Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die finanzielle Situation der Kommunen in Sachsen-Anhalt hat sich seit dem gestrigen Beschluss über den Landeshaushalt nicht verbessert. Im Gegenteil: Auch im Jahr 2004 gibt es weitere Reduzierungen, sodass die allgemeinen Zuweisungen gegenüber dem Haushaltsansatz des Jahres 2003 um rund 100 Millionen € sinken werden. Deshalb und aufgrund der einbrechenden Steuereinnahmen, der Einnahmeausfälle bei der Gewerbesteuer und der Mehrbelastungen aus dem Grundsicherungsgesetz wird die Mehrheit der kommunalen Haushalte in Sachsen-Anhalt auch im Jahr 2004 defizitär bleiben.
Welche Veränderungen für die Kommunen durch die im Vermittlungsausschuss befindliche Gemeindefinanzreform und durch Harz IV zu erwarten sind - das wurde
Auch die Hoffnung der Kommunen in Bezug auf die Novellierung des Finanzausgleichgesetzes wurden nicht erfüllt. Auch hier hatten wir heute schon mehrfach die Chance zu hören, dass zwar groß gesprungen worden ist, aber null Euro dabei herausgekommen sind.
Vor diesem Hintergrund hatte die PDS-Fraktion im Juni dieses Jahres einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gemeindehaushaltsrechts eingebracht, welcher von Ihnen, meine Damen und Herren von der Koalition, in der letzten Landtagssitzung abgelehnt wurde. Ziel unseres Gesetzentwurfes war es - Ähnliches steht in Ihrem Gesetzentwurf -, den Kommunen noch im Jahr 2003 Möglichkeiten zu eröffnen, ihre Haushalte über einen Zeitraum von acht Jahren zu konsolidieren. Durch unsere Änderung hätte das Recht zu entscheiden, wie und durch welche Maßnahmen und Methoden sie die Konsolidierung hätten herbeiführen wollen, ausdrücklich bei den Gebietskörperschaften gelegen.
Diese Möglichkeit wurde von vielen Bürgermeisterinnen - ich habe Ihnen das schon gesagt - während unserer Kommunaltour im Herbst ausdrücklich unterstützt.
Nunmehr liegt dem Landtag der Entwurf des Gesetzes der Landesregierung zur Erleichterung der Haushaltsführung der Kommunen vor, welcher in der Sache übrigens nichts anderes bedeutet als das, was wir vorgeschlagen hatten, nämlich die Erweiterung des Konsolidierungszeitraums von drei Jahren - mittelfristige Finanzplanung - auf acht Jahre - allerdings mit dem Unterschied: Die Bedingungen setzt die Kommunalaufsichtsbehörde und nicht die Gebietskörperschaft und die Verschuldung der Kommunen wird extrem erhöht.
Die neue Möglichkeit, Investitionen noch vor Bekanntmachung der Haushaltssatzung auszuloben, wenn das Verbot der Kreditaufnahme zu einem nicht auflösbaren Konflikt zwischen verschiedenen gleichrangigen Rechtspflichten führen würde, greift nicht. Bekanntlich sind Investitionen in der Regel kofinanziert. Wie sollen die Kommunen Investitionen ausschreiben, wenn im Januar die Fördermittelprogramme des Landes oder Bundes noch nicht bekannt, nicht freigegeben bzw. Antragsformulare nicht vorhanden sind?
Die Kritik an hohen Haushaltsausgabenresten resultiert in erster Linie daraus, dass aufgrund der genannten Tatsachen die Beantragung erst zur Mitte des Jahres erfolgen kann und die Bewilligung in der Regel zum letzten Quartal erfolgt. Das können Sie in jedem Kreis, in jeder Gemeinde nachvollziehen. Deswegen haben wir das Problem des so genannten Dezemberfiebers. Das heißt, dass die Kommunen erst im Dezember oder November anfangen können, Baumaßnahmen zu vollziehen. Das zumindest bringt nicht die Erleichterung.
Meine Damen und Herren der Koalition, ich habe mich gefragt, warum Sie die Behandlung unseres Gesetzentwurfs erst hinausgezögert und ihn dann abgelehnt haben. Denn dass etwas unternommen werden muss, war auch in Ihren Reihen klar. Offensichtlich - das unterstelle ich Ihnen einfach - ging es Ihnen in erster Linie um die Urheberschaft und nicht um eine Unterstützung der kommunalen Politik. Oder wie ist es zu verstehen, dass Sie die Chance, entweder auf unserem Gesetzentwurf aufzubauen oder ihn zu nutzen, nicht wahrgenommen
haben? Hätten Sie diese Regelung in die parlamentarische Debatte eingebracht, hätten wir im letzten Monat diese Regelung verabschieden können.
Dann wäre diese Regelung noch für das Jahr 2004 wirksam geworden. Aber genau das haben Sie nicht gemacht.
Klar war und ist Ihnen auch, dass sich das Land nur zu rund 80 % an der Finanzierung der den Kommunen übertragenen Pflichtaufgaben beteiligt, dass die Kommunen in Größenordnungen bereits Investitionshilfen - Herr Madl hat es ausgeführt - zur Deckung ihrer Haushalte und damit zur Herstellung der Genehmigungsfähigkeit einsetzten und dass die Reserven durch die Streichung sämtlicher freiwilliger Aufgaben nicht ausreichen, um genau diese Deckung herzustellen. - Quedlinburgs Bürgerinnen und Bürger haben ihre Auffassung dazu klar dokumentiert.
Das heißt also: Es musste eine Regelung her. Wir sind froh, dass jetzt von Ihrer Seite eine andere Regelung kam. Die PDS-Fraktion wird einer Überweisung dieses Gesetzentwurfs zur federführenden Beratung in den Innenausschuss und zur Mitberatung in den Finanzausschuss zustimmen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Grünert. - Bevor wir die Debatte fortsetzen, habe ich die Freude, Schülerinnen und Schüler der Bürger-Sekundarschule Schönebeck und Damen und Herren vom Runden Tisch für Menschen mit Behinderung aus Sachsen-Anhalt auf der Tribüne begrüßen zu können.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Erleichterung der Haushaltsführung der Kommunen soll es den Kommunen ermöglichen, ein bisschen freier zu atmen. Wie von allen Seiten erkannt, befinden sich die Kommunen in einem schwierigen Fahrwasser. Insbesondere die Lage der kommunalen Finanzen ist äußerst angespannt und bietet ausreichend Anlass zur Sorge. Das ist aber wahrlich kein sachsen-anhaltisches Phänomen, sondern deutschlandweit ein weitgehend einheitliches Erscheinungsbild.
Die Gründe hierfür sind vielfältig und auf allen Ebenen der Gesetzgebung anzusiedeln. Zum einen zwingen die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland und die Unfähigkeit der Bundesregierung, die geeigneten Gegenmaßnahmen zu ergreifen, alle öffentlichen Haushalte in ein enges finanzpolitisches Korsett. Zum anderen muss auch zugegeben werden, dass längst noch nicht alle Kommunen ihre Hausaufgaben gemacht haben und sich einige Räte auch sehr schwer damit tun, die Wirklichkeit und die damit verbundenen Folgen anzuerkennen.
Zwar sind strukturell notwendige Maßnahmen auf Landesebene beschlossen, aber deren Wirkung wird allenfalls mittel- bis langfristig zu spüren sein. Deswegen ist
mit dieser Änderung der haushalterischen Rahmenbedingungen eine Möglichkeit ergriffen worden, den Kommunen das enge Korsett etwas zu lockern.
Es ist richtig, dass damit die Finanzprobleme der Kommunen nicht gelöst sind. Was aber damit erreicht wird, ist, dass der Umgang mit diesen Problemen erleichtert wird.
Im Einzelnen ist auf die Veränderung des § 92 der Gemeindeordnung hinzuweisen. Die darin vorgesehene Verlängerung der Konsolidierungsphase verschafft den Kommunen eine zeitliche Erweiterung des Handlungsspielraums. Damit wird den Kommunen ermöglicht, die Konsolidierung mit weniger harten Einschnitten durchzuführen.
Man kann hier zwar das Argument dagegenhalten, dass mit der Verlängerung der zeitlichen Schiene letztlich keine Besserung erreicht werde, sondern lediglich der Druck auf die Kommunen, ihre Haushalte in Ordnung zu bringen, vermindert werde. Die Folge sei dann lediglich, dass die finanzielle Schieflage länger bestehe und so das Leiden verlängert werde, und letztlich seien Planungen über einen so langen Zeitraum schon während der nächsten Jahre Makulatur.
Dieses Argument ist nicht völlig von der Hand zu weisen und wird in einigen Fällen wahrscheinlich auch das einzig richtige sein. Tatsächlich aber sind die meisten Kommunen längst bereit, der Wahrheit ins Auge zu sehen, und bedürfen des Druckes gar nicht, um ihre Hausaufgaben zu machen. Darüber hinaus überwiegt der Vorteil der Verlängerung den Nachteil bei weitem, weil unnötig harte Einschnitte dadurch vermieden und besondere Härten abgemildert werden können.
Es ist auch eine Binsenweisheit, dass die Kommunen mit den notwendigen Investitionen hinterherhinken, wenn sie gezwungen sind, ihren Haushalt im Wege der Konsolidierung zur Genehmigung zu bringen. Die mit dem Verfahren verbundenen Verzögerungen sollen nun mit der Änderung des § 96 der Gemeindeordnung abgefangen werden. So soll es den Kommunen nun erlaubt sein, unabwendbare Investitionen mit Krediten zu beginnen, auch wenn das Konsolidierungskonzept noch nicht genehmigt ist.
Die Änderung des § 96 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung zielt darauf ab, unabwendbare kommunale Investitionen vorzufinanzieren und hierzu nicht mehr nur ein Viertel, sondern die Hälfte des Kreditrahmens der letzten zwei Jahre ausschöpfen zu können. Die Einfügung eines dritten Absatzes beinhaltet die Möglichkeit, investive Maßnahmen bereits vor der Genehmigung des Konsolidierungskonzeptes durchzuführen. Die Folge ist, dass zwar nicht mehr investiert werden kann als bisher, aber die Investitionen gleichmäßiger über das Jahr verteilt werden können und so insbesondere der angeschlagenen Bauwirtschaft eine kontinuierliche Auftragslage beschert werden könnte.
Meine Damen und Herren! Wie bereits eingangs gesagt, dient die Gesetzesänderung nicht der Behebung der Ursachen der finanziellen Probleme der Kommunen, sondern lediglich der Erleichterung der Haushaltsführung - nicht mehr, aber auch nicht weniger. Der Nebeneffekt für die von den Investitionen abhängigen Wirtschaftszweige ist dabei nicht zu unterschätzen, weshalb dem Gesetzentwurf seitens der FDP zugestimmt wird und ei
Wir können jetzt abstimmen. Beantragt wurde die Überweisung in den Innenausschuss und zur Mitberatung in den Finanzausschuss. Gibt es weitere Anträge? - Nicht. Dann kann ich darüber vielleicht insgesamt abstimmen lassen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind offensichtlich alle. Damit ist das so beschlossen und der Tagesordnungspunkt 12 ist erledigt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung legt Ihnen heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Vermessungs- und Katastergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vor. Mit der Novellierung verfolgen wir zwei grundlegende Ziele:
Erstens. Das Vermessungs- und Katasterrecht aus dem Jahr 1992 soll an die seitdem wesentlich veränderten informations- und kommunikationstechnischen Rahmenbedingungen angepasst werden. Mit anderen Worten: Es wird E-Government-fähig gemacht mit Online-Diensten, Geoportal und Geodateninfrastruktur.
Zweitens. Möglichkeiten zur Deregulierung und zur Privatisierung von Aufgaben sollen konsequent genutzt werden. Damit wird dem Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz entsprochen.
Beide Ziele verfolgen ein und denselben Zweck: Für die Bürgerinnen und Bürger, für die Wirtschaft und die Verwaltung sowie für die Kommunen sind Nutzungs- und Kostenerleichterungen für den Bereich des Vermessungs- und Geoinformationswesens zu schaffen.
Das inzwischen auf diesem Gebiet technisch Mögliche soll normiert werden. Besonders durch den Einsatz der Informationstechnik sollen die Verwaltungsabläufe effektiver gestaltet, die Bürgernähe erhöht und die Wirtschaft gefördert werden.
Meine Damen und Herren! Kommen wir zum ersten Novellierungsziel, der Teilhabe am E-Government. Zum Wesen eines modernen Staates gehört es heute, raumbezogene Informationen über das Staatsgebiet und über dessen Ressourcen für die öffentliche Verwaltung sowie
Die Bedeutung der Geoinformationen für die Informations- und Wissensgesellschaft hat in den letzten Jahren merklich zugenommen. Sie ist nicht nur die Grundlage der Grundbuch- und der Steuerverwaltung, sondern auch die Basis vieler Informationssysteme, zum Beispiel im Bereich der Einsatzplanung von Polizei und Feuerwehr, des Umwelt- und Katastrophenschutzes und der Bauleitplanung. Darüber hinaus haben sie eine große Bedeutung für die Bürgerinformationssysteme unserer Städte, Gemeinden und Landkreise.
Geoinformationen sind eine wichtige Grundlage für die Entscheidungsprozesse im öffentlichen und im privaten Bereich. Die Landesregierung entwickelt aus diesem Grunde die Vermessungs- und Katasterverwaltung konsequent in Richtung eines zentralen Geodatendienstleisters für das Land Sachsen-Anhalt. Sie hat die Weichen dafür bereits gestellt und im April dieses Jahres die Neustrukturierung der Vermessungs- und Katasterverwaltung beschlossen. Zum 1. Januar 2004 werden die Katasterämter des Landes und das Landesamt für Landesvermessung und Geoinformation in Halle zu einem neuen Landesamt für Vermessung und Geoinformation zusammengeführt.