Protokoll der Sitzung vom 14.03.2002

In der Zielsetzung stimmt der Entwurf daher mit der wiederholt bekräftigten Intention der Landesregierung überein und erweitert begrüßenswerterweise die einschlägigen bundesgesetzlichen Regelungen in Richtung der

dringend geforderten Effizienzverbesserung bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit.

Dabei orientieren sich die mit dem Gesetzentwurf angestrebten Verbesserungen an Forderungen auch aus der sachsen-anhaltischen Praxis. So wurde hierzulande beispielsweise immer wieder auf Reibungsverluste bei der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Verfolgungsbehörden hingewiesen, einen Missstand, dem die Landesregierung im Wege des gemeinsamen Runderlasses zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung - ich erspare mir das Zitat der Fundstelle - durch das Aufzeigen bestehender Kooperationsangebote bereits mit guten Erfolgen entgegentrat.

Darüber hinaus werden in dem gemeinsamen Runderlass die für die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung einschlägigen Rechtsgrundlagen, Besonderheiten der Rechtsprechung, Zuständigkeiten, Befugnisse und Aufgaben aufgezeigt sowie Hinweise zur Effizienzverbesserung gegeben. Diese Vorschläge sind von den Verfolgungsbehörden und involvierten Institutionen erfreulicherweise an zahlreichen Stellen aufgegriffen und mittlerweile auch umgesetzt worden.

Erreicht wurde auf diese Weise eine nachhaltige Verbesserung der Bekämpfungssituation. So stieg die Anzahl der Verfahren von 399 im Jahr 1999 auf 1 308 im Jahr 2000 und, wie bereits genannt, auf 1 463 im Jahr 2001. Parallel dazu stieg die Gesamthöhe der verhängten Bußgelder. Waren es 1999 noch 148 041 €, stieg die Gesamthöhe im Jahr 2001 auf die bereits genannte Zahl von 366 340 €. - Danke sehr.

Danke schön, Herr Minister.

Wir kommen dann zur Frage 8. Diese wird von dem Abgeordneten Herrn Weich zu dem Thema Alkohol am Steuer gestellt.

Seit dem 1. April 2001 drohen Bußgelder und Fahrverbot bereits bei 0,5 Promille.

Ich frage die Landesregierung:

1. In wie vielen Fällen wurden in der Zeit vom 1. April 2001 bis zum 31. Dezember 2001 Bußgeldverfahren gemäß § 24 a Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (0,5-Promille-Gesetz) gegen Betroffene in Sachsen-Anhalt eingeleitet?

2. Liegen für den Berichtszeitraum Erkenntnisse über eine Reduzierung der Unfallhäufigkeit wegen Fahrens unter Alkoholeinwirkung auf der Grundlage der Repressionsdrohung des § 24 a des Straßenverkehrsgesetzes vor?

Danke schön, Herr Weich. - Die Antwort gibt Herr Minister Dr. Püchel.

Verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Kleine Anfrage des Abgeordneten Herrn Weich namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Wegen des Verstoßes gegen § 24 a des Straßenverkehrsgesetzes wurden im Zeitraum vom 1. April 2001

bis 31. Dezember 2001 in Sachsen-Anhalt insgesamt 2 474 Bußgeldverfahren eingeleitet. Bemerkenswert ist, dass von der in § 24 a des Straßenverkehrsgesetzes eröffneten Möglichkeit, den Alkoholwert durch Bestimmung des Atemalkohols festzustellen, bereits in 60 % der Fälle Gebrauch gemacht wurde.

Zu 2: Die Verkehrsunfallstatistik zeigt, dass im Zeitraum vom 1. April 2001 bis 31. Dezember 2001 auf den Straßen Sachsen-Anhalts insgesamt 2 074 Verkehrsunfälle registriert worden sind, bei denen mindestens ein Verkehrsteilnehmer unter Alkoholeinwirkung stand. Im Vergleich zum selben Zeitraum des Jahres 2000 bedeutet dies einen Rückgang um 273 Verkehrsunfälle unter Alkoholeinwirkung. Das entspricht 11,6 %. Dafür ist sicherlich die Neuregelung der Promillegrenze mit ursächlich gewesen.

Entscheidend ist aber, ob die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auch von entsprechender polizeilicher Überwachung ausgehen müssen. Dieser Überwachungsdruck konnte in den letzten Jahren auf einem hohen Niveau gehalten werden. Ein Grund hierfür war die Einführung der beweissichernden Atemalkoholmessung im Bereich der Ordnungswidrigkeiten. Wir haben in Sachsen-Anhalt sofort nach der Einführung der rechtlichen Grundlagen 75 Atemalkoholmessgeräte beschafft und die Atemalkoholanalyse in unserem Land bereits flächendeckend eingeführt.

(Herr Dr. Daehre, CDU: Wie teuer war das?)

- Ein teurer Spaß. - Die Innenministerkonferenz hat sich bei ihrem Treffen im Mai 2001 auf meine Initiative hin darüber hinaus dafür ausgesprochen, die Atemalkoholanalyse auch im strafrechtlichen Bereich Anwendung finden zu lassen, um deren Vorteile, eine effizientere Nutzung seitens der Polizei und ein geringerer Eingriff in die körperliche Integrität des Betroffenen, auch dort zu nutzen.

Zur Reduzierung alkoholbedingter Verkehrsunfälle tragen nicht zuletzt die von uns initiierten und begleiteten Maßnahmen der Verkehrsprävention bei, in denen auch und gerade die Wirkung von Alkohol im Straßenverkehr thematisiert wird. Ich möchte hier nur das Peer-Projekt in Fahrschulen, die Aktion gegen Alkohol- und Drogenmissbrauch bei jungen Fahranfängern, die Aktion „Fiftyfifty-Taxi,“ das Projekt „Straßenkreuze - Unorte des Sterbens“, die Verkehrssicherheitsarbeit an berufsbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt, die Aktion „DriverCheck“, die Aufklärungsbroschüre für Fahranfängerinnen und Fahranfänger und das Programm „Motorisierte Jugend“ nennen. Einen Schwerpunkt bilden hierbei erkennbar die Aktionen, die auf Fahranfänger und junge Erwachsene abzielen.

Insgesamt konnte in Sachsen-Anhalt der Alkohol in der Rangfolge der Unfallursachen zwar zurückgedrängt werden, jedoch gerade bei Unfällen mit schweren Folgen spielt Alkohol leider noch immer eine entscheidende Rolle.

Ein Ziel ist es deshalb nach wie vor, gerade das zu ändern. Die Landesregierung ist in diesem Sinne kürzlich im Bundesrat initiativ geworden. Nach der von uns vorgeschlagenen Änderung des Straßenverkehrsgesetzes soll der Alkoholgrenzwert im Rahmen des Führerscheins auf Probe auf 0,0 Promille, hilfsweise auf höchstens 0,3 Promille, gesenkt werden. Ob allein die bereits in Kraft getretene 0,5-Promille-Grenze die Unfallhäufigkeit reduziert hat, lässt sich also nur mutmaßen. Ich bin allerdings der Überzeugung, dass wir mit den darge

stellten Maßnahmen in Sachsen-Anhalt auf dem richtigen Weg sind. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung von Herrn Wiechmann, FDVP)

Danke schön, Herr Minister. - Ich sehe keine Wortmeldungen für Nachfragen. Dann ist die Fragestunde damit erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drs. 3/2182

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Drs. 3/5365

Die erste Beratung fand in der 27. Sitzung des Landtages am 7. Oktober 1999 statt. Die Berichterstattung für den Ausschuss nimmt der Abgeordnete Dr. Rehhahn vor.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ihnen heute zur zweiten Beratung vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Landesjagdgesetzes wurde am 7. Oktober 1999 von der Fraktion der CDU unter der Drs. 3/2182 in den Landtag eingebracht und federführend in den Landwirtschaftsausschuss sowie zur Mitberatung in den Umweltausschuss überwiesen.

Die erste Beratung des federführenden Ausschusses fand am 18. November 1999 statt. In dieser Ausschusssitzung wurde mehrheitlich beschlossen, eine Anhörung zum Gesetzentwurf unter besonderer Berücksichtigung der damit verbundenen Bejagung der Rabenvögel durchzuführen.

Die Anhörung fand am 27. Januar 2000 unter Beteiligung des Ausschusses für Raumordnung und Umwelt statt. Während der Anhörung wurde deutlich, dass es hinsichtlich der Notwendigkeit der Bejagung von Rabenvögeln sehr unterschiedliche Auffassungen gibt. So votierten der Landesjagdverband und der Bauernverband ausdrücklich dafür, während der Ornithologenverband dies konsequent ablehnte.

In der nächsten Beratung des Agrarausschusses am 23. März 2000 wurden zwei Gutachten des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vorgestellt, welche unterschiedliche Rechtsauffassungen zur Regelungskompetenz des Landes beinhalten, da - das muss zur Erläuterung noch einmal gesagt werden - im Bundesjagdgesetz bisher keine Bejagung der Rabenvögel vorgesehen ist. Da zu diesem Zeitpunkt eine Klage des Naturschutzbundes Rheinland-Pfalz hinsichtlich der Regelungskompetenz beim dortigen Landesverfassungsgericht anhängig war, beschloss der Agrarausschuss, die Beratung bis zum Vorliegen des Urteils auszusetzen.

In einer weiteren Beratung am 31. August 2000 - zu diesem Zeitpunkt lag das Urteil des Landesverfassungsgerichtes noch nicht vor - wurde von Ausschussmitgliedern der PDS angeregt, sich zwischenzeitlich Gedanken

darüber zu machen, welche weiteren Änderungen am Landesjagdgesetz vorgenommen werden könnten, um es den aktuellen Erfordernissen anzupassen.

Im Oktober 2000 wurde den Mitgliedern des Agrarausschusses der Entwurf eines Runderlasses der Landesregierung über den Abschuss von Aaskrähen und Elstern zur Kenntnis gegeben.

Die nächste Beratung des Agrarausschusses zu dem Gesetzentwurf fand am 11. Januar 2001 statt. Zu diesem Zeitpunkt lag das Urteil des Verfassungsgerichtshofes von Rheinland-Pfalz in dem von der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Landtag von RheinlandPfalz beantragten Normenkontrollverfahren vor. Das Urteil bestätigte die Regelungskompetenz des Landes.

Der Runderlass der Landesregierung zur Bejagung der Rabenvögel war inzwischen rechtswirksam, weshalb die Vertreter der SPD die Ansicht vertraten, dass keine Gesetzesnovelle notwendig sei und die Wirksamkeit des Runderlasses abgewartet werden sollte. Die Vertreter der CDU waren hingegen der Auffassung, dass der Gesetzentwurf unverändert als Beschlussempfehlung dem mitberatenden Ausschuss zugeleitet werden sollte. Die Vertreter der PDS stellten ein unterschiedliches Abstimmungsverhalten in Aussicht.

Im Ergebnis der Debatte beschloss der Ausschuss mit 5 : 4 : 3 Stimmen, den Gesetzentwurf ein Jahr ruhen zu lassen, um die Auswirkungen des Runderlasses abzuwarten.

Am 12. April 2001 gab das Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt einen Bericht über die Probleme der Jägerschaft und der Naturschutzbehörden bei der Umsetzung des Runderlasses. In der Sitzung des Agrarausschusses am 20. Dezember 2001 gab das Ministerium einen kurzen Bericht über die Anzahl und den Bearbeitungsstand der Anträge, die entsprechend dem Runderlass gestellt worden waren.

Im Ergebnis der Beratung beschloss der Ausschuss mit 7 : 0 : 2 Stimmen, den Landesjagdverband bis zum 28. Februar 2002 um eine Stellungnahme bezüglich des Antragsverfahrens zu bitten. Die Stellungnahme des Landesjagdverbandes ergab, dass der Runderlass nach Auffassung des Verbandes von den unteren Naturschutzbehörden unzureichend umgesetzt worden ist. Die von den Kreisjagdbehörden in 21 Landkreisen abgegebenen Musteranträge wurden nur in einem Landkreis positiv beschieden. Weiterhin brachte der Landesjagdverband zum Ausdruck, dass er den Gesetzentwurf vorbehaltlos unterstützt.

Nach kurzer Beratung beschloss der Agrarausschuss am 28. Februar 2002 mit 4 : 1 : 4 Stimmen, den Gesetzentwurf als vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Raumordnung und Umwelt weiterzuleiten.

Wir haben damals auch sehr intensiv darüber nachgedacht, im Zuge der Verwaltungsreform, deren Stand wir heute oder morgen noch in Form eines Abschlussberichts hören, nicht mehr Verwaltung zu organisieren, sondern das einfacher zu regeln.

Der Ausschuss für Raumordnung und Umwelt lehnte in seiner Sitzung am 5. März 2002 den Gesetzentwurf mit 5 : 4 : 0 Stimmen ab. Dabei votierten zwei Abgeordnete der CDU sowie zwei Abgeordnete der SPD für den Gesetzentwurf.

Der Agrarausschuss führte seine abschließende Beratung am 5. März 2002 durch.

Eine bereits im Umweltausschuss vorgetragene Ergänzung des § 4, nach dem die Nutria als Haarwild nach Landesjagdrecht jagdbar sein sollte, wurde vom Ausschuss einstimmig beschlossen. Über die unter Punkt 2 aufgeführten Arten, Aaskrähe und Elster, wurde getrennt abgestimmt.

Der GBD hat weitere Änderungsvorschläge vorgelegt, welche redaktioneller Art sind und vom Ausschuss übernommen wurden.

Der so geänderte Gesetzentwurf wurde vom federführenden Ausschuss mit 7 : 2 : 3 Stimmen beschlossen und liegt Ihnen als Empfehlung vor.

Gestatten Sie mir zum Schluss noch ein persönliches Wort. Ich bin erstens froh darüber, dass dieses Thema noch in dieser Legislaturperiode positiv beschieden werden konnte. Zweitens will ich, auch um einer Legendenbildung vorzubeugen, erwähnen - Frau Wernicke, Sie wissen das -, dass auch wir einen entsprechenden Gesetzentwurf im Herbst 1999 vorbereitet hatten. Nur, bei uns war der Meinungsbildungsprozess noch nicht so weit abgeschlossen,