Protokoll der Sitzung vom 18.07.2002

Dann stimmen wir zunächst über die Artikel 1 bis 3 inklusive der Artikelüberschriften ab. Wer diesen die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dieser Artikel wurde gegen die Stimmen der SPD- und der PDS-Fraktion durch CDU und FDP mehrheitlich angenommen.

Damit kommen wir zu Artikel 4, meine Damen und Herren. Dazu liegt der Änderungsantrag vor, der von Frau Fischer verlesen worden ist. Es handelt sich hier lediglich um einen Verweis auf eine Verordnung vom 12. Dezember 2001. Möchten Sie, dass ich diesen Verweis noch einmal vorlese? - Das ist nicht der Fall.

Dann können wir zunächst über diesen Änderungsantrag abstimmen. Wer diesem von Frau Fischer mündlich vorgetragenen Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dieser Änderungsantrag wurde

bei einer großen Anzahl von Enthaltungen und wenigen Gegenstimmen mehrheitlich beschlossen.

Dann stimmen wir über den so geänderten Artikel 4 in der Fassung der Beschlussempfehlung ab. Wer dem so geänderten Artikel 4 die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der geänderte Artikel 4 wurde bei einer geringen Anzahl von Enthaltungen und einer größeren Anzahl von Gegenstimmen mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über die Artikel 5 und 6. Können wir auch über diese zusammen abstimmen? - Dem wird offenbar zugestimmt. Wer also diesen Artikeln in der Fassung der Beschlussempfehlung die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Diesen beiden Artikeln wurde bei einer Enthaltung und einer großen Anzahl von Gegenstimmen mehrheitlich zugestimmt.

Damit haben wir über die Einzelbestimmungen des Gesetzes abgestimmt und wir kommen nunmehr zur Abstimmung über die Gesetzesüberschrift. Sie lautet: „Erstes Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und zur Entbürokratisierung von Verwaltungsverfahren (Erstes Investitionserleichterungsgesetz)“. Wer dieser Gesetzesüberschrift die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dieser Überschrift wurde gegen die Stimmen der SPD- und der PDS-Fraktion mit der Mehrheit von CDU und FDP zugestimmt.

Nun kommen wir zur Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit in der geringfügig veränderten Fassung. Wer diesem Gesetz in seiner Gesamtheit die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zustimmung von der Regierungsbank)

- Wir befinden uns noch im Abstimmungsvorgang. - Meine Damen und Herren! Ich darf das Abstimmungsergebnis dennoch nennen. Dieses Gesetz wurde gegen die Stimmen von PDS- und SPD-Fraktion mit der Mehrheit von CDU- und FDP-Fraktion beschlossen. Damit können wir diesen Abstimmungsvorgang beenden.

Wir kommen nun zum Abschnitt II der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit, einem Entschließungsantrag. Wer diesem Entschließungsantrag die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Auch diesem Entschließungsantrag wurde gegen die Stimmen von SPD- und PDS-Fraktion mit der Mehrheit von CDU- und FDP-Fraktion zugestimmt.

Meine Damen und Herren! Damit ist der Tagesordnungspunkt 9 beendet.

Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt 10:

a) Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Wiederherstellung der kommunalen Selbstverwaltung

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 4/33

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres - Drs. 4/75

b) Beratung

Interkommunale Funktionalreform

Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 4/67

Die erste Beratung des Gesetzentwurfs fand in der 4. Sitzung des Landtages am 21. Juni 2002 statt.

(Unruhe)

- Meine Damen und Herren! Ich bitte doch, den Lärmpegel etwas zu senken. - Zunächst wird Herr Abgeordneter Kolze über die Beratung des Gesetzentwurfs im Ausschuss berichten. Bitte, Herr Kolze.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat in seiner 4. Sitzung am 21. Juni 2002 den von CDU und FDP eingebrachten Gesetzentwurf zur Wiederherstellung der kommunalen Selbstverwaltung in erster Lesung beraten und anschließend in den Ausschuss für Inneres zur federführenden Beratung und in den Ausschuss für Recht und Verfassung zur Mitberatung überwiesen.

Der Gesetzentwurf wurde im Ausschuss für Inneres erstmalig am 3. Juli dieses Jahres beraten. Vor dem Eintritt in die Tagesordnung beantragten die Fraktionen der SPD und der PDS eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände. Zur Begründung dieses Antrages wurde ausgeführt, dass die kommunalen Spitzenverbände bereits in der Vergangenheit bei den Gesetzesvorhaben zur Kommunalreform angehört worden seien und dies daher unverzichtbar sei.

Demgegenüber vertraten die Koalitionsfraktionen die Auffassung, dass eine Anhörung nicht zwingend notwendig sei, da die Auffassung der kommunalen Spitzenverbände aus den bisherigen Anhörungen bekannt sei.

Im Ergebnis lehnte der Ausschuss mit 7 : 6 Stimmen die beantragte Anhörung der kommunalen Spitzenverbände ab.

Im Anschluss daran erarbeitete der Ausschuss eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Recht und Verfassung.

Seitens der Fraktionen der CDU und der FDP wurden aus Gründen der Rechtsförmlichkeit umfangreiche schriftliche Änderungsanträge vorgelegt. Die darin vorgeschlagenen Änderungen waren notwendig geworden, da sich der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages und das Justizministerium erst nach der Einbringung des Gesetzentwurfs auf einheitliche Grundsätze der Rechtsförmlichkeit verständigt hatten.

Zu Beginn der Beratung kündigte die SPD-Fraktion an, sie werde sich an der Abstimmung über die einzelnen Bestimmungen nicht beteiligen und dem Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit nicht zustimmen.

Seitens der PDS-Fraktion wurde dargelegt, man sei nach Durchsicht des umfangreichen Änderungsantrages zu der Auffassung gelangt, dass nicht nur rechtsförmliche Änderungen, sondern mindestens in einem Punkt auch inhaltliche Änderungen enthalten seien. - Nach einer Unterbrechung der Sitzung erklärte die PDS-Fraktion, sie werde sich an der Beratung und an der Abstimmung über einzelne Punkte nicht beteiligen und den Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit ablehnen.

Die erarbeitete vorläufige Beschlussempfehlung beschloss der Ausschuss für Inneres mit 7 : 6 Stimmen und überwies diese an den Ausschuss für Recht und Verfassung zur Mitberatung.

In seiner Sitzung am 8. Juli 2002 hat sich der Ausschuss für Recht und Verfassung mit der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Aufgrund der Vorbehalte der SPDFraktion wurde dem Ausschuss für Inneres unter anderem empfohlen, die Gesetzesüberschrift zu ändern.

In der Sitzung des Ausschusses für Inneres am 10. Juli 2002 stellte die PDS-Fraktion mit Unterstützung der SPD-Fraktion erneut den Antrag, die kommunalen Spitzenverbände zu dem Gesetzentwurf anzuhören. Dieser Antrag wurde von den Fraktionen der CDU und der FDP mit der Begründung abgelehnt, eine gemeinsame schriftliche Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände liege vor, die zum Teil inhaltlich Berücksichtigung gefunden habe.

Im Anschluss daran verließen die Vertreter der PDSFraktion die Sitzung des Innenausschusses.

Demgegenüber erklärten die Abgeordneten der SPDFraktion, dass sie beabsichtigten, nur an der Endabstimmung teilzunehmen, und dass sie den Gesetzentwurf ablehnen würden.

Im weiteren Verlauf der Sitzung hat der Innenausschuss den vorliegenden Gesetzentwurf in Übereinstimmung mit den Vorschlägen des mitberatenden Ausschusses für Recht und Verfassung abschließend beraten und hat mit 7 : 3 Stimmen eine Beschlussempfehlung an den Landtag ausgesprochen.

Die Fraktionen der CDU und der FDP beantragten zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung noch eine Entschließung, der sich der Innenausschuss einstimmig angeschlossen hat.

Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Inneres empfiehlt Ihnen die Annahme der vorliegenden Beschlussempfehlung. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der FDP)

Herzlichen Dank, Abgeordneter Herr Kolze. - Für die SPD-Fraktion bringt nun der Fraktionsvorsitzende Herr Dr. Püchel den Antrag zu dem Thema „Interkommunale Funktionalreform“ ein. Bitte, Herr Dr. Püchel.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt wohl kaum ein Thema von grundsätzlicher Bedeutung, bei dem die SPD und die CDU-FDP-Koalition so weit auseinander liegen wie bei der Frage der Kommunalreform.

Zu diesem Thema liegen dem Landtag heute die Beschlussempfehlung zur Aufhebung der Vorschaltgesetze, ein Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen zur Beschlussempfehlung sowie unser Antrag zur Aufgabenverlagerung von den Kreisen auf die Gemeinden vor.

Am 17. Januar 2002 beschloss der Landtag, dass die in unserem Antrag aufgezählten Aufgaben vorbehaltlich einer weiteren rechtlichen Prüfung von den Landkreisen auf die gemeindliche Ebene übertragen werden sollen.

Diese umfassende Aufgabenübertragung wird nun nicht mehr möglich sein, weil aufgrund des Stopps der Kommunalreform die notwendige Leistungskraft der Gemeinden für die Erledigung dieser Aufgaben nicht mehr hergestellt werden kann. Wie soll zum Beispiel eine kleine selbständige Gemeinde oder eine Verwaltungsgemeinschaft mit weniger als 5 000 Einwohnern die Aufgaben der Bauaufsicht, der Sekundarschulträgerschaft oder der Kfz-Zulassung meistern? Das sollten Sie uns hier einmal erklären.

Wir hatten jedenfalls vor, den Aufgabenkatalog, der bekanntermaßen von den kommunalen Spitzenverbänden selbst vorgeschlagen worden war, komplett zu übertragen, soweit er mit dem Bundesrecht kompatibel war.

Die meisten der in dem Antrag genannten Aufgaben werden nun bei den Landkreisen verbleiben und damit nicht näher an den Bürger herangebracht werden können.

(Herr Reichert, CDU: Das werden wir sehen!)

- Wir werden es genau sehen. Deswegen stellen wir auch diesen Antrag. - Denn die Landesregierung ignoriert die schlichte Wahrheit, dass eine Gebietsreform Voraussetzung für eine umfassende und vernünftige Funktionalreform ist.

(Zustimmung bei der SPD)

Meine Damen und Herren! Die kommunale Selbstverwaltung kann gerade auch im Sinne von mehr Bürgernähe nur mit einer angemessenen Verwaltungskraft mit Leben erfüllt werden. Die neue Landesregierung betreibt an dieser Stelle keine Realpolitik, sondern hat sich einer emotional begründeten fundamentalistischen Position der kommunalen Kleinstaaterei,