Protokoll der Sitzung vom 27.01.2005

gehen, dass dieser Geschäftsbereich auch in den kommenden Jahren einen Beitrag zur allgemeinen Haushaltskonsolidierung wird leisten müssen. Deshalb kann es uns bei realistischer Sicht nur darum gehen, die vorhandenen Ressourcen effizienter zu organisieren und einzusetzen. Unsere Aufgabe muss sich daher auf eine optimale Allokation vorhandener personeller und sachlicher Ressourcen beschränken.

Ich möchte mich jetzt dem zuwenden, was Sie, Herr Justizminister, im Einzelnen tun wollen. Der Justizminister hat in seiner Regierungserklärung umfangreiche, von der Justizministerkonferenz am Ende des letzten Jahres entwickelte weitreichende Reformansätze genannt. Die CDU-Landtagsfraktion unterstützt den Justizminister in allen von ihm genannten Ansätzen und wird sich dabei auch mit eigenen Ideen tatkräftig einbringen. An dieser Stelle möchte ich einige Punkte herausgreifen und vertiefen, die uns besonders wichtig erscheinen.

Meine Damen und Herren! Es ist bereits angesprochen worden: Wir brauchen eine größere Flexibilität beim Einsatz des richterlichen Personals in den verschiedenen Zweigen der Justiz. Es lässt sich den Menschen nämlich nur schwer erklären, dass in einigen Bereichen der Justiz aufgrund einer geringeren Belastung personelle Kapazitäten ungenutzt sind, in anderen Bereichen der Justiz hingegen Verfahrenslaufzeiten von mehreren Jahren zu verzeichnen sind, weil diese Gerichte mit Verfahren überhäuft werden und dabei personellen Mangel zu beklagen haben.

Ein bedarfsorientierter personeller Austausch zwischen den verschiedenen Gerichtsbarkeiten ist auf der Grundlage der gegenwärtigen Rechtslage aber nicht möglich, weil Richter mit Blick auf die Sicherung ihrer Unabhängigkeit nicht gegen ihren Willen versetzt werden dürfen.

Das ist grundsätzlich nicht zu bemängeln. Gleichwohl sind wir aufgefordert, einen Weg zu finden, unter Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit einen flexibleren Personaleinsatz in der Justiz zu ermöglichen. Nach meinem Dafürhalten lässt sich dieses Ziel auf zweierlei Wegen erreichen: zum einen durch die Zusammenführung der im Land vorhandenen verschiedenen Gerichtsbarkeiten, die nach meiner Auffassung ebenso wie nach der des Herrn Ministers zu einer übertriebenen Spezialisierung und zu einer Zersplitterung des Gerichtswesens geführt haben.

Dabei gilt es aber zu betonen, dass es dabei nicht um die Alternative Ausdifferenzierung in Fachgerichtsbarkeiten oder einheitliche Gerichtsbarkeit geht. Vielmehr gilt es, zwischen den Alternativen einer Zersplitterung des Gerichtswesens auf Landes- und Bundesebene und einer einheitlichen Gerichtsbarkeit mit spezialisierten Spruchkörpern zu entscheiden. Damit kann auch die Fachkompetenz der Richter und eine aufgrund der Komplexität der Rechtswelt notwendige Spezialisierung sichergestellt werden.

Die CDU-Landtagsfraktion wird dabei von der Vorstellung geleitet, dass die Arbeitsgerichte mit den ordentlichen Gerichten und die Sozialgerichte mit den Verwaltungsgerichten zusammengelegt werden. Innerhalb der so zusammengeführten Gerichte wäre sodann ein personeller Austausch ohne weiteres möglich und die erforderliche Flexibilisierung in der Justiz erreicht.

Daneben verbindet sich damit die Hoffnung, dass sich hierdurch positive Synergien bewirken lassen, weil die

Zusammenführung von Gerichtsbarkeiten die fächerübergreifenden Kompetenzen stärkt, indem der tatsächlich vorhandenen inhaltlichen Verzahnung der verschiedenen Gerichtsbarkeiten Rechnung getragen wird.

Last, but not least ließen sich durch die Bildung größerer Einheiten Verwaltungskosten sparen. Auch ließen sich speziell in unserem Bundesland Sachsen-Anhalt Gerichtsstandorte sichern; denn nach der Auflösung der drei Regierungspräsidien und der Zusammenführung zu einem gemeinsamen Landesverwaltungsamt drängt sich die Frage auf, ob wir bei abnehmender Bevölkerungszahl zukünftig noch drei Verwaltungsgerichte in der jetzigen Form brauchen. Durch eine Straffung der Gerichtszweige und Zusammenführung kann eine Sicherung der derzeitigen Standorte gewährleistet werden.

Der zweite Weg, auf dem eine erhöhte Flexibilisierung des Personaleinsatzes in der Justiz erreicht werden könnte, wäre die Etablierung von nur zwei Gerichtspräsidien für das gesamte Land Sachsen-Anhalt. Die Verteilung des richterlichen Personals auf die verschiedenen Spruchkörper wird innerhalb der einzelnen Gerichte von den dort zu bildenden Präsidien wahrgenommen. Nach der gegenwärtigen Rechtslage verfügt jedes einzelne Gericht über ein eigenes Präsidium und besetzt allein die bei ihm vorhandenen Spruchkörper mit seinem richterlichen Personal. Durch die Abschaffung dieser Kleinstpräsidien an jedem einzelnen Gericht und durch die Einrichtung gerichtsübergreifender Präsidien käme letzteren die Aufgabe zu, die Spruchkörper der verschiedenen Gerichte mit richterlichem Personal zu besetzen, womit ebenfalls eine höhere Flexibilität des Richtereinsatzes einhergehen würde.

In diesem Zusammenhang möchte ich noch einen anderen Punkt ansprechen. Uns allen ist bekannt, dass insbesondere unser Bundesland von einem erheblichen Bevölkerungsrückgang betroffen ist. Die Demografen gehen gegenwärtig davon aus, dass im Jahr 2020 nur noch ca. zwei Millionen Menschen in Sachsen-Anhalt leben werden, was einen Bevölkerungsrückgang um ca. 500 000 Menschen bzw. 20 % bedeutet.

Diese Zahlen dürfen uns auch in der Justiz nicht unberührt lassen. Auch dort wird sich die aufgezeigte demografische Entwicklung auswirken. Darauf müssen wir die Justiz vorbereiten. Wir müssen sie auch unter dem Einfluss dieser Faktoren zukunftsfähig gestalten. Deshalb bin ich - auch insofern bin ich in Übereinstimmung mit dem Herrn Justizminister - davon überzeugt, dass wir angesichts der demografischen Entwicklung vor dem aller Voraussicht nach damit einhergehenden Rückgang der Eingangszahlen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften nicht die Augen verschließen dürfen.

Wie auch in anderen Bereichen der dem Land SachsenAnhalt zugeordneten Staatsgewalt zwingt uns der Rückgang der Bevölkerungszahlen zur Anpassung der Verwaltungsorganisation und der im Land vorhandenen Infrastruktur. Der Gedanke der Effizienz und unsere politische Verantwortung für die weitere Entwicklung des Landes könnten künftig einen Umbau der Gerichtsstruktur notwendig machen.

Diese in die Zukunft weisenden allgemeinen Erwägungen und die unmittelbar bevorstehende Kreisgebietsreform haben uns Rechtspolitiker in der CDU dazu veranlasst, neben der diskutierten Funktionalreform in der Justiz auch über eine Strukturreform nachzudenken. Ausgangspunkt solcher Überlegungen könnte langfristig

die Zuordnung jeweils eines Amtsgerichts zu einem neu zu bildenden Landkreis sein.

(Herr Bischoff, SPD: Dann haben wir doch fünf!)

- Das wird es wohl kaum werden, dass es nur noch fünf Amtsgerichte gibt.

Meine Damen und Herren! Ein weiterer für die CDUFraktion zentraler Gesichtspunkt einer großen Justizreform ist der Instanzenzug. Ohne hier in Einzelheiten gehen zu wollen, lohnt es sich, das Augenmerk darauf zu richten, dass die Prozessordnungen in Deutschland einen Instanzenzug vorsehen, der eine Überprüfung auch der bedeutungslosesten Bagatellstreitigkeiten über zwei Tatsachen- und eine Revisionsinstanz ermöglicht. Dieser Befund korrespondiert nämlich mit einer Zunahme der Komplexität der Rechtswirklichkeit und der ihr zugrunde liegenden Lebensverhältnisse. Als Konsequenz daraus hat sich, wie eingangs dargestellt, eine Streitkultur in der Gesellschaft entwickelt, zu deren wesentlichen Bestandteilen auch die streitige Auseinandersetzung vor den Gerichten gehört.

Beide Phänomene verstärken sich wechselseitig und haben in den letzten Jahren zu einer Flut von Verfahren über alle gerichtlichen Instanzen hinweg geführt. Dies hat insbesondere, meine Damen und Herren, bei der mittelständischen Wirtschaft zu großen Problemen geführt. Häufig dauert es mehrere Jahre, bis ein Handwerksbetrieb seine Werklohnforderung durch mehrere gerichtliche Instanzen rechtskräftig erstritten hat. Diese Zeit steht aber den meisten mittelständischen Unternehmen in Sachsen-Anhalt nicht zur Verfügung, zumal die Kapitaldecken äußerst dünn sind. Sie überleben deshalb diese Durststrecke nicht. An dieser Stelle müssen wir Politiker auch im Interesse der Sicherung von Arbeitsplätzen tätig werden.

Während die Politik auf die Veränderung der Streitkultur nur langfristig Einfluss nehmen kann, handelt es sich bei dem Instanzenzug um eine sowohl rechtlich als auch tatsächlich kurzfristig zu beeinflussende Größe. Deshalb unterstützt die CDU-Landtagsfraktion den auf der letzten Justizministerkonferenz gefassten Beschluss, den Instanzenzug bei deutschen Gerichten zu reformieren. Da der Herr Minister ausgeführt hat, wie eine Verkürzung des Instanzenzuges aussehen soll, will ich mir ersparen, Gleiches als Sachverhaltsdarstellung an dieser Stelle zu wiederholen.

Ich möchte auf einen weiteren für den Erfolg einer großen Justizreform aber ebenso bedeutenden Punkt zu sprechen kommen. Ein Großteil der heute in vielen Bereichen der Justiz festzustellenden Überlastung hat ihren Grund darin, dass der Justiz in der Vergangenheit über ihre eigentlichen Kernaufgaben hinaus auch andere Zuständigkeiten zugefallen sind, die traditionell nichts mit der eigentlichen spruchrichterlichen Tätigkeit der Gerichte zu tun haben. Wem aber bei stetem Rückgang der Sach- und Personalmittel immer mehr Aufgaben aufgebürdet werden, der kann die übertragenen Aufgaben schließlich nicht oder nicht zufriedenstellend erfüllen.

Diesen Prozess, meine sehr geehrten Damen und Herren, gilt es umzukehren. Wir fordern eine Beschränkung der dem Gericht übertragenen Aufgaben auf die eigentlichen Kernaufgaben der Rechtsprechung, das heißt eine Beschränkung auf die Aufgaben der spruchrichterlichen Tätigkeit und eine Entlastung von Aufgaben insbesondere der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Wir sollten daher ernsthaft prüfen, ob wir nicht Aufgaben der frei

willigen Gerichtsbarkeit - das ist Landespolitik - auf dem Gebiet des Registerwesens, des Vormundschaftswesens und des Nachlasswesens wieder aus dem Geschäftsbereich der Justiz entlassen und von den Stellen bearbeiten lassen, denen diese Gebiete eigentlich zuzurechnen sind, nämlich der Verwaltung.

Wir sollten uns auch nicht vor der ernsthaften Prüfung scheuen, ob nicht unsere Notare einen Teil der heute den Gerichten zugeordneten Rechtsprechungsfunktionen übernehmen können. Denkbar wäre der Scheidungsbereich.

Allerdings müssen wir aufpassen, dass wir bei dem Outsourcen von Aufgaben nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Wir müssen nämlich darauf achten, dass wir nicht auch solche Aufgabenbereiche aus der Justiz ausgliedern, die zu den wenigen finanziell attraktiven Geschäften innerhalb der Justiz gehören. Denn dadurch würden wir der Justiz unnötig Schäden zufügen.

Wir sollten - dabei weichen wir von der PDS ab, sehr geehrte Frau Tiedge - eine Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens vorantreiben. Hierbei handelt es sich um einen Bereich, in dem aus unserer Sicht dringender Handlungsbedarf besteht. Denn was nützt es einem Kläger, dass er nach mehreren Jahren Rechtsstreit einen vollstreckbaren Titel in den Händen hält, diesen aber nicht zügig vollstrecken kann? Hierbei ist er auf Gerichtsvollzieher angewiesen, die aus unserer Sicht - ich weiß es aus Gesprächen mit mehreren Gerichtsvollziehern - gegenwärtig ebenfalls überlastet sind und sich nicht optimal organisiert fühlen. Hierbei ist ebenfalls eine fundamentale Reorganisation erforderlich.

Eine private Organisationsstruktur verschaffte den Gerichtsvollziehern die notwendige Freiheit, um ihre Arbeit effektiver und damit zugunsten der Gläubiger und vieler mittelständischer Unternehmen zügiger durchzuführen.

Hierzu haben wir bereits im Rechtsausschuss, wenn auch mit unterschiedlichen Meinungsbildungen, eine viel versprechende Anhörung gehabt.

Ich will mich einem letzten Bereich zuwenden, dem in meinen Augen in der gesamten Reformdiskussion zu wenig Beachtung geschenkt wird. Dabei handelt es sich um die Auswahl und die weitere berufliche Entwicklung des unsere Justiz maßgeblich tragenden richterlichen Personals. Es muss nicht besonders hervorgehoben werden, dass die Funktionsfähigkeit der Justiz mit dem in ihr beschäftigten richterlichen, aber auch nichtrichterlichen Personal steht und fällt. Der Justizbetrieb ist ein eminent personalintensives Geschäft, weshalb es auch nicht verwundern dürfte, dass das Gelingen der Justiz wesentlich von der Qualität dieser handelnden Personen abhängt.

Eine Schwäche bei der Rekrutierung richterlichen Personals besteht aus unserer Sicht darin, dass die Justizverwaltung bei der Auswahl ihres richterlichen Personals moderne Auswahlverfahren, wie etwa die Veranstaltung von Assessment Centern, noch nicht genügend berücksichtigt. Vielmehr erfolgt die Personalauswahl im Wesentlichen durch die im Examensergebnis zum Ausdruck kommende fachliche Qualifikation. Nach meiner Auffassung ist die fachliche Qualifikation zwar ein wichtiges, aber nur ein Auswahlkriterium.

Eine Einstellungsentscheidung kann sich für die Zukunft aber nur dann als Erfolg erweisen, wenn der jeweilige Bewerber auch über soziale und kommunikative Kompe

tenzen verfügt. Diese so genannten Soft Skills sind für eine abgerundete Richterpersönlichkeit aus meiner Sicht unerlässlich.

Dieses Ziel lässt sich nur dann erreichen, wenn für Richter, aber auch für Staatsanwälte und Staatsanwältinnen, ein umfassendes Anforderungsprofil erarbeitet wird, das neben den fachlich-juristischen Anforderungen auch Anforderungen an die unverzichtbare technische, wirtschaftliche und soziale Kompetenz vorsieht.

Die Erarbeitung eines derartigen Anforderungsprofils und die auf dieser Grundlage durchgeführte Personalauswahl sollte nur von hierfür besonders geschulten Fachleuten durchgeführt werden, an dem auch Fachleute aus anderen Fachbereichen teilnehmen können, beispielsweise Psychologen.

Ich gebe zu, dass eine solche professionelle Personalauswahl aufwendiger und damit zunächst auch teurer als das bisherige Verfahren ist. Allerdings dürfte kein Zweifel daran bestehen, dass nichts teurer als eine falsche Personalentscheidung ist.

Ein letzter Punkt: Signifikant für die Verfassung unserer heutigen Justiz ist deren augenscheinliche Undurchlässigkeit. Die typische Justizkarriere eines Richters oder Staatsanwaltes beginnt in der Regel unmittelbar nach dem Zweiten juristischen Staatsexamen, in einem Alter zwischen 25 und 30 Jahren, je nachdem, wie schnell man fertig war.

Quereinstiege sind hingegen aus verschiedenen Gründen sehr selten. Hierdurch beraubt sich die Justiz aber der Möglichkeit, Erfahrungen aus anderen Tätigkeitsbereichen, wie etwa denen der Wirtschaft, nutzbar zu machen. Sie ist damit für wertvolle Einflüsse von außen versperrt.

(Zustimmung von Herrn Dr. Sobetzko, CDU)

Wir sollten daher die Rahmenbedingungen für eine größere Durchlässigkeit verschaffen, um es Angehörigen anderer Berufsgruppen zu ermöglichen, sich mit ihrem Wissen und ihren Erfahrungen in die Justiz einzubringen. Dabei sollten wir für bestimmte Verhältnisse auch über Richterverhältnisse auf Zeit nachdenken und es im umgekehrten Fall Richterinnen, Richtern und Staatsanwälten ermöglichen, sich für eine bestimmte Dauer von Jahren unter Wegfall von Bezügen beurlauben zu lassen, um in dieser Zeit in der freien Wirtschaft ihr Geld zu verdienen, dann in die Justiz zurückzukehren und dort die gewonnenen Erfahrungen einzubringen. Das wäre eine gegenseitige Befruchtung, die die Justiz voranbringen würde.

Wie unterschiedlich andere Staaten bei der Auswahl ihres richterlichen Personals vorgehen, zeigt - damit will ich zum Ende meiner Rede kommen - ein Blick nach England. Dort kann der Absolvent eines juristischen Studiums nicht Richter werden, bevor er nicht mindestens 45 oder 50 Jahre alt geworden ist. Eine weitere unabdingbare Voraussetzung ist eine 20- bis 25-jährige Tätigkeit als Barrister.

Nur die berühmtesten und erfolgreichsten Rechtsanwälte des Landes haben die Aussicht, in den richterlichen Dienst übernommen zu werden. Mit dieser Stellung der Richter in England ist eine wesentlich bessere Besoldung verbunden, aber auch ein gesellschaftlich vielfach höheres Ansehen der Richter. Es bedarf nicht viel Phantasie dafür, sich vorzustellen, welche Vorteile die Aus

wahl des richterlichen Personals aus dem genannten Personenkreis mit sich bringt.

Wir müssen und können in Deutschland nicht all dies vollständig übernehmen bzw. kopieren. Meine Hoffnung ist jedoch, dass es uns gelingt, auf unserem eigenen Weg eine Lösung zu finden, die sich unter anderem die genannten Vorteile der Rechtsordnungen anderer Länder nutzbar macht. Hiervon können wir nur profitieren.

Meine Damen und Herren! Ich will am Ende meiner Rede namens der CDU-Fraktion der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt unseren aufrichtigen Dank aussprechen. Es war für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz in diesem Land aufgrund geschichtlich bedingter Ereignisse eine, so denke ich, harte Zeit. Junge Kollegen ohne Berufserfahrung haben den Aufbau der Justiz vorangetrieben und bis zur Mitte des letzten Jahrzehnts unter einer ungeheuren Verfahrensflut gelitten. Sie haben diese Aufgaben gemeistert. Sie sind an diesen Aufgaben gewachsen.

Es gibt etwas, worauf wir in Sachsen-Anhalt stolz sein können - ich weiß das auch aus verschiedenen Gesprächen mit führenden Richtern aus Deutschland -: Die Justiz Sachsen-Anhalts kann sich im Vergleich zu allen anderen Bundesländern, insbesondere zu den alten, sehen und messen lassen. Darauf sollten wir stolz sein.

(Zustimmung bei der CDU, bei der FDP und von Minister Herrn Dr. Daehre)

Herr Abgeordneter Stahlknecht, sind Sie bereit, eine Frage des Abgeordneten Herrn Rothe zu beantworten?

Wenn Sie mir gestatten, noch einen Satz zu sagen.

Bitte sehr.

Dann ist meine Rede nämlich zu Ende.