Es war kein Prozess des Weichspülens einer Gesetzesvorlage unter dem Druck von Interessenvertretern. Es war ein Prozess, der zur Umsetzung des politischen Willens der Koalition notwendig war, mehr Autonomie für die Hochschulen gesetzlich zu verankern; denn Autonomie bedeutet, die Hochschulen zu befähigen, Entscheidungen im Kontext der staatlichen Gesamtverantwortung selbst zu treffen, die von den Hochschulen eigenverantwortlich umzusetzen und nach innen und außen zu verantworten sind.
Hierbei haben die im Gesetz verankerten Zielvereinbarungen einen besonderen Stellenwert. Die Zielvereinbarungen als Vertragswerke zwischen den Hochschulen und dem Land werden zum zentralen Element der konsensualen Entwicklung der Hochschulen im Land Sachsen-Anhalt. Das ist ein Ziel, das wir als FDP konsequent verfolgt und auch umgesetzt haben.
Ich möchte nur an den Ausgangspunkt erinnern. - Frau Kuppe, Sie haben hier vor einigen Monaten mit einer sicherlich unangemessenen Wortwahl die vom Kultusministerium im ersten Entwurf gewünschte Verordnungsermächtigung angeprangert. Obwohl diese schon zu diesem Zeitpunkt mehr Fiktion als Wirklichkeit war, zeigt dieses Beispiel doch, welche Entwicklung das Gesetz genommen hat.
Mit dem von uns im Gesetz verfolgten Weg der Hochschulentwicklung versuchen wir eine Art Waffengleich
heit zwischen den Hochschulen und dem Land auf gesetzlicher Basis herzustellen, um dem Anspruch an eine autonome Hochschullandschaft in Sachsen-Anhalt gerecht zu werden. Hierbei nimmt sich auch das Parlament über den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft in die Pflicht. Es wird bewusst ein wenig Kontrollverantwortung gesetzlich fixiert.
Wir beschreiten einen Weg der Anerkennung gegenseitiger Ansprüche von Hochschule und Staat, verknüpft mit der Forderung nach einem Verhandlungsausgleich. Die Überführung des Artikels 1 in die Übergangsvorschriften unter Abschnitt 16 steht symbolisch für die veränderte Qualität des Gesetzes. Ich möchte an dieser Stelle meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, dass das vom Gesetzgeber gewählte Modell von beiden Seiten, von den Hochschulen und auch vom Land, verantwortungsvoll genutzt wird.
Im neuen Hochschulgesetz werden die Gremienverantwortlichkeiten neu gefasst. Nachdem wir den Hochschulen im Jahr 2002 über die Budgetierung die finanzielle Verantwortung für ihren eigenen Haushalt übertragen haben, haben wir damit einen notwendigen Schritt der Stärkung der Verantwortung vollzogen. Mit der Neufassung der Aufgaben der Rektorate, der Senate und der Fachbereichsräte der Hochschulen stärken wir Leitungsstrukturen. Das ist richtig. Wir bündeln aber auch Verantwortung.
Dem von der Opposition gebetsmühlenartig vorgebrachten Vorwurf, die hochschulinterne Demokratie werde abgebaut, muss ich entschieden entgegentreten. Die Hochschulen haben alle Rechte, in ihren Grundordnungen die demokratische Mitwirkung zu vereinbaren. Das geht bis hin zur Wahl der Form der inneren Verfasstheit der Hochschulen.
Zur Klärung des Verhältnisses von Kultusbürokratie und Hochschule ist im Gesetz für die Mehrzahl der Genehmigungserteilungen die Erteilung durch Fristablauf aufgenommen.
Das Hochschulgesetz reformiert die Studienabschlüsse. Bachelor und Master werden perspektivisch zum Regelstudienabschluss. Ohne das Diplom als Qualitätssiegel einer leistungsfähigen Hochschulbildung in Zweifel zu ziehen, möchte ich sagen: Die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen gewinnt in Deutschland an Dynamik. Die Akzeptanz dieser Studienabschlüsse bei Studienanfängern und auch auf dem Arbeitsmarkt steigt an. Die Chancen für die Hochschulen im europäischen Wettbewerb sind groß, sodass sich Sachsen-Anhalt dieser Entwicklung offensiv stellen muss.
Die Juniorprofessur als akademischer Qualifikationsweg wird in Sachsen-Anhalt gesetzlich fixiert. Gleichzeitig ist es der politische Wille der Koalition, die Habilitation als wissenschaftlichen Qualifikationsweg offen zu halten. Eine verfassungsgerichtliche Entscheidung zum Hochschulrahmengesetz, das die Habilitation in der Zukunft ausschließt, steht noch bevor. Für die Juniorprofessur wird nach intensiven Abwägungsprozessen auch der so genannte Tenure-Track im Hochschulgesetz geöffnet. Die Hochschulen müssen damit aber verantwortungsbewusst umgehen.
Hochschulen und Universitäten sind Kristallisationspunkte der Innovation und der wirtschaftlichen Entwicklung. Dabei ist es sicher richtig, dass viele Studenten einen Hochschulstandort auch wirtschaftlich beleben. Viel
Im Gesetz wurde die Möglichkeit der wirtschaftlichen Betätigung der Hochschulen für den Bereich Forschung, Entwicklung und Weiterbildung verankert. Als FDP legen wir hierauf besonderen Wert; denn für die Verflechtung von öffentlich finanzierter Forschung an den Hochschulen mit den außeruniversitären Forschungseinrichtungen und der im Osten kaum noch vorhandenen Industrieforschung müssen innovative Ansätze gefunden werden.
Wir wollen unsere Technologiezentren im Umfeld der Hochschulen mit Unternehmen füllen, die das an den Hochschulen und Universitäten vorhandene Know-how hier im Land umsetzen. Hier liegt nach meiner Meinung - ich will es ein bisschen martialisch sagen - die Hauptkampflinie der kommenden Jahre.
Noch ein Wort zu den Studiengebühren, deren Einführung bei der Überschreitung der Regelstudienzeit von mehr als vier Semestern und als Möglichkeit für Zweit- und Weiterbildungsstudien im Gesetz geregelt ist. Die Diskussion um diese Studienentgelte hat uns ja intensiv begleitet. Sie ist keine ursächlich sachsen-anhaltinische, sie ist eine gesamtdeutsche Diskussion. Diese Diskussion sucht Antwort auf die Frage: Wie gestaltet eine Gesellschaft die Finanzierung der leistungsfähigen Hochschulen angemessen und sozial gerecht? Eng damit verbunden ist die Frage: In welchem Verhältnis stehen im Bereich der Hochschulausbildung Förderung und Forderung?
Im vorliegenden Gesetz haben wir die spezifischen Belange von Familien mit Kindern und die Belange aufgrund gesundheitlicher Benachteiligungen zu Fördernder einfließen lassen, und das nicht nur in den Katalog der Aufgaben der Hochschule in § 3, sondern auch konkret in die Auflagen an die Prüfungsordnungen; denn Willensbekundungen sind das eine und die konkrete Umsetzung ist das andere.
Sehr geehrte Damen und Herren! Das heute in zweiter Lesung zu verabschiedende Hochschulgesetz hat in seiner parlamentarischen Beratung nachhaltig gewonnen. Es wird die notwendige Entwicklung der Hochschulen in Sachsen-Anhalt positiv beeinflussen. Ich möchte allen Beteiligten danken.
Stellenweise hätte ich mir gerade von denen, die lautstark ihre Rechte eingefordert haben, mehr konstruktive Mitarbeit gewünscht. Für mich artikuliert sich im Protest das Bedürfnis zur Mitarbeit. Aber die Erfahrungen haben gezeigt, dass die Wahrnehmung eines Mitarbeitsangebotes doch mehr verlangt.
Ich bin der Überzeugung, dass unser gestaltender Eingriff im Gesetzgebungsprozess ein Ergebnis erzielt hat, dass allen Versuchen der Schmähung der Opposition zum Trotz eine gute Grundlage für die Entwicklung einer leistungsfähigen Hochschullandschaft hier in SachsenAnhalt legt.
- Auch Ihr heutiger Versuch, Frau Kuppe und liebe Kollegen von der Opposition, Anträge, die bereits in den Ausschussdiskussionen mehrfach behandelt worden sind, erneut einzubringen, ist doch nur zu durchsichtig und wird Ihre Position nicht grundsätzlich stärken.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf und wünsche mir persönlich, dass das Gesetz im Land eine große Wirkung entfaltet. - Besten Dank.
Vielen Dank, Herr Dr. Volk. - Damit ist die Debatte abgeschlossen; jetzt wird abgestimmt. Ich bitte Sie, sich jetzt ein wenig zu konzentrieren. Wir haben relativ selten eine Schlussabstimmung, zu der so viele Einzelabstimmungen gehören.
Grundlage der Beratung ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drs. 4/1464. Ich werde zwischendurch nicht darauf hinweisen, ob es sich um den ursprünglichen Text oder den Text der Ausschussempfehlung handelt.
Es liegen ein Änderungsantrag der PDS-Fraktion in der Drs. 4/1470 mit insgesamt 18 Einzeländerungsanträgen, Änderungsanträge der SPD-Fraktion in den Drs. 4/1480 bis 4/1500 mit insgesamt 36 Einzeländerungsvorschlägen und ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drs. 4/1506 vor, der soeben erst ausgeteilt wurde. Das heißt, wir werden über insgesamt 55 Änderungsanträge abzustimmen haben.
Dabei ist zu einem Änderungsantrag von der SPDFraktion eine namentliche Abstimmung beantragt worden, und für die Gesamtabstimmung ist eine namentliche Abstimmung von der PDS-Fraktion beantragt worden. - Nur damit Sie ungefähr wissen, was uns in der nächsten halben Stunde bevorsteht.
Abschnitt 1. Die §§ 1 bis 4 kann ich zusammenfassen. Wer stimmt den Änderungsempfehlungen des Ausschusses zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die SPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die PDS-Fraktion. So beschlossen.
§ 5. Dazu gibt es einen Antrag der SPD-Fraktion in der Drs. 4/1480. Wer stimmt zu? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Die Reihen sind gut gefüllt, sodass die Mehrheiten klar sind.
Wir können jetzt über § 5 in der unveränderten Fassung der Ausschussempfehlung abstimmen. Wer stimmt zu? - Die Koalition. Wer stimmt dagegen? - Die Opposition. So beschlossen.
- Dann stimmen wir jetzt über die §§ 6, 7 und 8 ab. Wer stimmt zu? - Die Koalition. Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Die Opposition. So beschlossen.
Einzelabstimmung über § 9. Wer stimmt zu? - Die Koalition. Wer stimmt dagegen? - Die SPD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Die PDS-Fraktion. So beschlossen.
§§ 10 und 11. Wer stimmt zu? - Die Koalition. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Die Opposition. So beschlossen.
§ 12. Wer stimmt zu? - Die Koalitionsfraktionen und die SPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Die PDS-Fraktion. So beschlossen.
§§ 13 bis 16. Wer stimmt zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Die Opposition. So beschlossen.
Abschnitt 3. Zu § 17 gibt es einen Änderungsantrag der SPD-Fraktion in der Drs. 4/1481, und zwar zu Absatz 5. Wer stimmt zu? - Die SPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Die PDS-Fraktion. Damit abgelehnt.
Dann gibt es dazu noch den Änderungsantrag der PDSFraktion in der Drs. 4/1470 unter Nr. 1. Wer stimmt zu? - SPD-Fraktion und PDS-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Mehrheitlich abgelehnt.
Also stimmen wir jetzt über den unverändert vorliegenden § 17 ab. Wer stimmt zu? - Die Koalition. Wer stimmt dagegen? - Die Opposition. So beschlossen.
Zu § 18 gibt es einen Änderungsantrag der PDS-Fraktion in der Drs. 4/1470 unter Nr. 2. Wer stimmt zu? - Die PDS-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Die Koalition. Wer enthält sich der Stimme? - Die SPD-Fraktion. So beschlossen.
§§ 19 bis 22, immer noch im Abschnitt 3. Wer stimmt zu? - Die Koalition. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Die Opposition. So beschlossen.
Wir kommen zum Abschnitt 4, den §§ 23 bis 26. Wer stimmt zu? - Die Koalition. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Die Opposition. So beschlossen.