Danke sehr. - Ich hatte bereits eine Fünfminutendebatte angekündigt. Wir haben folgende Reihenfolge: Es spricht zunächst für die Landregierung Frau Ministerin Budde, dann für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Herr Hacke, für die SPD-Fraktion der Angeordnete Herr Rahmig und für die PDS-Fraktion noch einmal der Abgeordnete Herr Krause. Bitte, Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Veränderung der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Juli dieses Jahres und die daraus folgende Einschränkung durch das BMWi haben wir auch als Land zur Kenntnis nehmen müssen, ohne dass die Länder die Möglichkeit gehabt hätten, darüber zuvor mit dem Bund zu diskutieren.
Wir bedauern diese Entscheidung aus Landessicht. Diesbezüglich teilen wir die Auffassung des Antragstellers, zumal wir einen kompletten Ausgleich mit Landesmitteln gar nicht realisieren können. Im Verhältnis 1 : 1 wird es nicht ausgeglichen werden können.
Ich werde versuchen, sowohl im Land als auch dem Bund gegenüber eine sachliche Diskussion zu diesem Thema anzustreben, in der wir auch unsere Position und unsere Besonderheiten deutlich machen können, was das Thema der erneuerbaren Energien und das Thema Biomasse angeht.
Es war ja so, dass das Marktanreizprogramm in seiner ursprünglichen Fassung vom 20. August 1999 bei einem relativ kleinen Finanzierungsrahmen in Höhe von 1 Milliarde DM eine Fülle von Fördertatbeständen beinhaltet hat.
Darin haben wir ohnehin Probleme gesehen, weil Plafondierungen auf der Ebene der Einzelfördertatbestände nicht erfolgt sind, sodass Konflikte von vornherein vorprogrammiert waren. Wir haben im Grunde schon von Anfang an gesehen, dass es zu der Problematik kommen wird, dass möglicherweise Prioritäten auf ein oder zwei Fördertatbestände gesetzt werden, was dazu führen würde - dies ist auch eingetreten -, dass der Löwenanteil des Fördervolumens durch wenige und nicht durch die Breite, die dieses Marktanreizprogramm ermöglicht hätte, abgeschöpft würde.
Der in diesem Zusammenhang vorgegebene Finanzrahmen war natürlich viel zu klein, man könnte auch sagen unzureichend, wenn es nicht die eigene Bundesregierung wäre; so sage ich vornehm ausgedrückt: Der Finanzierungsrahmen war sehr klein.
Die Fördertatbestände und die Förderkonditionen - die Gefahr haben wir gesehen und so ist es ja auch eingetreten - mussten erheblich reduziert werden. Das ist sicherlich auch ein Ergebnis.
Das Marktanreizprogramm war natürlich auf der anderen Seite nur ein Element in einem Bündel von Maßnahmen zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch wegen der Komplexität des Themas nur darauf hinweisen, dass das Gesetz zu den erneuerbaren Energien und die Biomasseverordnung in diesen Gesamtkomplex der regenerativen, der erneuerbaren Energien hineinpassen und hineingehören und dass man an der Entwicklung der Windkraftnutzung sehen kann, dass das Gesetz zu den erneuerbaren Energien durchaus ein sehr wichtiges Förderinstrument ist, natürlich nicht was die Biomasse angeht, aber was einen anderen Bereich der erneuerbaren Energien betrifft.
Wir wissen sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene, dass solch ein Förderprogramm im Grunde eine freiwillige Leistung ist, die nicht einklagbar ist, und dass
wir auch nicht direkt über den Bundesrat Mitspracherechte haben. Deshalb bedanke ich mich für die sachliche Behandlung des Themas hier; denn es hätte überhaupt keinen Sinn gemacht, über den Bundesrat irgendeine Aufforderung abzugeben.
Wir wissen aber, dass wir als Länder an der gegenwärtigen Situation auch in dem Sinne selbst Mitschuld tragen, als Fördermöglichkeiten für die Nutzung regenerativer Energien in dem Maße, wie sie der Bund eröffnet hat, in allen Bundesländern und auch in Sachsen-Anhalt - das ist der eigene Landesbereich - ein Stück weit zurückgeführt worden sind.
Wir wollten damit ursprünglich Synergien nutzen und keine Doppelförderung von gleichen Bereichen durch den Bund und das Land zulassen. Vielmehr sollte durch das Land nur das ergänzt werden, was durch den Bund schon gefördert wird. Man muss feststellen, die Rechnung ist so nicht ganz aufgegangen.
Ich glaube, dass es in Bezug auf das Marktanreizprogramm mindestens genauso wichtig ist, mit dem Bund über eine Aufstockung der Mittel zu reden wie über eine Beibehaltung von Förderkonditionen. Ich meine, dass das Problem selbst bei einer Beibehaltung der Konditionen mit dem bisherigen Finanzrahmen nicht gelöst werden kann und dass der gewünschte Effekt daher nicht erreicht würde.
Deshalb werde ich im Namen der Landesregierung bei aller gebotenen Sachlichkeit in den entsprechenden Bundesgremien und gegenüber dem Bund darauf aufmerksam machen, dass nur beides zusammen einen Sinn macht und dass eine Erhöhung des Finanzrahmens notwendig ist.
Der Bund-Länder-Arbeitskreis „Erneuerbare Energien“ ist eines der Gremien, in denen das vorgetragen werden muss und vorgetragen werden wird. Ich bin mir sicher, dass die neuen Bundesländer diese Forderung insgesamt mittragen werden. Wir als Landesregierung werden versuchen, Einfluss zu nehmen und Verbesserungen zu erreichen.
Ich möchte gerne noch einen Aspekt ansprechen, der inzwischen auch in einigen Kleinen Anfragen hinterfragt worden ist. Das Marktanreizprogramm, aber auch das 100 000-Dächer-Programm - es handelt sich hierbei um Programme für regenerative, erneuerbare Energien -, werden vorrangig - das ist das Ergebnis - in den wirtschaftlich starken Ländern wie Bayern und Baden-Württemberg in Anspruch genommen. Diesen Aspekt sollten wir in der Diskussion nicht unberücksichtigt lassen.
Es ist auch so, dass eine überproportionale Förderung kleiner Biomasse- und Biogasanlagen in Verbindung mit den bestehenden Strukturen in der Landwirtschaft erfolgt ist, auch im südlichen Bereich der Bundesrepublik.
Ich glaube, dass wir das grundlegende Problem der Benachteiligung bei der Förderung großer Biomasse- und Biogasanlagen, die vorrangig im norddeutschen Bereich und aufgrund der anderen landwirtschaftlichen Strukturen auch sehr stark in den neuen Bundesländern zu finden sind, nicht lösen werden, indem wir nur eine Beibehaltung des Marktanreizprogrammes oder ein Wiederherstellen der ursprünglichen Förderkonditionen dem Bund gegenüber fordern.
- das weiß ich; ich möchte es nur noch einmal bemerkt haben - die Diskussion mit dem Bund so führen, dass es nicht nur um Strukturen, nicht nur um eine Beibehaltung oder Wiedereinführung dieses Marktanreizprogrammes geht, sondern auch um eine Veränderung, die den ostdeutschen Bundesländern mit den entsprechenden landwirtschaftlichen Gegebenheiten stärker entgegenkommt und es somit für uns nutzbar macht.
Wenn man das als Verhandlungsmandat des Landtags mitnehmen könnte, dann wäre mir das sehr recht. Ich gehe davon aus, dass ich Ihre allgemeine Unterstützung dort auch haben werde. Alles andere ist in den Antworten auf die Kleinen Anfragen erst einmal hinreichend erläutert worden. Wir können im Ausschuss gerne über weitere Fragen diskutieren. Ich unternehme diesen Vorstoß gegenüber der Bundesregierung auch gerne mit der Rückendeckung des Landtages. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die PDS-Fraktion bezieht sich mit ihrem Antrag leider nur auf eine Form der erneuerbaren Energien. Dies ist - das gebe ich zu - aufgrund der aktuellen Veränderungen durchaus verständlich. Die PDS fordert die Rücknahme der Veränderung der Förderung für Biogasanlagen, um so zu gewährleisten, dass es sich für die Landwirte auch künftig lohnt, eine Biogasanlage zu bauen.
Im Antrag der PDS wird weiterhin ausgeführt, dass sich durch die Änderung der Förderrichtlinie die Rahmenbedingungen so drastisch ändern würden, dass den Landwirten die Planungssicherheit entzogen würde. Das Bundeswirtschaftsministerium hält dagegen, dass die Anlagen zur Erzeugung von Biogas inzwischen so wirtschaftlich geworden sind, dass sie eine Förderung nicht mehr benötigen.
Meine Damen und Herren! Das ist ein Widerspruch. Diesen Widerspruch möchten wir gern aufgeklärt haben. Mit unserem Änderungsantrag, in den wir die Forderung der PDS eingeschlossen haben, wollen wir hinterfragen, wie es um alle Formen der Förderung der erneuerbaren Energien in Sachsen-Anhalt bestellt ist. Nur so kann sicher abgeschätzt werden, ob die derzeit bestehende Förderung ausreichend ist oder angepasst werden muss oder ob nicht sogar einige Arten der Energiegewinnung durch die Entwicklung der Technik so wirtschaftlich geworden sind, dass sie einer Förderung nicht mehr bedürfen.
Meine Damen und Herren! Wenn aber die Wirtschaftlichkeit einer Anlage nur über eine dauerhafte Förderung erreicht werden kann, geht dies in eine besondere Form der Subventionierung über, die so nicht gewollt sein kann. Was eine fast unkontrollierte Förderung auslösen kann, ist in unserem Land nicht nur an der Menge der Windkraftanlagen, sondern vor allem an der wildwüchsigen Standortwahl für diese zu sehen, die die Umgebung und das Landschaftsbild in starkem Maße beeinträchtigen.
Dies ist ein weiterer Grund für uns, die Landesregierung aufzufordern, einen solchen Bericht vorzulegen. Wir möchten gern erfahren, wie sich die Windkraftanlagen in unserem Land entwickelt haben, welche Einflüsse sie auf die Umwelt haben, wo sie besonders konzentriert vorkommen und wie sich die Ausweisung der Eignungsgebiete auf den Umfang der Bauvorhaben von Windkraftanlagen ausgewirkt hat.
Meine Damen und Herren! Förderungen sind ein Steuerinstrument für eine bestimmte gewollte Entwicklung. Keine Förderung ist auf ewige Zeit ausgelegt. Wenn ein Entwicklungsziel erreicht ist, sollte die Förderung eingestellt werden. Dadurch würden Mittel frei werden, die wiederum zur Unterstützung anderer, bisher noch unwirtschaftlicher Formen der alternativen Energiegewinnung genutzt werden könnten.
Verstehen Sie mich bitte recht: Ich will nicht vorschnell den Stab über eine bestimmte Form der Energieerzeugung brechen - im Gegenteil. Doch es sollte in regelmäßigen Abständen überprüft werden, ob das Entwicklungsziel erreicht ist und der Stand der Technik eine Förderung auch künftig noch sinnvoll macht. Das ist das Anliegen unseres Antrages, wofür ich um Unterstützung bitte.
Frau Ministerin Budde, Sie haben erwähnt, dass das 100 000-Dächer-Programm besonders in Bayern und Baden-Württemberg angenommen wird. Ich möchte Ihnen sagen: Das hat einen bestimmten Grund. In diesen beiden Ländern gibt es - im Gegensatz zu SachsenAnhalt - nämlich eine zusätzliche Förderung zum 100 000-Dächer-Programm. Vielleicht sollte man darüber einmal nachdenken.
Herr Krause, Ihren Vorschlag nehmen wir sehr gern an. Wir stimmen Ihrem Antrag zu und stimmen auch dem Vorschlag zu, unseren Änderungsantrag als Ergänzung in Ihren Antrag aufzunehmen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach so viel Einigkeit bleibt eigentlich kaum noch etwas zu sagen.
Ich sehe in die Runde - ich sehe keine Ablehnung. Es liegt also offensichtlich breite Zustimmung vor.
Mir bleibt eigentlich nur noch, das zu sortieren. Bei so viel gutem Willen - es liegen zwei Anträge vor, von denen wir glauben, dass alle dahinter stehen; die Ministerin geht in ihrem Beitrag sogar teilweise über das hinaus, was von der PDS gefordert wird, und entspricht dem Anliegen der CDU - müssen wir das alles nur noch in eine geeignete Form bringen.
Ich schlage vor, dass der Antrag der PDS in der ursprünglichen Fassung beibehalten wird bzw., da die Ministerin ihr Interesse erklärt hat, die Passage „die Landesregierung wird ersucht“ durch die Passage „das
Wirtschaftsministerium des Landes Sachsen-Anhalt wird ersucht“ zu ersetzen. Der Änderungsantrag der CDU sollte dem Antrag der PDS als Punkt 2 zugeordnet werden.
Ich erinnere daran, dass es bereits einen Beschluss des Landtages in der Drs. 3/50/4130 B vom 25. Januar dieses Jahres gibt, in dem ein solcher Bericht eingefordert wird. Um diese Forderung zu unterstreichen, schlage ich vor, Punkt 2 wie folgt zu formulieren:
„Der gemäß dem Beschluss des Landtages von Sachsen-Anhalt in der Drs. 3/50/4130 B vom 25. Januar 2001 vorzulegende Entwurf für ein Energiekonzept hat unter anderem die nachfolgend aufgeführten Themen vertiefend darzustellen.“
Daran anschließend sollten die in dem Änderungsantrag der CDU enthaltenen sechs Schwerpunkte aufgeführt werden. Der letzte Absatz in dem Änderungsantrag der CDU sollte entfallen.
Wenn Sie dem folgen würden, wäre das ein harmonischer Ausgang. Da wir hier erfahren haben, dass Energien erneuerbar sind, werden sich auch unsere am Wochenende vielleicht schneller erneuern, wenn wir alle bei einem Sachthema so einheitlich zusammenfinden. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
(Heiterkeit und Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und bei der PDS - Herr Dr. Bergner, CDU: Das war fast das Wort zum Sonntag!)
Meine Damen und Herren! Wir kommen zum Abstimmungsverfahren zu den Drs. 3/4908 und 3/4931. Es besteht Einmütigkeit dahin gehend, beide Anträge zusammenzufügen. Das setzt allerdings voraus, dass im Änderungsantrag der letzte Satz gestrichen wird. Sind Sie damit einverstanden? - Die CDU bejaht dies. Dann können wir beschließen, dass über beide Anträge direkt abgestimmt wird.
Wer dem so geänderten Antrag seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer Enthaltung ist der Antrag angenommen worden.