Protokoll der Sitzung vom 21.02.2002

Wir kommen dann zur Abstimmung über alle selbständigen Bestimmungen. Es handelt um zwölf Paragrafen mit Änderungsempfehlungen des Ausschusses. Wer den Einzelbestimmungen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist das einstimmig beschlossen.

Wir kommen dann zur Abstimmung über die vom Ausschuss vorgeschlagene Gesetzesüberschrift. Sie lautet: „Dolmetschergesetz des Landes Sachsen-Anhalt“. Es handelt sich hierbei um die Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dieser zustimmen will, den bitte ich

um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist auch das einstimmig so beschlossen.

Wir kommen dann zur Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer dem Gesetz in seiner Gesamtheit zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen. Der Tagesordnungspunkt 10 ist somit abgeschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zu dem Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 3/5202

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien - Drs. 3/5299

Die erste Beratung fand in der 68. Sitzung des Landtages am 17. Januar 2002 statt. Berichterstatter des Ausschusses für Kultur und Medien ist der Abgeordnete Schomburg.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf wurde in der 68. Landtagssitzung am 17. Januar 2002 in den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen.

Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 6. Februar 2002 beraten. Dabei folgte er bei der Erarbeitung seiner Beschlussempfehlung Vorschlägen und Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes. Dieser hatte darauf aufmerksam gemacht, dass der Staatsvertrag am 20. und 21. Dezember 2001 unterzeichnet worden sei. Daher hat Artikel 1 Abs. 1 eine entsprechende Ergänzung erfahren.

Daneben machte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst deutlich, dass die Sammlung formaler Vorschriften des Bundes für ein Vertragsgesetz ausdrücklich festhalte, dass die Fundstellen des ersten Vertrages bzw. der Änderungen aufgeführt werden müssten. Dem Anwender soll damit die Suche nach dem jeweiligen ersten Vertragsgesetz und der dazugehörigen letzten Änderung erleichtert werden. Da es nach Auffassung des Ausschusses für Kultur und Medien der Klarheit dient, sind in Artikel 1 Abs. 1 die einzelnen Fundstellen aufgenommen worden.

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat den so geänderten Gesetzentwurf mit 9 : 0 : 1 Stimmen angenommen und empfiehlt dem Hohen Hause ebenfalls die Annahme. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Danke schön, Herr Kollege Schomburg. - Der Ältestenrat hat vorgeschlagen, das Gesetz ohne Debatte zu verabschieden. Dem wird nicht widersprochen.

Wir kommen zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 3/5299. Ich schlage vor, entsprechend § 32 der Geschäftsordnung über die vorliegende Beschlussempfeh

lung insgesamt abzustimmen. Wird dem widersprochen? - Das ist nicht der Fall.

Wir stimmen dann über alle selbständigen Bestimmungen ab. Es handelt sich um zwei Artikel einschließlich der Anlage in der Fassung der Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen sind die selbständigen Bestimmungen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses beschlossen worden.

Wir kommen zur Abstimmung über die Gesetzesüberschrift. Sie lautet: Gesetz zu dem Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Sie ist gegenüber der Vorlage unverändert. Wer der Überschrift zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist die Überschrift beschlossen worden.

Wir kommen zur Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer dem Gesetz in der geänderten Fassung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist das Gesetz ohne Gegenstimmen beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt 11 ist beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Bodenschutz-Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BodSchAG LSA)

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 3/4909

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Raumordnung und Umwelt - Drs. 3/5305

Die erste Beratung fand in der Sitzung 61. des Landtages am 13. September 2001 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Oleikiewitz.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf, der Ihnen heute vorliegt, ist in der 61. Sitzung des Landtages am 13. September 2001 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Raumordnung und Umwelt sowie zur Mitberatung an die Ausschüsse für Inneres, für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheit sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen worden.

Die Beratungen im federführenden Ausschuss fanden am 25. Oktober 2001, am 29. November 2001 sowie am 7. Februar 2002 statt.

In der 53. Sitzung des Umweltausschusses am 25. Oktober 2001 hat der Minister für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt den Mitgliedern des federführenden Ausschusses den Gesetzentwurf vorgestellt. Er machte darauf aufmerksam, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung sehr schlank gehalten worden sei und vorwiegend dringend notwendige Regelungen für Zuständigkeiten aufgreife, um das Bundesbodenschutzgesetz, das bereits seit dem 1. März 1999 in Kraft sei, umzusetzen. Man habe sich auf das zwingend Notwendige konzentriert.

In der gleichen Sitzung trat der Umweltausschuss in die Beratung des Gesetzentwurfes ein und erarbeitete eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse. Zur Beratung lag neben den Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände und des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes auch ein Änderungsantrag der SPD vor.

Die SPD-Fraktion begründete ihren Änderungsantrag damit, dass es dem Gesetzentwurf der Landesregierung einerseits an Zielvorgaben zum Bodenschutz und andererseits an einer über die Empfehlung des Bundesbodenschutzgesetzes hinausgehenden Ermächtigung für die zuständigen Behörden, Bodenschutzgebiete auszuweisen, fehle.

Die CDU-Fraktion vertrat in Bezug auf den Änderungsantrag die Meinung, dass die vorgeschlagenen Zusätze nicht nötig seien, da es sich um ein Gesetz zur Ausführung eines Bundesgesetzes handele.

Die Fraktion der PDS begrüßte prinzipiell die vorgeschlagenen Zielvorgaben, sprach sich aber dagegen aus, diese im Gesetz festzuschreiben. Die PDS-Fraktion argumentierte, wenn Grundsätze verankert werden sollten, müsse dies in einem ausführlichen Bodenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt erfolgen. Strebe man ein solches Gesetz an, sei der SPD-Vorschlag unvollständig und decke nicht die ganze Problematik ab.

Im Ergebnis der Diskussion stimmte der Ausschuss dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion mehrheitlich zu. Die vorläufige Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses wurde mit 6 : 0 : 3 Stimmen beschlossen.

In der Sitzung des Umweltausschusses am 29. November 2001 lag die Stellungnahme des Landwirtschaftsausschusses zu der vorläufigen Beschlussempfehlung vor. Der Landwirtschaftsausschuss hatte der vorläufigen Beschlussempfehlung in unveränderter Fassung mit 5 : 0 : 5 Stimmen zugestimmt.

Der Ausschuss für Inneres hatte mitgeteilt, dass er entsprechend der Bitte der kommunalen Spitzenverbände eine Anhörung durchführen wolle und erst danach eine Beschlussempfehlung abgeben werde. Der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten sprach sich ebenfalls für eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände aus.

Die Anhörung, zu der neben den Anzuhörenden alle beteiligten Ausschüsse eingeladen waren, fand am 19. Dezember 2001 statt. Im Mittelpunkt der Anhörung stand dabei insbesondere der zusätzliche Verwaltungsund Finanzaufwand der Kommunen.

Die in § 21 des Regierungsentwurfs enthaltene Regelung wurde von den kommunalen Spitzenverbänden als nicht ausreichend angesehen. Die Antwort auf die Frage, ob und, wenn ja, in welcher Höhe Kosten infolge des Bodenschutz-Ausführungsgesetzes entstehen, blieb zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden strittig.

Im Ergebnis der Anhörung empfahl der Innenausschuss, die Landesregierung zu beauftragen, ein Jahr nach dem In-Kraft-Treten des Gesetzes dessen kostenmäßige Auswirkungen für die Kommunen zu überprüfen. Sollten sich Mehrkosten ergeben haben, werde eine dem Artikel 87 Abs. 3 der Verfassung des Landes SachsenAnhalt genügende Regelung mit Wirkung vom In-KraftTreten dieses Gesetzes an getroffen werden.

Der Ausschuss für Inneres empfahl entgegen dem Vorschlag des Umweltausschusses, in § 13 zu regeln, zum Ausgleich bei Anordnungen zur Beschränkung der landund forstwirtschaftlichen Bodennutzung sowie zur Bewirtschaftung von Boden Entscheidungen im Benehmen vorzunehmen, wie es der ursprüngliche Gesetzentwurf vorgesehen hat.

Der Innenausschuss stimmte der vorläufigen Beschlussempfehlung unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen mit 7 : 0 : 2 Stimmen zu.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten teilte dem federführenden Ausschuss mit, dass er sich während der Anhörung im Innenausschuss einbringen und deshalb keine gesonderte Beschlussempfehlung abgeben werde.

Die abschließende Beratung des Gesetzentwurfes im federführenden Ausschuss fand am 7. Februar 2002 statt. Die vom Innenausschuss vorgeschlagenen Änderungen wurden weitgehend übernommen. Zu § 21 - Kostendeckung - folgte der Ausschuss der Auffassung der Landesregierung, dass Mehrkosten nicht oder nur in einem zu vernachlässigenden Umfang entstehen würden. Deshalb wurde die Regelung aufgenommen, die Kosten durch den Finanzausgleich abzugelten. Die Landesregierung wurde beauftragt, die kostenmäßigen Auswirkungen des Gesetzes nach zwei Jahren zu überprüfen und eventuelle zusätzliche Kosten rückwirkend zu erstatten.

Auf Empfehlung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes wurde in die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses noch eine Reihe von überwiegend redaktionellen Korrekturen eingearbeitet.

Die Beschlussempfehlung, die Ihnen nunmehr vorliegt, wurde durch den Ausschuss mit 8 : 0 : 1 Stimmen verabschiedet. Ich bitte das Hohe Haus, sich der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Raumordnung und Umwelt anzuschließen. - Ich danke Ihnen.

(Zustimmung bei der SPD und von Frau Stolfa, PDS)

Danke schön, Herr Oleikiewitz. - Es ist vereinbart worden, dass eine Aussprache nicht stattfinden soll. Ich sehe keine Wortmeldungen.

Ich schlage vor, dass wir entsprechend § 32 unserer Geschäftsordnung über die vorliegende Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abstimmen. - Auch dazu sehe ich keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über alle selbständigen Bestimmungen. Wer den selbständigen Bestimmungen mit den Änderungsempfehlungen des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? - Bei einigen Stimmenthaltungen sind die selbständigen Bestimmungen angenommen worden.

Wir kommen zur Abstimmung über die Teilüberschriften. Diese sind unverändert. Wer ihnen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? Bei einigen Enthaltungen mit gleicher Mehrheit so beschlossen.