Silke Seifert

Sitzungen

4/3 4/4 4/6 4/7 4/10 4/12 4/14 4/16 4/17 4/19 4/22 4/23 4/28 4/29 4/33 4/35 4/38 4/41 4/43 4/44 4/48 4/52 4/55 4/57 4/60 4/63 4/67

Letzte Beiträge

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die FDP-Fraktion wird dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen. Wir machen mit dieser Entscheidung deutlich, dass wir zu einem gesellschaftlichen Klima beitragen wollen, in dem die Menschen Kinder als wichtigen und unverzichtbaren Teil des Lebens verstehen. Wir wollen das Signal aussenden und die Gewissheit vermitteln, dass Familie wichtig ist, dass Verantwortung füreinander wichtig ist und dass dies unsere Anerkennung findet.
Dieses Ansinnen wurde mehrheitlich positiv aufgenommen. Ich verweise auf die Anhörung im Landtag und die Stellungnahmen der Verbände und der kommunalen Spitzenverbände zu dem Gesetzentwurf. Selten habe ich eine Anhörung zu einem Gesetzentwurf erlebt, bei der alle Angehörten dem Grundanliegen des Gesetzes zustimmten.
Die anhaltende Tendenz der demografischen Entwicklung fordert uns geradezu auf, eine kinder- und familienfreundliche Gesellschaft zu propagieren. Aber ein Anliegen gerade meiner Partei ist es, dass sich keiner für seine persönliche Lebensplanung mit Kindern oder ohne Kinder entschuldigen muss.
Die einzige aus meiner Sicht vertretbare Aufgabe des Staates kann es sein, Rahmenbedingungen zu schaffen, und zwar solche Rahmenbedingungen, die es Frauen und Männern ermöglichen, ihren Kinderwunsch in freier Entscheidung ohne unfaire Nachteile für sich umzuset
zen. Das gesellschaftliche Umfeld von Familien ist deshalb so zu gestalten, dass es zur Realisierung des Kinderwunsches und des Wunsches nach der Übernahme von Verantwortung beiträgt.
Familien- und Kinderfreundlichkeit ist bei allen Entscheidungen von Politik und Wirtschaft stärker zu berücksichtigen. Familienpolitik ist Bevölkerungspolitik. Bildungs-, Wohnungs-, Gesundheits-, Senioren- sowie Kinder- und Jugendpolitik, also alle Politikfelder, sollten familienfreundlichere Rahmenbedingungen fördern. Das ist in meinen Augen eine moderne Familienpolitik, und dem wird das Gesetz gerecht.
Dazu ist es einfach wichtig und richtig, eine Diskussion anzustoßen, um in die bestehenden, gut funktionierenden Strukturen den Gedanken der Familienfreundlichkeit in alle Entscheidungen hineinzutragen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich könnte Sie jetzt einfach darum bitten, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Aber ein Gedanke sei mir hinsichtlich des Familienpasses noch gestattet.
Die Wirkung des Passes wird zumindest von der Fraktion der Linkspartei.PDS angezweifelt. Das ist, ehrlich gesagt, für mich unverständlich. Denn für mich stellt sich die Frage, was ein Familienpass eigentlich bewirken soll. Soll er soziale Nachteile ausgleichen? - Meine Damen und Herren von der Linkspartei.PDS, wenn er das soll, dann reicht nicht einmal Ihre Vorstellung von einem kommunalen Familienpass oder einem Sozialpass oder wie immer Sie es nennen wollen aus. Wenn er soziale Nachteile ausgleichen soll, dann finde ich Ihre Vorstellungen von der finanziellen Untersetzung bei weitem nicht ausreichend und eher unrealistisch.
Ich möchte die Fraktion der Linkspartei.PDS bitten, sich noch einmal Gedanken darüber zu machen, wie die finanzielle Untersetzung aussehen soll, um soziale Nachteile ausgleichen zu können. Dann erst würde ich Sie bitten, öffentlich darüber zu diskutieren, woher Sie dieses Geld nehmen wollen.
Im Zuge der Beratung über den vorliegenden Gesetzentwurf konnten wir über solche Sachen nicht zielführend diskutieren; denn Ihre Fraktion hat gleich zu Beginn der Beratungen erklärt, Sie würden das Gesetz ablehnen.
Ich möchte auf den Antrag der SPD-Fraktion eingehen. Wir haben diesen in den Ausschüssen inhaltlich nicht abgelehnt und wir werden den Änderungen so zustimmen, wie sie Frau Schmidt vorgetragen hat. Damit möchte ich es hinsichtlich der Bemerkungen zur Gesetzesberatung bewenden lassen und noch einmal sagen, dass wir dem Änderungsantrag zustimmen werden.
Aus meiner Sicht ist das Anliegen eines Familienpasses das Gleiche wie das Anliegen des Familienfördergesetzes. Es soll zeigen, dass jeder, der sich für ein Leben mit Kindern entscheidet, unsere besondere Anerkennung verdient, und es soll dazu beitragen, den Gedanken der Familienfreundlichkeit ein Stück der Selbstverständlichkeit näher zu bringen. Das Familienfördergesetz stärkt den Gedanken der Familienfreundlichkeit in Sachsen-Anhalt. Im Sinne dieses Anliegens bitte ich Sie um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf.
Nein.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Man kann diese Debatte auf das reduzieren, was man alles nicht mehr in der früheren Höhe finanziert. Man kann auflisten, dass die Ausgaben gesunken sind. Manch einer oder manch eine lässt sich
dann zu der Auffassung verleiten, dass die Kinder- und Jugendpolitik der Regierung Sachsen-Anhalts nur Lippenbekenntnisse seien. Man kann dies so tun.
Ich überlasse diese Art des Herangehens aber der Opposition; denn ich glaube, dass man den Fokus der Betrachtung darauf richten sollte, weshalb es zu dieser neuen Finanzierungsstruktur gekommen ist und was sich daraus ergeben hat.
Die Veränderungen bei der Vergabe öffentlicher Mittel machen vor allem deutlich, dass sich Strukturen verändert haben, weil Antworten auf Fragen, die sich aus den veränderten Rahmenbedingungen ergeben, zielführend gefunden wurden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Genau darüber gilt es zu reden, wenn die Auswirkungen auf die Lebenssituation der jungen Generation in Sachsen-Anhalt betrachtet werden.
Sachsen-Anhalt ist ein Zuhause für mehr als 2,4 Millionen Einwohner. Davon sind 360 000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Die Verantwortung für diese kommende Generation muss sich wie ein Leitfaden durch alle Politikbereiche ziehen. Auch das ist Kinder- und Jugendpolitik, die verantwortlich ist. Weil diesem Land und dieser Regierung die junge Generation viel bedeutet, sind mit Beginn der Legislaturperiode zahlreiche neue Vorhaben eingeleitet und umgesetzt worden.
Die Antwort auf Ihre Große Anfrage und auch die Ausführungen des Ministers machen deutlich: Es ist doch eigentlich für alle offensichtlich, dass sich die Koalition mit umfassenden Kampagnen vehement sowohl für ein senioren-, behinderten- und familien- als auch für ein kinder- und jugendfreundliches Sachsen-Anhalt einsetzt. Ich greife nur einmal ein Beispiel heraus. Der Bereich der Kinderbetreuung verdeutlicht, wie strukturelle Veränderungen und Finanzierung zusammenhängen und wie zugleich eine Qualitätsoffensive gestartet wurde.
Mit dem garantierten Anspruch auf die Betreuung für alle Kinder, so wie im KiFöG geregelt, ist eine im bundesdeutschen Vergleich beispiellose Politik umgesetzt worden. Selbst im Vergleich zu Mecklenburg-Vorpommern ist unser Kinderförderungsgesetz moderner, familienorientierter und sogar finanzintensiver. Sie können sich sicherlich denken, weshalb ich gerade den Vergleich mit diesem Bundesland hervorhebe.
Oder nehmen wir die Jugendpauschale, über die ein Großteil der Jugendarbeit in den Landkreisen finanziert wird. Es entspricht doch der Tatsache - das wird aus der Antwort auf die Große Anfrage deutlich -, dass das Land seinen Anteil an der Jugendpauschale in voller Höhe zur Verfügung stellt und ohne Zwang den Landkreisen nunmehr zugesteht, dass sie eigenverantwortlich entscheiden, wofür sie die Mittel einsetzen wollen. Genau das war von uns so gewollt.
Jetzt nicht.
Es scheint so, als ob Sie von der Linkspartei.PDS es den Handelnden und den Entscheidungsträgern vor Ort nicht zutrauen, dass diese selbst darüber entscheiden,
die Prioritäten zu setzen und festzulegen, in welcher Höhe sie ihren Eigenanteil zur Verfügung stellen.
Dabei sitzen doch genug Ihrer Parteigenossen in den Kreistagen, in den Stadt- und Gemeinderäten in genau diesen Entscheidungsgremien.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann mich noch gut an eine Diskussion in Wittenberg erinnern, in der eine Ihrer Parteigenossinnen, die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses der Stadt, unser KiFöG vehement vertreten hat und auch dafür warb, die Jugendpauschale zweckgebunden über das FAG auszureichen.
Sie beschränken sich in der Debatte darauf, die Qualität der Kinder- und Jugendarbeit ausschließlich an den Finanzzuweisungen zu messen. Sie lassen die Strukturveränderungen, die vielerorts zu mehr Qualität geführt haben, außen vor, was aus meiner Sicht sehr bedauerlich ist.
Natürlich gab und gibt es - das muss und das darf man auch nicht verschweigen - den Zwang, die angespannte Haushaltssituation entsprechend zu berücksichtigen. Deshalb macht es aus meiner Sicht keinen Sinn, Finanzmittel in jedem Bereich ungeprüft in der ursprünglichen Höhe zu belassen. Im Interesse der Kinder und Jugendlichen müssen wir genau überlegen, wie wir verantwortlich mit dem Landeshaushalt umgehen. Auch im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit zeigt sich, wie es effizienter geht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich halte den eingeschlagenen Weg für richtig und werbe dafür, ihn konsequent fortzusetzen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir können uns dem Stimmverhalten der Fraktion der SPD anschließen. Ich gebe meine Rede zu Protokoll, wenn ich darf.
„Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen.“
Diese Erkenntnis ist nicht neu, sondern entstammt der „Ottawa-Charta“, beschlossen auf der ersten Internationalen Konferenz zur Gesundheitsförderung im Jahr 1986.
Um diesen Prozess auch für Sachsen-Anhalt in strukturierte Bahnen zu lenken, waren wir unter den ersten derjenigen Bundesländer, die für ihre Bevölkerung Gesundheitsziele definiert haben. Eine weitere Vorraussetzung, um hierbei offensiv agieren zu können, ist eine umfassende Gesundheitsberichterstattung, die einen Überblick über den Gesundheitsstatus der Bevölkerung liefert, aber auch Aussagen zur medizinischen Versorgungsstruktur trifft.
Damit ist das, was notwendig ist, um auch die eingangs erwähnten internationalen Zielvorstellungen Schritt für Schritt zu verwirklichen, in Sachsen-Anhalt in Angriff genommen bzw. umgesetzt.
Um die Gesundheit der Bevölkerung zu verbessern, gibt es unterschiedliche Ansätze. Ich möchte dies kurz verdeutlichen: Nach der Wende ist es gelungen, das Lebensumfeld der weit überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung entscheidend zu verbessern. Wir haben zum Beispiel eine steigende Lebenserwartung, wir haben im Bereich der Luftverschmutzung deutliche Verbesserungen erzielen können. Ich möchte nur noch einmal an die extreme Verschmutzung der Flüsse und an die Rauchschwaden durch die Ofenheizungen in den Städten erinnern.
Die neuen Herausforderungen für die Gesundheit unserer Bevölkerung liegen angesichts des doch überwiegenden Wohlstandes aus meiner Sicht eher auf dem Gebiet der Verhaltensprävention. Denn die Erkrankungen, mit denen wir uns heute beschäftigen, haben oft mit einem individuellen Verhalten zu tun, welches die Gesundheit schädigen kann.
Daher finde ich es nur folgerichtig, wenn mit der Neuausrichtung der fünf Gesundheitsziele - der Minister hat sie bereits in seinen einleitenden Worten dargestellt - genau auf diese Entwicklung reagiert wird. Denn aus meiner Sicht reicht es eben nicht, nur mit staatlichen Interventionen die Lebensverhältnisse für viele, wie nach der Wende geschehen, zu ändern. Wir müssen es schaffen, das Verhalten des Einzelnen zu seinem Wohl zu ändern.
Die WHO bietet mit ihrem Setting-Ansatz, also dem Bezug zu den jeweiligen Lebenswelten, eine wirklich gute Lösung. Das Gesundheitsverhalten beeinflusst man am nachhaltigsten dort, wo man die Menschen am besten erreicht: Also das Kind im Kindergarten und den Schüler in der Schule, die Erwachsenen zum Beispiel im Betrieb und alle Generationen, wie es das gesunde Städtenetzwerk zeigt, in ihrem Wohnumfeld. In diesem Kontext sehe ich übrigens die einzige Chance, auch die Menschen
zu erreichen, die infolge besonderer Lebensumstände und lang anhaltender Arbeitslosigkeit natürlich auch besonderen Gesundheitsrisiken unterliegen.
Es gäbe an dieser Stelle sicherlich noch viele Gesichtspunkte, über die man hier referieren könnte. Der aktuelle Fünfte Gesundheitsbericht des Landes Sachsen-Anhalt macht eines deutlich: Jene sozialpolitischen Aspekte, die Sie, meine Damen und Herren der PDS-Fraktion, zur Berücksichtigung einfordern, sind schon Bestandteil der aktuellen Politik unserer Landesregierung. Das Verhalten Einzelner hin zu einem gesundheitsförderlichen Verhalten zu beeinflussen, ist ein schwieriges Vorhaben und lässt sich nicht von jetzt auf gleich umsetzen. Darum bedient sich die Landesregierung bei der Umsetzung der Gesundheitsziele auch vieler Partner, wie zum Beispiel der Landesvereinigung für Gesundheit und der Sportvereine.
Ich erachte es für sinnvoll, wenn wir diese durchaus wichtige Diskussion im zuständigen Ausschuss fortsetzen. Ich schlage daher vor, den Antrag zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales zu überweisen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Familienpolitik ist ein Thema, das alle Parteien, alle Verbände, Vereine, Institutionen und eigentlich auch alle Bürgerinnen und Bürger interessieren und beschäftigen sollte. Ich denke, das tut es auch. Es wäre aber töricht und aus meiner Sicht auch unverantwortlich anzunehmen, durch ein Gesetz könnte man das Problem des Geburtenrückganges lösen. Verantwortlich handelnd ist derjenige, der das Problem ernst nimmt und die Rahmenbedingungen schafft, die es leichter machen, Kinder in verschiedenen Familienstrukturen liebevoll und behütet aufwachsen zu lassen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist ein richtiger Schritt in diese Richtung getan. Es soll erreicht werden, Akzente für Familienfreundlichkeit zu setzen, Akzente zu setzen, die erkennen lassen, dass die Entscheidung für ein Leben mit Kind oder mit Kindern unsere individuelle und gesellschaftliche Anerkennung findet.
Manchmal hat man leider den Eindruck, dass einige Eltern die alltäglichen Aufgaben, die mit der Erziehung und der Betreuung eines oder mehrerer Kinder verbunden sind, nur als schwere Last empfinden. Meine Damen und Herren! Dabei ist doch gerade die Erziehung eines kleinen, heranwachsenden Menschen, das Begleiten und das Mitgestalten seines Lebensweges von unschätzbarem Wert. Kinder sind keine Last, sondern sie machen das Leben noch lebenswerter.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sicherlich ist das etwas, das jeder für sich erkennen und entscheiden muss. Wir wollen die Menschen in Sachsen-Anhalt auf diesem Erkenntnisweg begleiten, ohne ihre Entscheidung zu bewerten. Der vorliegende Gesetzentwurf wird nach der Verabschiedung dazu beitragen, Belastungen, die mit der Erziehung von Kindern und später von Jugendlichen nun einmal einhergehen, zu verringern. Das Gesetz wird Signalwirkung haben und es wird dazu beitragen, die Einstellung und die Entscheidung für Familie und Kinder zu verändern.
Der Gesetzentwurf beinhaltet eine Vielzahl familienpolitischer Maßnahmen. Angesichts der Kürze meiner Redezeit will ich nicht detailliert darauf eingehen. Es sind familienpolitische Maßnahmen, die die Rolle und die Wertigkeit der Familie in der Gesellschaft herausstellen. Alle gesellschaftlichen Kräfte sind aufgefordert, teilzuhaben an der Umsetzung einer familien- und kinderfreundlichen Gesellschaft.
Sehr geehrte Damen und Herren! Man kann schon aus den Pressemitteilungen der hier im Landtag vertretenen und der anderen Parteien erkennen, dass sich alle zu Wort melden und über das Thema weiter diskutiert werden wird. Das ist gut und notwendig und unterstreicht die Wichtigkeit und die Aktualität dieses Themas.
Ich freue mich darauf, in den Ausschüssen über die verschiedenen Ideen zu diskutieren und die Möglichkeiten der Umsetzung zu erörtern. Ich bin optimistisch, dass wir zu einem guten Ergebnis kommen werden.
Im Namen der FDP-Fraktion beantrage ich die Überweisung des Gesetzentwurfes zur Beratung in den Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport federführend sowie mitberatend in die Ausschüsse für Bildung und Wissenschaft, für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr sowie in den Innen- und den Finanzausschuss.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion der SPD fordert die Landesregierung auf, ein Leitbild für ein kinder- und familienfreundliches Sachsen-Anhalt noch vor der Sommerpause vorzulegen. Sie begründet ihren Antrag damit, dass eine kinder- und familienfreundliche Politik Investoren lenkt, die Partizipation der Bevölkerung an gesellschaftlichen Prozessen aktiviert und dass dadurch die Freude, mit der Familien in Sachsen-Anhalt zu Hause sind, ver
größert werden kann. Dagegen ist sicherlich nichts zu sagen. In dieser grundsätzlichen Frage besteht sicherlich ein allgemeiner Konsens.
Auch wäre nichts dagegen zu sagen, der Kinder- und Jugendpolitik in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zukommen zu lassen. Man könnte auch all das zu Papier bringen, was mittlerweile Praxis zu sein scheint, und meinen, dadurch Abhilfe zu schaffen. Man könnte aber auch versuchen, praktische Lösungen zu finden, die darauf gerichtet sind, dass sich Menschen den vorhandenen Kinderwunsch erfüllen, und das möglichst in Sachsen-Anhalt.
Um praktische Lösungen zu finden, hat die Landesregierung beispielsweise das Landesbündnis für Familien initiiert. In das Landesbündnis haben sich verschiedene gesellschaftliche Kräfte eingebracht. Sie befassen sich mit ganz praktischen Themen wie beispielsweise der Umsetzung einer familienfreundlichen Personalpolitik.
Sehr geehrte Damen und Herren! Auch die Landesregierung hat sich in ihrem praktischen Handeln zu einer kinder- und familienfreundlichen Politik bekannt. Für mich heißt eine solche Politik beispielsweise, den Anspruch auf Kinderbetreuung wie im KiFöG klar zu regeln und die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen durch die Verankerung des Bildungsauftrages qualitativ auf ein neues Niveau zu heben. Auch die Veränderungen im Schulbereich zählen für mich zu einer solchen Politik.
Ich nenne nur einige Stichworte wie Grundschule mit verlässlichen Öffnungszeiten, Abitur nach zwölf Schuljahren und ich verweise in diesem Zusammenhang auf die neunte Schulgesetznovelle. Als aktuelles Beispiel lässt sich anführen, dass die Sanierung von Kindergärten und Schulen mit Mitteln des Stadtumbaus Ost durchgeführt werden kann.
Zuletzt möchte ich in diesem Zusammenhang noch auf einige Bereiche des Sports verweisen. Trotz der angespannten Haushaltssituation wird dem organisierten Sport und der Sanierung der Sportstätteninfrastruktur ein großes Gewicht beigemessen. Die Sportanlagen werden natürlich insbesondere von Kindern und Jugendlichen, aber auch von Familien genutzt. Die Sportvereine sind wichtige Anlaufstellen für Kinder, Jugendliche und damit nicht zuletzt auch für Familien.
Ich bin der Meinung, das sind einige Beispiele für die kinder- und familienfreundliche Politik der Landesregierung. Dieses praktische Handeln würde man sich manchmal von der Bundesregierung wünschen. Dann hätten wir vielleicht, wie in Ihrem Antrag formuliert, schon einige von Ihnen angemahnte notwendige Veränderungen, vor allem in der Wirtschafts- und Arbeitswelt sowie im Sozial- und im Steuersystem.
Die Landesregierung und auch die Koalitionsfraktionen erheben natürlich nicht den Anspruch, dass sie schon alle Ressourcen ausgeschöpft hätten, aber ein weiterer Schritt auf dem Weg in eine kinder- und familienfreundliche Gesellschaft in Sachsen-Anhalt ist bereits getan.
Die Landesregierung hat den Entwurf eines Familienfördergesetzes ins Kabinett eingebracht und zur Anhörung freigegeben. Nach der Einbringung in den Landtag werden wir Gelegenheit haben, in den Ausschüssen darüber zu diskutieren. Der Minister hat Sie eingeladen, Ideen
aufzuzeigen und sich einzubringen. Ich kann jetzt keine Notwendigkeit dafür erkennen, die Landesregierung zusätzlich aufzufordern, ein Leitbild vorzustellen. Daher werden wir als FDP-Fraktion Ihren Antrag ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Vorbereitung eines neuen Schuljahres muss viel Aufmerksamkeit gewidmet werden. Dabei ist es aus unserer Sicht wichtig, dass gerade der Übergang vom Kindergarten in die Grundschule besonderes Augenmerk erhält.
Mit dem ersten Schulbesuch beginnt für die Kinder und deren Eltern unbestritten ein neuer Lebensabschnitt. Deshalb tragen neben den Eltern in besonderer Weise auch die Lehrer und die Kindergärtnerinnen und Kindergärtner sowie die Schulbehörden Verantwortung dafür, dass die notwendigen Voraussetzungen für den erfolgreichen Start in die neue Lebensphase geschaffen werden.
Wir haben in dieser Legislaturperiode die Rahmenbedingungen verändert, die diesen wichtigen Schritt in diese neue Lebensphase begleiten. Eine der wichtigsten Veränderungen war aus meiner Sicht die Einführung und die Festschreibung von Bildungsinhalten für die Arbeit mit Kindern bis zum Schuleintritt. Das ist zu Recht im KiFöG als Bildungsauftrag verankert worden.
Das in Sachsen-Anhalt für die Kindertageseinrichtungen erarbeitete Programm „Bildung elementar“ zielt in seiner Konsequenz darauf ab, die Kinder altersgerecht und altersspezifisch fit zu machen, damit sie den Anforderungen in der Schule gerecht werden. Die Erzieherinnen sollen das für diese Aufgabe nötige Rüstzeug erhalten.
Auch wenn die pädagogischen Fachkräfte auf eine solide Ausbildung und in der Regel auf eine langjährige Erfahrung zurückgreifen können, bleibt die Fortbildung eines der wichtigsten Themen. Deshalb ist in der Vereinbarung zur Umsetzung des Bildungsauftrages und des Bildungsprogramms für Kindestageseinrichtungen der Fortbildung ein besonderer Stellenwert eingeräumt worden.
Diese Vereinbarung ist am 5. Januar dieses Jahres vom Sozialminister, vom Kultusminister sowie von den Ver
tretern der kommunalen Spitzenverbände, der Wohlfahrtsverbände und der beiden großen Kirchen gemeinsam unterzeichnet worden. Sie verpflichtet die Unterzeichner, an der landesweiten Qualitätsoffensive bei der Umsetzung des Bildungsauftrags mitzuwirken.
Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist ebenso vereinbart worden, dass insbesondere die an der Erarbeitung des Konzepts „Bildung elementar“ Beteiligten als Fortbildungsreferenten zur Verfügung stehen und vor allem weitere Multiplikatoren ausbilden. Über das Landesjugendamt werden Kurse angeboten, die unter anderem auch das Thema der Gestaltung der Übergangsphase vom Kindergarten zur Schule zum Gegenstand haben.
Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Professor Olbertz hat über die Aufgaben der Grundschule und über den Stand der Vorbereitung des kommenden Schuljahres informiert. Dabei hat er auf entscheidende Punkte wie die Fortbildung und den Erlass zur Aufnahme in die Grundschule bereits hingewiesen.
Die in der Begründung zu dem Antrag formulierte Befürchtung, dass weder die Mitarbeiterinnen der Kindertageseinrichtungen noch die zukünftigen Klassenleiter der Einschulungsklassen genügend auf die neuen Anforderungen vorbereitet sind, ist eine Vermutung der PDS, die ich nicht teile. Ich denke, die Praxis wird uns Recht geben. Die Kindergärten und die Schulen sind durch die bereits durchgeführten und weiterhin angebotenen Fortbildungen - der Minister hat es dargestellt - gut auf die neuen Aufgaben vorbereitet und werden diese in guter Qualität bewältigen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema ist sehr wichtig. Die FDP-Fraktion will sich dem Anliegen des Antrags nicht ganz verschließen. Deshalb sollte der Landesregierung durchaus die Möglichkeit eingeräumt werden, im Bildungsausschuss und auch im Gleichstellungsausschuss über die Erfahrungen beim Übergang in die Grundschule im Schuljahr 2005/2006 zu berichten. Ich beantrage im Namen der FDP-Fraktion, den Antrag an diese beiden Ausschüsse zu überweisen. - Danke.
Wenn Sie eine Frage hat, dann sollten wir - ich habe die Überweisung an die Ausschüsse beantragt - darüber im Ausschuss reden.
Frau Dr. Hein, ich würde das gern noch einmal lesen und mich dann dazu äußern.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema der heutigen Debatte ist sehr spannend und es ist, denke ich, für alle Abgeordneten interessant. Der Umfang der Großen Anfrage der PDS hat mich zwar erstaunt, zeigt aber, wenn auch nur in Ansätzen, wie vielschichtig diese Thematik ist. Eigentlich hätten wir noch viel mehr Fragen beantworten müssen. Frau Wybrands hat das vorhin schon ausgeführt.
Die Beantwortung der Fragen durch das Ministerium ist eine wirkliche Fleißarbeit. Dafür möchte ich meinen Respekt aussprechen. Sie ist deshalb eine Fleißarbeit, weil umfangreiche Fakten zusammengetragen wurden. Diese Fakten belegen, dass in Sachsen-Anhalt gerade auf diesem Gebiet in den letzten Jahren eine Menge getan wurde.
Liest man die Antworten aufmerksam, dann kommt man aus meiner Sicht zu dem Schluss, dass wir in SachsenAnhalt auf dem richtigen Weg sind. Die Beantwortung zeigt, dass das Land um die Herstellung der Geschlechtergerechtigkeit bemüht ist, wir aber trotz aller Bemühungen noch nicht am Ziel sind.
Ich gehe einmal davon aus, dass sich jeder und jede Abgeordnete mit den Fragen und den Antworten zu diesem Thema befasst hat; wenn nicht, dann kann ich nur jedem empfehlen, dies nachzuholen. Denn, wie schon erwähnt, es ist eine interessante Thematik, die in vielen, wenn nicht in allen Lebensbereichen Anwendung finden sollte.
Vielleicht haben sich einige Abgeordnete gefragt: Ist es denn wirklich ein interessantes Thema für alle Abgeordneten? Was motiviert einen Abgeordneten, sich mit dieser Thematik zu befassen? Ist es ausschlaggebend, welchem Geschlecht man angehört? Interessieren sich Frauen und Männer gleichermaßen für diese Thematik? Oder beschäftigt sich ein Abgeordneter nur mit diesem Thema, weil es sein Themenbereich in der Fraktion ist?
Für mich steht fest, dass das Thema der Geschlechtergerechtigkeit für jeden - egal, ob Mann oder Frau - wichtig und interessant sein sollte. Jeder sollte sich unabhängig von allen äußeren Zwängen aus eigener innerer Überzeugung heraus damit auseinander setzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den letzten Punkt würde ich sehr begrüßen. Wir hätten dann erreicht, dass diese notwendige Diskussion um die Geschlechtergerechtigkeit fortgesetzt würde und die Erfolge der Gender-Initiativen des Landes besser wahrgenommen würden.
Ich empfinde die Diskussion über dieses Thema als wichtig, um diesen Prozess in allen Aufgaben- und Lebensbereichen in Gang zu setzen. Die Forderung nach Gleichstellung von Männern und Frauen wird durch den Ansatz der Geschlechtergerechtigkeit ergänzt; dieser bietet gute Ansätze für das praktische Handeln.
Wir wissen aber, dass dieser Prozess viel Zeit und viel Bereitschaft zum Umdenken voraussetzt. Die Fragen nach dem Stand der Umsetzung von Gender-Mainstreaming in den Bereichen des gesellschaftlichen Lebens halte ich für notwendig, um das Selbstverständnis für diese Thematik zu entwickeln.
Die Landesregierung weist in der Antwort auf die Große Anfrage nach, dass die Beachtung der Geschlechtergerechtigkeit in allen nachgefragten Bereichen zumindest als Prozess eingeleitet worden ist und einen festen Platz bei der Bewertung der Situation und bei der Festlegung der weiteren Aufgaben hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir fehlt jetzt die Zeit, um auf alles einzugehen. Ich möchte nicht alles wiederholen, was schon gesagt wurde und umfangreich in der Antwort zum Ausdruck kommt.
Eines ist mir jedoch wichtig, nämlich noch einmal deutlich zu machen, dass die Unterschiede der einzelnen Zielgruppen und Persönlichkeiten in allen gesellschaftlichen Lebensbereichen erkannt, anerkannt und berücksichtigt werden müssen. Aus der Sicht der FDP ist es wichtig, dass dies nicht nur als Zielstellung formuliert und als Vorschrift vorgegeben wird, sondern dass sich dies als Prinzip durchsetzt, damit die unterschiedlichen Interessen der Geschlechter besser berücksichtigt werden können.
Ich betone: Das wird ein langwieriger Prozess. Jedem muss klar sein, dass das mit einem weiteren Umdenken in der Gesellschaft einhergehen muss.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus meiner Sicht ist es im Moment notwendig, die konkreten Rahmenbedingungen zu schaffen, um diesen Prozess in allen Bereichen anzustoßen. Deshalb finde ich es richtig, dass der Prozess wie in Sachsen-Anhalt durch das Gender-Institut - es ist übrigens das einzige in Deutschland - begleitet wird.
Sehr geehrte Abgeordnete, die Diskussion über dieses Thema hat hoffentlich bewirkt und wird hoffentlich dazu beitragen, dass das Verständnis für die Geschlechtergerechtigkeit geweckt und gefördert wird. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde mich bemühen, nicht alles zu wiederholen, was meine Vorredner gesagt haben. Ich denke, das ist auch nicht nötig. Eine Gemeinsamkeit habe ich festgestellt und darum geht es in dem Antrag zur Aktuellen Debatte. Es ist allen daran gelegen, die Zukunftsfähigkeit des Landes zu sichern und die Position der Fraktion dazu darzustellen.
Lassen Sie mich eingangs feststellen, dass die Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Landes Sachsen-Anhalt für mich nicht nur durch die Angebote zur Kinderbetreuung zu definieren ist, sondern durch all das, was danach kommt, wie zum Beispiel die schulische Bildung, die Sicherung der Ausbildung oder des Studiums, die Sicherung der beruflichen Tätigkeit bis hin zur Sicherung der Versorgung im Alter. Ich denke, die Aufgabe besteht darin, die Zukunft für alle Bevölkerungsgruppen zu sichern und nicht nur für die Kinder im Kindergartenalter.
Dass Politiker aus den alten Bundesländern und Teile der westdeutschen Bevölkerung mit Argwohn betrachten, was im Land Sachsen-Anhalt für die Kinderbetreuung als Investition in die Zukunft an Geld ausgegeben wird, ist eine Tatsache, die durchaus legitim und berechtigt ist. Die Wertung, dass damit die Kinderbetreuung zum Ost-West-Konflikt degradiert wird, hat die PDSFraktion vorgenommen.
Ich denke, der Antragstellerin geht es nicht nur um einen Konflikt, der sich zwischen Ost und West zum Thema Kinderbetreuung auftut, sondern dieser angebliche Konflikt wird als Anlass benutzt, um über die Kinderbetreuung zu diskutieren und dafür im Vorfeld des Volksbegehrens im Landtag eine Plattform zu finden. Würde es wirklich um einen Ost-West-Konflikt gehen, dann würden die finanziellen Transferleistungen und ihre Verwendung im Vordergrund stehen. Dazu würden dann sicherlich nicht die Fachpolitiker, sondern die Wirtschafts- oder die Finanzpolitiker sprechen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, es geht um das KiFöG und um das Volksbegehren, das, maßgeblich unterstützt von der PDS, seinen Gesetzentwurf am 23. Januar 2005 zum Volksentscheid stellt. Es ist schon interessant, wenn man im Internet die groß angelegte Kampagne der PDS-Fraktion verfolgt.
Da schreibt zum Beispiel die PDS-Landesvorsitzende einen offenen Brief an ihre Parteimitglieder unter der Überschrift: „Chancengleichheit für alle Kinder! Bildung ist Investition in die Zukunft!“. Sie formuliert mit Bezug auf diese zwei Kernthemen, dass die bildungspolitisch und ökonomisch falschen Entscheidungen der Landesregierung jetzt zu stoppen sind.
Weil das Ganze auch mit Geld zu tun hat - daran kommt auch die PDS-Fraktion nicht vorbei -, heißt es weiter unten: Die PDS hat einen seriösen Finanzierungsvorschlag für die notwendigen Mehraufwendungen von 42 Millionen € vorgelegt. Da sollen zum Beispiel Gelder bei der Förderung von Landes- und Kreisstraßen eingespart werden.
In dem Flyer der PDS-Fraktion wird aber wohlweislich nicht darauf hingewiesen, dass diese Summe jedes Jahr einzusparen ist.
Außerdem wird verschwiegen, dass auch die örtlichen Träger der Jugendhilfe jährlich 25 Millionen € mehr aufbringen müssen. Nach der Auskunft des Landrates auf eine Nachfrage des Kreistages hin würden die Mehraufwendungen in meinem Landkreis 1,2 Millionen € betragen. Es konnte niemand und vielleicht traute sich auch niemand die Frage zu beantworten, woher diese 1,2 Millionen € im Landkreis kommen sollen.
Eine Konsequenz wäre für mich eindeutig. Das würde nicht zu einer Absenkung der Elternbeiträge, wie von der PDS-Fraktion in ihrem Flyer behauptet, führen, sondern das hätte zwangsläufig die Erhöhung der Elternbeiträge zur Folge.
Herr Gallert, bezahlen müssten das die Eltern, die die Beiträge aus dem eigenen Arbeitseinkommen finanzieren, und nicht jene, die - aus welchen Gründen auch immer und durchaus berechtigt - den Betreuungsplatz durch das Sozialamt oder das Jugendamt bezahlt bekommen.
So viel zur Chancengleichheit der Kinder und auch zur Chancengleichheit der Eltern.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich noch einen Aspekt der PDS-Kampagne aus dem schon genannten Flyer aufgreifen. Die darin formulierte Frage „Was ist Gegenstand des Volksentscheids?“ wird unter anderem damit beantwortet, dass er sich für moderne Rahmenbedingungen und moderne Bildungsstandards für die Kinder und deren Betreuung einsetzt. „Modern“ ist ein modernes Wort - breit zu interpretieren, undifferenziert, vom Zeitgeschmack abhängig und sicherlich auch abhängig von der Sicht auf die Dinge.
Ich möchte bitte erst ausreden.
Was sind nun moderne Rahmenbedingungen? - „Modern“ ist, wie ich schon sagte, ein breit interpretierbares Wort. Aber ist es denn modern, die Fähigkeit der Eltern zur Betreuung ihrer Kinder infrage zu stellen?
Ist es modern, den Rahmen von den Bedingungen im Land zu trennen? Oder ist es modern, ein Gesetz wie das KiFöG, das national und international auf eine außergewöhnlich positive Resonanz stößt,
so verändern zu wollen, dass der Rahmen dann die Möglichkeiten sprengt, freiwillige Leistungen darüber hinaus noch aufbringen und finanzieren zu können? Oder ist es nicht modern, wenn die Träger in die Lage versetzt werden, unkompliziert auf sich ändernde Kinderzahlen zu reagieren? Das können Sie nur mit dem bestehenden KiFöG.
Wie ist das jetzt mit den modernen Bildungsstandards für alle Kinder? Sind Bildungsstandards Ihrer Meinung nach nur modern, wenn sie zehn Stunden am Tag vorgehalten werden? Sollte nicht eher darauf hingewiesen werden, dass mit der Einführung des KiFöG die entwickelten Bildungsstandards neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen?
Schulkinder lernen am Vormittag, zu der Zeit, in der Kinder am aufnahmefähigsten sind. Ist es dann nicht mo
dern, das Bildungsangebot für die Kinder am Vormittag vorzuhalten?
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Betreuungsangebot bei den Kindern von 0 bis 14 Jahren im Land Sachsen-Anhalt ist außergewöhnlich gut. Man könnte jetzt noch viel über positive Inhalte und Rahmenbedingungen des bestehenden KiFöG sagen; aber ich denke, das haben wir in den letzten Debatten ausführlich getan. Ich fände es jedoch schade, wenn ein solches national und international hoch bewertetes Betreuungsgesetz zerredet würde.
Wir müssen verhindern, dass dieses Gesetz zum Konflikt zwischen Ost und West wird. Das wird am wirkungsvollsten dadurch erreicht, dass wir hinter unserem Gesetz stehen und verhindern, dass es als Mittelmaß bezeichnet und somit degradiert wird. Das werden wir als FDP nicht zulassen, denn wir stehen hinter dem Gesetz,
einem Gesetz, das mit großer Mehrheit von CDU, FDP und SPD im Landtag verabschiedet wurde - gerade deshalb, weil es, wie ich denke, zukunftsfähig ist. - Ich bedanke mich.
Wenn ich das kann, werde ich das machen.
Herr Grünert, erstens sind das alles Empfehlungen, die zur Konsolidierung des Haushalts gegeben worden sind. Es sind keine verbindlichen Vorschriften, die vom Kreistag zwingend durchzuführen sind. Es sind immer nur Empfehlungen. Wenn empfohlen wird, die Elternbeiträge zu erhöhen, was denken Sie, wohin die Wiedereinführung des KiBeG und die Verhinderung des KiFöG führen wird? Was denken Sie, wohin es führt, wenn dort steht: Erhöhung der Elternbeiträge? - Es ist eine Möglichkeit, die kommunalen Haushalte zu konsolidieren.
Nein.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde jetzt ein Signal für Kinder- und Familienfreundlichkeit geben. Ich werde Sie bitten, meinen Redebeitrag zu Protokoll geben zu können, und werde damit hoffentlich einen Beitrag dazu leisten, dass Sie rechtzeitig zu Ihren Familien kommen.
Es ist schon einiges gesagt worden über die Signalwirkung, die dieser Antrag über das Land hinaus aussenden soll. Dabei spielt die demografische Entwicklung, vor der keiner die Augen verschließen kann, eine bedeutende Rolle. Darum gibt es bereits eine Vielzahl von Initiativen, die Familienpolitik als gesamtgesellschaftliche Aufgabe weiter in den Fokus der Aufmerksamkeit zu stellen.
Der Bund, die Parteien, das Land, die Verbände und Organisationen legen Konzepte zur Bevölkerungspolitik vor, damit sich wieder mehr Menschen ihren Kinderwunsch erfüllen. Der Aufbau sozialer Netzwerke für Familien und vor allem die Kinder müssten eigentlich immer im Mittelpunkt der politischen Aufmerksamkeit stehen und das nicht nur, weil uns die demografische Entwicklung dazu zwingt.
Wir wissen, dass ein Bekenntnis zur Kinder- und Familienfreundlichkeit allein nichts an der Tatsache ändern wird, dass sich immer weniger Menschen für die Gründung einer Familie, für Kinder entscheiden. Man kann - wie es auf breiter Ebene auch schon getan wird - lange darüber diskutieren, welches die Ursachen dafür sind und wie man dieser Entscheidung entgegenwirken kann.
Zur Lösung bedarf es einer größeren Plattform als die, die ein einzelnes Bundesland allein bieten kann. Denn wir werden die Einstellung zu Kindern und Familie nur langfristig positiver beeinflussen können, wenn wir es schaffen,
− den Menschen zu vermitteln, dass Kinder und Familien in unserer Gesellschaft willkommen sind und nicht zur Belastung oder gar Ausgrenzung führen,
− eine positive Lebenseinstellung zu vermitteln,
− Zukunftsängste zu nehmen und
− soziale Sicherheit auch im höheren Lebensalter zu geben.
Das bedeutet für mich zuallererst, die Voraussetzungen dafür herzustellen, dass durch eigenes Arbeitsaufkommen der Lebensunterhalt gesichert werden kann, die Menschen in der Lage sind, heute und morgen für sich
und ihre Kinder zu sorgen. Das lässt sich nicht mit einem Antrag verwirklichen und soll auch nicht Anliegen dieses Antrages sein.
Aber es gibt einen Faktor, den wir positiv beeinflussen können: den Gedanken, die Familie - in all ihren modernen Lebensformen, ohne, aber vor allem mit Kindern - und damit auch die Kinder in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit zu stellen, um sie als Gemeinschaft zu stärken, in der Verantwortungsbereitschaft, Leistungsfähigkeit und Sozialverhalten erlernt werden können.
Dazu sind praktische Rahmenbedingungen hilfreich, die das Signal „Kinder sind willkommen“ positiv begleiten, und dazu sind Kommunen sehr wohl in der Lage.
Der FDP-Fraktion liegt es fern, die Handlungsspielräume und deren mögliche Ausgestaltung vorzugeben, würde dies doch die Gefahr mit sich bringen, dass die Kreativität der Handelnden eingeengt wird. Es gibt schon Beispiele - und nicht nur in Deutschland - wie in Lingen im Emsland, wo ich durchaus Ansatzpunkte auch für Kommunen in unserem Bundesland sehen würde.
Der vorliegende Antrag zielt darauf ab, die Kommunen zu ermutigen, Rahmenbedingungen mit einer Signalwirkung „Kinder und Familien sind willkommen“ kreativ zu entwickeln und zu schaffen. Dies ist ein Stück auf dem Weg, um dem oben genannten Gedanken näher zu kommen.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag in der ergänzten Fassung, wie sie Herr Kurze in seiner Einbringungsrede beantrag hat.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Vertreter des Volksbegehrens! Vor uns liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport, der wir, worüber Sie sich sicherlich nicht wundern werden, in allen Punkten folgen. Besonders freut es uns, dass wir uns im Ausschuss mit der SPD über eine Begründung zu der Beschlussempfehlung verständigen konnten. Wie schon bei der Verabschiedung des KiFöG hat sich hierbei gezeigt, dass man die Kinderbetreuung nicht instrumentalisieren darf, sondern dass eine qualitativ hochwertige Betreuung der Kinder im Vorschulalter bei der Meinungsfindung in der Sache Vorrang haben muss.
Sehr geehrte Vertreter des Volksbegehrens! Sie haben ein demokratisches Recht, das in der Verfassung unseres Landes festgeschrieben ist, erfolgreich genutzt. Über 250 000 Menschen haben sich aktiv dafür eingesetzt, dass der Landtag über den Gesetzentwurf des Volksbegehrens beraten hat. Das akzeptieren wir als FDPFraktion ausdrücklich und haben dies auch in den Beratungen zum Ausdruck gebracht.
Die Diskussion im Ausschuss und vor allem die Anhörung waren interessant und wichtig und haben uns in der Meinung bestärkt, dass der zeitliche Umfang der Betreuung nicht gleichzusetzen ist mit der Qualität der Betreuung und deren Erfolg. Wie sonst wäre es zu erklären, dass die Schüler des Landes Sachsen-Anhalt, die zu fast 90 % das Betreuungssystem der Vorschule durchlaufen haben, in den Bildungsstudien nicht besser abgeschnitten haben als beispielsweise die Schüler in den alten Bundesländern?
Wir sehen uns deshalb in der Auffassung bestärkt, dass eine fünfstündige tägliche Betreuung von Vorschulkindern durch vorwiegend qualifiziertes Personal und einen wissenschaftlich begleiteten Bildungsinhalt durchaus erfolgreich und Erfolg bringend für unsere Kinder ist und sie optimal und individuell auf ihren Weg ins Leben vorbereitet.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Vertreter des Volksbegehrens! Bestärkt wurden wir auch in der Auffassung, dass das Betreuungsangebot durch Tagespflegepersonen zukünftig unverzichtbar sein wird, stellt sie doch eine alternative Betreuungsform dar, die durch Flexibilität und Individualität so Gewinn bringend für unsere Kinder und deren Eltern ist, dass man sie auf keinen Fall außen vor lassen sollte. Würden wir Ihrem Gesetzentwurf, dem Gesetzentwurf der Volksinitiative, zustimmen, würde es keine Möglichkeit der Betreuung durch Tagespflege nach dem Gesetz mehr geben können.
In der Anhörung wurde auch deutlich, dass die Finanzierungsregelungen, wie im KiFöG festgeschrieben, sich nach über einem Jahr Praxis bewährt haben und für Träger und Kommunen handhabbar sind. Natürlich sind wir uns der Tatsache bewusst, dass es Anfangsschwierigkeiten gab und dass es im Einzelfall noch Unstimmigkeiten geben wird. Aber ich denke, im Laufe der Zeit wird sich dies alles relativieren, und wir sehen keine
Veranlassung, zum Stand des KiBeG, also zum Gesetzentwurf des Volksbegehrens, zurückzukehren.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Vertreter des Volksbegehrens! Auch die Regelungen zur baulichen Beschaffenheit und Ausgestaltung der Einrichtungen bedürfen nach der Anhörung und nach über einem Jahr Praxis keiner Veränderung. Die Formulierung, wie sie im KiFöG getroffen worden ist, die Standards „ausreichend und kindgemäß“ zu bemessen, versetzt die Kommune und Träger in die Lage, auf die sich verändernden Kinderzahlen kurzfristig zu reagieren. Ich hatte in der Anhörung den Eindruck, dass eine solche Regelung von Kommunen und Trägern als wertvoll und als unverzichtbar eingeschätzt wird.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Vertreter des Volksbegehrens! Ich sehe es aber auch als meine Pflicht an, darauf hinzuweisen, dass, sollte der Gesetzentwurf des Volksbegehrens Gesetzeskraft erhalten, auf das Land und auf die örtliche Träger der Jugendhilfe eine Mehrbelastung zukommen würde, die man nicht verantworten kann - ein Punkt, der in der Anhörung vor allem vom Städte- und Gemeindebund ebenfalls als nicht vertretbar angesehen wurde. Ich denke, wir sollten gerade in der Verantwortung für die Zukunft unserer Kinder im Land Sachsen-Anhalt realistisch auf die finanzielle Lage unseres Landes schauen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Das sind einige Punkte, die mich und meine Fraktion insbesondere auch nach der Anhörung dazu bewegen, der vorliegenden Beschlussempfehlung zu folgen und den Gesetzentwurf der Volksinitiative abzulehnen. - Ich bedanke mich.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich vorab eines feststellen: Sachsen-Anhalt hat bundesweit eines der besten Gesetze, die die Kinderbetreuung regeln. Sachsen-Anhalt leistet sich dieses Gesetz, weil uns das Wohl unserer Kinder am Herzen liegt und weil wir die Voraussetzungen für Mütter und Väter bieten wollen, ihrer Arbeit nachzugehen und ihre Kinder trotzdem gut betreut zu wissen.
Die Aufgaben, welche die staatliche Kinderbetreuung nach unserer Auffassung übernehmen sollte, sind mit dem derzeit gültigen Kinderförderungsgesetz erfüllt. Die staatliche Kinderbetreuung soll die Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung unterstützen, ihnen diese aber nicht aus der Hand nehmen. Sie soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleisten. Sie soll die Kinder optimal auf das Leben vorbereiten. Sie soll den Einrichtungen und Trägern die Möglichkeit einräumen, kreativ und eigenverantwortlich Konzepte zu erarbeiten. Sie soll
nicht zuletzt auch für ein so hoch verschuldetes Bundesland wie Sachsen-Anhalt langfristig finanzierbar und somit zukunftsfähig und verlässlich für Kinder, Eltern und Erzieher sein.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben bewusst weitestgehend auf Detailregelungen und Standards im Gesetz verzichtet, um den vor Ort Handelnden mehr Eigenverantwortung zuzugestehen. Dies ist eine Forderung, die auch vom Städte- und Gemeindebund, vom Landkreistag und von vielen freien Trägern in Einzelgesprächen sowie in der Anhörung im Gleichstellungsausschuss formuliert wurde.
Diese Forderungen stoßen bei uns, bei der FDP, selbstverständlich auf offene Ohren. Natürlich beobachten wir den Umgang mit der zugestandenen Regelungsfreiheit aufmerksam, darf sie, speziell bei dem Umgang mit dem KiFöG, doch nicht zum Nachteil der Kinder ausgelegt werden.
Nach gut einem Jahr Praxis hat sich gezeigt, dass einige Klarstellungen zum Wohle der Kinder - und zwar nur zum Wohle der Kinder; darum muss es gehen - notwendig sind. Trotz der zusätzlichen Informationen, die das Sozialministerium darüber gegeben hat, wie mit den Regelungen zum Mutterschutz und mit dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern bei der Auswahl der Kindereinrichtung umgegangen werden kann oder wie die Regelungen gehandhabt werden sollen, wenn soziale Härtefälle auftreten, haben sich in der Praxis Defizite gezeigt, die sich zum Nachteil der Kinder auswirkten. Diese Punkte sollen mit der Gesetzesnovelle klargestellt werden.
Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung wollen und konnten wir auch klarstellen, dass die Tagespflege gesetzlich geregelt ist. Ich kann nur noch einmal das wiederholen, was ich in der letzten Plenarsitzung bereits sagte, und zwar dass eine solche Betreuungsform, nämlich die Tagespflege, weder unseren Kindern noch ihren Eltern vorenthalten werden darf. Ich halte eine staatliche Finanzierung aus den genannten Gründen für notwendig und durchaus für legitim. Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist ein Modell, das den Bedürfnissen von Kindern und Eltern zeitgemäß und verlässlich Rechnung trägt.
In der Anhörung wurde vom Landkreistag, vom Städte- und Gemeindebund und von den freien Trägern deutlich geäußert, dass das vorliegende Gesetz keiner Änderung bedarf. Es ist umsetzbar und praktikabel.
Diskutiert wurde über die Gewährung von Leiterinnen- und Vorbereitungsstunden für das Erziehungspersonal. Die Gewährung einer solchen Vorbereitungszeit ist im Moment Bestandteil der Verhandlungen zwischen dem Leistungserbringer und dem Leistungsverpflichteten. In der Praxis wird dies aber unterschiedlich gehandhabt. Beispielsweise hat der Vertreter des Trägerwerks Soziale Dienste in der Anhörung deutlich geäußert, dass er darin keine Probleme sehe.
Sollte es hierbei in der praktischen Umsetzung Probleme geben, kann man darüber nachdenken, etwa im Rahmen eines Runderlasses für Klarheit zu sorgen. Genauso möchten wir bezüglich der Feststellung des Bedarfs der Kinder von Arbeitslosengeld-II-Empfängern verfahren. Einer Klarstellung stehen wir natürlich offen gegenüber, halten es aber nicht für notwendig, das Gesetz entsprechend zu verändern.
Ich komme kurz auf den Entwurf der SPD-Fraktion zu sprechen. Diesem Entwurf können wir natürlich nicht zu
stimmen, ist uns doch der größere pädagogische Wert einer Siebenstundenbetreuung gegenüber einer Fünfstundenbetreuung nicht einleuchtend. Wir lehnen eine Siebenstundenbetreuung ab, weil wir keinen positiven pädagogischen Effekt in diesen zwei zusätzlichen Stunden sehen.
Aus diesem Grund bitte ich Sie, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport zu folgen, den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion abzulehnen und dem Gesetzentwurf der Landesregierung zuzustimmen. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir beraten heute über das Kinderförderungsgesetz, das vor gut einem Jahr mit der Mehrheit im Landtag von Sachsen-Anhalt beschlossen wurde.
Es ist ein Gesetz, das sich zum Ziel gesetzt hat, die staatliche Kinderbetreuung so zu gestalten, dass die Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder unterstützt werden, die Verantwortung aber nicht aus der Hand der Eltern genommen wird. Es ist ein Gesetz, das sich vor allem zum Ziel gesetzt hat, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten. Es ist ein Gesetz, das das Ziel hat, den Einrichtungen die Möglichkeit einzuräumen, kreativ und eigenverantwortlich Konzepte zu erarbeiten
und umzusetzen und eigenverantwortlich auf die Wünsche und Bedürfnisse von Kindern und ihren Eltern zu reagieren. Nicht zuletzt zielt das Kinderförderungsgesetz darauf ab, ein für Sachsen-Anhalt finanzierbares Modell der staatlichen Kinderbetreuung zu entwickeln.
Meiner Meinung nach sind diese wesentlichen Ziele mit dem gültigen Kinderförderungsgesetz erreicht worden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Jahr nach dem InKraft-Treten des Gesetzes hat sich allerdings gezeigt, dass das Gesetz einiger Klarstellungen bedarf. Zum einen geht es um den Umgang mit dem Rechtsanspruch in besonderen familiären Situationen, zum Beispiel bei Mutterschaft oder bei Krankheit. Zum anderen geht es um die Finanzierung, wenn das Jugendamt einen besonderen Betreuungsbedarf für das Kind feststellt. Ein weiterer Punkt ist der Umgang mit dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zwischen verschiedenen Einrichtungen und den daraus resultierenden Mehrkosten für die Leistungsverpflichteten.
Die Landesregierung hat mit der vorliegenden Novelle zum Kinderförderungsgesetz Vorschläge zur Klarstellung der Sachverhalte unterbreitet. Auch aus dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion wird ersichtlich, dass Sie bei den oben genannten Punkten Handlungsbedarf sehen. Ich denke, in der Diskussion in den Ausschüssen werden wir diesbezüglich eine Einigung finden können.
Sehr geehrte Damen und Herren! Kritischer sehe ich jedoch den Punkt des SPD-Antrags, der den Rechtsanspruch für Kinder, deren Eltern nicht erwerbstätig sind, auf sieben Stunden Betreuung am Tag ausweitet. Ich habe mir natürlich Gedanken darüber gemacht, wie Sie auf die sieben Stunden gekommen sind. Es geht Ihnen doch vor allem, wie der Begründung zum Gesetzentwurf zu entnehmen ist, darum, allen Kindern einen Zugang zu Bildungsangeboten zu gewährleisten.
Meine Damen und Herren! Ich bin selbst zehn Jahre lang im Erzieherberuf tätig gewesen. Aber auch die aktuellen Besuche meiner Fraktion in verschiedenen Tageseinrichtungen bestätigen, dass die Bildungsangebote in den Kindereinrichtungen vorwiegend - ich betone: vorwiegend - am Vormittag in der Zeit von 8 bis 12 Uhr stattfinden. In dieser Zeit werden Grundlagen zur Entwicklung von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen bei den Kindern gelegt. Kinder sind nun einmal vormittags am aufnahmefähigsten. Die Zeit von 8 bis 12 Uhr umfasst vier Stunden, in denen erfahrungsgemäß auch noch eine Mahlzeit möglich ist.
Ein Rechtsanspruch von fünf Stunden für jedes Kind eröffnet jetzt auch noch die Möglichkeit, den Aufenthalt entsprechend den Befindlichkeiten der Eltern und auch der Kinder zum Vormittag oder zum Mittag hin zu verschieben, das heißt, von 6 bis 11 Uhr, von 7 bis 12 Uhr oder von 8 bis 13 Uhr, ganz nach dem Wunsch des Kindes oder der Eltern, soll das Kind nun in der Einrichtung Mittag essen oder soll es zu Hause Mittag essen. Die Zeit der Bildungsangebote wird das Kind auf jeden Fall in der Einrichtung verbringen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Was bedeuten nun zwei Stunden mehr Rechtsanspruch am Tag? Für mich bedeutet es, dass die Eltern die Möglichkeit haben, ihr Kind in der Einrichtung schlafen zu lassen. Man muss auch erwähnen, dass der erweiterte Rechtsanspruch neben der Mehrbelastung für das Land und für die
Kommunen auch eine Mehrbelastung der Eltern durch erhöhte Elternbeiträge bedeuten würde. Ich denke, das ist auch allen in der SPD klar.
Über das Thema der steigenden Elternbeiträge wurde in der letzten Zeit oft in der Öffentlichkeit diskutiert, nicht unbedingt mit uns. Wir sind der Meinung, dass Eltern für ihr Geld, das sie als Elternbeitrag zahlen, auch eine entsprechende Leistung erhalten sollten. Darauf haben die Eltern und die Kinder ein Recht. Aus unserer Sicht ist es legitim, auch für die Vermittlung von Bildungsinhalten in Kindertageseinrichtungen einen Elternbeitrag zu leisten.
Ich gebe Ihnen jetzt abschließend noch die Meinung einer Erzieherin wieder, die sich bei einem Besuch meiner Fraktion in ihrer Einrichtung ungefähr so ausdrückte: Wir diskutierten lange mit den Eltern über die Hol- und Bringzeiten der Kinder, die einen fünfstündigen Rechtsanspruch haben. Natürlich möchten wir, dass so viele Kinder wie möglich an den Bildungsangeboten am Vormittag teilhaben können. Die Erzieherin sagte zu den Eltern, die ihre Kinder von 9.30 Uhr bis 14.30 Uhr in die Einrichtung bringen wollten: Eure Kinder nehmen nur an der Hälfte der Bildungsangebote unserer Einrichtung teil, und ihr bezahlt uns dafür, dass wir eure Kinder schlafen legen.
Das lasse ich jetzt so im Raum stehen. Jeder mag sich seine eigenen Gedanken darüber machen. Im Übrigen: In dieser Kindertagesstätte ist die Betreuungszeit von fünf Stunden in Absprache und im Einvernehmen mit den Eltern in die Zeit zwischen 7 und 12 Uhr gelegt worden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Abschließend möchte ich noch bemerken: Aus unserer Sicht ist die Regelung des Rechtsanspruchs, die im gültigen Gesetz festgelegt ist, eine optimale Ergänzung der Bildung außerhalb der Familie. Ich denke, an dieser Stelle den Diskussionsbedarf zu einigen Punkten des vorliegenden Gesetzentwurfs aufgezeigt zu haben.
Wir werden als FDP-Fraktion den Gesetzentwurf der Landesregierung und den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion in den Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport, in den Innenausschuss und in den Finanzausschuss überweisen. Federführend sollte dabei der Gleichstellungsausschuss sein. - Ich bedanke mich.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach den Ausführungen des Ministers und nach den Ausführungen von Frau Wybrands bleibt mir eigentlich nur, Sie zu bitten, dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP zuzustimmen. - Ich gebe meine Rede mit Ihrer Erlaubnis zu Protokoll.
Das Landesprogramm zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder umfasst verschiedene Teile, die dem Schutz der Betroffenen dienen. Dazu gehören einmal das Interventionsprojekt „Häusliche Gewalt“ bis 2004. In einer Laufzeit von drei Jahren hatte das Interventionsprogramm die Aufgabe, enge Kooperationsstrukturen zwischen möglichst allen beteiligten Organisationen und staatlichen Instanzen auf kommunaler und regionaler Ebene aus- bzw. aufzubauen, um das Vorgehen bei häuslicher Gewalt aufeinander abzustimmen und zu vereinheitlichen. Auch die Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildungen und die Unterstützung der Arbeit der Interventionsstellen gehörten zum Aufgabenspektrum.
Zum anderen wurde 2002 ein weiteres Strukturelement in der Interventionskette bei Fällen häuslicher Gewalt etabliert. Es wurde eine Interventionsstelle in Halle ein
gerichtet. Im Jahr 2003 entstanden in Magdeburg und in Dessau zwei weitere Interventionsstellen.
Erkenntnisse und entwickelte Strukturen aus dem Interventionsprojekt „Häusliche Gewalt“ wurden und werden in der Arbeit der Interventionsstellen zielführend im Sinne von erfolgreicher Hilfe für die Betroffenen genutzt.
Belastbare Kooperationen wurden in die Arbeit der Interventionsstellen eingebunden. Dazu gehört das flächendeckende Netz an Frauenhäusern. Es gibt 20 Frauenhäuser in Sachsen-Anhalt, die durch ihre Beratungstätigkeit Frauen dazu befähigen sollen, sich aus gewalttätigen Beziehungsstrukturen zu lösen bzw. lernen sollen, Veränderungen herbeizuführen.
Flächendeckend wurden auch Beratungsstellen für Gewaltopfer neu eingerichtet bzw. bestehende Beratungsstellen kooperativ mit einbezogen. Als Beispiel dafür wäre zu nennen die neu eingerichtete Beratungsstelle für Gewaltopfer im Mansfelder Land.
Zu den bestehenden Beratungsstellen, die einbezogen wurden, gehören beispielsweise die Wildwasser-Beratungsstellen, die Erziehungsberatungsstellen der Landkreise, die Pro-Familia-Beratungsstellen.
Durch die Weitergabe der Arbeitsergebnisse des auslaufenden Interventionsprojektes an die Interventionsstellen bleiben die Angebote für Opfer von Gewalt bestehen. Meiner Meinung nach stellen sie ein gutes Hilfenetzwerk dar, um Opfer, die wir erreichen können, angemessen zu betreuen.
Natürlich ist auch mir klar, dass wir nie allen Opfern von Gewalt helfen können. Dies hat viele Ursachen, die nicht in jedem Fall in fehlenden Angeboten liegen. Wir alle wissen - dies haben uns die letzten Anhörungen im Gleichstellungsausschuss bestätigt -, dass die Dunkelziffer bei Gewalttaten hoch ist und auch die Bereitschaft, ein mögliches Hilfeangebot anzunehmen, nicht bei jedem Betroffenen vorhanden ist.
Umso wichtiger ist es, dass die existierenden Anlaufstellen gute Arbeit leisten. Dass sie dies tun, ist nicht zuletzt in den Anhörungen mit Frauenberatungsstellen und dem Verein Wildwasser zum Ausdruck gekommen. Für das Engagement bei der Erledigung dieser oft schwierigen Aufgabe möchte ich mich bei den Mitarbeiterinnen an dieser Stelle bedanken.
Zu unserem Änderungsantrag. Das Landesprogramm selbst war von Beginn an zeitlich begrenzt bis Ende 2004. Danach ist es mir wichtig, eine Auswertung dieses Landesprogramms „Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder“ vorzunehmen. Nach der Abschlussveranstaltung Ende November erwarte ich, dass in den entsprechenden Ausschüssen ein Abschlussbericht und ein Evaluationsbericht gegeben wird.
Das bestehende Hilfsnetzwerk soll die gesammelten Erfahrungen landesweit nutzen können. Dann werden wir sehen, inwieweit die bestehenden Hilfsnetze ein ausreichendes Fundament für den Opferschutz bieten oder ob weitere Maßnahmen zur Bekämpfung und Vorbeugung gegen Gewalt an Frauen und Kindern notwendig sind und welche Finanzierungsmöglichkeiten gegebenenfalls vorhanden sind.
Ich bitte Sie, dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zuzustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Vertreter des Volksbegehrens! Vor uns liegt ein Gesetzentwurf des Volksbegehrens des Bündnisses „Für ein kinder- und jugendfreundliches Sachsen-Anhalt“. Wir diskutieren und debattieren über einen Gesetzentwurf, der sich weitestgehend am Gesetz der Vorgängerregierung, dem Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen, dem KiBeG, orientiert.
Über 250 000 Sachsen-Anhalter haben ihren Willen bekundet, sich aktiv in die gesetzliche Regelung der Kinderbetreuung in unserem Land einzubringen - ein demokratisches Recht, das in unserer Landesverfassung verankert ist. Die FDP wird dieser Verpflichtung den Bürgern gegenüber selbstverständlich nachkommen und sich der Aufgabe stellen, über den vorliegenden Gesetzentwurf zu beraten. Wir werden deshalb einer Überweisung in den Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport, in den Innenausschuss und in den Finanzausschuss zustimmen.
Obwohl, wie schon erwähnt, der zu beratende Gesetzentwurf sich stark an das alte KiBeG anlehnt, haben wir als Fraktion positiv zur Kenntnis genommen, dass wichtige Aspekte, wie beispielsweise der Bildungsauftrag, aus dem neuen Gesetz der Landesregierung, dem Kinderförderungsgesetz, in Teilen übernommen wurden bzw. sich stark an diesem Gesetz orientieren.
Im Entwurf des Volksbegehrens ist zum Beispiel vom pädagogischen Auftrag der Einrichtungen die Rede, der aus meiner Sicht vielleicht den Eindruck von Verschulung erwecken könnte; das KiFöG hingegen spricht bewusst von Bildungsarbeit. Aber das gemeinsame Ansinnen, die Tageseinrichtungen mit einem Bildungsauftrag zu stärken, findet meine Zustimmung.
Positiv bewerte ich auch die Absicht, Kindern mit Migrationshintergrund uneingeschränkten Zugang zu unseren Tageseinrichtungen zu gewähren. Dieses Ansinnen verfolgen wir als Fraktion auch. In der Diskussion in den Ausschüssen unter Hinzuziehung von Fachleuten wird sich zeigen, inwieweit wir diese Absicht realisieren können.
Dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes folgend, wurde vom Volksbegehren auch der Auftrag aufgenommen, den Mehraufwand bei der Betreuung von benachteiligten Kindern über das Bundessozialhilfegesetz zu regeln.
Sehr geehrte Damen und Herren! Es wird Sie sicherlich nicht überraschen, dass wir als Vertreter der Koalitionsfraktionen wesentlichen Ansätzen des Gesetzentwurfes nicht zustimmen können. Das betrifft beispielsweise den Umfang der Betreuungszeit, die Finanzierungsregelungen, die Regelungen zur baulichen Beschaffenheit und Ausgestaltung der Einrichtungen und auch die Veränderungen des Personalschlüssels im Kindergartenbereich sowie die Regelungen zum Fachpersonal. Diese Punkte werden zu diskutieren sein. In dieser Hinsicht vertreten die Fraktionen unterschiedliche Herangehensweisen und sie haben auch eine unterschiedliche Sicht auf die Dinge.
Ich möchte nur ganz kurz erwähnen, dass die FDP-Fraktion und ich davon ausgehen, dass Betreuungseinrichtungen als staatlich finanzierte Betreuung die Familien unterstützen sollen, dass sie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sicherstellen sollen, daneben aber auch die Verantwortung und das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder anerkennen müssen.
Übernehmen soll die staatliche Betreuung das Recht und die Pflicht der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder nicht.
Dieser Diskussion im Ausschuss sehe ich mit Interesse entgegen. Gleiches gilt für die Veränderung des Personalschlüssels und für den Einsatz des Fachpersonals.
Fast kein anderes Bundesland leistet sich eine solche Kinder-Erzieher-Relation. Ebenso ist es bei weitem nicht die Regel, dass Kinder ab dem dritten Lebensjahr ausschließlich von pädagogischen Fachkräften betreut werden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Überrascht bin ich von der Tatsache, dass die Tagespflege im Gesetzentwurf des Volksbegehrens keinerlei Beachtung findet. Für mich ist das völlig unverständlich. Besonders unter dem Aspekt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist diese flexible Betreuungsform zukunftsträchtig und aus meiner Sicht unverzichtbar,
ganz abgesehen von der Tatsache, dass eine solche individuelle Betreuungsform weder unseren ganz kleinen Sachsen-Anhaltern noch deren Eltern vorenthalten werden darf. Deshalb halte ich eine staatliche Finanzierung einer solchen Betreuungsform durchaus für legitim.
Zusammenfassend ist festzustellen: Mit dem gültigen Kinderförderungsgesetz hat Sachsen-Anhalt eine staatlich finanzierte Kinderbetreuung, die keinen nationalen oder internationalen Vergleich zu scheuen braucht. Mit der Einführung des Bildungsauftrages der Kindertagesstätten wurde und wird eine Qualität der staatlichen Kinderbetreuung sichergestellt, die ihresgleichen sucht.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr verehrte Vertreter des Volksbegehrens! Aber nicht zuletzt muss selbst das jetzt gültige Modell der staatlichen Kinderbetreuung für ein Land wie Sachsen-Anhalt zukünftig finanzierbar bleiben. Alle Anwesenden - das zeigt auch die heutige Diskussion - kennen die Haushaltssituation, in der wir uns befinden. Würde der Gesetzentwurf des Volksbegehrens Gesetzeskraft erhalten, entstünde für das Land eine finanzielle Mehrbelastung in