Jens Kolze
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Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem die Kreisgebietsreform bereits beschlossen wurde, bleibt die Entscheidung über die Kreisstädte der zukünftigen Landkreise. Es werden keine leichten Entscheidungen sein, da diese Thematik bei allen Beteiligten, sowohl bei den Bürgern und den Vertretern der Kommunalpolitik vor Ort als auch bei den Vertretern der Landespolitik, in hohem Maße emotional belegt ist.
Es wurden Unterschriften gesammelt, Argumentationspapiere erstellt und Schriftsätze gefertigt. Die Betroffenheit der Bürger ist wie in kaum einem anderen Gesetzgebungsverfahren deutlich geworden. Dieses bürgerliche Engagement begrüße ich sehr; denn es zeigt doch auf sehr anschauliche Weise, dass sich die Menschen für ihr Land interessieren und sich für dessen Politik durchaus begeistern können.
Aber auch einzelne Abgeordnete sind vielfach in besonderer Weise berührt. Sie wurden angesprochen und aufgefordert, in einer bestimmten Weise tätig zu werden, und wurden an ihre Verbundenheit mit der örtlichen Ebene erinnert. Es ist parteiübergreifend schwierig und mag in manchen Fällen schlicht auch nicht möglich sein, die Interessengegensätze zwischen der Landespolitik und dem örtlichen Wohl der jeweils eigenen Gemeinde in Übereinstimmung zu bringen.
Dabei ist die Interessenwahrnehmung für die eigene örtliche Ebene aus meiner Sicht durchaus legitim. Sie zeigt, dass sich die zum Teil direkt gewählten Abgeordneten ihren Wählern und damit ihrem Souverän verbunden und verpflichtet fühlen. Auch dies ist ein Bestandteil unserer repräsentativen Demokratie.
Bürgermeister und Landräte haben zudem in der Anhörung jeweils aus ihrer Sicht auch Richtiges und Nachvollziehbares gesagt. Aber wir haben nun einmal nur eine bestimmte Zahl von Kreissitzen zu vergeben. Einige Städte werden nach den Beschlüssen des Landtages ihren Wunsch nicht erfüllt sehen.
Wichtig ist es mir, an dieser Stelle zu sagen, dass es nach dieser Entscheidung keine Verlierer und keine Gewinner geben darf. Die neuen Landkreise müssen zügig zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit finden; denn nur so lassen sich die anstehenden Aufgaben lösen.
Zu der Wahrheit gehört in diesem Zusammenhang aber auch, dass wir als Landtagsabgeordnete gehalten sind, im Einzelfall auch eine unliebsame Entscheidung zu treffen, wenn dies zum Wohle des Ganzen notwendig ist. Ich bin davon überzeugt, dass die Bürger vor Ort dies von uns erwarten, selbst diejenigen, die ihre Meinung in einer besonderen Weise für oder gegen einen der eingebrachten Gesetzentwürfe deutlich kundgetan haben. Die Bürger wollen meiner Ansicht nach nicht nur eine Entscheidung, sie wollen auch, dass die Entscheidung jetzt erfolgt. Der Reden sind genug gehalten, jetzt muss entschieden werden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Landesregierung hat Ihnen hierzu in den vorgelegten Gesetzentwürfen eine Reihe von Kriterien vorgeschlagen. Diese sind im
Rahmen der Gesetzeseinbringung ausführlich dargestellt worden. Auf eine erneute detaillierte Darstellung verzichte ich daher.
Für mich ist entscheidend, dass das in den Gesetzentwürfen niederlegte System nicht generell als falsch oder maßgeblich verbesserungsbedürftig angesehen werden kann; denn das von der Landesregierung entworfene Konzept einfacher, objektiv nachvollziehbarer und der Anzahl nach überschaubarer Kriterien besticht durch seine Einfachheit.
Wir können aber nicht die Tatsache ignorieren, dass die Vielzahl der Änderungsanträge ein Ausdruck dessen ist, dass sich der Diskussionsprozess bezüglich der Vorzüge einer jeden Kreisstadt nicht beliebig steuern lässt. Deshalb hat sich die CDU-Fraktion dazu entschlossen, die Abstimmung über die Gesetzentwürfe zu den Kreissitzen freizugeben. Damit hat sie deutlich gemacht, dass sie grundsätzlich jede der in Rede stehenden Kreisstädte für geeignet hält, Kreisstadt eines neu zu bildenden Landkreises zu sein.
Diese Entscheidung der CDU-Fraktion beinhaltet aber auch, dass wir uns nicht sklavisch an die in den Gesetzentwürfen festgelegten Kriterien binden lassen wollen.
Darüber hinaus wissen wir, dass die Rechtsprechung trotz eines vorgegebenen Systems im Einzelfall bei Vorliegen einer besonderen Begründung eine andere Entscheidung respektiert und dem Gesetzgeber einen weiten Beurteilungsspielraum einräumt.
Meine Damen und Herren! Wir alle wissen - auch der Innenminister hat es gesagt -, dass jede der bisherigen Kreisstädte die Funktion des Kreissitzes in einem der neuen Landkreise wahrnehmen könnte. Wir als Abgeordnete sind nun gefordert, nicht nur Partikularinteressen vor Ort zu berücksichtigen, sondern auch im Interesse des Landes eine Entscheidung zu treffen.
Die Schwierigkeit hat sich in den Anhörungen an der Vielzahl der eingeforderten und unterschiedlich gewichteten Kriterien eindrucksvoll gezeigt. Unser Ziel muss es sein, ein vernünftiges Ergebnis zu erzielen. Deswegen sollten wir uns heute trotz der Emotionen, die mit diesem Thema verbunden sind, auf eine sachliche Diskussion beschränken, damit wir heute die Kreisgebietsreform im Interesse unserer Bürger und des Landes zu einem guten Abschluss bringen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es scheint eine Ihrer Spezialitäten zu sein, verehrter Kollege Grünert, die Ängste der Menschen zu schüren.
Ich gehe sogar weiter: Sie spielen mit den Menschen, die heute Morgen hier unten demonstriert haben. Sie sagen nämlich, Sie wollen in Nuancen eine Veränderung des Gesetzes herbeiführen, und im gleichen Atemzug bestätigen Sie uns, dass Sie das Gesamtpaket ablehnen werden. Das erklären Sie bitte auch den Menschen, die heute Morgen vor dem Landtag gestanden haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Am Ende bitte.
Heute steht die Beschlussfassung über das Gesetz zur Neugliederung der Kreise in Sachsen-Anhalt an. Mit diesem Gesetz wird eine Angelegenheit geregelt, die in den Augen der Öffentlichkeit einen ganz besonderen Stellenwert hat. Entsprechende Reformen in anderen Bundesländern lehren uns, dass es sich um einen hochpolitischen und sensiblen Bereich handelt.
Die Notwendigkeit der Reform der Verwaltungsstrukturen auf der Kreisebene ist in Sachsen-Anhalt dabei im Grunde unbestritten. Gesichtspunkte der Verwaltungsökonomie und die demografische Entwicklung im Land erzeugen einen Handlungsdruck, die Verwaltungsstrukturen neu auszurichten, um den Anforderungen der Zukunft gerecht zu werden und die Verwaltung für den Bürger im Land noch bezahlbar zu gestalten.
Die Probleme waren und sind also bekannt. Doch es gehört Mut dazu, eine solche Reform wirklich durchzuführen; denn es handelt sich um eine Reform, bei der man immer einen Teil der Bürger enttäuschen muss. Hierbei kann man es nicht allen recht machen. Bürgerproteste, Bürgerinitiativen und Unterschriftsaktionen können daher bei einer solchen Reform von vornherein eingeplant werden, egal wie man es macht.
Darum braucht eine solche Reform Mut und Handlungsfähigkeit. Die Vorgängerregierung hat diesen Mut nicht aufgebracht und sie war auch nicht handlungsfähig.
Dass die Landesregierung aus CDU und FDP hierbei enorme Handlungsfähigkeit bewiesen hat, zeigt uns der vorliegende Gesetzentwurf.
Meine Damen und Herren! Es ist uns gelungen, den weitaus größten Teil des Landes völlig ohne Streit neu zu ordnen. Das zeigt, dass auf die Befindlichkeiten vor Ort eingegangen wurde. Das ist eine anerkennenswerte Leistung. Sie zeugt aber auch davon, dass wir als Parlament im Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz die richtigen Rahmenbedingungen für diese Reform gefunden haben.
Häufig wird weniger beachtet, dass die Neustrukturierung der Kreisbehörden auch immer etwas mit der jeweiligen politischen Einstellung zum Staatsaufbau zu tun hat. Dies wird in Sachsen-Anhalt besonders deutlich. Die Linkspartei.PDS hat noch ihren alten zentralistischen Staatsaufbau vor Augen und will übergroße Einheiten schaffen.
Die kommunale Selbstverwaltung nimmt nicht wirklich einen Stellenwert bei diesen Überlegungen der Linkspartei.PDS ein.
Ausgehend von dieser Sichtweise ist es durchaus nachvollziehbar, auf Kreisebene noch größere Verwaltungseinheiten als die vorgesehenen zu schaffen. Vielleicht sollten Sie diese dann aber besser Verwaltungsbezirke und nicht mehr Landkreise nennen.
Es soll nämlich nur noch von oben herab regiert werden.
Meine Damen und Herren! Diese Sichtweise ist nicht die Sicht der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen. Das Land braucht eine Landkreisebene, in der sich die Bürger selbst mit eigenen Rechten einbringen können. Wir brauchen daher eine Selbstverwaltung auf der Kreisebene, die diesen Namen auch verdient,
und wir brauchen das Ehrenamt, das Engagement der Menschen vor Ort für ihre eigenen Belange.
Wer mit offenen Augen durch unser Land reist, wird erkennen, dass die kommunale Selbstverwaltung und das Ehrenamt unserem Land gut tun. Wir brauchen noch mehr solches Engagement, um unsere Orte lebens- und liebenswert zu machen und zu erhalten.
Wir als Landtagsabgeordnete tun gut daran, darauf Acht zu geben, dass wir bei allem Konsolidierungsdruck gute Rahmenbedingungen für die ehrenamtliche Tätigkeit und für die Selbstverwaltung erhalten. Dies gilt umso mehr bei der Neugliederung der Landkreise.
Wenn sich die Linkspartei.PDS und auch die SPD vordergründig zur kommunalen Selbstverwaltung bekennen, so muss ihnen vorgehalten werden, dass sie bewusst gegen diese Selbstverwaltung handeln oder - besser gesagt - handeln wollen. Sie wollen Strukturen schaffen, die in Wirklichkeit keinen Platz für die Selbstverwaltung und für das Ehrenamt lassen. Alles soll nach Möglichkeit wieder staatlich erledigt werden.
Dies lässt sich dann auch wieder besser ideologisch steuern.
Dies kann allerdings nicht der Weg für Sachsen-Anhalt sein. Darum bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir müssen natürlich hierbei aufpassen, dass wir nicht Äpfel mit Birnen verwechseln.
Das eine ist Landesverwaltung, Exekutive des Landes, und das andere ist ein Ehrenamt, in dem sich Bürger vor Ort engagieren wollen.
Diese Möglichkeit müssen wir ihnen auch weiterhin geben.
Wir haben eben eine andere Auffassung als Sie. Wenn wir nur noch fünf große Regionalkreise haben und man in einem Landkreis 100, 200 km oder mehr zurücklegen muss, wo sollen wir dann noch dieses ehrenamtliche Engagement herbekommen? Die Leute schaffen es dann einfach nicht mehr, dieses wahrzunehmen.
Ein Gespenst geht um und das heißt wohl Dessau. Aber glauben Sie mir, nicht Dessau ist das Problem Anhalts, sondern Anhalt selbst.
Aber jetzt zu meiner Frage: Stimmen Sie mir zu, dass es ein wesentlicher Unterschied ist, ob die Gemeinden Rodleben und Brambach einmütig erklären, dass sie nach Dessau eingemeindet werden wollen, die Stadt Dessau sich dazu entschließt, diese Eingemeindung vorzunehmen und das Hohe Haus dies rechtlich ermöglicht, oder ob man es wie im Landkreis Anhalt-Zerbst mit vier Strömungen zu tun hat? Dort möchte nämlich Roßlau nach Dessau, Zerbst nach Köthen, der Raum Loburg ins Jerichower Land und - das wurde erst heute bekannt und wurde von der Bürgerinitiative für den Landkreis Anhalt-Wittenberg mit knapp 1 000 Unterschriften gefordert - die Region Anhalt sich mit dem Landkreis Wittenberg zusammenschließen. Gibt es dabei nicht einen qualitativen Unterschied? Ich stelle diese Frage, weil Sie mich persönlich auf das Engagement vor Ort ansprachen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die uns vorliegenden Gesetzentwürfe sind Teil einer Reihe und der vorläufige Abschluss von Gesetzesinitiativen, die der Neustrukturierung der öffentlichen Verwaltung in Sachsen-Anhalt dienen. Dies ist Anlass genug, auch einmal einen Blick zurück zu werfen. Dabei wird einmal mehr deutlich, wie sehr sich die Regierungstätigkeit der CDU und der FDP von der der Vorgängerregierung unterscheidet.
Während unter der Vorgängerregierung Pläne um Pläne aufgestellt, die Probleme aber nur beäugt wurden, das Land jedoch sachgerechtes Handeln benötigt hätte, wird nun angepackt und werden die neuen Reformen mit dem nötigen Augenmaß und auch dem Blick für das Detail umgesetzt.
Verehrter Kollege Gallert, verehrter Kollege Polte, warum haben Sie denn Ihre fünf Großkreise nicht umgesetzt, als es für Sie möglich war? - Ich kann Ihnen sagen, warum Sie es nicht getan haben: weil Sie vor dem von Herrn Gallert in seiner Rede beschworenen Souve
rän, dem Wähler, im Hinblick auf die Landtagswahl im Jahr 2006 Angst hatten; denn er will diese fünf Großkreise nicht.
Meine Damen und Herren! Denken Sie an das Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz, das Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften, die Neuausrichtung des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit, das Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz und das Kommunalneugliederungsgesetz. Diese Gesetze sind aufeinander abgestimmt und sind die Antwort auf die Notwendigkeit, die öffentliche Verwaltung effektiver zu gestalten und für die Anforderungen der Zukunft auch unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung zu wappnen.
Viele vor Ort waren über das Tempo der Reform erstaunt.
Insbesondere die Umsetzung einer Kreisgebietsreform noch in dieser Legislaturperiode wurde vielerorts nicht erwartet.
Dadurch, dass die Reformen, die in der Umsetzung besonders aufwendig sind, also die Reformen, die die kommunale Ebene betreffen, im Zusammenwirken mit den in der Kommunalpolitik Verantwortung tragenden Personen und zeitlich straff umgesetzt wurden, wird uns, dem Landtag, die Möglichkeit gegeben, auch die Kreisgebietsreform noch in dieser Legislaturperiode zum Abschluss zu bringen.
Das ist gut so; denn damit wird deutlich, dass diese Gesetze zusammengehören und letztlich insgesamt einem Gedanken dienen: die Grundlage dafür zu legen, dass die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung jetzt und künftig bürgernah und wirtschaftlich erfüllt werden können.
Dass eine kommunale Gebietsreform nicht unbedingt ein Regelungswerk ist, mit dem man sich als Politiker nur Freunde macht, ist uns allen bewusst. Daher ist es wichtig, möglichst im Konsens mit den örtlich Betroffenen Lösungen zu finden. Dieser Weg ist bei den Reformen in Sachsen-Anhalt konsequent beschritten worden. Er hat sich bewährt. Allerdings steht die Festlegung der Kreissitze noch bevor. Schon jetzt zeigt sich, dass diese Frage mit besonderen Emotionen verbunden ist. Dies belegen auf deutliche Weise die bereits vorliegenden Änderungsanträge.
Unser Innenminister hat bereits darauf hingewiesen, dass alle Stellungnahmen, die von Städten abgegeben worden sind, die als Kreissitz bestätigt wurden, positiv und nachhaltig zustimmend waren. Demgegenüber waren alle Stellungnahmen der Städte, die ihren Kreissitz verlieren, negativ.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses Ergebnis hätte ich auch voraussagen können. Hierbei geht es
nicht darum, welche Kriterien das Land bei der Festlegung des Kreissitzes zugrunde legt, sondern es geht schlicht um das Ergebnis der Abwägung.
Man wird von keiner Stadt verlangen können, dass sie dem Verlust des Kreissitzes zustimmt. Man wird von keinem Kommunalpolitiker verlangen können, dass er seine Stimme nicht gegen den Kreissitzverlust erhebt. Das gilt unabhängig von der parteipolitischen Zugehörigkeit des Kommunalpolitikers. Daher eignet sich die Frage der Kreissitzbestimmung auch nicht zur parteipolitischen Auseinandersetzung auf Landesebene.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Hinweise der Kommunalpolitiker, die das Interesse ihrer in den Gesetzentwürfen nicht berücksichtigten Stadt wahrnehmen, sind durchaus legitim. Wir sollten die Argumente auch ernst nehmen. Aber eines ist auch klar: Unsere Verantwortung als Landtagsabgeordnete verpflichtet uns, das Ganze zu sehen. Das heißt, dass es nur einen Kreissitz pro Landkreis geben kann und dass wir mit den Festlegungen gleichzeitig einigen Städten den Status als Kreisstadt entziehen müssen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind gehalten, die Kriterien zur Festlegung der Kreissitze auf deren Sachgerechtigkeit zu prüfen. Das werden wir in den Ausschussberatungen tun. Ich schließe mich dem Antrag des Kollegen Wolpert an und beantrage die Überweisung an den Innenausschuss. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Einbringung eines KommunalneugliederungsGrundsätzegesetzes hat die Landesregierung nach nur drei Jahren den letzten Baustein der Neustrukturierung des Landes erarbeitet.
Ich möchte es klar aussprechen: Während die heutige Opposition in der Zeit, als sie Regierungsverantwortung getragen hat, das Land acht Jahre mit Reformendebatten in Atem gehalten hat, wurde durch die von CDU und FDP getragene Landesregierung konsequent gearbeitet, gehandelt und umgesetzt.
Das Ergebnis ist beeindruckend. Mit der Schaffung des Landesverwaltungsamtes wurde die Landesebene fit für die Aufgaben der Zukunft gemacht.
Mit der inzwischen abgeschlossene Reform der Verwaltungsgemeinschaften wurde eine leistungsfähige Verwaltung auf kommunaler Ebene geschaffen. Mit dem Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz wurden die Strukturen der künftigen Kreise bereits vorgeben. Jetzt ist die Zeit der Umsetzung der im Grundsatz bereits feststehenden Kreisgebietsreform.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die von der CDU und der FDP getragene Landesregierung hat bei der Neustrukturierung des Landes auch einen neuen
Politikstil geprägt. Hier wurde und wird eine Politik mit dem Gesicht zum Volke betrieben.
Es ist beeindruckend, mit welchem Aufwand die Betroffenen vor Ort in die Vorbereitung der notwendigen Entscheidungen einbezogen wurden.
Hierfür möchte ich allen Beteiligten ausdrücklich danken.
Wie schon bei der Reform der Verwaltungsgemeinschaften wurden sämtliche Gemeinden und Landkreise des Landes Sachsen-Anhalt zu diesem Gesetzentwurf angehört. Der Gesetzentwurf wurde zudem im Rahmen einer Landrätekonferenz vorgestellt und in Bürgermeisterkonferenzen, die in jedem Landkreis stattfanden, erläutert. Dabei wurden auch ergänzende Stellungnahmen aufgenommen. Das Anhörungsverfahren erstreckte sich auch auf landesweit tätige Verbände. Das Ergebnis dieser Anhörungen wurde in die Begründung zu dem Gesetzentwurf aufgenommen.
Auf kreislicher Ebene tätige Vereinigungen konnten sich ebenso wie geladene örtliche Politiker im Rahmen von Kreiskonferenzen, die der Minister des Innern durchführte, zu dem Entwurf positionieren. Die Erkenntnisse aus den Kreiskonferenzen wurden bei der Überarbeitung des Entwurfs berücksichtigt. Wegen der besonderen Frage, ob im Zuge der Kreisgebietsreform ein Kreis Anhalt gebildet werden sollte, wurden die betroffenen Landkreise zusätzlich zu bestimmten Sachverhalten befragt, die im Rahmen einer Entscheidung über die Bildung eines solchen Landkreises von Bedeutung sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt zwei Ansätze dafür, wie man die Strukturen des Landes auf der kreislichen Ebene neu gliedern kann. Schaut man lediglich von oben auf das Land, ohne zu erkennen, dass es die Menschen sind, die unser Land tragen, kann man einen zentralistischen Aufbau des Landes verfolgen. Wer dies will, kommt im Ergebnis zu dem von der SPD und der PDS favorisierten Modell der fünf Großkreise.
Begreift man jedoch die Kreise als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften, so müssen die Entscheidungsprozesse transparent und gestaltbar bleiben. Nur so kann die ehrenamtliche Tätigkeit der vielen Frauen und Männer in unserem Land erhalten werden. Wenn man dies will, dann können Landkreise über ein bestimmtes Limit hinaus nicht beliebig vergrößert werden.
Hierbei weiß ich die große Mehrheit der Frauen und Männer in unserem Land auf unserer Seite. Selbst die Basis der im Landtag vertretenen Oppositionsparteien stimmt im Grundsatz mit diesem Ansatz überein und trägt die von der Landesregierung vorgeschlagene Neugliederung der Landkreise in weiten Teilen mit. Die Damen und Herren von der Opposition wären gut beraten, in dieser Frage auf ihre eigene Basis zu hören.
Meine Damen und Herren! Natürlich kann es die Landesregierung bei allem Konsens im Grundsatz nicht allen Beteiligten recht machen. Eine landesweite Neuregelung der Landkreise erfordert eine bestimmte Systematik, die von einigen als Unrecht empfunden wird.
In diesem Zusammenhang möchte ich an die Debatte um einen Landkreis Anhalt erinnern. Sie werden sich denken können, dass mein Herz, obgleich ich Dessauer bin, nicht nur für die Stadt schlägt, sondern auch für die Region Anhalt und auch für das ganze Land, das das Wort „Anhalt“ im Namen führt.
Nach meiner Auffassung ist die Identifikation mit Anhalt nicht ausschließlich von einem Landkreis Anhalt abhängig. So, wie die Altmärker gut mit zwei Landkreisen leben können, die Harzer sogar in zwei Bundesländern leben,
sich die Bitterfelder zuweilen als Sachsen fühlen, so wird der Anhalter seine Identität und seine landsmannschaftliche Verbundenheit nicht von einer Kreisgrenze abhängig machen.
Man muss auch zur Kenntnis nehmen, dass die nicht ausreichend eingetretene Identifikation der Menschen mit dem bisherigen Landkreis Anhalt-Zerbst zu völlig unterschiedlichen Bestrebungen hinsichtlich der Kreiszugehörigkeit geführt hat. Das mag man beklagen. Es bleibt aber eine Tatsache, dass die Roßlauer mehrheitlich zu Dessau wollen, die Coswiger ihre Zukunft in einem Landkreis Wittenberg sehen, die Loburger sich zum Jerichower Land hingezogen fühlen und die benachbarten Landkreise bereits seit langer Zeit andere Wege gehen.
Es muss auch zur Kenntnis genommen werden, dass manche von denen, die heute einen Landkreis Anhalt fordern, früher andere Ziele verfolgten und dies zum Teil auch heute noch tun.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Ergebnis ist der von der Landesregierung vorgeschlagene Weg zu größeren Kreisen ausgewogen. Er wird von einer breiten Mehrheit im Land getragen und er wird die Leistungsfähigkeit des Landes insgesamt verbessern.
Ich wiederhole meinen Satz vom Anfang: Die von der CDU und der FDP getragene Landesregierung hat in drei Jahren das vollendet, worüber die heutige Opposition in ihrer Regierungszeit acht Jahre lang nur diskutiert hat.
Auch hieran wird deutlich, wer in schweren Zeiten das Land führen kann und wer nicht. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und beantrage die Überweisung des Gesetzentwurfes an den Innenausschuss.
Sehr verehrter Kollege, aus meiner Sicht ist es aufgrund der zeitlichen Struktur, die wir uns selber vorgegeben haben, wichtig, dass wir schnell darüber beraten können. Hierfür trägt der Innenausschuss mit Sicherheit Sorge. Im Übrigen ist es nach meinem Dafürhalten ein ausschließlich innenpolitisches Thema.
Deshalb sollte es in diesem Ausschuss behandelt werden.
Ja.
Sehr geehrter Herr Bullerjahn, zunächst einmal sehe ich die Gefahr der Zerfaserung nicht, da die Koalitionsfraktionen fest zu dem Gesetzentwurf stehen.
- Ja eben, es gibt auch keine Probleme.
Wir haben ein Grundsätzegesetz. Das haben wir in der letzten Plenarsitzung beschlossen. Darin wurden die raumordnerischen Grundsätze festgelegt. Diese befolgen wir jetzt stringent. Deshalb gibt es aus meiner Sicht keine weitere Beratungsnotwendigkeit. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da alles Wesentliche insbesondere vom Herrn Innenminister Jeziorsky gesagt wurde und ich mich in diesem Fall nur wiederholen würde, möchte in den Herrn Präsidenten bitten, meine Rede zu Protokoll geben zu dürfen.
Der Innenminister hat zu den näheren Umständen der Einrichtung einer Härtefallkommission schon einiges gesagt. Dennoch möchte ich nicht darauf verzichten, erneut auf einige mir wichtig erscheinende Punkte hinzuweisen.
Wie Sie alle wissen, ist das Zuwanderungsgesetz zum 1. Januar 2005 in Kraft getreten. § 23a des Aufenthaltsgesetzes eröffnet der Landesregierung die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung eine Härtefallkommission (HFK) einzurichten.
Von seiner rechtlichen Struktur stellt § 23a des Aufenthaltsgesetzes eine Ausnahmeregelung dar. Die Regelung bezweckt daher nicht, dass zusätzliche verfahrensbedingte Aufenthalte entstehen. Dies ist auch der Grund dafür, dass eine Härtefallkommission ausschließlich im Wege der Selbstbefassung tätig wird und Dritte nicht verlangen können, dass sich eine Härtefallkommission mit einem bestimmten Einzelfall befasst oder
eine bestimmte Entscheidung trifft. Kurz: Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Befassung der Härtefallkommission.
Ferner steht die Anordnungsbefugnis der obersten Landesbehörde ausschließlich im öffentlichen Interesse und begründet keine subjektivöffentlichen Rechte. Der Rechtsweg ist daher ausgeschlossen. Dies stellt auch keinen Verstoß gegen den verfassungsrechtlich in Artikel 19 Abs. 4 Satz 1 des Grundgesetzes verankerten Justizgewährleistungsanspruch dar; denn der betroffene Ausländer konnte seine subjektiven Rechte bereits hinreichend in gerichtlichen Verfahren geltend machen. Die hier gegenständliche Härtefallregelung muss daher als eine „Zusatzleistung“ des Gesetzgebers angesehen werden.
Von der gesetzlichen Ermächtigung zur Einrichtung einer Härtefallkommission hat das Land mit der Härtefallkommissionsverordnung (HFK-VO) vom 8. Februar 2005 Gebrauch gemacht. Als Ergebnis des in der Verordnung normierten Verfahrens kann aufgrund des Ersuchens der Härtefallkommission die oberste Landesbehörde anordnen, vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern abweichend von den sonst erforderlichen Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen ein Aufenthaltsrecht zu gewähren.
Lassen Sie mich den wesentlichen Regelungsinhalt der Verordnung kurz darstellen. Die HFK wird beim Ministerium des Innern eingerichtet und setzt sich aus acht Mitgliedern zusammen, die auf Vorschlag des Landkreistages, des Städte- und Gemeindebundes, der Liga der Freien Wohlfahrtspflege, des Flüchtlingsrates, der Katholischen Kirche, der Evangelischen Kirchen und des MS vom Innenminister berufen werden. Das MI entsendet ebenfalls einen Vertreter. Zudem soll die HFK paritätisch mit Männern und Frauen besetzt werden.
Die HFK wird zudem ausschließlich im Wege der Selbstbefassung tätig. Anträge können somit nur von den Kommissionsmitgliedern eingebracht werden. Für ein Härtefallersuchen ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig.
Von der Ermächtigung des § 23a Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes, Ausschlussgründe für die Annahme eines Härtefalls durch die Rechtsverordnung zu bestimmen, wurde Gebrauch gemacht. Die Annahme eines Härtefalls ist insbesondere ausgeschlossen bei Ausländern,
- die in den letzten drei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten oder einer Geldstrafe von mindestens 180 Tagessätzen verurteilt worden sind,
- die gemäß §§ 53 und 54 des Aufenthaltsgesetzes ausgewiesen sind,
- die ihre Abschiebung über einen längeren Zeitraum durch falsche Angaben oder fehlende Mitwirkung vereitelt haben und
- die zur Fahndung ausgeschrieben sind.
Nach alledem besteht auch für die Kollegen der PDS kein Grund, daran zu zweifeln, dass es sich bei der Verordnung um eine ausgewogene Regelung handelt. Zum einen sind die wesentlichen gesellschaftlichen Gruppen in Sachsen-Anhalt, die sich mit der Ausländerarbeit befassen, in der Härtefallkommission vertreten und können sich damit einbringen. Insoweit ist es wichtig und auch
richtig, dass in der Kommission Vertreter des Städte- und Gemeindebundes sowie des Landkreistages mitwirken.
Daneben - dies ist ebenso wichtig - bieten Ausschlussgründe Gewähr dafür, einer missbräuchlichen Inanspruchnahme der neuen Regelung entgegenzuwirken. Das war eine der wesentlichen Forderungen der CDU im Vermittlungsausschuss zu diesem Punkt. Der Innenminister hat bereits darauf hingewiesen.
Denn man muss sich verdeutlichen, dass die Einrichtung einer Härtefallkommission dazu „verführt“, die Kommission als letztes Mittel vor einer drohenden Abschiebung noch in Anspruch zu nehmen. Es kann aber nicht sein, über die Härtefallkommission ein Aufenthaltsrecht zu erhalten, wenn es sich um Straftäter handelt oder wenn Betroffene durch eigenes Zutun über einen unter Umständen langen Zeitraum ihre Abschiebung verhinderten oder zumindest nicht aktiv bei den erforderlichen Maßnahmen, zum Beispiel im Rahmen der Passbeschaffung, mitwirkten. Ein derartiges Verhalten darf nicht „belohnt“ werden. Die Verordnung stellt sicher, dass diese Personen kein Aufenthaltsrecht aufgrund eines Härtefallersuchens erwirken können.
Vielleicht lässt sich das zuvor Gesagte auf folgende Kurzformel bringen: Aufgabe der Kommission ist es, im öffentlichen Interesse echte Härtefälle zu erkennen und die Fälle, die zweifelsfrei keine sind, zügig auszufiltern.
Zusammenfassend erlaube ich mir die Feststellung: Mit der hier in Rede stehenden Härtefallkonzeption wurde ein gangbarer Weg gefunden, um in naturgemäß wenigen Einzelfällen - unter Anwendung eines strengen Maßstabes - aus humanitären Gründen einen Verbleib zu ermöglichen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf enthält im Wesentlichen redaktionelle Änderungen des Aufnahmegesetzes, die wegen des In-Kraft-Tretens des Zuwanderungsgesetzes mit Wirkung zum 1. Januar 2005 erforderlich geworden sind.
Mit einer Regelung ist aber auch eine wesentliche inhaltliche Veränderung des bisherigen Aufnahmerechts verbunden; denn das Aufenthaltsgesetz des Bundes regelt erstmals ein bundesweites Verteilverfahren für illegal ein
gereiste Ausländerinnen und Ausländer, die kein Asylverfahren betreiben und die nicht umgehend abgeschoben werden können.
Aus den Migrationsberichten der vergangenen Jahre ist ein deutlicher Trend abzusehen. Die Zuwanderung nach Deutschland, und zwar in all ihren Erscheinungsformen, ist rückläufig. Für das Jahr 2003 weist der Migrationsbericht der Bundesbeauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration einen Wanderungsüberschuss von 219 000 Personen auf, was im Vergleich zum Vorjahr einem Rückgang um insgesamt etwa 54 000 Personen entspricht.
Die größte Gruppe der ausländischen Zuwanderer stellen die Saisonarbeitnehmer dar, die im Jahr 2003 mit 300 000 Personen zu Buche schlugen. Eine weitere wichtige Zuwanderungsform stellt der Ehegatten- und Familienzuzug dar, der im Jahr 2003 ca. 85 000 Personen ausmachte. Besonders stark machte sich der Zuwanderungsrückgang bei Spätaussiedlern und Asylbewerbern bemerkbar. Im Jahr 2004 sind 59 093 Spätaussiedler und deren Angehörige nach Deutschland gekommen, was im Vergleich zum Vorjahr einem Rückgang um 19 % entspricht. 99 % dieser Zuwanderer stammten aus den Teilrepubliken der ehemaligen Sowjetunion.
Danke schön. - Für das Jahr 2005 ist aufgrund des InKraft-Tretens des Zuwanderungsgesetzes von einem weiteren Rückgang der Zuwanderung von Spätaussiedlern auszugehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Zahlen sollten aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Bundesrepublik Deutschland eine beachtliche Integrationsleistung erbringt. Insgesamt leben 7,3 Millionen Menschen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit in Deutschland, was einem Anteil von 8,9 % an der Gesamtbevölkerung entspricht. Der überwiegende Anteil der Ausländer lebt in den alten Bundesländern, wobei Hamburg, Berlin und Baden-Württemberg die Spitzenpositionen einnehmen. Von den neuen Bundesländern weist Sachsen-Anhalt den geringsten Ausländeranteil auf.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das neue Zuwanderungsrecht hat langjährige Forderungen von CDU-Politikern umgesetzt. Das Zuwanderungsgesetz geht zwar davon aus, dass Deutschland trotz hoher Arbeitslosigkeit in begrenztem Umfang qualifizierte Zuwanderinnen und Zuwanderer benötigt; deren Zuwanderung muss allerdings im Rahmen des Möglichen so gesteuert werden, dass sie den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedürfnissen der Bundesrepublik sowie deren humanitären Verpflichtungen gerecht wird und den Aufnahme- und Integrationskapazitäten des Landes entspricht.
Das Gesetz geht erkennbar von einer aktiven Integrationspolitik aus und beseitigt damit zurückliegende Versäumnisse und Fehlsteuerungen. Zentrale Elemente des neuen Zuwanderungsrechts sind damit zum einen eine
Zuwanderungssteuerung; zum anderen wird eine weitere wesentliche Aufgabe der Migrationspolitik, nämlich die Integration der Zuwanderer, betont.
Fragt man nach den Motiven der Zuwanderung, so lässt sich bei der Zuwanderung in allen EU-Staaten feststellen, dass die so genannte Arbeitsmigration stetig zunimmt. Wenn aber feststeht, dass Arbeitsmigration das dominierende Motiv der Zuwanderung ist, so ergeben sich für Deutschland, insbesondere aber auch für unser Bundesland besondere Schwierigkeiten; denn es muss nach einer Lösung für das Problem gesucht werden, dass unser Land unter einer erheblichen Arbeitslosigkeit leidet und deshalb nicht in der Lage ist, in allen Bereichen des Erwerbslebens Arbeitsmigranten aufzunehmen. Entscheidend kommt es daher darauf an, dass Zuwanderung gezielt und arbeitsmarktorientiert erfolgt.
Ich sehe, meine Redezeit ist vorbei.
- Ja, Gott sei Dank.
- Wie bitte?
- Ach, wissen Sie, über den Unsinn, den Sie hier schon abgeliefert haben, habe ich mich auch nicht erregt. Also bleiben Sie einfach fair. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Opposition erhebt den Vorwurf, die Regierungsfraktionen gingen die Verwaltungsmodernisierung konzeptionslos und bruchstückhaft an. Dieser Vorwurf ist unberechtigt. Ich bin zwei Jahre nach der Übernahme der Regierungsverantwortung durch die Fraktionen der CDU und der FDP von der Richtigkeit unseres Bausteinkonzeptes zur umfassenden Modernisierung aller Zweige der Landesverwaltung überzeugt.
Wir haben während dieser Zeit im Landtag vier zentrale Bausteine unseres Konzeptes einer auf die Verhältnisse von Sachsen-Anhalt zugeschnittenen Verwaltungsmodernisierung beschlossen. Mit dem Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz und dem Gesetz zur Neuordnung der Landesverwaltung haben wir die unmittelbare Landesverwaltung umgebaut.
Der dritte Baustein war das Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der gemeindlichen Selbstverwaltung. Damit haben wir leistungsfähigere Verwaltungsstrukturen auf der Ortsebene geschaffen und sind unserem Ziel ein ganzes Stück näher gekommen, möglichst viele Aufgaben auf die kommunale Ebene zu verlagern. Bei diesem Umbau haben wir immer, im Gegensatz zur heutigen Opposition, die Kirche im Dorf gelassen.
Wir achten die von vielen Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung geleistete ehrenamtliche Arbeit. Dabei wird oft der Satz von der Kommunalpolitik als Schule der Demokratie bemüht. Demokratie lebt von der Mitwirkung engagierter Bürgerinnen und Bürger, die nicht durch überregulierte Entscheidungsverfahren ad absurdum geführt werden darf. Diese Auffassung teilt die gesamte CDU-Fraktion. Deshalb haben wir aus Respekt vor dieser Arbeit die Räte und Bürgermeister in den kleinen Dörfern nicht zugunsten von unnötigen, unübersichtlichen und unpersönlichen Verwaltungsstrukturen aufgegeben.
Ich darf in diesem Zusammenhang nur an die von der heutigen Opposition initiierte unsägliche Debatte über die Verbandsgemeinde mit ihren komplizierten Entscheidungsstrukturen in der vergangenen Wahlperiode erinnern. Das war ein Irrweg, der zum Glück der Vergangenheit angehört.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der heute zur Beschlussfassung anstehende Gesetzentwurf stärkt die Entscheidungskompetenzen der kommunalen Ebene und bringt die Verwaltungsentscheidungen näher zum Bürger. Statt des Landesverwaltungsamtes wird zukünftig beispielsweise das Umweltamt eines Landkreises über Wasserentnahmen mittelständischer Unternehmen entscheiden. Wir glauben, dass aufgrund der vor Ort in den Kreisen und kreisfreien Städten vorhandenen Sachkenntnis zügiger und schneller im Sinne des Bürgers entschieden werden kann.
Verwaltungsverfahren werden infolge der Ortsnähe abgekürzt. Zeitaufwendige Konsultationen zwischen dem
Landesverwaltungsamt und der Kreisebene entfallen. Ortstermine, die die Entscheider erst sachkundig machen, können zukünftig entfallen. Gerade im Umweltbereich, der den Schwerpunkt bei der Aufgabenverlagerung im Ersten Funktionalreformgesetz darstellt, ist es angesichts der wegen des EU-Rechts schon komplizierten Materie von unschätzbarem Wert, wenn der Bürger sich mit seinen Anträgen an die Ortsebene wenden kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Anders als die heutige Opposition, die in der vergangenen Wahlperiode zunächst nur auf der Grundlage von Entschließungsanträgen Programmsätze vom Landtag hat beschließen lassen, haben wir uns den Schwierigkeiten eines solchen Großvorhabens gestellt und den Gesetzentwurf mit konkreten Aufgaben und einer den Vorgaben der Landesverfassung folgenden Finanzierungsregelung zügig beraten.
Dabei waren naturgemäß die Fragen des Personalübergangs und der nach Artikel 87 Abs. 3 unserer Verfassung vorzunehmende Kostenausgleich für die neu auf die Landkreise und kreisfreien Städte zukommenden Aufgaben von besonderer Brisanz. Darüber wurde in den eineinhalb Jahren der Vorbereitung dieses Gesetzentwurfs durchaus kontrovers diskutiert.
Der weitgehende Konsens mit den kommunalen Spitzenverbänden bezüglich der Kostenerstattungen und bezüglich der von uns auf ihren Wunsch hin in der Rahmenvereinbarung fixierten freiwilligen Personalübernahme für besondere Fachaufgaben aus dem Umweltbereich - diesen Wunsch hatten deren Vertreter in der vom Innenausschuss anberaumten Anhörung deutlich gemacht - hat die Arbeit an diesem Reformvorhaben gefördert. Dafür sei den kommunalen Spitzenverbänden an dieser Stelle noch einmal gedankt.
Die gegebenen Hinweise zur Veränderung der interkommunalen Aufgabenverlagerung haben wir durch Änderungsanträge umgesetzt.
Ich hoffe, dass wir unabhängig von der parteipolitischen Ausrichtung gemeinsam die Kraft finden, diesen für unser Land so dringend notwendigen Reformprozess weiter voranzutreiben. Die CDU-Fraktion jedenfalls wird sich dieser Aufgabe stellen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende, einer guten Tradition des Hohen Hauses folgende fraktionsübergreifende Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt setzt sich aus zwei Regelungskomplexen zusammen. Zum einen enthält er die notwendig gewordene Neueinteilung der Wahlkreise. Zum anderen dient er der Umsetzung der praktischen Erfahrungen aus der Durchführung von Wahlen, die immer wieder zu Komplikationen geführt haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die rechtliche Notwendigkeit einer Änderung der bisherigen Wahlkreiseinteilung folgt schon aus dem Gesetz zur Änderung parlaments- und wahlrechtlicher Vorschriften vom 20. November 2001, in dem die Anzahl der Wahlkreise mit Wirkung für die fünfte Wahlperiode von 49 auf 45 reduziert wurde.
Darüber hinaus ist aber auch der Entwicklung der Bevölkerungszahl in den jeweiligen Wahlkreisen Rechnung zu tragen; denn die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises darf gemäß § 10 des Wahlgesetzes von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlkreise nicht um mehr als 20 vom Hundert nach oben oder unten abweichen. Die gesetzliche Vorgabe, möglichst gleich große Wahlkreise einzuführen, dient der Verwirklichung des verfassungsrechtlichen Prinzips der Wahlrechtsgleichheit, der Rechnung zu tragen unsere Aufgabe ist.
Auf der Grundlage dieses rechtlichen Rahmens bleibt uns bei der Neugestaltung der Wahlkreise kein großer Spielraum. Maßstab können dabei im Wesentlichen nur objektive Kriterien sein. Hiervon geht der vorliegende Gesetzentwurf auch erkennbar aus, weil die vorgesehene Änderung der Wahlkreiseinteilung auch auf dem Bericht der Landesregierung über die Veränderung der Einwohnerzahlen in den Wahlkreisen des Landes beruht. Darüber hinaus waren auch die gemeindlichen Gebietsänderungen zu berücksichtigen.
Meine Damen und Herren! Wegen der demografischen Entwicklung in Sachsen-Anhalt und der bislang durchgeführten Gebietsänderungen sieht der Gesetzentwurf vor, dass die notwendige Anpassung der Anzahl der Wahlkreise zum einen durch die Reduzierung um je einen Wahlkreis in den Städten Magdeburg und Halle erfolgt. Ferner sollen aufgrund der Neueinteilung des Gebietes der Stadt Dessau und der Landkreise Anhalt-Zerbst und Wittenberg sowie der Landkreise Quedlinburg, Sangerhausen und Merseburg-Querfurt die bisherigen Wahlkreise 25 und 33 entfallen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Daneben dient die vorgeschlagene Änderung des Wahlgesetzes insoweit der Rechtssicherheit, als sich kommunale Ge
bietsänderungen, die erst nach dem frühestmöglichen Termin der Bewerberaufstellung wirksam werden, nicht mehr automatisch auf die Wahlkreiseinteilung auswirken.
Neben diesen harten rechtlichen Kriterien enthält die Reduzierung der Wahlkreise aber auch ein politisches Signal. Angesichts der Lage der öffentlichen Haushalte leistet auch die Politik durch die Verkleinerung des Landtags einen Beitrag zu einem sparsamen Umgang mit öffentlichen Finanzmitteln. Dies erwartet die Bevölkerung von uns. Dem werden wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auch gerecht.
Die übrigen vorgeschlagenen Änderungen dienen der Klarstellung und der begrifflichen Angleichung an das Bundes- und Europawahlgesetz.
Nach all dem schlage ich die Überweisung in den Ausschuss für Inneres vor und bitte alle Fraktionen um eine zügige Beratung, damit die Änderung des Wahlgesetzes im Monat Januar 2005 beschlossen werden kann. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Freiheit ist das Recht, alles zu tun, was die Gesetze gestatten“ - so lautet ein Ausspruch von Charles de Secondat, einem französischen Staatstheoretiker und Schriftsteller. Dieser Aphorismus beschreibt in kurzen Worten den Inhalt und den Anlass für das Gesetz zur Eingemeindung in die kreisfreie Stadt Dessau. Einige Gemeinden tun etwas, was ihnen die Gesetze gestatten, und machen damit von ihrer Freiheit Gebrauch.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben es bei diesem Gesetz nicht mit einer Besonderheit, sondern eigentlich mit einer Selbstverständlichkeit zu tun. Hier
über dürfte es eigentlich unter uns Parlamentariern, und zwar aller Fraktionen, keinen Zweifel geben.
Lassen Sie mich aber zunächst zurückgehen und Ihnen die Entwicklung in dieser Region darstellen. Sowohl in der Gemeinde Brambach als auch in der Gemeinde Rodleben wurden die Bürger zu der beabsichtigten Eingemeindung in die kreisfreie Stadt Dessau angehört.
Die Anhörung der Bürger Brambachs ergab eine Zustimmung von mehr als 63 % der Bürger. In Rodleben sprachen sich knapp 85 % der Bürger für die in Rede stehende Eingemeindung aus. Daneben beschlossen auch die Gemeinderäte der Gemeinden Brambach und Rodleben sowie der Stadtrat der Stadt Dessau, eine solche Eingemeindung vorzunehmen. Deshalb kann kein Zweifel daran bestehen, dass bei den Protagonisten vor Ort ein Höchstmaß an Übereinstimmung erzielt werden konnte. Soll dies kein Handlungsauftrag an die Politik sein?
Meine Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen sind der Auffassung, dass wir uns diesem eindeutig geäußerten Willen der Bürger und der kommunalen Vertretungen nicht verschließen dürfen. Als Resultat des an uns Politiker gerichteten Handlungsauftrages legen wir einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Beratung vor. Er beinhaltet die Eingemeindungen der Gemeinden Brambach und Rodleben in die kreisfreie Stadt Dessau. Hieraus ergibt sich als Konsequenz ihr Ausscheiden aus ihrem bisherigen Landkreis und ihrer bisherigen Verwaltungsgemeinschaft. Dies hat notwendigerweise eine Änderung der Landkreisgrenze zur Folge.
Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf entspricht in mehrfacher Hinsicht den von der CDU und der FDP geäußerten Grundsätzen und Überzeugungen. Dies gilt insbesondere für das im Zusammenhang mit der Kommunalreform stets an prominenter Stelle genannte Freiwilligkeitsprinzip.
Wir haben uns von Anfang an vorgenommen, dem Primat der Freiwilligkeit zum Durchbruch zu verhelfen. Dies deshalb, weil wir der Überzeugung sind, dass sich die schwierigen Aufgaben auf diesem Politikfeld nur dann lösen lassen, wenn wir die Menschen auf diesen Weg mitnehmen. Dieses Ziel lässt sich nach unserer Überzeugung nur erreichen, indem man den vor Ort durchaus vorhandenen Gestaltungswillen nutzt und es den dortigen Akteuren überlässt, ihr eigenes Schicksal selbst in die Hand zu nehmen. Nur so lässt sich das erforderliche Maß an Akzeptanz erreichen.
Wohin es führen kann, wenn man sich von diesem Prinzip löst - jetzt komme ich zu dem PDS-Antrag -, kann man an den Reaktionen der örtlichen Vertreter der PDS erkennen. Während die PDS-Fraktion im Landtag die in Rede stehenden Eingemeindungen zu verhindern sucht, haben die örtlichen Vertreter der PDS zu einer Unterschriftenaktion aufgerufen, mit der sie um Zustimmung für eine solche Eingemeindung bitten.
Hier zeigt sich mit aller Deutlichkeit, welchen Weg sich der Wille zu einer eigenverantwortlichen Gestaltung der eigenen Verhältnisse bahnt, wenn manche Parteien mit ihrer Politik die Bedürfnisse der Bevölkerung aus den Augen verlieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Darüber hinaus widerspricht die durch den vorliegenden Gesetzent
wurf vorzunehmende Eingemeindung nicht den von der Landesregierung festgelegten Grundsätzen der Raumentwicklung und den im Rahmen der gebotenen Anpassung kommunaler Strukturen entworfenen Leitvorstellungen, wonach freiwilligen Zusammenschlüssen in Form von Einheitsgemeinden der Vorrang vor der Anpassung von Verwaltungsgemeinschaften einzuräumen ist.
Schließlich erweist sich die Eingemeindung der beiden Gemeinden in die kreisfreie Stadt auch als zweckmäßig; denn anderenfalls würde es mit dem 1. Januar 2005 erforderlich werden, beide Gemeinden für einige Monate einer neuen Verwaltungsgemeinschaft zuzuordnen, aus der sie sodann wieder austreten müssten, weil deren Zuordnung zu Dessau früher oder später ohnehin vorgesehen ist. - Dies alles macht aus der Sicht der Koalitionsfraktionen keinen Sinn.
Nicht zuletzt deshalb erscheint eine zügige Verabschiedung dieses Gesetzes erforderlich. Ich bitte Sie daher um Ihre Unterstützung und bitte um die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innenausschuss. - Vielen Dank.
Ja.
Zur ersten Frage: Ja. Zur dritten Frage: Nein. Zur zweiten Frage. - Darf ich noch einmal ganz kurz sprechen?
Auch für den Fall, dass es nicht zu einem Zusammengehen von Dessau und Roßlau kommen wird - ich glaube nicht, dass es nicht erfolgen wird -, halte ich das Zusammengehen von Brambach, Rodleben und Dessau für richtig, weil es dem Bürgerwillen vor Ort entspricht. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr verehrter Herr Dr. Polte, ich glaube, Ihre Schelte richtet sich an den falschen Adressaten. Es ist weder ein Gesetzentwurf von Minister Daehre noch des Innenministeriums und somit der Landesregierung. Vielmehr ist es eine Vorlage aus den Koalitionsfraktionen der FDP und der CDU.
Mit dieser Vorlage entsprechen wir dem eindeutigen Votum der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Brambach, Rodleben und der Stadt Dessau.
An die PDS gerichtet, möchte ich ganz kurz noch eines sagen: Wenn Sie sich als Hüter
der Interessen der Stadt Dessau aufspielen, dann hätten Sie erst einmal mit Ihren Genossen vor Ort eine Rücksprache führen sollen; denn die haben erst eine erneute Unterschriftenaktion für eine solche Eingemeindung nach Dessau gestartet. Ich glaube, die wissen es etwas besser als Sie. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Entwurf eines Ersten Funktionalreformgesetzes gehen wir einen weiteren Schritt auf dem Weg der konsequenten Verwaltungsmodernisierung.
Mit dem Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz haben wir die erforderliche umfassende Reformierung der Landesverwaltung eingeleitet. Hierzu gehört die Errichtung des Landesverwaltungsamtes, die Reform auf der Ebene der Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, hierzu wird auch eine Kreisgebietsreform gehören, ebenso wie die hiermit in Angriff genommene Übertragung von Aufgaben im Rahmen der Funktionalreform.
All diese Modernisierungsvorhaben beruhen auf dem Grundsatz: So viel Staat wie nötig, so wenig Staat wie möglich.
Unser Ziel muss es sein, übertriebene Kontroll- und Überwachungsbürokratie abzuschaffen, um vermehrt Freiraum für eigenverantwortliches Handeln von Bürgern, Wirtschaft und Kommunen einzuräumen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll also der Auftrag aus dem Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz umgesetzt werden, Aufgaben, die nicht verzichtbar und nicht privatisierbar sind, zu kommunalisieren.
Im Mittelpunkt stand hierbei die Frage, von wem die staatlichen Aufgaben am effektivsten erfüllt werden können. Mit der Aufgabenverlagerung auf die kommunale Ebene werden Verwaltungsverfahren abgekürzt. Die Aufgaben werden in Zukunft dort wahrgenommen, wo sie anfallen. Somit können die Entscheidungen im Interesse von Unternehmen und Bürgern ortsnäher getroffen werden. Indem möglichst viel Verantwortung nach unten gereicht wird, erweitern wir die Freiräume insbesondere auch für die Kommunen. Dies entspricht dem Grundsatz der Subsidiarität, dem selbstverantworteten Menschenbild und stärkt die kommunale Selbstverwaltung.
Meine Damen und Herren! Natürlich werden dabei nur solche Aufgaben übertragen, deren Erledigung auf kommunaler Ebene wirtschaftlicher erfolgen kann. Hierbei wird von vielen als allererstes das Konnexitätsprinzip ins Feld geführt, aber übersehen, dass durch eine solche Aufgabenübertragung auch die Effizienz des Handelns der kommunalen Verwaltung gesteigert wird. Bei der gemeinsamen Erfüllung staatlicher und eigener Aufgaben kommt es zu Synergieeffekten und somit natürlich auch zu Einsparungen. Die ortsnahe Erledigung führt zu mehr Bürgernähe und Wirtschaftlichkeit.
Selbstverständlich muss daneben auch nach den Vorgaben der Landesverfassung aus Artikel 87 Abs. 3 ein angemessener Ausgleich an die Kommunen erfolgen, soweit durch die Aufgabenübertragung eine Mehrbelastung entsteht.
Die Kommunen dürfen nicht mit staatlichen Aufgaben so belastet werden, dass sie überwiegend staatliche Angelegenheiten wahrnehmen und ihnen dadurch die Bewegungsfreiheit in Selbstverwaltungsangelegenheiten genommen wird. Gerade dies will das vorliegende Gesetz mit seinen Regelungen zum Kostenausgleich verhindern.
Ich möchte Sie aber jetzt nicht mit langwierigen Einzelheiten aus dem Entwurf und der Begründung langweilen. Nur so viel: Die Mehrbelastung der kommunalen Ebene wird anhand der Kosten eines Arbeitsplatzes auf der Basis des Gutachtens der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung berechnet. Näheres entnehmen Sie bitte Artikel 12 des vorliegenden Gesetzentwurfs.
Meine Damen und Herren! Wir sind auf jeden Fall der Ansicht, dass die Kommunen die notwendige Leistungsfähigkeit für die Übertragung von Aufgaben des Landes besitzen. Indem mit dem Gesetzentwurf neben kleineren Aufgabenblöcken aus den Bereichen Inneres, Wirtschaft und Arbeit, Kultus sowie Bau und Verkehr schwerpunktmäßig Umweltaufgaben auf die Landkreise und kreisfreien Städte verlagert werden, tragen wir ein Stück dazu bei, die öffentliche Verwaltung zunehmend zum Dienstleister für Bürger und Wirtschaft weiterzuentwickeln. Das Paket Verwaltungsreform, Funktionalreform und kommunale Neugliederung ist dabei im Gesamtkontext zu betrachten. Die einzelnen Reformvorhaben können nicht losgelöst voneinander gesehen werden, da sie aufeinander aufbauen und sich gegenseitig bedingen.
Für die Leistungsfähigkeit des Landes wird es auch weiterhin unverzichtbar sein, Aufgabenkritik und -verzicht, Entbürokratisierung, Privatisierung, die Deregulierung von Vorschriften und Standards sowie die Strukturreform der Landesverwaltung voranzutreiben. Die Aufgabenwahrnehmung nach dem Grundsatz der Subsidiarität spielt dabei eine entscheidende Rolle.
Auch weiterhin müssen wir im Rahmen der Aufgabenkritik den staatlichen Aufgaben- und Regelungsbestand systematisch auf seine Berechtigung und Notwendigkeit hin prüfen. Dieses ist kein statischer Vorgang, sondern erfolgt fortlaufend. Schon die Bezeichnung als erstes Funktionalreformgesetz macht deutlich, dass weitere Aufgabenverlagerungen geprüft werden und in möglichen weiteren Funktionalreformgesetzen zu übertragen sind, nicht zuletzt auch als Grundlage für eine Strukturreform auf Landkreisebene. Hierbei muss sich der zukünftige Zuschnitt aus den zu erledigenden Aufgaben ergeben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verwaltungsmodernisierung wird ein Thema bleiben, mit dem wir uns auch in Zukunft intensiv zu beschäftigen haben. Das ist für die Zukunft unseres Landes einfach unerlässlich.
Ich bitte daher um Überweisung des Gesetzentwurfs in den Innenausschuss, in den Umweltausschuss, in den Ausschuss Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr und in den Wirtschaftsausschuss. - Vielen Dank.
Frau Dr. Paschke, natürlich ist das alles ein Paket und natürlich brauchen wir eine Kreisgebietsreform. Ich bin sehr wohl der Meinung, dass man überall dort, wo die Bewegung erkennbar ist - wie haben überall im Lande Bewegung -, dies auch nutzen muss.
- Doch, Herr Reck, wir haben überall Bewegung, außer in Salzwedel vermutlich.
Es ist nötig, dass wir hierbei eine vernünftige Zeitschiene fahren. Es macht keinen Sinn - da gebe ich Ihnen Recht -, jetzt alles unnötig auf die lange Bank zu schieben. Wir werden uns auch in der Sommerpause regelmäßig zusammensetzen. Ich gehe davon aus, dass wir im Herbst ein Ergebnis vorweisen können, mit dem wir alle zufrieden sind. Dann werden wir uns darüber unterhalten, welche Aufgaben wir noch auf die Kreisebene übertragen können. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werter Kollege Rothe, wer mich kennt, weiß es: Ich habe einen verdammt starken Willen.
Ich werde Ihnen das bei der nächstbesten Gelegenheit auch gern beweisen, Herr Rothe.
Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetz wird das Vorhaben zur weiteren Modernisierung der Vermessungs- und Katasterverwaltung in SachsenAnhalt umgesetzt. Es greift die Grundsätze der Verwaltungsmodernisierung nach dem Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz auf und berücksichtigt die Neustrukturierung der Vermessungs- und Katasterverwaltung.
Zum Wesen eines modernen Staates gehört es, raumbezogene Informationen über das Staatsgebiet und seine Ressourcen öffentlich zu machen. Die Bedeutung der Geoinformation für die Informations- und Wissenschaftsgesellschaft ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Dem muss sich auch die Vermessungs- und Katasterverwaltung im Lande Sachsen-Anhalt anpassen.
Bürger und Wirtschaft sollen die Möglichkeit erhalten, die gebündelten Informationen des Landes auf diesem Gebiet zu nutzen. Zu diesem Zweck soll eine entsprechende Geodateninfrastruktur geschaffen werden, damit ein problemloser Zugriff auf die Geobasisdaten möglich ist. Künftig muss dies schnell und unbürokratisch über das Internet realisiert werden können.
Wir befinden uns mittlerweile im modernen Informationszeitalter. Dementsprechend muss auch die Verwaltung angepasst werden. Es kann nicht sein, dass wir technisch hinterherhinken. Mit diesem Gesetz schaffen wir die Voraussetzungen für ein modernes Geoinformatiksystem, das es dem Bürger in Zukunft ermöglichen wird, die entsprechenden Daten bequem von zu Hause abzurufen. Dadurch werden Kosten gespart, das Verfahren wird vereinfacht und die Verwaltung wird zum modernen Geodatendienstleister.
Darüber hinaus verfolgen wir mit diesem Gesetz auch das Ziel, die öffentliche Verwaltung zu verschlanken und überflüssige Bürokratie abzubauen. Dabei werden zur Förderung des Mittelstandes sowohl die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure als auch private Vermessungsstellen stärker beteiligt.
Durch die Übertragung eines noch größeren Anteils der Liegenschaftsvermessungen auf die öffentlich bestellen Vermessungsingenieure und die Möglichkeit, Gebäudevermessungen privater Vermesser ins Kataster zu übernehmen, werden staatliche Leistungen privatisiert. Für den Bürger werden unnötige Mehrfachvermessungen vermieden. Dies bedeutet finanzielle Erleichterungen für private Bauherren und Investoren, also eine echte Investitionserleichterung.
Daneben enthält das Gesetz weitere Verfahrenserleichterungen, die ebenfalls zur Entbürokratisierung beitragen sollen. Zu nennen wären in diesem Zusammenhang die neuen Möglichkeiten der Flurstücksbildung.
Damit passt auch dieses Gesetz in den Gesamtkontext der Verwaltungsmodernisierung und Deregulierung. Auch auf diesem Gebiet muss gelten: So viel Staat wie nötig, so wenig Staat wie möglich. Indem wir mehr Verantwortung auf Private übertragen und hier Erleichterungen schaffen, eröffnen wir Handlungsspielräume für unsere Bürger. Dies entspricht unserem Bild vom modernen Staat, den wir in jedem Bereich der öffentlichen Verwaltung so weit wie möglich verwirklichen wollen. Ich bitte daher, diesem Gesetz zuzustimmen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Meldegesetzes wird eine Anpassung des Meldegesetzes und des Landesarchivgesetzes an bundesgesetzliche Vorgaben verfolgt. Das unserem Landesmelderecht zugrunde liegende Melderechtsrahmengesetz wurde vom Bundesgesetzgeber umfassend geändert. Ziel war es grundsätzlich, Erleichterungen für die Bürger einzuführen und die Rechtsvoraussetzungen für technische Informationssysteme und das E-Government zu schaffen.
Damit liegen uns jetzt die rechtlichen Grundlagen dafür vor, die Meldebehörden in Bürgerbüros einzubinden und vermehrt Dienstleistungsangebote im Internet zur Verfügung zu stellen. Wir können uns nun den technischen Fortschritt zunutze machen, um auf dem Gebiet der Meldebehörden schneller, einfacher und bürgerfreundlicher zu arbeiten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das passt auch gut in unser Konzept der Verwaltungsmodernisierung. Unser Ziel ist es, die öffentliche Verwaltung in allen Bereichen schlanker und moderner zu gestalten. Wir wollen dem Bürger den Umgang mit den Behörden erleichtern und ihn komfortabler machen. Dazu gehört es auch, dass jeder von uns bestimmte Behördengänge einspart, indem er sich einfach zu Hause an den Computer setzt. Wir sind mit den elektronischen Medien inzwischen so weit, dass wir diese Möglichkeit auf jeden Fall auch für die öffentliche Verwaltung nutzen müssen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir auf Landesebene die nunmehr vom Rahmengesetzgeber ermöglichten Voraussetzungen. Natürlich muss, um die Vorzüge dieser Verfahrensweise und die damit verbundene Einführung der elektronischen Dienste für den modernen Staat und seine Bürger voll wirksam werden zu lassen, dem Datenschutz und der Datensicherheit Priorität eingeräumt werden. Dem wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf in vollem Umfang Rechnung getragen. Durch eine direkte Verzahnung einzelner Änderungsvorschriften mit dem Landesdatenschutzgesetz und entsprechende technisch-organisatorische Vorgehensweisen werden die neuen Regelungen einen hohen Sicherheitsstandard gewährleisten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hoffe, dass mit den Änderungen bürokratische Hürden abgebaut werden können und wir wieder einen Schritt zu einer strafferen und bürgernäheren Verwaltung gehen. Natürlich kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt das EGovernment nur als Angebot und Alternative für die Meldebehörden verstanden werden, da auf sie aufgrund
der elektronischen Nutzung der Meldedaten natürlich Kosten für die Anschaffung und die Bereitstellung der für die elektronischen Dienste benötigten Hard- und Software zukommen.
Die meisten wollen diese Investitionen ohnehin tätigen. Um die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die elektronische Kommunikation bereitzustellen, schaffen das Land und die Kommunen die erforderliche Technik ohnehin nach und nach an. Dies ist im Zuge der Verwaltungsmodernisierung unerlässlich und hat den finanziellen Möglichkeiten entsprechend zu erfolgen.