Ein wesentliches Ziel dieser Novelle ist es, den Kommunen, die eine Fusion beabsichtigen, die Möglichkeit zu geben, direkt in diese neue Struktur hineinzuwählen.
Regelungen dazu sind unter anderem deshalb notwendig, weil es zum Beispiel denkbar ist, dass zum Zeitpunkt der Wahl der Zusammenschluss zwar noch nicht wirksam, aber bereits unumkehrbar ist. Eine ansonsten notwendige erneute Wahl nach Wirksamwerden des Zusammenschlusses würde unnötigerweise erheblichen Aufwand und erhebliche Kosten verursachen.
In neu zu bildenden Einheitsgemeinden können aufgrund der Neuregelung die ehemals selbständigen Gemeinden als Wahlbereiche ausgewiesen werden. Damit werden zweierlei Effekte erzielt: Erstens wird auf diese Weise gewährleistet, dass die Bürger der früheren Einzelgemeinden im Rahmen einer besonderen Identitätswahrung je nach regionaler Besonderheit einen direkten Einfluss auf die Bildung des neuen Gemeinderates erhalten. Zweitens wird das ordnungspolitische Ziel, größere Einheitsgemeinden im Land Sachsen-Anhalt zu bilden, beachtet, weil der Angst der einzugemeindenden Kommunen vor dem totalen Verlust des Mitspracherechts der Boden entzogen wird.
Ein weiterer Schwerpunkt bei der Änderung des Gesetzes liegt darin, dass die Verwaltungsgemeinschaften wesentlich stärker in die Mitwirkung einbezogen werden. So ist es für die Mitgliedsgemeinden einer Verwaltungsgemeinschaft nunmehr möglich, insbesondere bei der Bildung der Wahlorgane Aufgaben zu übertragen.
Die Gemeinden können sich dafür entscheiden, die Aufgaben des Wahlleiters dem Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes zu übertragen und für alle Mitgliedsgemeinden gleichzeitig wahrnehmen zu lassen sowie einen gemeinsamen Wahlausschuss einzurichten, der für alle übertragenden Mitgliedsgemeinden tätig ist. Darüber hinaus wird es möglich sein, die Besetzung der Wahlorgane variabler zu gestalten.
Neben der Mitverantwortung der Verwaltungsgemeinschaften besteht aber auch die Möglichkeit, die notwendige Anzahl der Beisitzer im Wahlausschuss des Wahlvorstandes auf zwei bis sechs zu reduzieren. Das mag kritikwürdig sein, allerdings erleichtert es die Wahlvorbereitungen und kann letztlich auch zu einer Kostenersparnis führen.
Weiterhin wird es ermöglicht, bei verbundenen Wahlen - wie im nächsten Jahr, wenn Kommunalwahlen und Europawahlen zusammenfallen - einen gemeinsamen Wahlausschuss und einen gemeinsamen Wahlvorsteher in den Wahlvorstand zu berufen. Auch dies wirkt kostensparend.
Die bereits erwähnte Möglichkeit, künftig in neu zu bildenden Einheitsgemeinden die ehemals selbständigen Gemeinden als Wahlbereiche einzuteilen, wird es dann vernünftigerweise auch in „normalen“ Gemeinden geben, die mehr als 3 000 Einwohner haben. Eine derartige Einteilung war bislang nur bei den kreisfreien Städten und den Kreisen möglich.
Eine weitere Neuerung, die für alle zu wählenden Vertretungen gelten wird, werden vertretbare Verlängerungen von Fristen sein. So ist zum Beispiel die Benennung von Wahlvorschlägen bis zum 55. Tag vor der Wahl anstatt wie bisher bis zum 34. Tag vor der Wahl festgelegt. Dadurch soll eine sorgfältige Wahrnehmung der Wahlvorbereitungsaufgaben ermöglicht und auch der Termindruck für die vorschlagenden Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerber und Wahlorgane gemindert werden.
Gegen die Entscheidung über die Zulassung von Wahlvorschlägen und Wahlvorschlagsverbindungen wird es zudem einen neuen Rechtsbehelf, die Beschwerde, geben, der eine rechtzeitige Überprüfung dieser Entscheidung ermöglichen soll und wohl auch wird.
Eine Ergänzung des Gesetzentwurfes der Landesregierung, die im Innenausschuss des Landtages beschlossen wurde und nun ebenfalls im Plenum verabschiedet wird, ist die Änderung des § 46 Abs. 3 Satz 2 des Kommunalwahlgesetzes. Findet danach eine einzelne Neuwahl nach dem 1. Januar 2005 und vor dem 1. Juli 2008 statt, endet die Wahlperiode mit dem Ende der nächsten Wahlperiode, also im Jahr 2014 statt im Jahr 2009. Mit dieser Regelung sollen insbesondere freiwillige Kreisneustrukturierungen, aber auch Neustrukturierungen auf der gemeindlichen Ebene vor 2008 erleichtert und gefördert werden.
Die am 1. Juli 2004 beginnende Wahlperiode nach der nächsten Kommunalwahl würde dann abweichend von dem Grundsatz der Dauer von fünf Jahren nur bis zur Auflösung der Gebietskörperschaft dauern. Die erste Wahlperiode des neu gebildeten Landkreises würde sich dann bis zum Ende der nächsten Wahlperiode verlängern. Damit wird erreicht, dass wieder ein Übergang in eine reguläre turnusgemäße Wahlperiode erfolgt und dass der zur Verfügung stehende längere Zeitraum ein Zusammenwachsen in der neuen Struktur fördert.
Die daran insbesondere von der PDS vorgetragene Kritik ist meines Erachtens nicht so zwingend, dass auf die Regelung verzichtet werden sollte. Der vermeintliche Demokratieverlust, der durch eine zu lange Wahlperiode entstehen könnte, ist so dramatisch nicht. Die Wahrscheinlichkeit, dass bereits im Jahr 2005 eine Neuwahl aufgrund einer Neustrukturierung erfolgt, ist wohl eher eine theoretische Größe. Sie ist aber notwendigerweise einzufügen, wenn man keine zeitliche Lücke im Strukturwandel entstehen lassen will. Es ist eher davon auszugehen, dass die Anwendung für einen Zeitraum infrage kommt, durch den eine Verlängerung der Wahlperiode auf sechs oder sieben Jahre erzielt würde.
Weiterhin bestimmen die beteiligten Räte bzw. Kreistage selbst die Wirksamkeit ihrer Vereinbarungen und haben somit maßgeblichen Einfluss auf die Wahlperiodendauer. Dazu kommt, dass eine solche Wahl ein einmaliger Vorgang im Wahlgebiet ist, der nicht flächendeckend für das ganze Land zum Tragen kommt. Die örtliche und zeitliche Beschränkung rechtfertigt deshalb im Interesse der vorgenannten Ziele die gesetzliche Regelung und die Kritik ist deshalb zurückzuweisen.
Danke, Herr Abgeordneter Wolpert. - Für die PDS-Fraktion wird der Abgeordnete Herr Grünert sprechen.
Doch zunächst habe die Freude, Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Schönhausen und der Sekundarschule Bismark links und rechts auf der Tribüne begrüßen zu dürfen. Seid recht herzlich willkommen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Vorweihnachtszeit gibt es bekanntlich viel Heimlichkeit und so manche Überraschung. Diesem Motto ist die Landesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gefolgt und die Regierungsfraktionen haben dann im Rahmen der Behandlung im Innenausschuss ihrerseits eine schöne Bescherung gehabt. Gemeint ist insbesondere der Öffnungskorridor für Wahlen nach dem 1. Januar 2005, aber vor dem 1. Juli 2008 und die damit einhergehende Verlängerung der Wahlperiode bis zum Ende der nächsten Wahlperiode, also bis zum Jahr 2014.
Als dieser Vorschlag im Innenausschuss eingebracht wurde, konnte man durchaus der Fernsehwerbung folgen: „Ja, ist denn schon Weihnachten?“
Meine Damen und Herren! Ihr Versuch, über diese Regelung parteipolitische Pflöcke - sprich neudeutsch: demokratische Mehrheiten - einzuschlagen, ist im Zusammenhang mit den jüngsten Veröffentlichungen zur beabsichtigen Kreisneuordnung leider zu offensichtlich. Unser Vorschlag zur Verringerung dieses Korridors vom 1. Januar 2007 bis zum 1. Juli 2008 wurde dann natürlich - wie kann es auch anders sein? - mit Ihrer Mehrheit verhindert.
Ursache für diese Regelung ist jedoch die von Ihnen nicht zeitlich begrenzte Wahl von Gebietskörperschaften, die sich zwar bilden wollen, jedoch die Vorbereitungen dafür aufgrund der Kürze der verbliebenen Zeit nicht abschließen können.
Und weil wir gerade bei Weihnachten sind, durften die Städte und Gemeinden bis zum 28. November dieses Jahres ihre Wunschzettel zur voraussichtlichen Brautschau im Innenministerium abgeben. Derzeit sind die Wünsche der Kommunen sehr differenziert und stimmen oft nicht mit den Wunschzetteln der Landräte überein. In vielen Kreisen wird es also nicht zur Vollfusion von Verwaltungsgemeinschaften kommen, sondern zur Filetierung einzelner Verwaltungsgemeinschaften. Wo jedoch die nicht gebrauchten oder gewollten Kommunen dann hinkommen sollen oder müssen, wird erst ab dem 1. April 2004 entschieden.
Inwieweit also die Wünsche der Kommunen für das nächste Jahr in Erfüllung gehen, ist ungewiss. Vertrösten kann man sich dann ja auf das Osterfest; denn bis zum 31. März 2004 bleiben gewiss noch einige Wünsche offen.
Leider bleiben derzeit Kommunen und Verwaltungsgemeinschaften, die sich über Kreisgrenzen hinaus zusammenschließen wollen, im Ungewissen, ob sie bei einer entsprechenden Genehmigung ihre Vertreter für den künftigen Kreistag wählen können. Ob jedoch kreisübergreifenden Zusammenschlüssen überhaupt stattgegeben wird, hängt vom Wunschzettel des Innenministeriums ab.
In dieser Situation Wahlen bestreiten zu wollen und zu müssen ist mehr als abenteuerlich. Hoffentlich quittieren nicht die Wählerinnen und Wähler dieses organisierte Chaos und diese Ignoranz durch Nichtteilnahme.
War es in der Vergangenheit nur der Ausnahmefall - das heißt, wenn sich keine wahlberechtigten Bürgerinnen
und Bürger für ein Wahlorgan zur Verfügung stellten, konnten kommunale Bedienstete für eine Tätigkeit in diesem Wahlorgan verpflichtet werden -, hat man nunmehr das Ehrenamt für die kommunalen Bediensteten wiedergefunden. Sie dürfen sich bei einem Verzicht auf einen Ausgleich von Überstunden freuen, endlich als mündige Bürgerinnen und Bürger wiedergefunden zu sein.
Die Krönung dabei: Als kollektives Freizeitangebot steht ihnen dann natürlich der Wahltag zur Verfügung, eventuell auch noch der Stichwahltag. Ob jedoch dadurch die Attraktivität der Wahlen zu den Vertretungskörperschaften gestärkt wird, bleibt abzuwarten.
Meine Damen und Herren! Die von mir bei der Einbringung des Gesetzentwurfs begrüßten notwendigen Angleichungen des Kommunalwahlrechts an die veränderten Bedingungen werden durch unsere Fraktion auch weiterhin mitgetragen. Das waren unter anderem die Schaffung der Möglichkeit der Einteilung von Wahlbereichen in Gemeinden mit mehr als 3 000 Einwohnern, die Regelungen zur Bestimmung der Bewerber, die Übertragung der Aufgaben des Wahlleiters auf den Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes sowie die Verlängerung des Wahlvorbereitungszeitraumes.
Der Hauptkritikpunkt bleibt jedoch neben dem eingangs Gesagten die derzeitige Situation in den Kommunen selbst. Nachdem viele Kommunen Vertrauen dahin gehend aufbauten, dass sie ihre Eigenständigkeit auf der Grundlage des Gesetzes zur Wiederherstellung der kommunalen Selbstverwaltung bewahren könnten, wird durch das Beschließen des Gesetzes zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit dieser Traum jäh beendet.
Binnen kürzester Frist und unter Zugrundelegung neuer pflichtiger Aufgabenübertragungen sowie Vorgaben hinsichtlich der Zahl der Einwohner müssen die Gemeinden nunmehr bis zum 31. März 2004 darüber befinden, wie und mit wem sich verbünden wollen bzw. müssen.
Bürgerentscheide, die unter den Bedingungen der drei Vorschaltgesetze durchgeführt wurden, haben ihre Gültigkeit verloren. Da, wo die Bürgerinnen und Bürger über eine zukünftige kreisübergreifende Struktur streiten, werden sie durch hinausgezögerte Entscheidungen demotiviert. Landtagsabgeordneten, die sich im Rahmen der Beratungen zwischen den Landkreisen und dem Innenministerium mit den Bürgermeistern einbringen wollen, um Fragen zu klären, die sie von Bürgermeistern ihres Wahlkreises hinsichtlich der Umsetzung dieser Veränderungen gestellt bekamen, wird kurzerhand das Fragerecht entzogen. Das ist nicht nur eine Verletzung des Rechtes des Abgeordneten, nein, das zeugt von einer Machtarroganz und
Derzeit laufen die Weihnachtsvorbereitungen hinsichtlich der Verwaltungsänderungen im Innenministerium auf Hochtouren.
Sie waren doch die erste, die die Großfusion der Harzkreise wollte. Nun machen Sie doch endlich einen Punkt.
Hier wird entscheiden, welcher Wunschzettel, nämlich der des Innenministeriums, der Landräte oder der Städte und Gemeinden, in Erfüllungen gehen wird.
(Herr Gürth, CDU: Ist das noch die Büttenrede von der Weihnachtsfeier? - Heiterkeit und Beifall bei der CDU und bei der FDP)
- Ich weiß nicht, wo Sie die Büttenrede hernehmen. Gucken Sie lieber in Ihren Kreis. Da haben Sie die Probleme. Gucken Sie in die Verwaltungsgemeinschaft Schackenthal. Fragen Sie nach, und dann machen Sie eine Lösung.