Protokoll der Sitzung vom 21.06.2002

Obwohl das Land Sachsen-Anhalt bereits im Oktober des vergangenen Jahres ein Behindertengleichstellungsgesetz verabschiedet hat, stellt sich die Frage, ob dieses auch die nötigen Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen mit sich bringt. Denn nach dem Willen der SPD sollten keine Rechtsverpflichtungen, sondern nur Zielvorstellungen in das Gesetz aufgenommen werden. Somit werden in dem vom Landtag beschlossenen Gesetz nur bisherige freiwillige Leistungen des Landes normiert.

Mit dem im Februar dieses Jahres im Deutschen Bundestag verabschiedeten Gleichstellungsgesetz wurde ein langjähriger Wunsch der Menschen mit Behinderung Wirklichkeit. Denn im Alltag werden sie in vielen Situationen mit Barrieren konfrontiert. Hier soll das Bundesgleichstellungsgesetz mit seinen Regelungen beim Bau von und beim Zugang zu öffentlichen Gebäuden, im Bereich des Verkehrs und des Zugangs zu elektronischen Medien ansetzen.

Inwieweit das Bundesgleichstellungsgesetz tatsächlich zur Barrierefreiheit für behinderte Menschen beitragen kann, muss die Zukunft zeigen und sich in der Praxis bewähren.

Der Bund kann hier nur die Rahmenbedingungen vorgeben. Die tatsächliche Realisierung der Barrierefreiheit hängt jedoch von der Ausführung durch die Länder und Kommunen ab. Bezüglich der Kosten des Gesetzes heißt es:

„Die dem Bund durch die Annahme des Gesetzentwurfs entstehenden Mehrausgaben sollen unter Beachtung der finanzpolitischen Leitlinien in der Bundesregierung innerhalb der betroffenen Einzelpläne erwirtschaftet werden.“

Daraus ist ersichtlich, dass trotz Gesetz die Gleichstellung noch auf sich warten lässt. Dabei sind wichtige Aspekte der Gleichstellung behinderter Menschen nicht berücksichtigt, wie zum Beispiel zivilrechtliche Regelungen, die Frage der Geschäftsfähigkeit sowie Schutz vor Diskriminierung im Miet- und im Arbeitsrecht.

Sie sehen, meine Damen und Herren, ungeachtet der bereits erzielten Fortschritte besteht nach wie vor ein großer Handlungsbedarf. Zur Herstellung der Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen ist eine bessere Koordinierung der Maßnahmen erforderlich, mit denen das Verständnis für Menschen mit Behinderungen gefördert werden soll. Denn der Wandel in den Einstellungen der Gesellschaft zur Behindertenthematik vollzieht sich nicht spontan, sondern ist ein komplexer Prozess, der koordinierte und integrierte Strategien auf allen gesellschaftlichen Ebenen voraussetzt, um die Bereiche für diese Problematik zu sensibilisieren.

In diesem Sinne kann mit dem Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen durch Information und Aufklärung der Grundstein für weitere nachhaltige Fortschritte gelegt werden, und dazu wollen wir beitragen.

Wir bitten aber um eine Änderung der Fristsetzung bis Ende des Jahres 2002; dann können wir der Berichterstattung zustimmen.

Der Beifall zeigt, dass es dagegen offenbar keine Einwände gibt. Das ist so genehmigt. Möchten Sie noch einmal sprechen, Herr Dr. Eckert? - Dann bitte jetzt.

Ich möchte nur darauf hinweisen, dass die Verschiebung des Termins nicht so schlimm ist. Vielleicht wäre es möglich, nicht nur auf den Dezember abzustellen. Vielleicht wäre es möglich, zu formulieren, dass die Berichterstattung im vierten Quartal in den entsprechenden Ausschüssen erfolgt; denn wir haben über den Haushalt und vielleicht noch über andere Sachen zu diskutieren.

Es ist meiner Meinung nach zu spät, wenn erst im Dezember darüber diskutiert wird; denn wenn möglicherweise im Februar 2003 die Veranstaltung stattfindet, dann müsste vorher etwas gesagt werden.

(Herr Gürth, CDU: Einverstanden!)

Zweitens. Ein barrierefreier Internetzugang besteht einfach aus einigen vernünftigen Schnittstellen, sodass jeder Zugang hat. Das heißt, dass ein Blinder das Internet mittels Sprachausgabe nutzen kann. Aber die Schnittstellen müssen übereinstimmen.

(Zustimmung bei der PDS - Herr Bischoff, SPD: Danke!)

Damit ist die Debatte beendet. Ich habe Herrn Minister Kley zustimmend nicken hören.

(Heiterkeit bei allen Fraktionen - Herr Gallert, PDS: Das ist mit dem Rheuma heute so!)

- Nicken sehen. Entschuldigung. Sie haben meinen Versprecher eher bemerkt als ich.

Sind die Koalitionsfraktionen auch der Meinung, dass wir einsetzen können: im vierten Quartal 2002 wird berichtet.

(Zurufe von der CDU: Ja!)

- Dann ist das geklärt. - Wir stimmen über den so geänderten Antrag ab. Wer dafür ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Mehrheit. Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Der Antrag ist so beschlossen worden.

Meine Damen und Herren! Wir haben damit den letzten Tagesordnungspunkt erledigt und sind am Ende der dritten Sitzungsperiode angelangt.

Ich rufe den Landtag zu seiner vierten Sitzungsperiode für den 18. und 19. Juli dieses Jahres ein. Die nächste Sitzung des Ältestenrats findet am 11. Juli statt.

Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche Ihnen ein angenehmes Wochenende.

Schluss der Sitzung: 14.14 Uhr.