Stefan Gebhardt
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie meine Vorredner schon erwähnt haben, ist Sachsen-Anhalt ohne Zweifel ein sehr reiches Kulturland. Wir verfügen über eine sehr gute kulturelle Infrastruktur, sind als Land der Reformation bekannt, auch als Land der Dome, Burgen, Schlösser und Gärten, haben ein dichtes Theaternetz und sind als Musikland Sachsen-Anhalt ein Begriff.
Es gibt mit Sicherheit viele Probleme und Nöte, was die Gesamtsituation in Sachsen-Anhalt betrifft, aber über die Kulturlandschaft unseres Bundeslandes können wir mehr als froh sein. Das ist einer der Schätze, die wir auch energisch verteidigen müssen.
Kultur wird leider noch viel zu oft als nebensächlich oder nicht so wichtig abgetan, aber gerade diese so genannten weichen Standortfaktoren sind mitentscheidend für die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger. Die Kultur ist außerordentlich wichtig für die touristische Entwicklung - das haben wir gestern beim parlamentarischen Abend erlebt - und, meine Damen und Herren, Kultur schafft Arbeit.
Nun hat der Landtag in dieser Legislaturperiode einen Beschluss gefasst, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, ausgehend von einer umfassenden kulturellen Bestandsanalyse ein Landeskulturkonzept zu erstellen. Dieser Beschluss ist für die Weiterentwicklung der Kulturlandschaft in Sachsen-Anhalt von großer Bedeutung; denn hiermit soll für Kulturinstitutionen und für Träger von kulturellen Angeboten mehr Planungssicherheit entstehen. Diese ist aus meiner Sicht bitter nötig; denn erst dann können Kultureinrichtungen auch über mehrere Haushaltsjahre hinweg Projekte planen und ihre Arbeit längerfristig gestalten.
Auch Vorstellungen und Konzeptionen zur Entwicklung des Kulturtourismus und zur weiteren Ausgestaltung der kulturellen Infrastruktur werden dem Konzept abverlangt. Hierbei muss geklärt werden, wie wir in Zukunft ein dichtes, zum Beispiel soziokulturelles Angebot vorhalten wollen, aber auch, wie wir künftig mit den Leuchtturmprojekten in Sachsen-Anhalt umgehen wollen.
Die CDU-Fraktion hat trotz dieses Landtagsbeschlusses eine Große Anfrage zur Kulturpolitik Sachsen-Anhalts gestellt. Offensichtlich konnte man diese umfassende Bestandsanalyse, die Ausgangspunkt des Landeskulturkonzeptes ist, nicht abwarten. Logischerweise wird, wenn man sich gerade in der Phase der Erarbeitung eines solchen Konzeptes befindet, in einer Reihe von Antworten auf das entstehende Landeskulturkonzept verwiesen. Deshalb kann man bei der vor uns liegenden Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage lediglich von einer Art Zwischenstand ausgehen und noch nicht von einer umfassenden Bestandsaufnahme. Dennoch will ich diesbezüglich kurz auf drei Dinge eingehen.
Das ist zum Ersten die Theaterlandschaft Sachsen-Anhalts. Die öffentlich-rechtlichen Verträge sind ein außerordentlich gutes Mittel. Ich bin froh, dass der Minister dies heute noch einmal hervorgehoben hat. Sie sind wichtig sowohl für die Planungssicherheit als auch für die Verlässlichkeit der Kulturpolitik insgesamt. Es ist auch gut, dass das Land an diesen Verträgen festhalten will; denn dieses stabile Mittel der Finanzierung muss weiter praktiziert werden.
Ich sprach anfangs von einem dichten Theaternetz, welches vorgehalten wird. Ich will, dass dies auch so bleibt. Das Beispiel Wittenberg sollte uns allen eine Mahnung sein, dass ein leichtfertiger Umgang mit den Bühnen in unserem Land ganz schnell zu einem Theaterabbau führen kann und wir dann nicht mehr von einem so dichten Theaternetz sprechen können. Ich will an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen, dass wir angesichts der Wittenberger Situation keineswegs die Schuld bei uns suchen müssen. Aber ich will auch sagen: Die beste Prävention gegen Kulturabbau ist und bleibt eine solide Finanzausstattung der Kommunen.
Wir sollten künftig den Theatern und den Trägern diesbezüglich mehr Rückendeckung geben.
Deshalb ist es für mich unverständlich, wenn die Landesregierung auf die Frage der CDU, wie die Tariferhöhungen in den Theaterbetrieben ausgeglichen werden sollen, antwortet, dies sei ein allgemeines Problem der kommunalen und sonstigen öffentlichen Verwaltung und über Einsparungen innerhalb der Theater sollte man zu einem Ausgleich kommen. Ich sage, das ist ein falscher Denkansatz.
Wenn uns an der Theaterstruktur gelegen ist und wenn wir in den Theatern weiterhin Qualität vorweisen wollen, können wir uns als Land hierbei nicht aus der Verantwortung stehlen; denn nicht umsonst ist in den Verträgen verankert, dass bei Tariferhöhungen mit dem Land nachverhandelt werden kann. Es ist allerdings eine Tatsache, dass dies zunächst geschehen ist. Ich denke, dass wir uns künftig, wenn auch nur symbolisch, beteiligen müssen und die Theater und vor allem die Kommunen, die das sonst allein tragen müssten, nicht im Regen stehen lassen dürfen.
Ein zweiter Aspekt: Sachsen-Anhalt als Musikland. Die große Musiktradition Sachsen-Anhalts ist zweifelsfrei mit den Namen Händel, Bach, Telemann, Schütz, Fasch und Kurt Weill verbunden. Aber gerade Letzterer findet aus meiner Sicht noch zu wenig Berücksichtigung. Wir müssen mit Weill mehr wuchern, auch aus touristischer Sicht; denn das Kurt-Weill-Fest in Dessau ist eines der international am meisten beachteten Musikfeste. Es liegt auch an uns, welche Erträge und welchen Imagegewinn wir daraus erzielen können.
Darüber hinaus bin ich der Auffassung, dass den Halleschen Musiktagen als dem zweitältesten Musikfestival im deutschsprachigen Raum ein höheres Landesinteresse gebühren sollte. Wir sollten nicht ausschließlich aus den toten Komponisten Kapital schlagen wollen, sondern auch die hier lebenden in ihrem Schaffen unterstützen.
Interessant ist auch, dass der Landesregierung keinerlei Erkenntnisse darüber vorliegen, ob und wie viele hauptberufliche Rock- und Popmusiker es in Sachsen-Anhalt gibt. Diese Antwort zeugt meiner Ansicht nach von Desinteresse. Dass man hier nicht jede Amateur- und Nachwuchsband erfassen kann, ist klar, aber hauptberufliche Musiker auf diesem Gebiet sollten schon von größerer Bedeutung sein.
Meine Damen und Herren! Musikland Sachsen-Anhalt das ist nicht nur Barock, das ist auch eine Form von Musikvielfalt, die wir pflegen müssen. Dazu gehören der Jazz-, Rock- und Popmusikbereich genauso wie die
Chöre und Orchester. Alles hat seine Existenzberechtigung und sollte nicht mit Missachtung gestraft werden.
Noch einige wenige Worte zum Denkmalschutz. Als die CDU-Fraktion ihre Große Anfrage zur Kulturpolitik auf einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorstellte, sagte sie, dass man in der Kulturpolitik nicht alles anders machen müsse - darin stimme ich ihr zu -, aber einige Korrekturen seien schon notwendig, zum Beispiel im Denkmalschutz. Sie fordern eine Änderung des Denkmalschutzgesetzes mit der Begründung, unnötige Hürden und Bürokratie abzubauen. Ich bitte Sie, hierbei doch ehrlich zu bleiben; denn der Abbau von Denkmalschutzmaßnahmen ist in erster Linie Kulturabbau. Sagen Sie dies bitte auch so. Ich halte dies für den falschen Weg.
Insgesamt glaube ich, dass sich die Kulturpolitik in Sachsen-Anhalt nicht verstecken muss. Dies belegt auch die Ankündigung des Staatsministers für Kultur, den Sitz der Bundeskulturstiftung nach Halle zu verlegen. Wir sollten diese Würdigung als Auftrag zur weiteren Stabilität und Kontinuität verbunden mit Planungssicherheit und Beständigkeit innerhalb der Kulturpolitik sehen. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der PDS-Fraktion enthält einen Prüfauftrag für die Landesregierung für eine inhaltliche Ausgestaltung der Grundschulen mit festen Öffnungszeiten. Durch die Einführung der Grundschulen mit festen Öffnungszeiten eröffnen sich neue Perspektiven für die Gestaltung der pädagogischen Prozesse in den Klassenstufen 1 bis 4. Hierbei sollte auch die musikalische Förderung von Kindern eine wichtige Rolle spielen.
Unbestritten ist sicherlich die Bedeutung von Musikausbildung bei Kindern und die Förderwürdigkeit von musikalischer Bildung. Die von Professor Hans-Günter Bastian vorgelegten Ergebnisse einer Langzeitstudie belegen, dass Musizieren Kinder kreativ und sozial kompetent macht. Des Weiteren fördert und schult es die Konzentrationsfähigkeit. Musikalischer Unterricht gewährleistet eine optimale Förderung kindlicher Anlagen und hat einen positiven Einfluss auf die gesamte Persönlichkeitsentwicklung.
Darüber hinaus bietet Musikerziehung eine reale Chance zur Verringerung von Aggressionen unter Kindern und Jugendlichen. An dieser Stelle möchte ich unseren Bundesinnenminister Otto Schily zitieren, der sagte: Ich bin ja sehr dafür, dass jedes Kind Zugang zum Computer hat, aber vielleicht wäre es auch gut, wenn jedes Kind Zugang zu einem Musikinstrument hätte.
Aus der Sicht unserer Fraktion bietet es sich nun an, die neuen Möglichkeiten, die mit der Grundschule mit festen Öffnungszeiten entstehen werden, auch für die Ausgestaltung der musischen bzw. musikalischen Seite des Bildungsprozesses zielstrebiger und qualifizierter zu nutzen. Hierbei halten wir es für eine gute Möglichkeit, die Erfahrungen und Potenzen der Musikschulen in Sachsen-Anhalt verstärkt zu nutzen.
Der Landesverband der Musikschulen hat hierzu ein Angebot unterbreitet, welches von verschiedenen Institutionen, wie dem Verband deutscher Schulmusiker, dem Landesmusikrat und der Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung, unterstützt und mitgetragen wird.
Vonseiten der Musikschulen wurden Gespräche mit den Leitungen von örtlichen Grundschulen im Land geführt und es wurde die fachliche Kompetenz angeboten. Auch dort wurde die Einschätzung geteilt, dass die Musikschulen einen wertvollen Beitrag zur Profilierung von musikalischer Bildung an Grundschulen leisten könnten.
Dieses Programm könnte ein Ansatz sein, um das Defizit in der musikalischen Ausbildung zu minimieren. Klar ist aber auch, dass es den klassischen Musikunterricht nicht ersetzen kann und soll. Eine Ergänzung wäre wünschenswert.
Abzuschätzen bleibt noch der finanzielle Aspekt dieses Projekts, vor allem die finanzielle Belastung von Land und Landkreisen sowie der einzelnen Schulträger bei der Verwirklichung des Programms „Kinder und Musik“.
Die PDS-Fraktion möchte eine generelle Überprüfung der Möglichkeiten eines Programms zur Kooperation zwischen den Musikschulen und den Grundschulen in Zusammenarbeit aller Beteiligten. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als lebendige Zeugnisse jahrhundertelanger Tradition der Völker vermitteln die Denkmäler der Gegenwart eine geistige Botschaft der Vergangenheit. Die Menschheit, die sich der universellen Geltung menschlicher Werte mehr und mehr bewusst wird, sieht in den Denkmälern ein gemeinsames Erbe und fühlt sich kommenden Generationen gegenüber für ihre Bewahrung gemeinsam verantwortlich. Sie hat die Verpflichtung, ihnen die Denkmäler im ganzen Reichtum ihrer Authentizität weiterzugeben. So steht es geschrieben in der internationalen Charta von Venedig über die Konservierung und Restaurierung von Denkmälern aus dem Jahre 1964.
Über Jahrhunderte hinweg haben allerdings auch politisches Unverständnis und mangelndes Wertebewusst
sein dazu beigetragen, dass sich die Anzahl historischer Kunst- und Kulturgüter
auch in Deutschland mehr und mehr verringerte. Eine Form der Zerstörung oder Beschädigung ist auch das unsachgemäße und unqualifizierte Restaurieren. Dies ist dem Zustand geschuldet, dass sich die Berufsbezeichnung Restaurator in einem rechtsfreien Raum bewegt, also rechtlich nicht geschützt ist. Jeder und jede kann sich Restaurator bzw. Restauratorin nennen, unabhängig von einer Qualifikation, Ausbildung oder praktischen Fachkenntnissen.
Den Zuschlag bei öffentlichen Ausschreibungen erhalten meist diejenigen, die am billigsten bzw. kostengünstigsten erscheinen. Das kennen wir ja. Die Folgekosten von unsachgemäßen Restaurierungsarbeiten sind immens. Nach Schätzungen liegen sie bundesweit im Milliardenbereich.
Der Schaden, der durch unqualifizierte Restaurierungsarbeiten entsteht, ist nicht nur materiell zu beziffern, sondern auch ideell. Durch solche Fälle wird auch das Image des Landes beschädigt.
Lassen Sie mich die Situation vielleicht so vergleichen: Wenn ich Probleme mit meinen Zähnen habe und diese restauriert werden müssen, gehe ich auch zu einem ausgebildeten Zahnarzt und nicht zu jemandem, der sich auf seiner Visitenkarte nur so nennt.
Der Unterschied besteht nur darin, dass die Denkmäler im Gegensatz zu mir nicht schreien und ihre Schmerzen nicht artikulieren können.
- Das ist natürlich richtig. - Der Erhalt von überlieferten Kulturgütern und die Ausbildung zum Restaurator an Hochschulen und Kunstakademien wird jährlich bundesweit mit vielen Millionen D-Mark der öffentlichen Hand gefördert. Kunst- und Kulturgüter werden durch fachfremde Restaurationsarbeiten in großem Ausmaß beschädigt oder zerstört, obwohl der Einsatz von öffentlichen oder privaten Geldern gerade das Gegenteil erreichen soll.
Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die PDS-Fraktion hauptsächlich eines schützen: die Kunst- und Kulturgüter in Sachsen-Anhalt. Der momentane Rechtszustand, aufgrund dessen jeder Laie um Restaurierungsaufträge werben darf, soll aufgehoben werden und einem Auftraggeber Rechtssicherheit im Hinblick auf einen sachgemäßen Umgang mit den Kulturgütern gegeben werden.
Demzufolge soll mit dem Restauratorgesetz auch der Verbraucherschutz verbessert werden. Zukünftig soll eine Fachkommission anhand der jeweiligen Qualifikation entscheiden, wer sich Restauratorin oder Restaurator nennen darf. Die oberste Denkmalbehörde beruft nach unserem Gesetzentwurf auf Vorschlag der für das Land Sachsen-Anhalt zuständigen Landesgruppe des Verbands der Restauratoren die Mitglieder der Fachkommission für vier Jahre.
Im Anschluss gern. - Damit wird die Zusammensetzung der Kommission maßgeblich von der berufständischen Vereinigung bestimmt. Die oberste Denkmalbehörde des Landes Sachsen-Anhalts ist gemäß § 3 Satz 1 des Denkmalschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt das Kultusministerium.
Personen, die keinen im heutigen Sinne regulären Ausbildungsabschluss als Restaurator nachweisen können, aber aufgrund ihrer langjährigen Praxis qualifizierte Arbeitsergebnisse auf dem Gebiet der Restaurierung vorweisen können, können nach diesem Gesetzentwurf durch die Fachkommission in die Restauratorenliste eingetragen werden und haben damit die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung Restauratorin bzw. Restaurator erworben.
Damit werden weder Anbieter vom Markt ausgeschlossen noch die Auswahlmöglichkeiten für Verbraucher reduziert. Aber potenzielle Auftrageber werden in die Lage versetzt, bei der Restaurierung ihres Kunst- und Kulturgutes bewusst zwischen Angeboten von eingetragenen Restauratoren bzw. Restauratorinnen und anderen Anbietern auszuwählen und somit Risiken besser abwägen zu können. Das meine ich mit der Verbesserung des Verbraucherschutzes.
Lassen Sie mich noch kurz etwas zum finanziellen Aspekt sagen. Unter den derzeitigen finanziellen Rahmenbedingungen und angesichts finanzieller Probleme, in die bestimmte Bundesländer geraten können, ist dieses Gesetz auch eine Möglichkeit, um in SachsenAnhalt künftig Fehlinvestitionen und Geldverschwendung vorzubeugen; denn wo notwendiges Fachwissen fehlt, kann der Schaden größer sein als der Nutzen.
Das Gesetz bietet den Auftraggebern eine bestimmte Sicherheit bei der Ausreichung von Fördergeldern. Das Gesetz kann zudem einen Beitrag dazu leisten, die Überschaubarkeit politischen Handelns zu gewährleisten. Ich will auch nicht verhehlen, dass mit dem Restauratorgesetz natürlich auch der Berufsstand der Restauratoren an sich aufgewertet wird; denn im Moment sind diplomierte Restauratoren gegenüber den Laien benachteiligt, die ebenfalls restauratorische Arbeiten ausführen dürfen. Zudem wird der Einsatz erheblicher öffentlicher Gelder für lange Studienjahre sowie für Kunst- und Kulturgutschutz damit infrage gestellt.
Das Gesetz bedeutet eine Erhöhung der Wertschätzung gegenüber ausgebildeten Restauratoren, eine Hochachtung gegenüber dem Beruf, in dem Kunst und Handwerk eng miteinander verbunden sind. Gleichzeitig ist der Gesetzentwurf auch ein Ausdruck der Wertschätzung gegenüber dem kulturellen Erbe und den künstlerischen Zeugnissen der Vergangenheit. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Kühn, ich kann mich noch an die letzte Haushaltsberatung erinnern, auf die Sie jetzt sicherlich anspielen. Ich kann mich daran erinnern, dass das Abstimmungsverhalten sowohl in den Ausschüssen als auch im Parlament, was den Denkmalschutz betraf, bei der SPD und bei der PDS dasselbe war.
Frau Präsidentin, ich verzichte auf einen weiteren Redebeitrag. Ich möchte nur beantragen, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Kultur und Medien und zur Mitberatung in den Bauausschuss, in den Bildungsausschuss und in den Wirtschaftsausschuss zu überweisen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will heute darauf verzichten, großartig zum Inhalt des Antrages etwas zu sagen, weil diesbezüglich in der vorletzten Landtagsdebatte eine ausführliche Argumentation stattgefunden hat. Wir haben argumentiert, dass wir keine vorgefertigte Meinung anbieten wollten, also weder einem Antrag auf eine Entkriminalisierung von Cannabiskonsumentinnen und -konsumenten noch einem Antrag, in dem das Gegenteil gefordert werde, unsere Zustimmung geben wollten.
Unser Ansinnen war, in den Fachausschüssen des Landtages eine ergebnisoffene Anhörung durchzuführen, zu der kompetente Vertreterinnen und Vertreter von Drogenberatungsstellen, der Schulsozialarbeit usw. eingeladen werden sollten und nach der im Parlament eine Meinung gebildet werden könne. Dieser Ansicht hat sich in der vorletzten Landtagssitzung offenbar eine Mehrheit des Parlaments anschließen können.
Nachdem ich begonnen hatte, den Antrag zu lesen, habe ich wirklich gedacht, die CDU-Fraktion ist auch ein schlechter Verlierer. Wenn man mit demokratischen Mehrheiten in einem Parlament nur schwer umgehen kann und hinterher zu erklären versucht, dass der Antrag nichts damit zu tun hätte, und ihn dann wieder auf die Tagesordnung setzt, dann trifft dies wohl auch zu. Diesbezüglich habe ich bisher von Ihnen noch keine andere Argumentation gehört.
Ich sage noch kurz etwas zu unserem heutigen Abstimmungsverhalten. Wir haben den Antrag beim letzten Mal
verabschiedet, sodass die Anhörung in den Ausschüssen stattfindet. Dabei wird es auch bleiben. Deshalb denken wir nach wie vor, dass man vorher kein Ergebnis formulieren sollte.
Den beiden Punkten in dem Änderungsantrag der SPDFraktion, in denen es um eine langfristig angelegte Prävention und um Aufklärung geht, können wir zustimmen. Demzufolge bitten wir auch um eine punkteweise Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion.
Den Antrag der CDU-Fraktion und den Änderungsantrag der FDVP-Fraktion werden wir ablehnen.
Die CDU-Fraktion sollte sich vielleicht zukünftig auch einmal Gedanken darüber machen, warum die Anträge von der CDU-Fraktion und der FDVP-Fraktion immer wortgleicher werden.
Noch ein Wort zu dem, was Herr Bischoff in Bezug auf die Bürgermeister- und Landratswahlen sagte. Ich kann das nur voll unterstützen. Nachdem der erste Teil der Bürgermeister- und Landratswahlen gelaufen ist, sind wir in der Beziehung etwas schlauer. Ich behaupte auch, solange auch Sie Ihre Kandidatinnen und Kandidaten zum Freibier und damit zum kostenlosen Drogenkonsum einladen und damit auf Stimmenfang gehen, scheint für Sie die Welt noch in Ordnung zu sein.
Herr Kollege Scharf, ich habe zwei Fragen. Die erste bezieht sich auf die Geschäftsordnung.
Stimmen Sie mir nicht zu, dass dann, wenn eine Fraktion der Meinung ist, dass die Aussage vor einem eventuellen Beschluss noch geprüft werden sollte, und zwar von Sachverständigen außerhalb dieses Parlaments, und dazu eine ergebnisoffene Anhörung in Form eines Änderungsantrages beantragt, durchaus ein sachlicher Zusammenhang besteht, wenn es um dasselbe Thema geht?
Die zweite Frage -
Ich könnte darauf jetzt etwas erwidern.
Das weiß ich, Herr Scharf.
Die zweite Frage bezieht sich auf das Thema Wahlkampf und Alkohol im Wahlkampf. Sie haben eben gesagt - darüber kann man geteilter Meinung sein -, dass es Gruppen innerhalb von Parteien gibt, die das Thema Cannabis und den Konsum von Cannabis Ihrer Meinung nach verniedlichen, indem man einen anderen Umgang damit propagiert. Das kann Ihre Position sein.
Aber glauben Sie nicht auch, dass das Verteilen der Volksdroge Nr. 1 als Wahlkampfgeschenk erst recht eine Art von Verniedlichung ist?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Schulze, wenn Sie in Ihrer Presseerklärung sagen: „Wirre Drogenpolitik der PDS wird Thema im Landtag“, dann kann ich nur noch sagen: Ihre wirre Oppositi
onspolitik ist jedes Mal Thema im Landtag, nämlich in Form Ihrer eigenen Anträge.
Wir führen nicht das erste Mal in diesem Hause eine Debatte über die Drogenpolitik; denn zu Beginn dieser Legislaturperiode gab es bereits einen Antrag der CDUFraktion für ein ziemlich repressives Sofortprogramm gegen den ansteigenden Drogenkonsum in SachsenAnhalt. Schon damals wurden die unterschiedlichen Herangehensweisen der im Landtag vertretenen Fraktionen bei der Drogenpolitik sehr deutlich. Trotz der steigenden Zahl von Süchtigen und Drogenabhängigen sowie eines kontinuierlichen Anstiegs der Zahl von Cannabis-Konsumenten ist bei der CDU immer noch kein Umdenken in der Drogenpolitik in Sicht.
Auch der nunmehr vorliegende Antrag zielt stringent auf Verbote, Ausgrenzung und Kriminalisierung von betroffenen Personen. Alle Zahlen und Statistiken belegen jedoch, dass diese bisherige Strategie, falls es tatsächlich eine gewesen sein sollte, in der Drogenpolitik in eine Sackgasse geführt hat. Durch die bisherige vorrangig stringent repressive Politik ist der Drogenkonsum nicht gesunken, sondern kontinuierlich weiter angestiegen. Bundesweit verzeichnen wir - wie den Meldungen gestern und vorgestern zu entnehmen war - einen neuen Höchststand seit 1993.
Diese Drogenpolitik kann daher meiner Ansicht nach nur als gescheitert betrachtet werden. In dem CDU-Antrag steht nichts weiter drin, als dass alles so bleiben soll, wie es ist. Für uns kann dies nun wirklich keine akzeptable Lösung sein.
Nun gab es bekanntermaßen die Aktion der PDS in Hessen, wo mit einer ziemlich provokanten und auch für unsere Begriffe missverständlichen Überschrift agiert wurde. Ich will aber nochmals betonen, dass erstens niemand gefordert hat, Haschisch an den Schulen anzubieten - das steht dort auch eindeutig so drin -, und dass es zweitens auch in anderen Parteien ähnliche Aktionen gab, worauf es allerdings noch nie einen CDU-Antrag als Reaktion gab.
So hatten die Jusos Hanfsamen an Schulen verteilt, die Jungen Liberalen - bekanntermaßen die Jugendorganisation der FDP - starteten in Schleswig-Holstein eine sehr offensive Aktion zur Legalisierung von Cannabis. Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich die Homepage der Jungen Liberalen anzusehen. Die CDU-Oberbürgermeisterin von Frankfurt am Main Petra Roth forderte in der „taz“ Heroin vom Staat.
Laut meinem geografischen Verständnis, Herr Bergner, liegt Frankfurt am Main auch in Hessen.
- Herr Schulze hat sich vorhin strikt gegen eine ärztlich kontrollierte Heroinabgabe ausgesprochen.
- Doch, das hat er wortwörtlich gesagt.
Was ich deutlich machen will, ist, dass es durchaus unterschiedliche Herangehensweisen von verschiedenen Parteien und in verschiedenen Bundesländern gibt - Frau Ministerin Kuppe hat das auch betont - und die halte ich auch für legitim.
Wir müssen in Sachsen-Anhalt zu Lösungen kommen, wie wir drogenpolitische Probleme in den Griff bekommen und vor allem wie wir Süchtigen helfen wollen und wie wir es schaffen wollen, Drogenkonsumentinnen und -konsumenten nicht länger gesellschaftlich auszugrenzen und zu kriminalisieren.
Ich will nur kurz sagen, welche Vorteile wir in einer solchen Entkriminalisierung sehen. Bei einer Entkriminalisierung würden die Konsumentinnen und Konsumenten aus einer kriminellen Ecke herausgeholt werden. Damit wäre eine gesellschaftliche Ausgrenzung weit weniger möglich. Eine kontrollierte Abgabe würde auch eine Kontrolle über den Inhalt und die Reinheit der Stoffe ermöglichen.
Herr Schulze, nehmen Sie es mir nicht übel, aber das, was Sie gesagt haben, nämlich dass eine Kontrolle nur möglich ist, wenn die Stoffe illegal sind, ist in meinen Augen kompletter Nonsens.
Schauen Sie sich einmal sämtliche Alkoholverbote an, die bisher in anderen Staaten ausgesprochen worden sind, und wohin diese Politik dort geführt hat.
Die jetzige Illegalisierung von Cannabis verhindert jede Art von Stoffanalyse und ebenso die Anwendung im medizinischen Bereich. Unter den Bedingungen der Kriminalität sind weder Substanzkontrollen noch eine glaubwürdige Informationspolitik und Prävention möglich.
Des Weiteren würde man durch eine Legalisierung auch dem illegalen Drogenmarkt teilweise den Boden entziehen. Der Umsatz des illegalen Marktes würde sich verringern und in der Folge würde es dann logischerweise auch weniger Dealer geben. Außerdem wäre dann die Drogenpolitik auch insgesamt glaubwürdiger; denn nur eine realitätsbezogene Aufklärung kann potenzielle Konsumentinnen und Konsumenten von harten Drogen fernhalten.
Wenn sich eine differenzierende Bewertung in Strafrecht und Aufklärung durchgesetzt hat, ist der Kampf gegen harte Drogen leichter zu führen. Man kann dann auch offensiver erklären, welche Wirkungen, Risiken und Nebenwirkungen der Konsum von Alkohol und Nikotin hat.
Im Übrigen ist dies alles schon einmal vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden. Das Gericht hat am 28. April 1994 entschieden, dass bei einem Besitz kleiner Mengen von Cannabis aufgrund von verfassungsrechtlichen Bedenken eine Strafandrohung nicht mehr umgesetzt werden sollte. Das Gericht hat in seinem Urteil ausführlich dargestellt, dass Cannabis keine körperlichen Abhängigkeiten hervorruft und keine Toleranzbildung bewirkt. Ferner stellt das Gericht fest, dass die Theorie von Cannabis als Einstiegsdroge von der Wissenschaft überwiegend abgelehnt wird.
- Das müssen Sie einfach nur nachlesen, Herr Bergner. Das steht da eindeutig so drin.
Es gibt ein exzellentes Gutachten dazu und erst daraufhin hat das Land Sachsen-Anhalt durch das Justizministerium Regelungen erlassen, nach denen bei Geringstmengen vonseiten der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt werden und dieses auch im Wiederholungsfall gilt. Dafür war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts Grundlage.
Ich komme sofort zum Schluss. - Herr Bergner, wir können das auch gern weiter ausdiskutieren. Ich kann Ihnen nur empfehlen, unseren Antrag anzunehmen und eine Anhörung im Ausschuss durchzuführen. Ich denke, dass wir dann auch dazu kommen, das Thema weniger emotionsgeladen und sachlicher zu verhandeln. - Besten Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die jetzige Beschlussempfehlung ist durchaus moderater ausgerichtet und richtet sich mehr auf einen präventiven Ansatz, als es der Ursprungsantrag tat. Grund dafür war sicherlich auch die Anhörung, die im Ausschuss dazu stattgefunden hat, wo, soweit ich es in Erinnerung habe, alle Vertreterinnen und Vertreter, die dort anwesend waren, ziemlich eindeutig formuliert haben, dass dieser konsequent repressive Antrag der CDU-Fraktion, der ein Sofortprogramm gegen die dramatisch angestiegene Drogenkriminalität versprach, nicht greift und auch am Leben vorbeigeht. Sofortprogramme gibt es bei diesem Thema eh nicht, da nur langfristige Konzepte und langfristige Lösungsansätze Erfolge bringen können.
Was jetzt vorliegt, ist auch weniger ein Programm; demzufolge stimmt auch die Überschrift nicht. Es sind vielmehr erst einmal nur fünf Punkte mit recht allgemeinen Aussagen.
Lassen Sie mich auf einen Punkt genauer eingehen. Das ist der Punkt 4. Ich will auch begründen, warum dem die PDS-Fraktion in der abschließenden Beschlussempfehlung nicht zugestimmt hat und dies auch heute nicht tun wird.
Hier ist die Rede von Folgendem - Herr Jüngling hat nur den ersten Satz zitiert, ich möchte auch den zweiten zitieren -: Der Polizei und der Justiz sind die notwendigen personellen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Verfügung zu stellen, um Drogenkriminalität wirkungsvoll zu bekämpfen.
Wenn wir von Drogenkriminalität reden, meinen wir damit im juristischen Sinne nicht nur Drogendealer, sondern auch Drogenkonsumentinnen und -konsumenten, also Abhängige und Süchtige. Ich erinnere an unsere letzte Debatte und auch an den Beschluss, in dem es darum ging, dass die Landesregierung einen Prüfauftrag zur Einrichtung von Fixerstuben oder Gesundheitsräumen in Sachsen-Anhalt erhält. Damit war also ein Hilfsangebot für Süchtige in unserem Land zusammenzustellen. Ich habe die Befürchtung, dass wir mit einem solchen Punkt unsere bisherigen Beschlüsse und auch die präventiven Punkte, die in diesem Antrag stehen, deutlich konterkarieren. Deshalb wird die PDS-Fraktion diese Beschlussempfehlung nicht in Gänze mittragen können.
Ich möchte auch noch etwas zu dem Begriff Drogendealer sagen. Drogendealerei - das habe ich in meiner letzten Rede gesagt - stellt für die PDS-Fraktion kein Kava
liersdelikt dar. Dennoch möchte ich darauf hin-weisen, dass auf diesem Gebiet die Grauzone zwischen Täter und Opfer ziemlich fließend ist und dass dies auch nicht immer klar zu trennen ist.
Ähnlich verhält es sich mit dem Begriff Drogen. Wenn wir von einer drogenfreien Gesellschaft und von einem Leben ohne Drogen sprechen, meinen wir damit illegale Drogen oder legale Drogen?
Alle diese Fragen sind in dieser Beschlussempfehlung nicht beantwortet. Deshalb beantrage ich im Namen der PDS-Fraktion eine punktweise Abstimmung über diese Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da das Thema in den Fachausschüssen intensiv diskutiert worden ist und hier im Parlament während der Einbringung der verschiedenen Anträge die Argumente ausgetauscht worden sind, will ich mich recht kurz fassen.
Ich will nur noch einmal betonen, daß die PDS-Fraktion nach wie vor der Auffassung ist, daß in Zeiten, in denen Haushaltskonsolidierung für Bund und Land oberste Priorität genießt, konzeptionelle Überlegungen gerade in der Kulturpolitik des Landes vonnöten sind.
Die Diskussion und vor allem die Anhörung im Ausschuß hat uns in unserem Denken weiter bestärkt. Tatsache ist, daß für den Großteil der angehörten Kulturexpertinnen und -experten nicht die Frage im Mittelpunkt stand, ob, sondern vielmehr wie eine Konzeption sinnvoll zustande kommen sollte.
Ich will noch einmal an das erinnern, was ich im Ausschuß bereits gesagt habe: Eine Grundvoraussetzung für die Erstellung eines solchen Konzeptes ist, daß wir Kultur künftig mehr als ein Querschnittsthema betrachten, also auch als einen wesentlichen Bestandteil der Bildungspolitik, der Sozialpolitik und der Wirtschaftspolitik beispielsweise.
Ich will abschließend nur noch für eine demokratische Erarbeitung und Umsetzung des Landeskulturkonzeptes werben. Wir wollen, daß die Kulturschaffenden des Landes, die Künstlerinnen und Künstler sowie die Träger kulturpolitischer Projekte mit einbezogen werden. Das hat auch der Kultusminister betont.
Ich bitte um Zustimmung zu der Beschlußempfehlung des Ausschusses.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei dem uns vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion handelt es sich, wie Kollege Fikentscher schon sagte, um zwei verschiedene Dinge. Zum einen geht es hierbei um den Umgang mit Suchtmitteln und Drogen in der Gesellschaft und damit verbunden um den Umgang und um Konzeptionen für den zukünftigen Umgang mit Drogenhandel, Drogenkonsum und Sucht.
Ich will für die PDS-Fraktion klarstellen, daß uns der kontinuierliche Anstieg, insbesondere von Heroin, bedenklich stimmt und daß dies kluge und damit differenzierende Konzepte verlangt. Klar ist für uns aber auch, daß bei der Drogenkriminalität die Grenze zwischen Opfern und Tätern nicht klar zu ziehen ist und daß es hier jede Menge Grauzonen gibt. Süchtige und insbesondere schwerstabhängige Menschen geraten schnell in einen Teufelskreis, der sie von sozialer Ausgrenzung zur Beschaffungskriminalität führt.
Festzustellen bleibt für uns nach wie vor - das will ich an dieser Stelle noch einmal betonen -, daß es sich bei abhängigen Menschen um Kranke handelt, die unserer Hilfe bedürfen. Wir dürfen auch den sozialen Hintergrund nicht außer acht lassen, der oftmals die Wurzel bzw. die Ursache für eine Abhängigkeit darstellt. Die Vorstellungen der PDS-Fraktion sind einige Male im Landtag debattiert worden, so zum Beispiel in einer Aktuellen Debatte und im Zusammenhang mit unserem Antrag, in Sachsen-Anhalt Fixerstuben einzurichten. Diesbezüglich hat die Landesregierung im Moment einen Prüfauftrag. Ich will auch deshalb nicht weiter darauf eingehen.
Der Antrag der CDU-Fraktion enthält aber eine deutlich andere Intention, indem er, wie bereits betont wurde, zwei Dinge in unzulässiger Weise miteinander verknüpft. Dieser Antrag bringt Drogenkriminalität ausschließlich mit einer Bevölkerungsgruppe, nämlich mit ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, in Zusammenhang.
Das allein ist schon problematisch, da es sich beim Umgang mit Drogen um ein gesamtgesellschaftliches Problem handelt.
Für noch problematischer halten wir diesen Antrag in Anbetracht des gesellschaftlichen Hintergrundes, welcher rassistisch und fremdenfeindlich ist. Der Antrag ist offensichtlich auch der Versuch der sachsen-anhaltischen CDU, ihre ebenfalls fremdenfeindliche und ausländerfeindliche Kampagne in Bernburg unter dem Motto „Kein Asyl dem Drogendeal“ im nachhinein zu legitimieren.
Daß derart fremdenfeindliche Ausfälle der CDU und ihrer Schwesterpartei CSU keine Seltenheit darstellen, läßt sich an mehreren Beispielen belegen. Kollege Fikentscher hat das bereits ansatzweise getan. Ich will es Ihnen dennoch nicht ersparen, daß ich einige Punkte aufzähle.
Im Jahre 1992 warnte der damalige bayerische Innenminister und heutige bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber offen vor einer durchmischten und durchraßten Gesellschaft. Anfang letzten Jahres führte die CDU eine ebenfalls fremdenfeindliche Unterschriftenkampagne gegen die doppelte Staatsbürgerschaft durch.
Im November 1999 lobte der bayerische Kulturreferent von Geretsried, ebenfalls Mitglied der CSU, Hitler als einen Menschen, der in seiner Zeit Gutes getan habe. Wörtlich sagte er der „Süddeutschen Zeitung“: „Bundeskanzler Schröder wäre in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit froh, wenn er so einen hätte.“
In diesem Jahr zog der Spitzenkandidat der CDU zu den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen Jürgen Rüttgers mit dem Slogan „Kinder statt Inder“ im dortigen Landtagswahlkampf zu Felde.
Vor einigen Wochen begann seitens der CDU in Bernburg eine Unterschriftenaktion mit der Überschrift „Kein Asyl dem Drogendeal“. Und nicht nur dies! Der CDUOrtsverband Bernburg und die dortige Mittelstandsvereinigung der CDU haben ein Papier herausgegeben, das als Diskussionsgrundlage für ein dann beschlossenes Papier gilt. Ich möchte zwei Sätze daraus zitieren:
„Ferner sind die, die unser Gastrecht ausnutzen und unter Asyl-Alzheimer leiden, sofort und unverzüglich abzuschieben. Sollte eine Abschiebung nicht möglich sein, muß dieser Personenkreis interniert werden.“
Wissen Sie, meine Damen und Herren, wer über die Internierung von Ausländern auch nur diskutiert, bewegt sich jenseits jeglichen demokratischen und humanistischen Grundkonsenses, den dieses Land bitter nötig hat.
- Ja, gerade wenn es dumm kommt, sollte es Ihnen auch einmal zu denken geben.
Auch das Auftreten des halleschen CDU-Stadtrats und ehemaligen Ausländerbeauftragten der Landesregierung Wolfgang Kupke, der in einem offenen Brief das Drogendealen als die Ursache von Fremdenfeindlichkeit darstellt und behauptet, daß der nächste Überfall auf Schwarzafrikaner vorprogrammiert sei, wenn nicht eingegriffen werde, ist für eine verantwortungslose Herangehensweise bezeichnend.
Gestern erlebte ich auf dem Flur mehrere Gespräche zwischen Journalisten und Landtagsbesuchern, die aus der Presse von der Erklärung der FDVP erfahren hatten, daß die FDVP dem Antrag so nicht zustimmen werde. Die Reaktion darauf war, daß die FDVP nun wohl dabei sei, die CDU links zu überholen.
Ich sage, daß das falsch ist. Aber Sie sind eindeutig dabei, die FDVP, die ehemaligen DVU-Parlamentarier rechts zu überholen.
Wir glauben auch, daß es eine Illusion ist, den Leuten mit einfach strukturierten Konzepten beim Problem des Umganges mit der Drogenkriminalität zu begegnen und Ihnen dabei noch vorzugaukeln, daß das mit kurzfristigen Lösungen verbunden sei.
Um das Problem zu entschärfen, sollte man über eine dezentrale Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern diskutieren und über eine generelle Arbeitserlaubnis für Asylbewerber nachdenken.
Wir lehnen Ihren Antrag selbstverständlich ab und fordern Sie auf, zum demokratischen und humanistischen Grundkonsens zurückzukehren.
Der Kreistag des Landkreises Wittenberg beschloß, daß der Anteil des Landkreises zur Finanzierung des Theaters in Wittenberg ab dem Jahr 2002 nur noch 2,5 Millionen DM beträgt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Mit welchem Ansatz bzw. mit welcher Verhandlungsposition geht die Landesregierung in die Verhandlungen für einen neuen öffentlich-rechtlichen Theater- und Orchestervertrag für das Theater in Wittenberg?
2. In welchem Rahmen sieht die Landesregierung den zukünftigen Theaterbetrieb gewährleistet, und welche Konsequenzen sieht die Landesregierung für die Spartenentwicklung des Theaters?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das im Antrag geschilderte Problem der nicht vorhandenen Sicherung langfristig stabiler Arbeitsmöglichkeiten für den beschriebenen Landeschorverband beschäftigt den Landtag, wie Herr Professor Spotka richtig sagte, schon seit Jahren. Auch in der letzten Legislaturperiode spielte das bekanntermaßen schon einmal eine Rolle.
Die PDS-Fraktion steht dem Anliegen des Antrages, eben diese langfristigen Bedingungen zu schaffen, positiv gegenüber; denn die Verdienste des Landeschorverbandes wissen wir sehr wohl zu schätzen. Die Chöre in Sachsen-Anhalt - das wurde schon mehrfach ausgeführt
- spielen eine große Rolle, und das ist auch ein Verdienst der rührigen und engagierten Arbeit der Mitglieder dieses Landesverbandes.
Dennoch reduziert der Antrag der CDU-Fraktion ein Problem der sachsen-anhaltischen Kulturlandschaft, nämlich das Fehlen von langfristiger Planungssicherheit und von stabilen Rahmenbedingungen, auf einen einzigen Verband. Die PDS-Fraktion plädiert für eine umfassende Kulturkonzeption und somit für eine umfassende Klärung der Förderung von Kulturverbänden und -institutionen mit dem Ziel, langfristig stabile Arbeitsbedingungen für die Kulturlandschaft zu schaffen.
Bis zur Klärung dieses Prozesses bzw. bis zur Vorlage eines solchen komplexen Ansatzes sollten wir versuchen, für den von der CDU-Fraktion aufgeworfenen Einzelfall im Fachausschuß nach einer Lösungsmöglichkeit zu suchen; denn wie die Gestaltung von langfristig stabilen Rahmenbedingungen und langfristig stabilen Finanzierungen aussehen könnte, ist im Antrag auch nicht klar formuliert. Hierfür gibt es sicherlich mehrere Modelle, über die wir im Ausschuß auch streiten sollten.
Da die CDU-Fraktion selbst für eine Überweisung in den Ausschuß für Kultur und Medien plädiert hat, denke ich, daß es auch Sinn und Zweck des Antrages und Absicht der CDU-Fraktion war, im Ausschuß gemeinsam darüber zu streiten, wie wir für diesen einzelnen Landesverband zu einer langfristigen Finanzierungsmöglichkeit kommen könnten. Deshalb stimmen wir einer Überweisung in den Ausschuß für Kultur und Medien zu.
Ich warne aber davor, im Ausschuß erneut eine Debatte zu eröffnen und den Landeschorverband mit dem Verein „Miteinander“ zu vergleichen.
Genausowenig kann man, wie es vorhin schon gesagt wurde, den Verein Grenzdenkmal Hötensleben mit irgendeinem Taubenzüchterverein vergleichen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann es kurz machen. Es ist äußerst dürftig, daß es die FDVP nach einer sehr umfassenden Anhörung fertiggebracht hat, alles auf ein einziges Thema zu reduzieren und daraus diesen Antrag zu schreiben.
Gerade die institutionell geförderten Vereine sind froh, daß sie nicht abhängig von Projekten, sondern als Insti
tution gefördert werden. Wer eine Überprüfung der bisherigen institutionellen Förderung haben möchte, kann anhand des Mittelabflusses, über den bei jeder Haushaltsberatung diskutiert wird, genau überprüfen, wie die Fördermaßnahmen bisher gegriffen haben.
Ich denke, daß es dazu keines Beschlusses des Landtages bedarf. Aus diesem Grunde lehnen wir den Antrag ab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Natürlich hat Herr Schomburg recht darin, daß man sich in diesem Antrag zumindest den ersten Teil hätte schenken können. Es ist durchaus begrüßenswert, wenn die Landesregierung einen Kulturwirtschaftsbericht erstellen will, nur muß man das, wenn es bereits umgesetzt wird oder umgesetzt werden soll, nicht noch ausdrücklich parlamentarisch beschließen oder begrüßen.
Auch die beiden inhaltlichen Punkte hätten in dem Antrag eigentlich nicht aufgeführt werden müssen; denn ohne diese beiden Punkte wäre der Bericht kein Kulturwirtschaftsbericht.
Dennoch betrachtet die PDS-Fraktion dieses Anliegen der SPD-Fraktion und der Landesregierung als ein sehr ernstes. Wir wollen es auch mit dem nötigen Ernst behandelt wissen; denn auch unserer Meinung nach ist die Kulturwirtschaft in Sachsen-Anhalt ein sehr wichtiger und bisher häufig vernachlässigter Komplex, zumindest was eine Analyse dieses Komplexes betrifft.
In dem Redebeitrag von Herrn Eckel ist deutlich geworden, welche Beziehung zwischen Kultur und Arbeit existiert. Unserer Auffassung nach sollte hinter der Botschaft „Kultur schafft Arbeit“ kein Fragezeichen, sondern ein Ausrufezeichen stehen.
Dieser Komplex soll nun tiefgründig analysiert werden. Das unterstützen wir auch. Wir werden diesen Antrag direkt annehmen. Der Grundsatz dieses Antrages ist,
daß die Landesregierung die Ausschüsse über den Kulturbericht unterrichten soll. Wie Herr Dr. Harms sagte, wäre er auch bereit, jederzeit zu Zwischenergebnissen in den Ausschüssen Stellung zu nehmen.
Ich will noch einen weiteren Grund dafür anführen, daß die PDS-Fraktion diesen Antrag direkt annimmt. Wir betrachten diesen Antrag auch als eine ergänzende Erhebung zu dem von uns geforderten Landeskulturkonzept, das derzeit in den Ausschüssen beraten wird. Der Bereich Kulturwirtschaft wurde in der Vergangenheit wenig analysiert und wenig auf Entwicklungspotentiale hin überprüft. Da es in Zukunft auch in diesem Bereich konzeptioneller Vorstellungen bedarf, ist eine Erhebung in der genannten Berichtsform unserer Meinung nach sehr dienlich und auch wünschenswert.
Der Bericht könnte auch ein guter Einstieg in eine generelle Debatte über zukünftige Konzeptionen in der Kulturlandschaft sein. In jedem Fall aber ist er eine Voraussetzung, um zukünftig den Bereich der Kulturwirtschaft tiefgründiger bearbeiten zu können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Über die Einrichtung von sogenannten Fixerstuben oder Druckräumen gab es in den vergangenen Jahren bundesweit grundsätzliche Diskussionen. Es wurde darüber diskutiert, ob man den Süchtigen und Schwerstabhängigen damit helfen könne und ob man für solche Einrichtungen nicht endlich eine bundesweite gesetzliche Regelung schaffen solle.
Letzteres ist nun geschehen. Nach jahrelanger Diskussion wurde der Reformstau in der Drogenpolitik, welchen die alte Bundesregierung zu verantworten hat, aufgebro
chen und der Weg für die Einrichtung von Fixerstuben auf gesetzlicher Grundlage geebnet. Das heißt, die kontrollierte Einnahme von Heroin ist in solchen Räumen ab sofort legal
und die bereits existierenden Fixerstuben in Hamburg, in Frankfurt am Main, in Hannover und in Saarbrücken können weiter ohne Angst vor strafrechtlicher Verfolgung betrieben werden.
Ohne die nun beschlossene neue gesetzliche Regelung waren die bisher bundesweit bestehenden 13 Druckräume nicht nur in ihrer Existenz bedroht, sondern die dortigen Mitarbeiter standen auch quasi mit einem Bein im Gefängnis. Es hätte ihnen jederzeit vorgeworfen werden können, daß sie eine Gelegenheit zum Drogenkonsum anbieten. Genau das war nach dem bisherigen Bundesbetäubungsmittelgesetz verboten.
Diese neue gesetzliche Grundlage, die durch die Stimmen von SPD, Grünen, PDS und FDP im Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat zustande kam, ist von uns zu begrüßen. Begrüßt wird von der PDS-Fraktion auch das positive Abstimmungsverhalten der sachsen-anhaltischen Landesregierung im Bundesrat. Offenbar ist verstanden worden, daß Sucht eine Krankheit ist und daß man kranke Menschen nicht sich selbst und ihrem Schicksal überlassen darf, sondern daß man ihnen Hilfe anbieten muß.
Solche Einrichtungen sind eine Möglichkeit, gegen die drohende Verelendung von drogenabhängigen Menschen anzugehen. Die Gesundheitssituation von Süchtigen hat sich durch die Einrichtung von Fixerstuben an den jeweiligen Orten, an denen es solche Einrichtungen schon gab, stets deutlich verbessert. Die hohe Rate von HIV- und Hepatitisinfektionen hat sich positiv nach unten entwickelt. So lauten Aussagen der dortigen Kommunalvertreterinnen und -vertreter und der dortigen Drogenberatungsstellen. Man verhindert ganz einfach ein unsauberes und unsteriles Verabreichen von Drogen und schränkt somit das Risiko der Übertragung von Infek- tionskrankheiten ein.
Ich will nicht unerwähnt lassen, daß die neue gesetzliche Regelung nicht weit genug geht; denn es können nur Konsumentinnen und Konsumenten über 18 Jahren einen Druckraum nutzen. Für die vielen unter 18jährigen ist noch keine Lösung gefunden worden. Auch darf weiterhin in Fixerstuben der Stoff nicht analysiert werden, wodurch Notfälle durch eine Überdosis vermieden werden könnten.
Dennoch ist die neue Bundesgesetzgebung ein Schritt in die richtige Richtung. Durch die Einrichtung von Drogenkonsumräumen werden die bisherigen Möglichkeiten der praktischen Drogenhilfe erweitert. Es besteht die Möglichkeit, Schwerstabhängigen konkrete Überlebenshilfen zu geben und ausstiegsfördernd tätig zu werden. Neben der bereits erwähnten Verhinderung der Übertragung schwerer Krankheiten wird auch die Gefahr eines Drogentodes minimiert.
Einen weiteren Vorteil dieser Einrichtung will ich kurz erwähnen. Aufgrund der Erweiterung des Angebotes besteht die realistische Möglichkeit, daß Beratungsstellen künftig solche Leute erreichen, die bisher keinen Kontakt zu Sucht- und Drogenberatungsstellen gefunden haben, sondern sich beispielsweise in der verdeckten Szene bewegen.
Ich will kurz einige aktuelle Zahlen nennen, die uns zum Nachdenken und Handeln bewegen sollten. Im vergangenen Jahr stieg nicht nur die bundesweite Zahl von Abhängigen und Schwerstabhängigen, sondern auch die Zahl der Drogentoten erreichte einen neuen Höchststand. Bundesweit starben allein 1 723 Menschen an den Folgen des Konsums illegalisierter Drogen, in allererster Linie an Heroin. Die durchschnittliche Lebenserwartung von Abhängigen liegt mittlerweile bei 32 Jahren.
Auch wenn das Land Sachsen-Anhalt im Ländervergleich nicht an vorderster Stelle zu finden ist, so sind die neuesten Zahlen aus unserem Land besorgniserregend.
Die Stadt Halle wird als Heroinhauptstadt der neuen Bundesländer bezeichnet. Die hallische Drogenberatungsstelle Drobs teilte Anfang März in einer Presseerklärung mit, daß es im Jahre 1999 einen Anstieg der Zahl der von ihr betreuten Abhängigen um 30 % im Vergleich zum Vorjahr gab. Danach sind im vergangenen Jahr fast 400 Heroin- und über 30 Kokainabhängige allein in dieser hallischen Einrichtung betreut worden. 75 % dieser abhängigen Menschen sind jünger als 21 Jahre.
Auch die Polizei räumte diesen Aufwärtstrend ein. Er ist zum Teil in der Kriminalstatistik des letzten Jahres ablesbar.
Wenn wir davon ausgehen, daß es sich bisher nur um die Zahlen von einer von insgesamt drei Beratungsstellen in Halle handelt und daß erfahrungsgemäß nur ein Drittel der süchtigen bzw. der abhängigen Menschen Kontakt zu Beratungsstellen aufnimmt, dann können wir ahnen, wie hoch die tatsächliche Zahl von schwerabhängigen Menschen in Sachsen-Anhalt und vor allem im hallischen Raum ist.
All dies ist für die PDS-Fraktion Anlaß, der Landesregierung den Auftrag zu geben, Sondierungsgespräche mit den Drogen- und Suchtberatungsstellen und anderen Initiativen, einschließlich der Kommunalvertreter vor Ort, hinsichtlich einer objektiven Prüfung der Einrichtung von sogenannten Fixerstuben bzw. Gesundheitsräumen in Sachsen-Anhalt zu führen.
Daß der Reformstau der vergangenen Regierung im Bund in der Drogenpolitik zu einer immer weiteren Verschärfung der Situation von Abhängigen geführt hat und letztlich in einer Sackgasse endete, belegen die Zahlen sehr deutlich. Wir haben lange über neue Wege in der Drogenpolitik geredet. Nun ist eine bundesweite gesetzliche Grundlage geschaffen worden. Wir sollten anfangen, sie in die Tat umzusetzen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst etwas zu dem Änderungsantrag der SPD sagen. Er zielt in eine ähnliche Richtung. Er sieht lediglich eine Änderung des Punktes 3 vor. Es ist allerdings nicht so, daß, wie gesagt wurde, der zweite Schritt vor dem ersten gemacht würde; denn erst soll die Prüfung durchgeführt werden, und dann sollen ernsthafte Taten folgen. Wir werden diesem Änderungsantrag jedoch zustimmen.
Ich gebe Herrn Harms recht, daß Fixerräume kein Allheilmittel sind; das habe ich auch nicht behauptet.
Ich sehe solche Gesundheitsräume, wie ich es dargestellt habe, als eine Ergänzung an. Es wird mit uns auch nicht zu machen sein, daß, was die Bereitstellung von Mitteln im Haushalt angeht, die Präventionsarbeit und die Einrichtung von Fixerstuben gegeneinander ausgespielt werden. Ich denke, beides muß bedient werden. Nach wie vor steht für die PDS-Fraktion Drogenprävention an vorderster Stelle.
Die Frage ist halt, was man konkret mit Süchtigen und Schwerstabhängigen macht und wie man mit ihnen umgeht. Ich habe von Herrn Schulze eigentlich auch nichts anderes erwartet als das, was er gesagt hat. Als er die drei Säulen vorstellen wollte, hatte ich eigentlich gedacht, er sagt: Erste Säule Repression, zweite Säule
Repression, dritte Säule Repression. Das hätte er verkürzt in seiner Rede so sagen können.
Ich will nur einmal die Parteifreundin der CDU Frau Petra Roth, Oberbürgermeisterin von Frankfurt am Main, zitieren, die sich grundsätzlich zu Drogenkonsumräumen geäußert hat:
„Drogenkonsumräume haben nicht nur zu einer Verbesserung des gesundheitlichen und sozialen Lebens von langjährig Abhängigen geführt, sondern auch die sicherheitspolitische Situation verbessert.“
Vielleicht überzeugt ja die sicherheitspolitische Position die CDU; denn das ist ein Argument, das bei ihr sonst immer zählt, nur in diesem Fall nicht. Ich kann nur an die CDU appellieren, ihren ideologischen Widerstand an dieser Stelle aufzugeben; denn der Widerstand, den sie hier leisten, ist weiß Gott nicht sachlich, sondern rein ideologisch begründet.
Wenn Sie ein wenig differenzierter an unseren Antrag herangegangen wären, dann hätten Sie zugeben müssen, daß die Drogenpolitik der alten Bundesregierung in die Sackgasse geführt hat. In einer anderen Situation befinden wir uns im Land derzeit auch nicht. - Besten Dank.
Mit einem Stadtratsbeschluß der Stadt Magdeburg wurden die Voraussetzungen für die Errichtung einer Musical-Hall und einer angeschlossenen Musical-Akademie in der Landeshauptstadt Magdeburg geschaffen.
Jüngsten Presseberichten war folgendes zu entnehmen - ich zitiere -:
„Auch vom Stück selbst existiert bisher kaum mehr als der Titel. Es gibt noch kein Libretto und keine Musik. Doch die ersten Karten sollen schon im September verkauft werden. Wie soll in so kurzer Zeit ein Musical entstehen, das im Wettbewerb mit schon vorhandenen Top-Musicals bestehen muß? Selbst wenn das geschafft
wird, müssen noch Top-Darsteller und Musiker verpflichtet werden. Und die gibt es nicht wie Sand am Meer.
Die angeschlossene Musical-Akademie will bereits zum nächsten Wintersemester die ersten Studenten ausbilden. Noch gibt es aber weder vom Kultusministerium abgesegnete Studienpläne noch eine Prüfungsordnung, ebenso keine Dozenten und Professoren, die die Studenten unterrichten.“
Ich frage die Landesregierung:
1. Gibt es von der Pantheum AG für das Musical-Projekt ein ausgereiftes Konzept für die Errichtung einer Spielstätte und einer angeschlossenen Musical-Akademie, welches eine Landesförderung ermöglicht? Wenn ja, über welche Förderprogramme?
2. Würde die Landesregierung den Bau einer MusicalHall und einer Musical-Akademie auch fördern, wenn es kein ausgereiftes Musical-Projekt bzw. kein inhaltliches Konzept seitens der Pantheum AG gibt?