der heuchelt; denn derjenige, liebe Frau Feußner, täuscht nämlich Spielräume vor, die auf der anderen Seite schon eingeschränkt oder abgeschafft worden sind, und das ist für mich Heuchelei.
(Beifall bei der CDU - Frau Feußner, CDU: So lange wie ich schon im Gemeinderat bin, das stimmt einfach nicht!)
Liebe Frau Feußner, ich möchte das an einem Beispiel deutlich machen. Es geht um die Stadt Arendsee. Alle kennen die herrliche Stadt Arendsee, diese Perle der Altmark, ein Zentrum für Tourismus und Wohlbefinden.
Diese Stadt hat seit Jahren das Problem, dass sie ihren Haushalt nicht ausgeglichen bekommt, weil Anfang der 90er-Jahre Entscheidungen getroffen worden sind, die falsch waren - Anfang der 90er-Jahre.
Jetzt hat die Stadt ein Konsolidierungsprogramm aufgelegt und hat immer wieder die Kommunalaufsicht auf dem Hals, vom Regierungspräsidium bis zum Landkreis,
und die schreiben dann Briefe. Der letzte Brief - damit das aktuell ist - ist vom 30. Juli 2003. Da wird eine Liste durchgegangen, in der steht, was man alles machen muss oder nicht machen darf. Ich möchte einmal die Beispiele nennen, die in die Diskussion passen. Da wird geschrieben - ich zitiere -:
„Hierzu wurde seitens des Regierungspräsidiums angeregt, die freiwilligen Aufgaben auf den Prüfstand zu stellen. Das Museum ist an einen freien Träger übergeben worden. Ungeachtet dessen ist aber festzustellen, dass die Betreibung eines Museums nicht zu den Pflichtaufgaben einer Gemeinde gehört.“
anregen, dass man heute zu einer Bücherei vielleicht besser „Bibliothek“ sagen könnte; denn diese Bücherei in Arendsee ist nämlich eine Bibliothek.
Zu dieser ebenfalls freiwilligen Einrichtung - ich zitiere - „ist im Haushaltskonsolidierungskonzept keine Aussage getroffen.“ Auch hierbei komme eine Schließung nach Ansicht des Regierungspräsidiums in Betracht.
„Dem Haushaltsplan ist zu entnehmen, dass die Stadt eine Einrichtung der Jugendarbeit unterhält, die ebenfalls für die Konsolidierung offen steht. Auch die Betreuung älterer Bürger ist nicht zwingend.“
Herr Abgeordneter Reck, kürzen Sie Ihre Beispielliste ab, Sie haben Ihre Redezeit bereits überschritten.
Ich hoffe, dass man mir, wenn ich nicht ganz fertig werde, noch eine Frage stellt, damit ich noch ein wenig Zeit gewinne.
Ich möchte an dieser Stelle zum Ausdruck bringen, dass die Kommunalaufsicht solche Spielräume nicht zulässt. Auch der Landkreis wird sich die Frage stellen müssen: Kann ich die Mittel wirklich für die Musikschulen einsetzen oder gehen die in einen anderen Topf? - Wer im Kreistag und im Stadtparlament sitzt, meine Damen und Herren - viele von Ihnen tun das -, der weiß, wie schwierig es ist, wenn man die Konkurrenz einer Straße hat, die gebaut oder nicht gebaut werden soll, dafür zu streiten und eine Mehrheit zu finden, dass das Geld in die
Musikschulen kommt. Wer da sitzt, der weiß, wie schwierig das ist. Das können Sie mir nicht erzählen.
Meine Damen und Herren! Ich bin am Ende meiner Ausführungen. Wir werden dem Antrag der PDS zustimmen. - Ich sehe, es gibt eine Zwischenfrage. Ich werde sie beantworten.
Es geht um Mathematik, lieber Herr Reck. Ich sage das, weil das, was Sie hier sagen, so nicht ganz richtig ist. Deshalb stelle ich die Frage, ob das richtig sortiert ist.
Der Anteil des Landes, zum Beispiel an den Kosten einer Musikschule, ist ja ein bestimmter Anteil, der nur dann gegeben wird, auch nach dem FAG, wenn diese Schule tatsächlich existiert und die Kosten entstehen. Das heißt, in der Kommune wird niemand durch Streichung oder Schließung einer Musikschule seinen Haushalt durch diese Anteile des Landes sanieren können, weil sie ja dann nicht mehr da hineinkommen. - Ist das so richtig?
(Herr Dr. Höppner, SPD: Sie haben das Problem nicht verstanden, Herr El-Khalil! - Frau Ferchland, PDS: Nein!)
Sie haben vielleicht nicht verstanden, dass ich nicht ausschließlich zu den Musikschulen gesprochen habe. Ich habe gesagt, wenn man diesen Systemwechsel möchte - wenn man sagt, zweckgebundene Zuweisungen sind nicht mehr zweckgebunden oder zum Teil nicht mehr zweckgebunden, sondern sind in den allgemeinen Zuweisungen - und gleichzeitig in dem Verfahren weniger Mittel weiterreicht, dann ist letztendlich dieses Verfahren nicht erfolgreich. Die Kommunen haben aber jetzt schon Schwierigkeiten, die Haushalte ausgeglichen zu gestalten. Das wissen Sie aus Halle sicherlich besser als jeder andere in diesem Saal.
Herr Abgeordneter Reck, es gibt den Spruch „Man erkennt den Zweck und ist verstimmt“, und wenn man verstimmt ist, dann gibt es keine Harmonien. Die Harmonien braucht man aber gerade in den Musikschulen. Sind Sie auch meiner Meinung?
Bitte beantworten Sie die Frage nur mit Ja oder mit Nein; denn die Redezeit ist jetzt überschritten. Eigentlich würde das von der Redezeit abgehen. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht gelingt es mir, etwas von der Redezeit von Herrn Reck wieder einzuarbeiten. Mir geht es, wie es dem letzten Redner häufig geht. Alle Argumente sind ausgetauscht, selbst die Argumentationsfiguren wurden schon benutzt. Ich könnte jetzt eine Rede halten nach dem Motto: Es ist alles gesagt, nur noch nicht von mir.
Ich kenne viele hoch emotionale Reden über die kommunale Selbstverwaltung und viele Reden zur Verwaltungsvereinfachung, die wir hier im Landtag und darüber hinaus geführt haben, immer mit dem hehren Ziel, Verantwortung nach unten zu delegieren und dort anzusiedeln, wo sie am effizientesten wahrgenommen werden kann.
Wenn dann wirklich einmal die Probe aufs Exempel gemacht wird - dies hat die Landesregierung mit ihrem Gesetzentwurf vor, der den Landtag am Dienstag erreichen wird, mit verschiedenen Beispielen -, dann stellen wir alle erschrocken fest, im Einzelfall geht es nicht. Allgemein stimmt das, aber im Einzelfall funktioniert es nicht. Dann muss man schon etwas genauer hinsehen.
Ich kann nicht erkennen, dass die Kommunen Nordrhein-Westfalens ihre Verantwortung in Richtung Musikschulen weniger wahrnehmen, weil sie von der Landesregierung nur etwa im einstelligen Prozentbereich Unterstützung erhalten. Die liegt teilweise bei 1 % bis 2 % bis bei 5 %, 6 %. Deshalb ist es mit einer pauschalen Ablehnung dieses Vorschlages der Landesregierung nicht getan.
In der Tat gibt es auch eine Reihe von guten Gründen - Herr Gebhardt und der Minister haben einige genannt -, die dafür sprechen, sich dieses Problem im Einzelfall im Ausschuss noch einmal vorzunehmen und sauber auseinander zu dividieren, welche Auswirkungen auftreten könnten, wenn das so eintritt, wie es nach dem Vorschlag der Landesregierung eintreten soll.
Die Situation der Kommunen ist hinreichend beschrieben worden. Das ist auch die Spezifik, weswegen sich die CDU-Fraktion mit dem Thema insgesamt intensiv beschäftigt hat bzw. weiter beschäftigen wird. Ich kann heute noch nicht sagen, in welche Richtung die CDU
Fraktion einmal einen Beschluss fassen wird und wohin die zukünftige Finanzierung der Musikschulen in Gänze tendiert.