Zu 1: Nein. Es bedurfte keiner Ausschreibung durch die LMG. Im Übrigen hatte das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit im September 2002 einen Agenturwettbewerb für Werbedienstleistungen und Standortmarketing öffentlich ausgeschrieben. Das Ergebnis entsprach nicht annähernd den mit der Ausschreibung verbundenen Erwartungen. Eine erneute Ausschreibung durch die LMG wäre unter diesem Aspekt nicht zielführend gewesen.
Zu 2: Der Vertrag wurde am 6. Februar 2003 unterzeichnet und am 16. April 2003 von der Firma WMP mit sofortiger Wirkung für beendet erklärt. An WMP wurden durch die LMG nach Abstimmung mit dem Rechnungshof zwei Monatsraten in Höhe von je 16 600 € zuzüglich Mehrwertsteuer überwiesen. Zum Kündigungszeitpunkt lagen unter anderem die gemeinsam erarbeitete Kommunikations- und Motivationsstrategie für Sachsen-Anhalt sowie ein Konzept zur Intensivierung und Optimierung des Tourismus- und Standortmarketings vor.
In direkter Vorbereitung waren unter anderem Pressereisen, Fernsehbeiträge zu Tourismus und Wirtschaft in Sachsen-Anhalt, Umfragen zum Lebensgefühl der Bevölkerung und zu Stimmungen der Wirtschaft sowie Image bildende Maßnahmen.
Wir kommen damit zur Frage 3, die der Abgeordnete Herr Dr. Wilhelm Polte stellt. Es geht um das Konnexitätsprinzip. Bitte schön.
In der „Volksstimme“ vom 27. November dieses Jahres hat Ministerpräsident Böhmer vorgeschlagen, „dass ärmere Kommunen für Kindergartenplätze oder Musikschulen künftig mehr Landesfördergelder bekommen als reiche Gemeinden“.
1. Wann gilt eine Kommune nach der Vorstellung der Landesregierung als „reich“ und wie sollen die Zuweisungen berechnet werden?
2. Bei der Kinderbetreuung handelt es sich um eine Pflichtaufgabe der Kommunen mit der Folge, dass gemäß Artikel 87 Abs. 3 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt das Konnexitätsprinzip zu beachten ist. Gilt nach der Auffassung der Landesregierung bei der Aufgabenerledigung durch „reiche“ Gemeinden das Konnexitätsprinzip nicht oder eventuell nur eingeschränkt? Falls doch, wie gedenkt die Landesregierung bei der Umsetzung des Vorschlages des Ministerpräsidenten dem Konnexitätsprinzip Rechnung zu tragen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Herrn Dr. Wilhelm Polte namens der Landesregierung wie folgt.
Zu 1: Die Äußerung des Herrn Ministerpräsidenten, an welche die Frage anknüpft, gehört zum Themenkreis des kommunalen Finanzausgleichs. In allen Gesetzen über den kommunalen Finanzausgleich wird auf die unterschiedliche Finanzkraft der Kommunen Rücksicht genommen. Gleiches gilt im Bund-Länder-Finanzausgleich.
Schlagwortartige Begriffe wie „reich“ oder „arm“ sind in diesem Kontext gleichzusetzen mit überdurchschnittlicher oder unterdurchschnittlicher Finanzkraft. Wie die Finanzkraft der Gemeinden zu definieren ist, hat der Gesetzgeber im Jahr 1995 in § 8 des Finanzausgleichsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt festgelegt: Bemessungskriterien sind das Grund- und das Gewerbesteueraufkommen und die gemeindlichen Beteiligungen an der Umsatz- und an der Einkommensteuer.
Finanzausgleichsleistungen für eventuell in das FAG zu integrierende Aufgaben, die bislang separat bezuschusst werden, könnten nach dem bestehenden Zuweisungsregelungen abgewickelt werden. Selbstverständlich kann sich der Gesetzgeber auch für ein modifiziertes Zuweisungssystem entscheiden.
Zu 2: Der weitaus überwiegende Teil der von den Kommunen wahrzunehmenden Aufgaben gehört zum übertragenen Wirkungskreis und zu den pflichtigen eigenen Aufgaben. Dafür hat das Land nach den Vorgaben der Verfassung Ausgleichsleistungen zu erbringen. Für den weitaus überwiegenden Teil aller Fälle leistet diesen Ausgleich das FAG, und zwar regelmäßig über die so genannten allgemeinen Zuweisungen. Dass die Zuschüsse des Landes an die Kommunen zur Kinderbetreuung außerhalb des FAG gewährleistet werden, ist keineswegs zwingend. Verfassungsrechtlich spricht nichts gegen eine Einbeziehung der Zuschüsse für die Kinderbetreuung in das FAG.
Der vom Fragesteller möglicherweise vermutete Widerspruch zwischen der Konnexitätsregelung in der Landesverfassung und der Folge der Berücksichtigung der unterschiedlichen Finanzkraft der Kommunen besteht nicht. Die Finanzkraftanrechnung ist ein verfassungs
rechtlich legitimes Verfahren, das in Deutschland allseits praktiziert wird und von der Verfassungsrechtsprechung bestätigt ist.
Damit kommen wir zur Frage 4. Die Frage stellt die Abgeordnete Katrin Budde. Es geht um die Initiative Mitteldeutschland. Bitte.
Vielen Dank, Herr Präsident. - In der Zeitschrift „Das Parlament“, Nummer 49/50 war zu lesen, dass die Freistaaten Thüringen und Sachsen zukünftig noch enger zusammenarbeiten wollen.
1. Wie ist Sachsen-Anhalt in den Vorstoß von Thüringen und Sachsen, sich gemeinsam für eine starke Region einsetzen zu wollen, einbezogen?
2. Was hat die Landesregierung unternommen bzw. wird die Landesregierung unternehmen, um der von den Ministerpräsidenten Sachsens und Thüringens genannten Achse Erfurt-Leipzig-Dresden die Region Halle-Dessau anzufügen?
Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet in Vertretung von Staatsminister Herrn Robra Minister Herr Rehberger. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf die Kleine Anfrage wie folgt beantworten.
Zu 1: Der Autor des Artikels war offensichtlich nur an regionalen Aspekten der Zusammenarbeit von Thüringen und Sachsen interessiert. Daher befasst sich sein Artikel nicht mit Länder übergreifenden Aktivitäten der Initiative Mitteldeutschland. Von einer Bewertung der Aussagen des Artikels sieht die Landesregierung ab.
Zu 2: Die Region Dessau/Halle/Leipzig ist auch dank der Regionalinitiative der örtlichen Wirtschaft eine der vitalsten Regionen der neuen Länder. Die Einbeziehung von Erfurt, Dresden, Magdeburg und Stendal ist ein gemeinsames Anliegen der Initiative Mitteldeutschland der drei Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, Sie haben nicht wirklich geglaubt, dass wir uns mit der Antwort zufrieden geben. Davon gehe ich einmal aus.
Es ist doch richtig, dass das Land Sachsen-Anhalt gemeinsam mit den anderen beiden Ländern Thüringen und Sachsen die Initiative Mitteldeutschland bildet und
Würden Sie deshalb bitte doch nicht von einer Bewertung absehen und mir eine Bewertung des Alleinganges von Thüringen und Sachsen geben - so wie es nachgefragt ist? Ich gehe davon aus, dass es, wenn man ein solch großes politisches Thema wie die Initiative Mitteldeutschland ins Leben ruft, gestalten und auch mit Verträgen untersetzen will, solche Alleingänge nicht gibt, sondern dass das gemeinsam gestaltet wird.
Sind Sie denn nicht der Auffassung, dass Halle und Dessau als Zentrum, als mitteldeutscher Wirtschaftsraum - wenn man das in diesem Bereich so sehen will - zu dieser Achse dazugehört? Ich würde gern wissen, was Sie tun wollen, damit die Initiative Mitteldeutschland in dem Dreiklang und auf dieser großen Achse weitergeführt wird und es nicht dabei bleibt, dass die beiden Länder das allein tun.
Verehrte Frau Kollegin Budde, wenn wir über jeden Zeitungsartikel, der inhaltlich nicht Zutreffendes wiedergibt, hier Debatten führen,
dann ist es eine Abwertung des Parlaments und eine Aufwertung von Artikeln, die eine solche Debatte nicht verdient haben.
Was die Frage anbetrifft, wie wir die Initiative Mitteldeutschland weiter vorantreiben wollen, darf ich Ihnen sagen, dass es natürlich eine Vielzahl von gemeinsamen Projekten gibt, die in der Umsetzung - was nie bestritten werden konnte und auch nicht bestritten wird - durchaus Probleme mit sich bringen.
Nichtsdestotrotz ist die Landesregierung der Überzeugung, dass wir alles tun sollten, um diesen mitteldeutschen Raum zusammenzuführen. Ich glaube, dass gerade der Großraum Halle/Leipzig/Dessau mit gutem Beispiel vorangeht und dort viele Beiträge auch aus der Wirtschaft heraus erbracht werden, um diesen Raum, der ein einheitlicher Kultur- und Wirtschaftsraum ist, voranzubringen. Ich bin ganz sicher, dass die Regierungen in Dresden, Erfurt und Magdeburg in diesem Punkt absolut konform gehen und alles tun werden, um diese Entwicklung voranzubringen.
Wenn Sie diesen Alleingang, so wie eben beschrieben, auch noch positiv kommentieren, dann frage ich mich natürlich: Halten Sie das nicht für eine Ausgrenzung des Landes Sachsen-Anhalt?
Denn genau das, was darin beschrieben worden ist - da geht es ja um Zusammenarbeit, sowohl verwaltungs
technisch als auch wirtschaftlich -, sind ja die zentralen Anliegen der Initiative Mitteldeutschland.
Besteht denn diese Initiative Mitteldeutschland noch? Und ich frage Sie noch einmal: Wie wollen Sie den sicherstellen, dass es solche Alleingänge nicht mehr gibt, sondern dass das im Dreiklang gemacht wird?
Liebe Frau Kollegin Budde, wenn innerhalb der Initiative Mitteldeutschland das eine oder andere von zwei der drei Länder gemeinsam gemacht wird, ist das auch ein Beitrag dazu, dass dieser Raum zusammenkommt. Es ist doch nicht so, dass die Sachsen und die Thüringer sich nicht auch einmal zusammensetzen könnten,
etwa in Form von gemeinsamen Kabinettssitzungen, ohne dass das gleich eine Ausgrenzung ist. Wenn die Sachsen in absehbarer Zeit mit Sachsen-Anhalt eine gemeinsame Kabinettssitzung machen oder wenn wir in absehbarer Zeit mit Thüringen zusammenkommen, bedeutet das nicht, dass der Dritte dann vor der Tür sitzt.
Es ist, glaube ich, sinnvoll, dass wir alle Möglichkeiten innerhalb dieses mitteldeutschen Raumes nutzen, um bilateral und trilateral die Dinge voranzubringen. Ich empfinde es nicht als Beeinträchtigung unseres gemeinsamen Anliegens, wenn die Thüringer und Sachsen sich auch spezifisch darüber Gedanken machen, wie sie an der gemeinsamen Landesgrenze oder auch sonst das eine oder andere gemeinsam voranbringen können.