Abschließend möchte ich noch auf eine Errungenschaft hinweisen, die wir letztlich unserer Demokratie zu verdanken haben. Wir möchten keine Enteignungen. Das wurde schon angesprochen. Derjenige, der auf seinem Grundstück ein Biotop besitzt, sollte es pflegen. Er sollte aber nicht enteignet werden; denn dann darf letztlich der Staat dieses Biotop auf Kosten von Steuergeldern pflegen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie Sie an dem langen Beratungsgang dieses Gesetzentwurfes sehen, gäbe es noch wesentlich mehr darüber zu berichten. Ich denke aber, dass die praktische Umsetzung und die Anwendung dieses Gesetzes in der Zukunft interessanter ist. Dem sehe ich mit Erwartung entgegen. Ich wünsche mir, dass das Gesetz von Ihnen und auch von den aktiv und passiv vom Gesetz Betroffenen positiv aufgenommen wird. Ich bitte um Ihre Zustimmung. - Danke.
Ich habe nur eine Verständnisfrage, damit ich weiß, ob wir bei dem Ökokonto von der gleichen Sache reden. Wie fassen Sie das auf? Führt jede Firma oder jede Familie ihr eigenes Ökokonto? Wer führt denn nun dieses Ökokonto?
Herr Köck, dazu kann ich Ihnen die eindeutige Antwort der Ministerin geben - Sie könnte es Ihnen auch selbst sagen -: Es gibt nur ein Ökokonto. Das wird in den Na
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Ziel des Naturschutzgesetzes ist es, den rechtlichen Rahmen zu schaffen, um die Vielfalt, die Eigenart, die Schönheit sowie den Erholungswert der Natur und der Landschaft auch für künftige Generationen zu erhalten. Das ist das Ziel des Gesetzes. Daneben wird mit der Novelle der Weg der Verwaltungsvereinfachung und des Abbaus investitionshemmender Vorschriften konsequent fortgesetzt.
Meine sehr verehrten Herren der SPD- und der PDSFraktion! Der Schutz von Natur und Landschaft wird zwar, wie das hier insbesondere von Herrn Oleikiewitz hervorgehoben wurde, in der Bevölkerung überwiegend positiv beurteilt und als ein besonderes Gut herausgestellt. Wenn es aber zu konkreten Nutzungskonflikten vor Ort kommt, sind zum Teil erhebliche Akzeptanzprobleme und Belastungen des Investitionsklimas zu verzeichnen.
Die Akzeptanzsicherung und die Konfliktbewältigung sind daher Daueraufgaben von Naturschutz und Landschaftspflege. Eine erste Voraussetzung hierfür ist es, dass die Natur in einer Weise thematisiert wird, die nicht vorrangig die Assoziation von Verboten weckt, sondern die Vorstellung von Reichtum und Vielfalt auslöst. Herr Oleikiewitz, diesbezüglich weisen nun die Vorgängerkoalitionäre, angefangen bei der SPD über die Grünen bis hin zur PDS, eine hochgradig defizitäre Bilanz auf;
denn sie haben nahezu alle Konfliktfelder im Land - ich nenne nur Drömling, Großes Bruch und Westfläming - aus ihren Entscheidungen ausgeklammert.
Weder Herr Keller oder Frau Häußler noch Herr Oleikiewitz haben diese Spannungsfelder überhaupt nur angefasst. Sie hatten nicht die Kraft, sie anzusprechen, geschweige denn, sie zu lösen.
Herr Oleikiewitz, ich glaube, Sie haben sich auch nicht mit den Ergebnissen der Konferenz von Rio befasst. Die Konferenz von Rio schreibt uns in Bezug auf die Nachhaltigkeit vor, die Wirtschaftlichkeit, soziale Aspekte und die Umweltaspekte gleichermaßen zu betrachten und die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Konferenz von Rio geht davon aus - und das
schreibt sie der Politik ins Stammbuch -, dass in den Naturräumen auch noch Menschen leben wollen und können.
Die gegenwärtige Situation im Naturschutz ist im Gegensatz zu den Beschreibungen eher dadurch gekennzeichnet, dass der hochgradig spezialisierte Expertendiskurs und das durchaus vorhandene Interesse in der breiten Öffentlichkeit häufig unvermittelt nebeneinander stehen.
Es geht zum einen darum, der expertokratischen Gefahr entgegenzuwirken, der Gefahr, dass der Naturschutz zu einer Angelegenheit von Wissenschaftlern, Experten, Verbänden und Behörden wird und für die Laien nicht mehr nachvollziehbar und kaum praktikabel ist. Zum anderen gilt es, der populistischen Gefahr entgegenzuwirken, das heißt, der Gefahr, dass sich der Naturschutz mit wenigen plakativen Zielen einseitig orientiert und dass eine ganzheitliche Betrachtung oftmals völlig ignoriert wird. Diesen beiden Gefahren muss man entgegenwirken.
Leider, Herr Oleikiewitz, zähle ich Sie zu den Expertokraten - große Theorien, große Worte und kleine Taten.
Um die Umsetzungsdefizite zu verringern und die Akzeptanz gegenüber dem Naturschutz zu verbessern, setzen wir in Sachsen-Anhalt auf weiche Strategien. Diese auf Kooperation und Partnerschaft ausgerichteten Strategien stärken akzeptanzfördernde Maßnahmen, stärken eine Kooperation mit dem Nutzer bzw. das Bündnis mit dem Nutzer und mit den Akteuren, die in vielen Teilbereichen ähnliche Ziele verfolgen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die Koalition geht es darum, den Naturschutz zu sichern, und nicht darum, die Naturschutzverbände zufrieden zu stellen.
Alle diese Aspekte führen letztlich zu dem Konzept des nutzungsintegrierten Naturschutzes, das nach meiner Ansicht die Zukunftsfähigkeit des Landes sichert. Beispielhaft seien folgende Punkte aufgeführt: Zukünftig gilt zum einen ein Vorrang der vertraglichen Vereinbarungen bzw. der Teilnahme an öffentlichen Programmen vor administrativen Maßnahmen. Zum anderen wird durch die Einführung des Ökokontos die Handhabung von Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen für Investoren erleichtert. Das ist bewusst so angelegt worden. Diese Maßnahmen werden durch einen einheitlichen Bewertungskatalog flankiert.
Ich möchte an dieser Stelle ein Wort an Herrn Oleikiewitz richten. Sie haben auch in den Beratungen des Umweltausschusses immer wieder auf die bundesgesetzlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen verwiesen. Bei der Diskussion über das Ökokonto bringen Sie sich, wie ich finde, in einen Widerspruch. Der Bundesgesetzgeber schreibt vor, dass nur in Ausnahmefällen ein Finanzausgleich erfolgen darf und dass Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Fläche praktisch vorgegeben sind. Heute reden Sie über einen finanziellen Ausgleich anstelle von Maßnahmen in der Fläche. Geld anstelle
Frau Ministerin, ich darf Sie einen Augenblick unterbrechen. - Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, den Lärmpegel zu senken. Das kann man stimmlich als Rednerin nicht durchhalten.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Die Schaffung eines Naturschutzregisters und eines Naturschutzverzeichnisses verbessert die Kompatibilität mit der übrigen Landesplanung und schaffen Planungssicherheit.
Soweit die Naturschutzbehörde alleinige Genehmigungsbehörde ist, gilt eine Genehmigungsfiktion, wenn nicht innerhalb von zwei Monaten über den Antrag entschieden worden ist. Das beschleunigt den Entscheidungsprozess.
Biosphärenreservate und Naturparke sollen durch eine formlose Erklärung des zuständigen Ministeriums geschaffen werden. Hierdurch soll eine neue Schutzkategorie installiert werden, in der auf jegliche administrative Maßnahmen verzichtet wird. Mit der Novelle werden Zustimmungsvorbehalte zugunsten übergeordneter Behörden gestrichen.
Es klang bereits an, dass diese Punkte in den parlamentarischen Beratungen nicht unumstritten waren. Ich denke, bei einem solch wichtigen Gesetz ist das auch selbstverständlich, um den Naturschutz im Land zu sichern.
Die Interessenlagen in der Fläche sind nun einmal sehr differenziert. Der Hang, administrativ so viel wie möglich zu regeln, und die Distanz zu eigenverantwortlichem Handeln klang bei den Beratungen im Umweltausschuss sehr deutlich an. Die Fraktionen der SPD und der PDS verfolgen nach wie vor das administrative Handeln, den administrativen Naturschutz. Wir setzen mehr auf Eigenverantwortung, auf eigenverantwortliches Handeln.
Ich denke, Herr Oleikiewitz, weil Sie selbst erkannt haben, dass die Spannungsfelder, die Unterschiede in den Interessenlagen in der Fläche so groß sind, haben Sie sich davor gescheut, einen umfassenden Gesetzentwurf einzubringen. Sie haben sich lediglich auf die EU-Vorschriften beschränkt. Sie haben die landesrechtlichen und die landespolitischen Spielräume gar nicht nutzen wollen, weil Sie gewusst haben, dass die Spannungsfelder auch von Ihnen hätten mit diskutiert und bewältigt werden müssen.
Insgesamt ist festzustellen, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung im Wesentlichen Anerkennung gefunden hat. Das gilt sowohl für die Parlamentarier als auch
Ich habe schon in meiner Einbringungsrede - darauf wurde hingewiesen - auf meine Wertschätzung und Anerkennung der im Naturschutz ehrenamtlich Tätigen hingewiesen. Auch im Gesetzentwurf der Landesregierung wurde ausdrücklich die Arbeit der ehrenamtlichen Mitarbeiter gewürdigt.
Aber ich denke, um vor allem der psychologischen Wirkung gerecht zu werden, kann man es begrüßen, dass mit § 66 Abs. 2 und 3 die Naturschutzbeauftragten wieder Eingang in das Gesetz gefunden haben. Ich will meine persönliche Meinung dazu aber nicht verschweigen: Wenn die Gesellschaft schon so weit ist, dass man das Ehrenamt per Gesetz regeln muss, dann, glaube ich, ist es nicht so gut um uns bestellt.