Die unterschwellige Unterstellung, Gerichtsvollzieher würden nur darum nicht effektiv und flexibel arbeiten, weil sie in das Beamtenrecht eingebunden sind, ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die sich tagtäglich dieser verantwortungsvollen Aufgaben stellen, und das bei einer relativ geringen Bezahlung.
Natürlich verschließen wir uns nicht den Forderungen nach der Modernisierung der Justiz und damit auch des Gerichtsvollzieherwesens. Das tun wir allerdings dann, wenn man unter Reformierung bzw. Modernisierung immer noch nur und einzig und allein die Privatisierung versteht, getreu dem Motto: Der Staat muss nicht immer alles selbst machen.
Doch der Staat muss für bestimmte Aufgaben Verantwortung tragen, und dazu zählt nach unserer Auffassung auch das Gerichtsvollzieherwesen. Wenn man etwas verändern will, dann sollte man die Amtsausstattung der Gerichtsvollzieher verbessern, durch eine bessere Bezahlung mehr Anreize schaffen, die Anzahl der Gerichtsvollzieher erhöhen, ihre Ausbildung verbessern und ihnen - darin stimmen wir mit dem Antrag überein - mehr Aufgaben übertragen, um die Gerichte zu entlasten. Dabei muss aber der gegenwärtige Status beibehalten werden.
Wer - wie in der Begründung des Antrages aufgeführt - zu dem Schluss kommt, ein Gerichtsvollzieher würde dann nicht mehr überlastet sein, wenn er nur freiberuflich arbeiten würde, sollte sich bei den in unserem Land freiberuflich Tätigen sachkundig machen.
Noch ein Satz im Zusammenhang mit der Begründung: Die Schaffung von mehr Wettbewerb ist das denkbar ungeeignetste Mittel, um das Gerichtsvollzieherwesen
effektiver und leistungsfähiger zu gestalten. Schließlich haben wir es bei der Vollstreckung mit einem hoch sensiblen Beziehungsgeflecht zwischen Gläubigern und Schuldner zu tun, in das nur der Staat eingreifen darf.
Aus den genannten Gründen werden wir diesem Antrag nicht unsere Zustimmung geben. Wir werden uns selbstverständlich in den Diskussionsprozess hinsichtlich der Reformierung des Gerichtsvollzieherwesens aktiv einbringen und daher einer Überweisung in den Ausschuss für Recht und Verfassung zustimmen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen herzlichen Dank, Frau von Angern. - Nun erhält als Letzter noch einmal der CDU-Abgeordnete Herr Lienau das Wort. - Sie verzichten. Vielen herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren! Damit sind wir am Ende der Debatte anbelangt und wir dürfen zur Abstimmung schreiten.
Es ist einhellig beantragt worden, den Antrag in den Ausschuss für Recht und Verfassung zu überweisen. Wer einer solchen Überweisung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Gegenstimmen? - Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltung. Damit ist dieser Antrag einstimmig angenommen worden.
Meine Damen und Herren! Wir sind am Ende der 19. Sitzungsperiode. Ich berufe den Landtag zu seiner 20. Sitzungsperiode für den 1. und 2. April 2004 ein.