Ich stelle hiermit ausdrücklich fest, meine Damen und Herren, dass sich der Landtag der vierten Wahlperiode konstituiert hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach Artikel 71 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt endet die Amtszeit der Mitglieder der Landesregierung mit dem Zusammentritt des neuen Landtages. Der Zusammentritt des neuen Landtages ist im Sinne des Artikels 45 Abs. 1 Satz 2 der Landesverfassung mit der Konstituierung des neu gewählten Landtages geschehen. Es ist daher eine neue Landesregierung zu bilden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen somit zur Wahl des Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt. In Artikel 65 Abs. 1 der Landesverfassung heißt es - ich zitiere -: „Der Ministerpräsident wird vom Landtag ohne Aussprache in geheimer Abstimmung gewählt.“
Nach Artikel 65 Abs. 2 Satz 1 der Landesverfassung ist gewählt - ich zitiere -, „wer im ersten Wahlgang, der innerhalb von 14 Tagen nach dem Zusammentritt des Landtages stattfinden muss, die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtages auf sich vereint.“
Die Fraktionen der CDU und der FDP haben in der Drs. 4/8 Herrn Professor Dr. Wolfgang Böhmer für die Wahl zum Ministerpräsidenten vorgeschlagen. Damit liegt ein Wahlvorschlag für die Wahl des Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt vor. Gibt es weitere Vorschläge? - Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren! Gewählt wird nach Artikel 65 Abs. 1 der Landesverfassung in geheimer Wahl. Dazu darf ich Ihnen zunächst erläutern, wie der Wahlzettel aussieht. Auf dem Wahlzettel steht als Wahlvorschlag Herr Professor Dr. Wolfgang Böhmer. Er soll zum Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt gewählt werden. Sie haben die Möglichkeit, mit Ja oder mit Nein zu stimmen oder sich der Stimme zu enthalten.
Bitte achten Sie wiederum darauf, dass das Kreuz auf dem Stimmzettel korrekt angebracht wird, sodass kein Zweifel an der Gültigkeit Ihrer Stimme entstehen kann. Wenn ein Stimmzettel beschädigt oder in irgendeiner Weise verändert ist oder Zusätze enthält oder mehr als ein Kreuz aufweist, so ist dieser Stimmzettel ungültig. Verwenden Sie bitte wiederum den Stift, der in der Wahlkabine liegt.
Wie bei den vorangegangenen Wahlhandlungen werden weitere Schriftführer benötigt. Ich schlage vor, Schriftführerin Frau Grimm-Benne führt in bewährter Weise die Wählerliste; Schriftführer Herr Schulz führt bitte die Aufsicht darüber, dass jeweils nur ein Abgeordneter zur Wahlkabine geht, und Schriftführer Herr Grünert übernimmt bitte die Aufsicht an der Wahlurne.
Ich darf Sie, meine Damen und Herren, bitten, in geübter Manier bis zum Aufruf Ihres Namens auf dem Platz zu bleiben und nach der Abgabe der Stimme gleich wieder Platz zu nehmen.
Ich bitte nun die genannten Schriftführer, ihr Amt zu übernehmen. Die Kollegen Herr Schulz und Herr Grünert bitte ich, sich zunächst davon zu überzeugen, dass die Wahlurne leer ist, und mir das mitzuteilen. - Es wird bestätigt, dass die Wahlurne leer ist.
Ich bitte Frau Röder, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Frau Schmidt gibt bitte die Stimmzettel aus. Bitte, Frau Röder.
Der Namensaufruf, meine Damen und Herren, ist damit beendet. Ich bitte nun die drei am Wahlverfahren beteiligten Schriftführer, Frau Abgeordnete Grimm-Benne, Herrn Abgeordneten Grünert und Herrn Abgeordneten Schulz, nacheinander ihre Stimme abzugeben. Im Anschluss daran wählt der Sitzungsvorstand, Frau Abgeordnete Röder, Frau Abgeordnete Schmidt und meine Wenigkeit.
Ich frage Sie, meine Damen und Herren, ob noch ein Mitglied des Hauses im Saal ist, das bisher noch nicht zur Wahl aufgerufen worden ist. - Ich stelle fest, das ist nicht der Fall. Damit schließe ich die Wahl und bitte alle Damen und Herren Schriftführer, die Auszählung der Stimmzettel vorzunehmen.
Bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unterbreche ich die Sitzung für etwa zehn Minuten mit der Bitte, sich wiederum während der Sitzungsunterbrechung im Saal aufzuhalten.
Meine Damen und Herren! Ich gebe nun das Ergebnis der Wahl des Ministerpräsidenten des Landes SachsenAnhalt bekannt. Nach der mir vorliegenden Wahlniederschrift wurden 112 Stimmen abgegeben, davon gültige Stimmen: 112.
Wie ich eingangs erläuterte, ist zum Ministerpräsidenten gewählt, wer im ersten Wahlgang die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtages auf sich vereint. Das heißt, bei der gesetzlichen Zahl von 115 Abgeordneten
Damit hat der Landtag von Sachsen-Anhalt Herrn Professor Dr. Wolfgang Böhmer mit der erforderlichen Mehrheit der Mitglieder des Landtages zum Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt gewählt.
Nach Artikel 66 der Landesverfassung hat der Ministerpräsident vor der Amtsübernahme einen Eid vor dem Landtag zu leisten. Ich bitte alle Anwesenden, sich von den Plätzen zu erheben.
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, Verfassung und Gesetz wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe.
Herr Ministerpräsident, ich beglückwünsche Sie im Namen des Hohen Hauses und auch persönlich herzlich zu dieser Wahl. Ich wünsche Ihnen Glück, Gesundheit, Erfolg und Gottes Segen.
Herr Ministerpräsident, Sie haben nun die Möglichkeit, sich mit einigen Worten an das Hohe Haus zu wenden. Bitte sehr.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Ergebnis der Landtagswahl am 21. April dieses Jahres ist offenkundig geworden, dass die Bürgerinnen und Bürger von Sachsen-Anhalt eine andere Politik, einen Politikwechsel wollten; denn sie haben durch diese Wahl andere Verhältnisse im Landtag von Sachsen
Anhalt herbeigeführt. Die Fraktionen der CDU und der FDP haben mich gemeinsam zum Ministerpräsidenten dieses Landes gewählt. Ich fühle mich durch sie in die Pflicht genommen.
Ich habe das Abstimmungsergebnis sehr wohl verinnerlicht. Ich denke, es ist jetzt nicht die Zeit, es zu deuten. Dass ich nicht ein so hervorragendes Wahlergebnis einfahren würde wie Sie, Herr Präsident, heute morgen, war mir völlig klar; denn das Amt des Ministerpräsidenten ist ein ausgesprochen politisches Amt.
Ich bin von den Koalitionsfraktionen in die Pflicht genommen worden und gedenke, diese Aufgabe zu erfüllen. Auch wenn ich jetzt einiges von dem wiederhole, was heute hier schon gesagt worden ist, möchte ich zumindest daran erinnern, dass viele von uns sich schon lange kennen. Ich verspreche Ihnen allen, ich gedenke mich nicht mehr zu ändern.
Ich habe in den letzten drei Legislaturperioden versucht, in den Punkten einen Konsens zu finden, in denen ein Konsens möglich war, und sachliche Problemdiskussionen von dieser Stelle aus zu führen, wenn es aus meiner Sicht geboten und notwendig war.
Ich will ausdrücklich sagen - ich habe sonst kaum die Gelegenheit zu solchen sehr persönlichen Äußerungen -, dass es nicht nur mir, sondern auch allen Beteiligten aus allen anderen Parteien gelungen ist, einen, wie ich es empfunden habe, fairen und problemorientierten Wahlkampf zu führen, ohne sich dabei menschlich zu verletzen. Dafür bedanke ich mich bei Ihnen allen.
Herr Kollege Höppner und ich sind manches Mal auch aus den eigenen Reihen kritisiert worden, weil wir einen viel zu wenig polemischen, einen viel zu wenig strittigen Wahlkampf geführt haben. Herr Kollege Höppner, ich bin Ihnen dafür dankbar, dass Sie Ihre Art, einen Wahlkampf zu führen, beibehalten haben, so wie ich das auch versucht habe.
Ich habe es Ihnen bereits an anderer Stelle gesagt: Wir sind zwar in diesem Zusammenhang als politische Langweiler bezeichnet worden. Aber nachdem ich in den Erinnerungen von Richard von Weizsäcker gelesen habe, dass ihm das im Wahlkampf gegen Jochen Vogel im Jahr 1981 in Berlin - es ging um das Amt des Regierenden Bürgermeisters - genauso gegangen ist, kann ich mit dieser Kritik sehr gut leben.