Sie werden jetzt gleich von einem Mitglied des Sitzungsvorstandes in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen, erhalten hier von einer Schriftführerin Ihren Stimmzettel, mit dem Sie in die Wahlkabine gehen, dort mit dem
bereitliegenden Stift das Feld Ihrer Wahl ankreuzen und anschließend den zusammengefalteten Stimmzettel in die Wahlurne befördern.
Ich bitte jetzt folgende Schriftführerinnen und Schriftführer, die Wahlhandlung zu unterstützen: Frau Schmidt nimmt bitte den Namensaufruf vor. Frau Brakebusch gibt bitte die Stimmzettel aus. Herr El-Khalil - ich sehe ihn dort schon sitzen - führt bitte die Wählerliste. Herrn Grünert bitte ich, die Wahlkabine zu beaufsichtigen - er steht ebenfalls schon bereit -, und Herr Schulz beaufsichtigt bitte die Wahlurne.
Im Interesse eines geordneten Wahlablaufs bitte ich die Abgeordneten, bis zum Aufruf ihres Namens auf ihren Plätzen zu bleiben und nach der Stimmabgabe wieder Platz zu nehmen. - Ich danke für Ihr Verständnis.
Wir setzen die Sitzung fort. Ich gebe das Ergebnis der Auszählung bekannt. Nach der mir vorliegenden Wahlniederschrift hat die Wahl folgendes Ergebnis: 94 abgegebene Stimmen, eine ungültige Stimmen, 93 gültige Stimmen. Für den gemeinsamen Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP stimmten 72 Abgeordnete, gegen den Wahlvorschlag stimmten 18, drei Abgeordnete enthielten sich der Stimme.
Für die Wahl waren zwei Drittel der anwesenden Abgeordneten, jedoch mindestens die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten erforderlich - das sind 58 Abgeordnete. Damit hat der Wahlvorschlag die geforderte qualifizierte Mehrheit der Mitglieder des Landtages erreicht.
Herr Harald Wernowsky und Herr Peter Oleikiewitz sind somit vom Landtag als Mitglieder im Beirat beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR gewählt worden.
Meine Damen und Herren! Ich erlaube mir, Herrn Wernowsky und Herrn Oleikiewitz in Ihrer aller Namen dazu unseren Glückwunsch auszusprechen.
Damit, meine Damen und Herren, ist der Tagesordnungspunkt 21 beendet. Wir treten in den Tagesordnungspunkt 18 ein, dessen Behandlung wir, wie Sie sich erinnern, in der gestrigen Sitzung auf den heutigen Tag nach der Mittagspause verschoben haben.
Kompromissverhandlungen der Landesregierung mit den Initiatoren des Volksbegehrens zur Kinderbetreuung
Einbringerin des Antrags der Fraktion der SPD ist die Abgeordnete Frau Grimm-Benne. Sehr geehrte Frau Grimm-Benne, ich bitte Sie, das Wort zu nehmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestern war in der „Mitteldeutschen Zeitung“ zu lesen: Die Landesregierung plant im Falle eines Volksentscheides zur Kinderbetreuung keinen Gegengesetzentwurf. Erklärtes Ziel - so hieß es aus der Staatskanzlei - sei ein Kompromiss in Form eines nachgebesserten Kinderförderungsgesetzes.
Wie dieser Kompromiss aussehen soll, ließ Herr Ministerpräsident Professor Dr. Böhmer gestern in seiner Regierungserklärung bereits durchblicken:
„Wir werden das Kinderbetreuungsgesetz novellieren und in einigen Bereichen nachbessern, aber wir werden es nicht grundlegend ändern. Unter allen 16 deutschen Ländern bieten wir den umfassendsten Rechtsanspruch.“
„Es gibt kein anderes Land, in dem ein Neugeborenes praktisch schon am Tage der Geburt einen Rechtsanspruch auf staatliche Halbtags- oder - bei Erwerbstätigkeit oder Ausbildung der Eltern - auf Ganztagsbetreuung hätte.“
Ich musste schon schlucken, als ich das gestern Morgen hörte - an einem solchen Tag befürchtet man doch ständig, einem Aprilscherz aufzusitzen -, hörten wir doch gestern ganz andere Töne als noch vor wenigen Wochen. Vor einem Monat, kurz nachdem bekannt wurde, dass das Volksbegehren möglicherweise einen Erfolg erzielt hat, klangen die Äußerungen von Herrn Ministerpräsident Böhmer noch ganz anders: „Wir werden das
Gesetz ändern müssen. Ich hätte nicht erwartet, dass so viele nicht berufstätige Eltern ihre Kinder den ganzen Tag betreut haben möchten“, ließ er die „Mitteldeutsche Zeitung“ wissen.
Nun also wieder ein neuer Hakenschlag in dem Zickzackkurs, den uns die Landesregierung und die Regierungsfraktionen in dieser Geschichte zumuten.
Ich habe mich unwillkürlich gefragt, ob der kinder- und jugendpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Herr Kurze, mit seinen unsäglichen Vorbedingungen, die er an ein erstes Gespräch zwischen CDU und Volksinitiative geknüpft hat, nur wieder einmal besonders eilfertig und strebsam dafür sorgen wollte, dass ein solches Gespräch auf keinen Fall zustande kommt.
Denn man hätte schon eine schlimme seelische Störung bei den Vertretern des Bündnisses für ein kinder- und jugendfreundliches Sachsen-Anhalt vermuten müssen, wenn sie zu Beginn des Gesprächs erklärt hätten, das Gesetz, gegen das sie monatelang und mit ihrer ganzen Energie erfolgreich gekämpft haben, sei das Beste, was sie sich denken könnten.
Nein, Herr Kurze, so etwas kann man nicht ernsthaft fordern; es sei denn, man will auf Nummer sicher gehen, dass die andere Seite an einem Gespräch ganz bestimmt nicht teilnehmen kann.
„Wir werden das Kinderbetreuungsgesetz novellieren und in einigen Bereichen nachbessern, aber wir werden es nicht grundlegend ändern.“
Dabei hat er es geschafft, das Wort „Volksbegehren“ in seiner Regierungserklärung mit keiner Silbe zu erwähnen.
Meine Damen und Herren! Wie stellen Sie sich das eigentlich vor? Mehr als eine Viertelmillion Menschen unseres Landes hat unterschrieben und sagt damit: Wir sind mit diesem Gesetz dieser Landesregierung nicht einverstanden; wir wollen keine Veränderungen haben.