Protokoll der Sitzung vom 03.07.2003

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der PDS)

Danke, Frau Abgeordnete Fischer. - Für die FDP-Fraktion erhält die Abgeordnete Frau Seifert das Wort. Bitte sehr.

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die bedarfsgerechte Unterstützung von Hilfsangeboten zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder ist für die FDP-Fraktion ein genauso wichtiges Thema wie für die antragstellende Fraktion.

Das Sozialministerium knüpft an das Programm zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder an, weil wir - damit meine ich nicht nur das Sozialministerium, sondern auch die FDP-Fraktion - der Überzeugung sind, dass dieser Art von Gewalt präventiv wie intervenierend zu begegnen ist. Dabei zielt das Gesetz auch auf die Bekämpfung von Gewalt gegen Männer. Das möchte ich betonen, da ich dies in dem vorliegenden Antrag vermisse.

Alle Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt sind zu verfolgen. Die präventiven, aber auch die direkten Hilfsangebote müssen ein fester Bestandteil bei der Bekämpfung von häuslicher Gewalt sein und zugänglich für alle Opfer. Den Opfern von Gewalt muss Hilfe angeboten werden, die sofort greift. Es muss aber auch ein Ziel sein, auf diesem Gebiet enge Kooperationsstrukturen zu schaffen, um ein einheitliches Handeln aller beteiligten Organisationen und aller beteiligten Akteure sowohl auf Landesebene als auch auf kommunaler, sprich regionaler Ebene zu gewährleisten.

Wir wissen - dies ist nicht wegzudiskutieren -, dass das Vorhalten entsprechender Angebote, wie zum Beispiel Frauenschutzhäuser oder Wohnungen, auf kommunaler Ebene keine Pflichtaufgabe ist, auch wenn man es sich im Einzelfall wünschen würde. Doch ohne die finanzielle Unterstützung auf kommunaler Ebene sind und waren die Frauenschutzhäuser und alle anderen präventiven und intervenierenden Angebote bisher nicht arbeitsfähig. Das heißt, dass die Finanzierung entsprechender Hilfsangebote ein Bekenntnis auf kommunaler und auf Landesebene erfordert.

Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Landesprogramm zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder, zum Beispiel auch durch die Einrichtung von Interventionsstellen neben Halle jetzt auch in Magdeburg und Dessau, und der Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung mit der jetzt gesetzlich abgesicherten Erweiterung des polizeilichen Weg

weisungsrechtes ist auf Landesebene eine zentrale Grundlage dafür geschaffen worden, ein bedarfsgerechtes Netz von Maßnahmen zum Schutz vor häuslicher Gewalt zu aktivieren. Damit sind von unserer Seite Regelungen getroffen worden, von denen wir uns eine Optimierung der Maßnahmen zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt erhoffen.

Gleichwohl haben wir uns dazu bekannt, durch pauschale Zuweisungen an Frauenhäuser über die Förderverträge, die auch Qualitätsanforderungen an die Arbeit der Frauenhäuser enthalten, gerade solchen Hilfsangeboten Planungssicherheit zu geben. Diese Verträge zur Förderung von Frauenhäusern sind in der Landesarbeitsgemeinschaft der Frauenschutzhäuser besprochen, mit den Trägern der Frauenhäuser abgestimmt und von allen Beteiligten angenommen worden. Vor diesem Hintergrund erscheint uns, der FDP, der Punkt 2 des Antrages der PDS gegenstandslos zu sein.

Hat man die bisherige und auch die weitere Finanzierung von Maßnahmen zum Schutz vor häuslicher Gewalt durch das Land und die Kommunen vor Augen, so ist der Antrag der PDS hinsichtlich der Festschreibung einer Bedarfsplanung auf Landesebene und der Forderung nach einer Grundfinanzierung für Frauenschutzhäuser umso erstaunlicher.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Land bekennt sich durch die pauschalen Zuweisungen, die in den Förderverträgen geregelt sind, zur Aufrechterhaltung entsprechender Hilfsangebote je nach Bedarf. Wir, die FDP-Fraktion, werden nicht das Land und schon gar nicht die Kommunen auffordern, einen Bedarf zu finanzieren, den wir noch nicht abschließend feststellen können, da wir erst die Auswirkungen der Änderungen des SOG und der neu eingerichteten Interventionsstellen berücksichtigen müssen.

(Zustimmung bei der FDP)

Dem Punkt 1 des Antrages können wir somit nicht zustimmen, zumal in diesem Punkt die Grundfinanzierung von Frauenhäusern gewährleistet werden soll und wir als Land nicht in der Lage sind, mehr als die vorher schon erwähnten Finanzierungen zu übernehmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bekanntermaßen ist das Sozialministerium immer bereit, in den zuständigen Fachausschüssen Bericht zu erstatten. Somit stimmen wir auch dem Punkt 3 des Antrages nicht zu.

Deshalb bitte ich Sie, den Antrag in Gänze abzulehnen.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Danke, Frau Abgeordnete Seifert. - Da eine Erwiderung durch die Abgeordnete Frau Ferchland jetzt nicht möglich ist, beenden wir die Debatte und treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/856 ein. Eine Überweisung ist nicht beantragt worden. Dann werden wir jetzt über den Antrag als solchen abstimmen.

Wer dem Antrag in der Drs. 4/856 zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit ist der Antrag abgelehnt worden und wir sind am Ende der 23. Sitzung des Landtages angelangt.

Wir werden sicherlich alle der Einladung des Präsidenten folgen und uns um 20 Uhr wiedersehen. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass der parlamentarische Abend im Speisesaal stattfindet, nicht dass jemand im Innenhof vergebens wartet.

(Heiterkeit)

Ein weiterer Hinweis bezieht sich auf den Beginn der 24. Sitzung des Landtages. Sie beginnt um 9 Uhr, also sehr zeitig. Ich hoffe, dass wir uns dann alle in geschlos

senen Reihen wiedersehen. Wir werden, wie vereinbart, mit den Tagesordnungspunkten 5 und 9 beginnen. Danach wird unter Tagesordnungspunkt 7 die Aussprache über das Gesetz zu den Verwaltungsgemeinschaften erfolgen.

Ich wünsche allen einen schönen parlamentarischen Abend und beende die Sitzung.

Schluss der Sitzung: 19.24 Uhr.