Protokoll der Sitzung vom 04.03.2005

Meine sehr verehrten Damen und Herren der SPD und der PDS, Sie hatten acht Jahre Zeit gehabt, den Ruf des angeblich schlechten Gesetzes zu verbessern.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Unabhängig von der rechtlichen Umsetzung liegen die ersten Ergebnisse der fachlichen Arbeit bereits vor. Wir haben also nicht auf das Gesetz gewartet, sondern schon unsere Zuarbeit zum internationalen Bericht zum Zustand der Gewässer im Elbe-Einzugsgebiet vorgelegt. Der Bericht für Deutschland wird der Europäischen Union fristgerecht im März übergeben.

Wegen der führenden Rolle - wir haben im Moment den Vorsitz für die Flussgebietsgemeinschaft Elbe inne und werden diesen noch bis zum Jahr 2006 einnehmen - sage ich nicht ganz ohne Stolz, dass es gelungen ist, die Elbe-Anrainerländer zu koordinieren. Während der ElbeMinisterkonferenz gestern in Dresden ist die gemeinsame Bestandsaufnahme, auch abgestimmt mit Tschechien, Polen und Österreich, verabschiedet worden. Dadurch ist nun erstmals ein bundesweiter Vergleich der Bestandsaufnahmen möglich. Im Ergebnis der Zustandsbewertung liegt Sachen-Anhalt im guten Mittelfeld.

Dass unsere Gewässer noch nicht in allen Punkten den neuen Maßgaben entsprechen können, liegt auf der Hand. Der Umstand, dass wir in einer seit Jahrhunderten ausgebauten Kulturlandschaft mit vom Menschen beeinflussten Gewässern leben und vom Menschen unbeeinflusste Gewässer, wie sie die Europäische Union fordert, kaum noch vorkommen, ist eine der Kernaussagen unserer Bestandsaufnahme. So wurden 71 % der Oberflächengewässer in ihrer Zielerreichung als derzeit unwahrscheinlich gemeldet und die Hälfte der Oberflächengewässer wurde vorläufig als erheblich verändert und künstlich ausgewiesen. Dagegen entsprechen bereits 23 % der Grundwasserkörper den Zielen für das Jahr 2015.

Die Bestandsaufnahme kommuniziert damit die regionalen Besonderheiten, die zu berücksichtigen sind und die durch die intensive Nutzung unseres Landes geprägt sind. Die Bestandsaufnahme stellt ein breites Tableau der Situation dar. Die Erkenntnisse zeigen schon heute klar, dass ein großer Teil der Gewässer nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand in den von der EU geforderten Zustand überführt werden kann. Für einen weiteren Teil ist die Erfüllung der Forderungen technisch gar nicht möglich.

Es wird eine der nächsten Aufgaben sein, solche Gewässer auf die Anwendung von Ausnahmeregelung hin zu überprüfen. Die Arbeiten dazu haben bereits begonnen.

Derzeit laufen die Vorbereitungen für die Erstellung von Monitoring-Programmen. Diese müssen zum Jahr 2007 anwendungsbereit sein. Dabei werden zwei grundsätzliche Zielstellungen verfolgt: Zum einen sollen die Programme die Daten der Bestandsaufnahme ergänzen, zum anderen dienen sie der Überwachung des Gewässerzustandes. Wenn Sie die Zeitschiene einmal betrachten, dann erkennen Sie, dass uns nicht viel Raum und Zeit bleibt. Vor dem Hintergrund der anspruchvollen Ziele des Monitorings stehen wir auch jetzt noch unter erheblichem Zeitdruck.

Den anstehenden Aufgaben messe ich unter umfassender Einbeziehung aller Beteiligten eine außerordentliche Bedeutung bei. Der Gesamtprozess kann nur auf der Basis einer breiten Akzeptanz gemeinsam erfolgreich gestaltet werden.

Wir haben auf dem Gebiet der Öffentlichkeitsarbeit im vergangenen Jahr Wesentliches geleistet. So wurde ein Gewässerbeirat zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gegründet, das Fachgespräch Wasserwirtschaft, Landwirtschaft und Gartenbau wurde ins Leben gerufen. Im April dieses Jahres werden zwei regionalen Gewässerforen gegründet; im Gespräch zwischen Landwirtschaft, Industrie, Naturschutz und Wasserwirtschaft sollen hierin regionale Fragen im Zusammenhang mit der Wasserrahmenrichtlinie behandelt werden.

Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie soll dazu beitragen, die Versorgung mit Oberflächen- und Grundwasser guter Qualität auch für künftige Generationen zu sichern. Sie sehen, dass Sachsen-Anhalt sich dieser Generationenaufgabe mit einem großen Engagement stellt.

Zum Bereich Hochwasserschutz möchte ich auf wenige Punkte eingehen. Es bleibt dabei, dass das Land die im Landeswassergesetz bereits vorhandenen und durch den vorliegenden Entwurf noch verbesserten Regelungen für praxisnäher und ausreichend hält, um einen effektiven Hochwasserschutz zu erreichen. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass das Bundesgesetz, also das Gesetz des Bundesministers Trittin, an sich nicht erforderlich gewesen wäre. Es ist weiterhin zu bürokratisch und letztendlich unverhältnismäßig, was die Kostenbelastung des Landes anbelangt, und wird aus dieser Sicht von uns in der jetzigen Fassung abgelehnt.

Weiterhin es unrealistisch, in der Frist von fünf Jahren eine endgültige Festsetzung von Überschwemmungsgebieten herbeizuführen. Das verstehe ich bei einem grünen Minister, der so viel auf Öffentlichkeitsbeteiligung Wert legt, nicht. Von einigen Dingen ist der Bund also abgerückt, aber ich gehe davon aus, dass der Vermittlungsausschuss einen Kompromiss findet.

Zurück zum Gesetzentwurf der Landesregierung. Zur Information von Industrie, Gewerbe und Bürger sollen zukünftig überschwemmungsgefährdete Gebiete in Raumordnungs- und Bauleitplänen sowie in Überschwemmungsgebietsregistern dargestellt werden. Zudem soll in den Genehmigungen für Anlagen in diesen Gebieten die Überschwemmungsgefährdung vermerkt werden. Überschwemmungsgefährdete Gebiete sind insbesondere deichgeschützte Gebiete. Das sind Flächen, die durch Deiche geschützt sind, aber im Falle des Überströmens oder von Deichbrüchen gefährdet sind.

Im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz sind im Gesetzentwurf Regelungen zur ehrenamtlichen Tätigkeit der Wasserwehr vorgesehen. Dadurch wird sicherge

stellt, dass die ehrenamtliche Tätigen über die Unfallkasse Sachsen-Anhalt abgesichert sind.

Einige Sätze zur Gewässerunterhaltung und zu den Unterhaltungsverbänden. Die Gewässerunterhaltung durch die Unterhaltungsverbände ist eine klassische Selbstverwaltungsaufgabe. Sie unterliegt nach den für die Selbstverwaltung vorgesehenen Spielregeln der Kontrolle durch die wasserbehördliche Rechtsaufsicht und jede gesetzliche Änderungen ist im Hinblick auf die kommunale Selbstverwaltung grundsätzlich auf die Notwendigkeit hin zu überprüfen.

Herr Kehl hat bereits darauf hingewiesen, dass es uns gemeinsam ein wichtiges Anliegen war, die Flächeneigentümer und die Flächennutzer wirkungsvoller einzubinden. Das ist auch ein wichtiges Anliegen der Landesregierung, weil nur durch die aktive Beteiligung derjenigen, die die Hauptlast der Kosten zu tragen haben, eine effektive Durchführung der Gewässerunterhaltung gewährleistet ist.

(Zustimmung von Herrn Daldrup, CDU, von Herrn Ruden, CDU, und von Frau Wybrands, CDU)

Um dies zu erreichen, werden die Unterhaltungsverbände verpflichtet, nach Anhörung der Interessenverbände Flächeneigentümer oder Flächennutzer stimmberechtigt in die Verbandsgremien zu berufen.

Ein paar Sätze zum modifizierten Flächenmaßstab. Mit der vorgesehenen Differenzierung - insbesondere Herr Czeke ist darauf eingegangen - werden die Kosten zukünftig unter Berücksichtigung der Umweltbelange verursacherbezogen zugeordnet.

Es ist immer erstaunlich zu beobachten, in welcher Rolle Herr Czeke gerade spricht. Wenn er als Agrarpolitiker spricht, dann fordert er das Abschaffen jeglicher grünen Regeln. Wenn er als Umweltpolitiker spricht, fordert er von den Verantwortlichen grüne Regeln.

(Beifall bei der CDU)

Es ist schon sehr interessant, Herrn Czeke zu beobachten. So unterschiedlich die Ausschüsse sind, so unterschiedlich sind auch die Positionen, die er vertritt. Ich verstehe nicht, dass gerade ein Vertreter der PDS, die immer das Verursacherprinzip fordert, jetzt, wo wir Beiträge verursacherbezogen erheben wollen, genau dieses kritisiert.

(Herr Daldrup, CDU: Genau!)

Aber Verursacher sind schließlich differenziert zu sehen. Die Großindustrie, die Großkapitalisten und die Großwaldbesitzer sind zu belasten. Das ist eine typische PDS-Meinung. Ich will die Größenordnung der Agrargenossenschaft von Herrn Czeke an dieser Stelle vielleicht lieber nicht nennen.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU)

Ein Satz sei mir dazu noch gestattet. Das Wassergesetz ist wirklich nicht dafür geeignet, den Sozialneid zu schüren, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Zustimmung bei der CDU)

Es wird immer angemahnt, die erforderlichen Daten vorzulegen. Die erforderlichen Daten für die Beitragserhebung werden den Unterhaltungsverbänden über ihre Mitgliedsgemeinden vom Land kostenfrei und rechtzeitig vor dem In-Kraft-Treten der Regelung zur Verfügung ge

stellt. Zusätzliche Kosten für die Datenerhebung entstehen nicht.

Eine Bemerkung zu der zusätzlichen Belastung für die Landwirte. Auch das stimmt nicht. Die landwirtschaftliche Fläche wird nach wie vor mit dem Faktor 1 belegt. Wenn bisher ein Beitrag für versiegelungsrelevante Flächen erhoben worden ist, so betrug dieser 0,31 € für 500 m². Künftig wird der Beitrag 0,78 € für 500 m² betragen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Vorhaben, daraus eine Kampagne zu konstruieren, läuft, so glaube ich, fehl.

(Zustimmung von Herrn Daldrup, CDU, und von Herrn Ruden, CDU)

Ich möchte an dieser Stelle mein Bedauern darüber zum Ausdruck bringen, dass dies die einzige Regelung des Wassergesetzes ist, über die öffentlich diskutiert worden ist. Das bedauere ich sehr.

(Zustimmung bei der FDP)

Über die bedeutenden umweltpolitischen Ziele, die nach der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen sind, wurde nicht öffentlich diskutiert. Das spielte gar keine Rolle. Gerade von den Fraktionen, die sich immer als Anwalt der Umwelt präsentieren, wurde dieser wichtige Teil des Gesetzes überhaupt nicht thematisiert. Dazu gab es keinen Beitrag, keine Meinung und keinen Antrag.

(Zustimmung bei der CDU)

Genauso wenig wurde gesehen - ich glaube, das Gesetz hat niemand so richtig gelesen -, dass wir auch Vereinfachungen und Deregulierungen in das Wassergesetz eingebaut haben. Das entspricht einer Forderung nicht nur des Parlamentes, sondern auch der Gesellschaft. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das erstaunt mich schon. Man sieht nur zu, wo man populistisch agieren kann. Alle Themen, die fachlich erörtert werden müssten, sind insbesondere in der öffentlichen Diskussion völlig untergegangen.

Es sei mir gestattet, noch einige der im Gesetz verankerten Deregulierungen zu benennen. Zukünftig soll auf der Grundlage eines mit der Wasserbehörde abgestimmten Konzepts die Gemeinde oder der Abwasserzweckverband sich selber von der bundesrechtlich vorgegebenen Pflichtaufgabe der Abwasserbeseitigung befreien können. Bisher war dafür allein die Wasserbehörde zuständig. Für jede einzelne Kleinkläranlage, die nicht für den zentralen Anschluss vorgesehen war, musste ein Übertragungsakt stattfinden. Nunmehr soll die Gemeinde oder der Verband für die ganze Gemeinde oder für Verbandsteile die Selbstbefreiung vornehmen können.

Für das Einleiten von Niederschlagswasser in Grund- und Oberflächengewässer ist nach den bundesrechtlichen Vorgaben eine Einleiterlaubnis erforderlich. Durch die Nutzung einer Öffnungsklausel soll das Erfordernis dieser Erlaubnis entfallen, sofern dieses Niederschlagswasser auf Dach-, Hof- und Wegeflächen von Wohngrundstücken anfällt. Ich denke, das ist ein ganz wichtiger Punkt der Deregulierung.

Das Verfahren zur Benutzung der Deichverteidigungswege durch Fußgänger und Radfahrer wird vereinfacht. Nicht mehr die Wasserbehörden müssen Ausnahmegenehmigungen erteilen, sondern der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft kann durch eine einfache Beschilderung die Deichverteidigungswege freigeben.

Soweit es sich um die Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustands eines Deiches nach seiner Beschädigung handelt, bedarf es künftig nicht mehr des bisher erforderlichen, äußerst langwierigen und zeitraubenden Planfeststellungsverfahrens.

Für Abwasser einleitende Unternehmen, die sich einem System des Umweltmanagements oder der Umweltbetriebsprüfung unterwerfen, werden die Vorraussetzungen geschaffen, erleichterte Überwachungs- und Genehmigungsverfahren zu durchlaufen.

Das alles, meine sehr verehrten Damen und Herren, wurde neben der Umsetzung der umfänglichen und unumgänglichen Vorgaben der EU und des Bundes im Rahmen dieser Gesetzesnovelle realisiert. Ich denke, wir handeln damit im Interesse der Umwelt, aber auch im Interesse des einzelnen Bürgers und der Wirtschaft. Damit haben wir ein umfassendes und, wie ich meine, beherrschbares entbürokratisiertes und zielorientiertes Gesetz geschaffen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Danke, Frau Ministerin. - Herr Czeke hat bereits angedeutet, dass die Runde noch einmal aufgemacht werden soll. Ich würde eine Redezeit von zwei Minuten vorschlagen; schließlich haben alle Redner ihre eigentlich vorgesehene Redezeit überschritten.

Bevor ich Herrn Czeke das Wort erteile, möchte ich die zweite Gruppe der Landsberger Gymnasiasten begrüßen. Die Landsberger sind heute bei uns im Hause stark vertreten. Begrüßen Sie mit mir rechts und links auf den Tribünen Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Landsberg.

(Beifall im ganzen Hause)

Dann wird jetzt Herr Czeke sprechen und danach Herr Kehl.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Frau Ministerin, Sie haben mit Ihrem Beitrag nach meinem Empfinden soeben den Bereich des guten Geschmacks verlassen und versucht

(Ach! bei der CDU - Zuruf von Frau Dr. Hüskens, FDP)