Protokoll der Sitzung vom 12.12.2003

Bisher wurden diese Lösungen von Ihnen nicht erwähnt.

(Herr Gürth, CDU: Nein, wir labern nicht rum!)

Während man im Laden nicht erwünschte oder nicht funktionierende Weihnachtsgeschenke reklamieren bzw. zurückgeben kann, fehlt leider den Kommunen dieses Recht. Das Hohe Lied der Beglückung wird es nicht. Ihnen, meine Damen und Herren von der Koalition und der Regierung, bleibt zum Fest ein großes Maß an Besinnung und Einkehr zu wünschen.

Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes wird der Versuch unternommen, die für eine tatsächlich zu schaffende zukünftige Kommunalstruktur sinnlos verstrichenen zwei Jahre bis zum 13. Juni 2004 wieder aufzuholen. Damit trägt der vorliegende Gesetzentwurf weder zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung noch zu einer Stärkung der Demokratie bei. Unsere Fraktion wird der vorliegenden Beschlussempfehlung des Innenausschusses nicht ihre Zustimmung geben. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der PDS)

Danke, Herr Abgeordneter Grünert. - Für die CDU-Fraktion wird der Abgeordnete Herr Borgwardt sprechen. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es scheint Mehreres einmalig zu sein. Aber ich komme auf das zurück, um das es heute geht. Es geht einfach um die Änderung des Kommunalwahlgesetzes, um mehr nicht.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes liegt uns nun ein adäquates Instrument für die Umsetzung der in Gang geschobenen Reformvorhaben vor.

(Unruhe bei der SPD und bei der PDS)

- War das ein Zuruf von Ihnen, Herr Püchel?

(Frau Theil, PDS: Nein, wir verstehen Sie akus- tisch nicht, inhaltlich schon! - Zuruf von der SPD: Aber nur akustisch! - Heiterkeit im ganzen Hau- se)

- Bin ich jetzt besser zu verstehen? Ich habe es leicht im Hals. - Das ist so, wenn Sie aus einem anderen Klima zurückkommen. Dann ist das leider so.

Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Landesverwaltung, insbesondere dem Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit haben wir begonnen, die Verwaltung in Sachsen-Anhalt grundlegend zu modernisieren. Um für die kommunalen Reformbestrebungen praktikable Lösungen anzubieten, haben wir mit der Novellierung des Kommunalwahlgesetzes die für die Kommunalwahlen relevanten Vorschriften auf den neuesten Stand gebracht und sie an künftige Entwicklungen angepasst. Jeder von uns spürt, dass in seinem - -

(Unruhe)

Es geht nicht anders. Ich kann es nicht lauter machen. - Danke schön.

(Heiterkeit und Beifall im ganzen Hause)

Wissen Sie, ich lasse mir ganz gern einmal helfen. - Okay.

Die kommunalen Strukturen organisieren sich neu. Verwaltungsgemeinschaften und Gemeinden verhandeln zurzeit über ihre künftigen Organisationsformen.

(Unruhe)

Bis zum 31. März 2004 werden sich die meisten von ihnen entschieden haben. Sie werden dann ohne Probleme in die neuen Strukturen wählen können. Die Wahlorgane können bereits im Vorgriff besetzt werden.

Bis Anfang April 2004 haben die Beteiligten dann Zeit, um über die Zuschnitte der Wahlbezirke zu entscheiden. Das bedeutet, dass wir mit dem heute vorliegenden Gesetz angeschobene Reformen begleiten und erleichtern. Um späteren Änderungen der Gebietsstrukturen Rechnung zu tragen - -

Herr Abgeordneter, können Sie ein kleines bisschen lauter reden. Es ist wirklich nicht zu hören.

(Frau Budde, SPD: Nehmen Sie etwas zu trin- ken!)

Ich habe wirklich Angina. Es tut mir Leid.

(Unruhe im ganzen Hause)

Meine Damen und Herren! Ich werde mich bemühen. Aber was wollen Sie machen, wenn Sie Angina haben.

(Frau Theil, PDS: Wären Sie im Bett geblieben!)

- Frau Theil, ich komme meiner Pflicht genauso nach wie Sie.

Um späteren Änderungen bei den Gebietsstrukturen Rechnung zu tragen, wurde im Rahmen der Ausschussberatung eine weitere Vorschrift in das KWG eingeführt.

So gilt sowohl für freiwillige Zusammenschlüsse auf kommunaler Ebene als auch für freiwillige Zusammenschlüsse auf der Kreisebene: Finden solche Fusionen nach dem 1. Januar 2005 statt - meine Vorredner gingen darauf bereits ein -, erfolgt eine Neuwahl für die neue Struktur. Würde in diesen Fällen zum nächsten vorgesehenen Termin wieder gewählt werden, so wäre die Wahlperiode in der neu gewählten Vertretungskörperschaft extrem kurz. Dies wäre einem gedeihlichen Zusammenwachsen nicht zuträglich und der Bevölkerung auch schwer zu vermitteln.

Mit dieser nun noch hinzugefügten Vorschrift flankieren wir nicht nur die bereits angeschobene Kommunalreform, sondern auch bereits im Vorgriff die auf lange Sicht geplante Gebietsreform. Freiwilligkeit geht vor. Freiwillige Zusammenschlüsse sollen daher nicht unter unpraktikablen Wahlvorschriften zu leiden haben.

Neben diesen die Reformbestrebungen flankierenden Vorschriften werden in der Novellierung Forderungen aus der Praxis aufgegriffen, und Erfahrungen der Wahlleiter, die bei der letzten Kommunalwahl gewonnen wurden, werden umgesetzt. Die Rolle und Verantwortung der Verwaltungsgemeinschaft bei der Durchführung der Wahl in den Mitgliedsgemeinden und insbesondere bei der Bildung der Wahlorgane wird gestärkt.

Die Möglichkeiten bei der Besetzung der Wahlorgane werden erweitert und variabeler gestaltet. Der Wahlvorbereitungszeitraum wird angemessen verlängert und das Zusammenspiel der Wahlorgane bei verbundenen Wahlen transparenter gestaltet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit all diesen Änderungen möchten wir auch das Wahlverfahren für den Laien verständlicher machen und damit eine höhere Akzeptanz bei den Wählern erzielen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke, Herr Abgeordneter Borgwardt. - Für die SPDFraktion wird der Abgeordnete Herr Dr. Polte sprechen. Bitte sehr.

(Unruhe bei der PDS)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

(Zustimmung bei allen Fraktionen)

Ich darf vielleicht eine Erklärung abgeben. Ich bin gestern um 21.30 Uhr aus Pflichtbewusstsein von der Weihnachtsfeier nach Hause gegangen, weil ich mir sagte: Morgen um 9 Uhr muss du fit sein.

(Heiterkeit und Zustimmung bei allen Fraktionen)

Vielleicht können die „jungen Wilden“ davon noch ein bisschen lernen.

(Heiterkeit)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 18. September 2003 habe ich gelegentlich der ersten Beratung - -

(Unruhe)

Wir werden uns jetzt hoffentlich alle gemeinsam bemühen, dass die notwendige Atmosphäre wieder in diesen Raum kommt.

Gut. Aber eine Weihnachtsansprache wird es nicht. Ich hoffe aber trotzdem auf Aufmerksamkeit - das ist richtig, Frau Präsidentin -, denn ich habe anlässlich der Einbringung des Gesetzentwurfes durch die Landesregierung gesagt: Wir sehen es grundsätzlich als richtig an, diesen Gesetzentwurf einzubringen, weil auch wir Novellierungsbedarf sehen. Ich habe damals die Hoffnung damit verknüpft, dass im Gesetzgebungsverfahren eine weitere Qualifizierung erfolgen wird, und das besonders im Hinblick auf zwei Gesetze, die in unmittelbarer Korrespondenz zu diesem Gesetzentwurf stehen: erstens das inzwischen verabschiedete Gesetz zur Qualifizierung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der gemeindlichen Verwaltungsarbeit und zweitens das Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit.

Diese Hoffnung hat sich leider nicht erfüllt, konnte sich wohl auch nicht erfüllen; denn bei allen Gesetzen, die eine Verwaltungsreformrelevanz besitzen, haben Sie sich in eine böse Zwangslage manövriert und diese hat einen Namen: Blockade der Verwaltungsreform im Juni 2002.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der PDS - Widerspruch bei der CDU)

Der Verwaltungsreformzug hatte bis Juni 2002 einen klaren Kurs - das war das Leitbild von 1999 -, einen klaren Fahrplan und ein klares Ziel. Dieser Reformzug wurde mit der Aufhebung der drei Vorschaltgesetze zunächst auf ein Nebengleis geschoben. Da sollte er vielleicht, wenn es nach einigen Strukturkonservativen in der CDU gegangen wäre, auf ewige Zeiten schmoren. - Die Aussage bezüglich der Strukturkonservativen ist Originalton Wolpert.