Nun will ich Ihnen gerne zugestehen: Dadurch, dass man jetzt keine getrennte Kostenträgerschaft mehr zwischen ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen hat, wird sich durchaus etwas tun. Keine Frage, das wird Wirkung zeigen. Aber Fakt bleibt trotzdem: Die Kommunen entscheiden und das Land zahlt. Der eine bestellt, der andere bezahlt. Das haben wir im Rettungsdienst, das haben wir in vielen Bereichen in der ganzen Sozialpolitik. Ich sage es einmal so: Der Kämmerer wäre nicht der Kämmerer, wenn ihm dazu nichts einfiele.
Es bleibt noch ein Problem, dass die einen über das Maß der Eingliederungshilfe, die Form der Eingliederungshilfe entscheiden und die anderen bezahlen. Damit sind wir noch weit weg von der Kommunalisierung.
Das ist nicht nur keine Reform, das ist politisches Kuddelmuddel. Ich kann dabei Herrn Bischoff nur Recht geben.
Ich finde auch, dass hierbei endlich Aufklärung angesagt ist. Ich kann nämlich nicht ausmachen - das sage ich etwas spitz -, dass es hilfreich wäre, das Sozialministerium an dieser Stelle allein wursteln zu lassen.
Ich halte den Termin für die Berichterstattung, den die Koalitionsfraktionen in ihrem Änderungsantrag vorgeschlagen haben, den 30. Juni, für unangemessen.
Meine Damen und Herren! Sie haben im Ausschuss beschlossen, den Appell ins Gesetz zu bringen - de jure wirkungslos -, der Landtag möge in das Verordnungs
geschehen einbezogen werden. Sagen wir mal: Der gute Wille war erkennbar. Aber jetzt hier zu sagen, einen Tag vor Toresschluss darf der Ausschuss informiert werden, das halte ich bei einem Vorhaben dieser Tragweite nicht für angemessen.
Insofern kann ich mich damit nicht anfreunden. Wir werden dem SPD-Antrag zustimmen und werden uns bei dem CDU-Antrag der Stimme enthalten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe mir vorgenommen, weder über verschwundene Pantoffeln noch über ausgezogene Schuhe zu sprechen. Ich denke, dass das Thema bedeutend genug ist, dass man auch in dieser Debatte zumindest versuchen sollte, ein Stück Sachlichkeit zu pflegen.
Ich stimme Frau Liebrecht zu: Auch die FDP-Fraktion verschließt sich dem Anliegen, über dieses Thema in aller Ausführlichkeit zu sprechen und auch informiert zu werden, nicht.
Mit der Problematik der Neugliederung im Bereich der Soziahilfe und der Errichtung einer Sozialagentur haben wir uns im Herbst vergangenen Jahres ja intensiv beschäftigt. Das haben mehrere Redner schon betont.
Die Diskussionen im Oktober waren teilweise von viel Emotionalität getragen, was verständlich ist, sind von der Umsetzung der Entscheidung doch Menschen betroffen, Menschen, die der Hilfe bedürfen, und das meist schnell.
Ich erinnere an die Anhörung, auf die auch Herr Bischoff schon hingewiesen hat, die im Oktober vom Innenausschuss durchgeführt wurde, und an die Vielzahl der Stellungnahmen, die wir erhalten haben.
Heute nun werden berechtigte Fragen zur Umsetzung des Gesetzes gestellt und damit nach der Sozialagentur, die, aus dem Landesverwaltungsamt herausgelöst, nunmehr als LHO-Betrieb errichtet werden soll.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich kurz in Erinnerung rufen, worum es hierbei ging. Das Bundessozialhilfegesetz schreibt in seinen §§ 39 und 40 vor, dass Eingliederungshilfe für behinderte Menschen zu gewähren ist. Dazu zählen körperliche, geistige und seelische Behinderungen. Die betroffenen Personen erhalten, nachdem das Grundanerkenntnis ihrer Behinderung erfolgt ist, im Bedarfsfall ambulante, teilstationäre oder stationäre Betreuung.
Überörtlicher Träger der Sozialhilfe ist das Land. Bisher war das Land für die Finanzierung der stationären Betreuung, die ca. viereinhalb Mal teurer ist als die ambulante Betreuung, zuständig. Die kommunale Verantwortung lag in der ambulanten Betreuung, für die die Kommunen im vergangenen Jahr ca. 4 Millionen € ausgegeben haben. Das Land Sachsen-Anhalt hatte im Jahr 2003 aus Landesmitteln ca. 313 Millionen € für die teilstationäre und stationäre Betreuung aufzuwenden.
Das sind nur die nackten Zahlen, hinter denen - ich habe es schon einmal gesagt - Menschen, Einzelschicksale stehen, behinderte Menschen, die auch ein Anrecht auf ein selbstbestimmtes Leben haben und denen möglicherweise in Einzelfällen eine ambulante Hilfe mehr geholfen hätte als eine stationäre.
Sicher sind hierbei auch regionale Unterschiede zu vermerken. Im großstädtischen Raum ist der prozentuale Anteil der Betreuung im ambulanten Bereich höher als zum Beispiel im ländlichen.
Was wurde nun geändert? Das Land übernimmt als überörtlicher Träger der Sozialhilfe die Verantwortung für die ambulante, teilstationäre und stationäre Betreuung. Es schafft eine Sozialagentur, die ein einheitliches Sozialhilfe-Controlling durchführt und sich dazu einer modernen Software bedient. Damit sind eine zeitnahe Kontrolle und ein einheitliches Herangehen möglich. Sie hat darüber hinaus auch die Fachaufsicht über die herangezogenen Gebietskörperschaften, wird Pflegesatzbehandlungen durchführen und den rehabilitationspädagogischen Fachdienst betreiben.
Über die Heranziehungsverordnung, die zurzeit beraten wird, werden die Aufgaben der stationären und ambulanten Versorgung unter Einbeziehung der Gebietskörperschaften kommunalisiert. Somit kann das Wissen der qualifizierten Mitarbeiter vor Ort zum Einsatz kommen, Finanz- und Entscheidungskompetenz werden zusammen geführt. Die Verantwortung und die Kontrolle, die auch Regressforderungen beinhalten können, bleiben beim Land.
Diese Vorgehensweise wurde in den Beratungen mit den kommunalen Spitzenverbänden und der Liga und in deren Stellungnahmen auch begrüßt. Wenn die neuen Regelungen ihre Anwendung gefunden haben, gehe ich davon aus, dass sie sich positiv auf die Betroffenen, die Leistungserbringer und die Leistungsverpflichteten auswirken.
Ja, das möchte ich gerne tun. - Herr Minister, ich habe mir das nicht aus den Fingern gesogen. Ich weiß, dass es die Rolle der Opposition ist, auch einmal kräftig draufzuhauen. Das werden Sie ertragen können.
Aber erstens hat der letzte Landtag im Januar 2002 die Kommunalisierung beschlossen, und zwar gemeinsam mit dem Abschluss der Kreisgebietsreform. Das wäre sozusagen schon geschehen.
Also uns vorzuwerfen, wir hätten das auf die lange Bank geschoben - - Ich möchte sehen, wie das jetzt läuft.
Der zweite Punkt. Sie können bei den kommunalen Spitzenverbänden fragen oder ich bringe die Unterlagen in den Ausschuss mit, wie viel Papier dazu vorliegt und wie im Detail beraten worden ist, welche Aufgaben kommunalisiert werden sollen und wie der Stellenplan, es ging nämlich lange um Stellen - - Sie haben Recht, dass wir die Forderungen nach Reduzierung stellen. Das wurde dort alles ausgehandelt. Sie können alles von vorn be
Ich habe auch ausdrücklich gesagt, wir hätten Ihnen die Zeit dazu ja zugestanden, weil es eine schwierige Materie ist, aber Sie haben es einfach nicht gemacht.
Das zweite, was ich sagen will: Ich habe es mir auch nicht aus den Fingern gesogen, als der Psychiatrieausschuss getagt hat. Dort war aus dem Landesverwaltungsamt jemand mit dabei. Ich sage einmal den Namen nicht. Der hat gesagt, es sei eine Katastrophe, was da passiere. Das stammt doch nicht von mir. Mir vorzuwerfen, ich würde Ihnen irgendetwas in die Schuhe schieben, finde ich unverschämt.
Da ist mir ja selbst der Mund runtergefallen. Ich denke, wenn jemand aus dem eigenen Haus das so sieht, da muss etwas los sein.
Die Frage ist auch, warum Sie sagen, es sei alles in Butter. Da frage ich mich, warum die Landkreise so verunsichert gewesen sind, warum haben einige Landkreise mit der Begutachtung aufgehört, weil sie sagen, wir wissen ja sowieso nicht, wie es weitergeht. Diese Unsicherheit haben wir doch nicht reingetragen. Sie schreiben am 5. April an die Landkreise - am 5. April, wohlgemerkt -: Entgegen früheren Überlegungen wird auf meinen Vorschlag die Heranziehung geändert und erweitert.
Am 5. April waren immerhin schon wieder drei Monate ins Land gegangen. Es geht tatsächlich holterdiepolter. Ich denke, man muss doch einmal ein Gesamtkonzept haben, das aufzeigt, wie es geht.
Das habe ich mir nicht ausgedacht, um auf Sie einzuschlagen, sondern es funktioniert etwas, jedenfalls nach meiner Auffassung, nicht. Wir haben mit dem Personalrat gesprochen; dort sieht man es ähnlich. Vielleicht traut man sich nicht, das überall zu sagen. Das ist aber deren Sache.
Ich möchte auch wissen, wo das Einsparziel gilt. Das haben Sie in die Begründung zu diesem Gesetz ausdrücklich hineingeschrieben. Bei dem Änderungsantrag ist es jetzt wieder herausgefallen. Es war von 20 % und von 5 % die Rede. Wie ist das denn zu realisieren? Das waren auch Vorschläge.
Um es noch einmal zu sagen: Uns zu unterstellen, wir würden jetzt nur Ärger machen und draufhauen, ist nicht richtig. Ich glaube, das kommt eher aus Ihrem Hause. Deshalb, denke ich, sollten Sie das im Sinne der Betroffenen tatsächlich aufklären; denn die Sache selbst und das Anliegen sind wichtig genug.
Herr Bischoff, ich habe eine Frage. Sie haben gesagt, das Konzept der Kommunalisierung sei umfassend beschlossen gewesen. Welche Art der Finanzbeziehungen und der Zuweisungen für die einzelnen Leistungen gab es denn zum damaligen Zeitpunkt?
Bisher hat niemand in Deutschland das Problem gelöst. Offensichtlich gab es hier schon Vorschläge, die weitreichender waren.
Ich weiß das nicht im Einzelnen; ich war nicht dabei. Bernward Rothe und andere waren dabei. Aber ich habe auf meinem Tisch eine Information darüber liegen, welche Bereiche kommunalisiert werden.
(Herr Kley, FDP: Das ist ein Zweizeiler! - Frau Dr. Kuppe, SPD: Das stimmt nicht! Das ist ein starker Hefter!)