Protokoll der Sitzung vom 28.06.2001

Von der Landesregierung wurde dem Ausschuss mitgeteilt, dass sie den Begriff „Abrissprogramm“ ablehne, was nicht bedeute, dass sie den Abriss von Wohnungen ablehne. Der in den vergangenen Jahren in SachsenAnhalt erfolgte Abriss von ca. 2 000 Wohnungen sei auch mit Mitteln aus existierenden Förderprogrammen unterstützt worden.

Die Bezeichnung eines Förderprogramms als Abrissprogramm gehe nach Meinung der Landesregierung von einem negativen Ansatz aus. Für ein Förderprogramm, das den Abriss von Wohnungen beinhalte, sollte deshalb ein Begriff wie „Stadtumbauprogramm“ verwendet werden. Die Landesregierung sprach sich für ein planvolles Vorgehen aus, das neben dem Abriss auch die Sanierung von Wohnungen und die Schließung von Baulücken umfasst. Zunächst müsste aber festgestellt werden, in welchen Bereichen der Bedarf für den Abriss von Wohnungen existiert.

Die von der Landesregierung geäußerten Bedenken hinsichtlich eines drohenden Imageverlustes aufgrund der Bezeichnung „Abrissprogramm“ wurden von den Fraktionen der SPD und der PDS geteilt. Die Fraktion der CDU hielt die Bedenken dagegen für unbegründet.

Die Fraktion der PDS gab zu bedenken, dass bei einem Abrissprogramm, wenn es vom Land aufgelegt werden würde, die Kommunen an der Finanzierung beteiligt werden müssten, was die PDS-Fraktion ablehne. Sie fordere, die Mittel für den Abriss in vollem Umfang aus dem Erblastentilgungsfonds bzw. maßgeblich aus Bundesmitteln bereitzustellen.

Die CDU-Fraktion war ebenfalls der Meinung, die Kommunen sollten bei der Finanzierung des Abrisses von Wohnungen nicht überfordert werden.

Der Ausschuss hat nach kontrovers geführter Diskussion mit 8 : 0 : 3 Stimmen den Wortlaut des von der SPD-Fraktion vorgelegten Entwurfs zur vorläufigen Beschlussempfehlung erhoben.

Die zweite Beratung des Ausschusses fand am 11. Mai 2001 statt. Dazu lagen die Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse für Inneres, für Finanzen sowie für Arbeit, Gesundheit und Soziales vor.

Dem Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten war es bis zu diesem Termin nicht möglich, seine Beschlussempfehlung zu erarbeiten. Dennoch wurde die Beschlussempfehlung im federführenden Ausschuss erarbeitet, sodass die Problematik vom Plenum noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden kann. Nach Einschätzung des federführenden Ausschusses wurde allen mitberatenden Ausschüssen genügend Zeit für die Abgabe ihres Votums eingeräumt.

Der Ausschuss verständigte sich darauf, dass mit der Beschlussempfehlung die Landesregierung in erster Linie zur Berichterstattung aufgefordert wird und auf der Grundlage dieses Berichtes die Fraktionen bei Bedarf eigene parlamentarische Aktivitäten einleiten sollten.

Der Ausschuss hat der Beschlussempfehlung an den Landtag in der Fassung der Ihnen heute vorliegenden Beschlussempfehlung, erweitert durch den Vorschlag des Finanzausschusses - ich zitiere: die Auswirkungen auf die bereits ausgereichten Fördermittel und Entscheidungen über eventuelle Rückforderungen einzubeziehen -, mit 9 : 0 : 2 Stimmen zugestimmt. Ich bitte das Hohe Haus, dieser Beschlussempfehlung ebenfalls zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Sachse. - Auch zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Debatte vereinbart worden. Ich frage, ob es Diskussionsbedarf gibt. - Dies wird nicht angezeigt. Dann kommen wir zum Abstimmungsverfahren.

Wer der Beschlussempfehlung in Drs. 3/4610 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? - Bei einer großen Anzahl von Stimmenthaltungen und ohne Gegenstimmen ist das beschlossen worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 16 abgeschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 17 auf:

Zweite Beratung

Altschuldenregelung ohne Reduzierung der Gasölbeihilfe

Antrag der Fraktion der PDS - Drs. 3/2431

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Drs. 3/4638 neu

Berichterstatter aus dem Ausschuss ist der Abgeordnete Herr Sommerfeld. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der PDS in der Drs. 3/2431 wurde von diesem Hohen Haus am 17. Dezember 1999 in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen.

Eine erste Beratung des Ausschusses fand in der 23. Sitzung am 23. März 2000 statt. Von der einbringenden Fraktion wurde festgestellt, dass eine Regelung zur Kompensierung der Belastungen aus der GasölbeihilfeNeuregelung und der Ökosteuer zumindest für das Jahr 2000 noch nicht in Sicht sei. Sie äußerte außerdem Bedenken dahin gehend, dass die Mehrausgaben für Dieselkraftstoff die Landwirtschaft über Gebühr belasten würden.

Die Fraktion der SPD verwies darauf, dass der unter Punkt 1 des Antrages aufgeführte Zusammenhang zwischen der Altschuldentilgung in der Landwirtschaft und der Reduzierung der Gasölbeihilfe nicht mehr bestehe. Des Weiteren sah die Fraktion der SPD den Punkt 3 des Antrages als erfüllt an, da es Aufträge an die Bundesforschungsanstalt in Braunschweig und an die Humboldt-Universität Berlin gebe, diese Angelegenheit zu untersuchen. Die Fraktion der SPD beantragte, den Antrag der Fraktion der PDS somit für erledigt zu erklären.

Die Fraktion der CDU stellte fest, dass auch sie keinen direkten Zusammenhang zwischen der Altschuldenregelung und der Reduzierung der Gasölbeihilfe sehe, plädierte aber dafür, diesen Antrag noch nicht für erledigt zu erklären. Sie schlug vor, die Landesregierung aufzufordern, in einer der nächsten Sitzungen darüber zu berichten, welche Vorteile die neue Agrardieselregelung für die landwirtschaftlichen Betriebe bringen werde und wie der Stand der Altschuldenregelung sei.

Diesem Vorschlag stimmte die Fraktion der PDS zu und erweiterte ihn dahin gehend, dass die Landesregierung auch darlegen solle, wie das Problem Agrardiesel im Jahr 2000 behandelt werden werde. Auch die Fraktion der SPD stimmte einer Berichterstattung der Landesregierung zu und zog damit ihren Antrag zurück, den Antrag für erledigt zu erklären.

Von der Landesregierung wurde darauf hingewiesen, dass es eine Verknüpfung beider Probleme, wie es in der Überschrift des Antrages zum Ausdruck komme, nicht gebe. Die Landesregierung führte zu dieser Problematik unter anderem weiter an, dass sich die Situation in Bezug auf Gasöl und Agrardiesel aufgrund des Beschlusses der Bundesregierung vom 23. Februar 2000, Agrardiesel in Deutschland einzuführen, erheblich zugunsten der deutschen Landwirtschaft verändert habe.

Der Ausschuss hat daraufhin einstimmig beschlossen, von der Landesregierung noch vor der Sommerpause 2000 einen Bericht zur Problematik der Altschuldenfrage anzufordern.

Die zweite Beratung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu diesem Antrag fand in der 26. Sitzung am 28. Juli 2000 statt. Von der Landesregierung erhielt der Ausschuss entsprechend seinem Beschluss einen Bericht. Dem Ausschuss wurde unter anderem mitgeteilt, dass die Zwischenergebnisse von der Bundesforschungsanstalt Braunschweig sowie von der Humboldt-Universität Berlin zu der zu erstellenden Studie „Wirkungsanalyse der Altschuldenregelungen in der Agrarwirtschaft“ inzwischen vorgestellt worden seien.

Auf die Frage der Fraktion der PDS bezüglich des Standpunktes der neuen Bundesländer in Bezug auf die Altschuldenproblematik verwies die Landesregierung

darauf, dass in einigen Punkten noch Klärungsbedarf bestehe.

Die Fraktion der PDS hob nochmals hervor, dass die gestiegenen Kraftstoffpreise die Landwirtschaft in hohem Maße belasteten und weitere Belastungen aufgrund der Einführung der Agenda 2000 entstehen würden.

Die Landesregierung äußerte ihre Besorgnis über den Anstieg der Belastung der Landwirtschaft, war aber der Auffassung, dass der Anstieg des Dieselpreises nicht allein auf die Einführung der Ökosteuer zurückgeführt werden könne. Sie versicherte dem Ausschuss, sie werde sich auf der Bundesebene für die speziellen Belange der landwirtschaftlichen Betriebe einsetzen.

Am 15. März 2001 hat der Ausschuss den Antrag der Fraktion der PDS erneut aufgerufen. Von der Fraktion der SPD wurde beantragt, die Beratung zu vertagen, um sich in der darauf folgenden Sitzung die Studie der Bundesforschungsanstalt Braunschweig und der Humboldt-Universität Berlin, die mittlerweile vorlag, von der Landesregierung vorstellen und erläutern zu lassen. Die Fraktion der PDS machte wiederholt darauf aufmerksam, dass hinsichtlich der Dieselbeihilfe im europäischen Maßstab enorme Wettbewerbsverzerrungen bestünden.

Die Landesregierung verwies darauf, dass seit der Einbringung dieses Antrages in den Landtag im Dezember 1999 eine Weiterentwicklung stattgefunden habe. Inzwischen sei das Agrardieselgesetz erlassen worden, und es gebe Bestrebungen, weitere Änderungen vorzunehmen. In diesem Zusammenhang sei die Absenkung der Besteuerung des Agrardiesels auf 50 Pfennig je Liter zu nennen.

Nach Meinung der Landesregierung hätten sich die Punkte 2 und 3 des Antrages erledigt. Das Thema Altschulden werde hingegen auch in der nächsten Zeit ein Thema bleiben.

Der Antrag auf Vertagung der Beratung wurde vom Ausschuss einstimmig angenommen.

In der 38. Sitzung des Agrarausschuss am 12. April 2001 erfolgte die Vorstellung der anfangs genannten Studie durch die Landesregierung. Die Erarbeitung der Beschlussempfehlung wurde auf die am 7. Juni 2001 stattfindende Sitzung vertagt. Der Ausschuss wollte ein am 14. Mai 2001 in Potsdam vorgesehenes Kolloquium zu dieser Studie abwarten, dessen Ergebnisse für die Bewertung der Problematik der Altschuldenregelung bedeutsam sein können.

Der Bericht der Landesregierung über das erwähnte Kolloquium wurde im Ausschuss wie vorgesehen am 7. Juni 2001 abgegeben.

Im Ergebnis dieses Berichts und der bis dahin durchgeführten Beratungen hat der Ausschuss mit 8 : 0 : 2 Stimmen beschlossen, den Antrag in der Drs. 3/2431 für erledigt zu erklären. Darüber hinaus hat der Ausschuss beschlossen, die Landesregierung zu beauftragen, ihn über den Fortgang der Klärung der Altschuldenproblematik laufend zu unterrichten.

Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu folgen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD, von Herrn Czeke, PDS, und von Herrn Krause, PDS)

Vielen Dank, Herr Sommerfeld. - Debattenbeiträge sind dazu nicht angemeldet worden. Ich frage Sie: Gibt es dennoch Diskussionsbedarf?

(Unruhe)

- Ich muss die hinteren Reihen der CDU-Fraktion ernsthaft ermahnen, nicht so laut zu reden, dass man sich hier vorn kaum selbst versteht. - Da es keine Wortmeldungen gibt, kommen wir zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung in der Drs. 3/4638 neu zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei acht Stimmenthaltungen und ohne Gegenstimmen ist dies mit deutlicher Mehrheit so beschlossen. Damit ist der Tagesordnungspunkt 17 abgeschlossen.

Bevor ich einen weiteren Tagesordnungspunkt aufrufe, darf ich Damen und Herren aus dem Christlichen Verein junger Menschen in Magdeburg unter uns begrüßen.

(Beifall im ganzen Hause)

Außerdem, meine Damen und Herren, haben wir ein organisatorisches Problem zu besprechen. Wir liegen sehr gut in der Zeit. Sie wissen, dass es morgen Abend nach der bisherigen Planung bis etwa 20.40 Uhr gehen soll. Ich denke, wir sind gut beraten, wenn wir die Zeit, die wir heute noch zur Verfügung haben, für die Beratung weiterer Tagesordnungspunkte nutzen.

(Frau Fischer, Merseburg, CDU: Jawohl!)

Ich sage das jetzt schon, weil die letzten beiden Tagesordnungspunkte, die Punkte 31 und 32, vom Ältestenrat zeitlich festgelegt worden sind.

Ich würde also nach dem Tagesordnungspunkt 19 wenn es Ihre Zustimmung findet - den Tagesordnungspunkt 20, wahrscheinlich auch den Tagesordnungspunkt 22 und - wenn wir es schaffen - auch den Tagesordnungspunkt 23 aufrufen. Wir würden auf alle Fälle wie vereinbart gegen 18.30 Uhr mit dem Tagesordnungspunkt 31 fortfahren. Dies sage ich, damit die Fraktionsgeschäftsführer die Kollegen darüber informieren können und damit die vereinbarten und vorbereiteten Debattenbeiträge dann auch abgerufen werden können.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 18 auf. Zur zweiten Beratung liegt Ihnen ein Antrag der Fraktion der CDU in der Drs. 3/1382 zu den Auswirkungen des beabsichtigten Kernenergieausstiegs auf Sachsen-Anhalt vor. Es gibt dazu eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten in der Drs. 3/4663.