Die mit dem aktuellen Zinszuschussprogramm erreichte Förderhöhe beträgt ungefähr 26 %. Die Fortführung dieser sehr geringen Förderhöhe unterstellt, wären also bezogen auf ein Zehnjahresprogramm Landesmittel in Höhe von ungefähr 44,2 Millionen € jährlich notwendig.
Dieses Rechenbeispiel unterstellt allerdings, dass die Schulträger ausgeglichene Haushalte erreichen und in der Lage sind, die notwendigen Eigenmittel aufzubringen, was bereits aktuell nur noch im Ausnahmefall der realen Situation entspricht.
Ich muss allerdings auch einräumen bzw. habe beobachtet, dass der Lobbyismus in den Kommunen vor Ort, der sich auf den Schulbau bezieht, durchaus unterschiedlich ist. Deswegen appelliere ich von dieser Stelle auch an alle Kommunen, wo immer Handlungsspielräume sind - ich weiß sehr wohl, dass die sehr eng beschnitten sind -, dass auch den Erfordernissen des Schulbaus die nötige Aufmerksamkeit gewidmet wird.
Der Haushaltsplanentwurf der Landesregierung für das Jahr 2003 beinhaltet für Hilfen bei der Schulsanierung Mittel in Höhe von 11,2 Millionen €. Dies entspricht einer Absenkung gegenüber der Anmeldung um 2,67 Millionen €. Die verbleibenden Mittel werden allerdings zu 100 % derzeit noch zur Abfinanzierung von Verpflichtungen aus bereits abgeschlossenen Schulbaumaßnahmen benötigt, also für den Schuldendienst und Zinszuschüsse. Mittel für neue Vorhaben stehen deshalb im Jahr 2003 im Prinzip kaum zur Verfügung. Eventuell könnte man bisher nicht verausgabte Restmittel in Höhe von geschätzt 2 Millionen € noch einsetzen. Mit Blick auf die Haushaltssituation steht es aber selbst hier schlecht um die Realisierung.
Zu beachten wäre auch, dass alle Schulträger derzeit vor der Aufgabe stehen, bis 31. Dezember 2003 eine grundlegende Überarbeitung ihrer Schulentwicklungspläne vorzulegen. Insofern wäre auch das Risiko von Fehlinvestitionen aufgrund noch nicht getroffener Planungsentscheidungen zumindest im Auge zu behalten.
Der dritte und letzte Punkt. Das unter Punkt 3 vorgeschlagene Verfahren reflektiert offenbar die bekannt gewordenen Fälle etwa der Tabaluga-Schule in Genthin, der Bosseschule in Quedlinburg oder des Cantorgymnasiums, in denen sich die Schulträger in der Tat aus unterschiedlich zu bewertenden Gründen nicht in der Lage sehen, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Aufgrund nicht bzw. nur unter Auflagen genehmigter Haushalte ist es für die Schulträger tatsächlich schwerer geworden, die nötigen Eigenmittel für Schulbaumaßnahmen aufzubringen.
Solche Schulträger sollten - so der Vorschlag der PDSFraktion - künftig durch direkte Zuschüsse gefördert werden, deren Förderhöhe deutlich über denen des aktuellen Zinszuschussprogramms liegen soll. Dem Grunde nach wäre das von der PDS-Fraktion vorgeschlagene 20-Millionen-€-Programm aus fachlicher Sicht sicher zu begrüßen. Abgesehen von der prinzipiellen Zuständigkeitsfrage - stets auch eine Frage der Verantwortung vor Ort - und der äußerst prekären Lage des Landeshaushaltes ist ein solches Verfahren aber aus mehreren Gründen prinzipiell nicht möglich.
Erstens würden dadurch Schulträger extrem benachteiligt, die aufgrund von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen ausgeglichene Haushalte erreichen oder zumindest dem Schulbau mehr Aufmerksamkeit widmen als andere Kommunen.
Da weiß ich durch meine Kreisbereisungen inzwischen auch, wovon ich rede. Dies wird wirklich unterschiedlich gehandhabt. Daher auch diese appellative Bemerkung.
Zweitens könnte Schulträgern mit extremen Haushaltsproblemen nur durch sehr hohe Förderungen geholfen werden. Da müssten mindestens 80 % der Kosten der Baumaßnahmen übernommen werden. Damit aber würde sich das schulgesetzlich geregelte Verantwortungsverhältnis zwischen Land und Schulträger praktisch umkehren. Dies kann angesichts der derzeitigen Haushaltssituation und auch vor dem Hintergrund des politischen Interesses an möglichst dezentralen Entscheidungs- und Handlungsstrukturen nicht im Landesinteresse sein.
Ich fasse zusammen: Die Landesregierung kennt das von der PDS-Fraktion aufgeworfene Problem und nimmt es sehr ernst. Gleichwohl ist der vorgeschlagene Lösungsweg prinzipiell ungeeignet und auch praktisch nicht zu verwirklichen. Stattdessen sollte intensiv über neue Finanzierungsmodelle - auch unter Einbeziehung privater Investoren - für den Schulbau nachgedacht werden.
Sicherlich kann man nicht ausschließen, dass in diesem oder jenem Einzelfall Hilfe gemeinsam organisiert wird; denn in abgestimmten Vorgehensweisen kann man durchaus auch noch Mittel Dritter akquirieren.
Allenfalls Punkt 1 des Vorschlages der PDS-Fraktion wäre unter bestimmten Einschränkungen zu folgen. Ansonsten aber sollte der Antrag zum Anlass genommen
werden, gemeinsam mit den betroffenen Kommunen bzw. Schulträgern intensiv nach alternativen Finanzierungsmodellen zu suchen. Die Regierung ist für jeden machbaren und geeigneten Vorschlag offen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag dürfte sich in einen Proseminar für Politikwissenschaften gut als Beispiel für populistische Politik eignen.
Je länger man ihn ansieht, desto mehr erhärtet sich der Verdacht, dass ein realistischer Ansatz oder der aufrichtige Wille, die Bedingungen an den Schulen des Landes zu verbessern, am allerwenigsten der Grund für die Einbringung gewesen ist.
Würde der vorliegende Antrag nur den ersten Teilsatz umfassen, könnte man das legitime Informationsbedürfnis des Landtages und das ehrliche Interesse einer Oppositionspartei am Zustand unserer Schulen unterstellen. Dieser Eindruck ändert sich aber schlagartig beim Weiterlesen. Schon im zweiten Satz, spätestens aber in der Begründung wird Ihr eigentliches Anliegen deutlich: Stimmungen zu erzeugen, die sich als Protestpotenzial nutzen lassen.
Ohne etwas unterstellen zu wollen, aber das kann nicht der angekündigte konstruktive Stil der Haushaltsdebatte sein.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Frau Dr. Sitte, PDS: Das hat Frau Pieper schon sehr schön im Wahlkampf gemacht!)
So wurde, nachdem die Landesregierung aufgefordert worden war, Informationen vorzulegen, nicht der Inhalt der Informationen abgewartet. Dabei ist es eigentlich selbstverständlich, dass bei einer Frage erst die Antwort abgewartet wird, ehe man aufgrund dieser weitere Reaktionen fordert. In dem Antrag wird sofort die Forderung nach Bereitstellung von 20 Millionen € erhoben. Dies zeigt, dass Sie als Antragsteller kein wirkliches Interesse an dem Zustand der Schulen haben.
Vor dem Hindergrund der aktuellen Haushaltslage ist die Forderung nach 20 Millionen € Mehrausgaben außerdem entweder naiv oder dreist; ich weiß nicht, was schlimmer ist an dieser Stelle.
Aufschlussreich ist ebenfalls das Wörtchen „erstmalig“ in Satz 2 des Antrages. Sie, verehrte Abgeordnete der PDS, haben Ihre Forderung nämlich nicht artikuliert, als
Sie stellen das erst fest, wenn Sie nicht mehr befürchten müssen, dafür Kürzungen an anderer Stelle verantworten zu müssen.
Mit Ihrer Unterstützung wurde im Jahr 2000 den Landkreisen als Planungsträger in ihrem eigenen Wirkungskreis die Aufgabe übertragen, ein ausgeglichenes, bedarfgerechtes und leistungsfähiges Bildungsangebot zu entwickeln und die Grundlage für eine langfristige zweckentsprechende Schulstruktur zu legen. Deshalb wurde auch die Verantwortung für den Schulbau den Kreisen übertragen und die Schulbaukasse durch ein Fördersystem über das Landesförderinstitut Sachsen-Anhalt abgelöst, und zwar mit Unterstützung durch das Land.
Das Land förderte den Schulbau seit der Wende mit insgesamt 200 Millionen €. Wir sind uns der Verantwortung für die materielle Ausstattung des Bildungswesens in Sachsen-Anhalt bewusst.
Kurz und gut, die räumliche Ausstattung der Schulen in unserem Land ist ein wichtiger Faktor für ein zukunftsfähiges Bildungssystem in Sachsen-Anhalt. Der vorliegende Antrag hilft in seinem polemischen Duktus nicht, das Problem angemessen zu behandeln. Deshalb bitte ich Sie, diesen Antrag abzulehnen. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich gebe ehrlich zu: Bei Anträgen wie dem vorliegenden gerät man schon in einen Gewissenskonflikt, in einen Konflikt zwischen dem, was wünschenswert ist, und dem, was tatsächlich machbar ist. Natürlich ist uns allen bewusst, dass es im Land eine Reihe von Schulgebäuden gibt, die dringend sanierungsbedürftig sind, und dass die Rahmenbedingungen an diesen Standorten natürlich nicht dem entsprechen, was wir uns an Anforderungen vorstellen. Ich glaube, so greift der vorliegende Antrag ohne Zweifel ein ernst zu nehmendes Problem auf.
Es ist natürlich auch unser Ziel, den schlechten Zustand bei den Schulen Schritt für Schritt abzubauen. Doch sage ich dabei: Wir müssen realistisch bleiben und dürfen keine Luftschlösser bauen oder falsche Erwartungen wecken. So wünschenswert ein solches Programm wäre, es fehlt gegenwärtig eine realistische Gegenfinanzierung.
Gestern wurde - dies sage ich ganz bewusst - von der Landesregierung der Haushaltsplanentwurf eingebracht, ein Haushaltsplanentwurf, der vornehmlich im Kinderbetreuungsbereich, aber auch - das ist der springende Punkt - bei den Kommunen für uns nicht hinnehmbare Kürzungen vorsieht. Zudem wissen wir - auch damit verkünde ich nichts Neues -, dass auch auf Sachsen-Anhalt enorme Steuerausfälle zukommen, die zu kompensieren
Wo sollen angesichts dessen die 20 Millionen € herkommen, die zur Umsetzung dieses Programmes eingestellt werden müssten? Alles auf die Einsparungen aus dem Schülerrückgang im Jahre 2003 zu beziehen, ist einfach nicht legitim, zumal Sie die 400 Vollzeitlehrerstellen, die für die Umsetzung Ihres Gesetzentwurfs zur Sekundarschule notwendig sind, auch aus diesem Topf finanzieren wollen. Das sind auch noch einmal 15 Millionen €.
Meine Damen und Herren! Ich glaube, aus diesem Grunde ist es notwendig, im Rahmen der Haushaltsberatungen vorrangig die allgemeinen Zuweisungen für die Kommunen wieder zu erhöhen; denn - das wissen Sie genauso gut wie ich - nur wenn die Kommunen über ausreichende Mittel verfügen, sind sie in der Lage, im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung ihrer Verantwortung für den Schulbau nachzukommen.
Im Übrigen würde die Umsetzung des Antrages in Punkt 3 zu einer Ungleichbehandlung der Schulträger bei der Antragsbewilligung führen. Schulträger mit einem größeren Haushaltsdefizit hätten bessere Chancen als Schulträger mit einer geringen Verschuldung. Jedoch sagt der Verschuldungsgrad nichts über den Sanierungsbedarf der jeweiligen Schulen aus. Dann müsste man schon eher zu einer zweckgebundenen Pauschale übergehen, die allen Schulträgern zugute käme und wirklich nur für den Schulbau oder die Schulbausanierung eingesetzt werden dürfte.
Ein weiteres Problem ergibt sich aus der Schulentwicklungsplanung. Die von der Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen geplanten Schulgesetzänderungen werden erhebliche Auswirkungen auf die Schulentwicklungspläne der Landkreise und kreisfreien Städte haben. Ohne Zweifel werden sie erneut vor der Aufgabe stehen, basierend auf den Schülerwanderungen zum neuen Schuljahr, eine überarbeitete Schulentwicklungsplanung vorzulegen.
Wer sich erinnert, wie schwierig es war, die Schulentwicklungsplanung im Jahr 2000 halbwegs erfolgreich durch die Kreistage zu bringen, der weiß, dass hier Kärrnerarbeit bevorsteht. Ohne Kassandra sein zu wollen, kann man prognostizieren, dass Sekundarschulen bis zu einer dreistelligen Anzahl, dank der neuen strukturellen Veränderungen, zur Disposition stehen werden.
Wie aber sollen im Jahr 2003 Mittel zur Schulsanierung zielgerichtet abgerufen und bewilligt werden, wenn überhaupt nicht mit Sicherheit gesagt werden kann, ob die betreffende Schule nach erneuter Prüfung unter den veränderten Rahmenbedingungen auch weiterhin Bestand haben wird? Investitionen in später zu schließende Schulen helfen nicht weiter.
Meine Damen und Herren! Ein solches Fachprogramm hat seinen Reiz und weckt Begehrlichkeiten. Ob es im Jahr 2003 anwendbar wäre, ist aber höchst fraglich. Die Finanzierung steht in den Sternen und ist im Moment sehr problematisch.