Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte eigentlich nicht vor, heute eine große
Rede zu halten. Schließlich hat die Opposition nur bei strittigen Themen die Chance, schauzulaufen und deutliche Worte zu sprechen. Bei diesem Gesetzentwurf, der heute zur Entscheidung vorliegt, ist vieles im Konsens passiert. Deshalb möchte ich mich auf die Punkte beschränken, die angesprochen worden sind und vielleicht etwas strittig erscheinen. Für mich sind sie weniger strittig.
Ich möchte gleich zu dem ersten Punkt kommen, zu der Frage der Beteiligungsregelung für Zeitungsverlage. Dazu muss ich Ihnen ehrlich sagen, es sind nicht die Zeitungsverlage, die drängeln. Vielmehr sind es teilweise auch die kleinen regionalen Fernsehveranstalter, die sich darüber freuen würden, wenn sie frisches Kapital in ihre Unternehmen bekämen.
Ich denke, dass die Auflassung, die wir in diesem Gesetzentwurf geben, keine generelle Auflassung, sondern eher eine Verlagerung der Entscheidung in ein staatsfernes Gremium darstellt, nämlich in die Landesmedienanstalt und ihre Versammlung. Insofern ist der Vorwurf, wir würden uns vor unseren eigenen Aufgaben drücken, nicht gerechtfertigt. Die Entscheidung wird im Grunde dahin gegeben, wo nach dem Grundgesetz der staatsferne Rundfunk zu organisieren ist. Deswegen habe ich damit weniger Probleme.
Es wird für uns als Entscheidungsbefugte in der Versammlung nicht leicht, dieser Aufgabe gerecht zu werden. Es wäre für uns selbstverständlich angenehmer, wenn der Landesgesetzgeber etwas vorgibt. Deshalb habe ich weder ein Problem mit dem Antrag der PDSFraktion noch mit der Regelung, die wir letztlich im Konsens gefunden haben.
Mich hat allerdings eines geärgert. Dazu wollte ich eigentlich Herrn Robra ein paar Worte sagen, aber leider ist er jetzt nicht anwesend.
Ich weiß nicht, an wen ich mich wenden soll. Mit dem Justizminister trifft es den Falschen, wie immer.
Ich muss der Landesregierung vorwerfen, dass nun ad hoc eine neue Organisation als Mitglied in die Versammlung der Landesmedienanstalt berufen wird, obgleich 16 Jahre lang zwischen allen Fraktionen Konsens darüber bestand, die Versammlung als Arbeitsgremium nicht zu vergrößern, um deren Arbeitsfähigkeit zu erhalten.
Andere Länder haben bei jeder Novellierung neue Verbände einbezogen, sodass irgendwann 50 Leute in den Gremien saßen und eine zweckmäßige Arbeit nicht mehr möglich war. Letztlich musste man dort zurückrudern und einige Vertreter wieder ausladen. Das ist meiner Meinung nach viel schlimmer. Vor einer solchen Situation kann ich nur warnen. Deshalb sollte man das als Ausnahme stehen lassen und in Zukunft zu dem Konsens zurückkehren.
Was war der dritte Punkt? - Der Änderungsantrag der FDP-Fraktion. Ich habe schon gedacht, Sie wollen noch 20 Punkte ändern. Als der Gesetzentwurf von der Tagesordnung abgesetzt wurde, war ich beunruhigt und fragte mich, was da noch alles im Busche ist. Es ist bei einem Antrag geblieben, der akzeptabel ist - das muss ich an dieser Stelle sagen -, einfach auch deshalb, weil die Landesmedienanstalt selbstverständlich schnellst
Das Problem, das wir in der Vergangenheit mit manchen, nicht mit allen Bewerbern hatten, bestand darin, dass sie die Unterlagen nicht beigebracht haben, dass sie einfach ihr Gesellschaftsrecht nicht in Ordnung hatten und deshalb keine Unterlagen vorlegen konnten. Sie sind dadurch immer näher an einen Punkt gekommen, an dem sie nicht mehr einschätzen konnten, inwieweit eine Investition sinnvoll ist. Nur dadurch schwelte der Konflikt, weil die Unterlagen nicht da waren.
Daran ändert sich nach wie vor nichts; denn die Frist von sechs Monaten beginnt erst, wenn alle Antragsunterlagen eingereicht wurden.
Im Übrigen bedanke ich mich bei allen, die an der Gesetzgebung mitgewirkt haben. Ich empfehle meiner Fraktion, in beiden Fällen der Gesetzesvorlage, also dem Landespressegesetz und dem Mediengesetz, zuzustimmen.
Vielen Dank, Herr Kühn. - Zum Schluss der Debatte hören wir den Beitrag der CDU-Fraktion. Ich erteile Herrn Schröder das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung eröffnet die Chance, Regulierungen und Institutionen im Medienrecht Sachsen-Anhalt an die rasanten Entwicklungen der letzten Jahre anzupassen und neuen Tendenzen und veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. Die Nutzung technischer Neuerungen wird ebenso rechtlich untersetzt wie die Entwicklung neuer Programmformate. Die Medienanstalt Sachsen-Anhalt erhält neue Aufgaben.
Meine Damen und Herren! Das Gesetz atmet den Geist der Deregulierung und den Willen zu pragmatischen Lösungen. Dies nützt lokalen und regionalen Fernsehveranstaltern, die künftig freiere Hand bei Werbung und Teleshopping haben.
Richtig und zielführend ist auch der Aspekt, gesellschaftsrechtliche Beteiligungen für Presseunternehmen an privaten Rundfunkveranstaltern künftig durch die Generalklausel in § 32 Abs. 1 des Gesetzentwurfes zu regeln.
Das novellierte Mediengesetz enthält einen abgewogenen Ausgleich zwischen den Zielen der Meinungsvielfalt einerseits sowie der wirtschaftlichen Betätigung von Verlagen und Rundfunkanstalten andererseits. Es erleichtert die Tätigkeit der Rundfunkunternehmen in unserem Land, bietet aber auch einen realitätsnahen und sinnvollen Schutz vor dem Entstehen einer ausufernden Meinungsmacht.
Hierbei setzen wir, anders als Sie, meine Damen und Herren von der PDS-Fraktion, auf die bewährte und umsichtige Kontrolle durch unsere Landesmedienanstalt
Meine Damen und Herren! Die Medienanstalt erhält einen größeren Aufgabenkanon und wird unter anderem die Durchführung der Umstellung auf die digitale Übertragungstechnik und die Förderung von Pilotprojekten vorantreiben. Außerdem erhält die Medienanstalt die Aufgabe, den Medienstandort Sachsen-Anhalt dezidiert zu fördern. Die Aussagen, die während der ersten Lesung zur Bildung eines Medienrates gemacht wurden, will ich an dieser Stelle nicht noch einmal aufgreifen. Das ist vom Tisch.
Die normative Kraft des Faktischen wird zeigen, welche Möglichkeiten, welche verschiedenen Wege der Zusammenarbeit mit den Schwestern, den Medienanstalten Sachsens und Thüringens, auf dem Weg zu einer engeren Zusammenarbeit bestehen, die sicherlich richtig und sinnvoll ist.
Zu der sprachlichen Überarbeitung, der Präzisierung vieler Passagen und den zahlreichen Hinweisen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes hat Herr El-Khalil im Rahmen der Berichterstattung Aussagen gemacht.
Meine Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen, es ist in einer funktionierenden Koalition gute Sitte, auf die Anregungen und die Vorschläge des Partners einzugehen, auch wenn sie kurzfristig erfolgen. Genau das und nichts anderes haben wir getan.
Die Fraktionen der CDU und der FDP haben sich schließlich darauf verständigt, eine Genehmigungsfiktion, wie sie beispielsweise auch im Baurecht praktiziert wird, einzufügen. Über einen Antrag auf Verlängerung der Zulassung ist durch die Landesmedienanstalt künftig innerhalb von sechs Monaten zu entscheiden. Wird diese Frist nicht eingehalten, so gilt die Zulassung für den beantragten Zeitraum als verlängert.
Dies trägt der Tatsache Rechnung, dass das betriebswirtschaftliche Risiko, das Medienunternehmen zweifellos tragen, Planungssicherheit und kalkulierbare Zeiträume erfordert - mit Blick auf die in unserem Land getätigten Investitionen und die geschaffenen Arbeitsplätze ein durchaus gerechtfertigtes und zu rechtfertigendes Anliegen. Ich denke, diese Maßnahme passt gut in den Gesamtzusammenhang einer an den ureigensten Bedürfnissen von Rundfunkanbietern und -nutzern ausgerichteten Novelle.
Meine Damen und Herren! So ist das Leben. Alles ist Politik. Das noch aktuelle Mediengesetz stammt aus dem Jahr 2000. Es gab in der Zwischenzeit vier Staatsverträge, die natürlich auch wieder Rückwirkungen auf die Landesgesetzgebung haben. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das Mediengesetz in den kommenden Jahren weiter fortgeschrieben werden muss. Getreu dem Motto des alten griechischen Philosophen Heraklit „panta rhei“ - alles fließt - wird sicherlich auch das Gesetz, das heute zur Beschlussfassung vorliegt, in Zukunft wieder verändert werden müssen.
Aber ich bin mir sicher, dass das heute zu verabschiedende Gesetz dafür sorgen wird, dass die Medienlandschaft in Sachsen-Anhalt in einem dynamischen Fluss bleibt. Ich bitte Sie um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf und zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Schröder. - Er möchte keine zusätzlichen Fragen beantworten. Damit ist die Debatte beendet.
Meine Damen und Herren! Wenn niemand widerspricht, dann kommen wir zur Abstimmung, zunächst über die beiden Änderungsanträge in der Reihenfolge, in der sie die Paragrafen betreffen.
Wir stimmen zuerst ab über den Änderungsantrag der Fraktionen der FDP und der CDU in Drs. 4/1849. Er bezieht sich auf Artikel 1 § 18 Abs. 1. Wer stimmt zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die SPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Die PDS-Fraktion. Stimmenthaltungen? - Keine. Das ist so beschlossen.
Der zweite Änderungsantrag in Drs. 4/1810 stammt von der PDS-Fraktion. Er bezieht sich auf Artikel 1 § 32. Wer stimmt zu? - Die PDS-Fraktion und die SPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Das ist mehrheitlich abgelehnt.
Jetzt haben wir die in einem Punkt geänderte Beschlussempfehlung des Ausschusses als weitere Abstimmungsgrundlage. Wenn niemand widerspricht, dann stimmen wir jetzt zusammen ab über die selbständigen Bestimmungen, über die Abschnittsüberschriften gemäß der Beschlussempfehlung, über die Artikelüberschriften gemäß der Beschlussempfehlung, über die Gesetzesüberschrift - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mediengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und des Landespressegesetzes - und schließlich über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer stimmt dem zu? - Die Koalitionsfraktionen und die SPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Die PDS-Fraktion. Damit ist dieses Gesetz so beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt 5 ist beendet.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Abwasserabgabengesetz (AG AbwAG)
Die erste Beratung fand in der 43. Sitzung des Landtages am 8. Juli 2004 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Hacke. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz ist in der 43. Sitzung des Landtages am 8. Juli 2004 in den Umweltausschuss zur Beratung überwiesen worden.
Die Beratung im Umweltausschuss fand am 29. September 2004 statt. Dazu legten die Fraktionen von CDU und FDP einen Änderungsantrag vor. Dieser Änderungs
antrag basierte auf einer Empfehlung, die der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst in Abstimmung mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt abgegeben hatte.
Die Änderung des Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz ist erforderlich geworden, weil das Oberverwaltungsgericht zur Abwälzbarkeit der Abwasserabgabe zwei Entscheidungen getroffen hat. Danach darf entgegen der ursprünglichen Absicht des Gesetzgebers nur die Abwasserabgabe von den Kommunen auf die zentrale Schmutzwassergebühr und die Kleineinleiter abgewälzt werden, die tatsächlich an das Land zu bezahlen ist. Die Abwasserabgabe, die aufgrund einer Verrechnung mit Investitionen nicht an das Land zu entrichten ist, darf nicht mehr abgewälzt werden.