Die erste Beratung fand in der 39. Sitzung des Landtages am 6. Mai 2004 statt. Ich bitte Frau Röder, als Berichterstatterin des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit das Wort zu nehmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Drs. 4/1514 vom 6. April 2004 legte die Landesregierung ihren Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Architektengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vor. In der Landtagssitzung am 6. Mai 2004 wurde dieser Entwurf erstmals beraten und in den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit überwiesen. Dort wurde der Gesetzentwurf am 30. Juni 2004 beraten und erfuhr einige Veränderungen, die ausschließlich technischer Natur waren und größtenteils vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgeschlagen worden sind. Der Gesetzentwurf wurde mit den im Ausschuss beschlossenen Änderungen einstimmig angenommen.
Es geht im Kern um die Anpassung des Landesarchitektengesetzes an europäisches Recht. Die Gesetzesänderung betrifft formale und materielle Änderungen bezüglich der Eintragung von Hochschulabsolventen der Fachrichtung Architektur und Stadtplanung in die Architekten- und Stadtplanerliste.
Da der Gesetzentwurf im Wirtschaftsausschuss einstimmig angenommen wurde, werbe ich auch um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank, Frau Röder. - Eine Debatte wurde nicht vereinbart. Möchte dennoch jemand das Wort nehmen? - Das ist nicht der Fall.
Somit kommen wir jetzt gleich zur Abstimmung über die Drs. 4/1692. Ich darf wohl wieder zusammenfassen. Wir stimmen zunächst über alle selbständigen Bestimmungen ab. Wer stimmt zu? - Ist jemand dagegen? - Stimmenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall. Mehrheitlich so angenommen.
Nun stimmen wir ab über die Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit und gleichzeitig über die Überschrift, also über das Gesetz insgesamt. Wer stimmt zu? - Gleiches Abstimmungsverhalten. Stimmenthaltungen? - Ge
Wir kommen jetzt zu einem Tagesordnungspunkt, der sich traditionell großen öffentlichen Interesses erfreut.
Die erste Beratung fand in der 41. Sitzung des Landtages am 17. Juni 2004 statt. Ich bitte Herrn Gürth, als Berichterstatter des Ältestenrates das Wort zu nehmen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da der Anspruch auf Zahlung eines Sterbegeldes gänzlich gestrichen werden sollte, muss dies nunmehr auch im Abgeordnetengesetz konsequent umgesetzt werden. Wir folgen damit einer Änderung des SGB V. Als Folge dieser Veränderung wurde das so genannte Sterbegeld deutschlandweit für alle aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen gestrichen, so auch für Abgeordnete.
Daher haben die Fraktionen der SPD, der CDU und der FDP des Landtages von Sachsen-Anhalt entschieden, dass darüber hinaus aus dem Leistungskatalog dessen, was für Abgeordnete und deren Hinterbliebene zur Verfügung gestellt wird, noch ein Betrag gestrichen wird, der ungefähr in der Höhe des so genannten Sterbegeldes liegt, welches früher gezahlt wurde. Weil der Zuschuss zu den Bestattungskosten, also dieses so genannte Sterbegeld, nach dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr gewährt wird, wurde ein Betrag in Höhe von 1 050 € aus dem Leistungskatalog des Abgeordnetengesetzes gestrichen.
Wir haben unter der Überschrift „Sterbegeld“ sowohl dieses so genannte Sterbegeld als auch ein Überbrückungsgeld für die Hinterbliebenen als Leistung angeboten. Nunmehr ist dieses Sterbegeld gänzlich gestrichen und fällt ersatzlos als Leistung für die Hinterbliebenen von Abgeordneten weg.
Seit dem 1. April 2004 müssen Rentner den vollen Betrag zur Pflegeversicherung leisten und nicht mehr wie vorher den hälftigen Anteil der gesetzlich vorgeschriebenen 1,7 %. Das Gleiche soll nunmehr auch für ehemalige Abgeordnete und deren Hinterbliebene gelten, sofern diese als Versorgungsempfänger nach dem Abgeordnetengesetz Mitglieder einer gesetzlichen Versicherung sind.
Ehemalige Abgeordnete und Hinterbliebene, die eine private Pflegeversicherung wie Beamte oder Selbständige abgeschlossen haben und beihilfeberechtigt sind, werden unmittelbar durch Änderung der Beihilfevor
schriften betroffen, sofern sie für sich Beihilfe in Anspruch nehmen. Ein Änderungsbedarf besteht daher für diesen Personenkreis nicht. Der hälftige Zuschuss zu den Kosten für die Pflegeversicherung wird nur noch aktiven Abgeordneten gewährt.
Der Gesetzentwurf wurde an den Ältestenrat überwiesen und dort mit den von mir in Kürze vorgetragenen Inhalten beraten. Dem vorgeschlagenen Gesetzentwurf wurde zugestimmt.
Während der Beratungen hat sich herausgestellt, dass die Fraktionen der SPD, der CDU und der FDP gemeinsam eine weitere Änderung vornehmen wollen. Auf Antrag der CDU und der FDP ist ein weiterer Tatbestand im Leistungskatalog nochmals verändert worden. Die Leistungen des so genannten Überbrückungsgeldes, welches gewährt wird, wenn ein Abgeordneter oder ein ehemaliger Abgeordneter verstirbt, sind Leistungen, die in den allermeisten Tarifverträgen deutschlandweit geregelt sind. Sie finden dies zum Beispiel im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, dem BAT. Sie finden dies im Manteltarifvertrag für die Elektroindustrie, im deutschen Journalistenverband und anderswo.
Wenn ein Redakteur verstirbt, sind seine Hinterbliebenen insofern abgesichert, als bis zu fünf Monatsgehälter weitergezahlt werden, damit sich die Hinterbliebenen auf die mit dem Verlust dieses Menschen verbundenen neuen wirtschaftlichen Verhältnisse, nämlich Wegfall eines Einkommens, in einer Übergangszeit einstellen können. Bei Abgeordneten und ehemaligen Abgeordneten ist diese Leistung auf zwei so genannte Gehälter oder Diäten beschränkt.
Wir haben dies nochmals um 1 050 € gekürzt und durch eine Veränderung von § 22 auch nochmals eingegrenzt. Eine solche Leistung wird künftig nur noch gewährt, wenn der Verstorbene entweder als aktiver Abgeordneter oder in der Übergangsgeldphase oder mittlerweile als Pensionsempfänger Anspruch auf Leistungen hatte. Das bedeutet ganz konkret, dass ein Abgeordneter, der aus dem Landtag ausgeschieden ist und auch keinen Anspruch auf Übergangsgeld mehr hat, auch keine Leistungen im Todesfall erhält. Dies ändert sich erst dann, wenn er das Rentenalter erreicht und somit wieder Anspruch auf das Beziehen von Geld hat.
Ich bitte Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, dem nunmehr so geänderten Gesetzentwurf zuzustimmen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Vorbereitung auf diese Sitzung habe ich nochmals das Protokoll der letzten Beratung durchgesehen. Damals gab es bekanntlich einige Aufregungen im Zusammenhang mit der Problematik Populismus. Ich glaube, Sie verwechseln da etwas. Eine andere Auffassung zu einer Problematik hat zunächst einmal nichts mit Populismus zu tun,
Populismus haben wir in anderer Form schon erlebt. Ich denke dabei an die Diskussion um Ströbeck. Damals haben ganze Fraktionen Presseerklärungen veröffentlicht und dann im Landtag völlig anders abgestimmt. Sie waren nicht einmal in der Lage, das dann vor Ort zu vertreten.
Nun zu dem Gesetzentwurf zur Novellierung des Abgeordnetengesetzes. Wir lehnen diese Novellierung nach wie vor ab. Wir nehmen dabei das zur Kenntnis, was Sie in der letzten Beratung erläutert haben. Wir halten das, was wir fordern, nach wie vor für angemessen. Wir nehmen auch zur Kenntnis, dass Sie auch aufgrund der öffentlichen Meinung erneut eine Veränderung vorgenommen haben.
Wir lehnen den Gesetzentwurf aus mehreren Gründen ab. Ein Grund ist die nach wie vor prekäre wirtschaftliche Situation des Landes Sachsen-Anhalt. Es gibt gar keinen Anlass dafür, dass wir in dieser Situation das Gesetz so beschließen, wie Sie es vorgeschlagen haben.
Ein zweiter Grund ist, dass die Politik der Landesregierung auch keinen Anlass bietet, eine solche Veränderung vorzunehmen. Die Landesregierung ist, wenn man nur ihre diesbezüglichen Wahlversprechungen nimmt, eine erfolglose Landesregierung.
Als dritten Grund nenne ich die Umfeldbedingungen. Gerade die kürzlich beschlossenen neuen Gesetze - ich nenne als Stichwort Hartz IV; wir werden uns darüber morgen unterhalten - bieten überhaupt keinen Anlass dafür, Ihrem Gesetzentwurf in der vorgeschlagenen Fassung zustimmen zu können.
Eine Bemerkung zur Tarifgerechtigkeit: Es ist interessant, dass sich die CDU auf einen Tarifvertrag bezieht. Diese Bezugnahme muss man noch einmal hinterfragen. Ich weiß nicht, ob Ihnen nicht bekannt ist, dass allein in der Industrie nur 20 % der Plätze nach Tarif entlohnt werden. Sich unter diesen Bedingungen auf den Tarif zu beziehen, ist schon ein wenig abenteuerlich. Wenn ich sehe, was in den sozialen Einrichtungen in Sachen Tarif gemacht wird, dass Sie beispielsweise bei den Verhandlungen nach §§ 93 ff. BSHG oder bei den Pflegesatzverhandlungen in keiner Weise die Frage der Tarifgerechtigkeit einbeziehen, dann ist es schon ein wenig eigenartig, wenn Sie sich auf den Tarif beziehen.
Auf jeden Fall muss man festhalten: Die PDS lehnt diesen Gesetzentwurf ab. Ich verbinde das mit einer Aufforderung an die FDP. Ich habe Ihren Parteitag intensiv verfolgt und habe Ihre Auffassung zu den sozialen Sicherungssystemen, insbesondere dazu, wie Sie sie umgestalten wollen, zur Kenntnis genommen. Von daher muss ich sagen: Das können Sie natürlich so sagen. Ich
halte es wirtschafts- und sozialpolitisch aber für sehr problematisch, was Sie dort vorgeschlagen haben. Ich kann Sie nur auffordern: Muten Sie sich einmal das zu, was Sie allen anderen Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes zumuten, nämlich sich dann entsprechend den mageren Leistungen selbst privat zu versichern. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.