Vielen Dank, Herr Ruden. - Die Debatte wird eröffnet durch den Beitrag der SPD-Fraktion. Es spricht Frau Budde.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In dem Antrag ist nicht viel Neues enthalten. Das ist ungefähr der Beitrag gewesen, den wir im Herbst des letzten Jahres schon einmal gehört haben. Damals habe ich mir den Vorwurf gefallen lassen müssen, warum wir das auf die Tagesordnung gesetzt hätten. Ich dachte, Sie kommen in der Tat mit irgendeinem Knaller und wissen mehr als ich. Aber ich muss zunächst feststellen, dass das nicht so ist.
Ich möchte Ihnen aus der letzten Bundestagsdebatte, die Ihnen auch zugänglich ist, das Zitat zum nationalen Allokationsplan vorlesen. Dort wurde gesagt:
„Der nationale Allokationsplan wird selbstverständlich im Parlament beraten und beschlossen werden. (Siehe Eckpunkte, die wichtigsten Rege- lungen).“
Es wird gesagt, dass die Kernpunkte des nationalen Allokationsplanes, die wesentlichen Regelungen, in einem Gesetz festgelegt werden, über das im Parlament beraten wird. Das ist damals nicht nur gesagt worden, um der den Antrag stellenden Opposition, nämlich der CDU und der FDP, entgegenzukommen. Vielmehr wurde das auch von den anderen Abgeordneten des Bundestages eindringlich gefordert, die nämlich auch die Interessen ihrer Länder zu vertreten haben. Natürlich wird auch der Bundesrat beteiligt.
Es heißt aber weiter - ich würde mir gut überlegen, was dort gesagt worden ist -, dass die nationalen Regelungen des Allokationsplanes als Gesetz diskutiert werden, hat nicht nur mit dem Selbstverständnis des Parlaments zu tun. Die Diskussion über den Nationalen Allokationsplan ist auch der Augenblick, in dem im Klimaschutz „Butter bei die Fische“ muss. An dieser Stelle kann man sich nicht mehr hinter Sonntagsreden verstecken.
Deshalb sollte man sehr vorsichtig sein hinsichtlich der Aussagen, die man hier macht. Manch eine der Sonntagsreden, in denen man sich aufbläst und sagt, man wolle seine Interessen vertreten, kann genauso zusammenfallen wie die Diskussion zur Gemeinschaftsaufgabe und zu der Verlagerung von 100 Millionen € von Ost nach West. Diesbezüglich musste eben auch ein Kom
Wir leben in einer Zeit, in der zu solchen Regelungen, wenn man eine Akzeptanz erreichen möchte, gesamtdeutsche Lösungen gefunden werden müssen. Deshalb halte ich es nicht für vernünftig, den Bundesrat damit zu befassen. Ich habe diesbezüglich eine andere Auffassung. Ich habe gestern mit Herrn Gürth darüber schon diskutiert.
Ich weiß nicht, wer am Ende Recht hat. Ich bin momentan der Auffassung, dass der Bundesrat nicht besonders hilfreich sein wird, weil die Interessengrenzen eben nicht zwischen der SPD und der CDU, sondern zwischen unterschiedlichen Ländern verlaufen.
Ich weiß inzwischen, welche Probleme es bereitet hat, die ostdeutschen Länder überhaupt in die Diskussion zu bekommen, Betreiber von großen Anlagen wie Dow Chemical und andere in die Gesprächsebenen der Staatssekretäre und der Bundesministerien einzubinden. In dieser Gesprächsrunde sind sie nun präsent.
Ich habe mich dessen gestern noch einmal versichert, als es in einem Artikel hieß, dass durch den vorgesehenen Handel mit Emissionsrechten der Dow-Cracker eventuell gefährdet sei. Die Aussage von Herrn Dr. Mühlhaus lautet, dass darüber verhandelt wurde und es die Zusage gibt, dass für Neuinvestitionen eine kostenlose Zuteilung erfolgt.
Es ist in der Tat so, dass dafür noch ein rechtlicher Rahmen fehlt. Diese rechtliche Absicherung muss vorhanden sein.
Es ist keine Zusicherung des Wirtschaftsministeriums, sondern des Bundesumweltministeriums. Herr Gürth, ich weiß auch, dass Sie diesbezüglich federführend sind. Ich weiß auch, dass das Bundesumweltministerium und das Wirtschaftsministerium eine unterschiedliche Auffassung dazu haben, wie mit dieser Problematik umzugehen ist.
Ich glaube allen Ernstes nicht, dass wir das in der Länderkammer werden ändern können. Ich denke, dass die Interessenlinien und die Kampflinien ganz anders verlaufen. Dazu kann man unterschiedlicher Auffassung sein. Ich habe jedenfalls gestern gelernt, dass Sie der Auffassung sind, dass Sie das schultern können, wenn Sie es in den Bundesrat geben. Ich halte es für falsch, das Thema dort zu behandeln.
Eines will ich aber deutlich sagen: In Bezug auf das Ziel, auf das, was erreicht werden soll, sind wir uns durchaus einig. Was ich im Interesse der ostdeutschen Länder für notwendig erachte, das ist ganz klar die Anerkennung der Early Actions.
Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter. Ich würde es für wesentlich vernünftiger halten, wenn diese nationalen Reserven als ein wirtschaftspolitisches, als ein strukturpolitisches Instrument eingesetzt werden, wenn sie eingesetzt werden können für die wirtschaftliche Entwicklung in den neuen Bundesländern, weil das in der Tat ein Prä wäre.
Dazu sind wiederum die Branchenverbände nicht bereit. An dieser Stelle kommen die Eigeninteressen der ein
zelnen Unternehmen durch. Sie sagen: Einen Branchenpool für Strukturpolitik, eine abgestimmte Branchenentwicklung? - Nein, das wollen wir nicht; das lassen Sie besser sein. Setzt euch besser dafür ein, dass wir die Zuteilungen erhalten. Ob wir die Einsparungen dann unternehmensbezogen vielleicht im Osten realisieren und im Westen einsetzen, das ist unser Problem; das müsst ihr uns überlassen, das ist unternehmerische Freiheit.
Das heißt, die Facetten der Diskussion sind viel breiter als das, was Sie in diesem Antrag aufgeschrieben haben. Man wird sicherlich nicht die reine Lösung durchsetzen können.
Ich halte eine Befassung des Bundesrates tatsächlich nicht für zielführend. Ich glaube auch nicht, dass es eine Auseinandersetzung zwischen den SPD- und den CDUgeführten, zwischen den A- und B-Ländern sein wird. Es geht vielmehr um die Länderinteressen.
(Herr Gürth, CDU: Sie haben doch nur Angst da- vor, dass Schröder den Osten wieder verrät! Das ist das eigentliche Problem!)
Neben dem Thema, das wir eben behandelt haben, gibt es einfach weitere Themen, die eignen sich nicht für Populismus.
Deshalb habe ich diesen einmaligen Vorstoß unternommen - gerade wenn ich Ihren Kommentar höre -, das Ganze sachlich zu behandeln und zu sagen, wie man dafür vielleicht eine Lösung finden könnte.
Solche Themen wird es in der nächsten Zeit noch reichlich geben, beispielsweise wenn wir über die Strukturfonds oder über die GA reden. Wenn Sie dann immer aufstampfen und sagen, der Bundeskanzler ist Schuld, wird Ihnen das überhaupt nicht weiterhelfen. Schließlich verlaufen die Auseinandersetzungslinien ganz anders, wenn es um die gesamte Neugestaltung der Instrumente geht. Das wird Ihnen nicht mehr helfen.
Die Leute, die wirklich darüber nachdenken, die wissen, wo es langgeht. Dazu werden sich ein Herr Koch, ein Herr Stoiber und auch ein Herr Steinbrück äußern. Das, was diese Leute sagen, wird mir alles nicht gefallen. Ihnen aber wird das nicht gefallen, was Ihre CDU-Kollegen sagen.
Deshalb bin ich der Auffassung, dass wir das Thema sachlich behandeln sollten. Man kann durchaus bei der Durchsetzung des gleichen Zieles unterschiedliche Auffassungen haben. Ich glaube nicht, dass der Bundesrat zielführend ist. Aber Sie werden das mit Ihrer Mehrheit bestimmen. Wir werden uns der Stimme enthalten, weil
ich dieses Thema nicht als für eine populistische Auseinandersetzung geeignet ansehe, sondern für eine sachliche Beratung plädiere.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über das Ziel sind wir uns einig, über den Weg nicht. Es gibt immer verschiedene Wege, die nach Rom führen. Wir sind für die Bundesratsbefassung. Ich möchte auch für die Zuhörer, die sich mit diesem Thema nicht so gut auskennen, erläutern, warum wir eine Bundesratsbefassung für vernünftig halten. Das hat mit den Inhalten dieser Thematik zu tun.
Meine Damen und Herren! Diese Thematik, der Emissionsrechtehandel, ist ein neues, durchaus begrüßenswertes, marktwirtschaftlich orientiertes Instrument, aber nur dann, wenn es ausgewogen vorbereitet, praktikabel und gerecht umgesetzt wird.
Nach den Regelungen dürfen Unternehmen ab Januar 2005 Treibhausgase, insbesondere CO2, nur noch dann in die Atmosphäre abgeben, wenn sie eine entsprechende Anzahl von Rechten, von Emissionszertifikaten, erworben haben. Wenn sie den Ausstoß vermindern, können sie diese Rechte verkaufen. Wenn sie den Ausstoß erhöhen, müssen sie Rechte kaufen. Es ist also ein durchaus positives Instrument.
Der Emissionsrechtehandel kommt, das steht fest. Vor zwei Jahren, als von der EU die ersten Entwürfe für die Richtlinie vorgelegt wurden, fand eine riesige Grundsatzdiskussion statt. Die Schreckensszenarien haben sich mittlerweile verflüchtigt. Das Hauptinteresse gilt seit geraumer Zeit der nationalen Umsetzung.
Deshalb hatte sich auch der Landtag im April des vergangenen Jahres mit dem Thema beschäftigt. Es wurde eine Anhörung durchgeführt. Die Landesregierung hat die Interessen des Landes und seiner Unternehmen bei der Ausgestaltung durch entsprechende Aktivitäten vertreten.
Die ersten Äußerungen der Bundesregierung zum damaligen Zeitpunkt waren gar nicht so schlecht. Sie enthielten nämlich die Kernpunkte: kostenlose Zuteilung der Emissionsberechtigungen, keine Benachteiligung von Neuinvestitionen und - das ist das entscheidende - Berücksichtigung der Vorleistungen seit 1990.
Die Umsetzung in nationales Recht ist von entscheidender Bedeutung hinsichtlich der wirtschaftlichen Folgen für die betroffenen Unternehmen. Der gegenwärtige brisante Stand zu diesem Thema war ein Anlass für die Koalitionsfraktionen, diesen Antrag zu stellen.
Das Bundeskabinett hat das „berühmt-berüchtigte“ TEHG verabschiedet. Ein schlüssiges Konzept, welches die Aufteilung der vorgesehenen Menge an Zertifikaten regelt, liegt noch nicht vor. Die bisher bekannt gewordenen Pläne für die Verteilung der Rechte gefährden Investitionen und Arbeitsplätze nicht nur in Sachsen-Anhalt; denn eine Berücksichtigung der Vorleistungen ist bisher nicht vorgesehen worden.
Wenn die Verteilung der Emissionsrechte allein durch das Umweltbundesamt - Herrn Trittin - erfolgen sollte, dann besteht die ernste Gefahr, dass unseren Unternehmen ein sehr fragwürdiges, bürokratisch überfrachtetes und ungerechtes System aufgedrückt wird. Die Bundesländer brauchen bei der Verteilung ein Mitspracherecht; denn sie haben mit ihren Unternehmen gerade in den letzten Jahren beträchtliche Vorleistungen erachtet, und zwar nicht nur im Osten, sondern auch in den Restrukturierungsgebieten in Nordrhein-Westfalen oder in Niedersachsen. Von den bis zum Jahr 2012 geforderten Emissionsreduzierungen in Höhe von 21 % sind bereits 19 % erbracht worden.