Protokoll der Sitzung vom 18.06.2004

Ich möchte in Erinnerung rufen, dass wir am 25. Juni 1992 in diesem Saal, der damals noch ein anderes, ja provisorisches Aussehen hatte, unsere Landesverfassung in zweiter Lesung beraten haben. Es war - alle, die dabei waren, werden sich sicherlich mit mir erinnern - der Tag der Beratung über die Beschlussempfehlung des Verfassungsausschusses zu den drei vorliegenden Verfassungsentwürfen, über zahlreiche Änderungsanträge, über den Bericht des Vorsitzenden des eigens dafür eingerichteten Ausschusses Herrn Dr. Reinhard Höppner, der eine unermüdliche Arbeit an dieser Verfassung geleistet hat, und einer, wie ich noch heute finde, sehr denkwürdigen Aussprache in diesem Haus.

Ich möchte auch in Erinnerung rufen, dass der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag der ersten Wahlperiode Herr Professor Hans-Herbert Haase in dieser Aussprache zur Begründung des Einsatzes der FDP für eine Vollverfassung betont hatte, dass es die Überzeugung der Liberalen in Sachsen-Anhalt sei, dass diese Vollverfassung mit ihrem Grundrechtekatalog, den Einrichtungsgarantien und den Staatszielen ein wesentlicher Baustein im Gefüge unseres jungen Landes werden werde und dass es wichtig sei, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Verfassung und nicht irgendeine beliebige erkennen würden.

Der damalige Präsident Herr Dr. Keitel hat in seiner Rede im Rahmen der feierlichen Ausfertigung der Verfassung am 16. Juli 1992 unsere Erwartungen in die Worte gefasst, dass die Verfassung des Menschen Würde und Recht schütze und dass sie unserem konfliktreichen Zusammenleben einen verbindlichen organisatorischen Rahmen in der Hoffnung gebe, in ihm in der Gegenwart zu bestehen und in der Gewissheit künftiger Entwicklungen den friedlichen Wandel zu ermöglichen. - Das ist ihr, glaube ich, bisher gelungen.

Dass Präsident Herr Dr. Keitel außerdem betonte, dass die Verfassung von Voraussetzungen lebe, die sie nicht selbst, sondern nur die Bürgerinnen und Bürger, jeder und jede Einzelne schaffen und erhalten könne, entsprach durchaus auch unseren liberalen Grundüberzeugungen.

Fragen wir uns heute, was die damalige Verfassungsdebatte so konsensfähig hat werden lassen, meine Damen und Herren. Auch daran möchte ich kurz mit zwei Gedanken erinnern.

Zunächst wird man auch heute noch sagen können, dass es richtig war, das In-Kraft-Setzen der Verfassung an eine Zweidrittelmehrheit zu knüpfen. Sie wissen, dass dies nicht zwangsläufig erforderlich war. Wir Liberalen sind damals dafür eingetreten. Dieses hohe Quorum hat uns zum Konsens maßgeblich verpflichtet und uns der Versuchung widerstehen lassen, Teile des Hauses und damit der Gesellschaft von der Verfassungsgebung auszuschließen. Hierin liegt - so meine ich - eine wesentliche Grundlage für den schon damals relativ soliden verfassungspolitischen Konsens in unserem Hause.

Ein zweiter Grund für den Erfolg der Verfassung dürfte in unserer Selbstbeschränkung, in unserer Aufrichtigkeit als Verfassungsgeber gelegen haben. Ich halte es für das besondere Verdienst der damaligen Akteure, ausdrücklich nicht den Eindruck erweckt zu haben, dass die Verfassung einen Geldesel schaffe, wie es Paul Kirchhof am 16. Juli 2002 ausdrückte, sondern dass sie ihren Reichtum allein in der Freiheitsbereitschaft und in der Freiheitsanstrengung der Bürgerinnen und Bürger finde. - Das ist eine tiefe Wurzel des deutschen Liberalismus, meine Damen und Herren. Aktueller denn je betrachten wir den diesbezüglichen riesigen Reformbedarf in Deutschland heute.

Meine Damen und Herren! Nach der Rückkehr in dieses Parlament vor zwei Jahren fühlen wir Liberalen uns nahtlos miteingebunden in eine historische Entwicklung, die uns heute interfraktionell an die Änderung der Verfassung gehen lässt. Deshalb unterstützen wir die vorliegenden Vorschläge, die Quoren für Volksinitiativen und Volksbegehren maßvoll zu senken, die Wahlperiode zu verlängern und das Parlament auch insofern zu stärken, als die Ernennungskompetenz für all jene Amtswalter vom Ministerpräsidenten auf den Präsidenten des Landtages übergeht, die durch Wahlen durch den Landtag ins Amt gekommen sind.

Für uns Liberale besteht - das ist auch schon in einem Debattenbeitrag erwähnt worden - insbesondere zwischen der Absenkung der Quoren und der Verlängerung der Wahlperiode ein untrennbarer Zusammenhang. Auch wenn der Verfassungsrechtler Klaus Stern feststellt, dass für eine Verfassung, die sich so konsequent der repräsentativen Demokratie verschrieben und die unmittelbaren Staatswillensbildungsakte des Volkes bis auf wenige Ausnahmen - das sind im Wesentlichen die Wahlen; darauf wurde schon verwiesen - begrenzt habe, eine vierjährige Wahlperiode des Parlaments ein angemessener Zeitraum sei, schlagen wir heute eine Verlängerung vor.

Die gesellschaftliche Realität hat sich deutschlandweit fortentwickelt und, wie wir es beurteilen, auch bewährt. Außer Sachsen-Anhalt wählen nur noch Hamburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern ihre Landtage bzw. ihre Bürgerschaften für die Dauer von vier Jahren. An dieser Aufzählung erkennt man, dass auch Sachsen und Thüringen, die Partner Sachsen-Anhalts im Rahmen der

Initiative Mitteldeutschland einen Wahlturnus von mindestens fünf Jahren haben. Vor allem hat für uns das Effizienzargument an Bedeutung gewonnen, weil sich die Bedingungen im Parlament, um Politik zu machen, weiter verändert haben. Vieles ist dazu schon gesagt und begründet worden. Im Wesentlichen schließen wir uns diesen Begründungen an.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mir ist bewusst, dass man das auch anders sehen kann und dass es auch in meiner Fraktion gelegentlich andere Auffassungen gegeben hat, die ich sehr respektiere. Allerdings bin ich mir sicher, dass wir einen sauberen und fairen Kompromiss zwischen allen Interessenlagen gefunden haben, der auch in der Gesellschaft auf breite Akzeptanz stoßen dürfte und vor allem zum Vorteil des Landes sein wird.

Der zweite Kernpunkt des vorliegenden Gesetzentwurfes ist die Änderung der verfassungsrechtlich vorgegebenen Quoren für Volksinitiativen und für Volksbegehren, geregelt in den Artikeln 80 und 81 unserer Landesverfassung. Insbesondere an diesem Beispiel wird deutlich, dass die Einbringer der Gesetzesinitiative die Verfassung nicht ändern wollen, weil sie sich vielleicht nicht bewährt hätte, sondern dass sie geändert werden soll, weil sie den tatsächlichen Entwicklungen und Realitäten anzupassen ist.

Sachsen-Anhalts Einwohnerzahl wird aufgrund der neuesten Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes bis zum Jahr 2020 weiter erheblich sinken, was faktisch die Hürde für Volksinitiativen und Volksbegehren immer weiter erhöhen wird. Dieser Schwächung der plebiszitären Elemente soll durch eine angemessene Absenkung der Quoren entgegengetreten werden. Das wird die FDP maßvoll, aber mit Nachdruck verfolgen.

Das gibt mir Gelegenheit, Herr Püchel, Ihnen zu sagen: Ich habe Ihnen gern diesen Brief kurz vor den Kommunalwahlen geschrieben. Die FDP steht natürlich zu dem, was ich Ihnen darin mitgeteilt habe. Ich darf in diesem Hause darauf verweisen, dass die FDP-Bundestagsfraktion Ende des vergangenen Jahres einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes in den Bundestag eingebracht hat, der genau die Volkswahl für die europäische Verfassung vorgeschlagen hatte. Dieser Vorschlag ist von allen übrigen Fraktionen im Deutschen Bundestag abgelehnt worden, auch von Ihrer, wenn ich mich recht erinnere, lieber Herr Dr. Püchel.

(Zuruf von Herrn Dr. Püchel, SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die dritte wesentliche Änderung ist die explizite Festschreibung der Aufgaben des Landtages hinsichtlich der Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes, des Präsidenten des Landesrechnungshofes und des Landesdatenschutzbeauftragten. Damit einhergehend sollen die Rechte des Landtagspräsidenten durch Ernennung und Entlassung dieser Amtsinhaber gestärkt werden.

Wir sind der Auffassung, in Zeiten, in denen die Kompetenzen der Landtage ständig ausgehöhlt werden, sind diese Änderungen vor allem ein Zeichen dafür, dass Sachsen-Anhalt dieser Entwicklung entschlossen entgegentreten will, nicht zuletzt auch im Rahmen der zurzeit laufenden heftigen Diskussion über die Reform der bundesstaatlichen Ordnung.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Abschluss mei

ner Rede der Hoffnung Ausdruck verleihen, dass die Ausschussberatungen und weiteren Lesungen des Gesetzentwurfes in ebenso konstruktiver und der Verfassung angemessener Weise erfolgen, wie es im Rahmen der Erarbeitung des Gesetzentwurfes im Vorfeld der heutigen ersten Beratung der Fall gewesen ist.

Ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit und weise darauf hin, dass die verbleibenden sechs bis sieben Minuten von Herrn Kosmehl genutzt werden werden, der einige Ausführungen zu dem vorliegenden Informationsgesetz und der dazu gehörigen Informationsvereinbarung machen wird. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und von der Regierungsbank)

Vielen Dank, Herr Lukowitz. - Wir haben die Freude, Schülerinnen und Schüler des Winckelmann-Gymnasiums aus Stendal auf der Tribüne begrüßen zu können.

(Beifall im ganzen Hause)

Nun tritt die Landesregierung in die Debatte ein. Ich erteile Herrn Ministerpräsident Professor Dr. Böhmer das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dies ist die Stunde des Parlaments, das heißt, es ist für die Landesregierung eigentlich die Stunde des Zuhörens. Ich gebe zu - die Kollegen werden sich vielleicht jetzt wundern -, wir hatten vereinbart, dass heute niemand von der Landesregierung sprechen will, sondern dass wir gemeinsam zuhören wollen. Nun hat Herr Dr. Püchel einen Satz gesagt, der mich etwas hellhörig gemacht hat. Er hat den Fraktionen der Koalition gratuliert, dass sie sich zu diesem Informationsgesetz durchgerungen hätten, dass sie es der Regierung abgetrotzt hätten, und Sie, Herr Püchel, haben deutlich gesagt: „Ich weiß, wovon ich rede.“

Das ist für mich natürlich interpretationsfähig. Ich kann mir vorstellen, dass es Zeiten gegeben hat, in denen es schwierig war, mit einem solchen Gesetz eine Mehrheit zu finden oder eine Abstimmung mit der Landesregierung vorzunehmen. Da will ich für die Landesregierung doch ganz deutlich sagen: Wir haben kein Problem damit, den Landtag über alles zu informieren, worauf der Landtag einen Anspruch hat. Es gibt nichts, was eine Landesregierung, die ja im Auftrag des Parlaments handelt, zu verheimlichen hätte, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der FDP - Herr Dr. Püchel, SPD: Na, na!)

Deswegen habe ich mich gemeldet: Wir sind zurzeit in der Föderalismusdebatte dabei, grundsätzlich darüber nachzudenken, wie wir die Strukturen des Parlamentarismus in Deutschland ändern. Die Verfassungsväter haben mit dem Bundesrat in Deutschland eine zweite Kammer geschaffen, die es vergleichsweise in keinem anderen Land der Welt gibt. Sie werden möglicherweise gehört haben, dass zurzeit darüber nachgedacht wird, auch diese Strukturen zu ändern.

Professor Kirchhof, der schon genannt wurde, hat zum Beispiel den Vorschlag gemacht, aus dieser zweiten Kammer einen Senat zu machen. Man könnte die Bun

desratsmitglieder nach einem bestimmten Schlüssel direkt wählen lassen. Das ist in vielen Ländern Europas üblich. Wir haben uns in Deutschland anders entschieden, weil wir die Vertretung der Regionen über diesen Bundesrat organisiert haben wollten. Die Franzosen sind zurzeit dabei, darüber nachzudenken, ob sie eine ähnliche Konstruktion schaffen.

Wir sind zurzeit in der Föderalismuskommission dabei, uns darüber zu unterhalten, wie man die Zustimmungskompetenz des Bundesrates reduzieren und dadurch auch das Gesetzgebungsverfahren im Zusammenspiel der Kammern etwas erleichtern kann. Andere Länder haben da eine völlig andere Praxis eingeführt. Es gibt Länder, zum Beispiel Rumänien, die die Kompetenz und Zuständigkeit der beiden Kammern aufgeschlüsselt haben. Da gibt es Gesetze, für die die erste Kammer zuständig ist, und Gesetze, für die die zweite Kammer zuständig ist. Das schwebt uns in Deutschland nicht vor.

Die Zusammensetzung und die Berufung der Mitglieder dieser zweiten Kammer sind sehr unterschiedlich. In Kanada zum Beispiel werden die Senatoren ausschließlich vom Ministerpräsidenten ernannt. Ich habe das als nicht besonders demokratisch empfunden.

(Herr Dr. Püchel, SPD: Auf Lebenszeit!)

Aber ich habe mir erzählen lassen, dass sie prinzipiell auf Lebenszeit ernannt werden und jeder Ministerpräsident in seiner Amtsperiode bestenfalls zwei oder drei benennen kann.

(Herr Dr. Püchel, SPD: Je nachdem, wie sie ster- ben, ja!)

Das heißt, er hat keinen Einfluss auf die Mehrheitszusammensetzung. Dadurch hat diese zweite Kammer eine völlig andere Selbständigkeit gefunden, als das in Deutschland mit dem Bundesrat der Fall ist.

Wir haben uns Deutschland für das Bundesratsmodell entschieden und es gibt zurzeit wenig Interesse, das prinzipiell zu ändern, weil wir zweierlei wollen: Wir wollen eine zweite Kammer in Deutschland, die die einzelnen Regionen repräsentiert, und wir wollen natürlich eine zweite Kammer, die im Gesetzgebungsverfahren der Bundesrepublik für die erste Kammer eine bestimmte Kontrollinstanz darstellen soll, mit der Möglichkeit, dass sie bei bestimmten Gesetzen zustimmen muss, bei anderen wieder ein Einspruchsrecht hat und das im Vermittlungsausschuss eventuell korrigieren kann.

Das macht nicht immer Freude. Wir haben heute Nacht bis weit nach Mitternacht im Vermittlungsausschuss gesessen und über einige Fragen diskutiert, weshalb ich auch keine Zeit hatte, mich ordentlich auf einen solchen Redebeitrag heute vorzubereiten. Aber es war ja auch nicht geplant.

Ich sage Ihnen jetzt nur eines, und das ist das eigentlich Wichtige: Wir können aus den Mitgliedern des Bundesrates keine weisungsgebundenen Abgeordneten machen. Das ist ein Thema, das ich Sie einfach bei den folgenden Diskussionen auch aus der verfassungsrechtlichen Sicht zu bedenken bitte. Wir sind gern bereit, über alles Mögliche auch mit dem Landtag zu diskutieren. Aber wenn wir jedes Mal für die Entscheidung der Bundesratsmitglieder eine bestimmte präformierte Entscheidungsbindung mitbekommen und dann auch Auskunft darüber geben müssen, weshalb wir uns möglicherweise doch anders entschieden haben, dann kommt das ge

samte parlamentarische System an dieser Stelle in eine Perspektive, die auch vom Grundgesetz so nicht gewollt war.

Deshalb bitte ich Sie, das bei dem Informationsgesetz und bei den Problemen, die damit zusammenhängen, in Ihre Überlegungen einzubeziehen. Wir müssen das, was wir in Sachsen-Anhalt machen, auf alle Fälle mit den Ergebnissen in der Föderalismuskommission kompatibel machen und in Abgleichung bringen mit den grundsätzlichen Strukturen unseres speziell in Deutschland gewollten und gebundenen Zweikammersystems.

Das sind die Probleme, bei denen ich nach dem, was ich bisher gehört habe, noch einen gewissen Diskussionsbedarf sehe. Darauf wollte ich mir erlauben hinzuweisen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zustim- mung von der Regierungsbank)

Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. - Wir beginnen nun mit der zweiten und vermutlich letzten Debattenrunde. Die Fraktionen der CDU und der SPD haben auf einen weiteren Beitrag verzichtet. - Für die PDS-Fraktion erteile ich nun Frau Tiedge das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Artikel 62 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt begründet für die Landesregierung die Pflicht, den Landtag über Vorhaben in bestimmten in der Verfassung in Satz 1 abschließend sowie in Satz 2 beispielhaft aufgeführten Fallgruppen rechtzeitig zu unterrichten. Absatz 3 des genannten Artikels enthält den Auftrag, das Nähere durch Gesetz zu regeln. Dem ist das Parlament bislang nicht nachgekommen.

Der nun heute vorliegende Gesetzentwurf ist ein Beitrag zur Stärkung der Parlamente. Denn immer mehr Rahmenbedingungen werden von außen vorgegeben. Die frühzeitige Information der Parlamente oder gar eine Mitwirkungspflicht im Vorfeld ist in den meisten deutschen Parlamenten jedoch noch sehr unterentwickelt.

Die nun heute gesetzlich ausgestalteten Informationspflichten der Landesregierung sind ein wichtiger Schritt, um den im weitgehend exekutiv dominierten kooperativen Föderalismus verloren gegangenen Einfluss der Landesparlamente zurückzugewinnen. Die inhaltlichen Schwerpunkte des Gesetzentwurfes einschließlich der Vereinbarung werden somit zu einem wichtigen parlamentarischen Kontrollinstrument.

Nicht dass bisher keine Unterrichtung des Parlaments durch die Landesregierung erfolgte - wobei zwangsläufig die Koalitionsfraktionen sicherlich in einer komfortableren Rolle als die Oppositionsfraktionen sind -, aber immer wieder mussten wir feststellen, dass die Informationspflicht entweder sehr schleppend, nicht vollständig oder gar nicht erfüllt wurde. Bestes Beispiel sind dafür die Staatsverträge, die das Parlament oftmals nur noch im Nachhinein abzunicken hatte.

Das widerspricht jedoch der Rolle der Parlamente als oberstem Organ der politischen Willensbildung. Gleichzeitig spiegelt es den Kompetenzverlust der Landesparlamente, insbesondere bei Gesetzgebungszuständigkeiten, wider.

In der Empfehlung der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente zu den Informationspflichten der Regierung heißt es dazu - ich zitiere -: Als solche habe es - das Landesparlament - den Ministerpräsidenten zu wählen, die Landesregierung zu kontrollieren, Gesetze zu verabschieden sowie öffentliche Angelegenheiten zu behandeln. Dieser Anspruch drohe eine wohlklingende Beschreibung zu bleiben, wenn dem Landtag nicht die zur effektiven Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Instrumente in die Hand gegeben würden. Zu diesen Instrumenten gehöre die Festlegung eines Informationsrechts des Parlaments, dem eine Informationspflicht der Regierung entspreche.