Protokoll der Sitzung vom 14.03.2002

Ich möchte den Antrag stellen, dass man in § 2 die Nutria einfügt. Die genaue Position kann der GBD dann festlegen.

Herr Dr. Köck, in der Beschlussempfehlung, die wir hier vorliegen haben, finde ich als zu ändernde Bestimmungen die §§ 1 und 4. Die Bezugnahme auf den § 2 in diesem Text bezieht sich auf das Bundesjagdgesetz, wenn ich das in der Eile richtig sortiert habe. Einfügungen in das Bundesjagdgesetz sollten wir hier füglich nicht beschließen.

Es geht um Folgendes: Wir haben im Laufe der Sitzung aufgrund eines kurzfristig eingebrachten Antrages die Liste um die hier fett geschriebene Tierart Nutria ergänzt. Wir haben dabei übersehen, dass diese Tierart auch in der Aufzählung in § 2 des Landesjagdgesetzes den anderen drei Tierarten hinzugefügt werden müsste. Es ist mein Ergänzungsantrag, in § 2 des Landesjagdgesetzes - darum geht es ja hierbei - in der Aufzählung die Tierart Nutria an der vierten Stelle nach den Tierarten Waschbär, Marderhund und Mink einzufügen.

Das Mittel der Wahl könnte sein, meine Damen und Herren, dass wir, wenn die Fraktionen der Meinung sind, dass dies ein Punkt ist, der erörtert werden muss, bevor wir einen Beschluss fassen, eine kurze Unterbrechung einlegen und das von den Arbeitskreisleitern zu Ende

diskutieren und möglicherweise regeln lassen. Ich denke, es macht wenig Sinn, jetzt eine erweiterte Ausschusssitzung zu veranstalten.

(Herr Dr. Brachmann, SPD, und Herr Oleikiewitz, SPD: Rücküberweisung! - Heiterkeit)

Ich kann das aber nicht von hier aus entscheiden. - Sind die Fraktionen damit einverstanden, dass wir den Sprechern der Fraktionen eine kurze Auszeit gewähren, damit diese Frage geregelt werden kann? Ich denke, wir sollten einen möglichen Fehler nicht mit beschließen. Dann unterbreche ich die Sitzung für fünf Minuten.

Unterbrechung: 15.20 Uhr.

Wiederbeginn: 15.23 Uhr.

Meine Damen und Herren! Wir setzen die Sitzung fort. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass eine Änderung des Inhaltes der Beschlussempfehlung nicht notwendig ist. Minister Keller möchte dazu aber noch eine Erklärung abgeben.

(Herr Prof. Dr. Böhmer, CDU: Wenn eine Nutria getroffen wird, ist es ein Fehlschuss!)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Köck hat auf eine Inkongruenz zwischen dem jetzt zu verändernden § 4 und dem § 2 hingewiesen, der die Hege der Tiere regelt.

Ich halte wenig davon, jetzt ohne eine sorgfältige Beratung einen Änderungsbeschluss herbeizuführen. Ich sage aber zu, dass die Fachabteilung des Ministeriums die Anregung aufnimmt. Es wird sicher eine weitere Gelegenheit zur Überarbeitung des Landesjagdgesetzes geben

(Heiterkeit bei der CDU)

und dann wird die Angelegenheit sorgfältig beraten werden müssen. - Herzlichen Dank.

Meine Damen und Herren! Aus der Sicht des Präsidiums stellen wir Folgendes fest: Abzustimmen ist über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Änderungsanträge liegen dazu nicht vor.

Entsprechend unserer Geschäftsordnung schlage ich vor, über die vorliegende Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abzustimmen, wenn niemand widerspricht. Das ist der Fall.

Dann rufe ich auf zur Abstimmung über die selbständigen Bestimmungen. Wer diesen zwei Paragrafen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Bei einigen Gegenstimmen und einer Anzahl von Enthaltungen ist das so beschlossen worden.

Wir kommen dann zur Abstimmung über die Gesetzesüberschrift. Sie lautet: „Zweites Gesetz zur Änderung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt“. Wer der Überschrift in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einigen Gegen

stimmen und einer größeren Zahl von Enthaltungen ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer dem Gesetz in seiner Gesamtheit zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.

(Herr Dr. Daehre, CDU: Peter, mach mit! - Heiter- eit bei der CDU)

Wer stimmt dagegen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist das Gesetz so beschlossen. Der Tagesordnungspunkt 4 ist abgeschlossen.

(Beifall bei der CDU)

Bevor ich den Tagesordnungspunkt 5 aufrufe, begrüße ich Schülerinnen und Schüler des Melanchthon-Gymnasiums in Wittenberg, die heute in unserem Landtag zu Gast sind. Herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 3/5212

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales - Drs. 3/5374 neu

Die erste Beratung fand in der 68. Sitzung des Landtages am 17. Januar 2002 statt.

(Anhaltende Unruhe)

- Meine Damen und Herren! Ich weiß, dass es eben ein aufregendes Thema war und Sie noch darüber diskutieren müssen. Trotzdem bitte ich Sie, dies leise oder draußen zu tun. Beides ist möglich.

Die Berichterstatterin des Ausschusses ist die Abgeordnete Frau Krause.

Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 3/5212 mit einem unwahrscheinlich langen Namen, dessen erneute Nennung Sie mir bitte ersparen, wurde in der 68. Sitzung des Landtags am 17. Januar 2002 in den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales überwiesen.

Der Gesetzentwurf enthält die für ein Zustimmungsgesetz zu einem Staatsvertrag üblichen Vorschriften. Mit diesem Gesetzentwurf wird das Änderungsabkommen erweitert, dem sich die ostdeutschen Bundesländer im Jahr 1993 angeschlossen haben. Dieses Änderungsabkommen, um das es in dem vorliegenden Gesetzentwurf geht, erweitert die Aufgaben des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen in Mainz, das als zentrale Einrichtung für bundeseinheitliche Klausuren und deren Auswertung verantwortlich zeichnet.

Da mit dem Bundespsychotherapeutengesetz im Jahr 1998 neue Heilberufe in der psychologischen Psychotherapie sowie in der Kinder- und Jugendpsychotherapie

eingeführt wurden, sind deren Prüfungen als Aufgabenerweiterung des Instituts gesetzlich zu fixieren. Darüber hinaus ergibt sich die Notwendigkeit des Änderungsabkommens aus der gemeinsamen finanziellen Absicherung der Mehraufwendungen durch alle Bundesländer.

Über den Gesetzentwurf wurde in der 47. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 7. März 2002 beraten. Auf Vorschlag des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, vertreten durch Herrn Dr. Reich, dem ich herzlich danke, wurde der Entwurf redaktionell wie in der vorliegenden neuen Drucksache erkennbar geändert und einstimmig im Ausschuss beschlossen. Ich bitte deshalb die Abgeordneten um Zustimmung zu der vorliegenden Drucksache.

(Zustimmung bei der PDS, bei der SPD und von Ministerin Frau Dr. Kuppe)

Danke schön, Frau Abgeordnete Krause. - Eine Debatte wurde nicht vereinbart. Ich sehe auch keine Wortmeldungen. Wir kommen zum Abstimmungsverfahren. Ich schlage vor, über die vorliegende Beschlussempfehlung insgesamt abzustimmen. - Ich sehe keinen Widerspruch.

Wir kommen zur Abstimmung über alle selbständigen Bestimmungen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wer der Beschlussempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? - Das ist ebenfalls nicht der Fall. Damit ist das einstimmig so beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über die Gesetzesüberschrift. Sie lautet: „Gesetz zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen“. Wer dieser Überschrift zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist auch die Überschrift einstimmig so beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer dem Gesetz in seiner Gesamtheit zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? - Die gibt es ebenfalls nicht. Dann ist das Gesetz so beschlossen und der Tagesordnungspunkt 5 erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Sachsen-Anhalt und die Anpassung des Landesrechts

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 3/5364

Dieses Gesetz wird eingebracht vom Minister für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Herrn Keller.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zu dem Tagesordnungspunkt, der heute von einer hiesigen Zeitung als „Luftnummer“ bezeichnet worden ist. Ich möchte versuchen, Ihnen darzulegen, warum