Sollten Sie aber, lieber Herr Gallert, damit meinen, die Landesregierung verdiene den Preis für „hemmungslose Trickserei in der Buchhaltung“, dann schlage ich vor, diesen Preis im Nachhinein der SPD-Minderheitsregierung - PDS-toleriert - der Jahre 1998 bis 2002 zu überreichen.
Denn, meine Damen und Herren, es war diese Regierung, die es unter anderem fertig gebracht hat, über die Zeitkonten bei der Lehrerschaft mit zinslosen Krediten am Haushalt vorbei die Spielräume der Kreditaufnahme auf schamlose Weise auszunutzen.
Über 300 Millionen € sind auf diese Art an zinslosen Krediten aufgelaufen und in der Finanzierungsrechnung des Landes war davon nicht die geringste Spur zu erkennen.
Von weiteren Nebenhaushalten, die der Landesrechnungshof über Jahre kritisiert hat, will ich hier gar nicht reden; aber das ist preisverdächtig, wenn ich den Preis so interpretiere, wie Sie es möglicherweise im Sinne haben.
(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU - Herr Gürth, CDU: Richtig! - Herr Gallert, PDS: Wir werden das nachher erklären!)
Also, lieber Herr Gallert, überreichen Sie bitte den Preis der Vorgängerregierung. Oder in großmütiger Selbsterkenntnis - Sie haben das ja alles toleriert und mit Ih
rem Finanzverstand und Ihrer Sachkenntnis gestützt - können Sie ihn dann fast auch sich selbst überreichen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich komme zu einem auch in der öffentlichen Debatte sehr wichtigen Punkt, der Frage des Personalabbaus in der Landesverwaltung, die auch im Finanzausschuss eine absolut zentrale Rolle spielte und sich bei fast jedem Einzelplan in der Diskussion wiederfand.
Die Landesregierung hat am 9. August 2002 ein Stellen- und Personalabbaukonzept beschlossen, das mit dem Haushaltsplanentwurf 2003 nunmehr umgesetzt worden ist. Ich stelle fest, dass bereits mit der Aufstellung des Haushaltsplans 2003 insgesamt 1 199 Stellen tatsächlich in Abgang gestellt worden sind. Weitere 5 836 Stellen sind in der Titelgruppe 96 ausgewiesen, und 2 248 Stellen sind in die Globalhaushalte der Universitäten überführt worden, was bei Globalhaushalten absolut sinnvoll ist. Nach den Haushaltsberatungen ergibt sich mithin ein Stellenbestand für das Planpersonal von 59 039 Stellen.
Die Hauptgruppe 4 - Persönliche Verwaltungsausgaben - umfasst im Haushaltsjahr 2003 ein Volumen von rund 2,65 Milliarden €.
In diesem Haushaltsplan wurde eine globale Minderausgabe für die Personalausgaben in Höhe von 42,5 Millionen € veranschlagt. Bezogen auf die durchschnittlichen Jahresbezüge wird zur Erwirtschaftung dieser Minderausgabe das Ausscheiden von 1 214 Personenjahren - wie ich es nenne - erforderlich sein. Wir wissen: Beschäftigte scheiden nicht alle zu Beginn eines Jahres aus, sondern über das Jahr verteilt, und je nachdem, welche Annahmen man über die Verteilung dieses Ausscheidens macht, ergibt sich daraus eine unterschiedlich hohe Zahl an Ausscheidefällen, wenn man so will. Unterstellt man eine einigermaßen gleiche Verteilung über das Jahr, so errechnet sich für das Jahr 2003 ein avisiertes Ziel von rund 2 400 tatsächlichen Fällen des Ausscheidens.
Ich muss das an dieser Stelle etwas technisch darstellen, weil es eine wichtige Hintergrundinformation ist. Denn - ich betone -: Dies ist ein ehrgeiziges Ziel.
Ich habe mich schon gewundert, dass die Opposition zu den Beratungen im Finanzausschuss in der Presse eine Begleitmusik intonierte, die so klang, als sei das alles ganz bescheiden und würde sich von der Geschwindigkeit des Personalabbaus durch die Vorgängerregierung nicht wesentlich unterscheiden. Herr Bullerjahn, Sie haben sich ja mehrfach in dieser Richtung geäußert.
Ich widerspreche dieser Sicht ganz entschieden. Die SPD-Regierung hat nicht annähernd einen solchen Umfang des Abbaus realisiert. Genau deshalb haben wir doch heute die Probleme mit dem Personalüberhang, genau deshalb hat das Seitz-Gutachten im letzten Jahr festgestellt, dass Sachsen-Anhalt, was den Personalbestand betrifft, am schlechtesten von allen deutschen Bundesländern dasteht und sogar im ostdeutschen Vergleich, wo es generell einen Personalüberhang in der öffentlichen Verwaltung gibt, noch ganz hinten steht. Meine Damen und Herren, das ist ja das Problem, das wir von Ihnen, Herr Dr. Püchel, geerbt haben.
Um unser Ziel zu erreichen, müssen wir den gesamten Instrumentenkasten der Möglichkeiten des Personal
Wir wissen: Es wird nicht einfach sein, unser ehrgeiziges Ziel zu erreichen; aber es gibt keine Alternative, wollen wir auf lange Sicht einen schlanken und einen finanzierbaren Staat erreichen, der seine Aufgaben effizient erfüllt; denn das ist unser erklärtes Ziel in unserem Regierungsprogramm.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir aufgrund dieser ehrgeizigen Zielstellung am Jahresende 2003 voraussichtlich bis zu 3 600 Stellen abgebaut haben werden. Die alte Landesregierung hat es in den vergangenen Legislaturperioden pro Jahr im Durchschnitt auf nur 1 500 Stellenabgänge gebracht. Es kann also nicht die Rede davon sein, dass es im Personalbereich einfach so weitergeht, wie es von der SPD-Regierung vorgemacht wurde.
Der erhöhte Peronalbestand ist - das wissen wir seit dem Seitz-Gutachten - eines der Kernprobleme, welche für die finanzielle Schieflage des Landes verantwortlich sind. Mit dem Haushalt 2003 hat die Landesregierung einen ersten großen Schritt unternommen, die Stellenbestände und damit die Personalausgaben zu reduzieren, um wieder Freiräume für Investitionen zu bekommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ausweisung des Stellenüberbestandes in der Titelgruppe 96 des Haushaltsplans wird dazu führen, den geplanten Stellen- und Personalabbau im laufenden Haushaltsjahr zu steuern. Durch diese Veranschlagung werden die Grundsätze der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit in besonderem Maße erfüllt.
In der Praxis der Personalbewirtschaftung wird dies quasi einen Einstellungsstopp bedeuten: Stellen in der Titelgruppe 96, die frei werden, werden nicht wieder besetzt. Andere Stellen, die frei werden, werden grundsätzlich mit Personal aus der Titelgruppe 96 besetzt. Dadurch werden auch indirekt Stellen in der Titelgruppe 96 frei, die dann gestrichen werden.
Meine Damen und Herren! Das Ministerium der Finanzen wird im Rahmen seiner Kompetenzen den Stellen- und Personalabbau überwachen. Oberstes Ziel ist dabei der kontinuierliche, umfangreiche und konsequente Personalabbau; denn nur so werden wir mit der Sanierung des Haushalts vorankommen.
Lassen Sie mich noch eine Anmerkung zu der Behauptung von Herrn Gallert machen, wir würden die Altersteilzeitregelung nur dazu verwenden, uns von politisch missliebigen Beamten zu trennen. - Diese Behauptung geht völlig an der Realität vorbei. Wie Sie von mir als Finanzminister erwarten können, ist die Absicht dieser Maßnahme nur die, Geld zu sparen.
Wir wollen den Beschäftigten die Möglichkeit einräumen, in einem Blockmodell und mit einem Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit als Ansparzeit in die Altersteilzeit zu
gehen. Dies ermöglichen wir für einen kurzen Zeitraum und die Betroffenen müssen sich auch recht kurzfristig entscheiden. Dabei ist jedoch unter anderem zu beachten, dass die Altersteilzeit vor dem 1. Januar 2006 beginnen muss. Sie muss also bis dahin angetreten werden, ohne dass dem dienstliche Belange im Einzelfall entgegenstehen dürfen. Grundsätzlich steht der Antrag auf Altersteilzeit allen Beamten ab dem 50. Lebensjahr offen. Er ist also nicht an bestimmte Personengruppen gebunden.
Wie bisher wird bei der Altersteilzeit zusätzlich zu den reduzierten Dienstbezügen ein nicht ruhegehaltsfähiger Zuschlag nach der Altersteilzeit-Zuschlagsverordnung - wie das komplizierte Wort heißt - gewährt, wobei die Summe insgesamt 83 % der bei Vollbeschäftigung zustehenden Nettodienstbezüge beträgt. Die Versorgung errechnet sich auf der Grundlage der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit und der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge.
Lassen Sie mich abschließend zu diesem Thema noch bemerken, dass mir sehr wohl bekannt ist, dass die beabsichtigte Altersteilzeitregelung vom ersten Anschein her als sehr großzügig bewertet werden kann. Wenn ich aber jemanden von einem solchen Angebot überzeugen will, dann muss ich es entsprechend attraktiv gestalten, sonst wird es niemand annehmen. Und nur wenn es wirklich in großem Umfang angenommen wird, hilft es uns auf dem Weg, Personalkosten einzusparen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich komme nun zu den Kommunalfinanzen, dem letzten der drei politischen Schwerpunkte, die ich hier behandeln möchte.
Es handelt sich dabei um eine ganz zentrale Frage; darauf brauche ich in diesem Rahmen nicht besonders hinzuweisen. Erlauben Sie mir an dieser Stelle, einige technische Details anzuführen, weil die Frage so zentral ist und es darauf ankommt, diese technischen Details zu kennen, wenn man ein faires Urteil über das fällen will, was in diesem Haushalt mit den Kommunalfinanzen geschieht.
Im Haushaltsjahr 2002 haben die Kommunen neben ihren eigenen Steuereinnahmen Zuweisungen vom Land nach dem Finanzausgleichsgesetz - FAG - sowie Zweckzuweisungen aus allgemeinen Förderprogrammen des Landes erhalten. Die Leistungen des Landes nach dem FAG setzen sich aus verschiedenen Töpfen zusammen: zu 24 % aus den Gemeinschaftssteuern, zu 23 % aus dem Aufkommen der Landessteuern ohne Feuerschutzsteuer und Totalisatorsteuer, aus den Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich, aus den so genannten Fehlbetrags-Bundesergänzungszuweisungen sowie zu 26,2 % aus den Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen, ohne die für die politische Führung hinzuzurechnen.
Nach den Veranschlagungen im Haushaltsplan 2002 hätten die Kommunen nach dem FAG rund 1,7 Milliarden € erhalten. Dazu kommen Zweckzuweisungen in Höhe von rund 1,6 Milliarden €, sodass im Jahre 2002 Zuweisungen des Landes an die Kommunen in Höhe von insgesamt rund 3,3 Milliarden € vorgesehen waren.
Für das Jahr 2003 sind die Beteiligungssätze der Kommunen an den entsprechenden Einnahmen des Landes nach dem FAG auf eine einheitliche Verbundquote von 23 % festgelegt worden. Die Höhe der Zuweisungen an die Kommunen richtet sich nach den prognostizierten, im
Haushaltsplan veranschlagten Einnahmen des Landes aus Steuern, Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen.
Die Veranschlagung im Haushaltsplan basiert regelmäßig, also auch im Haushaltsplan 2003, auf der November-Steuerschätzung. Damit entspricht die nun vorgesehene Veranschlagung im Haushaltsplan 2003 den Vorgaben des Finanzausgleichsgesetzes.
Da der Haushaltsplan den Anspruch der Kommunen betragsmäßig korrekt wiedergibt, entspricht diese Veranschlagungspraxis auch den Grundsätzen der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit.
Unabhängig davon sieht § 3 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetzes vor, dass Grundlage der tatsächlich geleisteten Zuweisungen der Haushaltsplanentwurf ist. Soweit in diesem höhere Zuweisungen vorgesehen sind, kommt es zu einer Überzahlung, die im folgenden oder im übernächsten Jahr zu korrigieren ist.
Aufgrund der Vorschrift des § 3 Abs. 3 FAG differieren Veranschlagung und tatsächliche Auszahlung. Dieser Widerspruch lässt sich nicht überzeugend lösen. Sinnvoll wäre an dieser Stelle eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, die den Zahlungs- und den Abrechnungsmechanismus modifiziert.
Wir haben uns dafür entschieden, die Höhe der Zuweisungen korrekt wiederzugeben, und, sehr geehrter Herr Gallert, wir wissen inzwischen alle, dass dies auch in der Vergangenheit ein gut eingeübtes Vorgehen war und es deshalb auch heute noch ist.
Die Steuerschätzung vom November 2002 machte klar, dass das Land zusätzliche Steuermindereinnahmen von rund 307 Millionen € zu verkraften hat. Hieran sind die Kommunen mit 23 % beteiligt. Dies macht einen Betrag von rund 70 Millionen € aus. Da die Veränderungen aufgrund der vorgenannten Steuerschätzung von den Regierungsfraktionen im Haushaltsplanentwurf berücksichtigt und nicht über eine Ergänzungsvorlage eingebracht worden sind, werden die Kommunen erst über den Spitzausgleich im Jahr 2004 bzw. 2005 zum Ausgleich der Überzahlungen herangezogen werden.
Die Kommunen müssen aber aufgrund von Überzahlungen aus dem Jahr 2001 noch 83,2 Millionen € an das Land zurückzahlen. Das Land mildert den Kommunen diesen Druck dadurch, dass es den Kommunen im Jahr 2003 eine Sonderzuweisung von rund 32 Millionen € gewährt, die der Finanzausgleichsmasse zugerechnet wird.