Ich möchte die CDU-Fraktion und Herrn Schröder bitten, noch einmal bitten, über unseren Antrag nachzudenken. Man kann die vorgeschlagene Fassung des Gesetzes beim Bund auch als einen Affront auffassen. Damit macht man vielleicht mehr kaputt, als gut ist. Lassen Sie uns den Gesetzentwurf zu einer dritten Beratung in den Ausschuss schieben. Dort kann er erst einmal liegen bleiben.
Der Minister kann damit operieren und hat alle Möglichkeiten offen. Wenn der Bundesverkehrswegeplan dann beschlossen ist, können wir das Gesetz so fassen, dass es mit dem Bundesverkehrswegeplan übereinstimmt. Ich weiß nicht, was daran ehrenrührig sein soll.
Wir treten jetzt in das Abstimmungsverfahren ein. Zunächst kommen wir zu dem Antrag der PDS-Fraktion. Wer für eine Rücküberweisung dieses Gesetzentwurfes in den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr ist, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Dafür ist die SPD-Fraktion.
- Nein, die PDS-Fraktion, pardon. Gegenstimmen? - Das ist die deutliche Mehrheit der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP. Damit ist die Rücküberweisung in den Ausschuss abgelehnt worden.
Wir treten in die Abstimmung über das Gesetz selbst ein. Änderungsanträge liegen dazu nicht vor. Deshalb schlage ich Ihnen vor, in Anwendung des § 32 Abs. 1 der Geschäftsordnung über die vorliegende Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abzustimmen. Verlangt ein Mitglied des Landtages an irgendeiner Stelle eine getrennte Abstimmung? - Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über das Gesetz in der Fassung der Beschlussempfehlung in seiner Gesamtheit ab.
Wer diesem Gesetz seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Das sind die Stimmen der Fraktionen der SPD, der CDU und der FDP. Das ist die Mehrheit. Gegenstimmen? - Ich sehe keine. Enthaltungen? - Bei der PDS-Fraktion. Meine Damen und Herren! Damit ist das Gesetz beschlossen und der Tagesordnungspunkt 5 abgeschlossen.
Wir treten jetzt in eine Mittagspause bis 14 Uhr ein. Ich bitte Sie, um 14 Uhr pünktlich wieder hier zu sein, da wir ein Wahlverfahren durchzuführen haben.
Meine Damen und Herren! Vereinbarungsgemäß setzen wir die Landtagssitzung mit dem Tagesordnungspunkt 2 fort:
Meine Damen und Herren! Mit Schreiben vom 1. April 2003 hat Herr Ministerpräsident Professor Dr. Böhmer mitgeteilt, dass er beabsichtige, entsprechend dem Vorschlag des Präsidenten des Landesrechnungshofes Herrn Ministerialrat Wilnis Tracums zum Mitglied des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt zu ernennen.
Gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 des Landesrechnungshofgesetzes ist dafür die Zustimmung des Landtages erforderlich. Eine Übersicht über den beruflichen Werdegang von Herrn Wilnis Tracums ist allen Fraktionen zugestellt worden.
Zunächst hat Ministerpräsident Herr Professor Dr. Böhmer um das Wort gebeten. Eine Debatte ist nicht vorgesehen. Herr Ministerpräsident, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! So wie es die Frau Präsidentin eben vorgetragen hat, muss ich berichten, dass der Präsident des Landesrechnungshofes mir mit Schreiben vom 24. März dieses Jahres vorgeschlagen hat, Herrn Ministerialrat Wilnis Tracums zum Mitglied des Landesrechnungshofes zu ernennen. Der Senat des Landesrechnungshofes ist gemäß § 2 Abs. 3 des Landesrechnungshofgesetzes gehört worden.
Frau Präsidentin hat schon darauf hingewiesen, dass Artikel 98 unserer Landesverfassung bestimmt, dass der Vizepräsident und die weiteren Mitglieder des Landesrechnungshofes vom Ministerpräsidenten auf Vorschlag des Präsidenten des Landesrechnungshofes mit Zustimmung des Landtages ernannt werden.
Ich beabsichtige - das habe ich dem Landtag bereits schriftlich mitgeteilt - dem Personalvorschlag des Präsidenten des Landesrechnungshofes zu folgen.
Ich gebe auch freimütig zu, dass ich mich darüber nicht gerade gefreut habe, denn es handelt sich um meinen Büroleiter. Aber ich habe das getan, was ich immer gesagt habe: Jeder muss über seine Biografie selbst entscheiden können. Ich habe ausdrücklich Respekt vor solchen Entscheidungen und bin auch bereit, sie hinzunehmen.
Nach den von mir eben schon benannten Rechtsgrundlagen möchte ich Sie deshalb bitten, der Ernennung von Herrn Ministerialrat Wilnis Tracums zum Mitglied des Landesrechnungshofes die erforderliche Zustimmung zu erteilen. Eine Übersicht über seinen beruflichen Werdegang müsste Ihnen vorliegen.
Herrn Tracums soll der Dienstposten des Abteilungsleiters 5 - Überörtliche Kommunalprüfung - übertragen werden. Er verfügt sicher über eine hohe fachliche Kompetenz im Haushaltsrecht, und zwar sowohl für den kommunalen als auch für den staatlichen Bereich. Er besitzt umfangreiche Erfahrungen in verschiedenen Bereichen der Landesverwaltung. Er war Leiter des Staatlichen Rechnungsprüfungsamtes in Magdeburg und er war als Leiter des Grundsatzreferats im Landesrechnungshof tätig.
Deshalb bitte ich darum, dem Antrag des Präsidenten und meinem Vorschlag zuzustimmen und mit Ihrem Votum Herrn Tracums zum Mitglied des Landesrechnungshofes zu ernennen. - Ich danke Ihnen.
Danke, Herr Ministerpräsident. - Wie ich bereits erwähnte, ist eine Debatte nicht vorgesehen. Somit treten wir sogleich in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/666 ein.
Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Bei vier Enthaltungen ist der Antrag angenommen worden.
Damit hat der Landtag der Ernennung von Herrn Tracums zum Mitglied des Landesrechnungshofes zugestimmt. Ich beglückwünsche Herrn Tracums im Namen des Hohen Hauses und wünsche ihm für dieses Amt viel Erfolg.
Zugleich möchte ich Herrn Erhard Stollberg, der wegen der Übernahme einer anderen Tätigkeit als Mitglied des Landesrechnungshofes ausscheidet, für seine verdienstvolle Arbeit in dieser Funktion danken. Ich erinnere daran, dass Herr Stollberg Mitglied des Landtages der ersten Wahlperiode gewesen ist. Wir wünschen auch Herrn Stollberg alles Gute in seinem neuen Amt.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Märkte sind an Sonntagen wieder möglich. - Unter diese Überschrift möchte ich den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage stellen, den ich Ihnen heute vorlege.
Märkte, damit meine ich Marktveranstaltungen nach der Gewerbeordnung, finden in großen Teilen der Bevölke
rung regen Anklang. Fast jeder von uns wird schon einmal einen Markt an einem Sonntag besucht haben. Bis zum Jahr 1998 war dies auch kein Problem. Nach der bis dahin bestehenden Verwaltungspraxis konnten in Sachsen-Anhalt wie bis heute in fast allen anderen Bundesländern Märkte auch an Sonn- und Feiertagen stattfinden.
Dann wurde dies durch die Gerichte unterbunden. Das Verwaltungsgericht Dessau und das Oberverwaltungsgericht Magdeburg haben entschieden, nach der geltenden Fassung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage sind Märkte an Sonn- und Feiertagen nicht zulässig. Wenn Märkte an Sonn- und Feiertagen möglich sein sollen, muss Rechtsklarheit durch eine Gesetzesänderung geschaffen werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte begann im Land eine breite politische Diskussion. Mehrere Landtagsausschüsse haben sich mit dem Thema beschäftigt. Dabei bestand weitgehend Einigkeit darüber, dass Märkte an Sonntagen wieder erlaubt sein sollen; nur das Wie blieb zunächst offen. Deshalb haben wir die Ihnen jetzt vorliegende Regelung erarbeitet, die sich systemgerecht in das Gefüge des Sonn- und Feiertagsrechts einpasst und gleichermaßen den sonn- und feiertagsrechtlichen wie den wirtschaftspolitischen Belangen gerecht wird.
Ich freue mich, dass der Entwurf in der Anhörung überwiegend Zustimmung gefunden hat. So begrüßen die kommunalen Spitzenverbände, die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, die Arbeitgeber- und die Fremdenverkehrsverbände ausdrücklich die vorgesehenen Regelungen. Bedenken wurden vonseiten der Kirchen und der Gewerkschaften geäußert. Alle vorgetragenen Argumente wurden von uns umfassend ausgewertet und im Ergebnis dessen der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf erarbeitet.
Nach dem Entwurf werden zwei Kategorien von Märkten unterschieden. Ein Teil der Märkte wird privilegiert. Diese können auf einen Sonntag einmal im Monat oder auf die Feiertage 1. Mai und 3. Oktober festgelegt werden. Dies sind diejenigen Spezialmärkte, denen - so unsere Formulierung - „ein die regionale Identität oder den Fremdenverkehr fördernder Wert zukommt“. Zusätzlich können Weihnachtsmärkte auf alle Adventssonntage festgesetzt werden.
All diese Märkte dienen grundsätzlich der Verwirklichung einer wichtigen Zweckbestimmung des Sonn- bzw. des Feiertages, nämlich der Freizeitgestaltung, und sollten deshalb unter die Privilegierung fallen.
Sonstige Märkte können dagegen nur bis zu viermal im Jahr auf einen Sonntag - ausgenommen ist der Monat Dezember - festgesetzt werden. Da diese Märkte überwiegend kommerziell geprägt sind, haben wir eine Beschränkung auf vier Sonntage im Jahr vorgesehen. Wir haben uns dabei an der Regelung im Ladenschlussgesetz orientiert, die bereits Ausnahmen vom sonn- und feiertäglichen Arbeitsverbot vorsieht. Marktveranstalter und Einzelhändler sollen nach unserer Vorstellung gleiche Wettbewerbschancen haben.
Der Anregung aus der Anhörung, Märkte nicht nur an Sonntagen, sondern auch an Feiertagen zuzulassen, sind wir nur für die privilegierten Märkte und für Volksfeste und nur für die Feiertage 1. Mai und 3. Oktober gefolgt. Aufgrund der Natur dieser Feiertage ist es gerechtfertigt, dass an diesen beiden Tagen zumindest solche Veranstaltungen durchgeführt werden können, bei
Wir haben dabei auch berücksichtigt, dass sich in den Jahren nach 1990 vielfältige örtliche Traditionen gebildet haben, den Tag der deutschen Einheit am 3. Oktober mit Festen und vergleichbaren Veranstaltungen zu feiern. Es würde dem Charakter dieses Tages zuwiderlaufen, wenn solche Veranstaltungen nicht möglich wären.