Der Gesetzentwurf sieht eine Mindesteinwohnerzahl vor; für Verwaltungsgemeinschaften 10 000 Einwohner, für Einheitsgemeinden 8 000.
Im Juli 2002 erklärten Sie, keine terminlichen Vorgaben für kommunale Strukturveränderungen machen zu wollen und keinen staatlichen Zwang hinsichtlich der Bildung größerer kommunaler Struktureinheiten androhen zu wollen. Im Gesetzentwurf heißt es, bis zum 31. Dezember 2004 sind solche Strukturen freiwillig zu bilden. Wenn das nicht passiert, das heißt, wenn die Strukturveränderungen freiwillig nicht zustande kommen, wird das Innenministerium ermächtigt, diese im Wege der Verordnung herbeizuführen.
Was hat das nun mit dieser von Ihnen wie eine Monstranz vor sich her getragenen Freiwilligkeit noch zu tun? Ich halte es für richtig, aber das ist eine Kehrtwendung. Ich frage mich, ist das eine Rolle rückwärts oder
ist das ein Hakenschlagen, ein Zickzackkurs. Es ist ein Hin und Her, und am Ende kommt man wieder dort an, wo wir vor einem Jahr standen.
Ich hätte doch nichts dagegen gehabt, Herr Kosmehl, wenn wir das weiter entwickelt hätten und wenn wir dar
Aber erst diese Blockade und jetzt der Neuanlauf hat uns Zeit und Geld gekostet und ist mit Mehraufwand verbunden.
Nachher. - Ich glaube, der Gesetzentwurf enthält von allem ein bisschen, aber er ist kein Qualitätssprung. Da beißt die Maus keinen Faden ab.
Ich möchte lediglich auf einige Aspekte kurz zu sprechen kommen, weil ich nur fünf Minuten Zeit habe. Sie präferieren die verwaltungsgemeinschaftsfreien Gemeinden, also Einheitsgemeinden. Sie nicken, Herr Stahlknecht. Sie sind auch einverstanden mit diesem Begriff. Vielleicht können wir ihn wieder einführen.
Wir sind auch einverstanden. Das haben wir schon immer gesagt. Ich war damit sowieso von Anfang an einverstanden, weil ich meine, das ist zukunftsfähig. Da müssen wir letztlich hinkommen nach dem Grundsatz des Prä, wie es heißt. Aber in Bezug auf die Möglichkeiten der Forcierung der Einheitsgemeinden werden überhaupt keine Angebote gemacht. Dafür ist nichts vorgesehen. Vielmehr haften Sie an dieser Stelle am Status quo.
Eine Stadt-Umland-Problematik existiert in diesem Gesetzentwurf überhaupt nicht. Sie ist doch aber latent vorhanden und an jeder Stelle erkennbar. Ich sage, diese Stadt-Umland-Problematik hat nicht nur mit Magdeburg und Halle zu tun. Sie gilt für jede Änderung, für alle vom Grundzentrum über das Mittelzentrum bis zum Oberzentrum. Dazu gibt es keinerlei Aussage und keine zukunftsfähigen Angebote.
Die Kreisgrenzen überschreitende Möglichkeit zur Bildung einer verwaltungsgemeinschaftsfreien Gemeinde ohne die Zustimmung der Kreise entspricht einer Forderung, die ich vor wenigen Monaten hier erhoben habe. Ich begrüße, dass das jetzt möglich ist. Sie erinnern sich an das Beispiel Gommern.
Aber ansonsten trifft der Gesetzentwurf keinerlei Aussage zu dem Thema Kreisgebietsreform und entsprechende Aufgabenübertragungen. - Leider ist hier schon wieder ein rotes Licht.
(Herr Gürth, CDU: Alles! Alles, Herr Polte! - Herr Dr. Püchel, SPD: Das Wichtigste ist gesagt wor- den!)
Die Krönung des Gesetzentwurfes - das muss ich Ihnen noch sagen - verbirgt sich in der Neuregelung, die es den einzelnen Mitgliedsgemeinden einer Verwaltungsgemeinschaft überlässt, ob und, wenn ja, welche Aufgaben des eigenen Wirkungskreises sie auf die Verwal
tungsgemeinschaft überträgt. Wer soll in dem gemeinsamen Verwaltungsamt dann noch in der Lage sein, auch nur annähernd zu überblicken, bei welchem Verwaltungshandeln er gerade in Erfüllung und bei welchem er im Rahmen der Besorgung handelt?
Ich sehe hierbei zwangsläufig die Entstehung eines Flickenteppichs und mehr Aufwand, mehr Kosten und mehr Bürokratie.
Ich habe noch eine Bitte oder eine Empfehlung an den Arbeitskreis Innenpolitik der CDU. Fahren Sie einmal nach Jessen zu Herrn Bürgermeister Brettschneider. Dort haben sich 30 Gemeinden zu einer Einheitsgemeinde zusammengeschlossen.
Herr Kosmehl, außerdem gibt es in Jessen einen guten Wein, den können Sie dann genießen. Ich beantrage - das war von vornherein sowieso vorgesehen - die Überweisung des Gesetzentwurfes in den Innenausschuss. Ich hoffe, dass wir an diesem Gesetzentwurf noch einiges an Qualifizierung für eine zukunftsfähige Gestaltung des Lebens in den Kommunen tun und zur effizienten Gestaltung der Verwaltung beitragen können.
Herr Dr. Polte, es gibt Fragen der Abgeordneten Becker, Reck und Gürth. - Herr Becker, Sie haben zuerst das Wort.
Herr Kollege, Sie haben die Frage der Freiwilligkeit in dem Raum gestellt und gesagt, die CDU sei inkonsequent. Ich darf Sie fragen, ob Ihnen nicht bewusst ist, dass die CDU-Fraktion immer gesagt hat - vor der Wahl, nach der Wahl, gestern, heute -, dass sich die Freiwilligkeit auf das Nichtzusammenschließen von Gebietskörperschaften bezieht. Die Verwaltungsgemeinschaft ist keine Gebietskörperschaft. Ist Ihnen das bewusst?
Zweitens. Ist Ihnen bewusst, dass auch Gemeinden unter 8 000 Einwohnern selbständig bleiben können? Sie müssten sich dann nur einer Verwaltungsgemeinschaft anschließen. Sie müssen sich aber nicht auflösen.
Herr Minister, ich kann mich an den Wahlkampf vor einem Jahr erinnern. Damals waren Sie in der Gemeinde Pietzpuhl. Die Pietzpuhler haben Sie so verstanden, dass sie mit ihren 300 Einwohnern so weitermachen könnten wie bisher und irgendeiner schon Geld bringen werde.