Petra Wernicke
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Herr Präsident! Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Herrn Kasten namens der Landesregierung wie folgt.
Zu dem ersten Teil: Da seitens des Umweltministeriums Niedersachsens das Zustandekommen des Konsenses zur bereits erfolgten Besetzung der Fachbereichsleiterstelle „Waldentwicklung und Wildbestandsregulierung“ mit einer Beschäftigten aus Sachsen-Anhalt in Abrede gestellt wurde, sind weitere Abstimmungen mit Niedersachsen erforderlich gewesen. Ziel dieser Abstimmungen war es, die Interessen des Landes Sachsen-Anhalt bestmöglich zu verwirklichen und eine Akzeptanz des gemeinsamen Nationalparks sowohl in der Öffentlichkeit als auch durch die Beschäftigten beider Verwaltungen zu erreichen.
Die Landesregierungen von Niedersachsen und Sachsen-Anhalt haben sich nunmehr im Ergebnis dieses Diskussionsprozesses auf eine gemeinsame Linie bei der Besetzung der Fachbereichsleiterstellen im Nationalpark geeinigt. Die getroffene Entscheidung sieht wie folgt aus: Der Fachbereich 1 - Allgemeine Verwaltung - wird durch Niedersachsen besetzt, der Fachbereich 2 - Naturschutz, Forschung und Dokumentation - durch Sachsen-Anhalt, der Fachbereich 3 - Waldentwicklung und Nationalparkwacht Niedersachsen - durch Niedersachsen und der Fachbereich 4 - Waldentwicklung und Nationalparkwacht Sachsen-Anhalt sowie Öffentlichkeitsarbeit - durch Sachsen-Anhalt.
Damit werden aus fachlicher Sicht durch Niedersachsen nur die Waldentwicklung und die Nationalparkwacht für den niedersächsischen Teil des Nationalparks besetzt. Für alle anderen fachlichen Bereiche liegen die Zuständigkeiten bei Sachsen-Anhalt.
Die Aufgaben „Waldentwicklung und Nationalparkwacht“ wurden entsprechend den unterschiedlichen Waldzuständen in Sachsen-Anhalt und in Niedersachsen auf die Fachbereiche 3 und 4 aufgeteilt. Dem neuen Fachbereich 3 sind infolgedessen die Aufgaben „Revierspezifische Aufgaben“, „Vermarktung“ und „Waldschutz“ für den niedersächsischen Teil des Nationalparks Harz zugeordnet worden.
Dem neuen Fachbereich 4 sind die gleichen Aufgaben für den sachsen-anhaltinischen Teil des Nationalparks zugeordnet worden. Darüber hinaus werden in diesem Fachbereich die Aufgaben der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für das Gesamtgebiet wahrgenommen.
Dieses Verhandlungsergebnis wird den Interessen des Landes in vollem Umfang gerecht. In allen für den Nationalpark fachlich relevanten Bereichen haben wir die Möglichkeit, unsere Mitarbeiter einzusetzen.
Den zweiten Teil der Frage beantworte ich wie folgt: Aufgrund der Einigung mit dem Land Niedersachsen sind keine weiteren Verzögerungen zu erwarten. - Vielen Dank.
Dazu müssten Sie die Linkspartei.PDS selbst fragen.
Es gibt zwei Mitarbeiter für die Öffentlichkeitsarbeit.
Diese Regelung ist abschließend. Was die Mitarbeiter des Bereiches Umweltbildung anbelangt, glaube ich zu wissen, dass der eine Mitarbeiter ein Niedersachse ist und der andere Mitarbeiter ursprünglich Sachsen-An
haltiner. Aber ich denke, dass sollte bei dieser Funktion keine Rolle mehr spielen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Sachse, ich will gleich einmal auf das Zitat der ehemaligen Staatssekretärin Frau Gäde-Butzlaff eingehen. Bisher träumt allein die SPD von einer schnellen Regelung in Sachen Zwischenlager. Sie haben eben vor den Träumereien gewarnt. Die Einzigen, die sagen, schnell und unbürokratisch Zwischenlager einrichten, sind bisher Sie.
Ich habe Frau Gäde-Butzlaff anders verstanden. Ich glaube, dass Sie davor gewarnt hat, so unbürokratisch wie möglich von Zwischenlagern zu träumen. Das ist auch gut so, wenn sie das in diesem Sinne gemeint hat.
Aber lassen Sie mich einiges grundsätzlich zur Abfallwirtschaft sagen. Es klang eben schon an, dass die Abfallwirtschaft in den vergangenen Jahren doch Erhebliches geleistet hat. Sie hat im vergangenen Jahr einen lang erwarteten Schritt nach vorn gemacht. Die Deponierung nicht verwerteter Abfälle ist ohne eine ausreichende Vorbehandlung nicht mehr möglich. Die Deponie als potenzielle Altlast von morgen ist ein Auslaufmodell.
Um dies zu erreichen, wurden in Sachsen-Anhalt hochmoderne Entsorgungsstrukturen aufgebaut. Private Investoren haben sich im Rahmen des Standortwettbewerbs für den Standort Sachsen-Anhalt entschieden, um Entsorgungskapazitäten, vor allem Müllverbrennungsanlagen, in erheblichem Umfang zu errichten.
Die Vorteile dieser Ansiedlungen für Sachsen-Anhalt und insbesondere für die Standortregionen liegen auf der Hand. Es wird zusätzliche Wertschöpfung erzielt. Arbeitsplätze werden gesichert und es werden längerfristig höhere Steuereinnahmen realisiert. Für ansässige Handwerks- und Zulieferbetriebe gibt es langfristige Verträge für Serviceleistungen. Während der Bauphase sind Aufträge vorrangig an regionale Firmen vergeben worden. Des Weiteren sind bessere Ansiedlungsbedingungen für Gewerbe und Industrie durch Entsorgungssicherheit geschaffen worden. Die Versorgung mit Energie und die Belebung der Infrastruktur sind weitere Vorteile.
Diese Entwicklung war seit dem In-Kraft-Treten der TA Siedlungsabfall vor über zwölf Jahren abzusehen. Spätestens seit der Ablagerungsverordnung aus dem Jahr 2001 wissen wir, dass sie unumkehrbar ist.
Wenn wir uns jetzt über damit zusammenhängende Entsorgungsprobleme für Gewerbeabfälle unterhalten, dann können wir zu kurze Übergangsfristen, um sich auf diese Situation einzustellen, wahrlich ausschließen. Zwölf Jahre seit dem In-Kraft-Treten der TA Siedlungsabfall ist schon ein ausreichender Zeitraum, in dem man sich darauf einstellen konnte. Die öffentlichen Entsorgungsträger, die Kommunen haben sich dieser Situation auch gestellt.
Für die Beteiligten standen und stehen heute für die Sicherstellung der Abfallentsorgung mit Einschränkungen prinzipiell drei Möglichkeiten offen:
Erstens die vertragliche Bindung von Entsorgungskapazitäten, so wie dies die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bevorzugt haben. Diese Variante bietet ein hohes Maß an Planungssicherheit sowohl für den Abfallerzeuger als auch für den Entsorger. Wir haben in der Vergangenheit auch deshalb für diese Lösung plädiert, weil ein Mindestmaß an Investitionssicherheit nötig ist, damit ausreichende Kapazitäten überhaupt entstehen. Der Nachteil der Lösung für den Abfallerzeuger ist, dass er an die Verträge gebunden ist und möglicherweise während der Laufzeit sinkende Preise nicht nutzen bzw. auf das schwankende Aufkommen schlechter reagieren kann.
Die zweite Möglichkeit ist, selbst Lösungen zu finden. Zum Beispiel können eigene Entsorgungskapazitäten geschaffen werden, oder die Getrennthaltung und Sortierung von Wertstoffen könnte intensiviert werden. Gegen diese Lösung ist prinzipiell nichts einzuwenden.
Die dritte Möglichkeit besteht darin, zunächst nichts zu tun und darauf zu hoffen, dass sich der Markt aus Erzeugersicht günstig entwickelt. Das ist eine Hoffnung, die aber den meisten Prognosen widerspricht. Wenn ich sage „den meisten Prognosen“, dann meine ich auch die vereinzelten Stimmen aus der SPD, die vor nicht allzu langer Zeit massive Überkapazitäten prophezeit und die Gefahr beschworen haben, dass es uns ähnlich gehen werde wie im Abwasserbereich.
Inzwischen sehen wir, dass für die Marktteilnehmer, die auf die dritte Möglichkeit gesetzt haben, eben nichts zu tun und zu hoffen, genau die Risiken eingetreten sind, die die meisten Prognosen für Deutschland tendenziell erwartet haben: Eine große Nachfrage vertraglich nicht rechtzeitig gebundener Abfälle trifft auf knappe Entsorgungskapazitäten.
Die Entsorgungssituation stellt sich in Sachsen-Anhalt im Vergleich mit Berlin oder manch anderem Bundesland viel besser dar. Aber die Entwicklung geht auch an Sachsen-Anhalt nicht spurlos vorüber, auch wenn in den letzten Jahren gerade in unserem Land enorme Investitionen in den Bau neuer Entsorgungsanlagen geflossen sind, und das übrigens ohne staatliche Vorgaben, ohne Fördermittel und ohne Subventionen des Landes. Das Risiko liegt also bei den Betreibern der Entsorgungsanlagen selbst.
Mit den drei Müllverbrennungsanlagen in MagdeburgRothensee, in Leuna und in Zorbau sowie weiteren mechanischen und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen steht schon jetzt eine Behandlungskapazität von etwa 960 000 t zur Verfügung, nicht eingerechnet die industriellen Mitverbrennungskapazitäten. Das Aufkommen an überlassenen Abfällen wird für das Jahr 2006 im Durchschnitt aber nur auf 779 000 t prognostiziert. - So weit zu den Überkapazitäten.
Wenn wir heute trotz dieser Zahlen von einer Kapazitätslücke in Sachsen-Anhalt sprechen, dann liegt das daran, dass öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger aus anderen Bundesländern die Chance genutzt haben, diese vorhandenen Kapazitäten vertraglich zu binden. Die Möglichkeit hätte auch anderen Marktteilnehmern offen gestanden, wenn ich an den so genannten Notstand beim Gewerbemüll denke.
Der Markt wird die aktuelle Lücke mit hoher Wahrscheinlichkeit in den nächsten zwei bis drei Jahren schließen. Allein mit den Erweiterungen in Magdeburg-Rothensee und Leuna, die im Übrigen schon im Bau und nicht erst in der Planung sind, Herr Sachse, wird dann eine zusätzliche Behandlungskapazität von etwa 500 000 t zur Verfügung stehen. Vielleicht kommen in Staßfurt oder auch in Lochau - die Entscheidungen treffen natürlich die Investoren selbst - weitere Anlagen hinzu.
Bis dahin sind - das muss man nun eingestehen - Übergangslösungen erforderlich. Man kann Kritik üben, dass die Kapazitäten nicht vertraglich gebunden sind. Aber die Situation ist so, wie sie ist. Aber sie ist nicht erst erkannt worden, nachdem die SPD das Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat; das Ministerium hat vielmehr schon seit mehreren Wochen Gespräche mit der gewerblichen Wirtschaft und mit der Entsorgungswirtschaft geführt.
Wenngleich die jetzt Betroffenen im Vorfeld die gegebenen Chancen nicht immer in dem gebotenen Umfang genutzt haben, ist die Landesregierung an einer sachgerechten Lösung der Entsorgungsprobleme interessiert und bereit, die Entsorgungswirtschaft bei der Lösung im Rahmen des rechtlich Zulässigen zu unterstützen. Ich gehe davon aus, dass Sie unter unbürokratischen Lösungen nicht ein Abweichen von rechtlichen Vorgaben verstehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPDFraktion! Gerade Herr Oleikiewitz, der heute seinen Geburtstag feiert, hat gestern im Zusammenhang mit dem Staatsvertrag zum Nationalparkgesetz sehr emotional für den Schutz der Natur votiert. Ich denke, das gilt für Deponien und deren Hinterlassenschaften genauso wie für den Naturschutz im Harz. Meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD-Fraktion, der Umweltschutz ist auch bei der Diskussion über Zwischenlager zu beachten.
Es ist, wie gesagt, festzustellen, dass die schon vor Monaten begonnenen Gespräche mit Vertretern der mittelständischen Entsorgungswirtschaft die Ergebnisse erforderlicher Verwaltungsverfahren, insbesondere von Genehmigungsverfahren für Zwischenlager nicht vorwegnehmen können. Für die Landesregierung von besonderem Interesse ist, dass mögliche Alternativen zur Zwischenlagerung, wie die ordnungsgemäße, also im Einklang mit dem geltenden Recht stehende Entsorgung außerhalb Sachsen-Anhalts oder die Erhöhung der Sortierquoten, zunächst vollständig ausgeschöpft werden.
Eine Zwischenlagerung kommt nur für Abfälle in Betracht, für die nachprüfbar die vorgesehenen Entsorgungswege in einem begrenzten Zeitraum nicht realisierbar sind. Im Genehmigungsverfahren wären genaue und belastbare Angaben zur erforderlichen Lagerkapazität, zur Dauer der Lagerung und zur Entsorgungssicherheit nach der Lagerung sowie zur Art und Qualität der Abfälle zu machen.
Von Bedeutung sind ferner Verträge und die Regelung von angemessenen, aber flexiblen Sicherheitsleistun
gen. Das ist ganz besonders wichtig; nicht dass die öffentliche Hand letztlich das wieder beseitigen muss, was wir vorher nicht ausreichend beachtet oder geprüft haben.
Von der Qualität der Antragsunterlagen werden die Dauer des Verfahrens und die Regelungstiefe der Bescheide wesentlich abhängen. Das kann natürlich schneller als in zwei bis drei Jahren gehen, wie Herr Oleikiewitz in der „Mitteldeutschen Zeitung“ verkündet hat. Das muss nicht drei Jahre dauern. Wir bemühen uns, die Genehmigungsverfahren möglichst zügig durchzuführen.
Die Landesregierung hält die Fortsetzung dieses eingeschlagenen Lösungsweges für zielführend. Ich bitte deshalb darum, den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP zu unterstützen. Der Antrag der SPDFraktion zielt zwar inhaltlich in eine ähnliche Richtung; ich halte ihn aber für missverständlich, weil er den Anschein erweckt, dass man so einfach, ad hoc, pragmatische Lösungen für auftretende Probleme finden könnte.
Das Suchen nach pragmatischen Lösungen gehört zum Tagesgeschäft. Dazu brauche ich keine Aufforderung aus dem Parlament. Die Formulierung könnte mit der Erwartung verknüpft sein, dass man Zwischenlager an den rechtlichen Vorgaben vorbei errichten könne. Ich hoffe, dass das nicht in Ihrem Sinne ist, Herr Sachse; denn derartigen Vorhaben muss aus Gründen des Umweltschutzes konsequent entgegengetreten werden.
Wenn ich so lese, Herr Sachse, dass die SPD den Umweltminister stellen möchte, dann möchten Sie bitte ganz besonders darauf achten; denn ein Zurück zur ungesicherten Ablagerung von Abfällen darf es im Interesse unserer Kinder und Enkel nicht geben.
Im Interesse der Marktteilnehmer sind solche Vorhaben gründlich zu prüfen - Marktteilnehmer, die sich rechtzeitig und angemessen auf die veränderte Situation vorbereitet haben.
Zum Letzten - auch das habe ich schon gesagt - ist gründlich zu prüfen, welche Lösungen wir finden, um finanzielle Risiken von der öffentlichen Hand abzuwenden. Wir haben so manches Problem schon im Petitionsausschuss beraten, weil beseitigt und nicht verwertet wurde. Letztlich darf nicht die öffentliche Hand die Lasten tragen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich votiere dafür, dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP zuzustimmen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Herrn Kasten namens der Landesregierung wie folgt.
Zum ersten Teil der Frage: Mit dem In-Kraft-Treten der weitestgehend gleich lautenden Gesetze über den Nationalpark „Harz (Niedersachsen)“ und über den Nationalpark „Harz (Sachsen-Anhalt)“ und des zweiten Staatsvertrages wurde der einheitliche Nationalpark Harz gegründet. Die gemeinsame Verwaltung des Nationalparks Harz hat nach derzeitigem Stand vier Fachbereiche mit folgender Aufgabenverteilung:
Der Fachbereich 1 umfasst die allgemeine Verwaltung mit den Aufgaben Personal, Organisation, Haushalt, Verwaltungs- und Rechtsangelegenheiten, EDV und Archiv. Die Aufgaben werden an den Standorten Wernigerode und Oderhaus wahrgenommen. Im Fachbereich 1 arbeiten acht Beschäftigte aus Sachsen-Anhalt, die momentan ausschließlich am Standort Wernigerode beschäftigt sind. Zusammen mit den zwölf niedersächsischen Beschäftigten umfasst der Fachbereich 1 insgesamt 20 Personen.
Im Fachbereich 2 werden Aufgaben des Naturschutzes, der Forschung und der Dokumentation wahrgenommen. Dazu gehören naturschutzbehördliche Angelegenheiten, naturschutzfachliche Planungen, Botanik, Zoologie und Ökologie, Naturschutzmanagement, der Brockengarten, Fachdokumentationen und Naturschutz. An seinem Sitz in Wernigerode arbeiten sechs Mitarbeiter aus SachsenAnhalt. Aus Niedersachsen sind dem Fachbereich vier Beschäftige zugeordnet. Insgesamt umfasst der Fachbereich somit zehn Beschäftigte.
Im Fachbereich 3 werden forst-, wald- und jagdbehördliche Angelegenheiten, die Aufgaben der Waldentwicklung und der Wildbestandsregulierung, revierspezifische Aufgaben und die Vermarktung wahrgenommen. Dieser Fachbereich wird von Sankt Andreasberg aus geleitet. In diesem Fachbereich sind 40 Beschäftigte einschließlich der Forstwirte in den Revieren aus Sachsen-Anhalt und 76 Beschäftigte ebenfalls einschließlich der Forstwirte in den Revieren aus Niedersachsen eingesetzt. Insgesamt gehören dem Fachbereich somit 116 Beschäftigte an.
Der Fachbereich 4 umfasst die Themen Information, Bildung und Erholung mit den Aufgabengebieten Pressearbeit, Öffentlichkeitsarbeit, Umweltbildung, Informationseinrichtungen, Nationalparkwacht, Regionalentwicklung, Erholung und Tourismus sowie sozioökonomisches Monitoring. Die Aufgaben werden in Wernigerode bei einem Einsatz von 23 Mitarbeitern aus Sachsen-Anhalt einschließlich der Ranger wahrgenommen. Zusammen mit den 34 Beschäftigten aus Niedersachen sind im Fachbereich 4 insgesamt 57 Mitarbeiter tätig.
Die Zuordnung der Aufgaben ist nicht konkret in dem Staatsvertrag enthalten und kann daher im Einvernehmen mit Niedersachsen verändert werden.
Zum zweiten Teil der Frage: Mit Herrn Minister Sander habe ich Einvernehmen dahin gehend erzielt, dass der Fachbereich 3 durch einen Bewerber aus dem Nationalpark Ost geleitet wird. Die Fachbereiche 1 und 4 werden von niedersächsischen Bediensteten geleitet. Dem niedersächsischen Umweltministerium wurde mitgeteilt, dass ich die Bedienstete aus Sachsen-Anhalt ab dem 1. Februar 2006 mit der Aufgabe betraue. Der niedersächsische Umweltminister wurde gebeten, die Abteilungsleiter 1 und 4 zu benennen.
Die Arbeitsfähigkeit der Nationalparkverwaltung ist sichergestellt. Planung und Steuerung für das Gesamtgebiet und die entsprechenden Aufgaben sind durch Herrn Pusch als Leiter und Herrn Dr. Kison als Stellvertreter sowie als Leiter des Fachbereichs 2 gewährleistet. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der heute zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf beinhaltet das Recht auf freien Zugang zu Umweltinformationen. Die Landesregierung bekennt sich damit zu einer offenen Informationspolitik im Bereich Umwelt.
Der Gesetzentwurf gewährt so weit und so unproblematisch wie möglich den Zugang zu Umweltinformationen. Der Gesetzentwurf ist aber auch Ausdruck des Bemühens der Landesregierung, möglichst wenige zusätzliche gesetzliche Regelungen zu schaffen.
Die bundesrechtliche Regelung, die erst gegen Ende des Jahres 2004 erlassen wurde, bezog sich letztlich nur noch auf die Umweltinformationspflichten der Bundesbehörden, sodass auch in Sachsen-Anhalt zwingend ein Umweltinformationsgesetz, welches den Anforderungen der Umweltinformationsrichtlinie genügt, zu erlassen war.
Da sich bereits das Bundesgesetz an den Wortlaut der Richtlinie hält, wurde für das Landesgesetz eine Verweislösung vorgesehen. Das heißt, für die informationspflichtigen Stellen des Landes finden in weiten Teilen die Vorschriften des Bundes entsprechend Anwendung. Die
Entscheidung für eine Verweislösung ist von grundsätzlicher Natur; sie wurde strikt beachtet, da gegebenenfalls eine auch nur teilweise oder in bestimmten Ausdrücken erfolgende Wiederholung des Wortlauts der Bundesregelung zu Rechtsunsicherheit und -unklarheit führen würde.
Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass dieser Gesetzentwurf eine Umsetzung der Richtlinie im Verhältnis 1 : 1 darstellt. Die geringen Spielräume für die nationale Umsetzung wurden in dem Bestreben, nur die unumgänglich notwendigen Regelungen zu treffen, genutzt. So wurde in Abweichung von der Bundesregelung auf die Erstellung eines Umweltberichts verzichtet, da die Richtlinie nicht zwingend einen Umweltbericht auf Landesebene fordert.
Insbesondere im Umwelt- und im Landwirtschaftsbereich besteht eine Vielzahl europarechtlich vorgegebener Berichtspflichten, sodass, wenn einmal die Möglichkeit besteht, schon allein aufgrund des Interesses, keinen weiteren Verwaltungsaufwand zu verursachen, auf weitere Berichte verzichtet werden sollte. Dies gilt umso mehr, als ein dadurch verursachtes Informationsdefizit der Bürger nicht ersichtlich ist.
Auf die einzelnen von den informationspflichtigen Stellen des Landes entsprechend anzuwendenden Regelungen möchte ich hier nicht im Detail eingehen, da das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen nicht von Grund auf neu ist. Eigene Vollregelungen enthält das Landesgesetz notwendigerweise nur zum Rechtsschutz und zu den Kosten.
Es wurde einheitlich der Verwaltungsrechtsweg vorgesehen, unabhängig davon, ob es sich um die Entscheidung einer Behörde oder einer privaten informationspflichtigen Stelle handelt.
Die Übermittlung von Umweltinformationen ist grundsätzlich kostenpflichtig. Der Gesetzentwurf enthält hinsichtlich der Höhe der Gebühren sehr maßvolle Regelungen, die zugleich den Vorgaben des EU-Rechts bzw. der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes genügen. Danach darf die Gebührenhöhe den Zugang zu Umweltinformationen nicht behindern; für bestimmte Auskünfte dürfen überhaupt keine Gebühren erhoben werden.
Wie gesagt, ich halte die Gebührenregelung in diesem Gesetz für angemessen, zumal die bisherige Gebührenregelung, auch hinsichtlich der Höhe der Gebühren, im Wesentlichen beibehalten wurde. Die redaktionellen Änderungen bei den Gebührentatbeständen dienen der eindeutigeren und damit vollzugsfreundlicheren Formulierung. Hinsichtlich der Auslagen gelten die allgemeinen Auslagensätze der Gebührenordnung des Landes, die ich ebenfalls für angemessen halte.
Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz bitte, möchte ich mich bei Ihnen für die zügige Beratung über den Gesetzentwurf bedanken; denn mit Mahnschreiben vom Dezember 2005 hat die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nichtumsetzung der Umweltinformationsrichtlinie auf Landesebene eingeleitet. Angesichts des aktuellen Standes des Gesetzgebungsverfahrens werden Vorwürfe gegen Sachsen-Anhalt wohl nicht erhoben werden können. Also ein herzliches Dankeschön für die zügige Beratung.
Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schon in den Beratungen über den Entwurf eines Gesetzes über den Nationalpark „Harz (Sachsen-An- halt)“ ist die Notwendigkeit dieses zweiten Staatsvertrages diskutiert worden. Die Debatte im Dezember 2005 war mehr von zeitlichen als von inhaltlichen Argumenten geprägt.
Nachdem der Ausschuss für Umwelt in der Sitzung am 14. Dezember 2005 dem Abschluss des Staatsvertrages in der gemäß der Landtagsinformationsvereinbarung vorgelegten Form zugestimmt hatte, war der Weg frei für die Unterzeichnung des Staatsvertrages über die gemeinsame Verwaltung der Nationalparke.
Die Ministerpräsidenten der Vertragsparteien Herr Wulff und Herr Prof. Dr. Böhmer haben den Staatsvertrag am 5. Januar 2006 in einer würdigen Feier in Wernigerode unterzeichnet. Von allen Rednern wurde die Einmaligkeit dieses Projektes hervorgehoben. Die Länder übergreifende Vereinigung zweier Nationalparke ist beispielhaft und die Umsetzung sowohl in zeitlicher als auch in inhaltlicher Hinsicht bemerkenswert.
An dieser Stelle möchte ich allen Bearbeitern dieser Gesetzeswerke, aber auch den Parlamentariern für ihre stets zielgerichtete und effektive Arbeit danken.
Mit dem Staatsvertrag wird die Grundlage für die Arbeit der Nationalparkverwaltung und der Beiräte gelegt. In § 1 Abs. 3 des Staatsvertrages wird ein Verfahren implementiert, das eine kooperative und einvernehmliche Stellenbesetzung bis zur Ebene der Fachbereichsleiter sicherstellt. Angesichts der Einzigartigkeit des Projektes erscheint es auch nicht verwunderlich, dass bei der erstmaligen Besetzung der Fachbereichsleiterstellen ein erhöhter Diskussions- oder auch Abstimmungsbedarf gegeben ist; aber darauf bin ich bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage des Kollegen Kasten eingegangen.
Angesichts der Bedeutung der noch vakanten Fachbereichsleiterstellen ist zu beachten, dass die personellen Grundlagen auf Jahre hinaus gelegt werden. Dementsprechend bedarf die Stellenbesetzung eines einvernehmlichen und vertrauensvollen Verfahrens. Nur wenn die Vertragsparteien letztendlich die gemeinsam getragenen Lösungen etablieren, wird die Zusammenführung der beiden Nationalparke auch in der Praxis erfolgreich sein.
Bei der Beurteilung der Auswahlkriterien musste Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen. Die Arbeitsfähigkeit der
Nationalparkverwaltung ist aber durch die bisherigen oder bis heute als vorübergehend zu bezeichnenden Vakanzen nicht beeinträchtigt worden.
Die Aufsicht über die gemeinsame Nationalparkverwaltung wird nach Artikel 3 des Staatsvertrages durch die jeweils zuständigen obersten Landesbehörden wahrgenommen. Auch in diesem Bereich laufen im Moment zahlreiche Gespräche, um eine in der Praxis möglichst effiziente und unbürokratische Zusammenarbeit zu gestalten. Auch hier gilt, was für den gesamten Vereinigungsprozess maßgeblich ist: Die Grundlagen sind gelegt; nun sind diese mit Leben zu erfüllen.
Die Regelungen bezüglich der Beiräte, insbesondere zu dem Nationalparkbeirat, sind verschiedentlich kritisiert worden. Verlangt wurden fest definierte Beratungsgegenstände, quasi eine Pflichtberatung für die Nationalparkverwaltung. Dies wird der Bedeutung eines Beirates nicht gerecht und führt, wie es insbesondere Herr Ministerpräsident Wulff in Wernigerode ausgeführt hat, zu einer Verschleierung von Zuständigkeiten und Verantwortung.
Ich möchte aber nochmals betonen, dass die Beiräte in ihrer Bedeutung für die Nationalparkverwaltung und die gesamte Region nichts eingebüßt haben. Ich gehe sogar davon aus, dass die Diskussionen im Zusammenhang mit den neuen Nationalparkgesetzen eher zu einer Stärkung der Beiräte geführt haben.
Als eine der ersten Bewährungsproben der gesamten Konstruktion steht die Erarbeitung der nach § 2 Abs. 1 der neuen Nationalparkgesetze erforderlichen Gebietsgliederung in den nächsten Monaten bevor. Es wird sich auch hier am Status quo nichts Wesentliches ändern. Die Arbeiten werden aber in der Schaffung eines gemeinsamen Nationalparkplanes und des völlig neu gestalteten Wegeplanes ihren Abschluss finden; auch dies ist durch diesen Staatsvertrag implementiert worden.
Abschließend möchte ich Sie um etwas bitten, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich denke, der gemeinsame Nationalpark Harz hat es verdient, dass ihm das geschlossene Vertrauen des Hohen Hauses ausgesprochen wird. Nur so wird deutlich, dass die gemeinsame Arbeit für die Natur und die Region auch von diesem Hohen Hause gewollt ist. Ich bitte Sie daher, dem Zustimmungsgesetz Ihre Stimme zu geben. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Harry Czeke wie folgt.
Zu 1: Die Pferdezuchtverbände Sachsen-Anhalt und Berlin/Brandenburg befinden sich seit längerem in Fusionsgesprächen. Die Fragestellung bezieht sich auf die weitere Förderbarkeit eines gemeinsamen Pferdezuchtverbandes für beide Zuchtgebiete im Falle eines Verbandssitzes außerhalb von Sachsen-Anhalt.
Mit Runderlass des Ministeriums für Landwirtschaft vom 18. August 1994 wurde der Pferdezuchtverband Sachsen-Anhalt e. V. mit der Durchführung der Feldleistungsprüfung bei Pferden gemäß der Verordnung über die Leistungsprüfung und Zuchtwertfeststellung bei Pferden beauftragt. Mit dem Änderungserlass des MRLU vom 20. Dezember 2000 erfolgte eine Anpassung und Ergänzung dahin gehend: Sollte eine Beauftragung von Ställen mit Sitz in Sachsen-Anhalt nicht möglich sein, so können Züchtervereinigungen mit Sitz in einem anderen Bundesland, die die Mehrheit der zuchtaktiven Tiere sachsen-anhaltinischer Züchtung im Zuchtbuch/Zuchtregister führen, mit der Durchführung der Leistungsprüfung in Sachsen-Anhalt bei der jeweiligen Tierart beauftragt werden.
Diese Verfahrensweise findet derzeit Anwendung für die Feldleistungsprüfungen bei der Tierart Schwein, für die der Mitteldeutsche Schweinezuchtverband die Beauftragung zur Durchführung erhalten hat. Nach der geltenden Zuständigkeitsregelung gemäß oben genanntem Runderlass und dessen Änderung wäre vorbehaltlich mangelnder eigener Ställen mit Sitz in Sachsen-Anhalt auch bei Sitzverlagerung des Verbandes eine weitere Beauftragung zur Durchführung der Leistungsprüfung in der Pferdezucht und die damit verbundene Förderung möglich.
Im Runderlass des ML vom 18. August 1994, geändert durch Runderlass des MRLU vom 20. Dezember 2000, wären unter Nr. 4 Buchstabe a die Wörter „Pferdezuchtverband Sachsen-Anhalt e. V.“ durch den neuen Verbandsnamen zu ersetzen. Dem Pferdezuchtverband sind die Bedingungen für die Förderung im Hinblick auf die geplante Fusion über die schriftliche Beantwortung einer diesbezüglichen Anfrage und über die Darlegung bei der Tagung des erweiterten Vorstandes ausreichend bekannt.
Im Rahmen des Doppelhaushaltes 2005/2006 stehen finanzielle Mittel zur Unterstützung bei den von Tierzuchtverbänden im Auftrag durchgeführten Leistungsprüfungen analog dem Vorjahresumfang zur Verfügung. Vorbehaltlich der Festlegungen im Haushaltsführungserlass ist somit für das Jahr 2006 ein unverändertes Niveau bei der Unterstützung der Tierzuchtverbände zu unterstellen.
Zu 2: Im Hinblick auf die beabsichtige Fusion der Pferdezuchtverbände bestehen ständige Kontakte zwischen der Landesregierung und dem hiesigen Verband. Eine diesbezügliche Anfrage des Pferdezuchtverbandes zur
Förderfähigkeit der Leistungsprüfungen wurde entsprechend den unter Punkt 1 getroffenen Aussagen schriftlich beantwortet. Eine Darstellung der Rechtslage erfolgte durch das Ministerium bei der Tagung des erweiterten Vorstandes des Pferdezuchtverbandes Sachsen-Anhalt am 24. November 2005 in Prussendorf.
Im Hinblick auf die beabsichtigte Fusion der Pferdezuchtverbände bestehen auch zwischen den Länderministerien enge Kontakte. Es besteht Einvernehmen, dass sich die Mitwirkung beider Ministerien ausschließlich auf die Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen beschränkt. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Herrn Grünert wie folgt.
Das Thema „Grundwasserabsenkung im Fläming“ befasst die Landespolitik seit vielen Jahren. Erst diese Landesregierung hat sich der Thematik nachdrücklich angenommen. Nach eingehender Vorbereitung hat das Landesverwaltungsamt im Dezember 2004 den Umfang der Wasserentnahmerechte der Trinkwasserversorgung Magdeburg GmbH entsprechend dem Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt von rund 50 000 m³ pro Tag auf 22 000 m³ pro Tag reduziert, da diese von der TWM bisher nicht in Anspruch genommen worden sind.
Die Klage der TWM dagegen blieb erfolglos. Allerdings hat die TWM einen Antrag auf die Zulassung der Berufung gestellt, über den noch nicht entschieden worden ist.
Die Landesregierung wird zu den Fragen des Grundwassers im Westfläming in Kürze den Landtagsausschüssen für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Umwelt einen schriftlichen Bericht vorlegen, der unter anderem die Ergebnisse der Defizitanalyse des Gewässerkundlichen Landesdienstes sowie die daraus abzuleitenden notwendigen Schlussfolgerungen im Detail enthält.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt.
Zu Frage 1: Der Jahresbericht der Trinkwasserversorgung Magdeburg GmbH für das Kalenderjahr 2004 liegt vor. Eine weitere Reduzierung der Wasserentnahmerechte für das Wasserwerk Lindau wurde nicht eingeleitet.
Zu Frage 2: Die Defizitanalyse wurde auf der Grundlage der Aussagen aller bisher vorliegenden Gutachten, Jahresberichte der TWM sowie sonstiger Untersuchungsergebnisse vorgenommen. Der Gewässerkundliche Landesdienst kommt zu folgendem Ergebnis:
Die vorliegenden Gutachten bilden die wasserhaushaltliche Situation vollständig ab. Das Grundwasserangebot des Westfläming wird durch die Grundwasserentnahme in Höhe von etwa 22 000 m³ je Tag nicht überbeansprucht. Bezüglich des Grundwasserstandes ist seit dem Jahr 2000 ein stationärer Zustand eingetreten.
Ursache für das Absinken des Grundwasserspiegels sind die Grundwasserentnahme zur Trinkwasserversorgung, die Melioration, Klimaauswirkungen und geänderte Bedingungen der Grundwasserneubildung. Es ist nicht möglich festzustellen, welche Ursache mit welchem Anteil zum Absinken des Grundwasserstandes beigetragen hat, da entsprechende Daten zum früheren Zustand seinerzeit von den Nutzern nicht erhoben wurden und heute auch nicht mehr rekonstruierbar sind. Weitere Untersuchungen sind nicht erforderlich, da alle möglichen Erhebungen erfolgt sind.
Daraus ergeben sich folgende Schlussfolgerungen: Eine weitere Verringerung der Wasserentnahmerechte der TWM für die Wasserfassungen des Wasserwerkes Lindau ist verwaltungsrechtlich nicht begründbar. Dies schließt jedoch privatrechtliche Vereinbarungen zwischen den Flächennutzern und der TWM nicht aus.
Unabhängig von den fortzuführenden Überwachungsaufgaben wird die Landesregierung Kompensationsfördervorhaben zur Verbesserung des Wasserhaushaltes in der Region weiter in dem möglichen Rahmen unterstützen. Gespräche des Antragstellers mit den Grundstückseigentümern stehen dazu an. Sobald die Zustimmung der Grundstückeigentümer zu den geplanten wasserwirtschaftlichen Maßnahmen vorliegt, steht einer Förderung nichts mehr im Weg. Natürlich wird die Landesregierung auch weiterhin anbieten, Gespräche zwischen den Landnutzern und dem Wasserunternehmen über einen Interessenausgleich zu moderieren.
Das Landesverwaltungsamt wird den Beteiligten und den Betroffenen den aktuellen Sachstand in einer Informationsveranstaltung in der Region am 24. Januar 2006 darlegen. Auch künftig wird eine umfassende Information über die Maßnahmen und bei Notwendigkeit eine Einbeziehung in vorgesehene Maßnahmen erfolgen. Es liegt jetzt an den Landnutzem und dem Wasserunternehmen, einen vernünftigen Interessenausgleich herbeizuführen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In die bisherige Debatte zur Fusion der beiden Nationalparke habe ich die Kollegen im Parlament, die Kollegen des Landtags, einbezogen. Ich habe auch die Oppositionsparteien lobend erwähnt, weil sie sich kritisch und zielorientiert an der Diskussion um die Fusion beider Nationalparke beteiligt haben und weil sie die Landesregierung hier in Sachsen-Anhalt in diesem Prozess unterstützt haben. Leider kann ich dieses Lob und die Anerkennung heute nicht wiederholen.
Meine Damen und Herren! Nachdem die niedersächsischen Kollegen gestern das Gesetz beschlossen haben, wird auch heute in Sachsen-Anhalt das Nationalparkgesetz Harz hier in diesem Parlament verabschiedet werden.
Damit wird wohl der wichtigste Schritt im Rahmen der Zusammenführung der beiden Nationalparke im Harz abgeschlossen. Dieses historische Ereignis, meine sehr verehrten Damen und Herren, sollten wir nicht zerreden
und schon gar nicht mit dem Blick auf einen Wahltermin, der in Sachsen-Anhalt bald ansteht, mit Negativargumenten belegen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren der SPD und der PDS, ich denke, wir laden Sie trotz dieser heutigen kritischen Diskussion zur Feier der Fusion ein. Ich denke, die wird es Anfang des Jahres geben.
Um noch einmal auf die schwierigen Verhandlungsphasen zurückzukommen: Bei der Durchführung dieses bundesweit einmaligen Projektes konnte nicht auf eigene Erfahrungen zurückgegriffen werden. Vielleicht hat die Vorgängerregierung, begleitet von der PDS, deshalb diesen Schritt nicht gewagt, weil es keine Erfahrungen auf diesem Feld gab. Insbesondere mit der Schaffung weitgehend gleich lautender Nationalparkgesetze - und das durch zwei Landesregierungen und zwei Landesparlamente vorbereitet - haben wir Neuland betreten. Dieser Umstand wirkt sich in der heutigen Debatte leider noch aus. Aber - ich will darauf verweisen - darauf bin ich stolz, und das sollten die Kollegen, die die Landesregierung unterstützen, auch sein.
Bisher hat Sachsen-Anhalt das Tempo vorgegeben - bei der Erarbeitung des Regierungsentwurfs und bei der parlamentarischen Debatte. Diese Schrittfolge sollten wir nicht ohne Not verändern.
Schon die Verhandlungen zwischen den beiden Landesregierungen zum Entwurf eines Nationalparkgesetzes waren nicht ganz einfach. Das will ich ja zugeben. Auch in den Ausschüssen und in den Gesprächen mit den Parlamentariern ist das immer wieder zum Ausdruck gekommen. Wir haben damit nicht hinter dem Berg gehalten.
Im Laufe des parlamentarischen Verfahrens sind dann in Niedersachsen vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst verfassungsrechtliche Bedenken erhoben worden. Danach ist es, so die niedersächsische Seite, unzulässig, dass ein Landesgesetz in einem anderen Bundesland Wirkung entfaltet.
Ich habe mehrfach betont, dass die Landesregierung in Sachsen-Anhalt diese Bedenken nicht teilt. Auch der federführende Umweltausschuss hat diese Bedenken nicht geteilt und wollte dies mit seiner Beschlussfassung verdeutlichen. Er hat das auch getan und hat im Interesse der niedersächsischen Seite die abschließende Beratung hier im Parlament vertagt.
Wir können nicht erwarten, dass in Niedersachsen ein Gesetz verabschiedet wird, das nach der Auffassung des dortigen Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, der sich das Parlament offenbar anschließt, verfassungswidrig ist. Auch wir haben ja große Hochachtung vor der Meinung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes. Wenn in Niedersachsen der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst für das Parlament diesen Standpunkt vertritt und das Parlament es akzeptiert, haben auch wir in Sachsen-Anhalt das zu tun, obwohl wir rechtlich oder fachlich anderer Meinung sind.
Es waren somit abermals Gespräche zu führen, um dem staatsvertraglichen Auftrag gerecht zu werden und gleichzeitig sowohl die verfassungsrechtlichen Bedenken in Niedersachsen als auch die Standards der Beschlussempfehlung in Sachsen-Anhalt zu berücksichtigen. Das Ergebnis dieser Gespräche spiegelt sich in den Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen wider.
Herr Oleikiewitz, meine Position ist die, dass die Landesregierung den Änderungsantrag unterstützt. Aber er ist auch zwischen den Koalitionsfraktionen des sachsenanhaltischen Parlaments und des Niedersächsischen Parlaments besprochen worden. Der SPD in diesem Land, die ja einen Partner in Niedersachsen hat - der Fraktion der Linkspartei.PDS geht der Partner in Niedersachsen ab -, hätte es gut getan, mit den Sozialdemokraten in Niedersachsen die Prozession ebenfalls abzusprechen.
Ich stelle fest, die Sozialdemokraten scheinen in Deutschland doch nicht überall einer Meinung zu sein. Aber unseren beiden Fraktionen ist es gelungen, eine gemeinsame Position zu beziehen.
Wichtig ist mir festzustellen, dass durch diese Änderungen keine Veränderungen im materiellen Recht eintreten und dass die bisherigen Standards des Nationalparks Hochharz ebenso nicht verändert werden. Im Wesentlichen werden die rechtlichen Grundlagen für die gemeinsame Einrichtung auf eine neue Basis gestellt. Davon betroffen sind die Regelungen der Nationalparkverwaltung, des Nationalparkbeirates und des wissenschaftlichen Beirates sowie die Bestimmungen zum Nationalpark- und zum Wegeplan.
An dieser Stelle seien mir einige Bemerkungen zu den Äußerungen des Kollegen Kasten in der Presse gestattet. Zu den Äußerungen der Linkspartei.PDS hier im Plenum will ich nichts sagen, weil das unveränderte Positionen sind. Diese Positionen sind im Ausschuss genauso geäußert worden wie heute und wären auch geäußert worden, wenn es keinen Änderungsantrag gegeben hätte; denn das materielle Recht hat sich in keiner Weise
verändert. Die kritischen Bemerkungen zum materiellen Recht sind die gleichen wie in den Ausschussberatungen.
Zu den Bemerkungen des Herrn Kasten, die ich in der Zeitung lesen konnte, möchte ich sagen: Die angesprochenen Zonen - die Begehungszonen um Schierke und Ilsenburg waren angesprochen - entfallen nicht. In § 24 Abs. 2 des Regierungsentwurfs, der unverändert bleibt, werden Übergangsregelungen für genau diese Materie getroffen. Dabei wird explizit auf die bisher geltende Rechtslage Bezug genommen. Diese bleibt in Kraft, bis ein neuer Wegeplan erstellt worden ist. Insofern kann keine Änderung des Status quo eintreten.
Zum Sammeln von Beeren und Pilzen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Vielleicht sollten wir es einmal gemeinsam tun, Herr Kasten. Ich bin eigentlich von Ihnen am meisten enttäuscht. Sie sind besser bedient worden als jeder Kollege aus meiner Fraktion, wenn es um Pläne, um Informationen und Arbeitsschritte ging, was den gemeinsamen Nationalpark anbelangt. Ich dachte schon, Sie wollten die Partei wechseln, so gut haben wir miteinander gearbeitet. - Wenige Wochen vor der Wahl fällt Ihnen ein, dass wir nicht einmal gemeinsam Pilze und Beeren sammeln gehen können. Das können wir nachholen.
Zukünftig wird das Begehen und das Sammeln von Beeren im Wegeplan Teil II geregelt. Es ist von niemandem beabsichtigt, die geltenden Regeln im Rahmen des neuen Wegeplans zu ändern. Also, ich freue mich auf die Einladung im Frühjahr zum Beerensammeln, Herr Kasten.
Strukturell werden diese Einrichtungen für das jeweilige Bundesland etabliert und die Option geschaffen, diese in einem weiteren Staatsvertrag in gemeinsame Institutionen zu überführen.
An dieser Stelle sei noch einmal darauf hingewiesen, dass es keine Einbuße oder Veränderung in materieller Hinsicht gegeben hat oder geben wird. Es wird lediglich die rechtliche Grundlage ausgetauscht. Die materielle Situation ist im Ausschuss ausgiebig diskutiert worden - um auf Herrn Oleikiewitz zurückzukommen, dass die Opposition sich nicht ausreichend habe einbringen können.
Im Übrigen ist allen Fraktionen - ich erinnere an die gemeinsame Ausschusssitzung in Wernigerode - vom Grundsatz her durch den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst aus Niedersachsen gesagt worden, welche neuen Regelungen oder neuen rechtlichen Grundlagen er in den Staatsvertrag übernommen sehen möchte. Also vom Grundsatz her ist das allen bekannt gewesen. Damit weise ich auch zurück, dass zu wenig mit den Oppositionsparteien diskutiert worden ist.
In der Konsequenz ergibt sich, dass ein neuer Staatsvertrag abgeschlossen werden muss. Dieser liegt im Entwurf vor. Er ist am Dienstag im Kabinett behandelt und am gleichen Tag dem Landtag zugestellt worden. Warum ihn noch nicht jeder in seinem Fach hat, weiß ich nicht. Vielleicht lag es auch dieses Mal am Internetknopf, dass niemand reingeschaut hat. Aber der Staatsvertrag liegt dem Parlament oder zumindest dem Landtag vor. Wie der Landtag das regelt, muss man dort hinterfragen.
Mit dem Abschluss des Vertrages, der im Januar 2006 erfolgen wird, findet das gesamte Projekt seinen verwal
tungstechnischen Abschluss. Ich habe immer wieder betont, dass dies nur die Grundlage der Zusammenführung der Nationalparke im Harz ist. Die wirkliche Vereinigung muss in den Köpfen vollzogen werden. In der täglichen Arbeit ist sie eigentlich aktuell und gang und gäbe. Seit nahezu einem Jahr betrachten die Mitarbeiter des Nationalparks den Nationalpark de facto als fusioniert. Wir sollten die Tatsache, die vor Ort - zumindest für die Beschäftigten - längst Normalität geworden ist, heute mit der Beschlussfassung sanktionieren.
Ich sehe diese Stunde nach wie vor als historische Stunde an. Ich denke, wir sollten diese heute feiern, die Unterschrift unter den Staatsvertrag ebenso. Sie sind dazu herzlich eingeladen, meine sehr verehrten Damen und Herren. - Vielen Dank.
Ich weiß nicht, was in diesem Antrag steht, Herr Czeke. Vielleicht wiederholen Sie es.
Die Finanzierung der gemeinsamen Verwaltung wird im Staatsvertrag geregelt. Wir werden die Finanzen jedes Jahr in unserem Haushalt nachlesen können, Herr Czeke. Wenn es Ihnen um die Finanzierung geht, kann ich Ihnen nur so antworten.
Was meinen Gesichtsausdruck anbelangt, kann ich Ihnen keine Antwort geben. Es sitzen Journalisten auf dem Podium, die das vielleicht niederschreiben. Ich möchte nicht, dass die Niedersachsen meine Gedanken aus der Presse erfahren. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD stellt den Antrag, die Landesregierung durch den Landtag aufzufordern, die für den 1. Januar 2006 geplante personalrechtliche Umsetzung der Forststrukturreform zu verschieben.
Es freut mich, Herr Kollege Oleikiewitz, dass die SPD mittlerweile die Reform an sich akzeptiert zu haben scheint.
Ihnen geht es nur noch um eine Verschiebung der Umsetzung. Ein herzliches Dankeschön für die Akzeptanz.
Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen von der SPDFraktion, Sie begründen Ihren Antrag mit einem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Magdeburg vom 23. November 2005. Derzeit liegt lediglich der Beschlusstext vor. Eine schriftliche Begründung fehlt noch. Die Entscheidung ist somit noch nicht rechtskräftig.
Aber worum geht es: Das Verwaltungsgericht führt in einem personalvertretungsrechtlichen Verfahren aus, dass die Ausgabe oder Nutzung der im Zusammenhang mit einem Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt vom 15. September 2005 mit der Überschrift „Neustrukturierung der Landesforstverwaltung SachsenAnhalt - personalwirtschaftliche Umsetzung“ stehenden standardisierten Bewerbungsbögen ohne vorherige rechtzeitige Mitteilung und Erörterung mit dem Personalrat rechtswidrig gewesen sei. Schon diese Formulierung auch des Verwaltungsgerichtes beschreibt, dass es hierbei um ein Beteiligungsrecht, nicht um ein Mitbestimmungsrecht geht.
Ich will an dieser Stelle noch einmal daran erinnern - ich habe das in einer Debatte hier im Landtag schon einmal getan und habe auch die interessierten Kollegen des Landtages darüber informiert -: Die Beteiligung der Personalräte war immer gegeben. Ich will auf die Weigerung des Hauptpersonalrates hinweisen, an Lenkungsausschüssen, an Informationsgesprächen und an ähnlichen Beratungen teilzunehmen. Ich will auf die Verweigerungshaltung, um - ich zitiere - „nicht als Feigenblatt zu gelten“, nicht weiter eingehen.
Unser Hauptpersonalrat versteht es gut - das muss ich zugeben -, öffentlichen Protest zu organisieren. Die SPD-Fraktion hat hier in diesem Landtag - da muss ich meine Kollegen anschauen - weder über personalrechtliche Angelegenheiten der Polizisten noch über die des Landesverwaltungsamtes diskutiert. Also, der HPR versteht es ganz gut, die Parlamentarier zu gewinnen. Da muss ich ihm ein Kompliment machen.
Zu dem konkreten Beteiligungsrecht wäre zu sagen, dass am 23. September 2005 eine Erörterung zum Erlass vom 15. September 2005 stattfand. Demzufolge gab es auch eine Erörterung zu dem standardisierten Bewerbungsbogen zwischen Vertretern des Hauptpersonalrates und dem stellvertretenden Leiter der Zentralabteilung des Hauses.
Der Hauptpersonalrat hat jedoch bei den Anhörungsterminen in dem obigen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg geltend gemacht, dass dies mangels einer entsprechenden Vertretungsbefugnis gemäß § 7 des Personalvertretungsgesetzes des Landes SachsenAnhalt keine Erörterung im Sinne des § 60 des Personalvertretungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt gewesen sei. Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht hier lediglich um die Frage, ob der stellvertretende Abteilungsleiter 1 befugt war, in Vertretung der Ministerin und des Staatssekretärs dieses Gespräch zu führen. - So weit zum vertrauensvollen Umgang eines Personalrates mit einer Hausleitung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wegen dieser Frage hat der Hauptpersonalrat das Verwaltungsgericht angerufen. In der Beurteilung dieses Schrittes stellt sich auch die Frage, ob der Hauptpersonalrat gegen seine Verpflichtung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit verstoßen hat; denn die Personalvertretung ist nach dem
Personalvertretungsgesetz zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet. Dies hätte eigentlich bedeutet, dass vor einem Anruf des außenstehenden Verwaltungsgerichtes die Dienststelle auf einen mutmaßlichen Fehler hingewiesen wird. Ich habe dies so ausführlich geschildert, damit Sie wissen, aus welchen Gründen Gerichte angerufen werden.
Meine Damen und Herren! Aber die Landesregierung und insbesondere Frau Ministerin Wernicke, die einen kooperativen, partnerschaftlichen Führungsstil verfolgt, ist lernfähig. Ich habe die Mitarbeiter meines Hauses angehalten, künftig über jedes Gespräch, zumindest mit den Herren Behrendt und Heldt vom Hauptpersonalrat, mag es auch noch so unverbindlich erscheinen, Protokolle oder Vermerke anzufertigen. Ich habe meine Mitarbeiter angehalten, vor jedem Gespräch und vor Beginn einer Beteiligung oder einer Erörterung nachzufragen, ob der Vertreter der Hausleitung vom Hauptpersonalrat auch in diesem Sinne anerkannt wird. Es ist schlimm, dass das so ist, meine Damen und Herren.
Gestatten Sie mir an dieser Stelle ein paar Bemerkungen an den Vorsitzenden der SPD-Fraktion. Beim Chef der Denkfabrik der SPD auf der Bundesebene scheint der Blick für aktuelle Notwendigkeiten hier und heute im Land in der Schublade verschwunden zu sein. Ihre Visionen, meine sehr verehrten Damen und Herren der SPD, bis 2020 - ich habe dieses Zukunftspapier gut gelesen - und die Absicht, jährlich netto 1 760 Stellen in der öffentlichen Verwaltung abzubauen, mag auch die neu gewählte CDU-FDP-Regierung übernehmen. Aber wenn Landespolitiker Ihres Profils diese Art von Personalvertretung gut heißen, wird es nicht gelingen, diese Personalabbaurate umzusetzen. Oder sie wird nur zum Schaden oder zur Verunsicherung der Beschäftigten führen.
Zum Ablauf der Forststrukturreform ist Folgendes zu sagen: Mit der sich auf die Vergangenheit beziehenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts geht keine Verschiebung der für die Zukunft geplanten Umsetzung der Forststrukturreform einher. Das Gericht hat lediglich festgestellt, dass ein in der Vergangenheit liegender Vorgang rechtswidrig war. Unabhängig davon wurde die in Rede stehende Erörterung mit dem Hauptpersonalrat am 6. Dezember 2005 durch den Staatssekretär nachgeholt. Die Erörterung ist nachgeholt worden.
In dieser Erörterung konnte der Hauptpersonalrat keine Argumente vorbringen, die eine Abweichung von der bisher vorgesehenen Verfahrensweise zur personalwirtschaftlichen Umsetzung der Forststrukturreform rechtfertigen oder als notwendig erscheinen lassen. Die langfristig angelegte personalwirtschaftliche Planung sieht vor, dem Forstpersonal zum 1. Januar 2006 die neuen Aufgaben zunächst kommissarisch im Wege der Abordnung bzw. im Wege der befristeten Umsetzung zu übertragen. Es handelt sich folglich lediglich um vorübergehende personalrechtliche Maßnahmen. Bis zum 16. Dezember 2005 wird die Versendung der Personalverfügungen erfolgt sein.
Ich bin der Meinung, dass das von mir gewählte Verfahren, in das sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Forstverwaltung sehr konstruktiv einbringen konnten und auch eingebracht haben, für alle Betroffenen das praktikabelste ist. Nach meinem jetzigen Kenntnisstand wird das in den meisten Fällen - sicherlich gibt es gewisse
persönliche Betroffenheiten - zu respektablen Lösungen führen.
Im Übrigen begrüße ich ausdrücklich das Agieren das Gesamtpersonalrates, welcher im Verfahren auftretende Fragen und Probleme benennt und sich um eine gemeinsame Klärung bemüht. Das ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die von der SPD-Fraktion in dem Antrag angesprochene endgültige und abschließende personalrechtliche Umsetzung der Reform erfolgt, beginnend mit Januar 2006, zeitlich gestreckt bis zum Sommer 2006. Da es sich, anders als von der SPD-Fraktion behauptet, bei den zum 1. Januar 2006 vorgesehenen Maßnahmen um keine abschließenden Maßnahmen handelt, ist eine Verschiebung keineswegs erforderlich. Insofern ist der vorliegende Antrag abzulehnen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich als Vertreterin der Landesregierung bewusst dafür entschieden, meinen Beitrag am Ende der Debatte zu leisten, um einmal mitzuverfolgen, wie dieser Antrag in diesem Raum, in diesem Plenarsaal wahlorientiert beraten und wie darüber wahlorientiert diskutiert wird.
Die SPD-Fraktion stellt den Antrag, bezüglich der am Standort Allstedt geplanten Schweinehaltungsanlage über die weiteren Verfahren in den Ausschüssen für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Umwelt zu berichten. Für die Landesregierung ist es selbstverständlich, sogar rechtlich verpflichtend, bei den erforderlichen Plan- und Genehmigungsverfahren ein hohes Maß an Transparenz sicherzustellen. Mein Kollege Paqué ist selbstverständlich bereit, auch noch einmal im Finanzausschuss über die Verkaufsaktivitäten und das Verfahren zu berichten.
Ich will noch einmal betonen - das wurde schon gesagt -, dass das Thema mehrfach im Finanzausschuss aufgerufen und beraten worden ist. Der Antrag erwartet keine Äußerung zum Verkaufsverfahren, sondern er zielt auf die Berichterstattung über die künftigen Verfahren im Genehmigungsverfahren ab. Deshalb spricht Frau Ministerin Wernicke an dieser Stelle.
Diejenigen, die mit mir in den vergangenen Monaten über dieses Problem diskutiert haben, insbesondere in direkten Gesprächen auch mit der Bürgerinitiative, haben gemerkt, dass ich immer sehr sachlich und unpolemisch damit umgegangen bin. Im Übrigen hat die Bürgerinitiative im direkten Gespräch dies auch getan; das will ich an dieser Stelle sagen. Ich sage aber ausdrücklich: im direkten Gespräch; denn was heute draußen vor der Tür stattgefunden hat, auch begleitet von SPD-Politikern, die bisher zu diesem Thema sehr schweigsam waren
- Frau Ute Fischer hatte sich schon eher in diese Diskussion eingebracht; Frau Kriemhild Fischer war bisher sehr schweigsam bei diesen Sachen -, und begleitet von einem Landwirt, der mit seiner Sachkunde auch jetzt aufgetreten ist, Herrn Krause,
für die Fraktion der Linkspartei.PDS, war schon etwas anderes. Mich hat es schon ein wenig geärgert, dass Herr Krause als Agrarpolitiker mit dieser pauschalen Diskussion draußen bei denjenigen, die Protest üben, einen ganzen Berufsstand diskreditiert.
Offensichtlich hat er längst vergessen, in welcher Verantwortung er einmal stand. Ich will an dieser Stelle, bevor ich noch einmal zu den Verfahren komme, an die jetzt eingeforderte Transparenz erinnern, für die Herr Krause in einem früheren Leben einmal zuständig gewesen ist.
Ich will heute auch einiges an persönlicher Erinnerung aufrufen. Herr Stadelmann hat gestern in einem anderen Zusammenhang - ich glaube, zum Umweltinformationsgesetz - eine eigene Erfahrung eingebracht. Ich will auch eine eigene Erfahrung einbringen:
Jeder in diesem Raum weiß, dass Frau Wernicke in einem volkseigenen Gut tätig war und für Schweinemast und Schweinezucht zuständig gewesen ist. Ich will das gar nicht verhehlen. Ich will aber auch daran erinnern, dass die Staatsführung damals gesagt hat: Du musst mehrere Tausend Schweine halten. Es wurde niemand gefragt, ob ihm das passt. Es wurde keine Region informiert und es wurde auch keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Als dann die noch sehr junge Bereichsleiterin, schwitzend und nicht wissend, wohin mit der Gülle, sich anmaßte, bei der Kollegin von Herrn Krause beim Rat des Kreises anzurufen und zu fragen, wohin sie mit der Gülle solle, hieß es: Ja, Genossin Wernicke - wir waren alle Genossen bei dieser Dame, obwohl wir keine waren -, lass dir doch etwas einfallen; du hast den Auftrag, Tonnage zu bringen, und nicht den Auftrag zu schauen, wie stark die Umwelt belastet wird. - Das war die Zeit, in der ich für die Schweinezucht zuständig war.
Wenn ich die Symbolik im Protest, die neuerdings von Parlamentariern gutgeheißen wird, die Symbolik in der Meinungsäußerung, die insbesondere von der Fraktion Linkspartei.PDS gutgeheißen wird, jetzt beobachte und verfolge,
- ich erinnere an die Debatte gestern zum Waldgesetz -, dann kann man das nicht gutheißen. Mit dieser Symbolik, die Sie als Instrument nutzen, wird dem Ansehen der Landespolitik geschadet. Sie erweisen dem Ansehen der Landespolitik insgesamt einen Bärendienst damit.
An diejenigen gerichtet, die regieren wollen: Die Geister, die man rief, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird man nicht mehr los. Ich kann Ihnen nur wünschen, Herr Bullerjahn, dass Herr Rehhahn nach der nächsten Wahl nicht die Agrarpolitik der SPD vertreten muss. Das kann ich Ihnen nur wünschen.
Sie haben ja keinen anderen, der sich in der Agrarpolitik annähernd auskennt.
Herr Rehhahn ist der einzige Kandidat. Wenn er dann einzieht, dann werden wir über die Geister, die Sie jetzt rufen, diskutieren.
Nein, danke.
Jetzt zur Sache: Für das konkrete Vorhaben wie im Übrigen für andere auch - ich sehe Mahlwinkel - ist bekanntlich ein Raumordnungsverfahren und ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erforderlich. Umweltverträglichkeitsprüfung und FFH-Verträglichkeitsprüfung sind dabei jeweils unselbständige Teile der vorgeschriebenen Verfahren.
Es wissen eigentlich alle, die hier im Raum sitzen, dass sowohl im Raumordnungsverfahren als auch im Genehmigungsverfahren eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen ist, die gesetzlich genau geregelt ist. Bei Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung durch die Genehmigungsbehörde in der Tagespresse und im Amtsblatt.
In der Bekanntmachung wird angegeben, wo und wann die Antragsunterlagen zur Einsichtnahme ausgelegt werden, zu welchem Termin schriftliche Einwendungen eingereicht werden können und wann der öffentliche Erörterungstermin stattfindet. Damit erhält die Öffentlichkeit die Gelegenheit, sich umfassend zu informieren, sich einzubringen, sich mit ihren Bedenken am Verfahren zu beteiligen und letztlich am Erörterungstermin teilzunehmen.
Herr Schröder hat zum gegenwärtigen Stand schon einiges gesagt. Der für das Vorhaben in Allstedt notwendige Genehmigungsantrag ist noch nicht gestellt worden. Ein Genehmigungsverfahren ist noch nicht begonnen worden. Es ist lediglich ein Scoping-Termin zur Abstimmung der erforderlichen Unterlagen Ende 2003 durchgeführt worden. Damals sind 95 000 Schweineplätze angegeben worden. Vor einigen Tagen hat man lesen können, dass man die Tierzahl reduziert hat. Aber auch dazu sind die entsprechenden Fragen an den Kollegen Rehhahn, der Berater des Investors ist und sich damit ein wenig Geld verdient, zu stellen. Die Antragstellung bleibt also abzuwarten.
Aufgrund der angrenzenden Schutzgebiete - was ein besonderes Problem vor Ort darstellt und die Sensibilität deutlich macht - wird die Bewertung der Auswirkungen von Ammoniak ein wesentlicher Punkt für die Entscheidung der Genehmigungsfähigkeit sein. Die Genehmigung wird sich an diesen Kriterien ausrichten.
Zur Genehmigung selbst wäre zu sagen: Die Genehmigung im immissionsschutzrechtlichen Verfahren ist eine gebundene Entscheidung, das heißt, wenn alle rechtlich vorgeschriebenen Voraussetzungen vorliegen und alle
für das Vorhaben geltenden Rechtsvorschriften eingehalten werden, ist die Genehmigung zu erteilen. Unabhängig davon, wer regiert, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist es so. Wenn die Prüfung ergibt, dass die Genehmigungsvoraussetzungen nicht erfüllt werden können, muss die Genehmigung versagt werden. Auch das ist unabhängig von politischen Mehrheiten.
Ich erinnere an die Mehrheit im Bund, also Rot-Grün, die bis vor einigen Tagen Verantwortung getragen hat. Ich glaube, das darf ich durchaus in Erinnerung bringen, Herr Bullerjahn; denn Ihre Partei hatte eine deutliche Beteiligung in dieser Regierung. Es fällt mir schon schwer, Ruhe zu bewahren, wenn eine Frau Kurth von den Grünen oder eine Frau Schmidt von der SPD vor Ort erklären, dass die Politik den Bau der Anlage verhindern müsse.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn diese beiden Damen als Vertreterinnen ihrer Fraktionen im Bundestag in ihrer Regierungsverantwortung eine rechtliche Chance gesehen hätten, die Genehmigungshürden für Tierhaltungsanlagen höher zu setzen, dann hätten sie dieses tun und umsetzen können.
Warum haben sie es denn nicht getan? - Sie haben es nicht getan, weil sie wissen, dass die EU-Regelungen im Artikelgesetz das nicht hergeben und der europäische Wettbewerb dadurch nicht eingeschränkt werden darf. Das wissen diese beiden Damen und ihre Parteien natürlich auch. Aber nein, wider besseres Wissen stellt man sich dort hin und suggeriert, die Politik könne die Genehmigung dieser Anlage verhindern.
Gleichwohl, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind wir bereit, die kritische Begleitung des Verfahrens im Ausschuss sicherzustellen und als Landesregierung zu berichten. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren Parlamentarier, dann überlegen Sie auch, wie weit Sie sich als Agrarausschuss oder als Wirtschaftsausschuss jedes nach Immissionsschutzrecht vorgegebene Verfahren vorlegen lassen. Wenn das der Fall sein sollte, denke ich, wird die parlamentarische Arbeit erschwert. Aber in diesem konkreten Fall sind wir dazu gern bereit. Ich denke, Frau Ministerin Wernicke wird Ihnen im gesamten nächsten Jahr noch als Ministerin für diesen Bereich darüber Rechenschaft ablegen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frage des Abgeordneten Ulrich Kasten beantworte ich wie folgt.
Seit dem Bestehen der beiden Nationalparke im Harz wurde deren Zusammenführung in jeder Legislaturperiode zum Ziel erklärt. Sogar in den beiden bestehenden Nationalparkgesetzen findet sich diese Zielstellung wieder. Dabei ist es in der Vergangenheit aber auch geblieben. Erst in dieser Legislaturperiode wurde die Zusammenführung von den beiden Landesregierungen konkret und konsequent in Angriff genommen.
Ein Beweis für erfolgreich geführte Verhandlungen ist der Abschluss des ersten Staatsvertrages vom 28. August 2004, in dem der gemeinsame Wille der beiden Landesregierungen festgeschrieben ist. Neben der Einrichtung einer gemeinsamen Verwaltung sieht der Vertrag die Schaffung weitgehend gleich lautender Nationalparkgesetze vor.
Eine gemeinsame Nationalparkleitung ist bereits etabliert. Die Entwürfe der Nationalparkgesetze befinden sich in beiden Länden im parlamentarischen Verfahren. Die Landesregierungen von Sachsen-Anhalt und Niedersachsen haben den Zeitplan also eingehalten. Ein Dankeschön gilt auch dem konstruktiven und zügigen Beratungsverfahren im Landtag von Sachsen-Anhalt.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen des Herrn Abgeordneten Kasten wie folgt.
Zu Frage 1: Nach der Zuleitung des Gesetzentwurfs über den Nationalpark Harz in Niedersachsen an den Niedersächsischen Landtag hat dessen Gesetzgebungs- und Beratungsdienst verfassungsrechtliche Bedenken erhoben. Diese werden im Wesentlichen damit begründet, dass sich die Gesetzgebungsbefugnis eines Bundeslandes auf sein eigenes Territorium beschränkt. Daraus folge, dass in den Nationalparkgesetzen keine Regelungen getroffen werden könnten, die Auswirkungen in dem jeweils anderen Land hätten. Somit müssten alle Bestimmungen, die die Einrichtung gemeinsamer Institutionen beträfen, in einem Staatsvertrag geregelt werden. Hiervon seien die gemeinsame Verwaltung, der Nationalparkbeirat, der wissenschaftliche Beirat sowie der Nationalparkplan und der Wegeplan betroffen.
Das niedersächsische Parlament hat sich diese Bedenken zu Eigen gemacht. Der Umweltausschuss des Niedersächsischen Landtages hat auf der Grundlage der Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes einen Gesetzentwurf erarbeitet und diesen den mitberatenden Ausschüssen vorgelegt.
Zudem hat der Umweltausschuss des Niedersächsischen Landtages einstimmig die Beschlussempfehlung angenommen, dass es zur Verwirklichung des Zieles, die beiden Nationalparke zusammenzuführen, zusätzlich zur Verabschiedung des jeweiligen Nationalparkgesetzes eines weiteren Staatsvertrages der Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt bedürfe. Das Verfahren zur Schaffung gleich lautender Nationalparkgesetze wird damit wesentlich komplizierter.
Der geänderte niedersächsische Gesetzentwurf und ein von Niedersachsen vorgelegter Rohentwurf eines zweiten Staatsvertrages werden zurzeit von der Landesregierung in Sachsen-Anhalt geprüft. Es wird weitere Abstimmungen und Verhandlungen zwischen beiden Ländern geben müssen, von deren Ergebnis der weitere Zeitplan abhängen wird.
Obwohl die niedersächsische Argumentation nicht für zwingend gehalten wird, hat die Landesregierung ihre Bereitschaft zum Abschluss eines entsprechenden Staatsvertrages erklärt. Es kann von der niedersächsischen Seite nicht verlangt werden, ein Gesetz zu verabschieden, das in Niedersachsen für verfassungswidrig erachtet wird.
Da der Staatsvertrag abschließende Regelungen enthält und eines Zustimmungsgesetzes bedarf, findet eine Verlagerung von der Legislative auf die Exekutive nicht statt. Es ändert sich lediglich die äußere Form der Bestimmungen, nicht aber der Inhalt oder der Handlungsauftrag.
Zu Frage 2: Herr Pusch nimmt seit Oktober 2004 die Aufgaben der gemeinsamen Leitung des Nationalparks Harz wahr. Herr Dr. Kison ist seit Januar 2005 mit der Wahrnehmung der Aufgabe des stellvertretenden Leiters betraut. Er wird darüber hinaus auch den Fachbereich 2 - Naturschutz, Forschung und Dokumentation - der künftig einheitlichen Nationalparkverwaltung leiten.
Die Stelle der Leitung des Fachbereichs 4 - Information, Bildung und Erholung -, zugleich Pressesprecher, ist zunächst in beiden Landesverwaltungen intern ausgeschrieben worden. Im Ergebnis dieser Ausschreibungen hat man sich zwischen den Landesregierungen auf eine externe Ausschreibung verständigt. Bewerbungsschluss war der 3. September 2005.
Die Stelle der Leitung des Fachbereichs 1 - Allgemeine Verwaltung - ist innerhalb der betroffenen Ressorts in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt; die Stelle der Leitung des Fachbereichs 3 - Weiterentwicklung und Wildbestandsregulierung - ist innerhalb beider Nationalparkverwaltungen ebenfalls bis 3. September 2005 ausgeschrieben worden.
Am 21. September 2005 fanden in Wernigerode Vorstellungsgespräche für die genannten Fachbereichsleitungen statt. Das Auswahlgremium setzte sich aus Vertretern aus Niedersachsen und Sachsen-Anhalt einschließlich der jeweiligen Personalvertretungen zusammen. Eine einvernehmliche Entscheidung zur Besetzung der Stellen konnte noch nicht erfolgen. Weitere Gespräche zwischen den Betroffenen der zuständigen Ressorts sind geplant. - Vielen Dank.
Ich stimme Ihnen zu.
Ich sehe die Bedenken nicht, dass es uns nicht gelingen kann, bis zum Ende der Legislaturperiode beide Gesetze zu verabschieden. Die Entwürfe der Staatsverträge werden derzeit zwischen den Landesregierungen abgestimmt. Wir rechnen mit der Einbringung und der abschließenden Behandlung im Kabinett in der ersten oder zweiten Kabinettssitzung im Dezember 2005.
Dann wird der Entwurf des Staatsvertrages dem Landtag zugeleitet werden. Der Landtag hat vier Wochen Zeit zu reagieren. Diese Zeit kann der Landtag auch verkürzen. Wenn Sie diese Zeitschiene vor sich sehen, dann ist es durchaus möglich, im Januar oder Februar 2006 den Gesetzentwurf hier im Parlament zu verabschieden.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dem Landtag liegt heute der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswaldgesetzes und anderer Vorschriften zum Beschluss vor. Dieses Gesetz bildet die rechtliche Grundlage bezüglich der hoheitlichen Aufgaben für die zum 1. Januar 2006 vorgesehene Reform der Landesforstverwaltung.
Das Ihnen vorliegende Gesetz - -
Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Vorschriften des Landeswaldgesetzes hinsichtlich der Behördenzuständigkeiten geändert werden. Dagegen soll das materielle Forstrecht, also etwa Vorschriften in Bezug auf die Funktionen des Waldes oder die Leistungen der Forstverwaltung, inhaltlich nicht geändert werden.
Auch an den Stellen des Gesetzes, an denen Umstellungen bezüglich des Aufbaus der Paragrafen notwendig sind, haben wir darauf geachtet, dass die inhaltliche Definition bestehen bleibt. Damit macht die Landesregierung deutlich, dass es sich um eine Reform der Verwaltung handelt. Eine Einschränkung der forstlichen Ziele ist damit nicht verbunden.
Die Inhalte des Gesetzentwurfes sind Ihnen im Wesentlichen aus der Einbringung in den Landtag am 8. Juli 2005 bekannt. Der Gesetzentwurf enthält die Bestimmung der Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forstwirtschaft als untere Forstbehörden. Obere Forstbehörde bleibt wie bisher das Landesverwaltungsamt.
Die Fortführung der forstlichen Öffentlichkeitsarbeit und der darin enthaltenen waldpädagogischen Aufgaben, insbesondere die fünf Jugendwaldheime und das Haus des Waldes, wurden aus dem Katalog der Aufgaben der Forstbehörde gestrichen, weil es sich hierbei nicht um hoheitliche Aufgaben handelt. Unter § 4 wird jedoch die Aufnahme einer inhaltlich gleich lautenden Zielbestimmung vorgeschlagen. Dadurch werden größere organisatorische Gestaltungsspielräume bei der Umsetzung der waldpädagogischen Aufgaben ermöglicht.
Mit der Strukturreform sollen drei wesentliche Ergebnisse erreicht werden. Innerhalb der Forstverwaltung sollen erhebliche Effizienzsteigerungen erzielt werden. Es sollen Kosten gesenkt werden, um den Haushalt des Landes Sachsen-Anhalt zu entlasten. Zu diesem Zweck wird der Personalkörper um fast 40 % reduziert. Die Haushaltsbelastung wird sich innerhalb von acht Jahren, in denen auch die Personalreduzierung stattfinden wird, halbieren. Zudem soll die Wertschöpfung der Forst auch über den staatlichen Forst hinaus im Land SachsenAnhalt insgesamt erhöht werden.
Diese Ziele werden wir auf folgendem Weg erreichen: Die Einheitsforstverwaltung wird durch eine spezialisierte Aufgabenwahrnehmung ersetzt. Die Aufgaben eines neuen Landesforstbetriebes nach § 26 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung werden auf unternehmerische Aufgaben, also hauptsächlich auf die Bewirtschaftung des Landeswaldes, beschränkt. Dieser Betrieb soll und wird künftig ohne Zuschüsse auskommen.