Die Vorbereitung der Gesetzesnovelle erfolgte in enger Abstimmung mit den Medienpolitikern aller im Landtag vertretenen Fraktionen und kann somit als vorbildlich charakterisiert werden.
Nun komme ich zu einem Thema, das nicht direkt Bestandteil der Novelle ist, das aber die zurückliegende Diskussion maßgeblich beherrschte - der Medienrat. Die CDU wollte diesen Medienrat, jedoch nicht absolut und an sich, sondern als einen Zwischenschritt zur Errichtung einer gemeinsamen mitteldeutschen Medienanstalt.
Der finanzielle Druck auf die Medienanstalten wird meines Erachtens wachsen. Tendenzen dazu sind aus den aktuellen Verhandlungen der Staatskanzleien bzw. der Ministerpräsidenten zur Entwicklung der Rundfunkgebühren in der Zukunft absehbar. Deshalb wird es perspektivisch zu einer Konzentration der Arbeit der kleineren Medienanstalten der Bundesrepublik kommen müssen. Aus diesem Grund begrüßt die CDU-Fraktion ausdrücklich die Aktivitäten der drei Staatskanzleien, noch in dieser Legislaturperiode zu einer Übereinkunft bezüglich einer gemeinsamen Medienanstalt zu kommen. Diese wird in jedem Fall auch Konsequenzen für die Zusammensetzung der pluralen Gremien haben.
In welcher Art und Weise dies geschieht, ist derzeit nicht absehbar. Da wollen wir auch der Staatskanzlei bei ihren
Verhandlungen mit Thüringen und Sachsen keine unnötigen Fesseln anlegen. Es wird aber so sein, dass dann nicht mehr alle pluralen Gruppen, die heute in der Medienanstalt Sachsen-Anhalt vertreten sind, in einer gemeinsamen Medienanstalt vertreten sein können.
Das sieht man auch an der Zusammensetzung des Rundfunkrates des Mitteldeutschen Rundfunks, in den entsprechende gesellschaftliche Gruppen jeweils aus den unterschiedlichen Ländern entsandt werden. Wie gesagt, wie die Zusammensetzung letztendlich sein wird, wird die Zukunft zeigen.
Es würde uns freuen, wenn wir das noch in dieser Legislaturperiode schaffen könnten und wenn wir dann zumindest auf diesem Politikgebiet einmal auch einen Erfolg der mitteldeutschen Initiative nachweisen könnten. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach langer Vorbereitung und nach einem für die Landesregierung recht schmerzhaften Erkenntnisprozess liegt dem Hohen Haus heute der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mediengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und des Landespressegesetzes vor.
Neben vielfältigen technisch-organisatorischen Änderungen des Altgesetzes sollte eigentlich mit dieser Novelle ein großer Sprung in Richtung mitteldeutsche Medienorgane und damit auch in Richtung mitteldeutscher Wirtschaftsraum gemacht werden.
Die ersten diskutierten Entwürfe sahen, wie schon erwähnt, die Einführung eines Medienratsmodells analog Sachsen auch für unser Land vor. Wenn Thüringen in den nächsten Jahren - das war der Gedanke - den gleichen Weg gegangen wäre, dann hätte die Chance bestanden, recht schnell eine Rundfunkentscheidungsebene zu schaffen, welche durch einen Dreiländerstaatsvertrag in die Lage versetzt worden wäre, medienwirtschaftliche Entscheidungen über ein mitteldeutsches Verbreitungsgebiet zu treffen. Das hätte zwar immer noch nicht so ganz meinen persönlichen Überzeugungen entsprochen, nämlich - ich nenne es einfach mal so - Freistaat Mitteldeutschland als Endkonsequenz dieses Denkens und gemeinsamen Handelns, wäre aber doch wenigstens ein Schritt in diese richtige Richtung gewesen.
Selbstverständlich ist mir klar, dass dieser Weg schwierig und steinig ist. Deshalb ist auch nachvollziehbar, warum die Landesregierung stolpert und anstelle eines großen Sprunges dem Hohen Hause nur noch ein Hüpferchen vorlegt.
Vielleicht zum Trost für die Landesregierung oder für den Herrn Staatsminister: Die Landesmedienanstalt Sachsen-Anhalt wird weiterhin den engen Kontakt mit den anderen beiden mitteldeutschen Anstalten intensiv pflegen und daran arbeiten, dass die Dreiteilung Mitteldeutschlands zumindest im Medienbereich keinen Schaden auf wirtschaftlicher Ebene hinterlässt.
Der Weg, den Sie jetzt eingeschlagen haben, Herr Staatsminister Robra, ist, denke ich, der schwierigere Weg, und ich vermute, es wird Ihnen - auch in Zusammenarbeit mit den beiden anderen Staatskanzleien - schwerlich gelingen, eine Harmonisierung der derart unterschiedlichen Gesetze herbeizuführen. Es wäre mit Sicherheit hilfreich gewesen, schon innerhalb der Organe eine übergreifende Entscheidungsebene zu haben, die Ihnen dabei helfen würde.
Was ich Ihnen raten möchte, ist Folgendes: Lassen Sie die Landesmedienanstalten mit einander reden. Ich werde diesen Prozess, soweit es in meiner geringen Kraft liegt, auch voran treiben und Vorschläge unterbreiten, wie das alles geschehen könnte, ohne dass es zu großem Frust unter den gesellschaftlich relevanten Gruppen kommt, die in den drei Ländern auch an dieser Stelle verankert sind. Ich kann da meinem Vorredner von der PDS nur Recht geben: Man sollte dann wirklich versuchen - auch über die drei Länder hinweg -, das gesellschaftliche Bild unserer Bevölkerung auch wieder in den entsprechenden Entscheidungsebenen abzubilden.
Erster Prüfstein für das Vorhaben, das uns allen am Herzen liegt, wie ich höre, wird die Lizenzierung bei dem mitteldeutschem Pilotprojekt für digitales terrestrisches Fernsehen sein, wozu eine einvernehmliche Lizenzentscheidung für Mitteldeutschland von drei unterschiedlich verfassten Landesmedienanstalten getroffen werden muss. Ein schwieriges Vorhaben! Wir hätten dieser Sache näher kommen können, wenn wir dieses Entscheidungsgremium über drei Länder schon gehabt hätten. Sehr weit liegen wir nicht auseinander.
Kurz noch zu dem Hüpferchen: Ich denke, dass die in der Gesetzesnovelle vorgesehenen Neuerungen relativ unstrittig sind und in den folgenden Ausschusssitzungen konstruktiv behandelt werden können. Wichtig und erwähnenswert, weil an Fristen gebunden, ist meines Erachtens die Möglichkeit eines Simulcast-Betriebes zur Verbreitung eines Programms in analoger und digitaler Form als Regelbetrieb. Das ist, glaube ich, der Schritt, den wir jetzt wirklich machen müssen, weil uns die Zeit davon läuft und sonst Konsequenzen für die Veranstalter entstehen könnten. Herr Schomburg hat auch darauf hingewiesen.
Ich lasse jetzt alles weg, was meine Vorredner schon gesagt haben. Den großen Knackpunkt insgesamt sehe ich persönlich nach der ersten Durchsicht des Entwurfes nicht, sodass ich davon ausgehe, dass der Ausschuss für Kultur und Medien in seiner bekannten fleißigen, konstruktiven, zuverlässigen, anständigen Art und Weise
Vielen Dank, Herr Kühn. - Es trifft sich gut, denn bevor ich jetzt Herrn Dr. Volk für die FDP das Wort erteile, habe ich die Freude, Damen und Herren und vom FDPOrtsverein Bad Bibra auf der Tribüne zu begrüßen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Neufassung des Mediengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und des Landespressegesetzes wird zum einen der Veränderung der Rechtslage durch drei Staatsverträge und durch den Jugendmedienschutzstaatsvertrag Rechnung getragen. Ich begrüße ausdrücklich, dass man dabei eine neue Gliederung und eine Komprimierung des Gesetzestextes durchgesetzt hat. So ist der vorliegende Entwurf nicht nur um elf Paragrafen, sondern auch um fast 3 000 Wörter, was immerhin 15 % des gesamten Gesetzestextes ausmacht, kürzer als das derzeitige Gesetz.
Daneben gibt es erheblichen Handlungsbedarf, der sich aus der Entwicklung im Bereich der Medienpräsentation und Übertragungstechnik ergibt. Neue Entwicklungen erfordern hierbei eine Anpassung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Unter dem Stichwort Digitalisierung wird sich im Rundfunk- und im Fernsehbereich in den nächsten Jahren eine Umschichtung durch entsprechende Aufsplitterung der verfügbaren Frequenzen bemerkbar machen. Das verlangt eine entsprechende juristische Fundierung durch das Landesmediengesetz und dem wird Rechnung getragen.
Einige Veränderungen im Gesetz zielen auf die Sicherung und Stärkung der wirtschaftlichen Basis der Medienunternehmen ab. Hierbei geht es darum, vorhandene Unternehmen zu stabilisieren und neue zu etablieren. Die im Medienbereich tätigen Unternehmen sollen im Land mehr Bewegungsfreiheit erhalten. So werden Regelungen für lokale und regionale Fernsehveranstalter bei Werbung und Teleshopping gelockert. Die Veränderung der gesellschaftlichrechtlichen Beteiligungsgrenze für bestimmte Presseunternehmen an privaten Rundfunkveranstaltern ist ebenfalls hier einzuordnen.
Wir werden im Ausschuss darüber diskutieren, ob die vorgeschlagenen Schritte ausreichen oder ob sie noch ein Stück hinter der Realität zurückbleiben. So müssen wir prüfen, ob die Neuausschreibung der Lizenz nach einer vom Gesetz vorgeschriebenen Zeit nicht kontraproduktiv ist oder ob die pauschale zeitliche Begrenzung von Pilotprojekten auf vier Jahre angemessen ist. In der Diskussion im Ausschuss werden wir hierfür Zeit finden.
Als Erfolg kann die Entwicklung von regionalen und lokalen Fernsehsendern und - mit Einschränkung - der offenen Kanäle bezeichnet werden. Diese versorgen die Bürger mit aktuellen Informationen über ihren Heimatort, unterstützen damit die Identifikation mit der Kommune und erhöhen die Medienvielfalt vor Ort.
Es stellt sich in diesem Zusammenhang aber die grundsätzliche Frage, warum das, was für das Kabelfernsehen gilt, nicht auch auf lokalen terrestrischen kommerziellen Rundfunk übertragen werden kann. Ich sehe hierbei neben einer notwendigen Sicherung landesweiter Hörfunkvollprogramme auch die Möglichkeit der Öffnung für
lokale kommerzielle Rundfunksender vor Ort. Nebenbei bemerkt sind wir mit vier Hörfunkvollprogrammen landesweit in Sachsen-Anhalt gut aufgestellt.
Bereits im Vorfeld der parlamentarischen Beratung wurde über die organisatorische Ausgestaltung der Landesmedienanstalt und die mögliche Schaffung eines Landesmedienrates sehr kontrovers diskutiert. Meine Vorredner sind darauf präzise eingegangen. Diese Diskussion ist an dem Gesetzentwurf nicht spurlos vorbeigegangen, was ich begrüße. Die bewährte Struktur der Landesmedienanstalt ist leistungsfähig und soll vorerst erhalten bleiben.
Zugleich fordere ich aber die Landesregierung auf, das Ziel der Formung einer mitteldeutschen Medienlandschaft nicht aus den Augen zu verlieren. Staatsminister Robra hat das Ziel beschrieben, und ich hoffe, dass wir in dieser Legislaturperiode noch zu einem Ergebnis kommen. Ein wichtiger Schritt ist hierbei die Schaffung einer gemeinsamen Medienanstalt der Länder SachsenAnhalt, Sachen und Thüringen, und zwar mit einer abgestimmten Struktur.
Ich freue mich auf eine intensive Beratung, eine konstruktive Beratung, wie Herr Kühn schon sagte, im Ausschuss für Kultur und Medien und plädiere für die Überweisung. - Besten Dank.
Vielen Dank, Herr Dr. Volk. - Meine Damen und Herren! Die Debatte ist abgeschlossen. Weitere Wortmeldungen habe ich nicht. Beantragt wurde die Überweisung in den Ausschuss für Kultur und Medien. Gibt es weitere Überweisungswünsche? - Das ist nicht der Fall.
Dann stimmen wir darüber ab. Wer stimmt zu? - Das sind offensichtlich alle. Stimmt jemand dagegen? - Stimmenthaltungen? - Beides nicht der Fall. Dann ist das einstimmig so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 15 ist damit erledigt.
Die erste Beratung fand in der 32. Sitzung des Landtages am 12. Dezember 2003 statt. Ich bitte nun Herrn Schulz, als Berichterstatter des Ausschusses das Wort zu nehmen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der federführende Innenausschuss hat mich gebeten, heute die Berichterstattung zum Entwurf eines Ge
setzes zur Änderung des Vermessungs- und Katastergesetzes zu übernehmen. Dieser Bitte komme ich gern nach.