Protokoll der Sitzung vom 04.07.2003

Ich rufe den Artikel 8 auf. Hierin geht es um die Änderung des Denkmalschutzgesetzes. Wer dem Artikel in der Fassung der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist der Artikel so angenommen.

Ich rufe den Artikel 9 auf. Dort geht es um die Aufhebung des Belegungsbindungsgesetzes. Wer dem Artikel 9 so zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die PDS-Fraktion. Wer enthält sich? - Das ist die SPD-Fraktion. Damit bleibt der Artikel unverändert in der Fassung der Beschlussempfehlung.

Ich rufe den Artikel 10 auf. Darin geht es um die Änderung des Landesplanungsgesetzes. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen.

Ich rufe den Artikel 11 auf der Seite 35 auf. Hierin geht es um die Änderung des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die

SPD-Fraktion. Wer enthält sich? - Das ist die PDS-Fraktion.

Ich rufe Artikel 12 und Artikel 12/1 auf den Seiten 44 bis 47 auf. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen.

Ich rufe den Artikel 13 auf der Seite 47 auf. Wer stimmt dem zu? - Die Koalitionsfraktionen sind das. Wer ist dagegen? - Das ist die PDS-Fraktion. Wer enthält sich? - Das ist die SPD-Fraktion. Der Artikel bleibt damit in unveränderter Fassung.

Ich rufe den letzten Artikel, Artikel 14, auf. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die SPD-Fraktion. Wer enthält sich? - Das ist PDS-Fraktion. Damit bleibt auch dieser Artikel in unveränderter Fassung.

Somit haben wir die Abstimmung über die Einzelbestimmungen vorgenommen. Wir stimmen jetzt über die Artikelüberschriften in der vom Ausschuss vorgelegten Fassung ab. Wünscht jemand dort Einzelabstimmung? - Das ist nicht der Fall. Dann frage ich: Wer stimmt den Artikelüberschriften in dieser Fassung zu? Diejenigen bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die PDSFraktion und Herr Reck.

(Heiterkeit)

Wer enthält sich? - Das ist die SPD-Fraktion im Übrigen.

Ich rufe auf die Abstimmung über die Gesetzesüberschrift: Zweites Gesetz zur Erleichterung von Investitionen in Sachsen-Anhalt (Zweites Investitionserleichte- rungsgesetz). Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist die Gesetzesüberschrift so beschlossen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer dem Zweiten Gesetz zur Erleichterung von Investitionen im Land Sachsen-Anhalt zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist dieses Gesetz beschlossen.

(Lebhafter Beifall bei der CDU, bei der FDP und von der Regierungsbank)

Meine Damen und Herren! Ich hoffe, dass jetzt nicht zu viele pausieren gehen.

Ich rufe den Tagesordnungspunk 9 auf:

Beratung

Zwischenbericht des zeitweiligen Ausschusses „Hochwasser“

Beschluss des Landtages - Drs. 4/7/248 B

Zwischenbericht - Drs. 4/848

Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Gärtner.

Herr Gärtner, Berichterstatter des zeitweiligen Ausschusses Hochwasser:

Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vorweg: Ich bringe heute als stellvertretender Vor

sitzender des zeitweiligen Ausschusses Hochwasser den Zwischenbericht in das Plenum ein, da der Vorsitzende Herr Madl aufgrund eines Unfalles leider verhindert ist. Ich sende ihm von hier aus sicherlich im Namen aller Mitglieder des Plenums beste Genesungswünsche.

(Beifall im ganzen Hause)

Meine Damen und Herren! Der Tätigkeit des zeitweiligen Ausschusses Hochwasser liegt der von allen Fraktionen getragene Beschluss des Landtages vom 10. Oktober 2002 zugrunde, in dem die Modalitäten der Arbeit des Ausschusses geklärt worden sind. Gleichzeitig wurde in dem Antrag festgehalten, dass dem Landtag unverzüglich ein Zwischenbericht - welcher Ihnen heute umfänglich vorliegt - vorzulegen ist und dass der Abschlussbericht, der auf die wesentlichen Ursachen der Hochwasserkatastrophe eingehen, zu ziehende Schlussfolgerungen formulieren und konkrete Empfehlungen unterbreiten soll, bis Oktober 2003 vorzulegen ist.

Das Plenum beauftragte den Ausschuss darüber hinaus mit der federführenden Beratung des Antrages der Fraktion der PDS „Siebenpunkteprogramm zur Flutfolgenbewältigung“ und eines dazu eingebrachten Änderungsantrages der Fraktionen der FDP und der CDU sowie eines Gesetzentwurfes der Fraktion der PDS, dem Hochwasserschaden-Ausgleichgesetz Sachsen-Anhalt.

Ein weiterer Auftrag erging an den Ausschuss im Zusammenhang mit dem Beschluss des Landtages zur Verlängerung der Antragsfrist für Zuschüsse zur Beseitigung von Hochwasserschäden an Wohngebäuden vom 7. Februar 2003. Der Ausschuss ergänzte diese Aufträge im Laufe des weiteren Verfahrens im Wege der Selbstbefassung. Ein weiterer Antrag auf Selbstbefassung der Fraktion der PDS vom 5. November 2002 wurde hingegen vom Ausschuss mehrheitlich abgelehnt.

Als Ausschussmitglieder wurden von den Fraktionen 13 Abgeordnete benannt. Am 17. Oktober 2002 konstituierte sich der Ausschuss. Seine Mitglieder verständigten auf die Schwerpunkte bei der Umsetzung des vorgenannten Plenumauftrages.

Zur umfassenden Ermittlung der Ursachen der Flutkatastrophe, deren Folgen und der daraus abzuleitenden Schlussfolgerungen wurde insbesondere vereinbart, sich von der Landesregierung detailliert über die Ursachen und die Folgen, die zu dem Ereignis führten, einschließlich der Maßnahmen der Katastrophenbekämpfung, und in regelmäßigen Abständen wiederholt über den jeweils aktuellen Istzustand insbesondere hinsichtlich der unmittelbaren Hochwasserfolgen für die Bürger und der Deichgestaltung Bericht erstatten zu lassen, die Katastrophenstäbe der betroffenen Landkreise vor Ort anzuhören, mit der beim Ministerium des Innern eingerichteten Arbeitsgruppe Hochwasser ins Gespräch zu kommen, die Bundeswehr und das Technische Hilfswerk in die Beratung einzubeziehen und auch Ausführungen der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe zu berücksichtigen. Daneben wurde vereinbart, den oben genannten Gesetzentwurf der Fraktion der PDS zeitnah zu beraten.

In den acht folgenden Sitzungen ließ sich der Ausschuss unter anderen vom Staatsminister und weiteren Vertretern der Staatskanzlei, von Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums des Innern, des Ministeriums der Finanzen, des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, des Ministeriums für Bau und Verkehr, des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit und von Vertretern des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirt

schaft sowie von Vertretern der Regierungspräsidien, der Katastrophenstäbe und verschiedener Hilfsorganisationen berichten, insbesondere über die Vorgeschichte des Hochwassers im Gebiet von Tschechien bis Sachsen-Anhalt, den Ablauf der Schadensereignisse und der Katastrophenbekämpfung landesweit und detailliert in einzelnen besonders betroffenen Gebieten, die daraus abzuleitenden Anforderungen an eine zukünftige Katastrophenprävention, die bisher erfolgten Maßnahmen der Katastrophenprävention, den aktuellen Stand der Schäden und Folgeschäden des Hochwassers und deren Ursachen, landesweit in den oben genannten Gebieten, den aktuellen Stand der Regulierung oben genannter Folgeschäden, insbesondere den Stand der Beseitigung von Hochwasserschäden an Wohngebäuden und der Auszahlungen an Unternehmen aus dem Hochwasserhilfsfonds.

In diesem Zusammenhang wurden durch den Ausschuss auch von der Staatskanzlei und einzelnen Ministerien übersandte schriftliche Unterlagen ausgewertet. Insbesondere sind zu erwähnen der Bericht „Hochwasserkatastrophe 2002“ der Staatskanzlei vom 26. März 2003, der Bericht „Auswertung des Katastrophenschutzmanagements“ der Arbeitsgruppe Hochwasser im Ministerium des Innern und die Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt bis 2010 des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt vom 25. März 2003.

Weiterhin besichtigte der Ausschuss in den letzten Monaten Regionen, die besonders durch die Flut betroffen waren, und Schutzbauwerke bzw. -technik. In diesem Zusammenhang wurden alle betroffenen Landkreise vom Ausschuss besucht. Darüber hinaus erstellte der Ausschuss eine Zusammenstellung der im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit erfolgten Medienberichterstattung.

Der Zwischenbericht erfolgt ungeachtet des Umstandes, dass derzeit noch nicht umfassend alle Tatsachen festgestellt werden konnten und die Beratungen über eine abschließende Bewertung und etwaige Konsequenzen noch nicht abgeschlossen sind. Diese Verfahrensweise trägt der oben genannten Zielsetzung des Plenums, den Zwischenbericht unverzüglich zu erlangen, Rechnung. Daher muss sich der Ausschuss in diesem Zwischenbericht darauf beschränken, die in den bisherigen Sitzungen getroffenen Beschlüsse mitzuteilen und die bislang getroffenen Feststellungen zu den Geschehnissen im August 2002 und in der Folgezeit darzulegen. Weitere Feststellungen, Schlussfolgerungen und konkrete Empfehlungen müssen hingegen dem Abschlussbericht vorbehalten bleiben.

Dem Ausschuss war unter anderem der Antrag der Fraktion der PDS - ich hatte es bereits erwähnt - „Siebenpunkteprogramm zur Flutfolgenbewältigung“ und der diesbezügliche Änderungsantrag der Fraktionen der FDP und der CDU zur federführenden Beratung zugewiesen worden. Nach einer zunächst kontroversen Diskussion insbesondere zu der Frage einer vollständigen Kostenbefreiung der Kommunen bestand im Ausschuss letztlich Einvernehmen darüber, dass den weiteren Ausschussberatungen beide Anträge zugrunde gelegt werden sollten, in der Weise, dass aus beiden Anträge jeweils einzelne Punkte herausgegriffen und diese unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Landesregierung ausführlich erörtert und entsprechende Schlussfolgerungen daraus gezogen werden sollten. In diesem

Sinne nahm der Ausschuss die oben genannten Anträge als seine ständige Arbeitsgrundlage an.

Der Ausschuss beriet zudem über den ihm zur federführenden Beratung zugewiesenen Gesetzentwurf der Fraktion der PDS „Entwurf eines Gesetzes über staatliche Ausgleichsleistungen für Schadensfolgen aus der Hochwasserkatastrophe im August 2002 im Land SachsenAnhalt - Hochwasserschaden-Ausgleichgesetz SachsenAnhalt“.

Nach eingehender Beratung des Entwurfes, insbesondere kontroverser Diskussionen der Fragen, ob vor dem Hintergrund der bisher bereits beschlossenen Hilfsprogramme ein rechtlicher und praktischer Bedarf für den in dem Entwurf vorgesehenen gesetzlichen Ausgleichsanspruch bestehe, ob unter Umständen sogar eine Überschneidung mit bereits vorhandenen Regelungen zu befürchten sei, ob durch eine solche Regelung nicht möglicherweise diejenigen Betroffenen, die bereits vor der Katastrophe privat Vorsorge getroffen hätten, schlechter gestellt würden, ob durch ein solches Gesetz nicht ein irriger Eindruck dahin gehend suggeriert werden könnte, dass das Land einen vollständigen Schadensausgleich leisten könne, ob durch ein solches Gesetz nicht auch ein Präzedenzfall für künftige Katastrophenfälle geschaffen würde und ob die an sich wünschenswerte Absicht, einen Hochwasserschadensausgleichsfonds einzurichten, angesichts der Haushaltslage überhaupt umsetzbar sei, verabschiedete der Ausschuss mit 10 : 3 : 0 Stimmen eine vorläufige Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf abzulehnen. Der mitberatende Ausschuss für Finanzen empfahl darauf mit 10 : 3 : 0 Stimmen, die vorläufige Beschlussempfehlung des zeitweiligen Ausschusses Hochwasser anzunehmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich empfehle Ihnen heute, dem einstimmigen Beschluss des Ausschusses bezüglich des Zwischenberichtes zu folgen. Ich möchte es an dieser Stelle nicht versäumen, allen beteiligten Ministerien, den Ausschussmitgliedern, dem Ausschusssekretariat und insbesondere dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst für die überaus konstruktive Zusammenarbeit zu danken. Ein arbeitsreicher Abschnitt liegt hinter uns und ein weiterer arbeitsreicher vor uns. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei allen Fraktionen)

Danke, Herr Abgeordneter Gärtner, für die Berichterstattung.

Ich begrüße Schülerinnen und Schüler des Anne-FrankGymnasiums Sandersdorf bei uns. Seien Sie recht herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Meine Damen und Herren! Wir treten jetzt in eine Debatte mit einer Redezeit von zehn Minuten je Fraktion ein. Zuvor hat die Landesregierung um das Wort gebeten. Frau Ministerin Wernicke, bitte sehr. Tragen Sie vor.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube einschätzen zu können, dass die verheerende Flutkatastrophe im August 2002 uns allen sehr

deutlich gemacht hat, dass solche extremen Niederschlagsereignisse mit Hochwasser in der Folge nicht vermieden werden können, dass das Ausmaß an Schäden jedoch durch eine gut funktionierende Gefahrenabwehr und vor allem durch sinnvolle Vorsorgemaßnahmen reduziert werden kann.

Der Landtag von Sachsen-Anhalt richtete angesichts der großen Bedeutung des vorbeugenden Hochwasserschutzes und des Katastrophenschutzes den zeitweiligen Ausschuss Hochwasser ein, um - sicherlich auch mit etwas Abstand zu den Ereignissen und zu den Akteuren - eine objektive Bewertung zu ermöglichen.

Nach vielen Sitzungen, an denen die Mitarbeiter der genannten Häuser immer intensiv teilgenommen haben, die vorrangig in den besonders betroffenen Gebieten Dessau, Wittenberg und Bitterfeld stattgefunden haben, aber auch im Raum Havelberg und um Magdeburg, liegt nun ein sehr umfangreicher und detaillierter Zwischenbericht vor.

Ich möchte an dieser Stelle auch den Mitgliedern des Ausschusses für die bisher geleistete zielorientierte Arbeit danken.

(Zustimmung bei allen Fraktionen)