Siegfried Borgwardt
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Herr Kollege Gärtner, weil Sie vorhin auf Brandenburg eingegangen sind: Wissen Sie, dass das Land Brandenburg in seine Stiftung auch nur die Gedenkstätten aufgenommen hat, deren Träger es ist?
Mein Hinweis bezieht sich darauf, dass Sie während der ersten beiden Abstimmungen nicht nach Enthaltungen gefragt haben.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die heutige Ausgabe der „Volksstimme“ schildert einen weiteren Fall von Gewalt unter Jugendlichen. Aber lassen Sie mich noch einmal kurz den Sachverhalt schildern, der für uns Anlass gewesen ist, eine Aktuelle Debatte zur Frage des Jugendarrestes zu beantragen. Ich glaube nämlich, dass der Sachverhalt an sich schon in erheblichem Maße für sich selbst spricht.
In der vergangenen Woche wurde eine 15-jährige Schülerin einer Sekundarschule in Gardelegen auf dem Weg zur Schule Opfer eines äußerst brutalen Gewaltdeliktes. Eine 16-jährige Mitschülerin lauerte ihr auf dem Schulweg auf, schlug ihr zunächst ohne Ankündigung mit einem Schlagring mehrfach ins Gesicht; danach wechselten sich Fußtritte in den Rücken und weitere Schläge ins Gesicht ab. Das gesamte Geschehen - das ist das Gravierende - wurde von mehreren herumstehenden Jugendlichen beobachtet, die Beifall klatschten, lachten und vor Begeisterung johlten. Keiner der Umstehenden schritt ein und sorgte dafür, dass dem 15-jährigen Mädchen geholfen wurde. Erst durch das spätere Eintreffen einer Lehrerin wurden weitere Misshandlungen beendet.
Das Opfer musste im Krankenhaus behandelt werden, sie erlitt Prellungen am ganzen Körper, die Schmerzen begleiteten sie noch mehrere Tage nach dem Geschehen.
Die Täterin wurde vor dem Jugendgericht in einem vereinfachten Verfahren zu Jugendarrest verurteil, der sofort am nächsten Tag vollzogen wurde. Gemäß der geltenden Rechtslage haben sich alle Verfahrensbeteiligten verständigt, den Jugendarrest als vierwöchigen Dauerarrest zu akzeptieren, womit das Urteil sofort rechtskräftig werden konnte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der von der Linkspartei.PDS erhobene Vorwurf, die CDU-Fraktion würde sich mit diesem Antrag mit Umständen einer nichtöffentlichen Gerichtsverhandlung beschäftigen, entbehrt jeder Grundlage.
Es ist offensichtlich, dass der gesamte Vorgang durch die in den Medien veröffentlichte Berichterstattung bekannt geworden ist. Und nur allein diese Umstände, die in der Öffentlichkeit ohnehin diskutiert werden, haben wir unserem Antrag zugrunde gelegt. Im übrigen brauchen wir auch keine Belehrung von der PDS-Fraktion. Ich erinnere an dieser Stelle nur an den Kollegen Gärtner, der
im Hohen Haus von Ergebnissen nichtöffentlicher Ausschusssitzungen berichtet hat.
Wie immer sollte man zuerst vor der eigenen Haustür kehren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Übrigen hat sich der Erlass der neuen Diversionsrichtlinien, mit denen eine zurückhaltende Anwendung von Diversionen nach § 45 des Jugendgerichtsgesetzes zugunsten einer vermehrten Anklagepraxis angeordnet wurde, positiv auf die Kriminalitätsentwicklung bei Jugendlichen ausgewirkt.
Zunächst einmal ist auf der Grundlage der Feststellung des Generalstaatsanwaltes davon auszugehen, dass im Lande Sachsen-Anhalt die Kinder- und Jugendkriminalität stark rückläufig ist. Auch die Zahl der jugendlichen Untersuchungshäftlinge ist zurückgegangen. Beides ist nach den Erkenntnissen zumindest auch auf die Änderung der Diversionsrichtlinien zurückzuführen. Denn durch zügiges Einschreiten und frühzeitiges Aufzeigen von Konsequenzen durch den Jugendrichter in der Hauptverhandlung wird der Entstehung krimineller Karrieren zeitnah entgegengewirkt.
Meine Damen und Herren! Das heute hier zur Debatte stehende Thema des Jugendarrestes hat auch sehr viel mit unserer grundsätzlichen Vorstellung davon zu tun, wie mit straffällig gewordenen Jugendlichen umzugehen ist. Von diesem Verständnis war auch die Überarbeitung der Diversionsrichtlinien im Jahr 2002 bestimmt. Sie war von dem Anliegen getragen, kriminellen Karrieren Jugendlicher und Heranwachsender bereits im Ansatz vorzubeugen.
Diversion bedeutet für uns nicht folgenlose Reaktionen, sondern die notwendige, aber zugleich verhältnismäßigste prozessuale und materiellrechtliche Rechtsfolge, um auf die Straffälligkeit Jugendlicher reagieren zu können. Sie ist insofern von wesentlicher Bedeutung, als der Jugendliche sich erstmals mit der Verantwortung für sein Handeln und der Reaktion des Staates auseinander setzen muss. Für ihn wird dadurch erkennbar, dass ein Überschreiten von Grenzen spürbare Konsequenzen nach sich ziehen muss.
In diesem Kontext muss auch die Erziehungsmaßnahme des Jugendarrestes gesehen werden. Wir glauben, dass damit den Jugendlichen deutlich die Grenzen ihres Tuns aufgezeigt werden, und dies halten wir auch für erforderlich. Ich sage es Ihnen ganz deutlich: Bei Körperverletzung bzw. wie im vorliegenden Fall bei schwerer Körperverletzung ist für uns die Grenze ganz klar überschritten. Wir akzeptieren keine körperliche Gewalt als Mittel der Konfliktbewältigung.
Angesichts der ersten Erkenntnisse über die Änderung der von mir mehrfach zitierten Diversionsrichtlinien bin ich mir auch sicher, dass ein solcher „Warnschuss“ zu einer weiteren Reduzierung der Jugenddelinquenz führen wird.
Meine Damen und Herren! Wir unterstützen deshalb auch nachhaltig die Beschlüsse der Justizministerkonferenz zur Änderung des Jugendstrafrechts. Zwar glauben wir auch, dass das Jugendstrafrecht sich im Großen und Ganzen bewährt hat, was aber nicht ausschließt, dass dennoch Bedarf für punktuelle Veränderungen besteht. Insbesondere unterstützen wir die Forderung, im Jugend
gerichtsgesetz die Möglichkeit der Anordnung von Jugendarrest neben der Verurteilung zu einer Jugendstrafe und der Strafaussetzung zur Bewährung, den so genannten Warnschussarrest, zu schaffen.
Dies korrespondiert mit unserer Grundüberzeugung, dass die Strafe der Tat in möglichst kurzem zeitlichen Abstand folgen soll. Nur eine solche Strafe wird auch von den Jugendlichen als letzte Warnung verstanden. Alles andere würde von ihnen nicht ernst genommen bzw. als Freispruch betrachtet. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, ich wollte eine Bemerkung machen,
die auch zur Erheiterung beiträgt. Es gibt noch den anderen Spruch: Wissen ist Macht und Nichtwissen macht auch nichts. Den kennen Sie vielleicht auch.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aufgrund der Beiträge meiner Vorredner sowie aus Zeitgründen möchte ich mir einen tieferen Blick auf die Genesis ersparen. Was Punkt 1 des PDS-Antrages betrifft - mein Kollege Kosmehl ging darauf bereits ein -, so ist er eigentlich hinfällig, weil zum Zeitpunkt der Vorlage der Drucksache die geforderte Innenausschusssitzung bereits terminiert war. Der Unterpunkt 2 des Antrages bedarf einer etwas ausführlicheren Betrachtung.
Die Überführung der fünf landeseigenen Gedenkstätten, der Gedenkstätte „Euthanasie“ in Bernburg, der Gedenkstätte Langenstein-Zwieberge, der Gedenkstätte „Roter Ochse“ in Halle, der Gedenkstätte Moritzplatz in Magdeburg und der Gedenkstätte „Deutsche Teilung“ in Marienborn, in eine öffentlich-rechtliche Stiftung ist unstrittig. Ebenso unstrittig ist die Übernahme der KZ-Gedenkstätte Schloss Lichtenburg in Prettin - Herr Robra hat es bereits ausgeführt - in Landesträgerschaft, mit dem Ziel, auch diese Gedenkstätte in die Stiftung zu überzuführen. Ob wir, wie von der PDS-Fraktion beantragt, nach dem gleichen Verfahren auch die Gedenkstätte Feldscheune Isenschnibbe überführen sollten - meine Vorredner gingen darauf übereinstimmend ein -, würden wir als Fraktion gerne im Ausschuss besprechen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kreistag Wittenberg hatte am 25. April 2005 mit Stimmenmehrheit die Schließung des Kreismuseums im Schloss Lichtenburg zum 30. Juni beschlossen. Es besteht vonseiten der Kommunalaufsicht keine rechtliche Möglichkeit, gegen diesen Beschluss vorzugehen. Der Beschluss zur Schließung der Mahn- und Gedenkstätte im Schloss Lichtenburg in Prettin im genannten Kreistag wurde vertagt. Sichergestellt ist jedoch, dass nach Voranmeldung sowohl der Bunker als auch der Innenhof besichtigt werden können. Erst letzte Woche hat in einem Teil des Innenhofes des Schlosses Lichtenburg in Prettin ein
Schlossfest stattgefunden. Insofern ist die Gedenkstätte der Öffentlichkeit zugänglich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens meiner Fraktion beantrage ich ebenfalls die Überweisung in den Innenausschuss. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie der Presse zu entnehmen war - meine Vorredner haben schon darauf hingewiesen - wurde die Mitarbeiterin der Gedenkstätte Frau Grabow durch den Landrat in die Arbeitsgemeinschaft zur Umsetzung der Hartz-IV-Gesetze überführt, sodass der eigentliche Betrieb der Gedenkstätte derzeit eingestellt ist.
Zu ergänzen ist aber, dass die Gedenkstätte darüber hinaus über weiteres Personal verfügt, nämlich über einen Hausmeister, der die Schwerkraftheizung in Betrieb hält und somit die absolut existenznotwendigen Maßnahmen zum Erhalt der Gedenkstätte aufrechterhält. Dabei wird übersehen, dass auch in den vergangenen Jahren zu Beginn der Winterzeit der Gedenkstättenbetrieb wesentlich eingeschränkt wurde, gerade weil sich die gesamte Gedenkstätte, insbesondere die sanitären Anlagen, in einem desolaten Zustand befindet.
Dies ist in diesem Jahr also nicht die Besonderheit. Diese besteht vielmehr darin, dass der Landrat die Mitarbeiterin umgesetzt hat, sodass nach außen hin der Eindruck entstanden ist, dass der Gedenkstättenbetrieb nunmehr vollständig und für immer eingestellt werden soll.
Meine Damen und Herren! Es steht, wie auch meine Vorredner eindeutig gesagt haben, für uns alle fest, dass sich die Gedenkstätte in ihrem heutigen Zustand nicht auf dem aktuellen wissenschaftlichen Niveau befindet. Deshalb war es von der Landesregierung und den beteiligten Verbänden schon lange und unabhängig von den
jetzigen Vorkommnissen geplant, den Charakter und das Erscheinungsbild dieser Gedenkstätte auf ein neues, dem heutigen wissenschaftlichen Stand entsprechendes Niveau zu bringen und dieses Vorhaben im Zusammenhang mit der Realisierung der Werkstattvariante umzusetzen.
Weder die CDU-Fraktion noch die Landesregierung plant - dies habe ich im Hohen Hause bereits mehrfach persönlich erklärt - die Schließung dieser Gedenkstätte. Vielmehr wollen wir, wie oben ausgeführt, die Werkstattvariante umsetzen, die, wie Sie wissen, das Resultat eines langen und schwierigen Prozesses gewesen ist. Minister Herr Becker führte bereits aus, dass die Landesregierung derzeit überlegt, die Lichtenburg in eigene Trägerschaft bzw. eventuell auch in eine Stiftung zu übernehmen.
An dieser Stelle möchte ich das Wort an meinen Kollegen Herrn Gärtner richten. Herr Gärtner, wenn Sie mich oder einen anderen an dem Gespräch am 31. März Beteiligten gefragt hätten, hätten Sie erfahren, was dabei herausgekommen ist. Aber hier einfach zu behaupten, bei diesem Gespräch sei nichts herausgekommen, das halte ich, gelinde gesagt, nicht für redlich.
- Ich hätte es Ihnen gesagt, wenn Sie gefragt hätten.
- Herr Gärtner, Sie hätten mich nur zu fragen brauchen.
- Oder jemand anderen.
Genau so ist es. Oder fragen Sie Herrn Becker, Herr Gallert.
Dies ist ein weiteres Indiz dafür, dass sich die Landesregierung klar für die Gedenkstätte ausspricht und engagiert.
Wegen der widersprüchlichen Berichterstattung, die auch uns überrascht hat, habe ich durchaus Verständnis für die von Ihnen beantragte Aktuelle Debatte. Das will ich hier ausdrücklich sagen.
Praktische Politik verlangt eben, dass man sich vor Ort informiert - das habe ich getan -, sich mit den Akteuren auseinander setzt und sich aktiv in den Prozess einbringt. Nicht ausreichend ist es, meine Damen und Herren von der PDS-Fraktion, lediglich durch Pressemeldungen aufzufallen. Das sage ich ganz deutlich.
Am Mittwoch dieser Woche habe ich mich in Prettin unter anderem mit der Bürgermeisterin Frau Welz getroffen und mich konkret informieren lassen. Neu ist, dass in Zusammenarbeit mit der Humboldt-Universität Berlin unter der Federführung von Frau Professor Dr. Jakubeit und der Bauhaus-Universität Weimar unter Leitung von Herrn Sebastian Wolf gemeinsam eine Außenstelle in Prettin eröffnet werden soll. Hierzu werden drei Räume im ehemaligen Amtsgericht angemietet.
Das Ziel besteht unter anderem darin, Geschichtsforschung zur Problematik der Gedenkstätte Schloss Lichtenburg zu betreiben sowie, wie ich dort erfahren habe, im Innenhof des Schlosses Stahltafeln aufzustellen.
Hierzu ist sicherlich noch eine Abstimmung sowohl mit dem Träger als auch mit dem Bund und dem Land vorzunehmen.
Zum Abschluss möchte ich einiges richtig stellen. Es ist nicht so, wie es gestern in einer Tageszeitung beschrieben wurde, dass ich zurzeit Gespräche führe, um eine eventuelle Kostenübernahme für die geplanten Stahltafeln zu erreichen. Richtig ist, dass ich von der Bürgermeisterin Frau Welz erfahren habe, dass diese Stahltafeln ca. 27 000 € kosten sollen. Die in den Haushalt eingestellte Verpflichtungsermächtigung dient zurzeit ausschließlich der Realisierung der bekannten Werkstattvariante. - Ich danke Ihnen.
Herr Kollege, ich schätze Sie und da Sie offensichtlich gern Zeugen für Ihre Argumente in der Koalition benennen wollen, habe ich zwei Anmerkungen. Erstens. Gehen Sie bitte noch einmal auf die vorhin zurückgestellte Frage hinsichtlich der acht Jahre. Haben Ihr Engagement - das nehme ich Ihnen auch ab - und Ihre kämpferische Art nicht ein bisschen damit zu tun, dass man jetzt in der Opposition ist? Und muss man bei dem anderen gelegentlich mal verlässlich und mit Füßen auf dem Erdboden bleiben? Das ist die vorausgestellte Frage von vorhin.
Zweitens. Erklären Sie mir doch einmal, worin Sie das Ungeordnete im Fall Gommern sehen; denn dort gibt es eindeutige Beschlüsse. Worin besteht es im Landkreis Merseburg-Querfurt? Auch dort gibt es eindeutige Beschlüsse. Wieso ist das ungeordnet? Das hat sich mir nicht erschlossen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor knapp zwei Jahren habe ich schon einmal zu diesem Thema in diesem Hohen Hause gesprochen und habe meine Rede mit den Worten begonnen, dass der Antrag der PDS zur Unzeit kommt. Auch heute könnte ich dies sagen.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht über das - wie wir heute wissen - verfassungswidrige Zuwanderungsgesetz entschieden hatte, gab und gibt es bis zum heutigen Zeitpunkt keine Rechtsgrundlage für die Errichtung einer solchen Härtefallkommission. Erst zum 1. Januar 2005 tritt das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft, das erstmals die Länder zur Errichtung einer Härtefallkommission ermächtigt.
Auf die Einzelheiten dieser neuen Regelung muss ich hier nicht eingehen; dies hat der Innenminister bereits ausführlich getan. Ich möchte mich daher auf einige wenige Punkte beschränken und insbesondere den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungsantrag begründen.
Mit dem Anfang nächsten Jahres in Kraft tretenden neuen Zuwanderungsgesetz sehen wir uns hinsichtlich der Möglichkeit der Einrichtung einer Härtefallkommission mit einer im Vergleich zur ursprünglichen Regelung völlig anderen Vorschrift konfrontiert. Wie der Innenminister vorhin im Einzelnen dargelegt hat, erweist sich die künftig geltende Regelung als wesentlich enger und restriktiver als die des ursprünglichen, wie oben schon erwähnt, verfassungswidrigen Zuwanderungsgesetzes.
Deshalb muss man den Antrag der PDS - zumindest heute - nicht ablehnen, aber man kann ihm auch - zumindest heute - nicht zustimmen.
Meine Damen und Herren! Es ist doch offensichtlich, dass zunächst geprüft werden muss, welche konkreten Erfahrungen die Bundesländer gesammelt haben, die bereits über eine solche Härtefallkommission verfügen. Erst heute, nachdem andere Bundesländer seit einiger Zeit Erfahrungen mit solchen Härtefallkommissionen sammeln konnten, ist es möglich, eine Einschätzung über den Nutzen einer solchen Einrichtung abzugeben. Wir sollten uns daher diesen Erfahrungsvorsprung zunutze machen und nicht die dort begangenen Fehler in unserem Land wiederholen.
Es muss etwa die Frage geprüft werden, welche Fälle überhaupt vor eine solche Härtefallkommission gebracht werden sollen. Der Innenminister hat in seiner Rede vor zwei Jahren bereits deutlich gemacht, dass etwa die Erwartung einer Todesstrafe im Heimatland bereits nach heute geltendem Ausländerrecht ein Abschiebehindernis darstellt.
Wir müssen also prüfen, welche nach unserer Auffassung regelungsbedürftigen Fälle nach heutigem Recht nicht erfasst werden können. Ferner müssen wir prüfen, ob es den anderen Bundesländern gelungen ist, die auch in der geltenden Fassung des Gesetzes vorhandenen unbestimmten Rechtsbegriffe durch entsprechende Verwaltungsvorschriften effektiv einzugrenzen und damit für die Verwaltung handhabbar zu machen.
Wir müssen aber auch dafür Sorge tragen, dass diese Institution nicht zu einem Instrument für eine weitere Verschleppung des Verfahrens wird, eines Verwaltungsverfahrens, das bereits heute sehr aufwendig und damit auch langwierig ausgestaltet ist.
Schließlich müssen wir uns fragen, ob das Kosten-Nutzen-Verhältnis angesichts der in unserem Land zu erwartenden geringen Fallzahlen überhaupt noch stimmt oder ob die Einrichtung einer solchen Härtefallkommission nicht nur ein weiterer Beitrag zur Regulierung anstatt zur Deregulierung des Verwaltungsapparates ist.
Deshalb haben die Koalitionsfraktionen der CDU und der FDP den Änderungsantrag eingebracht und die Landesregierung im Wesentlichen um die Prüfung gebeten, ob die Einrichtung einer solchen Härtefallkommission im Land Sachsen-Anhalt unter den verschiedenen eben aufgezeigten Gesichtspunkten ratsam ist. - Ich danke herzlich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, Sie waren so beschäftigt, dass mir das der Kollege Doege bereits ohne Ihre Genehmigung zugesagt hatte. Ich bedanke mich. - Herr Doege, eines ist doch klar: Bei dem Gesetz ging um die Handhabung. Dass dadurch nicht mehr Geld fließt, war uns allen klar.
Ich möchte Sie trotzdem gern fragen - da ich das Glück hatte, zum Fläming-Tag mit Ihrem Landrat zu sprechen, der mir das bestätigte -: Sagen Sie uns doch bitte, mit welchem Fehlbetrag Ihr Haushalt genau unter diesen Kriterien doch genehmigt wurde.
Ich möchte es noch einmal präzisieren. Ich habe nicht mit dem Landrat des Landkreises Köthen gesprochen - denn dieser gehört nicht zum Fläming, Herr Kollege -,
sondern mit Herrn Hövelmann. Dieser hat seinen Haushalt mit der Maßgabe der Konsolidierung bis zum Jahr 2011 ebenfalls genehmigt bekommen. Ich wollte das nur noch einmal nachreichen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es scheint Mehreres einmalig zu sein. Aber ich komme auf das zurück, um das es heute geht. Es geht einfach um die Änderung des Kommunalwahlgesetzes, um mehr nicht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes liegt uns nun ein adäquates Instrument für die Umsetzung der in Gang geschobenen Reformvorhaben vor.
- War das ein Zuruf von Ihnen, Herr Püchel?
- Bin ich jetzt besser zu verstehen? Ich habe es leicht im Hals. - Das ist so, wenn Sie aus einem anderen Klima zurückkommen. Dann ist das leider so.
Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Landesverwaltung, insbesondere dem Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit haben wir begonnen, die Verwaltung in Sachsen-Anhalt grundlegend zu modernisieren. Um für die kommunalen Reformbestrebungen praktikable Lösungen anzubieten, haben wir mit der Novellierung des Kommunalwahlgesetzes die für die Kommunalwahlen relevanten Vorschriften auf den neuesten Stand gebracht und sie an künftige Entwicklungen angepasst. Jeder von uns spürt, dass in seinem - -
Es geht nicht anders. Ich kann es nicht lauter machen. - Danke schön.
Wissen Sie, ich lasse mir ganz gern einmal helfen. - Okay.
Die kommunalen Strukturen organisieren sich neu. Verwaltungsgemeinschaften und Gemeinden verhandeln zurzeit über ihre künftigen Organisationsformen.
Bis zum 31. März 2004 werden sich die meisten von ihnen entschieden haben. Sie werden dann ohne Probleme in die neuen Strukturen wählen können. Die Wahlorgane können bereits im Vorgriff besetzt werden.
Bis Anfang April 2004 haben die Beteiligten dann Zeit, um über die Zuschnitte der Wahlbezirke zu entscheiden. Das bedeutet, dass wir mit dem heute vorliegenden Gesetz angeschobene Reformen begleiten und erleichtern. Um späteren Änderungen der Gebietsstrukturen Rechnung zu tragen - -
Ich habe wirklich Angina. Es tut mir Leid.
Meine Damen und Herren! Ich werde mich bemühen. Aber was wollen Sie machen, wenn Sie Angina haben.
- Frau Theil, ich komme meiner Pflicht genauso nach wie Sie.
Um späteren Änderungen bei den Gebietsstrukturen Rechnung zu tragen, wurde im Rahmen der Ausschussberatung eine weitere Vorschrift in das KWG eingeführt.
So gilt sowohl für freiwillige Zusammenschlüsse auf kommunaler Ebene als auch für freiwillige Zusammenschlüsse auf der Kreisebene: Finden solche Fusionen nach dem 1. Januar 2005 statt - meine Vorredner gingen darauf bereits ein -, erfolgt eine Neuwahl für die neue Struktur. Würde in diesen Fällen zum nächsten vorgesehenen Termin wieder gewählt werden, so wäre die Wahlperiode in der neu gewählten Vertretungskörperschaft extrem kurz. Dies wäre einem gedeihlichen Zusammenwachsen nicht zuträglich und der Bevölkerung auch schwer zu vermitteln.
Mit dieser nun noch hinzugefügten Vorschrift flankieren wir nicht nur die bereits angeschobene Kommunalreform, sondern auch bereits im Vorgriff die auf lange Sicht geplante Gebietsreform. Freiwilligkeit geht vor. Freiwillige Zusammenschlüsse sollen daher nicht unter unpraktikablen Wahlvorschriften zu leiden haben.
Neben diesen die Reformbestrebungen flankierenden Vorschriften werden in der Novellierung Forderungen aus der Praxis aufgegriffen, und Erfahrungen der Wahlleiter, die bei der letzten Kommunalwahl gewonnen wurden, werden umgesetzt. Die Rolle und Verantwortung der Verwaltungsgemeinschaft bei der Durchführung der Wahl in den Mitgliedsgemeinden und insbesondere bei der Bildung der Wahlorgane wird gestärkt.
Die Möglichkeiten bei der Besetzung der Wahlorgane werden erweitert und variabeler gestaltet. Der Wahlvorbereitungszeitraum wird angemessen verlängert und das Zusammenspiel der Wahlorgane bei verbundenen Wahlen transparenter gestaltet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit all diesen Änderungen möchten wir auch das Wahlverfahren für den Laien verständlicher machen und damit eine höhere Akzeptanz bei den Wählern erzielen. - Ich danke Ihnen.
Ich wollte eine Kurzintervention machen, aber darauf kann Frau Mittendorf dann auch antworten.
Frau Mittendorf, geben Sie mir darin Recht, dass es mit Sicherheit dem Wählerwillen entspricht, wenn wir die bestmögliche Ausbildung für die Schüler gewährleisten wollen?
Danach handeln wir.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Tögel, ich darf Ihnen erst einmal ein Kompliment machen. Wenn ich mich nicht selbst ausgiebig vorbereitet hätte, dann könnte ich Ihren Diskussionsbeitrag inhaltlich voll mittragen.
Mit dem Antrag der PDS-Fraktion haben wir heute Abend zu später Stunde über einen Sachverhalt zu entscheiden, über den mittlerweile im Deutschen Bundestag abschließend beraten wurde. Trotz der ganz offensichtlich eingetretenen Erledigung der Sache möchte ich in Ergänzung zum Kollegen Stahlknecht kurz die Auffassung der CDU-Fraktion darstellen.
Sofern sich die Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten überhaupt noch auf einen Vertragstext einigen, steht im nächsten Jahr die Ratifizierung der Verfassung der Europäischen Union durch die Mitgliedstaaten an. Die Entscheidung über die Annahme einer Verfassung ist nach der Auffassung der Fraktion der PDS und der FDP die grundlegendste aller Entscheidungen. Da die Europäische Union nicht mehr nur eine Union der Staaten, sondern auch eine Union der Bürger sein will, muss den Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, sich im Wege eines Volksentscheids zu dem Verfassungstext zu bekennen. - So zumindest die von uns wahrgenommene Argumentation der PDS und der FDP.
Dazu soll nun in Artikel 23 des Grundgesetzes ein Absatz eingefügt werden, mit dem geregelt wird, dass für die Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zur Einführung einer europäischen Verfassung die Zustimmung durch Volksentscheide notwendig ist.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kollegen! Für die CDUFraktion ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass die im Antrag der PDS-Fraktion in der Drs. 4/861 erwähnte Initiative der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag
bereits in den Ausschussberatungen in Berlin von den Fraktionen der SPD, der CDU/CSU - Herr Tögel hat das schon erwähnt - und des Bündnis 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP abgelehnt wurde.
So hat beispielsweise der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages über die FDP-Initiative in seiner 30. Sitzung am 5. November dieses Jahres abschließend beraten und den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion abgelehnt. Der Deutsche Bundestag ist der Ausschussempfehlung vor kurzem gefolgt. Dessen muss man sich bewusst sein, wenn wir in Kürze über die Anträge der Fraktionen von SPD und PDS befinden. Die notwendige Verfassungsänderung würde allein schon am Deutschen Bundestag scheitern.
Die PDS und die FDP fordern also ein Referendum über die europäische Verfassung. Mein Kollege Kosmehl von der FDP-Fraktion wird sich sicherlich nachher eingehend dazu äußern.
Herr Kosmehl, Sie stehen mit dieser Aufforderung - das sage ich ganz offen - vielleicht im Lichte der Öffentlichkeit sicher nicht ganz allein da. Sie sollten sich aber ernsthaft fragen, ob Sie und Ihre Partei nur dann eine große Bürgerpartei werden, wenn Sie bei dieser Frage um jeden Preis dem Zeitgeist folgen. Herr Kollege, ich glaube, wohl kaum.
Gerade bei dieser Frage gibt es aber ebenso viele Stimmen, die ein Referendum aus vielerlei Gründen vehement ablehnen. Ich erinnere nur an den Präsidenten des Europäischen Parlaments Pat Cox, meines Wissens ein Liberaler. Er hat in einer der vergangenen Sitzungen des Europa-Ausschusses des Deutschen Bundestages eindringlich vor den Gefahren eines Referendums gewarnt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion der CDU lehnt ein derartiges Referendum ab. Herr Kosmehl, wir gehen aber auch davon aus, dass es sich um eine Grundsatzfrage handelt. Insofern besteht zumindest ein kleiner Konsens im Dissens. Ich bin zu Beginn meiner Rede darauf eingegangen.
Im Gegensatz zur PDS und der FDP sind wir jedoch der Auffassung, dass eine derartige Frage auch als solche entschieden werden muss und nicht einzelfallbezogen beurteilt werden kann. Wir teilen die von Ihnen konstruierte Kausalkette nicht, da sich nach Auffassung der CDU-Fraktion ein Europa der Bürger und die repräsentative Demokratie gerade nicht ausschließen.
Nach der gefestigten Auffassung der Fraktion der CDU ist das parlamentarische Verfahren dem plebiszitären Verfahren überlegen, da es repräsentativ ist. Demgegenüber können plebiszitäre Verfahren als reines Verhinderungsverfahren benutzt werden; denn sie bieten gerade nicht die Möglichkeit der Gestaltung. Darüber hinaus besteht die ernsthafte Gefahr, dass sie zu einer Minderheitendemokratie führen, da die Beteiligungsquote in der Regel niedrig ist.
Aus den beiden zuletzt genannten Gründen konnten wir auch dem Antrag der SPD-Fraktion nicht folgen, in dem sich grundsätzlich für die Einführung plebiszitärer Verfassungselemente auf Bundesebene ausgesprochen wird.
Die fundamentale Frage nach der besseren Form der Demokratie in Deutschland darf keinesfalls nach partei
taktischer Opportunität entschieden werden. So handelt es sich bei dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag, der über den Umweg eines Antrags der Fraktion der PDS Gegenstand unserer parlamentarischen Debatte geworden ist, um einen populistischen Vorstoß, der klar abzulehnen ist.
Abschließend weise ich noch darauf hin, dass der Entwurf des konkreten Gesetzestextes der FDP-Bundestagsfraktion so gefasst ist, dass eventuelle künftige Änderungen der europäischen Verfassung keines Volksentscheides mehr bedürfen. Somit handelt es sich formal um ein Maßnahmegesetz, das auch aus diesem Grund von uns abzulehnen ist.
Die CDU-Fraktion wird sich der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung anschließen. Wir möchten die anderen Fraktionen bitten, sich unserem Votum anzuschließen.
Herr Gallert, ich muss etwas ausholen, weil Sie auf die anderthalb Minuten hingewiesen haben. Sie haben einen Bezug mit Leipzig als Olympiaaustragungsort gebracht. Ist Ihnen bekannt, dass das eine internationale Bewerbung ist, dass sich also weitere große europäische Städte bewerben und dass demzufolge naturgemäß eine Einigkeit innerhalb Deutschlands zur Bewerbung von Leipzig besteht? Das ist ein völlig anderer Zusammenhang, als wenn es um die Interessen einzelner Bundesländer geht.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Betreuungsrecht“ hat ihren Abschlussbericht, der 480 Seiten umfasst, vorgelegt, wie wir alle wissen. Der hieraus resultierende Gesetzentwurf zur Änderung des Betreuungsrechts ist die Konsequenz aus den sich zuspitzenden Haushaltsengpässen, die auch vor dem Bereich des Betreuungsrechts nicht Halt machen. An einer Reform des ansonsten bewährten Betreuungsrechts kommen wir daher nicht vorbei.
Die PDS-Fraktion bemängelt, dass die beabsichtige Pauschalierung der Betreuerentgelte nicht kostendeckend und existenzsichernd für die Berufsbetreuer und Betreuungsvereine geplant sei. Generell ist hierzu anzumerken, dass eine Pauschalierung dringend nötig ist. Die PDS-Fraktion kritisiert das der geplanten Pauschale zugrunde liegende Stundenkontingent und bezweifelt, dass die pauschalierte Summe die Kosten deckt und für die Betreuer existenzsichernd ist. Nun ist dem von mir zitierten Abschlussbericht gerade zu entnehmen, dass die geplanten Pauschalsummen als ausreichend erachtet werden.
Die Ursache für die in dem PDS-Antrag erwähnten Änderungen im Bereich des Betreuungsrechts sind insbesondere die gestiegenen Kosten für die Justizhaushalte durch die ständig steigende Zahl der hauptamtlichen Betreuer. Dies resultiert zum einen aus der demografischen Entwicklung in unserem Land, aber auch zu einem wesentlichen Teil daraus, dass die Zahl der ehrenamtlichen Betreuer - ich meine insbesondere Familienangehörige, die diese Aufgabe wahrnehmen - ständig abnimmt. Die Entwicklung lässt sich auch unschwer anhand der Haushaltspläne der letzten Jahre ersehen.
Das liegt möglicherweise zum einen daran, dass die Bereitschaft Angehöriger, sich dieser Aufgabe anzunehmen, rückläufig ist. Zum anderen kann es aber auch daran liegen, dass sich seitens der Justiz nicht genügend darum bemüht wird, Familienangehörige für diese Tätigkeit zu gewinnen, und man stattdessen den einfacheren Weg wählt und sich unmittelbar eines hauptamtlichen Betreuers bedient.
Ich verdeutliche dies an einem Beispiel aus meinem Bekanntenkreis. Es geht um einen Sohn, der es abgelehnt hat, die Betreuerschaft für seine im Heim lebende Mutter zu übernehmen. Dies lag aber weniger an seiner vermeintlich nicht vorhandenen Bereitschaft, diese Aufgabe zu übernehmen, sondern daran, dass er insbesondere die Geld- und Vermögensangelegenheiten seiner Mutter aufgrund vorhandener Vollmachten ohnehin völlig problemlos erledigen und wahrnehmen konnte. Die Erledi
gung der Aufgabe als Betreuer wäre gegenüber den bisherigen Aufgabenerledigungen mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden gewesen, da er über seine Betreuertätigkeit entsprechend Rechenschaft hätte ablegen müssen.
Wie ging es nun weiter? Die Einrichtung, in der sich die Mutter befand, stellte von Amts wegen den Antrag, der Mutter einen Betreuer zur Seite zu stellen. Von diesem Antrag erfuhr der Sohn nichts. Erst nachdem das zuständige Gericht die Entscheidung über die Betreuerschaft getroffen hatte, wurde der Sohn darüber informiert, da es ihm von diesem Zeitpunkt an selbstverständlich untersagt war, sich weiter insbesondere den Geld- und Vermögensangelegenheiten seiner Mutter zu widmen. Erst nachdem er gegen diese Entscheidung Rechtsmittel eingelegt und die Beweggründe für sein Verhalten erläutert hatte, wurde diese Entscheidung aufgehoben und stattdessen ihm die Betreuung wieder übertragen.
Dieses Beispiel macht, glaube ich, deutlich, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass es mit etwas mehr Engagement auf beiden Seiten vielfach durchaus möglich wäre, die Zahl der durch hauptamtliche Betreuer unterstützten Menschen zu verringern. Damit könnte es zu einer Kostenreduzierung im Bereich der hauptamtlichen Betreuer kommen. Wie das vorgenannte Beispiel zeigt, wären auch in diesem Falle nicht unbeträchtliche Kosten für die hauptamtliche Betreuung angefallen, hätte es diese Intervention nicht gegeben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Kontrollmechanismen hat der Minister schon im Einzelnen aufgezählt, ebenso die Probleme mit der Haftpflichtversicherung, sodass ich nicht weiter darauf eingehen möchte. Außerdem sind diverse Ausschlussgründe der gesetzlichen Vertretung aufgeführt.
Wir schlagen die Überweisung federführend in den Rechtsausschuss und zur Mitberatung in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales vor. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da ich nun ohnehin an der Reihe bin, möchte ich vor meinem Redebeitrag auf den Einwurf von Herrn Gallert eingehen.
Ich habe mich selbstverständlich vorbereitet und habe die Haushaltsverfügung des Regierungspräsidiums dabei. Darin ist in der Tat das Wort „Schließung“ enthalten. Aber das ist nur eine der vorgeschlagenen Möglichkeiten. Ich zitiere:
„Streichen sämtlicher... sonstiger Zuschüsse im Bereich der freiwilligen Leistungen, soweit nicht tatsächliche rechtliche oder soziale Gründe dies nachweislich in einer der Haushaltslage angemessenen Höhe ausschließen. Schließung, Privatisierung oder Kostenvolldeckung...“
Der Text geht dann so weiter. Die Schließung ist nur eine der Möglichkeiten, die aufgezeigt wird, obgleich es auch aus meiner Sicht eine unglückliche Formulierung ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Tiedge und der Minister haben bereits ausgeführt, dass die Gedenkstätte Schloss Lichtenburg den Landtag in den vergangenen Jahren häufig beschäftigt hat. Allein ich habe namens meiner Fraktion bereits das dritte Mal dazu gesprochen. Eine unbestrittene Tatsache dabei ist, dass wir uns alle für den Erhalt der Gedenkstätte einsetzen. Das ist auch im Haushaltsplanentwurf zu erkennen. Unstrittig ist ebenso, dass in der Lichtenburg künftig würdig der dort verübten Gräueltaten gedacht werden muss.
Nachdem wir uns unter anderem auch in diesem Hohen Hause in einem langen Prozess auf eine dem heutigen wissenschaftlichen Stand entsprechende und finanziell machbare Variante verständigt haben, sind wir, was die Umsetzung betrifft, aber keinen Schritt weiter. Diesbezüglich gebe ich Ihnen, Frau Tiedge, Recht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind an einem Punkt angelangt, an dem wir ohne die Mitwirkung des Trägers keine Möglichkeiten mehr sehen einzugreifen. Der Landkreis als Träger verweigert sich den Bemühungen aller Beteiligten, obwohl vonseiten des Landes - der Minister führte es bereits aus - haushaltsrechtlich bis an die Grenze des Machbaren gegangenen wird, um das Ziel der dringend erforderlichen Sanierung und Erarbeitung des Konzeptes zu verwirklichen.
Das Land hat dem Landkreis gegenüber mehrfach erklärt - das letzte Mal mit Schreiben vom 3. Juni dieses
Jahres -, dass er keinen Eigenanteil aufbringen muss, sondern dass bisher erbrachte Vor- und Sachleistungen als Eigenanteil gewertet werden. Ich wende mich daher an alle Abgeordneten aller Fraktionen und bitte sie, ihren politischen Einfluss dahin gehend zu nutzen, den Landkreis zur Mitarbeit zu bewegen. Dort muss man zunächst aktiv werden.
Der Landkreis als Träger muss seiner Verantwortung gerecht werden. Es ist verfehlt, an dieser Stelle primär das Land in die Pflicht zu nehmen oder ihm die Trägerschaft anzubieten. Sie wissen genau, dass wir fünf ähnlich gelagerte Fälle haben und welche Konsequenzen dann zu befürchten wären.
Von dieser Stelle aus, so denke ich, haben wir alle die Bereitschaft signalisiert, uns für den Erhalt der Gedenkstätte einzusetzen. Ich bitte Sie deshalb, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Wir lehnen den Antrag der PDS-Fraktion ab. - Danke.
Herr Rothe, würden Sie bestätigen, dass ich Sie gestern auf die von Ihnen jetzt verwandte Zahl von 7 200 € angesprochen habe?
Danke, aber ich bin noch nicht ganz fertig.
Ich habe Ihnen auch gesagt, dass ich mich bei Frau Schmidt erkundigt habe, die zwar nicht mit den Vorgängen befasst ist, aber in der Kämmerei arbeitet, die mir mitgeteilt hat, dass mehr als die doppelte Summe angesetzt ist. Das hatte ich Ihnen auch gesagt. Gleichwohl verwenden Sie die Zahl 7 200 €. Ich frage jetzt: Woher kommt diese Zahl?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Polte, ein Wort vorweg: Dass das Kommunalwahlgesetz angemessen reagiert, ist die eine Sache, aber ob das unbedingt eine derartige Heiterkeit erzeugen muss, ist eine andere Frage.
Es hat sich mir nicht ganz erschlossen.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes liegt ein weiterer Baustein für unsere Reformvorhaben in diesem Land vor. Zum einen wird damit das gegenwärtig gültige Kommunalwahlgesetz auf den neuesten Stand gebracht, zum anderen bietet der Entwurf für die kommunalen Reformbestrebungen praktikable Lösungen an.
Die Vorredner erwähnten es schon: Das aus dem Jahre 1993 stammende Kommunalwahlgesetz genügt den Anforderungen nicht mehr und kann künftigen Entwicklungen nicht mehr gerecht werden. Insbesondere die anstehenden Reformen im kommunalen Bereich verlangen nach rechtssicherer Umsetzung. Darüber hinaus greift die Novellierung Forderungen aus der Praxis auf und setzt die Erfahrungen der Wahlleiter aus der letzten Kommunalwahl um.
Besonders hervorzuheben sind die Sondervorschriften für die Wahl in neu zu gründenden Landkreisen und Gemeinden. Im Zuge der Kommunalreform kommt ihnen erhebliche Bedeutung zu. Die neuen Vorschriften sollen es ermöglichen, gleich in die neuen Organisationsformen hineinzuwählen. Die Bürger wie die Verantwortlichen werden damit direkt in den Umstrukturierungsprozess einbezogen und können unmittelbar mitbestimmen,
wie und mit wem es in ihrer neuen Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft weitergeht.
Dadurch wird sichergestellt, dass sich jeder in dem neuen Gefüge angemessen repräsentiert und vertreten fühlen kann. Das schafft Vertrauen und Akzeptanz.
Im Einzelnen regelt das Gesetz die Bildung der Wahlorgane und insbesondere die Einteilung der Wahlbereiche neu, da auch dem Fall Rechnung getragen werden muss, dass sich Kommunen mit sehr unterschiedlichen Einwohnerzahlen zusammenschließen möchten. Herr Polte, Sie wiesen auf dieses Problem hin.
Daneben wird auch die Rolle und die Verantwortung der Verwaltungsgemeinschaft bei der Durchführung der Wahlen in den Mitgliedsgemeinden, insbesondere bei der Bildung der Wahlorgane, gestärkt. Es wird die Möglichkeit geschaffen, die Aufgaben des Wahlleiters auf den Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes zu übertragen und für alle Mitgliedsgemeinden gleichzeitig wahrnehmen zu lassen sowie einen gemeinsamen Wahlausschuss einzurichten, der für alle Mitgliedsgemeinden tätig wird. Hierdurch wird es gelingen, Synergieeffekte zu nutzen und - meine Vorredner sagten es bereits - Kosten zu sparen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erweitert und variabler gestaltet wurden auch die Möglichkeiten der Besetzung der Wahlorgane. Insbesondere kleine Kommunen werden es als Erleichterung empfinden, dass die notwendige Anzahl der Beisitzer im Wahlausschuss und im Wahlvorstand reduziert wurde und sie außerdem nunmehr auf die Verwaltungsgemeinschaft zurückgreifen können. Diese Kommunen hatten bislang häufig mit Besetzungsschwierigkeiten zu kämpfen. Darüber hinaus kann bei solchen Problemen künftig auf Bedienstete der Behörden zurückgegriffen werden, die zum Beispiel nicht in der Kommune wohnen.
Als weitere Neuerung soll der Wahlvorbereitungszeitraum angemessen verlängert werden. Wenn alle Beteiligten genügend Spielraum zur umfassenden Wahrnehmung ihrer Aufgaben haben, reduziert dies die Fehleranfälligkeit und es werden wiederum Kosten gespart.
Schließlich wird auch das Zusammenspiel der Wahlorgane bei verbundenen Wahlen, das bisher in der Praxis oft als undurchsichtig bewertet worden ist, durch die in dem vorgelegten Entwurf des Kommunalwahlgesetzes vorgesehene Änderung transparenter gestaltet.
Meine Damen und Herren! Hierbei und bei zahlreichen weiteren Detailänderungen, die sich auf die praktischen Erfahrungen der Wahlleiter und der Kommunalaufsicht gründen, setzt die Novelle auf Transparenz, Praxistauglichkeit und Flexibilität. Das ist erforderlich, um den künftigen Anforderungen von Neugliederungen und Gebietsänderungen gerecht zu werden. Der vorliegende Gesetzentwurf flankiert folglich die von den Regierungsfraktionen auf den Weg gebrachte Kommunalreform und möchte den betroffenen Kommunen im Bereich der Kommunalwahlen Regelungen an die Hand geben, die ihnen die Strukturänderungen erleichtern und für Rechtssicherheit sorgen.
Schließlich soll das Wahlverfahren auch für den Laien verständlicher gemacht werden und damit eine erhöhte Akzeptanz beim Wähler erfahren. Denn Transparenz und Kostenersparnis bedeuten auch Bürgernähe. Und diese sowie schlanke und effiziente Verwaltungsstrukturen sind unser Ziel.
Wir bitten, den vorliegenden Gesetzentwurf in den Innenausschuss zu überweisen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der PDS ist für die CDU nicht zustimmungsfähig. Die PDS vertritt die Auffassung, in der Vergangenheit habe es eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit in Sachsen-An
halt gegeben. Die subjektive Sicht und einseitige Auffassung der PDS, mit der Regierungsübernahme durch CDU und FDP sei diese Auseinandersetzung abgebrochen und es bedürfe der Anregung durch die PDS in Form dieses Antrages, damit eine Auseinandersetzung erneut und konsequent aufgenommen werde, teilen wir nicht. Wir weisen diese Unterstellung entschieden zurück.
Nun wissen wir ja, dass das Thema Rechtsextremismus ein Hobbythema des verehrten Kollegen Gärtner ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hören Sie doch einmal die Zahlen, die das sehr eindrücklich beweisen. In der zweiten Wahlperiode wurden 50, in der dritten Wahlperiode 71 und in der derzeitigen Wahlperiode bereits 13 Kleine Anfragen
- das hat doch niemand gesagt; ich stelle nur die Häufigkeit fest -
zum Thema Rechtsextremismus an die jeweilige Landesregierung gestellt. Ich stelle also fest, meine Damen und Herren, dass das Thema Rechtsextremismus durchschnittlich mindestens einmal im Monat allein vom Kollegen Gärtner angesprochen worden ist,
sonstige Anträge oder Anfragen nicht mitgerechnet.
Ich will an dieser Stelle einmal ernsthaft Zweifel äußern, ob dies alles nicht einmal kontraproduktiv sein kann.
Die CDU ist der Auffassung, dass in unserem Land die Diskussion über das Thema Extremismus nie abgebrochen ist.
- Nie abgebrochen ist, Herr Bischoff. - Dank gesagt werden sollte an dieser Stelle einmal den vielen Initiativen von Kirchen, Gewerkschaften, Vereinen, Wirtschaftsverbänden, sonstigen Einrichtungen und Bürgern, die das Fundament für Toleranz und Zivilcourage in unserer Gesellschaft sind.
Ich will an dieser Stelle die Diskussion um den Verein „Miteinander“ nicht wieder aufmachen, die natürlich mit dem Antrag unterschwellig daherkommt. Aber man tut unrecht, wenn man die unermüdliche Arbeit der vielen einzelnen Initiativen und das ehrenamtliche Engagement zum Teil auch einzelner Personen ungewürdigt lässt und meint, das Thema könne nur von einer Institution ernsthaft vermittelt werden.
Die CDU setzt daher auf Pluralität. Im Gegensatz zur PDS vertreten wir bei der Bekämpfung des Extremismus einen ganzheitlichen Ansatz.
Extremismus, Gewalt und Fremdenfeindlichkeit, von welcher Seite auch immer, müssen bekämpft werden.
Die CDU bekennt sich daher dazu, entschieden gegen jede Form von Extremismus - mein Kollege, der Vertreter der FDP, hatte das schon angeführt - mit den erforderlichen Mitteln vorzugehen.
Da die Bekämpfung von Extremismus jeder Couleur eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, kann und wird das Land ohne Zweifel weiterhin konkrete Maßnahmen und Projekte unterstützen. Daneben bedarf es der Eigeninitiative eines jeden Bürgers. Im Rahmen der Fortführung des Programms „Für ein weltoffenes und demokratisches Sachsen-Anhalt“ wird zum Beispiel die Landeszentrale für politische Bildung - dies ist ebenfalls schon gesagt worden - sinnvolle Projekte in diesem Bereich fördern.
Ein Aspekt der Auseinandersetzung mit dem Extremismus ist für uns die Gedenkstättenarbeit. Wir haben in dieser Wahlperiode bereits ausführlich über die Möglichkeit einer sinnvollen Nutzung des KZ Lichtenburg bei gleichzeitiger Rücksichtnahme auf den historischen Ort und Wahrung des Status als Gedenkstätte diskutiert.
Da angesichts der Vielzahl der vorhandenen historischen Stätten in Sachsen-Anhalt eine umfassende und erschöpfende Gedenkstättenarbeit finanziell nicht möglich sein wird, muss überlegt werden, was das Land, die Landkreise und die Kommunen tatsächlich leisten können. Das Gedenkstättenkonzept des Landes sollte daher einmal ausführlich im Innenausschuss diskutiert werden.
Ich bitte Sie, unserem Alternativantrag, muss ich jetzt sagen, zuzustimmen. - Ich danke Ihnen.
Danke, Herr Präsident. - Ich möchte eine kurze Bemerkung machen, weil Frau Mittendorf meine Frage nicht zugelassen hat.
Wie vereinbart sich Ihre sachliche Rede - wie Sie meinten - mit dem, was ich in der Zeitung lese, in der Sie als glorreiche Kommentatorin ausführen, angeblich bedeute die neue Schulgesetzgebung das Aus für die Sekundarschulen?
- Kurzintervention.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Folter ist die vorbedachte Auferlegung schwerer körperlicher Qualen, die ernsthafte und grausame Leiden hervorruft, vornehmlich zur Erlangung von Informationen oder Geständnissen oder auch als Quälerei zu anderen Zwecken. Sie ist eine erschwerte Form der unmenschlichen Behandlung und ist in der Bundesrepublik bereits durch Artikel 1 Abs. 1 und Artikel 104 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes sowie § 136a der Strafprozessordnung verboten.
Weiterhin hat die Bundesrepublik mit dem Europäischen Übereinkommen zur Verhinderung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe das Bekenntnis zum Verbot der Folter abgegeben. Die von der Bundesrepublik unterzeichnete Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten hat innerstaatliche Geltung. Nach Artikel 3 der Menschrechtskonvention darf niemand der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.
Und dennoch: Folter ist weltweit Realität. Nach Angaben von Amnesty International wird Folter in mehr als 70 Ländern dieser Erde angewandt, um Geständnisse zu erpressen, Menschen zu bestrafen, zu erniedrigen oder einzuschüchtern. Folter hinterlässt Narben an Körper und Seele. Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Die An
wendung von Folter kann und darf kein staatlich zulässiges Mittel sein.
Auf das Fehlverhalten einzelner muss der Staat mit den Mitteln des Strafrechts reagieren. Eine ernsthafte Diskussion über die Frage, ob die Anwendung von Folter ein zulässiges staatliches Mittel sein kann, ist mit der CDU nicht zu führen. Eine Aufweichung des Folterverbots lehnen wir entschieden ab.
Im Ergebnis einer solchen Diskussion würde unsere Rechtsordnung grundlegend verändert. Ich halte es für völlig unmöglich, die in diesem Zusammenhang zu erörternden Fragen völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher, strafrechtlicher oder auch moralischer Art abschließend in einer Fünfminutendebatte zu behandeln.
Nun ist es kein Wesenszug des Menschen, sich von vornherein Denkverbote auferlegen zu lassen. Ein aktueller Entführungsfall aus der jüngsten Vergangenheit hat in der Öffentlichkeit die Diskussion über das Thema Folter angeregt. Es sei mir jedoch ein kleiner Exkurs in die Rechtsgeschichte gestattet. Meine Vorrednerin hat das ja auch weidlich genutzt.
Die Carolina und das an sie anschließende gemeine Strafprozessrecht ließ bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts eine kriminelle Verurteilung grundsätzlich nur zu, wenn ein direkter und voller Schuldbeweis vorlag. Der Beschuldigte durfte also namentlich aufgrund eines bloßen Indizienbeweises nicht verurteilt werden. Bei halbem direktem Beweis und hinlänglichem Indizienbeweis erging vielmehr ein Zwischenurteil, lautend auf Folter. Erst aufgrund des dadurch erzielten und dann frei wiederholten Geständnisses konnte eine Verurteilung erfolgen.
Bei der Abschaffung der Folter ging man dazu über, in den Fällen, in denen ein voller direkter Beweis nicht erbracht worden war, entweder den Anklagten statt zu der normalen Strafe zu einer milderen zu verurteilen oder das Verfahren mit dem Vorbehalt jederzeitiger Erneuerung einzustellen.
Mit der Freistellung des Richters im Punkt der Beweisführung - § 261 der Strafprozessordnung - sind alle diese Einschränkungen weggefallen. Heute ist eine Verurteilung auch aufgrund bloßen Indizienbeweises zulässig. Damit einhergehend ist heute anerkannt, dass kein Beschuldigter Zeuge gegen sich selbst sein muss. Die Strafprozessordnung bestimmt, dass der Beschuldigte darauf hinzuweisen ist, dass es ihm nach dem Gesetz frei stehe, sich zur Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen, und jederzeit - auch schon vor seiner Vernehmung - einen von ihm zu wählenden Verteidiger befragen darf - ebenfalls § 136 der Strafprozessordnung. Der Beschuldigte kann auch nicht gezwungen werden, in der Vernehmung die Wahrheit zu sagen.
Diese anerkannten Grundsätze unserer Rechtsordnung sind mit einer Aufweichung des Folterverbots nicht vereinbar. Jeder Beschuldigte würde wieder zum Beweismittel gegen sich selbst und zum Objekt eines staatlichen Verfahrens.
Für den Staat müssen eben Grenzen gelten. Ein konkretes Ziel oder ein konkreter Zweck darf nicht die Mittel heiligen. Aus keinem Grund darf daher die Anwendung
von Folter möglich und zulässig sein. Im Ergebnis würde eine Entrechtung jedes Einzelnen eintreten, was die CDU aus innerster Überzeugung ablehnt.
Der PDS-Antrag, der in der Form eines Entschließungsantrages gestellt worden ist, erweckt demgegenüber den unzutreffenden Eindruck, dass unsere bestehende Rechtsordnung nicht gefestigt und eine Veränderung hin zu einem Aufweichen des Folterverbots möglich erscheint. Dies sieht die CDU nicht so.
Die Aufforderung an die Landesregierung, sich auf Bundesebene gegen jede Aufweichung des Folterverbots einzusetzen, geht daher ins Leere. Es ist nicht bekannt und ich halte es auch für abwegig, dass die Bundesregierung beabsichtigen könnte, das Grundgesetz zu ändern bzw. aus den entsprechenden völkerrechtlichen Verträgen auszusteigen.
Die im Antrag der PDS angesprochene stärkere Anwendung beschleunigter Verfahren und die Ausweitung der Möglichkeit von DNA-Analysen sind Fragen, die fachlich ernsthaft erörtert werden müssen. Ein voreiliger Beschluss dazu wäre nicht sachgerecht.
Die CDU lehnt daher den PDS-Antrag aus den vorgenannten Gründen ab. Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.
Ich möchte gern noch persönlich an Frau Tiedge einen Hinweis richten. Ihr Exkurs in die Geschichte hat deshalb unsere Verwunderung bzw. unseren Ärger hervorgerufen, weil Sie - - Sie kennen ja die Schauprozesse; Hilde Benjamin ist ja dafür bekannt und ich empfehle Ihnen auch die Wochenschaudokumentationen. Auch das ist Folter!
Wenn Sie so etwas als Einziges nicht erwähnen, sage ich Ihnen mit Verlaub, dann fordern Sie unseren Widerspruch heraus. Nur das war der Punkt und nichts anderes. - Danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bereits in der 12. Sitzung des Landtags habe ich im Namen meiner Fraktion ausführlich begründet, warum wir die Sinnhaftigkeit der Härtefallkommission nicht einsehen. Die im Ausschuss - der Antrag wurde von uns in den Innenausschuss überwiesen - vorgetragenen Argumente haben unsere Auffassung ebenfalls nicht verändert. Wir halten die Härtefallkommission für nicht notwendig und demzufolge werden wir den Antrag der PDS-Fraktion ablehnen. - Danke.
Herr Vorsitzender! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der PDS kommt zur Unzeit - zur Unzeit deshalb, weil zum heutigen Tag überhaupt noch nicht klar ist, welche Entscheidung das Bundesverfassungsgericht am 18. Dezember 2002 bei der Frage des Zuwanderungsgesetzes treffen wird. Sollte das Bundesverfassungsgericht das Abstimmungsverfahren im Bundesrat beanstanden, wird es das Zuwanderungsgesetz nicht geben. Dem PDS-Antrag wäre damit die Grundlage entzogen.
Nun zum Inhalt des Antrages. § 25 Abs. 4 a des noch nicht in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetzes räumt den Bundesländern die Möglichkeit ein, durch Rechtsverordnung eine Stelle zu bestimmen, auf deren Ersuchen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen oder zu verlängern ist, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen. Dies ist eine Kannbestimmung. Das Land Sachsen-Anhalt muss nicht unbedingt eine solche Stelle oder Kommission einrichten.
Diese Regelung wurde offensichtlich auf Wunsch der Grünen nachträglich in das Gesetz eingeschoben. Die Regelung erweckt den Eindruck, dass dringende humanitäre oder persönliche Gründe bei aufenthaltsrechtlichen Anerkennungsverfahren überhaupt nicht berücksichtigt würden. Dies ist nicht der Fall. Vielmehr wird neben dem normalen und üblichen Verfahren eine weitere Verfahrensmöglichkeit geschaffen.
Welchen Anlass könnte es für die Notwendigkeit einer Härtefallkommission geben? - Die Antwort kann doch nur sein, die zuständigen Ausländerbehörden entscheiden nicht sachgerecht und die die Ausländerbehörden kontrollierenden Gerichte entscheiden ebenfalls nicht gerecht. Wer diese Behauptung aufstellt, der muss sie auch beweisen.
Wenn wir über ihren Antrag ernsthaft diskutieren wollen, dann muss sich die PDS die Frage gefallen lassen, welche konkreten Anhaltspunkte sie für eine Fehlentscheidung in Sachsen-Anhalt hat. Dabei haben wir in diesem Haus mit dem Petitionsausschuss eigentlich bereits eine Härtefallkommission. Frau Knöfler ist leider heute nicht da; ich hoffe, sie stellt sich der Konkurrenz und dem Wettbewerb.
In der Sache wird die Härtefallkommission zu keiner Verfahrensbeschleunigung führen; denn jede verfahrensab
schließende Entscheidung wird zwangsläufig vor der Kommission landen. Es ist doch jetzt schon so, dass alle Verfahrensmöglichkeiten voll ausgeschöpft werden.
Auf einen entscheidenden inhaltlichen Unterschied zwischen dem Zuwanderungsgesetz und dem PDS-Antrag möchte ich noch hinweisen. Das Zuwanderungsgesetz bestimmt: Dringende humanitäre oder persönliche Gründe müssen die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen. Die PDS formuliert, dass dringende humanitäre oder persönliche Gründe vorliegen müssen, die eine Rückkehr in das Heimatland unmöglich machen.
Während der Wortlaut des Bundesgesetzes zum Beispiel die Abschiebung in ein Drittland oder ein anderes Transitland zulassen würde, möchte die PDS ein Aufenthaltsrecht immer nur dann als gerechtfertigt ansehen, wenn die Rückkehr in das Heimatland unmöglich ist. Somit unterscheidet sich der PDS-Antrag deutlich von diesem genannten Bundesgesetz.
Soweit die PDS in ihrer Antragsbegründung noch eine andere Auslegungshilfe gibt, wann Härtefälle vorliegen, teilen wir diese Auffassung ebenfalls nicht. Danach soll ein Härtefall immer schon dann gegeben sein, wenn Leib und Seele durch Familienbeziehungen in Gefahr sind. Hand aufs Herz, meine Damen und Herren Abgeordnete: Wer von Ihnen würde bei einer bevorstehenden Abschiebung diesen Grund nicht für sich in Anspruch nehmen wollen?
Wir lehnen den Antrag heute nur aus einem Grund nicht ab: weil wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten und respektieren wollen. Sollte das Bundesverfassungsgericht das Gesetzgebungsverfahren beanstanden, hat sich der Antrag sowieso erledigt. Anderenfalls werden wir uns im Innenausschuss darüber unterhalten, wie mit dem Antrag zu verfahren ist. Die CDU-Fraktion beantragt die Überweisung ausschließlich in den Innenausschuss. - Danke.
Herr Vorsitzender! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Meine Vorredner haben es bereits betont: Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat sich in den zurückliegenden Jahren mit der Frage der sinnvollen Nutzung der Lichtenburg und mit dem Erhalt der KZGedenkstätte befasst.
Interessant ist, dass sich die Einschätzung der Bedeutung der KZ-Gedenkstätte in den Jahren verändert hat. So kam eine in diesem Zusammenhang eingesetzte Enquetekommission des Bundes „Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit" im Kapitel VI - „Gesamtdeutsche Form der Erinnerung an die beiden deutschen Diktaturen und ihre Opfer“ - zu dem Ergebnis, dass die Lichtenburg Prettin nicht zu den wichtigen Gedenkstätten aus der NS-Zeit zählt.
Weiteres ist hierzu in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Gärtner in Drs. 3/2053 ausgeführt worden.
Am 24. Februar 2000 wird in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ferchland eingeschätzt, die Mahn- und Gedenkstätte Schloss Lichtenburg sei nur von regionaler, also örtlicher Bedeutung.
Diese Wertungen sind jedoch im Hinblick auf die neue historische Forschung als überholt zu betrachten. Die Bedeutung der Lichtenburg im System der nationalsozialistischen Konzentrationslager wurde in letzter Zeit maßgeblich durch ein vom Landkreis Wittenberg finanziertes Gutachten erhellt.
Nach der Besichtigung der Anlage und einer Anhörung im Innenausschuss des Landtages am 14. März 2002 - meine Vorredner betonten das ebenfalls - wurde einstimmig der Beschluss gefasst, dass die KZ-Gedenkstätte Lichtenburg von überregionaler Bedeutung ist. Der Ausschuss hat sich zugleich für deren Erhalt ausgesprochen. Die Landesregierung wurde ferner aufgefordert, die Gedenkstätte weiterhin im Rahmen der bisherigen Haushaltsansätze zu fördern. - So weit der Rückblick.
Das Ansinnen eines großen Teils der Opferverbände können wir nachvollziehen. Aber es ist wohl unstrittig,