühn! Nachdem die Nationalsozialisten im Jahr 1933 die Macht ergriffen hatten, verfolgten sie systematisch ihre politischen Gegner und etablierten das unmenschliche, Menschen verachtende, Menschen vernichtende KZ-System.
Eines der allerersten Konzentrationslager, das in trauriger Weise einen Modellcharakter erhielt, war das KZ im ehemaligen Schloss Lichtenburg in Prettin. Zwischen 1933 und 1937 sperrten die Nazis dort bedeutende politische Gegner ein sowie Zeugen Jehovas, so genannte Asoziale, Juden, Homosexuelle und andere unschuldige Menschen. Ab 1937 inhaftierten sie an dieser Stelle bis zur Errichtung des Lagers Ravensbrück im Jahr 1939 Hunderte von Frauen. Auch sie waren in Prettin unsäglichen Qualen und Peinigungen ausgesetzt. Berüchtigt ist bis zum heutigen Tag der Bunker, in dem bei geringsten Anlässen furchtbare Strafen auszuhalten waren.
Meine Damen und Herren! Während der DDR-Zeit wurde im Schloss eine Ausstellung über das Konzentrationslager errichtet, in der im Geiste des DDR-Antifaschismus in verzerrender Weise über die Geschichte des Konzentrationslagers berichtet wurde. Gleichzeitig wirtschaftete die örtliche LPG den Gebäudekomplex, in dem darüber hinaus ein Internat untergebracht war, völlig herunter. Das Renaissanceschloss mit seinen kulturhistorisch wichtigen Elementen verkam mehr und mehr.
Seit Anfang der 90er-Jahre steht der im Bundeseigentum befindliche Gebäudekomplex bis auf die Gedenkstätte und ein Heimatmuseum leer. Der Bund hat für diese Liegenschaft keine Nutzung finden können. Deshalb hat er sie im letzten Jahr zum Verkauf ausgeschrieben.
Meine Damen und Herren! Diese Ausschreibung erfolgte mit Zustimmung der Landesregierung. In den vorher mit dem Landkreis und dem Land geführten Gesprächen sicherte der Bund zu, dass bei einem Verkauf des Schlosses die Interessen der Gedenkstätte gewahrt und auch grundbuchlich abgesichert werden würden.
Ich will eines an dieser Stelle offen sagen: Ein Gebäudekomplex, insbesondere ein so alter, der nicht genutzt wird, ist langfristig dem Verfall preisgegeben. Deshalb hat das Land die Verkaufsinitiative des Bundes für das Schloss unterstützt. Ich gehe davon aus, dass der Verkauf der Anlage, sollte er überhaupt erfolgen, für die Gedenkstätte von Vorteil ist. Eine Zukunft des Schlosses nützt auch der Gedenkstätte.
Trotzdem regte sich gegen diese Ausschreibung öffentlich Widerspruch, auch in der PDS-Fraktion des Landtages, der sich in dem von ihr eingebrachten Antrag manifestierte.
Meine Damen und Herren! Dass die gegenwärtige Situation der Gedenkstätte Lichtenburg unbefriedigend ist, ist uns allen seit langem bekannt. Ich persönlich habe mich vor einigen Jahren vor Ort konkret über die Probleme informiert und war ehrlich gesagt geschockt von dem, was ich dort gesehen habe, und zwar sowohl davon, was die DDR mit dem Zellentrakt gemacht hatte, wie sie ihn missbraucht hatte, wie sie ihn genutzt hatte, als auch davon, wie die DDR dort die Geschichte verfälscht hatte.
Weil die Landesregierung die derzeitige Lage als unbefriedigend einschätzt und gleichzeitig die Bedeutung dieses authentischen Ortes anerkennt, hat sie seit Mitte der 90er-Jahre den Träger der Gedenkstätte, den Landkreis Wittenberg, bei der dringend notwendigen Modernisierung der Gedenkstätte unterstützt.
Im Jahr 2000 hat sie ein vom Landkreis in Auftrag gegebenes Gutachten in wesentlichen Teilen mitfinanziert. Anliegen dieses Gutachtens war es vor allem, die Diskussion um die notwendige Modernisierung der Gedenkstätte konzeptionell zu bereichern.
Die Gutachterin hat in ihrer Arbeit die aus ihrer Sicht unbedingt notwendigen Bestandteile der Gedenkstätte begründet und Varianten für den Standort dieser Gedenkstätte entwickelt. Im September des vergangenen Jahres hat sie ihre Ergebnisse vor Ort dem Gedenkstättenbeirat vorgestellt. Dieser kam zu der Einschätzung, dass jede der von ihr vorgeschlagenen Varianten zu einer voll funktionstüchtigen Gedenkstätte führen würde.
Eine Präferenz für einen der Vorschläge hat der Beirat dabei ausdrücklich nicht ausgesprochen. Der Grund lag darin, dass die Flexibilität des Bundes bei den Verhandlungen mit potenziellen Kaufinteressenten nicht eingeengt werden sollte.
Parallel zu dem Gutachten wurde in einem zweiten, vom Land zu großen Teilen finanzierten Werkvertrag der Forschungsbedarf zur Geschichte des KZ Lichtenburg ermittelt. Der Forschungsbedarf ist erheblich. Deshalb werden die Forschungsarbeiten noch im Frühjahr dieses Jahres mit Unterstützung des Landes fortgesetzt werden.
Meine Damen und Herren! Über den Stand der Planungen wurde die Öffentlichkeit während eines Kolloquiums Anfang Januar 2002 in Prettin unterrichtet. Alle dort An
wesenden haben die durchgeführten und vorgesehenen weiteren Maßnahmen des Landes und des Landkreises zur Weiterentwicklung und Profilierung der Gedenkstätte ausdrücklich unterstützt. Ich habe die Hoffnung, dass während des Kolloquiums der interessierten Öffentlichkeit die Befürchtung genommen werden konnte, dass der Bestand der Gedenkstätte gefährdet sei.
Ich möchte an dieser Stelle auch versichern: Die Landesregierung war stets interessiert an dem Erhalt und der Verbesserung der Situation der Gedenkstätte Lichtenburg in Prettin und sie wird dies auch zukünftig sein. Aus diesem Grund werden die Bemühungen zur notwendigen Modernisierung der Gedenkstätte zielstrebig fortgesetzt werden. Dies erfolgt durch die finanzielle Förderung im Rahmen der Haushaltsansätze der nächsten Jahre.
Hierbei werden aber insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gedenkstättendezernats im RP Magdeburg konzeptionelle Unterstützung leisten müssen; denn vonnöten ist hier nicht nur Geld, sondern auch fachlicher Sachverstand. In diesem Sinne unterstütze ich die im Innenausschuss, im Ausschuss für Kultur und Medien und im Finanzausschuss beratene unveränderte Fassung, wie sie Ihnen nun als Beschlussempfehlung zugeleitet wurde.
Abschließend möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich erst vor wenigen Tagen in meinem Ministerium über die gesamte Problematik mit Edzard Reuter, dem früheren Vorsitzenden des Aufsichtsrates von Daimler-Benz, gesprochen habe. Edzard Reuter ist bekanntlich der Sohn von Ernst Reuter, dem früheren Oberbürgermeister von Magdeburg bis 1933, der später in der Lichtenburg einsaß und nach dem Krieg erster Regierender Bürgermeister in Westberlin wurde. Bei dem Gespräch war außerdem Herr Fischer vom Zentralrat der Juden zugegen, dessen Vater ebenfalls in diesem KZ eingesperrt war.
Beide unterstützen die Bemühungen des Landes. Wir drei waren uns darin einig, dass sowohl das Land als auch der Landkreis in der Verpflichtung stehen, die Möglichkeiten für die Erinnerungsarbeit vor Ort zu verbessern.
In diesem Sinne unterstütze ich die Beschlussempfehlung und hoffe, dass sie einstimmig vom Landtag so beschlossen wird. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In einem Kommentar in der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom vergangenen Sonnabend fanden sich unter anderem folgende zwei Aussagen:
Erstens. Alles öffentliche Reden über Sachsen-Anhalt rotiert in einem Zirkel des Jammerns.
Zweitens. Das Potenzial dieses Landes ist nicht nur in seiner kulturellen Dimension einzigartig.
In dem Spannungsfeld dieser Aussagen ist gerade der vorliegende Abschlussbericht ein deutliches Zeichen dafür, dass unser Land handlungsfähig ist und gerade nicht in einem „Zirkel des Jammerns“ rotiert.
Ein Verzicht auf einen Redebeitrag der Landesregierung im Hinblick auf den im Ausschuss verabredeten Verzicht auf eine Debatte würde die Chance vertun, dieses positive Signal noch einmal öffentlich zu machen. Wenn der Landtag die auch von ihm im zeitweiligen Ausschuss
geleistete Arbeit schon selbst nicht loben will, so will ich dies heute wenigstens namens der Landesregierung tun.
In vielen Politikfeldern sind wir von Entscheidungen auf Bundes- und auf Europaebene abhängig, wie zum Beispiel bei den verschiedensten Förderprogrammen. Hierbei besteht häufig eine Abhängigkeit von Entscheidungen, die sich einer unmittelbaren Einflussnahme durch die Landespolitik weitgehend entziehen. Wir können nur die Rahmenbedingungen beeinflussen und Angebote unterbreiten und das tun wir auch. Umso wichtiger ist es deshalb, dass wir die Problembereiche, die in unserer eigenen Entscheidungskompetenz liegen, gerade angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen entschlossen und tatkräftig angehen.
Meine Damen und Herren! Wer den vorliegenden Abschlussbericht durchblättert und sich ansieht, wie viele Gesetzentwürfe, Gutachten, Berichte und Stellungnahmen aus den unterschiedlichsten Verwaltungsbereichen innerhalb von nur zwei Jahren Gegenstand von Beratungen des zeitweiligen Ausschusses waren, muss diesem zunächst einen enormen Fleiß bestätigen, getreu dem Motto: Er hat sich bemüht. Bestätigung von Fleiß kann jedoch auch negativ klingen, was von mir absolut nicht gemeint ist; denn es ist ein sehr zielführender Fleiß gewesen, wenn man den heutigen Stand der Verwaltungs-, Funktional- und Kommunalreform mit dem Stand bei der Vorstellung meines Leitbildes vor gut zwei Jahren vergleicht.
Ich möchte diese Gelegenheit zum Anlass nehmen, den Mitgliedern des zeitweiligen Ausschusses namens der Landesregierung Dank dafür auszusprechen, dass sie sich - partei- bzw. fraktionsübergreifend - so engagiert und konstruktiv in die bisher umfassendste Modernisierungsphase für die öffentliche Verwaltung eingebracht haben.
Mein besonderer Dank gilt auch den kommunalen Spitzenverbänden für ihre Mitarbeit. Sie waren in den Reformprozess der vergangenen zwei Jahre so intensiv eingebunden, wie es in Sachsen-Anhalt vorher noch nicht der Fall gewesen ist. Vielleicht war das sogar bundesweit beispielgebend.
Diese konstruktive Mitarbeit der Verbände gilt sowohl für die eigentliche Ausschussarbeit als auch für die Willensbildung im Vorfeld der Ausschussberatungen. Ich nenne nur die vom Ministerpräsidenten berufene Arbeitsgruppe „Funktionalreform“.
Meine Damen und Herren! Über die Gelegenheit hinaus, den Beteiligten zu danken, bietet ein solcher Abschlussbericht am Ende einer Legislaturperiode zu einem der zentralen Politikfelder des Landes zudem Gelegenheit, einige Punkte des Reformprozesses schwerpunktmäßig zu beleuchten und zugleich einen Ausblick auf den Weg der kommenden Jahre vorzunehmen.
Zunächst einmal können wir den seit der Vorstellung des Leitbildes immer wieder aufflackernden Streit, ob nun erst die Henne oder erst das Ei da gewesen sei, also zuerst Kommunalreform und dann Funktionalreform oder umgekehrt, zu den Akten legen.
Insbesondere auf der Basis der umfangreichen Beratungen und Anhörungen des Ausschusses zu allen Ressort
bereichen wurde im Januar 2002 der Antrag der Fraktionen der SPD und der PDS zur Verwaltungs- und Funktionalreform verabschiedet. Er gibt für den weiteren Fortgang der Reform umfangreiche Aufgabenübertragungen vom Land auf die kreisfreien Städte und Landkreise sowie von den Landkreisen auf die gemeindliche Ebene vor und bezeichnet diese Aufgabenbereiche sehr konkret. Zudem werden umfangreiche Empfehlungen für die künftige Struktur der Landesverwaltung gegeben.
Die teilweise immer noch vorhandene Skepsis, ob die Kommunalreform wirklich mit einer umfangreichen Funktionalreform verbunden sein wird, sollte damit endgültig ausgeräumt sein.
Allerdings ist dies kein Ergebnis, auf dem man sich ausruhen kann. Vielmehr wird die Umsetzung dieser Vorgaben in einzelnen gesetzlichen Vorhaben von der neuen Landesregierung und dem neuen Landtag einen ebenso konsequenten politischen Willen erfordern wie in dieser Wahlperiode. Die Eckpfeiler für diesen Prozess sind durch die Regelungen des Zweiten Vorschaltgesetzes sowie die zielgerichtete Arbeit des Ausschusses und der Arbeitsgruppe „Funktionalreform“ derart tief eingeschlagen, dass der Prozess zu einer am Subsidiaritätsprinzip ausgerichteten Landesverwaltung unumkehrbar ist.
Nicht unerwähnt lassen möchte ich in diesem Zusammenhang, dass auch in der jetzt zu Ende gehenden Wahlperiode bereits 78 Landesbehörden und Einrichtungen aufgelöst, zusammengelegt, umgewandelt oder privatisiert und über 7 000 Stellen eingespart worden sind. Zudem wurde eine erhebliche Zahl von Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften, Richtlinien und Berichtspflichten aufgehoben.
Meine Damen und Herren! Hinsichtlich der parallel stattfindenden kommunalen Gebietsreform bin ich von der Dynamik dieses Prozesses nach der Vorstellung meines Leitbildes im Dezember 1999 immer noch ein wenig überrascht. Mit den drei Vorschaltgesetzen ist heute der überwiegende Teil der damaligen Konzeption gesetzgeberisch umgesetzt. Das ist für mich umso positiver, als das Leitbild nach meinem und nach seinem eigenen Verständnis lediglich ein fundierter Diskussionsbeitrag sein und als Hilfe und Grundlage für Sachargumentationen dienen sollte. So hatte ich es damals formuliert. Dies sollte auch meine Bereitschaft ausdrücken, bei überzeugenden Gegenargumenten Veränderungen vorzunehmen.
Von daher ist der heutige Stand der kommunalen Gebietsreform im Vergleich zum Leitbild insbesondere durch zwei Abweichungen gekennzeichnet:
Hinsichtlich der Stadt-Umland-Problematik haben umfangreiche Datenerhebungen meiner Stabsstelle und das Ihnen bekannte Gutachten einen Problemstand ergeben, der einer gesonderten Regelung bedarf. Nach der derzeit laufenden Anhörung zu dem Gutachten der Arbeitsgemeinschaft Turowski/Greiwing wird in der neuen Wahlperiode als erster Schritt der staatlichen Phase der Kommunalreform zunächst über diese Frage zu entscheiden sein. Angesichts der noch laufenden Anhörung wäre meine Aussage zu den dort seitens der Landesregierung vorgeschlagenen Lösungen heute noch zu früh. Allerdings will ich nicht verhehlen, dass ich Zweifel an der Verträglichkeit verschiedenster nebeneinander
stehender Lösungen in einem relativ kleinen Bundesland habe.
Der zweite wesentliche Unterschied zwischen dem heutigen gesetzgeberischen Sachstand und der damaligen Leitbildkonzeption ist die Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften zu Verbandsgemeinden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass mein ursprünglicher Vorschlag bezüglich des Vorrangs für die Einheitsgemeinde in diesem Landtag leider nicht mehrheitsfähig gewesen ist. Wenn wir aber ein weiteres mehrstufiges Modell neben der Einheitsgemeinde vorhalten wollen, kommen wir um die Übertragung wesentlicher Selbstverwaltungsaufgaben auf die bisherige Ebene der Verwaltungsgemeinschaften nicht herum. Ansonsten wäre dieses Modell nicht konkurrenzfähig.
Insoweit bestand nicht nur mit dem Städte- und Gemeindebund Einigkeit, sondern im Wesentlichen, Herr Jeziorsky, auch mit den Vorstellungen der CDU-Fraktion, die in deren Gesetzentwurf zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften zum Ausdruck kamen.
Ich persönlich halte weiterhin die Einheitsgemeinde für die effektivste und leistungsstärkste Form der kommunalen Selbstverwaltung auf der gemeindlichen Ebene. Ich habe aber akzeptiert, dass gerade für den dünn besiedelten Raum andere Modelle zur Verfügung stehen müssen.
Im Übrigen kann ich feststellen, dass sich die von der Landesregierung vorgelegten Leitbilder, auch was die zukünftige Struktur der Landesverwaltung betrifft, weitgehend durchgesetzt haben. Ich nenne hierzu nur die wichtigen politischen Weichenstellungen wie Auflösung der Regierungspräsidien, Schaffung eines Landesverwaltungsamtes sowie die von mir vorgegebenen Größenordnungen bei der Kommunalreform.
Meine Damen und Herren! Dass die Kommunalreform auch vor Ort in den Kommunen zunehmend Akzeptanz findet, zeigt nicht nur der Umfang der Antworten auf die regelmäßigen Anfragen meines Freundes, des Kollegen Becker, zu kommunalen Zusammenschlüssen im Rahmen der freiwilligen Phase. Seit der ersten Anfrage im April 2000 hat sich der Umfang der Antworten vervielfacht. Beispielhaft möchte ich in diesem Zusammenhang die Bildung der Einheitsgemeinden Elbe-Parey, Falkenstein, Huy und Havelberg nennen.
Festzuhalten ist auch, dass mit den Landtagswahlen am 21. April in gewisser Weise durchaus eine Volksabstimmung zu Fragen der Kommunalreform verbunden ist,
allerdings, lieber Herr Kollege Becker, in einem anderen Sinne, als es die Aussage von interessierter Stelle nahe legt, die in den letzten Monaten immer wieder verwendet wurde.
So finden gleichzeitig mit den Landtagswahlen in mindestens 497 - ich wiederhole: mindestens 497 - Gemeinden Bürgeranhörungen oder Bürgerentscheide zu freiwilligen Zusammenschlüssen im Rahmen der Kommunalreform statt. - Ich muss mit Zahlen immer vorsichtig sein; deswegen sagte ich „mindestens“. 497 Bürgeranhörungen und -entscheide werden am 21. April 2002 stattfinden. Nach meinen Informationen haben bereits 218 Entscheide oder Anhörungen stattgefunden, 22 sind nach dem 21. April geplant. Insgesamt sind dies, vor
sichtig gesagt, über 700 Anhörungen und Entscheide zu konkreten Zusammenschlüssen in den Kommunen.
Sie hatten mit Ihrer Aussage damals vollkommen Recht: Die Landtagswahl wird zu einer Volksabstimmung über die Kommunalreform. Vielen Dank für diesen Tipp, den Sie mir damals gegeben haben.
Meine Damen und Herren! Insgesamt ergibt sich für mich auf dieser Basis
- ich bin sehr vorsichtig - und aus den vielfachen Beratungen mit den Kommunen vor Ort ein Bild, wonach sich zwei Drittel bis drei Viertel, Herr Dr. Bergner, aller Gemeinden im Rahmen der freiwilligen Phase zu gesetzeskonformen neuen Einheiten zusammenschließen könnten.
Dies bedingt aber, dass der Reformzug nach der Landtagswahl nicht angehalten wird. Eine Reform, die auf jegliche staatliche Phase verzichtet und verschiedenste Strukturmodelle der kommunalen Selbstverwaltung ungeordnet nebeneinander bestehen lassen will, ist keine Reform, sondern verschlimmert eher noch den Status quo.
Eine Landesregierung, die diesen Weg beschreiten würde, sähe sich aufgrund der Fakten in kurzer Zeit dem Zwang ausgesetzt, das Thema erneut auf die Tagesordnung zu setzen. Wie dies psychologisch vor Ablauf von mehr als zehn Jahren möglich sein sollte, wenn man das Thema jetzt von der Tagesordnung nähme, wird mir niemand darlegen können. In diesem Fall würden wir in der Tat - um noch einmal mit der „MZ“ zu sprechen - für Jahre in einem Zirkel des Jammerns rotieren und auf unsere landespolitische Handlungsfähigkeit in diesem zentralen Politikfeld mutwillig verzichten.
- Dazu komme ich doch noch.
Ja, ich komme zum Ende, Herr Präsident.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie uns stattdessen den gemeinsam begonnenen Weg fortsetzen und das ehrgeizige Werk in der nächsten Wahlperiode zu Ende führen. Der Zeitraum für die notwendige Fortschreibung des Leitbildes, die Gesetzgebung zur Stadt-Umland-Problematik usw. ist, wie gesagt, sehr eng. Er fordert von allen Beteiligten eine hohe Disziplin.
Die fleißige und effektive Arbeit des zeitweiligen Ausschusses, die in seinem Abschlussbericht zum Ausdruck kommt, macht mich optimistisch, dieses ehrgeizige Ziel mit Ihnen zum Wohl des Landes erreichen zu können.
Ich danke allen Abgeordneten für die konstruktive Arbeit in den vergangenen Jahren und wünsche mir dies auch für die Zukunft.
Herr Kollege Becker, jetzt komme ich zu meiner Abschiedsrede.
Ich komme zum Abschluss und zu meiner Abschiedsrede, wie Sie es meinten. Heute sind einige Abschiedsreden gehalten worden von Kollegen, die ich sehr schätze und bei denen ich es bedauere, dass sie den Landtag verlassen, da ich mit ihnen über Jahre hinweg sehr gut zusammengearbeitet habe. Wenn es meine Gesundheit zulässt, Herr Kollege Becker, werde ich aller Voraussicht nach auch dem nächsten Landtag angehören.
Wenn mein Optimismus bestätigt wird, werde ich auch in der nächsten Wahlperiode als Innenminister zu Ihnen sprechen. Es ist also keine Abschiedsrede.
- Das wird sich zeigen; aber wie gesagt: Das Grundprinzip ist Optimismus.
Ich habe diese Rede aus zwei Gründen gehalten: zum einen, weil ich gern noch ein bisschen zu Ihnen reden wollte,
weil ich es doch ein bisschen schade fand, dass dieser Abschlussbericht sonst praktisch untergegangen wäre und niemand Ihnen allen für diese konstruktive Arbeit gedankt hätte, und zum anderen, weil ich die Gelegenheit nutzen wollte, mich noch bei zwei Personen zu bedanken; das ist die letzte Chance in dieser Landtagssitzung.
Zum einen bei dem Vorsitzenden des zeitweiligen Ausschusses Michael Hoffmann, der bis zum letzten Tag eine sehr, sehr gute Arbeit geleistet hat. Wir kennen ihn alle als engagierten Kommunalpolitiker, Innenpolitiker, kommunalpolitischen Sprecher der Fraktion. Er hat diese neue anspruchsvolle Aufgabe übernommen und wir haben in seinem Bericht erlebt, wie er diese Arbeit wahrgenommen hat, mitgegangen ist.
Ich bedaure, dass er nicht mehr für den Landtag aufgestellt wurde, und wünsche ihm für die Zukunft, auch in der Politik, alles Gute und hoffe - vier Jahre sind eine kurze Zeit; das haben wir gemerkt -, dass Sie, Herr Abgeordneter Hoffmann, in vier Jahren wieder - er heißt Hoffmann; Sie haben die Hoffnung im Namen - dabei sein werden und viele andere Kollegen auch noch dabei sein werden. - Das zu meinem Freund Michael Hoffmann.
Heute Morgen hat der Präsident - wenn ich ihn lobe, darf ich vielleicht ein bisschen länger reden - etwas Gutes gesagt -
Vielen Dank. - Meine! - Nicht die Lebensuhr. Leider! Heute Morgen sprach der Präsident dankenswerterweise vom „mächtigen“ Innenausschuss; ich habe es jedenfalls so in Erinnerung. Das ist schon ein mächtiger Ausschuss gewesen; es wurde eine mächtige Arbeit geleistet. Er hat großen Einfluss in diesem Landtag gehabt. Ich will jetzt nicht irgendeinen anderen Ausschuss degradieren oder herabwürdigen; aber der Innenausschuss hat schon viele schwierige Dinge geleistet, sei es die erste Gemeindeordnung, sei es die Kreisgebietsreform, seien es auch Fragen des Kommunalabgabenrechts, die uns verfolgt haben. Der Innenausschuss war sehr erfolgreich.
Ich selbst gehörte dem Innenausschuss vier Jahre lang als stellvertretener Vorsitzender an. Der Ausschussvorsitz hat nie gewechselt. Es gab auch nie die Frage, einen anderen Vorsitzenden vorzuschlagen. Ich habe gern mit Herrn Jeziorsky als Vorsitzendem zusammengearbeitet, erst unter ihm, dann auf der anderen Seite. Eines will ich ganz klar sagen: Die Zeit als Minister ist sehr schön und bleibt auch sehr schön, Herr Becker.
Aber ich habe mich, wenn ich in den Innenausschuss kam, selten als Minister gefühlt, sondern meistens als Ausschussmitglied. Insoweit habe ich die Fronten nie richtig gewechselt. Es gibt immer Diskussionen zur Inkompatibilität. Wenn ich in diesen Ausschuss kam, war ich mehr Abgeordneter als Minister. Ich habe dabei natürlich auch den Minister nicht vergessen, wenn Sie mich angeschossen hatten. Aber es war eine schöne Zeit - die ersten vier Jahre und die letzten acht auch.
Ein einziges Mal haben Sie mich maßlos geärgert, als ich der Auffassung war, da ist er ein bisschen zu weit gegangen. Das war die Verabschiedung des Datenschutzgesetzes innerhalb von 14 Stunden an einem Tag.
Ich wollte mit Macht die Sitzung abbrechen. Ich habe es nicht geschafft.
Das war das einzige Mal, wo ich mich echt geärgert habe.
Vielen Dank für zwölf Jahre Ausschussvorsitz. Ich hoffe, dass der nächste Ausschussvorsitzende mit mir genauso fair umgeht wie Sie. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Rothe, ich danke Ihnen für die Klarstellung hinsichtlich meiner
Informationspolitik. Es war mir wichtig, auch hier zu sagen, dass dies nichts mit Effekthascherei zu tun hat, sondern damit, dass ich die Bevölkerung umfassend informieren will.
Das war auch notwendig, nachdem mir heute Morgen von einem anderen Kollegen Eitelkeit vorgeworfen worden war.
- Eitel bin ich absolut nicht. Das war völlig selbstlos, wie Sie es sind, Kollege Becker.
Meine Damen und Herren! Die Vorstellung der polizeilichen Kriminalstatistik des Jahres 2001 in der heutigen Aktuellen Debatte ist eine gute Gelegenheit, die Diskussion über die innere Sicherheit im Lande wieder darauf zu lenken, worum es mir bei der Sicherheitspolitik im Kern geht, nämlich darum, im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger ein sicheres Sachsen-Anhalt zu schaffen.
Nach knapp acht Jahren als verantwortlicher Innerminister bietet sich mir die Gelegenheit, einen Rückblick auf die Entwicklung der inneren Sicherheit in unserem Land in diesem Zeitraum zu geben.
Ausgangspunkt ist für mich das Jahr 1995. Bis dahin hatten wir seit der Wende im Land einen kontinuierlichen Anstieg bei der Kriminalität zu verzeichnen. Im Jahr 1995 setzte ich meine Polizeistrukturreform und das Personalkonzept 2000 der Polizei um. Dies war der Startpunkt für eine umfassende Trendwende in der Kriminalitätsentwicklung in unserem Lande. Erstmals konnten wir im Jahr 1996 einen Rückgang der polizeilich erfassten Straftaten sowie einen spürbaren Anstieg der Aufklärungsquote verzeichnen.
Zu weiteren Maßnahmen, die ich seit meinem Amtsantritt im Jahr 1994 zur Verbesserung der inneren Sicherheit in Sachsen-Anhalt in diesem Sinne initiiert bzw. umgesetzt habe, gehören unter anderem die Einrichtung der KEG Rechts, die Umsetzung des Flächenpräsenzprogramms, das von der Vorgängerregierung begonnen worden war, die Einrichtung von Fachkommissariaten zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Rauschgiftkriminalität in allen Polizeidirektionen, die Einrichtung von Fachkommissariaten zur Bekämpfung von Wirtschaftsstraftaten, der Einsatz von Vermögensermittlern des LKA bei allen Polizeidirektionen, die Einrichtung von deliktübergreifenden EDV-, Beweissicherungs- und Auswertungsgruppen, so genannten Computer-Cops, in allen Polizeidirektionen, umfangreiche Präventionsmaßnahmen, die Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem BGS und dem Zoll in speziellen Ermittlungsgruppen in Bezug auf Rauschgiftdelikte, Finanzermittlung und Schleusung, die flächendeckende Einrichtung von Jugendkommissariaten mit Jugendberatungsstellen. Dies ist ein bundesweit einmaliger Ansatz, in dessen Rahmen im Lande 52 Sozialarbeiter bei der Polizei beschäftigt sind. Endgültig sollen es 56 werden.
Meine Damen und Herren! Ich habe übrigens kein Problem damit zu sagen, dass der erste Modellversuch zu den Jugendkommissariaten von meinem Vorvorgänger im Amt in Magdeburg initiiert wurde.
Meine Damen und Herren! Die PKS 2001 beweist, dass sich die Maßnahmen bewährt haben; denn der seit 1996
registrierte stetige Rückgang der Straftaten hat sich weiter fortgesetzt. Zugleich konnte die so genannte Häufigkeitsziffer erneut reduziert werden. Parallel dazu konnte die Aufklärungsquote aus dem Jahr 2000, die schon über dem Bundesdurchschnitt lag, weiter erhöht werden.
Wir haben eindeutig weniger Tote durch Mord und Totschlag zu verzeichnen. Rückgänge gibt es insbesondere auch bei der Diebstahlskriminalität und bei der Straßenkriminalität. Der Anstieg im Bereich der Rauschgiftdelikte hat sich nicht fortgesetzt. Im Gegenteil: Die Zahl der Rauschgiftdelikte ist sogar erstmals rückläufig.
Nicht verschweigen will ich, dass es einen Anstieg bei Sachbeschädigung und beim Erschleichen von Leistungen, also beim Schwarzfahren, gegeben hat.
Meine Damen und Herren! Mit 236 000 erfassten Delikten wurde das niedrigste Straftatenaufkommen seit 1991 erreicht. Der in den Jahren zuvor bereits zu verzeichnende Straftatenrückgang hat sich somit fortgesetzt. So wurden gegenüber dem Jahr 2000 über 11 000 bzw. 4,5 % Straftaten weniger registriert. Im Jahr 2000 hatten wir einen Rückgang um 6,5 % zu verzeichnen, womit wir bundesweit an der Spitze lagen.
Da wir mit zu den ersten Ländern gehören, die die Statistik für das Jahr 2001 vorstellen, lässt sich noch nicht genau sagen, wie wir in diesem Jahr -
- Nein, das mache ich nur für den Wahlkampf, Herr Becker. Damit ich durchs Land reisen, die Zahlen verkaufen und zeigen kann, wie gut wir sind; denn wir sind gut.
Da wir nicht alle Zahlen haben, können wir nicht genau sagen, wo wir im Ländervergleich landen werden. Aber einen ersten Hinweis gibt es. Laut einer Pressemitteilung meines Kollegen Behrens aus NRW hat NRW einen Anstieg der Kriminalität um 3,7 % zu verzeichnen. Er sagt, damit liegt sein Land im Bundestrend. Also liegen wir zum dritten Mal hintereinander im positiven Sinne entgegen dem Bundestrend.
Im Jahre 1995 mussten wir noch 320 000 Straftaten verzeichnen. Dies bedeutet, dass wir im Vergleich zum Jahr 1995 im Jahr 2001 84 000 Straftaten weniger registriert haben. Oder anders ausgedrückt: Im Jahr 1995 wurden rund 36 % mehr Straftaten registriert als im Jahr 2001. Dies ist mehr als das gesamte Straftatenaufkommen der beiden Polizeidirektionen Magdeburg und Halle zusammen.
Ein mühsamer, aber auch erfolgreicher Prozess. Ich gehöre aber nicht zu denjenigen, die eine Halbierung der Kriminalitätszahlen innerhalb von 100 Tagen versprochen haben, obwohl ich zugegebenermaßen die Halbierung der Kriminalitätszahlen noch in meiner Amtszeit, zwar nicht in dieser Wahlperiode, aber in einer der nächsten erreichen möchte.
Meine Damen und Herren! Ein wichtiges vergleichendes Kriterium für die Belastung der Bevölkerung mit Kriminalität ist die so genannte Häufigkeitszahl, das heißt die Anzahl der Straftaten bezogen auf 100 000 Einwohner. Seit dem Jahr 1995 konnten wir die Kriminalitätsbelastung systematisch senken, und zwar von 11 585 Straftaten auf nur 9 024 im vergangenen Jahr. Damit nähern
wir uns immer mehr dem Mittelfeld an. Die Belastung ist aber noch zu hoch, das sage ich auch ganz klar.
Wie in anderen Ländern haben auch wir ein eindeutiges Stadt-Land-Gefälle zu verzeichnen. Während die Häufigkeitsziffer in Magdeburg bei 15 300 und in Halle bei 14 300 lag, betrug sie in der PD Merseburg zum Beispiel nur knapp 7 150.
Da Magdeburg und Halle im Vergleich der Großstädte bei der Kriminalitätsbelastung bundesweit immer wieder genannt werden, will ich zur Veranschaulichung der Situation auf die Entwicklung des Straftatenaufkommens von 1996 - ein Jahr später sogar - bis 2001 verweisen: In der Stadt Magdeburg sank das Straftatenaufkommen von 1996 bis 2001 von über 49 000 Straftaten auf 35 500 Straftaten. In der Stadt Halle sank das Straftatenaufkommen von 47 000 auf 35 000 Straftaten. Ich glaube, das ist eine beeindruckende Entwicklung, an der man nicht vorbeikommt.
Besonders belastend sind in den beiden Städten Massendelikte wie Kfz-Diebstahl, Ladendiebstahl, Sachbeschädigung und in Magdeburg vor allen Dingen auch Leistungserschleichung.
Wenn dieses auch von manchen gern suggeriert wird nicht in diesem Hause -: Wir haben keine Hamburger Verhältnisse, wir haben keine offene Drogenszene, wir haben auch die Gewaltkriminalität in dieser Form wie in Hamburg nicht.
Meine Damen und Herren! Die Aufklärungsquote, ein Zeichen der Qualität polizeilicher Arbeit, ist im letzten Jahr erneut gestiegen. Dies verdient besondere Beachtung, da wir bereits seit 1999 über dem Bundesdurchschnitt liegen. Konkret lagen wir im vergangenen Jahr bundesweit sogar an sechster Stelle. Von 35,8 % im Jahr 1995 stieg die Aufklärungsrate auf nunmehr 55,2 %. Das ist eine Steigerung um mehr als 35 % gegenüber dem Ausgangsjahr. Dies ist nicht nur das Ergebnis einer kontinuierlichen und mit Augenmaß praktizierten Kriminalpolitik, sondern das unterstreicht auch deutlich die Leistungsfähigkeit unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Land.
Meine Damen und Herren! Besondere Sorge bereitet mir nach wie vor die relativ hohe Jugendkriminalität. Hierbei handelt es sich um ein bundesweites Phänomen. 36 % aller Tatverdächtigen waren im letzten Jahr unter 21 Jahre alt. Leider gibt es hierbei keine Ost-WestAngleichung, sondern eine West-Ost-Angleichung. Lag in den alten Ländern früher der Anteil jugendlicher Tatverdächtiger unter 21 Jahre bei 25 %, liegt er mittlerweile auch bei einem Drittel. Hierbei ist also ein Anstieg zu verzeichnen, der ähnlich ist wie bei uns.
Eines muss jedoch in diesem Zusammenhang ganz deutlich gesagt werden: Der überwiegende Teil unserer Jugendlichen wird nie straffällig.
Für viele ist kriminelles Verhalten eine Episode. Von Bedeutung ist aber die Zahl der so genannten Intensivtäter, die uns beunruhigt. Diese machen nur 0,17 % der Einwohner unter 21 Jahre aus, sie sind aber mit 30,3 % an den Straftaten dieser Altersgruppe beteiligt. Das LKA arbeitet derzeit an der Erstellung von Vorschlägen, wie auf diese Intensivtäter noch besser als bisher reagiert werden kann.
Meine Damen und Herren! Schwerpunkte des Handelns bei den jugendlichen Tatverdächtigen bilden insbesondere die Diebstahls- und Rohheitsdelikte, Sachbeschädigungen sowie Fälle der Rauschgiftkriminalität. Ein klassischer Bereich der Jugendkriminalität ist der Diebstahlsbereich.
Aufgrund der Kürze der Zeit will ich nur noch auf einige ausgewählte Aussagen der PKS eingehen. Mit 8 350 erfassten nichtdeutschen Tatverdächtigen ist nach dem Jahr 2000 ein erneuter deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Ihr Anteil liegt damit bei 8,8 %. Vor zwei Jahren lag er noch bei 10,2 %.
Manche sehen dieses anders. Deswegen möchte ich einmal Folgendes sagen: 34,4 % aller nichtdeutschen Tatverdächtigen sind wegen Vergehen gegen das Ausländergesetz bzw. gegen das Asylverfahrensgesetz in Erscheinung getreten. Dabei handelt es sich also um Straftaten, die nur durch Ausländer begangen werden können. Lässt man diesen Personenkreis mit diesen Vergehen außer Acht, beträgt der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen nur noch 5,8 %. Es ist wichtig, dies einmal so darzustellen.
Bei Straftaten gegen das Leben wurden elf vollendete Morde erfasst. Im Jahr zuvor waren es noch 16 vollendete Morde. 23-mal blieb die Tat im Versuchsstadium stecken. Die Aufklärungsquote betrug 90,5 %. Bei Totschlagsdelikten bzw. bei Tötung auf Verlangen wurden zwölf Straftaten vollendet; im Jahre 2000 waren es noch 14 Straftaten. Durch Mord und Totschlag starben im Land im vergangenen Jahr 23 Menschen; im Jahr zuvor waren es noch 30 Menschen. Das ist ein Rückgang bei den vollendeten Fällen um 23 %.
Im Jahr 1998 betrug die Zahl der durch Gewalt ums Leben gekommenen Menschen noch 50. Im Jahr 1999 waren es 38 und im Jahr 2000 30. Wie gesagt, jetzt sind es 23. Das ist ein sehr guter Rückgang.
Meine Damen und Herren! In Sachsen-Anhalt werden die Kriminalitätszahlen trotz eines erneuten Rückgangs der Straftaten in diesem Deliktbereich weiterhin von den Diebstahlhandlungen geprägt. Deshalb will ich diesem Bereich meine letzten Ausführungen in der Aktuellen Debatte widmen.
Mit einem Anteil von 50,5 % an den Gesamtstraftaten konnte gegenüber dem Jahr 2000 ein Rückgang um fast 10 000 Fälle in diesem Bereich festgestellt werden. Im Bundesdurchschnitt lag der Anteil im Jahr 2000 bei 47 %. Wir liegen immer noch darüber. Aber wenn ich an das Jahr 1995 denke, dann sind wir ein Stück vorangekommen. Damals lag der Anteil an Diebstahldelikten noch bei 67 %. Bei uns wurde also wahnsinnig viel geklaut.
Die Aufklärungsquote konnte in diesem Bereich eindeutig gesteigert werden, obwohl dieses sehr schwer ist. Beim Ladendiebstahl konnte ebenfalls ein Rückgang verzeichnet werden. Hier haben verschiedene Präventionsmaßnahmen gegriffen.
Noch ein interessantes Thema sind die Kfz-Diebstähle. Hierbei ist ein weiterer Rückgang um 10,5 % zu verzeichnen. Eine ebenfalls interessante Zahl: Von 1995 bis 2001 ist die Zahl der Pkw-Diebstähle bzw. der unbefugten Ingebrauchnahme von 22 484 auf 4 198 zurückgegangen. Die Zahl der Kfz-Aufbrüche und der Diebstähle aus Kfz hat sich im gleichen Zeitraum halbiert.
Das kann nicht allein aufgrund der Wegfahrsperre erfolgt sein.
Bei den Wohnungseinbrüchen konnten wir 13 % weniger Einbrüche registrieren. Das ist sehr wichtig. Auch die Aufklärungsrate ist sehr hoch. Sie liegt bei über 50 %. Die Bürger fühlen sich gerade bei Wohnungseinbrüchen stark belastet und verunsichert, denn es betrifft ihre Privatsphäre. Das belastet besonders, sie werden verunsichert und auch ihre Umgebung. Hierbei wirken vor allem Maßnahmen der technischen Prävention, die immer mehr greifen. Dabei wirken auch unsere Kriminalberatungsstellen in den Polizeidirektionen und unser Informationsmobil, das ständig im Land unterwegs ist.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich im Ergebnis der Aktuellen Debatte feststellen: Die PKS 2001 ist insgesamt erfreulich. Die Kriminalitätsbelastung ist trotz des Rückgangs in den letzten Jahren allerdings immer noch viel zu hoch. Die Arbeit der Polizei hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verbessert. Entscheidend für die Erfolge bei der Kriminalitätsbekämpfung ist eine kontinuierliche Arbeit unter entsprechenden politischen Rahmenbedingungen. Nur so ist eine erfolgreiche Arbeit auf dem Gebiet der Vermeidung und Verfolgung von Straftaten denkbar.
Wir können diese nur weiter verfolgen, wenn wir dabei von allen Seiten unterstützt werden. Deswegen appelliere ich an die Bevölkerung - dabei schließe ich mich dem an, was Herr Rothe gesagt hat -, die Polizei zu unterstützen. Die Polizei ist nicht nur Freund und Helfer, sondern sie braucht auch Freunde, die sie bei ihrer Arbeit unterstützen. Dazu gehört auch dieser Landtag. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Becker, ich werde später auf das eingehen, was Sie eben gesagt haben. Die Vor
würfe, die in den Raum gestellt worden sind, sind so ungeheuerlich, dass ich darauf reagieren muss.
Zuerst zu Ihnen, sehr geehrter Herr Gärtner. Sie werfen mir vor, dass Sie die Kleinen Anfragen für den Zeitraum, für den wir jetzt Zahlen vorstellen, nicht beantwortet bekommen haben. Geben Sie doch bitte zu, dass es sich dabei um Fragen zu Staatsschutzdelikten handelte. Wir haben die Staatsschutzstatistik noch gar nicht veröffentlicht, weil die Zahlen erst jetzt fertig werden. Wir diskutieren heute über die Kriminalstatistik ohne Staatsschutz. Ihre Kleinen Anfragen beziehen sich auf die Staatsschutzdelikte. Wir sind gerade dabei, die Staatsschutzstatistik fertig zu stellen. - Oder haben Sie schon eine Zahl aus diesem Bereich für dieses Jahr gesehen?
- Weil wir noch nicht so weit sind. Ich kann Ihnen auch den Grund dafür nennen. Ich habe im letzten Jahr als IMK-Vorsitzender mit die Initiative dafür ergriffen, dass die Staatsschutzstatistik der Bundesrepublik Deutschland vollkommen überarbeitet wird. Im Herbst 2000 wurde auf einer BKA-Tagung festgestellt, dass die Länder die Staatsschutzdelikte unterschiedlich bewertet hatten. So ist es passiert, dass das Land Sachsen-Anhalt im Vergleich mit den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg zum Beispiel eine zehnfach höhere Belastung bei rechten Delikten hatte.
Im letzten Jahr habe ich gesagt, wir brauchen klare Kriterien, um für jedes Land vergleichbare Daten zu bekommen. Das ist mir auf der Innenministerkonferenz im Mai 2001 gelungen. Nach hartem Ringen mit den Ländern, die bisher anders gezählt hatten, haben wir eine Lösung gefunden. Wir haben eine neue Statistik eingeführt: politisch motivierte Kriminalität.
Danach mussten wir die gesamte Statistik überarbeiten und neu klassifizieren. Deshalb dauert es in diesem Jahr länger als vorher. Das ist der Grund dafür. Vielleicht haben Sie im letzten Jahr verfolgt, dass es eine Diskussion dazu gegeben hat. - So weit dazu.
Nun zu dem, was Herr Becker gesagt hat. - Herr Becker, wenn Sie von Fälschung sprechen, dann sage ich Ihnen ganz klar - auch wenn Sie nicht gesagt haben, der Innenminister hat oder so ähnlich -: Wenn aus meinem Hause Anweisungen zu Fälschungen herausgegangen sind, trage ich die politische Verantwortung. Dann bin ich dafür zuständig und kein anderer. Das sage ich zu meinem Kollegen Bullerjahn. So ist es. Wenn Sie meinem Haus oder der Polizei so etwas unterstellen, dann trage ich dafür die Verantwortung. Dann werfen Sie mir dies vor.
Meine Beamten haben mir definitiv erklärt, dass es eine solche Anweisung nicht gegeben hat. Die Anschuldigung steht hier im Raum. Wenn es Polizeibeamte im Land gibt, die Ihnen solche Informationen geben, dann geht das nicht anonym, dann muss das auf den Tisch. Ich spreche mich dafür aus, die Beamten in den Innenausschuss einzuladen; dann sollen die Beamten dort Rede und Antwort stehen.
Wir können darüber reden. Das ist das eine.
Wenn einem eine Statistik nicht gefällt, dann kommt meist der berühmte Spruch von Churchill. Dann sagt man auch, die ist geschönt, gefälscht.
Ich habe Anfang der 80er-Jahre einmal fünf Monate lang in einer Molkerei gearbeitet und musste dort jeden Tag Statistiken fälschen. Landwirte wissen, wie das ging. Wir mussten jeden Tag die Milchmengen liefern. Eigentlich hätte man das auf einen Fettgehalt von 4 % umrechnen müssen. Mein Molkereidirektor hat von mir verlangt, das nicht umzurechnen; denn der Fettgehalt lag bei 3,2 %. Dann hätte ich 1 000 Liter melden müssen; umgerechnet wären es vielleicht 800 Liter gewesen. Ich habe mich geweigert
- Sie haben gleich Gelegenheit zu reden - und habe gesagt, das mache ich nicht. Ich habe ihn gefragt: Warum tun Sie das? Darauf sagte er: Wir melden jeden Tag die falschen Zahlen und einmal im Monat die richtigen, hochgerechnet auf 4 %; dann kriegen wir nur einmal Prügel. Ich habe dort aufgehört und gesagt, an solchen Dingen beteilige ich mich nicht. Die Landwirte wissen, worum es geht. Das ist zu DDR-Zeiten so üblich gewesen.
Ich fälsche keine Statistiken und würde auch nie jemanden anweisen, dies zu tun.
Nun zum nächsten Punkt.
Am Ende meiner Ausführungen.
Gut, wenn es hierzu passt und der Herr Präsident es gestattet, dann bitte.
Herr Becker hat das gesagt.
Vielleicht waren Sie nicht im Saal.
Nein, Herr Becker hat etwas anderes gesagt. Was in der PD Magdeburg abgelaufen sein könnte, kläre ich mit der PD. Es wäre einfach gewesen, wenn der Beamte, der das behauptet hat, zu mir bzw. zum Ministerium gekommen wäre und gesagt hätte: Dort soll so etwas passiert sein.
Das ist kein Problem. Wir klären das. Mit der PD Magdeburg wird gesprochen.
Zum nächsten Punkt. Herr Becker, Sie haben behauptet, Sie hätten keine Zahlen bekommen. Wissen Sie, was ich hier habe? - Das sind die Daten, die Ihrer Fraktion auf Anfrage übergeben worden sind, und zwar mit Bestätigung. Die Fraktion hat bestätigt, dass sie diese Zahlen bekommen hat.
Zum Zweiten. Wenn ich richtig informiert bin, sind Ihnen die Zahlen sogar zugemailt worden. Da wir uns beide gut kennen, weiß ich, dass Sie mit dem Internet umgehen können. Sehen Sie in Ihrem Eingangsfach für EMails nach, dort müsste die Nachricht liegen. Wir haben die Bestätigung Ihrer Fraktion, dass die Zahlen übersandt worden sind.
Ich komme jetzt zu den einzelnen Punkten. Ich greife die Angelegenheit mit den Pkw-Diebstählen auf. Ich habe in meiner Rede vorhin auch gesagt, dass die Wegfahrsperre selbstverständlich eine Rolle spielt - aber nicht sie allein. Die Zahl der Aufbrüche von Pkw und die der Diebstähle von Autoradios ist um die Hälfte zurückgegangen. Was nützt in diesem Fall eine Wegfahrsperre? Man kann ein Autoradio auch so ausbauen. Das sind olle Kamellen von Herrn Bergner.
- Es werden auch andere Dinge gestohlen, nicht nur diese.
Ich komme zum nächsten Punkt. Herr Becker, ich bitte Sie, genau zuzuhören. Sie sprachen von den Serienaufbrüchen von Pkw in einer Straße. Dazu sage ich Ihnen eines: Die Statistik, die ich führe, wird seit 1991 im Land geführt. Es gibt seit 1995 eine in der ganzen Bundesrepublik gültige Regelung, in der noch einmal festgelegt wurde, dass die Polizei keine Eingangsstatistik zu führen hat, sondern eine Ausgangsstatistik. Dies ist die Richtlinie. Nach dieser Richtlinie richten sich alle Länder.
Jetzt komme ich zu Ihrem Beispiel mit den Pkw-Aufbrüchen in einer Straße. Das, was Sie nannten, ist die Eingangsstatistik. Wenn wir feststellen, dass in einer
Straße an einem Abend zehn Autos aufgebrochen worden sind, geht das in die Eingangsstatistik als ein Fall ein, der bearbeitet wird. In der Ausgangsstatistik sind es zehn Fälle. Hierbei hätte ich Ihnen etwas mehr Kompetenz zugetraut. Aber vielleicht müssen Sie einfach einmal fragen.
- Wieso denn? Das ist eine Ausgangsstatistik und die stimmt.
- Herr Becker ist inzwischen ganz ruhig; dann können doch auch Sie ein bisschen ruhiger werden.
Als Nächstes zu den Drogen. Ich habe im Landtag schon mehrmals gesagt, dass unser Ansatz richtig ist. In den ersten Jahren haben wir uns vorwiegend um die Drogenabhängigen gekümmert. Wir haben uns jetzt verstärkt auf die Drogendealerebene konzentriert, um die Drogenkriminalität besser bekämpfen zu können. Wir vernachlässigen das andere nicht. Wir haben echte Erfolge. Das sehen Sie an den Zahlen und daran, wer verurteilt wird usw. Das ist der richtige Ansatz. Wenn man den Drogenhandel unterbindet, hat man mehr Erfolg, als wenn man sich nur auf die Konsumenten konzentriert.
- Ich habe doch gesagt, dass wir beides machen. In der vorigen Landtagssitzung habe ich gesagt: Im Drogenbereich betreiben wir Prävention; wir kümmern uns um die Süchtigen und wir gehen konsequent gegen Dealer vor. Das sind die drei Säulen unseres Programms zur Bekämpfung der Drogenkriminalität in unserem Land.
Noch etwas zur Statistik. Magdeburg ist ein besonders schwieriger Fall. Wenn die Zahlen, die Sie genannt haben, stimmen würden und wenn man diese Zahlen umrechnen würde, würde das bei der Statistik im Land vielleicht 0,2 oder 0,3 % ausmachen.
In Magdeburg und auch in Dessau gab es ein ganz besonderes Problem. Ich habe dazu vor kurzem schon etwas gesagt. Wir führen nämlich zurzeit
- nein, nicht das, was Sie schon wieder denken IVOPOL, ein neues Vorgangsbearbeitungssystem, im Land ein. Ich bin in der vorigen Landtagssitzung gefragt worden, ob wir mit diesem System künftig auch die Verkehrsunfälle aufnehmen würden. Ich habe gesagt, dass auch diese damit aufgenommen würden, weil das ein sehr gutes System ist.
Bei der Einführung des Systems - in Magdeburg und Dessau zuerst - kam es am Anfang zu Doppelerfassungen. In Magdeburg ging die Kriminalität in der Eingangsstatistik seit Frühjahr/Sommer zurück, während sie in der Ausgangsstatistik anstieg. Da passte etwas nicht zusammen. Wir haben festgestellt - das lässt sich nach
weisen; kommen Sie in die PD und sehen Sie es sich an -, dass wir zeitweise eine Doppelerfassung gehabt haben.
Nachdem wir das festgestellt hatten, wurden alle Fälle noch einmal aufgearbeitet. Wir haben das IVOPOLSystem überarbeitet. Kein Sachbearbeiter kann es manipulieren; denn wenn er einen Vorgang bearbeitet und abgibt, gibt das System automatisch ein Signal an das Technische Polizeiamt und der Vorgang geht als statistischer Wert in das TPA ein. Vom Sachbearbeiter lässt sich also gar nichts manipulieren. Das dazu.
Dann zum Trend. Der Generalstaatsanwalt wird in den nächsten Wochen seine Statistik veröffentlichen. Damit hat, glaube ich, Herr Remmers schon früher seine Probleme gehabt. Er kam in dem einen Jahr einmal mit der polizeilichen Kriminalstatistik, dann kam die Statistik des Generalstaatsanwalts und die sah etwas anders aus. Mittlerweile ist es so, dass der Generalstaatsanwalt einen ähnlichen Trend feststellen wird wie wir. Die Zahlen werden in bestimmten Bereichen etwas anders aussehen, weil die Straftäter bei einigen Taten getrennt behandelt werden; sie werden extra gezählt. Aber der Trend ist der gleiche. Unsere Erkenntnisse werden in den nächsten Wochen durch den Generalstaatsanwalt bestätigt werden. - Ich glaube, dass waren die wichtigsten Punkte.
Ein Problem möchte ich noch erwähnen. Wir stellten kurz vor Weihnachten fest, dass bei den Totschlagsdelikten und bei den Körperverletzungen ein enormer Anstieg zu verzeichnen war. So viele Tote, wie wir danach im Lande hatten, hätten wir gar nicht zählen können. Es war Folgendes passiert: 500 Fälle aus der Verkehrsstatistik waren in die Kriminalstatistik geraten. Diese Fälle mussten wieder herausgezogen werden.
Das sind konkret die Dinge, die ich Ihnen hier nennen kann. Ich bitte Sie, wenn Sie so etwas sagen, um eines. Herr Gärtner sprach vorhin vom Skatspielen. Wir spielen oft Skat und haben auf dem Brocken Skat gespielt; wir spielen aber keinen Ramsch. Vielleicht hätten wir einmal Ramsch spielen sollen; möglicherweise hätte man dann über diese Fragen anders diskutieren können.
Ich bin gern bereit, im Innenausschuss mit Ihnen auch über Ramsch zu diskutieren. Wir können auch konkret über Details diskutieren. Es wird alles auf den Tisch gelegt. Aber Sie sehen, dass auch ein Teil Ramsch dabei ist. Ramsch spielen ist gefährlich. Ich spiele ihn deswegen nicht. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landesregierung ist der Schutz der Bevölkerung vor schweren Sexual- und Gewaltstraftaten seit langem ein besonderes Anliegen. Sie hat deshalb den von der SPD-Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf über die Unterbringung besonders gefährlicher Straftäter unterstützt, dessen Ziel ist es, schwerste Straftaten von Wiederholungstätern zu verhindern.
Die Fraktionen der CDU und der SPD haben hierzu Gesetzentwürfe vorgelegt. Ich freue mich, dass der Gesetzentwurf der SPD nach intensiven Beratungen in den Ausschüssen mit wenigen Änderungen auch von der CDU mitgetragen worden ist. Diese breite Zustimmung ist mir angesichts der Bedeutung dieses Gesetzesvorhabens und des Schutzes potenzieller Opfer besonders wichtig. Die beiden Fraktionen leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Opferschutz, was ich als Innen- und Justizminister nur begrüßen kann.
Meine Damen und Herren! Der Abgeordnete Herr Remmers hat heute für den Rechtsausschuss des Landtages die Berichterstattung übernommen und den Inhalt des Entwurfs entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses erläutert. Ich möchte deshalb an dieser Stelle nicht noch einmal auf die einzelnen Regelungen eingehen. Stattdessen erscheint es mir gerade auch vor dem Hintergrund von veröffentlichten Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf angezeigt, einige grundsätzliche Ausführungen zu machen.
Um die Notwendigkeit des Gesetzes deutlich zu machen, möchte ich Ihnen zunächst anhand eines leider nicht aus der Luft gegriffenen Beispielfalles die Problematik noch einmal aufzeigen.
Ein bereits als Jugendlicher wegen Mordes zu einer langjährigen Jugendstrafe verurteilter Mann begeht nur wenige Monate nach seiner Haftentlassung einen versuchten Totschlag. Er wird erneut zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht, das die zweite Tat aburteilt, kann eine krankhafte seelische Störung oder eine schwere seelische Abartigkeit nicht feststellen. Die Unterbringung im Maßregelvollzug muss deshalb unterbleiben.
Das Verhalten des Verurteilten im Vollzug gestaltete sich äußerst problematisch. Mehrfache Bedrohungen des Vollzugspersonals sind aktenkundig. Trotz leichter Erregbarkeit - ohne gleich zu wissen, wo so etwas herkommen kann - und außerordentlicher Aggressivität des Täters lehnt dieser eine Therapie in der sozialtherapeutischen Haftanstalt ab. Der Täter schließt zwar eine Berufsausbildung erfolgreich ab, weigert sich jedoch, in dem erlernten Beruf innerhalb der Haftanstalt zu arbeiten.
Der gesamte Haftverlauf zeigt auf, dass der Verurteilte nicht in der Lage ist, sich und sein Verhalten zu kontrollieren. Das gilt insbesondere in unübersichtlichen oder für ihn frustrierenden Situationen. Sein Metier ist die verbale und tätliche Aggression.
Aufgrund seiner Persönlichkeitsstörungen, die keinen Krankheitswert haben, spricht aus der Sicht des Anstaltspsychologen eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Verurteilte auch nach der vollen Verbüßung der ihm auferlegten Freiheitsstrafe weitere schwere Gewalttaten begehen wird.
Meine Damen und Herren! Hier setzt der Gesetzentwurf zum Schutz der Bevölkerung vor weiteren schweren Straftaten durch den Verurteilten an. Er beantwortet die Frage, ob der Verurteilte im Fall einer extrem ungünstigen Prognose weiterhin in einer Justizvollzugsanstalt verwahrt werden darf, bis eine erfolgreiche therapeutische Maßnahme durchgeführt worden ist.
Die Prognose basiert dabei auf den während des Vollzuges gewonnenen Erfahrungen des Anstaltspsychologen und muss durch einen weiteren unabhängigen, anstaltsfernen und erfahrenen Sachverständigen bestätigt werden. Die Entscheidung selbst wird danach in richterlicher Unabhängigkeit getroffen.
Ich komme zurück zu dem eben geschilderten Beispielfall. Es kann wohl niemand ernsthaft in Abrede stellen, dass hier der Schutz der Allgemeinheit, das heißt der Schutz potenzieller Opfer vor schwersten Straftaten, vorrangig gegenüber dem Recht auf persönliche Freiheit desjenigen ist, von dem diese Gefahr ausgeht. Es kann doch wohl nicht angehen, zum Nachteil einer unschul
digen Person eine weitere schwerste Straftat abzuwarten, um dann erst reagieren zu können.
Das strafrechtliche Instrumentarium der Maßregel- und Sicherungsverwahrung regelt solche Fälle aber gerade nicht; denn dem Tatrichter stehen die Erkenntnisse aus dem Vollzug zur besonderen Gefährlichkeit des Delinquenten ja nicht zur Verfügung. Er kann nur auf seine Erkenntnisse bis zum Zeitpunkt der Urteilsfindung zurückgreifen. In vielen Fällen ist deshalb eine eindeutige Prognose nicht möglich.
Bei dem von mir erwähnten Beispielfall kommt hinzu, dass sich die Frage einer solchen Prognose zum Zeitpunkt der tatrichterlichen Entscheidung erst gar nicht gestellt hat, weil bis zur Verabschiedung des Sexualdeliktebekämpfungsgesetzes vom 26. Januar 1998 für Taten vor dem 31. Januar 1998 die formalen Voraussetzungen für die Anordnung einer Sicherungsverwahrung gar nicht vorgelegen haben.
Andere, mildere und zugleich wirksame Instrumentarien zum Schutz der Bevölkerung stehen nicht zur Verfügung. Dies gilt insbesondere auch für das Instrumentarium der Führungsaufsicht, auf das die Kollegin Frau Tiedge in ihrer gestern veröffentlichten Stellungnahme hingewiesen hat.
Die Führungsaufsicht dient der Wiedereingliederung eines Straftäters, der eine längere Freiheitsstrafe verbüßt hat. Diesem Straftäter soll der Übergang in das Leben in Freiheit durch Führung und Aufsicht erleichtert werden. Hierzu wird ihm ein Bewährungshelfer beigeordnet. Darüber hinaus können ihm Weisungen erteilt werden, beispielsweise Aufenthaltsbeschränkungen oder Aufenthaltsverbote. Die Führungsaufsicht dient also in erster Linie der Lebenshilfe.
Bei der Führungsaufsicht handelt es sich gerade nicht um eine lückenlose Überwachung rund um die Uhr, schließlich befindet sich der Betroffene ja in Freiheit. Wer sollte also bei der Führungsaufsicht einschreiten, um eine erneute Straftat zu verhindern? Wie sollen durch die Führungsaufsicht Konfliktsituationen ausgeschlossen werden, die gerade im Hinblick auf die Persönlichkeitsstruktur des Straftäters die Gefahr erheblicher gemeingefährlicher Straftaten beinhalten? Der Umstand, dass die Verletzung der dem Betroffenen erteilten Weisungen eine Strafe wert ist, hilft dann dem potenziellen Opfer auch nicht mehr.
Dass auch eine auf Dauer angelegte polizeiliche Beobachtung des Betroffenen zum Ausschluss weiterer Straftaten weder zulässig noch personell zu leisten wäre, bedarf hier keiner weiteren Erläuterungen. Alles in allem ist es blauäugig zu glauben, man könnte mit dem Instrumentarium der Führungsaufsicht einen wirksamen Schutz der Bevölkerung vor aktuell gefährlichen Sexualtätern bewirken.
Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang noch einen Vergleich mit dem PsychKG des Landes. Für psychisch Kranke besteht schon jetzt nach dem PsychKG Sachsen-Anhalts eine solche Unterbringungsmöglichkeit so lange, bis die durch die Krankheit bedingte Störung erfolgreich behandelt worden ist. Nichts anderes sieht auch der vorliegende Gesetzentwurf für die Unterbringung von gefährlichen Gewalttätern vor, die dadurch zur Teilnahme an therapeutischen Maßnahmen und an einer Sozialtherapie veranlasst werden sollen. Die Unterbringung ist also das allerletzte Mittel, um die Bürgerinnen und Bürger vor gefähr
lichen Personen und letztlich auch diese vor sich selbst zu schützen.
Die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung sieht das Strafgesetzbuch gegenwärtig nicht vor. Es liegen derzeit allerdings mehrere unterschiedliche Vorschläge vor, eine bundesgesetzliche Regelung der nachträglichen Sicherungsverwahrung in das Strafgesetzbuch aufzunehmen.
Den Vorschlägen ist aber eines gemeinsam: Anknüpfungspunkt für die strafrechtliche nachträgliche Sicherungsverwahrung ist der sich aus den bereits abgeurteilten Straftaten begründende Hang des Täters zu gefährlichen Straftaten. Derartige Maßnahmen sind dem Strafrecht zuzuordnen und unterliegen dem Bundesgesetzgebungsverfahren. Eine einheitliche bundesgesetzliche Regelung ist bislang jedoch, wie gesagt, nicht verabschiedet worden.
Anknüpfungspunkt für das Verhängen der Maßnahme nach dem heute zur Verabschiedung anstehenden Landesgesetz ist allein die aktuelle Gefährlichkeit des vor der Entlassung stehenden Inhaftierten. Diese besondere Gefährlichkeit, die sich insoweit losgelöst von abgeurteilten Taten ergeben hat, wird im Strafvollzug festgestellt und durch einen externen Sachverständigen bestätigt. Hierbei geht es allein um die Abwendung einer akuten Gefahr zum Schutz vor einer massiven Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Unrichtig ist deshalb die Behauptung, das Land sei für diese gesetzgeberische Maßnahme nicht zuständig. Vielmehr ist das Land nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes genau für die Gefahrenabwehr zuständig. In die Gesetzgebungskompetenz des Bundes wird damit nicht eingegriffen. Dies hat dankenswerterweise auch der heute vorliegende gemeinsame Änderungsantrag von SPD und der CDU zum Inhalt, nach dem das Gesetz in Überschrift und Text deutlich machen soll, dass es ein gefahrenabwehrrechtliches Instrument ist.
Unrichtig ist auch der kürzlich öffentlich erhobene Vorwurf, dass künftig allein ein Gutachter darüber entscheiden solle, ob eine besonders gefährliche Person weiterhin untergebracht wird. Vielmehr ist ein streng geregeltes Verfahren vorgesehen. So ist gemäß § 3 für die Anordnung die große Strafvollstreckungskammer, die mit drei Richtern besetzt ist, zuständig. Die Ansiedlung des gerichtlichen Entscheidungsverfahrens bei der großen Strafvollstreckungskammer liegt angesichts der Sachkompetenz dieses Gerichts auf der Hand.
Meine Damen und Herren! Die Entscheidung über die Frage der Unterbringung besonders rückfallgefährdeter Personen liegt damit ausschließlich in der Hand der zur Unabhängigkeit und Objektivität verpflichteten Richter. Zudem wird gemäß § 3 Abs. 4 der Betroffene im gesamten Verfahren anwaltlich vertreten.