Vielleicht kann die Landesregierung dies untereinander abstimmen, damit ich weiß, wie wir weiter verfahren. Herr Keller, ich erteile Ihnen das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist sicherlich außergewöhnlich, dass ich mich jetzt zu Wort melde. Aber bevor der Vorwurf erhoben wird, die Landesregierung beantworte nicht die Fragen der Mitglieder des Landtages, wollte ich darauf hinweisen, dass im Aus
schuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Geschäftspraxis der Landgesellschaft und über die Frage, wie sie mit Grundstücken umgeht, diskutiert worden ist und auch in Zukunft diskutiert werden kann.
(Zustimmung bei der SPD - Herr Dr. Bergner, CDU: Ja, aber da war ein solcher warmer Regen noch nicht gewärtig!)
Gibt es Zusatzfragen zu den gestellten Kleinen Anfragen zur mündlichen Beantwortung? - Das ist nicht der Fall.
- Herr Scharf, ich könnte das präzisieren und fragen: Möchte noch jemand eine Frage äußern? - Das ist nicht der Fall.
Die Frage 11 zum Beginn des Schuljahres 2001/2002 wird von Frau Dr. Hein gestellt. Frau Hein, Sie haben das Wort.
Sowohl die Medien als auch Lehrergewerkschaften und -verbände wie Eltern beklagten an zahlreichen Schulen im Land Sachsen-Anhalt erhebliche Probleme bei der personellen Vorbereitung des Schuljahres, die teilweise sogar nach dessen Anlauf noch anhielten.
1. Welches waren aus der Sicht der Landesregierung die wichtigsten Ursachen für diese Probleme, und was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, um künftig solchen Problemen wirksamer entgegenzutreten und eine stabile Lehrkräfteausstattung an allen Schulen von Schuljahresbeginn an zu gewährleisten?
2. Geht die Landesregierung davon aus, dass derzeit die oben genannten Schwierigkeiten überwunden sind?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Dr. Hein, ich beantworte Ihre Fragen wie folgt.
Erstens. Bei der personellen Vorbereitung des Schuljahres 2001/2002 mussten insbesondere folgende Problemlagen bedacht werden:
Zum Schuljahr 2001/2002 wurde in Sachsen-Anhalt flächendeckend eine neue Organisationsform der Grundschule eingeführt. Im Zusammenhang damit wurden 1 259 Horterzieherinnen in die bestehenden Grundschulen eingegliedert. Weitere 550 Horterzieherinnen wurden an andere Arbeitsplätze in den Schulen einschließlich einer Vertretungsreserve bei den Staatlichen Schulämtern überführt.
Zweitens. In Sachsen-Anhalt besteht seit Jahren eine regional unterschiedliche Personalausstattung in den Schulamtsbezirken. Als eine Folge dieser Situation diffe
Eine grundlegende Forderung an die Personalplanung, auf der ich bestehe, ist jedoch eine möglichst gleichmäßige Verteilung des Arbeitsvermögens, weil aus meiner Sicht Schülerinnen und Schüler und auch deren Eltern einen Anspruch auf eine gleichmäßige Unterrichtsversorgung in den Regionen haben.
Drittens. Im Sommer des Jahres 2003 - darauf ist seitens der CDU-Fraktion heute in der Haushaltsdebatte hingewiesen worden - endet die Laufzeit des Arbeitsplatzsicherungstarifvertrages. Eine wesentliche Zielsetzung dieses Tarifvertrages war der weitgehende Ausgleich der Arbeitszeitkonten der Lehrkräfte am Ende der Laufzeit. In diesem Zusammenhang ist das Land Sachsen-Anhalt verpflichtet, das verfügbare Arbeitsvermögen auch zum Einsatz zu bringen, das heißt, Lehrkräfte, die nicht eingesetzt werden können, an anderer Stelle einzusetzen.
Vor diesem Hintergrund waren im Rahmen der Vorbereitung des Schuljahres insgesamt rund 4 000 Personalmaßnahmen zu vollziehen. 3 500 dieser Abordnungen und Versetzungen erfolgten bis Ende Juli 2001.
Im Hinblick auf die Bewertung der verbleibenden 500 Personalmaßnahmen gebe ich zu bedenken, dass unter bestimmten Bedingungen auch zu Beginn eines Schuljahres noch Korrekturen notwendig sind. Dies kann zum Beispiel erforderlich sein infolge des Weggangs oder Zuzugs von Schülerinnen und Schülern erst am Ende der Sommerferien, was eine Änderung der Klassenorganisation nötig macht, oder infolge der immer häufiger werdenden Absagen bei Bewerbungen und gegebenen Einstellungszusagen zum Zeitpunkt der Einschulung; Lehrerinnen und Lehrer, denen ein Arbeitsvertrag angeboten wird, erscheinen nicht zum Dienst, weil sie sich an zwei oder drei Stellen gleichzeitig beworben haben. Dies kann weiterhin zum Beispiel - auch das sei erwähnt - durch sehr langwierige personalvertretungsrechtliche Mitwirkungsverfahren bedingt sein.
Für die Staatlichen Schulämter besteht dennoch die Aufgabe, den Anteil solcher verbleibenden Personalmaßnahmen möglichst gering zu halten. Ich habe deshalb in Auswertung der Kritik noch einmal die Verfahrensweisen der einzelnen Schulämter ausgewertet. Wir werden den Schulämtern, bei denen sich Probleme gehäuft haben, deutliche Hinweise geben.
Zu Frage 2: Die personelle Vorbereitung des Schuljahres ist abgeschlossen. Ich will allerdings nicht verhehlen, dass es zur personellen Absicherung des Unterrichtsprozesses auch im Verlauf des Schuljahres an der einen oder anderen Stelle noch zu personellen Veränderungen kommen kann. - Herzlichen Dank.
Die erste Beratung fand in der 55. Sitzung des Landtages am 5. April 2001 statt. Berichterstatter für den Ausschuss ist Herr Abgeordneter Oleikiewitz.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der genannte Gesetzentwurf ist in der 55. Sitzung des Landtages am 5. April dieses Jahres zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Raumordnung und Umwelt sowie zur Mitberatung an die Ausschüsse für Inneres und für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr überwiesen worden.
Die erste Beratung des Gesetzentwurfes fand in der 49. Sitzung des Umweltausschusses am 31. Mai 2001 statt. Während der Beratung führte Minister Keller aus, dass der vorgelegte Gesetzentwurf der landesrechtlichen Umsetzung des Teils einer Europarichtlinie diene, für den dem Bund aufgrund der verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsregelung die Kompetenz fehle.
Die Richtlinie des Rates 96/82/EG, die so genannte Seveso-Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen, wurde durch die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und durch die Änderung der Störfallverordnung in deutsches Recht umgesetzt.
Der Minister führte weiter aus, das Landesgesetz setze die Seveso-Richtlinie insofern um, als auch Universitäten und wissenschaftliche Einrichtungen, die mit gefährlichen Stoffen umgingen, erfasst würden.
Während der Beratung schlug der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst drei redaktionelle Änderungen vor, die vom Ausschuss übernommen wurden.
Der so geänderten Fassung des Gesetzentwurfs, die als vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse ging, stimmte der Innenausschuss mit 9 : 0 : 0 Stimmen und der Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr mit 8 : 0 : 3 Stimmen zu.
In der 52. Sitzung des Ausschusses für Raumordnung und Umwelt am 6. September 2001 verabschiedete der federführende Ausschuss den Gesetzentwurf mit 12 : 0 : 0 Stimmen.
(Zustimmung bei der SPD, von Frau Stolfa, PDS, von Herrn Dr. Süß, PDS, und von Ministerin Frau Dr. Kuppe)
Danke schön, Herr Abgeordneter Oleikiewitz. - Nach dem Beschluss des Ältestenrats erfolgt an dieser Stelle keine Debatte. Wir kommen, wenn es keine Wortmeldungen gibt, zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 3/4913.
Wir kommen zur Abstimmung über alle selbständigen Bestimmungen. Zunächst zu § 1. Es handelt sich um die Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dieser zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zu § 2. Auch hierzu liegt die Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt dieser zu? - Wer stimmt dagegen? - Gibt es Enthaltungen? Dann ist auch dies, wenn ich es richtig sehe, einstimmig beschlossen.
Wir kommen zu § 3. Dieser ist im Ausschuss unverändert geblieben. Ich darf bei Zustimmung um das Kartenzeichen bitten. - Wer stimmt dagegen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Auch § 3 ist so beschlossen. Damit ist der Gesetzesinhalt insgesamt beschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über die Gesetzesüberschrift, die lautet: Gesetz zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen. Diese Überschrift ist unverändert. Wer der Überschrift zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? - Die Überschrift ist ebenfalls einstimmig so beschlossen.
Wir kommen damit zur Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer dem Gesetz in seiner Gesamtheit zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? - Auch das ist nicht der Fall. Dann ist das Gesetz einstimmig so beschlossen.