Protokoll der Sitzung vom 07.05.2004

Die Zukunft der Feuerwehr-Unfallkasse ist für die Feuerwehrangehörigen von großer Bedeutung. In der gegenwärtigen schwierigen wirtschaftlichen Lage ist es besonders wichtig, starke und zukunftsfähige Strukturen zu haben, die eine dauerhafte soziale Absicherung im Feuerwehrdienst gewährleisten.

Lange Zeit war ja unklar, wie sich die Feuerwehr-Unfallkassen anderer Bundesländer positionieren würden. Sache der Landesregierung war es daher, unterschiedliche Lösungsansätze zu prüfen und zu diskutieren.

Inzwischen haben die Gremien der Feuerwehr-Unfallkassen Thüringen und Sachsen-Anhalt beschlossen, eine gemeinsame Feuerwehr-Unfallkasse Mitte zu bilden. Wir wissen jetzt also, welche Strukturen von den unmittelbar Betroffenen gewünscht werden. Dies möchten wir unterstützen.

Wichtig ist dabei, dass die künftigen Strukturen und eine etwaige Fusion von den Feuerwehrangehörigen nicht als eine Zwangsvereinigung empfunden werden. Damit würde man Widerstände und Unzufriedenheit provozieren, wo Akzeptanz erforderlich ist. Diese ist wichtig, wenn man die besondere Bedeutung des Ehrenamts anerkennen will. Die Gruppe der Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren ist innerhalb der Ehrenamtlichen die zahlenmäßig größte. Ihr gebührt daher besondere Aufmerksamkeit.

Darüber hinaus nehmen die Feuerwehrangehörigen eine Sonderstellung ein, weil die Gemeinden gesetzlich verpflichtet sind, eine funktionierende, stets einsatzbereite freiwillige Feuerwehr vorzuhalten. Nicht selten riskieren die Feuerwehrleute bei den Einsätzen ihre Gesundheit oder gar ihr Leben, um anderen zu helfen.

Die Feuerwehr-Unfallkassen sind gesetzliche Unfallversicherungsträger speziell für diese Gruppe. Den Ländern wurde durch die damalige Reichsversicherungsordnung und dem nachfolgenden Sozialgesetzbuch VII gestattet, für die freiwilligen Feuerwehren die Feuerwehr-Unfallkassen als besondere Träger der gesetzlichen Unfallversicherung einzurichten. Sachsen-Anhalt hat hiervon 1991 Gebrauch gemacht.

Die Feuerwehr-Unfallkassen beschäftigen besonders ausgebildetes Personal, das sowohl für die Abarbeitung von Schäden als auch für die Aufgabe der Prävention optimal geeignet ist. Insbesondere die Präventionsarbeit kann von einem eigens für die freiwilligen Feuerwehren errichteten gesetzlichen Unfallversicherungsträger besser gewährleistet werden.

Das Personal ist ganz speziell auf die Belange der Feuerwehr ausgerichtet. Es kümmert sich hauptsächlich um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen beim Neubau, Aus- und Umbau von Feuerwehrgerätehäusern. Es berät bei der Anschaffung von Ausrüstung und Bekleidung und unterstützt die Feuerwehren und die Träger des Brandschutzes bei allen Maßnahmen der Unfallverhütung.

Darüber hinaus haben die Feuerwehr-Unfallkassen auch ein spezielles Mehrleistungssystem für die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren entwickelt und ausgebaut. Es soll der ehrenamtlichen, unentgeltlichen Tätigkeit Rechnung tragen. Dabei steht im Vordergrund, dass die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung tätig werden, welche sie verpflichtet, in bestimmten Situationen, die zum Teil auch sehr gefährlich sind, als Freiwillige tätig zu werden.

Deshalb wird bei den Feuerwehr-Unfallkassen auch die Auffassung vertreten, dass dieser Gruppe von Freiwilligen ein höheres Maß an Leistungen zu gewähren ist. Hierbei haben die Feuerwehr-Unfallkassen in Deutschland ihre Leistungen untereinander abgestimmt.

Daneben sind die Gremien der Feuerwehr-Unfallkasse, die Vertreterversammlung und der Vorstand, paritätisch mit Vertretern der Träger des Brandschutzes und mit Vertretern der Feuerwehren besetzt. Dies ermöglicht direkte und auf die spezifischen Belange der Feuerwehrleute ausgerichtete Beschlüsse.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wenn andere Lösungen denkbar gewesen wären, so haben sich die Betroffenen jetzt eindeutig positioniert. Indem sich die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren für einen gemeinsamen, feuerwehrnahen und Länder übergreifenden Versicherungsträger entschieden haben, haben wir gleichzeitig die Gelegenheit, etwas zur Initiative Mitteldeutschland beizutragen.

Dass die Feuerwehr-Unfallkasse Sachsen-Anhalt allein auf Dauer nicht mehr in dem erforderlichen Umfang leistungsfähig gewesen wäre, ist denkbar, bleibt jedoch Spekulation. Auf der Suche nach starken und zukunftsfähigen Strukturen können wir uns daher auch an anderen Ländern orientieren. Als Beispiel kann der Zusammenschluss der Feuerwehr-Unfallkassen von SchleswigHolstein und von Mecklenburg-Vorpommern zur Feuerwehr-Unfallkasse Nord dienen.

Mit der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte bietet sich nun für die Zukunft eine stabile Basis, bei der die besondere Identität der Feuerwehrangehörigen berücksichtigt wird. Bei diesem speziellen Versicherungsträger stehen die Kameradinnen und Kameraden der freiwilligen Feuerwehren im Mittelpunkt der Aufgabenerfüllung. Dabei soll es auch in Zukunft bleiben. Dies wird von uns als eine feuerwehrfreundliche Lösung unterstützt. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke, Herr Kolze. - Nun hat die Abgeordnete Frau Tiedge das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist bedauerlich, dass der Herr Sozialminister Kley heute nicht anwesend ist, und es war bedauerlich, dass er bei der Landesdelegiertenversammlung des Landesfeuerwehrverbandes am 24. April 2004 nicht anwesend war.

(Herr Gallert, PDS: Aber nicht für ihn! - Heiterkeit bei der PDS)

Vielleicht hätte er sich dann von dem geballten Unmut, der dort zum Ausdruck gebracht wurde, umstimmen lassen und seine feuerwehrunfreundliche Haltung zur Problematik der Feuerwehr-Unfallkasse abgelegt.

(Zustimmung bei der PDS - Herr Kosmehl, FDP: Ach, das ist doch Quatsch!)

Ausdruck dieses Unmutes war auch eine gemeinsame Resolution der Delegierten des Thüringer Landesfeuerwehrverbandes und des Feuerwehrverbands SachsenAnhalt, die auf ihren Landesdelegiertenversammlungen am 24. April einstimmig diese Resolution verabschiedet

haben, mit der sie den Zusammenschluss der Feuerwehr-Unfallkasse Sachsen-Anhalt mit der FUK Thüringen zur FUK Mitte begrüßen.

Seit Jahren währt nun schon der Streit zwischen der Feuerwehr-Unfallkasse, dem Landesfeuerwehrverband und dem Innenminister Herrn Jeziorsky auf der einen Seite und dem Sozialminister auf der anderen Seite, aber der Ministerpräsident entscheidet nicht.

Eigentlich sollte der Zusammenschluss zu einer FUK Mitte bis zum 1. Januar 2004 vollzogen werden, damit zur nächsten Sozialwahl im Jahr 2005 die Vertreter der Arbeitgeber, das heißt, die Träger des Brandschutzes, und die Vertreter der Arbeitnehmer, die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren, für die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte mit Hauptsitz in Magdeburg gewählt werden können. Weit gefehlt - geschehen ist in dieser Richtung nichts.

Welche Vorteile ergeben sich nun aus dem Zusammenschluss? - Erstens. Die Gremien sind paritätisch mit Vertretern der Kommunen als Arbeitgeber und Vertretern der freiwilligen Feuerwehren besetzt, das heißt mit den unmittelbar Betroffenen. Das ermöglicht es, direkt auf die spezifischen Belange der Feuerwehrleute zugeschnittene Beschlüsse zu fassen.

Bei einer Fusion mit der Unfallkasse Sachsen-Anhalt wären die Feuerwehrleute nicht mehr bzw. nur mit einem Mitglied vertreten, da sie in dieser Eigenschaft keine Arbeitnehmer sind.

Zweitens. Es handelt sich um den Zusammenschluss gleicher Kassen, die ausschließlich für die Angehörigen der Feuerwehren zuständig sind, wobei auch in dem Bereich der Prävention die Spezialisierung des technischen Personals optimal gewährleistet werden kann. Ohne andere ehrenamtliche Tätigkeiten abwerten zu wollen, ist es nun einmal Realität, dass ein Feuerwehrmann oder eine Feuerwehrfrau seine bzw. ihre eigene Gesundheit gefährdet, um Menschenleben oder Sachwerte zu retten. Aus diesem Grunde sind den Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren höhere Leistungen zu gewähren.

Drittens - und nicht zuletzt - muss darauf hingewiesen werden, dass vorhandene Einsparpotenziale ausgeschöpft werden und die Effizienz gesteigert wird.

Herr Kolze wies bereits darauf hin, dass man im Norden Deutschlands schon ein ganzes Stück weiter ist. Da wurde am 23. April 1997 die Verordnung zur Vereinigung der Feuerwehr-Unfallkassen der Länder Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern zur Feuerwehr-Unfallkasse Nord verkündet. Trotz dieser Fakten und der einhelligen Meinung der Fachleute favorisiert der Sozialminister immer noch die Fusion der Feuerwehr-Unfallkasse mit der Unfallkasse Sachsen-Anhalt.

Einige Daten über durchgeführte bzw. abgebrochene Gespräche zwischen der FUK und dem Sozialministerium: Am 7. August 2002 endete ein erstes Sondierungsgespräch abrupt, weil Herr Kley verlangte, die Verhandlungen mit der FUK Thüringen sofort einzustellen. Ansonsten würde er eine Verordnung zur Zwangsfusion mit der Unfallkasse Sachsen-Anhalt erlassen.

Ein zweites Gespräch wurde mit der ultimativen Forderung zur Fusion mit der FUK beendet. Bei einem Gespräch am 28. Oktober 2002 wurde zumindest die Zusicherung gegeben, den Gremien der FUK weitere Prüfungen zu ermöglichen. Allerdings erfolgte dann die Auf

forderung an die Feuerwehr-Unfallkasse Sachsen-Anhalt, an Vereinigungsgesprächen mit der Unfallkasse am 17. Februar teilzunehmen.

Dieser Aufforderung hat die FUK widersprochen, sodass als unrühmlicher Höhepunkt dem Innenminister im Februar eine Verordnung über die Vereinigung der FUK mit der Unfallkasse zur Mitzeichnung vorgelegt wurde. Dies wurde vom Innenminister abgelehnt. Von den Feuerwehrleuten ist die Haltung des Innenministers ausdrücklich positiv aufgenommen worden.

Am 17. Oktober 2003 wurde dem Ministerpräsidenten der Antrag auf Genehmigung der Fusion zur FUK Mitte vorgelegt. Er wurde bisher aber noch nicht unterschrieben. Das zeugt nicht gerade von einem respektvollen Umgang mit dem Feuerwehrverband und mit der Feuerwehr-Unfallkasse.

Bisher erfolgte keine Entscheidung, und das, obwohl aus einem Schreiben sowie aus Aussagen des Ministerpräsidenten Althaus und des Innenministers von Thüringen hervorgeht, dass die Fusionsbemühungen unter Berücksichtigung der sich aus dem Zusammenschluss ergebenden Synergieeffekte und einer weiteren Verbesserung der Leistungsfähigkeit bei gleichzeitiger Beibehaltung der günstigen Umlagehöhen unterstützt werden.

Die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren in Sachsen-Anhalt sind nicht mehr gewillt hinzunehmen, dass diese Entscheidung von der Landesregierung immer wieder vertagt wird. Deshalb wurde auf der Landesdelegiertenversammlung am 24. April 2004 eindeutig gefordert, dass diese Entscheidung noch vor den Kommunalwahlen zu erfolgen hat, um dieses Thema nicht zum Wahlkampfthema werden zu lassen. Es gibt auch nichts mehr zu bereden. Die Argumente sind ausgetauscht und es fehlt nur noch die Vorbereitung der Verordnung durch den Sozialminister und die Genehmigung durch die Ministerpräsidenten.

Werte Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, wenn Sie die Fusion der FUK Thüringen und Sachsen-Anhalt wirklich wollen und Ihr Antrag nicht nur Makulatur sein soll, dann stimmen Sie unserem Antrag mit der konkreten Fristsetzung zu. Eine allgemeine Willenserklärung wollen die Kameraden und Kameradinnen der freiwilligen Feuerwehren nicht mehr hören. - Danke.

(Beifall bei der PDS - Zustimmung bei der SPD)

Danke, Frau Tiedge, für die Einbringung. - Wir treten jetzt in eine verbundene Debatte zu den beiden Anträgen mit jeweils fünf Minuten Redezeit ein. Als erster Debattenredner wird der Innenminister Herr Jeziorsky für die Landesregierung das Wort nehmen. Er spricht in Vertretung des Sozialministers. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin hat schon darauf hingewiesen: Die gestrige Frage von Herrn Rothe an den Kollegen Kley zielte wohl auf diesen Tagesordnungspunkt. Ich darf Ihnen in Abstimmung mit Herrn Kollegen Kley die Stellungnahme der Landesregierung zu diesen Anträgen zu Gehör bringen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Hohe Haus hatte sich bereits in der Sitzung am 4. März dieses

Jahres und damals im Zusammenhang mit dem Brandunglück in Winterfeld mit dieser Versicherungsfrage auseinander gesetzt und schließlich mit der weiteren Behandlung den Ausschuss für Inneres beauftragt.

Die Idee der Länder übergreifenden Fusion ist vor dem Hintergrund anderer landesinterner - ich sage: schon immer vorhandener - Überlegungen entstanden. Ich habe bereits im Monat März darauf hingewiesen - das ist Konsens innerhalb der Landesregierung -, dass es darum gehen wird, die für die Versicherten bestmögliche Lösung zu wählen. „Bestmögliche Lösung“ heißt, den Feuerwehren durch ihre Versicherung den stabilen und qualitativ hochwertigen Schutz zu garantieren, der ihrem ehrenamtlichen Engagement angemessen ist.

Die Landesfeuerwehrverbände und die Feuerwehr-Unfallkassen Thüringen und Sachsen-Anhalt haben sich an die Ministerpräsidenten, an die Sozialminister und die Innenminister ihrer Länder gewandt und darum gebeten, die rechtlichen Voraussetzungen für die Fusion zu einer Feuerwehr-Unfallkasse Mitte zu schaffen. Die beiden Landesregierungen befinden sich wegen des Fusionswunsches der beiden Feuerwehr-Unfallkassen bereits im Gespräch.

Seitens des Thüringer Sozialministeriums wurde angeregt, Aufsichtsprüfungen der beiden Feuerwehr-Unfallkassen vorzunehmen und diese auszuwerten, um im Anschluss daran den Fusionswunsch der beiden Kassen auf der Grundlage verlässlicher Kenntnisse und erst dann möglicher Prognosen beraten zu können.

Die Fusionsbestrebungen der Feuerwehr-Unfallkassen sind vor dem Hintergrund der auch von der FUK für notwendig erachteten Erhöhung von Stabilität und Wirtschaftlichkeit der FUK Sachsen-Anhalt zu sehen. Im Interesse der ehrenamtlich tätigen Feuerwehrleute und auch der Kommunen ist es erforderlich, die Situation der Wunschfusionspartner zu kennen, bevor die Landesregierungen über die Fusionsoption entscheiden können. Da umgekehrt das gleiche Informationsbedürfnis aufseiten des Freistaates Thüringen besteht, ist mit dem Sozialministerium Thüringens vereinbart worden, die Prüfberichte zum Zweck der verlässlichen Beurteilung der Situation beider Träger auszutauschen.

Der Prüfbericht für die FUK Sachsen-Anhalt wird in den nächsten Wochen fertig gestellt sein. Nach Auskunft des Sozialministeriums Thüringens ist mit dem dortigen Bericht ebenfalls in Kürze zu rechnen.

Es ist aus meiner Sicht - ich denke, dass ich insoweit auch für die Thüringer Seite sprechen darf - nur allzu verständlich, vor einer etwaigen Hochzeit wissen zu wollen, wie hübsch bzw. wie zuverlässig Braut und Bräutigam nun wirklich sind. Wenn die Attraktivität der zukünftigen Eheleute feststeht, dann lässt sich auch über die Einzelheiten eines Ehevertrages reden.

Da für den einen Partner der Freistaat Thüringen zu entscheiden hat, sollte dem PDS-Antrag nicht entsprochen werden. Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen aber sagen: Wenn uns aus dem Freistaat Thüringen offiziell mitgeteilt wird, dass eine Fusion der beiden FeuerwehrUnfallkassen aus dortiger Sicht möglich ist, wird sich das Land Sachsen-Anhalt diesem Wunsch nicht verschließen.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der FDP)

Danke, Herr Minister. - Für die SPD-Fraktion wird der Abgeordnete Herr Rothe sprechen. Bitte.