Erstens wird behauptet, dass die Fünfte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung zur Verschärfung der baulichen Anforderungen bei Kleinkläranlagen führt. Diese Verschärfung kann ich nicht erkennen. Aber selbst wenn dem so wäre, meine Damen und Herren, möchte ich darauf aufmerksam machen, dass es sich hier um eine Bundesverordnung handelt. In einem bin ich mir ganz sicher: Wir - damit meine ich unser Land - sind leider nicht in der Lage, unsere Bürger vor allem zu bewahren, was ihnen von Rot-Grün in Berlin zugemutet wird.
Zweitens. Der Antragsteller beabsichtigt, eine Förderung von 53,50 € pro Person durchzuführen. Bei einer landesdurchschnittlichen Haushaltsgröße von drei Personen wäre das eine Summe von 160 € pro Kläranlage. Bei einer durchschnittlichen Investitionsgröße für eine Kläranlage von 3 000 bis 7 000 € wäre dies eine Förde
rung, die beim Bürger vielleicht Beifallsstürme auslösen oder aber eher Zweifel an unserem Realitätssinn aufkommen lassen wird.
Drittens. Die Behauptung, dass die ganze Sache haushaltsneutral durchzuführen sei, ist ebenso falsch wie die Annahme, dass die Abwasserabgabe, die vom Land erhoben wird, in den nächsten Jahren diese Einnahmenhöhe auch weiterhin garantiert.
Meine Damen und Herren! Um den Bürgern, die zukünftig ihre Abwasserreinigung über Kleinkläranlagen durchführen müssen, wirksam zu helfen, sind Maßnahmen nötig, wie wir sie in unserem Alternativantrag formuliert haben.
Wir sorgen damit für eine Auflösung des inzwischen aufgelaufenen Verwaltungsstaus und geben dem Bürger die Möglichkeit, rasch für eine umweltgerechte Abwasserreinigung zu sorgen. Gleichzeitig hat es der Bürger über den Zeitpunkt seiner Investition selbst in der Hand, ab wann er seine Kleineinleiterabgabe nicht mehr zahlen muss. Somit wird er in die Lage versetzt, den Zeitpunkt und die Höhe seiner Kostenersparnis selbst zu bestimmen.
Meine Damen und Herren! Nach unserem politischen Verständnis ist es unnötig, dem Bürger erst das Geld aus den Taschen zu ziehen, um es ihm dann als Fördermittel oder politische Errungenschaft großzügig wiederzugeben. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Hacke. - Meine Damen und Herren! Für die SPD-Fraktion ist jetzt Herr Oleikiewitz an der Reihe.
- Die SPD-Fraktion verzichtet aus Gründen der Zeitersparnis. Herzlichen Dank. - Damit rufe ich für die FDPFraktion Herrn Abgeordneten Dr. Schrader auf. Bitte sehr, Herr Dr. Schrader.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der PDS geht in die falsche Richtung und geht von falschen Voraussetzungen aus. Deshalb muss er abgelehnt werden.
Der Alternativantrag der Koalitionsfraktionen stellt ein tragfähiges Konzept über eine Änderung des Wassergesetzes dar. Alles Weitere habe ich aufgeschrieben und gebe es zu Protokoll. - Danke.
Durch die Fünfte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung vom 2. Juli 2002 ergibt sich keine Verkürzung der „angemessenen Fristen“ gemäß § 13 Abs. 2 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt zur Anpassung bestehender Anlagen an geltendes Recht. Die nach dem Erlass des MLU vom 29. Juni 1999 (Ab
wasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen und Sammelgruben) getroffenen Entscheidungen der Wasserbehörden werden durch die genannte Änderungsverordnung nicht berührt.
Der Vorschlag des PDS-Antrags, aus dem Aufkommen der Abwasserabgabe die Anpassung von Kleinkläranlagen an den Stand der Technik zu fördern, ist mehr als fraglich und zudem ineffektiv. Nach Hochrechnungen würden die Sanierungskosten für diese infrage stehenden Anlagen durch die Abwasserabgabe (bzw. durch Gewährung der Abgabefreiheit) nur zu einem geringen Prozentsatz gedeckt.
Der Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der FDP fordert hingegen die Landesregierung auf, Regelungen zur beschleunigten Anpassung von Kleinkläranlagen an den Stand der Technik zu treffen, die tragfähig sind. Dies soll im Rahmen der Änderung des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt geschehen.
Zum einen geht es um die Verlängerung der Fristen zur biologischen Umrüstung der Kleinkläranlagen im Rahmen der Vereinbarkeit mit den Richtlinien der EU. Hier hat das Land Gestaltungsspielraum.
Des Weiteren soll die Freistellung dezentraler Gebiete von der Abwasserbeseitigungspflicht - die derzeit sehr verwaltungsaufwendig ist - vereinfacht werden.
Schließlich soll eine Regelung aufgenommen werden, die die Entsorgung des Schlamms aus neueren, technisch weiterentwickelten Kleinkläranlagen ermöglicht, was nach bisherigen Regeln nicht mehr realisierbar wäre.
Die FDP-Fraktion lehnt den Antrag der PDS-Fraktion ab und bittet um Zustimmung zum Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der FDP.
Meine Damen und Herren! Dann haben Sie den Antrag nicht richtig gelesen, auch die Begründung nicht und die Richtlinie konnten Sie sich natürlich auch noch nicht anschauen. Wenn Sie das machen, werden Sie sehen, dass es nicht um eine populistische Angelegenheit geht.
Aus Ihren Worten war nur herauszuhören, dass den Bürgern jetzt mehr Möglichkeiten und eine längere Frist eingeräumt werden, um letztlich das Geld aufzubringen. Er bekommt bei Ihnen 0 €, bei uns bekommt er wenigstens 53 € und ein paar Zerquetschte. Das ist auch eine symbolische Größe, um zu zeigen: Jawohl, wir akzeptieren, dass ihr etwas für die Umwelt tut.
Über die Details kann man durchaus streiten. Man kann die Sache auch aufmachen und sagen: Wir bieten das jedem Kläranlagenbesitzer an, der die Frist verkürzt, die ihm von Gesetzes wegen offen steht. Da ist doch Gestaltungsspielraum. Deswegen ist es auch ein Antrag, der im Detail noch zu besprechen ist. Darum können wir nur darum bitten, das in dem entsprechenden Ausschuss zu tun, um vielleicht auch die Feinheiten noch einmal zu prüfen.
Unabhängig davon sind die Dinge, die Sie als Vorgriff auf das Wassergesetz vorgebracht haben, interessante Punkte. Gerade der letzte Punkt spielt in die Frage des
so genannten abwasserfreien Hauses hinein. Ich bin bereit, über diese Punkte mit Ihnen in den Beratungen über eine Novelle zum Wassergesetz offen zu diskutieren. Aber sie haben natürlich mit der Förderproblematik überhaupt nichts zu tun.
Ich möchte also noch einmal dafür werben, unseren Antrag in den Ausschuss zu überweisen. Dann ist gleichzeitig Ihr Antrag mit in der Beratung und wir können dann in aller Ruhe darüber befinden, was an unserem Antrag populistisch sein soll, was vielleicht fachlich nicht richtig ist, um möglicherweise zu einer Lösung zu kommen, die all denjenigen im ländlichen Raum, die Kleinkläranlagen besitzen und nachrüsten müssen, wenigstens eine kleinen Anreiz gibt.
Ich möchte Sie auch daran erinnern: Es gibt entsprechende Kreistagsbeschlüsse der Landkreise Altmarkkreis Salzwedel, Stendal und Jerichower Land. - Danke.
Danke, Herr Dr. Köck. - Meine Damen und Herren! Wir treten jetzt in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/307 neu und zu dem Alternativantrag von CDU und FDP in der Drs. 4/346 ein.
Zunächst hat der Einbringer Herr Dr. Köck eine Überweisung, soweit ich gehört habe, zur federführenden Beratung in den Umweltausschuss und zur Mitberatung in den Finanzausschuss beantragt. Darüber stimmen wir zunächst ab. Wer für eine Überweisung dieses Antrages und damit auch des Alternativantrages in den Umweltausschuss zur federführenden Beratung und in den Finanzausschuss zur Mitberatung ist, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei der PDS. Gegenstimmen? - Gegenstimmen bei SPD, CDU und FDP. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt worden.
Wir stimmen nunmehr über den Antrag der PDS in der Drs. 4/307 neu ab. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt worden.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Alternativantrag von CDU und FDP in der Drs. 4/346. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei der CDU und bei der FDP. Gegenstimmen? - Bei der PDS. Enthaltungen? - Bei der SPD. Damit ist diesem Antrag mehrheitlich zugestimmt worden und der Tagesordnungspunkt 23 ist beendet.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kleine Anfragen bei der Landesregierung und auch
andere parlamentarische Initiativen haben den Landtag und die Regierung in der Vergangenheit mehrfach veranlasst, sich mit den Problemen der Übertragung wertvoller Naturschutzflächen an das Land befassen zu müssen oder auch zu dürfen.
Worum geht es? - Um den Ausverkauf von Naturschutzgebieten speziell in den neuen Ländern zu verhindern, änderte die Bundesregierung das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz, das so genannte EALG. Damit stehen 50 000 ha schutzwürdige Flächen den Ländern und Kommunen unentgeltlich zur Übernahme zur Verfügung.
Die Kontingente der hier infrage kommenden Bundesländer teilen sich wie folgt auf: auf Brandenburg entfallen rund 19 300 ha, auf Mecklenburg-Vorpommern 13 400 ha. Hier ist sogar Niedersachsen dabei mit 1 677 ha, Sachsen mit der geringen Fläche von rund 2 400 ha, Thüringen mit 1 500 ha und schließlich Sachsen-Anhalt mit 11 806 ha. Dass darüber hinaus noch weitere 50 000 ha zum Verkehrswert vorzugsweise erworben werden können, soll aber heute Abend nicht Thema sein.
Jedenfalls war die Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft mbH - als BVVG allgemein bekannt - verpflichtet, vor der Veräußerung von Flächen an Dritte dem jeweiligen Land Gelegenheit zu geben, eine Übertragung aus Gründen des Naturschutzes zu beantragen. Die BVVG hat dies pflichtgemäß getan. Auch SachsenAnhalt hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Es sind tatsächlich weit über 11 000 ha beantragt worden.
Abgesehen davon, dass die ersten Naturschutzflächen, die bis dahin im Besitz der BVVG waren, am 15. Juni 2001 an das Land Sachsen-Anhalt übergeben worden sind, geht nach unserer Erkenntnis die weitere Übernahme von Flächen sehr zögerlich vonstatten. Bis Ende des vergangenen Jahres sollen es gerade einmal knapp 3 500 ha gewesen sein.
Mit unserem hier vorliegenden Antrag wollen wir die Landesregierung auffordern, die Anstrengungen zur Übernahme der entsprechenden Flächen zu erhöhen. Wir meinen, dass sich das Land so zusätzlich in die Lage versetzt, weitere Fortschritte bei der Durchsetzung seiner Naturschutzziele zu erreichen, mindestens aber mit diesen Flächen den Erhalt wertvoller Naturschutzgebiete sichert.
Abgesehen davon sollten wir nicht gänzlich außer Acht lassen, dass sich mit dieser Transaktion für das Land die Möglichkeit ergibt, vom Bund zusätzliche Vermögenswerte zu übernehmen, auch wenn es in der Öffentlichkeit schwer zu vermitteln ist - wie auch uns vorliegende Kleine Anfragen belegen -, dass wir ja gerade in Sachsen-Anhalt im Begriff sind, Landesflächen zu privatisieren, während wir hier Bundesflächen aus dem Bestand der BVVG in Landeseigentum überführen. Ein weiteres Forcieren der Übernahme wäre auch eine Imagemaßnahme für das Land und für die Landesregierung, nicht alles und stets und ständig zu privatisieren.