Lassen Sie mich noch etwas zum Verkehrsunfallgeschehen sagen. Auch dabei kann man sich nicht mit dem Rückgang der Gesamtzahlen abfinden. In der Antwort der Landesregierung heißt es, es sei gelungen, „die Zahl der Verkehrsunfälle weiter zu senken und dabei auch die Zahl der getöteten und verletzten Personen insgesamt zu reduzieren“.
Das ist richtig, aber bei den Verkehrsunfällen mit schweren Folgen - ich spreche speziell das Problem der Zunahme der Zahl der Verkehrstoten an - haben wir seit dem vergangenen Jahr eine sehr unerfreuliche Entwicklung. Es ist auch anerkannt, dass das so ist. Weil das so ist, dürfen wir in den Anstrengungen für die Verkehrsunfallprävention nicht nachlassen.
Damit komme ich, Herr Kosmehl, noch einmal zum Haushalt. Wir als Opposition haben schon im Herbst des vergangenen Jahres Anträge gestellt, dass die Mittel für die Verkehrssicherheitsarbeit im Jahr 2004 auf dem Niveau des Jahres 2003 gehalten werden. Als Deckungsquelle hatten wir beantragt, die Einnahmen der Landespolizei an Verwarngeldern aus dem fließenden Straßenverkehr zu erhöhen. Ich habe mittlerweile das Gefühl, dass das Ministerium auch in diese Richtung arbeitet und dass man den Überwachungsdruck erhöht. Aber wenn wir uns einig sind, dann kann man doch auch einmal einem Antrag einer Oppositionspartei nachgeben.
Manchmal habe ich das Gefühl - das sage ich zum Schluss durchaus selbstkritisch -, dass wir die Auseinandersetzungen forcieren und dabei auch einmal über die Sacharbeit an einer Stelle ein Stück weit hinweggehen, an der die Bedeutung der Probleme es erfordern würde, aufeinander zuzugehen.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch auf die Antwort der Landesregierung auf die letzte Frage eingehen. Es geht dabei um das Problem der Ankündigung örtlich genau bestimmbarer Geschwindigkeitskontrollen. Ich teile die Auffassung der Landesregierung, dass das die Wirksamkeit von Überwachungsmaßnahmen beeinträchtigen kann. Gerade bei Radio SAW hat man mittlerweile aufgrund der Handytechnik einen ziemlich flächendeckenden Überblick über Verkehrskontrollstellen. Wir sollten vom Landtag aus an die Sender appellieren, sich in dieser Frage mehr Zurückhaltung aufzuerlegen.
Wenn das nicht fruchten sollte, dann ist zum Schutz von Leben und Gesundheit der Verkehrsteilnehmer über gesetzliche Beschränkungen nachzudenken. - Vielen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter Rothe. - Damit ist die Aussprache zur Großen Anfrage beendet. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 5.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Entwurf eines Ersten Funktionalreformgesetzes verfolgen wir das Ziel, die Landesverwaltung zu einer effizienteren und kostengünstigeren Dienstleistungsverwaltung für den Bürger umzubauen. Wir kommen damit dem gesetzgeberischen Auftrag nach, die Aufgaben, die nicht verzichtbar und nicht privatisierbar sind, zu kommunalisieren.
Mit der Aufgabenverlagerung auf die kommunale Ebene sollen Verwaltungsverfahren abgekürzt und Entscheidungen im Interesse von Unternehmen und Bürgern ortsnäher getroffen werden. Ein wesentlicher Gesichtspunkt ist dabei, dass nur solche Aufgaben übertragen werden sollen, deren Erledigung auf der kommunalen Ebene wirtschaftlicher erfolgen kann.
Dementsprechend sieht der Gesetzentwurf - neben einer Verlagerung kleinerer Aufgabenblöcke aus den Bereichen Inneres, Wirtschaft und Arbeit, Kultus sowie Bau und Verkehr - im Schwerpunkt die Übertragung von Aufgaben im Umweltbereich auf die Landkreise und die kreisfreien Städte vor. Derzeit werden durch diesen Aufgabenbestand insgesamt rund 112 Vollbeschäftigteneinheiten im Landesdienst gebunden.
Den zur Übertragung vorgesehenen Aufgabenbestand hat die Landesregierung im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden festgelegt. Ausgangspunkt dabei bildete der Entschließungsantrag des Landtages vom 17. Januar 2002. Im Laufe der Beratungen stellte sich heraus, dass nicht jede der in dieser Liste enthaltenen Aufgaben wirtschaftlicher durch die kommunale Ebene erledigt werden kann. So würden beispielsweise die von den Landkreisen erteilten Baugenehmigungen für staatliche Hochbaumaßnahmen in der Summe mehr kosten, als wenn das Land - wie bisher auch - eine eigene Fachkraft einsetzt.
Auch im Umweltbereich erwies sich die im Entschließungsantrag enthaltene aufgabenbezogene Verlagerung von Zuständigkeiten für die Genehmigung als nicht praktikabel.
Der Gesetzentwurf differenziert bei der Aufgabenverlagerung nach Anlagentypen. So geht beispielsweise die Zuständigkeit für nach Bundesimmissionsschutzrecht nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, also Tankstellen oder Tischlereien, auf die Landkreise über. Bei Kläranlagen mit einem Einwohnergleichwert von mehr als 100 000 verbleibt hingegen die Zuständigkeit für die Genehmigung beim Landesverwaltungsamt. Im Übrigen haben wir im Land acht solcher großen Klärwerke. Daran kann man sehen, dass in diesem Zusammenhang die weitere Zuständigkeit des Landesverwaltungsamts die vernünftigere Lösung ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfes wurde die Frage der Erstattung der Kosten für die zu übernehmenden Aufgaben intensiv erörtert. Sie wissen, dass die Vorschrift des Artikels 87 Abs. 3 unserer Verfassung einen angemessenen Kostenausgleich für die Mehrbelastung der kommunalen Ebene verlangt.
Wir haben uns deshalb darauf verständigt, die Mehrbelastung der kommunalen Ebene pro Arbeitsplatz mithilfe einer pauschalierten Betrachtungsweise auf der Grundlage eines Gutachtens der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung zu berechnen. Dafür wurden die Besoldungs- und Vergütungsanpassungen im Jahr 2004 und die im Jahr 2005 bereits berücksichtigt. Ferner wurden die Kosten für die IT-Ausstattung eines Arbeitsplatzes pro Jahr mit 5 100 € angesetzt. Dieser Wert liegt deutlich über den im Landeshaushalt dafür angesetzten Kosten von 770 € pro Arbeitsplatz.
Bei dem Mehrbelastungsausgleich haben wir danach differenziert, ob die Kreise und die kreisfreie Städte für die Aufgabenerledigung einen zusätzlichen Personalbedarf haben oder ob die neu hinzukommenden Aufgaben mit dem vorhandenen Personal erledigt werden können. Bei Aufgaben, deren Wahrnehmung einen Personalaufwuchs erforderlich macht, erhält die kommunale Ebene in den ersten fünf Jahren 100 % der pauschalierten Personalkosten, danach 90 %. Dieser Berechnungsmodus wurden von den kommunalen Spitzenverbände akzeptiert.
Demgegenüber sind die pauschalierten Personalkosten bei der Gruppe der Aufgaben, die mit dem vorhanden Personal erledigt werden sollten, kein realistischer Maßstab zur Erfassung der Mehrbelastung. Es entstehen weder dauerhaft höhere Sachkosten - es muss nämlich kein neuer Arbeitsplatz eingerichtet werden - noch steigen die Personalgemeinkosten; denn es muss nicht mehr Personal verwaltet werden. Deshalb wird die Mehrbelastung auch nur in Höhe von 50 % der Personalkosten angesetzt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der Erarbeitung des vorliegenden Gesetzentwurfes ist eine besonders umfängliche und anspruchsvolle Vorbereitung und Vorabstimmung mit den kommunalen Spitzenverbände erforderlich gewesen. Das betrifft zum einen die Feinabstimmung des Katalogs der Aufgaben, die zu übertragen sind, zum anderen aber auch die Frage des Personalübergangs, dem eine Rahmenvereinbarung mit der kommunalen Seite zugrunde gelegt werden soll, und den Finanzausgleich.
Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, mich bei den kommunalen Spitzenverbände ausdrücklich für die konstruktive Mitarbeit zu bedanken. Ange
sichts dieser intensiven Vorabstimmung ist es nicht weiter erstaunlich, dass die Anhörung der Verbände überwiegend Zustimmung zum Gesetzentwurf ergeben hat. Soweit von den Gewerkschaften detailliertere Regelungen zum Personalübergang eingefordert wurden, können diese in die beabsichtigte Rahmenvereinbarung aufgenommen werden.
Meine Damen und Herren! Wenn dieselbe konstruktive Atmosphäre die parlamentarischen Beratungen prägt, dann bin mich mir sicher, dass das Erste Funktionalreformgesetz, wie geplant, am 1. Januar 2005 in Kraft treten kann. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Jeziorsky. - Wir treten in die Debatte ein. Die Redezeit beträgt zehn Minuten je Fraktion. Es spricht zunächst Frau Krimhild Fischer für die SPD-Fraktion.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Stimme ist heute etwas belegt. Ich möchte daher ankündigen: Sollte sie nicht bis zum Ende meines Vortrages ausreichen, Herr Präsident, würde ich gern Herrn Rothe bitten, meinen Vortrag fortzusetzen, damit wir die Redezeit von zehn Minuten ausnutzen können.
Herr Minister Jeziorsky, es wird Sie vielleicht überraschen, aber wir können Ihre positive Bewertung des Entwurfs eines Ersten Funktionalreformgesetzes nicht teilen.
- Das überrascht Sie nicht. Dann bin ich zufrieden. - Denn wir mussten mehr als zwei Jahre warten, bis tatsächlich ein Gesetzentwurf zur Funktionalreform vorgelegt wurde.
Der Gesetzentwurf sieht die Übertragung von Aufgaben vom Land auf die kommunale Ebene vor. Sie sagten es bereits: Sie betrifft insgesamt 112 Stellen. Davon sind 98 Stellen aus der Umweltverwaltung und nur 14 Stellen aus anderen Bereichen der Verwaltung. Das, was im Bereich der Umweltverwaltung in diesem Gesetzentwurf vorgesehen ist, ist lediglich die Fortsetzung des bereits in der vergangenen Legislaturperiode begonnenen Konzepts.
Auch wenn man Ihnen zugute halten will, dass das Gesetz die Überschrift „Entwurf eines Ersten Funktionalreformgesetzes“ trägt - ich gehe davon aus, dass noch weitere Gesetze folgen sollen -, kann man nicht glauben, dass der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf das Ergebnis einer mehr als zweijährigen Beratung unter Ihrer Regierungsverantwortung und das Ergebnis eines zehnjährigen Diskussionsprozesses im ganzen Land ist.
In der Überschrift einer CDU-Presseerklärung in der vergangenen Legislaturperiode hieß es: Papier ersetzt keine Taten. Anlass war der damals in den Landtag eingebrachte Antrag zur Funktional- und Verwaltungsreform, der am 17. Januar 2002 beschlossen wurde.
Papiere ersetzen sicherlich keine Taten. Aber der damals vorgelegte Antrag stellte einen weiteren Schritt in einem Gesamtkonzept dar. Er enthielt konkrete Vorhaben, auf die man sich nach intensiven Ausschussberatungen verständigt hatte. Er sollte selbstverständlich anschließend umgesetzt und in Gesetzesform gegossen werden.
Das, was Sie, meine Damen und Herren von der CDU und der FDP, jetzt aber machen, ist genau das, was Sie uns damals unberechtigterweise vorgeworfen haben: Stückwerk. Wo ist das Gesamtkonzept für eine Gebiets- und Verwaltungsreform? Nach zwei Jahren haben Sie immer noch nicht Ihre Vorstellungen auf den Tisch gelegt. Nach der heutigen Zeitungslektüre muss ich befürchten, dass diesbezüglich wohl auch nichts mehr passieren wird. Warten wir es ab. Ich hoffe, dass noch etwas kommt.
Man muss der Meinung sein, dass hierbei leider viel Zeit verstreicht, was wir uns nicht leisten können.
Vor mehr als zwei Jahren kündigte der Innenminister im Landtag anlässlich der Debatte über den Gesetzentwurf zur Wiederherstellung der kommunalen Selbstverwaltung an, dass er noch im Jahr 2002 einen Gesetzentwurf einbringen würde, der Antworten auf die Fragen geben werde, welche Aufgaben der Staat erfüllen müsse, auf welche generell verzichtet werden könne, welche Aufgaben privatisiert werden sollten und welche im kommunalen Bereich erledigt werden sollten. Damals kündigte der Innenminister auf die Frage von Herrn Gallert hin an, dass er bei der Verlagerung der Aufgaben auf die kommunalen Ebene zügig vorankommen wolle.
Herr Minister, wenn Sie nun die Einbringung dieses Gesetzentwurfes als zügig betrachten, dann kann einem im Hinblick auf den weiteren Reformverlauf Angst und Bange werden.
Der Innenminister kündigte damals sogar an, dass dieses Gesetz bis zum Ende des Jahres 2002 durch den Landtag verabschiedet sein sollte. Vielleicht schaffen wir es im Jahr 2004, zwei Jahre später, wenigstens, den Entwurf eines Ersten Funktionalreformgesetzes zu verabschieden - wie gesagt, in der Hoffnung, dass weitere Gesetzentwürfe folgen.
Warum sich die Beratungen so lange hinziehen, um Gesetzentwürfe zur Funktionalreform vorzulegen, ist allerdings aus Ihrer Verweigerung einer Kriegsgebietsreform