Protokoll der Sitzung vom 28.06.2001

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 3/4378

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres Drs. 3/4697

Änderungsantrag mehrerer Abgeordneter - Drs. 3/4708

Die erste Beratung fand in der 56. Sitzung des Landtages am 6. April 2001 statt. Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Gärtner, als Berichterstatter das Wort zu nehmen.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die erste Beratung dieses Gesetzentwurfes fand im Landtag in der 56. Sitzung am 6. April 2001 statt. In dieser Landtagssitzung wurde der Innenausschuss zum federführenden Ausschuss und der Ausschuss für Recht und Verfassung zum mitberatenden Ausschuss bestimmt. Der Bitte des Innenministers in seiner Einbringungsrede um eine zügige Beratung des Gesetzentwurfs in den beteiligten Ausschüssen ist der Innenausschuss nachgekommen. Bereits in seiner 43. Sitzung am 23. Mai 2001 wurde eine vorläufige Beschlussempfehlung erstellt und an den mitberatenden Ausschuss weitergeleitet.

Zur ersten Beratung im federführenden Ausschuss mit dem Ziel der Erarbeitung einer vorläufigen Beschlussempfehlung sei Folgendes gesagt: Seitens der PDSFraktion wurden zwei Änderungsanträge vorgelegt. Der erste Änderungsantrag betraf Artikel 1 Nr. 5, welcher die Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung regelt. Der Einbringer dieser Änderung verfolgte das Ziel, dem Wunsch der kommunalen Spitzenverbände, vom Einwendungsrecht auch die Verwaltungsbehörden der Gefahrenabwehr auszunehmen, nicht zu folgen.

Mit dem zweiten Änderungsantrag, der Artikel 1 Nr. 30 betraf, sollte der Absicht der Landesregierung nicht gefolgt werden, Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, die nicht in Bereicherungs- und Schädigungsabsicht erfolgt sind, lediglich als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern zu ahnden.

Dem Änderungsantrag zu Artikel 1 Nr. 5 schloss sich der Ausschuss mit 6 : 4 : 0 Stimmen an. Der zweite Änderungsantrag wurde vom Ausschuss bei 2 : 8 : 0 Stimmen abgelehnt. Für die vorläufige Beschlussempfehlung votierte der Ausschuss einstimmig.

Der Ausschuss für Recht und Verfassung, der sich in seiner 34. Sitzung am 7. Juni 2001 mit der vorläufigen Beschlussempfehlung befasste, stimmte der Vorlage unverändert und einstimmig zu.

Unter Hinzuziehung der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses erstellte der Ausschuss in seiner 44. Sitzung am 20. Juni 2001 eine Beschlussempfehlung, in welche auch noch Hinweise des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes und des Innenministeriums Eingang fanden.

Der Ausschuss für Inneres empfiehlt die Annahme sowohl der Ihnen heute vorliegenden Beschlussempfehlung als auch des Ihnen heute noch zugegangenen Änderungsantrages mehrerer Abgeordneter. - Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Danke, Herr Kollege, für die Berichterstattung. - Eine Debatte ist nicht vorgesehen. Wünscht trotzdem jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 3/4697 und zur Drs. 3/4708, dem Änderungsantrag.

Meine Damen und Herren! Es ist ein sehr umfangreiches Gesetzeswerk, über das wir abzustimmen haben. Ich versuche wieder zusammenzufassen und bitte dazu auch die nötige Ruhe herzustellen.

(Minister Herr Gerhards unterhält sich mit Herrn Ernst, SPD, an dessen Platz)

- Herr Finanzminister, es stört mich!

Meine Damen und Herren! Ich lasse jetzt über Artikel 1 abstimmen und schlage vor, über die Nrn. 1 bis 31 zusammengefasst abzustimmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.

Wer folgt der Beschlussempfehlung des Ausschusses in Artikel 1 Nr. 1 bis einschließlich Nr. 31? - Gegenstimmen? - Bei wenigen Gegenstimmen ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses in den genannten Nummern des Artikels 1 gefolgt worden.

Ich rufe Nr. 32 auf. Auf sie bezieht sich der Änderungsantrag mehrerer Abgeordneter. Ich lasse zunächst über den Teil des Änderungsantrages, der sich auf diesen Punkt bezieht, abstimmen. Wer stimmt dem Änderungsantrag bezogen auf diesen Punkt zu? - Gegenstimmen? - Wenige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Keine Enthaltungen. Damit ist dem Änderungsantrag zugestimmt worden.

Ich lasse jetzt über Nr. 32 in der soeben geänderten Fassung abstimmen. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Wenige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Keine Enthaltungen. Damit ist Nr. 32 in der geänderten Fassung angenommen.

Ich lasse jetzt über die Nrn. 33 und 34 abstimmen. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Wenige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Keine Enthaltungen. Damit ist der Beschlussempfehlung gefolgt worden.

Ich lasse jetzt über Artikel 2 abstimmen und frage, ob ich über die Nrn. 1 bis 8, die dieser Artikel umfasst, insgesamt abstimmen lassen darf. - Widerspruch sehe ich nicht.

Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu Artikel 2 Nrn. 1 bis 8 zu? - Gegenstimmen? - Wenige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Keine Enthaltungen. Damit ist der Beschlussempfehlung zu Artikel 2 gefolgt worden.

Ich frage, ob ich über die Artikel 3 und 4 insgesamt abstimmen lassen darf. - Kein Widerspruch. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Wenige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Keine Enthaltungen. Der Beschlussempfehlung zu den Artikeln 3 und 4 ist gefolgt worden.

Ich rufe Artikel 5 auf und frage, ob ich über die Nrn. 1 bis 12 insgesamt abstimmen lassen darf. - Kein Widerspruch. Dann verfahren wir so.

Wer folgt der Beschlussempfehlung zu Artikel 5 Nrn. 1 bis 12? - Gegenstimmen? - Wenige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Keine Enthaltungen. Damit ist der Beschlussempfehlung zu Artikel 5 gefolgt worden.

Ich rufe Artikel 6 auf und frage wieder, ob sich Widerspruch dagegen erhebt, über die Nrn. 1 bis 5 insgesamt abstimmen zu lassen. - Das sehe ich nicht.

Wer stimmt der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu Artikel 6 zu? - Gegenstimmen? - Wenige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Keine Enthaltungen. Damit ist der Beschlussempfehlung zu Artikel 6 gefolgt worden.

Kann ich über die Artikel 7 bis 16 insgesamt abstimmen lassen? - Es gibt keinen Widerspruch.

Wer stimmt den Artikeln 7 bis 16 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu? - Gegenstimmen? - Wenige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Keine. Damit ist der Beschlussempfehlung zu den Artikeln 7 bis 16 gefolgt worden.

Ich rufe Artikel 17 auf. Zunächst wird über den Änderungsantrag mehrerer Abgeordneter, vorliegend in der Drs. 3/4708 unter Nr. 3, abgestimmt. Wer stimmt zu? Gegenstimmen? - Wenige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag in diesem Punkt angenommen.

Ich lasse über Artikel 17 in der geänderten Fassung abstimmen. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Wenige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Damit ist Artikel 17 in der geänderten Fassung angenommen worden.

Meine Damen und Herren! Wir haben jetzt über die Artikelüberschriften abzustimmen. Kann ich darüber insgesamt abstimmen lassen? - Es gibt keinen Widerspruch. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Wenige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Keine. Damit sind die Überschriften der Artikel entsprechend der Beschlussempfehlung des Ausschusses angenommen worden.

Ich lasse über die Gesetzesüberschrift abstimmen. Sie lautet: „Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften“. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Wenige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Überschrift zugestimmt worden.

Ich lasse über das Gesetz insgesamt abstimmen. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Wenige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Keine. Damit ist das Gesetz beschlossen worden.

(Zustimmung bei der SPD und von Minister Herrn Dr. Püchel)

Meine Damen und Herren! Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes über die Führung der Berufsbezeichnung „Restauratorin“ oder „Restaurator“ im Land Sachsen-Anhalt (Restauratorgesetz Sach- sen-Anhalt - ReG LSA)

Gesetzentwurf der Fraktion der PDS - Drs. 3/4626

Der Gesetzentwurf wird von dem Abgeordneten Herrn Gebhardt eingebracht. Herr Gebhardt, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als lebendige Zeugnisse jahrhundertelanger Tradition der Völker vermitteln die Denkmäler der Gegenwart eine geistige Botschaft der Vergangenheit. Die Menschheit, die sich der universellen Geltung menschlicher Werte mehr und mehr bewusst wird, sieht in den Denkmälern ein gemeinsames Erbe und fühlt sich kommenden Generationen gegenüber für ihre Bewahrung gemeinsam verantwortlich. Sie hat die Verpflichtung, ihnen die Denkmäler im ganzen Reichtum ihrer Authentizität weiterzugeben. So steht es geschrieben in der internationalen Charta von Venedig über die Konservierung und Restaurierung von Denkmälern aus dem Jahre 1964.

Über Jahrhunderte hinweg haben allerdings auch politisches Unverständnis und mangelndes Wertebewusst

sein dazu beigetragen, dass sich die Anzahl historischer Kunst- und Kulturgüter

(Herr Kühn, SPD: Das kommt noch aus der DDR- Zeit!)

auch in Deutschland mehr und mehr verringerte. Eine Form der Zerstörung oder Beschädigung ist auch das unsachgemäße und unqualifizierte Restaurieren. Dies ist dem Zustand geschuldet, dass sich die Berufsbezeichnung Restaurator in einem rechtsfreien Raum bewegt, also rechtlich nicht geschützt ist. Jeder und jede kann sich Restaurator bzw. Restauratorin nennen, unabhängig von einer Qualifikation, Ausbildung oder praktischen Fachkenntnissen.

Den Zuschlag bei öffentlichen Ausschreibungen erhalten meist diejenigen, die am billigsten bzw. kostengünstigsten erscheinen. Das kennen wir ja. Die Folgekosten von unsachgemäßen Restaurierungsarbeiten sind immens. Nach Schätzungen liegen sie bundesweit im Milliardenbereich.

Der Schaden, der durch unqualifizierte Restaurierungsarbeiten entsteht, ist nicht nur materiell zu beziffern, sondern auch ideell. Durch solche Fälle wird auch das Image des Landes beschädigt.

Lassen Sie mich die Situation vielleicht so vergleichen: Wenn ich Probleme mit meinen Zähnen habe und diese restauriert werden müssen, gehe ich auch zu einem ausgebildeten Zahnarzt und nicht zu jemandem, der sich auf seiner Visitenkarte nur so nennt.

(Herr Weich, FDVP, lacht - Herr Dr. Bergner, CDU: Stehen die auch unter Denkmalschutz?)