Die erste Beratung fand in der 10. Sitzung des Landtages am 15. November 2002 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Dr. Fikentscher. Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Obwohl ich mich freiwillig als Berichterstatter gemeldet habe, weil mir das Thema am Herzen liegt, und ich auch über einen sehr schönen Kompromiss berichten könnte, bitte ich um die Erlaubnis, den Bericht zu Protokoll geben zu dürfen.
Die Anträge sind dem Ausschuss für Bildung und Wissenschaft in der 10. Sitzung des Landtages am 15. November 2002 zur Beratung überwiesen worden.
Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft befasste sich mit den Anträgen in seiner Sitzung am 15. Januar 2003. Dabei machte die entstandene Diskussion noch einmal deutlich, dass sich die beiden Anträge nicht in der Zielsetzung, die politische Bildung an den Schulen im Land zu verbessern, unterscheiden, sondern hinsichtlich des Zeitrahmens und der Ausgestaltung des Auftrages.
Die Fraktion der SPD unterstrich in der Ausschusssitzung ihre Intention, die Landesregierung bis Ende Juni 2003 ein Handlungskonzept zur Verbesserung der politischen Bildung erarbeiten zu lassen, mit dessen Umsetzung dann bereits im Schuljahr 2003/2004 begonnen werden sollte. Die Koalitionsfraktionen hingegen sahen den Zeitraum für die Vorlage des Handlungskonzeptes bis zum Ende des aktuellen Schuljahres 2002/2003 als zu kurz an, da die Kapazitäten des Kultusministeriums gegenwärtig ganz entschieden durch die Arbeiten zur Umsetzung der Schulreform in Anspruch genommen würden, und befürworteten eine Evaluation der Qualität der politischen Bildung an den Schulen bis zum Ende des Schuljahres 2003/2004.
Außerdem sollte sich nach Auffassung der Fraktionen der CDU und der FDP ein Programm für die politische Bildung nicht ausschließlich an der Studie „Jugend und Demokratie - Politische Bildung auf dem Prüfstand“ des Zentrums für Schulforschung und Fragen der Lehrerbildung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, sondern auch an vergleichbaren Studien aus anderen Ländern orientieren, um eine unzulässige Engführung der Kenntnisse und Deutungen zu vermeiden.
Der Absicht der Koalitionsfraktionen, bis zum Ende des Schuljahres 2003/2004 eine Erhebung zum Stand der Qualität der politischen Bildung an den Schulen vorzunehmen, wurde durch die Fraktion der SPD entgegengehalten, dies würde Zeit und zusätzliche Mittel kosten und zu keinem wesentlich anderen Ergebnis führen, als es bereits jetzt vorauszusehen sei. Deshalb sollte auf der Grundlage der bestehenden Erkenntnisse ein Handlungskonzept erarbeitet werden, das bereits im Schuljahr 2003/2004 umgesetzt werden könnte.
Die Fraktion der PDS unterstützte in der Ausschusssitzung grundsätzlich das Anliegen der Fraktion der SPD, dass ein Handlungskonzept zur Verbesserung der poli
tischen Bildung an den Schulen notwendig sei, vertrat im Verlauf der Diskussion unter Berücksichtigung der Argumentation der Koalitionsfraktionen aber auch die Ansicht, dass es besser sei, ein solches Konzept bis zum Ende des Schuljahres 2003/2004 zu bekommen, als noch später oder gar nicht.
Um eine konsensuale Lösung zu erreichen, waren die Ausschussmitglieder letztendlich bemüht, einen Termin für die Erarbeitung des Handlungskonzeptes zu finden, der sichert, dass mit der Umsetzung des Konzeptes bereits im Schuljahr 2004/2005 begonnen werden kann. Dieser Termin wurde mit dem 31. März 2004 gefunden.
Im Auftrage des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft empfehle ich dem Landtag die vorliegende Beschlussempfehlung, die im Ausschuss einstimmig verabschiedet wurde, zur Annahme.
Wir treten ein in das Abstimmungsverfahren. Es steht die Abstimmung über die Beschlussempfehlung in Drs. 4/476 an. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen worden. Somit ist der Tagesordnungspunkt 17 abgeschlossen.
Die erste Beratung fand in der 12. Sitzung des Landtages am 13. Dezember 2002 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Kosmehl.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hätte mich auch sehr gern in die Reihe derer eingefügt, die ihre Rede zu Protokoll geben. Ich denke aber, dass es wegen des Stimmenverhältnisses von 7 : 6 : 0 einige Redebeiträge geben wird. Deswegen möchte ich Ihnen die Beschlussempfehlung kurz vortragen.
Der Ausschuss für Inneres empfiehlt Ihnen, den Antrag der PDS-Fraktion „Einrichtung einer Härtefallkommission“ in Drs. 4/397 abzulehnen. Dafür hat sich der Ausschuss in seiner Sitzung am 29. Januar 2002 mehrheitlich - mit dem Ergebnis 7 : 6 : 0 Stimmen - ausgesprochen. Diese Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 4/500 vor.
Der Antrag der PDS-Fraktion wurde in der 12. Sitzung des Landtages dem Ausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Bereits in dieser Plenarsitzung wurde eingehend über das Pro und Kontra der Einrichtung einer Härtefallkommission diskutiert.
Die einbringende Fraktion der PDS führte aus, dass es sinnvoll und notwendig sei, eine solche Stelle einzurichten, die Ausländern auf Ersuchen im Einzelfall einen weiteren Aufenthalt in Deutschland ermöglichen könne, wenn humanitäre oder persönliche Gründe die Rückkehr in das Heimatland unmöglich machten. Die PDSFraktion hat sich daher dafür eingesetzt, dass die Landesregierung die für die Errichtung der Härtefallkommission notwendige Rechtsverordnung und die damit verbundenen Rahmenbedingungen erlässt. Dies sollte auf der Grundlage von § 25 Abs. 4 a des Aufenthaltsgesetzes, der über Artikel 1 Bestandteil des so genannten Zuwanderungsgesetzes war, erfolgen.
Die Fraktion der CDU hatte sich zu dem Antrag inhaltlich eher ablehnend positioniert, weil sie die Einrichtung einer solchen Kommission als nicht notwendig und von der bereits geltenden Rechtslage erfasst erachtete. Genauso wie die Fraktion der FDP hatte die CDU-Fraktion aber einer Ausschussüberweisung zugestimmt, weil sie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2002 abwarten wollte.
In der Sitzung des Innenausschusses am 29. Januar 2003 wurde - auch vor dem Hintergrund der inzwischen ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, deren Ergebnis Ihnen bekannt sein dürfte - erneut intensiv diskutiert. Die PDS-Fraktion hat aufgrund der Entscheidung ihren Antrag dahin gehend abgeändert, dass sie die Landesregierung weiterhin auffordert, eine Härtefallkommission einzurichten, jedoch nicht mehr auf der Grundlage der bereits erwähnten Bestimmung des Zuwanderungsgesetzes, welches für nichtig erklärt wurde. Dies wurde, wie bereits eingangs erwähnt, mit sieben Neinstimmen bei sechs Jastimmen abgelehnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abschließend möchte ich Sie daher um Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung bitten. - Ich danke Ihnen.
Danke, Herr Abgeordneter Kosmehl. - Wir treten jetzt in die Debatte ein. Für die SPD-Fraktion erteile ich der Abgeordneten Frau Fischer das Wort.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Es wird Sie nicht überraschen: Die Position der SPD-Fraktion hat sich seit dem Dezember 2002 nicht geändert. Nach wie vor sind wir für die Einrichtung einer Härtefallkommission in Sachsen-Anhalt.
Die intensiv und kontrovers geführte Diskussion im Innenausschuss hat uns vom Gegenteil nicht überzeugen können. Dafür sind die Argumente, die für eine Härtefallkommission sprechen, zu gewichtig. Wir sprechen uns also auch weiterhin dafür aus und erachten die Härtefallkommission als sinnvoll. Auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Zuwanderungsgesetz hat natürlich nichts an unserer Haltung geändert.
In den nächsten Monaten wird über ein Zuwanderungsgesetz entschieden werden. In diesem Zusammenhang hätte ich eine Frage an den Ministerpräsidenten - er ist
gerade nicht da - und bin sehr gespannt, wie die von ihm heute Morgen angekündigte konstruktive Arbeit im Bundesrat aussehen wird. Herr Beckstein hat nämlich angekündigt, das Kompromissangebot der unionsgeführten B-Länder von vor einem Jahr zurückzuziehen und alte Unionsforderungen wieder aufzunehmen. Das wird natürlich eine Einigung sehr erschweren bzw. unmöglich machen. Mein Appell an Sie, Herr Ministerpräsident: Klopfen Sie Ihrem Freund, dem bayerischen Innenminister, mal kräftig auf die Finger.
Es bedarf aber auch gar nicht des Zuwanderungsgesetzes, um eine Härtefallkommission einzurichten, wie man bereits in der Vergangenheit in einigen anderen Bundesländern beobachten konnte. Es geht auch nicht darum, wie von CDU und FDP behauptet, eine weitere Rechtsmittelinstanz zu schaffen und die Entscheidungen der Ausländerbehörden in Zweifel zu ziehen.
Wir wissen aber auch, dass die Anwendung von Rechtsvorschriften im Einzelfall für die Betroffenen zu Härtefällen führen kann. Die besondere Härte kann dabei in der sozialen oder familiären Situation bestehen. Schaut man sich die Fälle in den anderen Bundesländern an, so geht es zum Beispiel um physische oder psychische Härtefälle, wie schwere Erkrankungen, die im Heimatland nicht fachgerecht behandelt werden können.
Auch bei Entscheidungen durch Gerichte gibt es das Gnadenrecht, das vom Ministerpräsidenten ausgeübt wird. Vergleichsweise diese Funktion hätte auch die Härtefallkommission. Dabei ist die Kommission natürlich auch an das Gesetz gebunden; sie lotet lediglich den rechtlichen Spielraum aus. Die Härtefallkommission kann nur Empfehlungen an die Ausländerbehörden abgeben und hat somit eine Beratungsfunktion für diese Behörden. Die Kommission kann weder Abschiebungen aussetzen oder verhindern, noch Asyl gewähren.
Es würde auch zu keiner Doppelung des Verfahrens mit dem Petitionsausschuss kommen, wenn man festlegt, dass eine Befassung der Härtefallkommission nicht mehr in Betracht kommt, wenn das Verfahren bereits im Petitionsausschuss anhängig ist.
In unserer Haltung sehen wir uns auch durch verschiedenste gesellschaftliche Gruppen unterstützt, wie zum Beispiel die evangelische Kirche, die sich für die Errichtung einer solchen Härtefallkommission ausgesprochen hat.
Würde man den Argumenten von CDU und FDP folgen, wären die in anderen Bundesländern bereits bestehenden Härtefallkommissionen überflüssig. Schaut man sich aber die Bilanz ihrer Arbeit an, so sieht man, dass durch die Härtefallkommissionen in Einzelfällen geholfen werden konnte. Diese Chance, meine Damen und Herren, sollten wir auch in Sachsen-Anhalt ergreifen.
Danke, Frau Abgeordnete Fischer. - Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Herrn Borgwardt das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bereits in der 12. Sitzung des Landtags habe ich im Namen meiner Fraktion ausführlich begründet, warum wir die Sinnhaftigkeit der Härtefallkommission nicht einsehen. Die im Ausschuss - der Antrag wurde von uns in den Innenausschuss überwiesen - vorgetragenen Argumente haben unsere Auffassung ebenfalls nicht verändert. Wir halten die Härtefallkommission für nicht notwendig und demzufolge werden wir den Antrag der PDS-Fraktion ablehnen. - Danke.