Protokoll der Sitzung vom 18.01.2002

Der zweite Prozess ist die Reform des politischen Systems der EU. Dies betrifft die inneren Reformen, die darauf abzielen, dass dieses Europa mit mehr als 25 Mitgliedstaaten überhaupt in der Lage ist, tatsächlich entscheidungs- und handlungsfähig zu sein. Dies ist ein gewaltige Herausforderung für die Länder, die bereits in der Europäischen Union vertreten sind. Dabei spielen Fragen wie Mehrheitsentscheidungen und Minderheitenvetos, die Zusammensetzung von Gremien, aber auch die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments und der entsprechenden Beratungsgremien eine wesentliche Rolle.

Der dritte Prozess ist der Integrationsprozess, die Vergrößerung der europäischen Familie, die - wie wir sagen - Osterweiterung, die räumliche Vollendung der Einigung Europas unter dem Dach der Europäischen Union. Dieser Prozess betrifft uns in den östlichen Bundesländern Deutschlands in besonderer Weise. Dies ist von Herrn Gärtner bereits angesprochen worden. Selbstverständlich sind die Bundesländer Deutschlands, die unmittelbar an das Ausland grenzen, mit Spezialproblemen beschäftigt; im grenznahen Bereich entsteht eine Reihe von Sonderproblemen.

Wir sind von diesem Prozess keineswegs ausgeschlossen. Im Gegenteil: Wir sind in dieser Angelegenheit engagiert. Ich erinnere daran, dass wir das Know-how der Umgestaltung von Chemieparks und großen Chemieanlagen derzeit über Partnerschaftsverträge transportieren und zu Vernetzungen kommen wollen. Verträge mit Masowien sind abgeschlossen. Gespräche mit Ungarn und Nordböhmen sind im Gange. Wir beteiligen uns an diesem Prozess aktiv.

Mein Wunsch ist es - das will ich ausdrücklich sagen -, dass dies auch auf kommunaler Ebene verstärkt pas

siert. Es gibt in unserem Land eine Reihe von Kommunen, die Partnerschaften zu Städten in den Beitrittsländern haben. Ich glaube, es wäre an der Zeit, diese Beziehungen wieder zu aktivieren, nachdem wir uns viele Jahre stärker auf unsere Partnerschaftsbeziehungen in Richtung Westen konzentriert haben. Das war nach 1990 verständlich. Jetzt aber ist der Blick in Richtung Osten auch für die Kommunen eine zwingende Notwendigkeit.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der PDS)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein vierter Prozess ist die Erweiterung und Vertiefung im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Dabei geht es um Fragen der inneren Sicherheit und der Zusammenarbeit auf diesem Gebiet. Es geht aber auch um ganz elementare, die Menschen betreffende und bewegende Fragen wie das europäische Asylrecht oder die Zuwanderungspolitik in Europa.

Wenn diese Region zusammenwächst, dann stellt sich die Frage: Wie gehen wir mit denen, die draußen bleiben, und mit denen, die hinein wollen, um? Das ist eine zentrale Frage, die vernünftig gelöst werden muss. Sie alle wissen, in den einzelnen europäischen Ländern gibt es sehr unterschiedliche Situationen und sehr unterschiedliche Meinungen dazu.

Ein Zusammenwachsen wird aber nicht möglich sein, wenn es uns nicht gelingt, diesbezüglich einheitliche vernünftige Regelungen zu schaffen. Ich habe nicht die Absicht, dabei all die vernünftigen Ansätze, die es dazu in Deutschland gibt, mit der Begründung, wir brauchen einen Konsens, über Bord zu werfen. Das heißt, auch in diesem Zusammenhang werden noch Auseinandersetzungen ins Haus stehen. Wir brauchen in einem gemeinsamen Europa einen Raum von Freiheit, Sicherheit und Recht.

Der fünfte Prozess - das ist der letzte, den ich nennen will - ist uns in den letzten Monaten nicht nur im Zusammenhang mit den Ereignissen am 11. September und der Frage, wie verhält sich Europa, sondern insbesondere auch im Zusammenhang mit den Aktivitäten Europas auf dem Balkan deutlich geworden und betrifft die gemeinsame europäische Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik.

Dies mag ungewöhnlich klingen. Das Thema der gemeinsamen europäischen Verteidigungspolitik ist ein Thema, das vor einem Jahrzehnt sicherlich noch tabu gewesen ist; denn damals ist stets in den Kategorien der Nato gedacht worden. Die Nato geht freilich über Europa hinaus. Wenn wir von europäischer Verteidigungspolitik reden, dann geht es auch um das Klären der Interessen Europas in solchen Fällen und um die Frage, wie wird Europa handlungsfähig, um eigene Interessen innerhalb Europas und über die Grenzen Europas hinaus zu vertreten. Das ist ein Problem der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik.

Wir stehen in diesem Bereich vor spannenden Entwicklungen. Ich bin ganz sicher, dass sich herausstellen wird, dass die europäischen und die amerikanischen Interessen nicht immer identisch sind. Darüber ist bereits des Öfteren diskutiert worden. Europa ist gefordert, selbst Position zu beziehen und entsprechende Handlungsinstrumente zu entwickeln.

Meine Damen und Herren! Die Herausforderung, die Europäische Union zu einer neuen Qualität zu bringen,

können wir nur bewältigen, wenn wir uns gleichzeitig auf den Wert der Gestaltung des demokratischen Gemeinwesens in Europa besinnen, das traditionell gewissermaßen das Markenzeichen Europas ist. Es geht also um die Frage der demokratischen Qualität dieses neuen Europas, der Entscheidungsverfahren. Es geht um Transparenz und um Mitbestimmungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger. Dieses Europa kann nur gestaltet werden, wenn es ein Europa der Bürgerinnen und Bürger ist, die tatsächlich das Gefühl haben, dass sie in diesem größer werdenden Europa selbst ein Stück weit mitgestalten können. Es darf nicht das Europa bleiben, das es derzeit in den Köpfen der Menschen oft noch ist, nämlich eine Bürokratie in Brüssel.

Meine Damen und Herren! Der Europäische Rat von Laeken am 14. und 15. Dezember des vergangenen Jahres hat in dieser Hinsicht neue Wege beschritten. Sein wichtigstes Ergebnis war ohne Zweifel die Verabschiedung der Erklärung zur Zukunft der Europäischen Union, mit der ausdrücklich der Weg zu einer Verfassung für die europäischen Bürger eröffnet wurde.

Dass in Laeken auch noch eine Reihe von anderen Themen eine Rolle gespielt hat, wie die EU-Erweiterung, der westliche Balkan, Afrika, Russland, die entwicklungspolitische Zusammenarbeit, die Justiz- und Innenpolitik, die Wissenschafts- und Sozialpolitik, signalisiert, dass die verschiedenen Integrationsprozesse tatsächlich parallel bedacht werden und bedacht werden müssen.

Zentral war die Frage, wie kommen wir zu einer europäischen Verfassung, zu dem Fundament, auf dem sich dieses Europa entwickeln soll und auf dem wir unsere weltpolitische Bedeutung tatsächlich wahrnehmen können.

Ich bin davon überzeugt, dass in Laeken mit dieser Erklärung wesentliche Weichenstellungen erfolgt sind, die nach meiner festen Überzeugung in die richtige Richtung gehen. Dort ist ein ehrgeiziges Reformprojekt mit dem Ziel aufgelegt worden, die Handlungsfähigkeit einer erweiterten Union in einer globalisierten Welt sicherzustellen. Die Erklärung verfolgt einen ehrgeizigen Ansatz, den in Deutschland Bund und Länder von Anfang an unterstützt haben - auch das Land Sachsen-Anhalt.

Das Instrument ist klar: Ein Konvent wird sich konstituieren, der eine sich anschließende Regierungskonferenz vorbereiten soll. Damit beschreitet die EU, wie ich finde, noch konsequenter, aber in der gleichen Richtung den Weg für ein erfolgreiches Modell, das bei der Erarbeitung der Grundrechtscharta schon eingesetzt worden ist. Ich bin sicher, wir werden am Schluss ein europäisches Vertragswerk haben, das eine Qualität besitzt, wie sie Grundgesetze und Verfassungen in den einzelnen Ländern bisher schon haben.

(Zustimmung bei der SPD)

Vertreter der Regierungen, der nationalen Parlamente, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission sollen im Konvent gemeinsam Optionen und Empfehlungen für diese umfassende Reform ausarbeiten, bei der die für eine Verfassung zentralen Elemente, nämlich Grundrechtscharta, Kompetenzordnung, die Institutionen und ihr Handeln, im Mittelpunkt stehen. Demokratietransparenz und -effizienz sollen dabei die zentralen Elemente bilden.

Die von Sachsen-Anhalt gemeinsam mit allen deutschen Ländern verfolgten Ziele zur Stärkung der Handlungsfähigkeit der Europäischen Union sind in der Erklärung

voll berücksichtigt worden. Dies betrifft insbesondere auch die unmittelbare Beteiligung der deutschen Länder, und zwar über einen eigenen Vertreter des Bundesrates, der mit in den Konvent entsandt wird. Das sich aus der Erklärung ergebende Mandat für den Konvent ist - auch entsprechend den Vorstellungen der Landesregierung sehr weit gefasst. Hierbei gibt es Gestaltungsspielräume. Dazu ist, Gott sei Dank, noch nicht so viel vorgelegt worden. Im Mittelpunkt stehen natürlich die von mir eben genannten Fragen.

Die Beitrittsländer werden sich an diesem Konvent zwar nicht mit Stimmrecht, aber immerhin aktiv beteiligen können. Das heißt mit anderen Worten, auch diese Komponente ist von Anfang an mit berücksichtigt worden.

Der Ausschuss der Regionen und - in seiner Delegation auch erstmalig ausdrücklich genannt - Vertreter von Regionen mit legislativen Befugnissen werden als Beobachter teilnehmen. Übrigens wird der Bundesrat aller Voraussicht nach seinen Vertreter in der Sitzung am 1. Februar 2002 benennen.

Der Konvent soll seine Arbeiten nach einem Jahr abschließen und ein Abschlussdokument mit Optionen oder, bei Konsens, mit konkreten Empfehlungen für die Vertragsänderungen vorlegen, die dann in einer anschließenden Regierungskonferenz geprüft werden, sodass diese konkreten Vorschläge rechtzeitig vor den nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2004 in Veränderungen umgesetzt werden können.

Meine Damen und Herren! Ich gehe davon aus, - und daran muss gearbeitet werden - dass der Konvent tatsächlich in den wesentlichen Punkten zu Ergebnissen kommt. Es wird nicht funktionieren, wenn der Konvent sich darauf beschränkt, vier oder fünf Möglichkeiten zur Lösung des Problems aufzuzeigen, weil dann eine Regierungskonferenz nicht in der Lage sein wird, von diesen Ergebnissen eines auszuwählen und Konsens darüber herzustellen. Ich dränge also darauf, dass der Konvent so intensiv arbeitet, dass in allen wesentlichen Fragen, wenn es irgend geht, ein Konsens erreicht wird, sodass eine Regierungskonferenz möglicherweise nur noch über Modifikationen zu entscheiden hat.

Arbeitsweise und Zusammensetzung des Konventes entsprechen in vollem Umfang den auch von SachsenAnhalt mit erarbeiteten Vorstellungen der deutschen Länder. Wir haben das in einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz am 21. Juni 2001 festgehalten und entsprechend auch im Bundesrat am 13. Juli 2001 beschlossen. Zwischenzeitlich haben die Länder ihre inhaltlichen Vorstellungen weiter ausgearbeitet.

Die Regierungschefs haben am 20. Dezember 2001 zu den Ergebnissen des Europäischen Rates von Laeken Stellung genommen und das bevorstehende Reformvorhaben als eine Stärkung von Demokratie und Handlungsfähigkeit begrüßt. Sie haben allerdings auf einen Punkt in besonderer Weise hingewiesen: Ihnen ist es wichtig, dass es eine klare Aufgabenabgrenzung nach dem Subsidiaritätsprinzip gibt. Außerdem bestehen die deutschen Länder darauf - das wissen Sie -, dass dies durch entsprechende klare Abgrenzungen zwischen dem Bund und den Ländern ergänzt wird.

Meine Damen und Herren! Was mir in diesem Zusammenhang besonders wichtig gewesen ist, war die Frage, wie geht es eigentlich weiter mit den Spezifika, die in einzelnen Regionen herrschen, wenn es zu zu viel Vereinheitlichungen kommt und es gewissermaßen um

Profilverlust und Einengung kultureller Vielfalt in den einzelnen Regionen geht. Es kann nicht sein, dass wir ein Europa bekommen, das sozusagen nach Schema F überall gleich ist. Dazu sind die kulturellen Unterschiede in den einzelnen Regionen zu groß. Deswegen liegt uns daran, dass ein Weg gefunden wird, der auch die nationale Identität der Mitgliedsstaaten wahrt.

Es gibt ein klassisches Beispiel, das wir immer wieder diskutieren, bei dem Wettbewerbsauflagen kulturelle Identität zu zerstören drohen. Beschrieben wird das derzeit mit dem Stichwort der Daseinsvorsorge. Diese ist in den einzelnen Ländern so unterschiedlich, dass man sie nicht einfach mit einer schematischen Durchsetzung abstrakter Wettbewerbsmechanismen kaputtmachen darf. Wenn die Unterstützung unserer gemeinnützigen Wohlfahrtsverbände als Beihilfe betrachtet und damit als Wettbewerbsverzerrung gegenüber privaten Anbietern bewertet wird, dann machen wir uns alle private Daseinsvorsorge kaputt. Das kann nicht sein.

(Beifall bei der SPD)

Das ist eine Sache, die wir in Brüssel intensiv vorgetragen haben.

Dies betrifft übrigens nicht nur die Daseinsvorsorge im sozialen Bereich. Ich erinnere nur daran, dass auch Probleme in Bezug auf unseren öffentlich-rechtlichen Rundfunk diskutiert werden, nämlich ob die Rundfunkgebühren nicht de facto Steuern und also die Überweisung der Rundfunkgebühren an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht eine Art Beihilfe darstellten und damit eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber privaten Anbietern zustande käme.

Es wäre eine Verarmung unserer Kultur in Deutschland ich sage an dieser Stelle bewusst Kultur; ich meine nicht nur die reine Medienlandschaft -, wenn die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten die besonderen Aufgaben, die sie nach unserem Grundgesetz haben, nicht aufgrund einer verlässlichen Unterstützung tatsächlich wahrnehmen könnten, die eben auch über Gebühren geht.

(Zustimmung bei der SPD und von Herrn Gürth, CDU)

Meine Damen und Herren! Deswegen sind wir außerordentlich froh darüber, dass die Kommission in einem zweiten Bericht diese Daseinsvorsorge als eine besondere Säule positiv bewertet.

Die Kommission hat sich verpflichtet, noch im Jahr 2002 in enger Abstimmung mit den Mitgliedsstaaten einen Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Bereich der Leistungen der Daseinsvorsorge und so bald wie möglich auch einen Vorschlag für eine Gruppenfreistellungsverordnung vorzulegen, das heißt mit anderen Worten, einen Rahmen, in dem diese gemeinwohlorientierten Leistungen möglich sind, natürlich - dagegen habe ich überhaupt nichts - in einem offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren.

Unter der Überschrift von Daseinsvorsorge darf nicht gekungelt werden; das ist in Ordnung. Dabei ist Rechtssicherheit wichtig und dabei muss es klare vergabe- und beihilferechtliche Grenzen und Rahmen geben. Wenn diese präzisiert werden, dann ist das nur zu begrüßen, weil es den entsprechenden Institutionen Sicherheit gibt. Was aber nicht geht, ist, dass wir sozusagen unter der Überschrift „Wettbewerb“ Mechanismen importieren, die im Grunde genommen alte Traditionen, die zu den Grundwerten unserer Gesellschaft gehören, zerstören

würden, was wiederum diese Art von Solidarität, die wir in Europa pflegen, zerstören würde.

Klargestellt werden soll, wann eine spürbare Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Handels zu erwarten ist und wann es sich um rein lokale Märkte handelt. Auch an dieser Stelle können wir Gestaltungsmöglichkeiten in den Regionen schaffen, wenn wir dafür sorgen, dass klar zu den Wettbewerbsbedingungen unterschieden wird, die in Europa verzerrt werden können. Wenn es sich um Auswirkungen von nur regionaler Bedeutung handelt, dann braucht sich das zentrale Europa nicht darum zu kümmern.

Wenn wir alles nach Brüssel delegieren, dann können wir hier das Regierungspräsidium abschaffen, dann brauchen wir auch keinen Landtag mehr. Meine Damen und Herren! Das kann nun wirklich nicht der Weg sein. Deswegen ist es gut, dass an dieser Stelle klare Vorgaben gemacht werden.

(Zustimmung bei der SPD)

Meine Damen und Herren! Ich will es dabei einmal belassen. Viel wäre zu dem europäischen Thema noch zu sagen. Ich will Ihnen nur versprechen, dass wir als Landesregierung den Landtag aktiv in diesen Diskussionsprozess einbeziehen werden.

(Zustimmung von Frau Fischer, Naumburg, SPD)

Das heißt, dass wir regelmäßig berichten werden. Die regionale Mitwirkung wird nicht so weit gehen, dass Mitglieder der Landesregierung in dem Konvent mitarbeiten können. Das wird man verstehen müssen. Aber dass wir uns an dem Diskussionsprozess beteiligen, ist sicherlich erforderlich. Eine entsprechend intensive Information muss es geben, sonst kann man sich an einem Diskussionsprozess nicht beteiligen.

Ich wäre froh, wenn der Landtag sich weiterhin diesen europäischen Fragen zuwendet. Wir haben bereits gehört, es wird noch einmal Gelegenheit geben, in diesem Landtag darüber zu diskutieren.

(Zuruf von Frau Wiechmann, FDVP)

Ich will - Sie haben gemerkt, ich habe über Laeken ausführlich geredet - bei dem nächsten Tagesordnungspunkt nicht noch einmal das Wort ergreifen. Daher möchte ich bereits an dieser Stelle ausdrücklich sagen, die Landesregierung unterstützt voll und ganz den Antrag der SPD-Fraktion

(Frau Wiechmann, FDVP: Echt?)